Ministerium tür Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
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1 Ministerium tür Inneres und Kommunales Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 419 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf 28-fach (für alle Mitglieder des Landtags) P ~ LJ\Nl)TAG NOr:,ORHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V RLAGE 16/2215 alle Abg. Zusammenfassender Bericht zur Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung für das Jahr 213-1~ September 214 Seite 1 von 6 Aktenzeichen (bel Antwort bitte angeben) Anita Brandt-Zimmermann Telefon Telefax anita.brandtzlmmermann@mik1.de Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, wie in den vergangenen Jahren informiere ich nachfolgend zusammenfassend über alle Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungsmaßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung ( 1a StPO, 1c, Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung im Rahmen der Gefahrabwehr ( 18 PolG NRW) sowie Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes ( 1, 3 Gesetz zu Artikel 1 Grundgesetz und 7 Abs. 2 VSG NRW in der bis zum geltenden Fassung; 5 Absatz 2 Nr. 1, 5a, 7b VSG NRW in der derzeit geltenden Fassung - nur noch Telekommunikationsüberwachung, die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung wurde gestrichen). Zu sämtlichen Maßnahmen wurde bereits in verschiedenen Ausschüssen bzw. Gremien des Landtags berichtet (Haupt- und Medienausschuss, Rechtsausschuss, Innenausschuss, Parlamentarisches Kontrollgremium). Dienstgebäude und Lleferanschrift: Haroldstr. 5, 4213 Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rhembahnlimen 74, 79, 719 Haltestelle: Poststraße
2 In Abstimmung mit dem Justizminister teile ich Ihnen für das Jahr 213 Seite 2 von 6 folgende Zahlen mit: 1. Überwachung Telekommunikation gema 1a StPO Anzahl der Verfahren: 451 Anzahl der Überwachungsanordnungen, unterschieden nach: o o Erstanordnungen Verlängerungsanordnungen Anzahl der Überwachungsanordnungen, unterschieden nach Art der zu überwachenden Kommunikation (Mehrfachnennung möglich): o Festnetztelekommunikation 295 o Mobilfunktelekommunikation ) Internettelekommunikation 399 Die Zuordnung der Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in 1a Abs. 2 StPO ergibt sich aus folgender Tabelle (Mehrfachnennungen sind möglich): 1 2 Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des Rechtsstaats oder des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit ( 1a Abs.2 Nr. 1 a Abgeordnetenbestechung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 b 3 3 Straftaten gegen die Landesverteidigung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 c 4 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 d 1 5 Geld- und Wertzeichenfälschung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 e Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( 1a Abs. 2 Nr. 1f Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften ( 1a Abs. 2 Nr
3 8 Mord und Totschlag ( 1a Abs. 2 Nr. 1h Seite 3 von~4 9 Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( 1a Abs. 2 Nr. 1 i Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl ( 1a Abs. 2 Nr. 1j Straftaten des Raubes und der Erpressung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 k Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei ( 1a Abs. 2 Nr. 11 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ( 1a Abs. 2 Nr. 1m Betrug und Computerbetrug ( 1a Abs. 2 Nr. 1 n Subventionsbetrug( 1a Abs. 2 Nr Straftaten der Urkundenfälschung ( 1 OOaAbs. 2 Nr. 1 p Bankrott ( 1a Abs. 2 Nr. 1q 18 Straftaten gegen den Wettbewerb ( 1a Abs. 2 Nr.1 r 8 19 Gemeingefährliche Straftaten ( 1a Abs. 2 Nr. 1s 12 2 Bestechlichkeit und Bestechung ( 1a Abs. 2 Nr. 1t Steuerhinterziehung ( 1a Abs. 2 Nr. 2a Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel ( 1a Abs. 2 Nr. 2b Steuerhehlerei ( 1a Abs. 2 Nr. 2c Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz ( 1a Abs. 2 Nr Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung ( 1a Abs. 2 Nr. 4a Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung ( 1a Abs. 2 Nr. 4b Einschleusen von Ausländern ( 1a Abs. 2 Nr. 5a Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen ( 1a Abs. 2 Nr. 5b Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 6 21
4 Straftaten nach einer in 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgese~i~n4 Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzunaen ( 1a Abs. 2 Nr. 7a Straftaten nach den 29a, 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den 3a und 3b Betäubungsmittel{:lesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 7b Straftaten nach dem GrundstoffübelWachungsgesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 8 Straftaten nach 19 Abs. 1 bis 3 und- 2 Abs. 1 und 2 sowie 2a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit 21 Kriegswaffenkontrollgesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 9a Straftaten nach 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 9b Völkermord ( 1a Abs. 2 Nr. 1a von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ( 1a Abs. 2 Nr. 1b Kriegsverbrechen ( 1a Abs. 2 Nr. 1c, Straftaten nach 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 11a Straftaten nach 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffen{:lesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 11b Akustische Wohnraumüberwachung gern. 1c Abs. 2 Nr. 1f StPO Anzahl der Verfahren: 1 Anzahl der Wohnungen: 1 Anzahl der Betroffenen: mindestens 6 (1 Beschuldigter, mindestens 5 Nichtbeschuldigte) 3. Akustische Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr durch die Polizei ( 18 PolG NRW) Im Berichtszeitraum wurde keine gefahrenabwehrrechtliche Wohnraumüberwachungsmaßnahme (Abhören und Aufzeichnen des- gesprochenen Wortes) durchgeführt.
5 Ministerium tür Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westtalen 4. Telekommunikationsüberwachung durch den Verfassungsschutz ( 1, 3 Art. 1 Gesetz, jetzt 5 Abs. 2 Nr. 1, 5b, 7a VSG NRW) Seite 5 von 6 Anzahl der Verfahren: 9 davon im Berichtszeitraum neu angeordnet: 5 Anzahl der Betroffenen: 18 Die Maßnahmen sind den Phänomenbereichen Rechtsextremismus und Islamismus zuzurechnen. Ausgangspunkte der Maßnahme im Bereich des Rechtsextremismus waren tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Begehung von Straftaten wegen Gefährdung des des demokratischen Rechtsstaats [LS.d. 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat)], der Bildung einer rechtsterroristischen/kriminellen Vereinigung. Ausgangspunkte der Maßnahmen im Bereich.des islamistischen Extremismus waren tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Unterstützung islamistischer, terroristischer Organisationen, der Bildung von Jihadzellen zur Verübung von Anschlägen in Deutschland, der Rekrutierung und Unterstützung von Kämpfern für den Jihad. Zu einer der angeordneten Maßnahmen erfolgte eine Mitteilung an die Betroffenen. In den übrigen Fällen unterblieb mit Billigung der G 1-Kommission bisher eine Mitteilung, da hierdurch der Zweck der Beschränkungsmaßnahmen gefährdet wäre.
6 5. Akustische Wohnraum überwachung durch den Verfassungsschutz ( 7 Abs. 2 VSG NRW) Seite 6 von 6 Akustische Wohnraumüberwachungen des Verfassungsschutzes haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden. Mit Inkrafttreten der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vom ist die Rechtsgrundlage hierfür entfallen. Sollten es Nachfragen zu den Einzelheiten der Verfahren geben,. sind Herr Justizminister Kutschaty und ich gerne bereit, in den jeweils zuständigen Gremien in. nichtöffentlicher Sitzung weitere Auskünfte zu geben.
alle Ab.9; Zusammenfassender Bericht zur Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung für das Jahr 2014
NRW, 419 Düsseldrf An die Präsidentin des Landtags Nrd rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 4221 Düsseldrf 28-fach (für alle Mitglieder des,landtags) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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