Informationsveranstaltungen und Bürgerdialog zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern 2. Stufe der Beteiligung

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1 Informationsveranstaltungen und Bürgerdialog zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern 2. Stufe der Beteiligung Schwerin, 8. Juli 2015 Protokoll Grußwort Bernd Nottebaum, stellv. Bürgermeister der Stadt Schwerin In seinem Grußwort führte Herr Nottebaum aus, dass sich die Stadt Schwerin gut mitgenommen fühle bei der Bewerbung Schwerins als Weltkulturerbe und bei der Kooperation mit und perspektivische Aufnahme in die Metropolregion Hamburg. Dagegen wäre mit Blick auf den Stadt-Umland-Raum die Reduzierung auf nur noch 10 direkt anliegende Gemeinden aus Schweriner Sicht noch nicht so richtig verarbeitet. Zumindest Banzkow, Sukow und Stralendorf müssten doch noch als direkte Anrainer gezählt werden. Die strukturelle Unterfinanzierung des Oberzentrums bei all den zu erfüllenden Aufgaben wurde ebenfalls als problematisch herausgestellt. Begrüßung Dr. Danuta Kneipp, Moderation Einführung in die Inhalte des LEP Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Der Schwerpunkt des Vortrags lag auf der Darstellung der Änderungen im LEP gegenüber dem 1. Entwurf, insbesondere bezüglich folgender Themen: Digitale Kommunikationsinfrastruktur Darstellung in Form eines separaten Kapitels im Programm, um die Bedeutung dieses Belangs zu würdigen. Die angestrebte flächendeckende Breitbandversorgung stellt insbesondere im ländlichen Raum eine Herausforderung dar. Festlegungen im Küstenmeer: Marine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen: Reduktion der Gebietsausweisungen auf insgesamt 4 Gebiete Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Fischerei wurde weiter qualifiziert. Tourismusraum aufgrund realer Sichtbarkeit abgegrenzt Als neues Kapitel wurden die Darstellungen zum Küstenschutz mit Vorrang/ Vorbehalt Rohstoffabbau aufgenommen. Hintergrund ist die Sicherung von Küstenschutzmaßnahmen durch Kiesabbau in den Küstengewässern. 1 von 6

2 Ländliche Gestaltungsräume Die 7 Kriterien als Grundlage für die Gebietsausweisung blieben gegenüber dem 1. Entwurf unverändert, gleichwohl hat sich in Folge einer anderen Bemessungsgrundlage die Gebietskulisse reduziert. Dem Vorbehalt einiger Gemeinden vor Stigmatisierung wurde insoweit Rechnung getragen, dass die Gemeinden eines sog. Nahbereiches in Abstimmung mit dem Regionalen Planungsverband gemeinsam die Herauslösung aus dieser Gebietskategorie begründet beantragen können. Dies ist in der Frist der 2. Beteiligungsstufe möglich. Die regionale Akzeptanz für diese neue Darstellung im LEP soll damit verbessert werden. Flächenvorsorge Gewerbe und Industrie Es werden im LEP nur die überregional bzw. international bedeutsamen Infrastruktureinrichtungen dargestellt. Die Detailierung und Weiterqualifizierung erfolgt auf den nachgeordneten Planungsebenen. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft und Trinkwasser Die im 1. Entwurf ausgewiesenen Vorranggebiete für Landwirtschaft und Trinkwasser wurden in Vorbehaltsgebiete geändert. Das zu Grunde liegende Ziel, die Potenziale/ Ressourcen an ungenutzten Trinkwasseraufkommen bzw. landwirtschaftlichen Flächen mit einer Qualität von > 50 Bodenpunkten zu schützen, wird dennoch aufrechterhalten und ist im Rahmen der Regionalplanung zu konkretisieren. Dort wo [ ] wo forst- oder landwirtschaftlich genutzte Flächen mind. 50 Bodenpunkte haben, ist die Umnutzung für andere Nutzungen nur unter extrem seltenen Bedingungen möglich. Keine Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf gab es bei der Ausweisung der zentralen Orte, dem Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung zur Reduktion des Flächenverbrauchs, dem Grundsatz, die Wohnbaulandentwicklung auf die zentralen Orte zu konzentrieren. Mit der 2. Stufe der Beteiligung neige sich der Prozess zur Fortschreibung des LEP dem Ende zu. Die Öffentlichkeit könne bis zum im Rahmen der Beteiligung schriftlich oder online zum Programmentwurf Stellung nehmen. Bis Ende 2015 solle die Abwägung vorgenommen werden. Nach Befassung des Landesplanungsbeirats Anfang 2016 sei die Ressortabstimmung für Frühjahr 2016 geplant. In der anschließenden Kabinettsbefassung solle die Verordnung zum Programm beschlossen werden. 2 von 6

3 Co-Referent: Rainer Tietböhl, Bauernverband M-V Herr Tietböhl unterstrich die Bedeutung der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und äußerte sich zufrieden und dankbar darüber, dass dieser Bereich im 2. Beteiligungsverfahren einen breiten Raum eingenommen hat. Als besonders wichtig stellte Herr Tietböhl die Aspekte Investitionssicherheit und Flächenschutz heraus: Investitionssicherheit landwirtschaftliche Betriebe sollen sich entwickeln dürfen und Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass es noch Spaß macht, Landwirt zu sein ; Flächenschutz Wie können Flächen, die mit Gebäuden bebaut sind, wieder in eine Flächennutzung zurück gebracht werden ( Flächenrecycling )? Mehrfach betonte Herr Tietböhl, dass der schonende Umgang mit Flächen wichtig sei, denn Boden ist nicht vermehrbar. Aktuell gingen in dem Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 800 ha landwirtschaftliche Nutzfläche aus der Nutzung. Mit dieser Fläche gingen auch etwa 10 Arbeitsplätze im Jahr verloren. Das LEP habe nach Auffassung Herrn Tietböhls die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass in M-V genügend landwirtschaftliche Nutzfläche vorhanden ist. Als absolut problematisch bezeichnete Herr Tietböhl, dass landwirtschaftliche Vorranggebiete eindeutig festgelegt wurden mit 50 Bodenpunkten. Er äußerte Befürchtungen wonach es bei Flächen mit weniger Bodenpunkten, die dann als Vorbehaltsflächen gelten, zu Nutzungskonflikten kommen könnte. Hier sieht Herr Tietböhl noch dringenden Redebedarf. Abschließend betonte Herr Tietböhl, wie wichtig die landwirtschaftliche Nutzung im ländlichen Raum sei, weil es ansonsten zu einer Entleerung käme. Landwirte würden eine wichtige Unterstützungsfunktion für die Gesellschaft ausüben. Zudem sei die Landwirtschaft landschaftsprägend. Co-Referat: Metropolregion Hamburg Ziele und Projekte Jakob Richter, Leiter Geschäftsstelle Metropolregion Hamburg Herr Ritter stellte den Anwesenden mit seiner Präsentation die Metropolregion Hamburg im internationalen und regionalen Kontext vor. Als informelles Planungsinstrument ginge es bei vor allem um Kooperation. Global denken regional handeln sei das Motto der Metropolregion, wobei das gemeinsame Handeln auf Augenhöhe stattfinde. Erfolge würden durch gemeinsame Projektarbeit erzielt. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim sei federführend in dem Projekt Demografie und Daseinsvorsorge, wobei die Themen: Mobilität und ÖPNV, Schulen, Kinderbetreuung, Wohnen, Naherholung, Angebote für Senioren und Integration bestimmend wären. Mit Blick auf das LEP gab Herr Richter die nachfolgenden vier Anregungen: - die Bedeutung der Partnerschaft von Land und Stadt noch stärker betonen; - die Chancen der Zusammenarbeit / metropolitanen Kooperationen (Stettin und Hamburg) in den Leitlinien stärker zeigen; - Konkrete Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Metropolregion Hamburg benennen, z.b. HVV-Erweiterung entlang der Schienenwege, Vermarktung regionaler Lebensmittel, demographischer Wandel; - die Bedeutung der deutschen Olympiabewerbung in Hamburg aufzeigen. 3 von 6

4 Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Publikums mit Minister Christian Pegel Landrat Rolf Christiansen, Vors. des Regionalen Planungsverbands Westmecklenburg Herr Tietböhl, Bauernverband M-V Herr Richter, Leiter der Geschäftsstelle Metropolregion Hamburg Moderation: Dr. Danuta Kneipp Frau Dr. Kneipp fragte Herrn Christiansen eingangs, welches aus seiner Sicht die Ankerpunkte des LEP seien. Es folgte der allgemeine Hinweis von Herrn Christiansen, dass sich Beteiligung lohne und die Chance hierzu ergriffen werden sollte. Aus Sicht Westmecklenburgs seien die Schwerpunkte des LEP: Breitband (gesondert aufgenommen in dem extra-kapitel Kommunikationsinfrastruktur ); ländliche GestaltungsRäume (die deutlicher beschrieben wurden); Landwirtschaft nicht als Vorranggebiet ausgewiesen (weil direkte Konkurrenz zur touristischen Entwicklung gesehen wurde); die Metropolregion Hamburg wurde deutlicher erwähnt im 2.Entwurf LEP. Insgesamt wurde eine deutliche Qualitätssteigerung gesehen vom 1. zum 2. Entwurf des LEP. Bei Herrn Tietböhl erkundigte sich Frau Dr. Kneipp nach guten Beispielen, wo es gelungen sei, den ländlichen Raum mit Leben zu füllen und wo es Spaß mache, Landwirt zu sein und wo ein gutes Nebeneinander der verschiedenen Nutzungen der Flächen tatsächlich gelungen sei. Herr Tietböhl verwies darauf, dass es viele Beispiele dafür gäbe. Es sei wichtig, zu investieren, um Menschen Arbeit zu geben. Zudem sollten Schulen und Kindergärten in der Nähe angesiedelt sein, um lange Fahrtwege zu vermeiden. Eine Bündelung von Flächen sei ohne weiteres möglich, dafür gäbe es genügend Beispiele. Die Sicherung von Flächen für die Zukunft sei wichtig, damit produziert werden könne. In diesem Zusammenhang kritisierte Herr Tietböhl, dass landwirtschaftliche Gebiete als Vorranggebiete rausgenommen und nunmehr als Vorbehaltsgebiete definiert wurden. Eine Chance für Mecklenburg-Vorpommern sei der Ausbau als Agrarexportland, wobei ihm wichtig sei, dass fertige Produkte exportiert würden (z.b. nach Hamburg), nicht etwa Getreide. Herr Naber aus der Gemeinde Pampow ( Umlandsgemeinde der Stadt Schwerin ) stellte an Herrn Minister Pegel die Frage nach den Kriterien zur Zentren-Definition. Herr Minister Pegel führte aus, dass hier die FAG-Zuweisung eine Rolle spiele. Die Definition der Kriterien sei der Versuch gewesen, Abgrenzungskriterien für eine Verzahnungswirkung innerhalb eines Nahbereichs zu finden. Er betonte, er wolle ordnungspolitisch bewirken, dass gewisse Zentren stärker wüchsen und damit eine Daseinsvorsorge/eine Ankerfunktion erfüllten. 4 von 6

5 Herr Naber merkte weiterhin an, dass die Wohnungsbebauung ein zentrales Thema in Pampow sei, dass das LEP die Pampower allerdings in der Ausweisung von Wohnraum beschränken würde, weil sie sich mit der Stadt abstimmen müssten. Herr Minister Pegel entgegnete, dass gerade in den Stadt-Umland-Räumen schon mehr ginge als anderswo. Allerdings wäre es wichtig, die Zersiedlung zu beschränken und die Versiegelung von Flächen zu reduzieren. Er setze auf Koordinierung und Abstimmung in der Region. Herr Diederich, Leiter der Stabsstelle Wirtschafts- und Regionalentwicklung im Landkreis Nordwestmecklenburg, stellte die Frage nach der Grundlage für die Festlegung der 50 Bodenpunkte zur Ausweisung der Vorranggebiete Landwirtschaft. Auch wollte er wissen, wie sich dies im Unterschied zum vormals ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet auswirken würde und welche Flächen konkret betroffen wären. Herr Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, äußerte seine Befürchtung hinsichtlich möglicher Einschränkung in der Ansiedlung von Industrie und Gewerbe wegen der 50 Bodenpunkte. Er hoffe, zukünftige Gewerbeansiedlung nach Erfordernissen realisieren zu können, immerhin erwarte er positive wirtschaftliche Effekte nicht nur von der Metropolregion Hamburg, sondern auch von der Fehmarn-Belt-Region und der A14 als Wachstumsachse. Herr Christiansen betonte die Notwendigkeit des Bodenschutzes, um die Lebensgrundlage zukünftiger Nachkommen zu sichern. Er führte aus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern genügend Flächen gäbe, sodass es letztlich nur darum geht, ein ausgewogenes Verhältnis in der Nutzung hinzubekommen. Herr Christiansen äußerte den Wunsch, dass ein faires und vertrauensvolles Miteinander stattfände, sodass ein Konsens erzielt würde. Herr Minister Pegel führte aus, dass die mit 50 Bodenpunkten bewerteten Böden wirklich werthaltige Böden seien, die jeden Anbau und damit die breiteste Anwendungsmöglichkeit zuließen. Einschränkungen auf diesen Flächen wären hier ausdrücklich gewollt. Mit Blick auf die Frage zur Gewerbeansiedlung betonte er, dass Gewerbegebiete nicht betroffen wären. Innerhalb von Ortslagen und innerhalb von Gewerbegebieten hätte diese Festlegung keine Wirkung. Herr Tietböhl mahnte an, dass Flächenschutz sehr wichtig sei und dass bei Baumaßnahmen nicht immer ein Ausgleich über Ausgleichsflächen stattfinden müsste. Hier gäbe es auch die Möglichkeit der finanziellen Entschädigung. Herr Dr. Blei, Netzwerk Lokale Lebenskultur e.v. und Mitglied des Regionalen Planungsverbands Westmecklenburg, stellte fest, dass im 2. Entwurf des LEP ein Lückenschluss zwischen Rehna und Schönberg über die Schiene fehlt. Seine Nachfrage an Minister Pegel lautete, ob die Schienenverbindung Schwerin-Rehna erhalten bliebe. Weiterhin bat er Herrn Richter von der Metropolregion Hamburg, die Überlegungen zu einem Verkehrsverbund darzustellen. Herr Richter entgegnete, dass man über sehr viel Geld, sehr langwierige und harte Verhandlungen und über Regionalisierungsmittel der Deutschen Bahn redete, wenn es um die Erweiterung des Hamburger Verkehrsverbunds gehe (HVV). Er betonte aber auch, dass es dennoch wichtig sei, zu verhandeln und sich dieses Themas anzunehmen, wenn die Anbindung an den ÖPNV von zentraler Bedeutung für die Entwicklung einer Region sei. Herr Christiansen bemerkte, dass er aus eigener Erfahrung wüsste, dass so etwas sehr sehr teuer wäre. Er habe die die Anbindung von Stade miterlebt, bei der der Landkreis 5 von 6

6 einen hohen 6-stelligen Betrag aufbringen musste. Dennoch, er bemerkte, dass der erste Aufschlag getan sei und dass alle Möglichkeiten und Auswirkungen solch einer Anbindung geprüft würden. Herr Minister Pegel führte zur Nachfrage zur schienenseitigen Verbindung aus, dass im LEP nur die überregional bedeutsamen Strecken abgebildet seien, die eine Verbindungsfunktion für Mittel- und Oberzenten ausüben. Das LEP bilde die Vogelperspektive ab. Zu einem Für oder Wider im Bezug auf bestimmte Strecken äußerte sich Minister Pegel nicht. Es folgten ein Hinweis auf die Online-Beteiligung und die Verabschiedung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit weiterer Gespräche durch Frau Dr. Kneipp. Teilnehmerzahl: ca. 82 Personen erstellt am 9. Juli 2015 Ines Herrmann, Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh 6 von 6

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