Ministerium tür Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ministerium tür Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen"

Transkript

1 Ministerium tür Inneres und Kommunales Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 419 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf 28-fach (für alle Mitglieder des Landtags) P ~ LJ\Nl)TAG NOr:,ORHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V RLAGE 16/2215 alle Abg. Zusammenfassender Bericht zur Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung für das Jahr 213-1~ September 214 Seite 1 von 6 Aktenzeichen (bel Antwort bitte angeben) Anita Brandt-Zimmermann Telefon Telefax anita.brandtzlmmermann@mik1.de Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, wie in den vergangenen Jahren informiere ich nachfolgend zusammenfassend über alle Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungsmaßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung ( 1a StPO, 1c, Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung im Rahmen der Gefahrabwehr ( 18 PolG NRW) sowie Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes ( 1, 3 Gesetz zu Artikel 1 Grundgesetz und 7 Abs. 2 VSG NRW in der bis zum geltenden Fassung; 5 Absatz 2 Nr. 1, 5a, 7b VSG NRW in der derzeit geltenden Fassung - nur noch Telekommunikationsüberwachung, die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung wurde gestrichen). Zu sämtlichen Maßnahmen wurde bereits in verschiedenen Ausschüssen bzw. Gremien des Landtags berichtet (Haupt- und Medienausschuss, Rechtsausschuss, Innenausschuss, Parlamentarisches Kontrollgremium). Dienstgebäude und Lleferanschrift: Haroldstr. 5, 4213 Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rhembahnlimen 74, 79, 719 Haltestelle: Poststraße

2 In Abstimmung mit dem Justizminister teile ich Ihnen für das Jahr 213 Seite 2 von 6 folgende Zahlen mit: 1. Überwachung Telekommunikation gema 1a StPO Anzahl der Verfahren: 451 Anzahl der Überwachungsanordnungen, unterschieden nach: o o Erstanordnungen Verlängerungsanordnungen Anzahl der Überwachungsanordnungen, unterschieden nach Art der zu überwachenden Kommunikation (Mehrfachnennung möglich): o Festnetztelekommunikation 295 o Mobilfunktelekommunikation ) Internettelekommunikation 399 Die Zuordnung der Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in 1a Abs. 2 StPO ergibt sich aus folgender Tabelle (Mehrfachnennungen sind möglich): 1 2 Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des Rechtsstaats oder des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit ( 1a Abs.2 Nr. 1 a Abgeordnetenbestechung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 b 3 3 Straftaten gegen die Landesverteidigung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 c 4 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 d 1 5 Geld- und Wertzeichenfälschung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 e Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( 1a Abs. 2 Nr. 1f Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften ( 1a Abs. 2 Nr

3 8 Mord und Totschlag ( 1a Abs. 2 Nr. 1h Seite 3 von~4 9 Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( 1a Abs. 2 Nr. 1 i Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl ( 1a Abs. 2 Nr. 1j Straftaten des Raubes und der Erpressung ( 1a Abs. 2 Nr. 1 k Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei ( 1a Abs. 2 Nr. 11 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ( 1a Abs. 2 Nr. 1m Betrug und Computerbetrug ( 1a Abs. 2 Nr. 1 n Subventionsbetrug( 1a Abs. 2 Nr Straftaten der Urkundenfälschung ( 1 OOaAbs. 2 Nr. 1 p Bankrott ( 1a Abs. 2 Nr. 1q 18 Straftaten gegen den Wettbewerb ( 1a Abs. 2 Nr.1 r 8 19 Gemeingefährliche Straftaten ( 1a Abs. 2 Nr. 1s 12 2 Bestechlichkeit und Bestechung ( 1a Abs. 2 Nr. 1t Steuerhinterziehung ( 1a Abs. 2 Nr. 2a Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel ( 1a Abs. 2 Nr. 2b Steuerhehlerei ( 1a Abs. 2 Nr. 2c Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz ( 1a Abs. 2 Nr Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung ( 1a Abs. 2 Nr. 4a Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung ( 1a Abs. 2 Nr. 4b Einschleusen von Ausländern ( 1a Abs. 2 Nr. 5a Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen ( 1a Abs. 2 Nr. 5b Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 6 21

4 Straftaten nach einer in 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgese~i~n4 Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzunaen ( 1a Abs. 2 Nr. 7a Straftaten nach den 29a, 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den 3a und 3b Betäubungsmittel{:lesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 7b Straftaten nach dem GrundstoffübelWachungsgesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 8 Straftaten nach 19 Abs. 1 bis 3 und- 2 Abs. 1 und 2 sowie 2a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz, jeweils auch in Verbindung mit 21 Kriegswaffenkontrollgesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 9a Straftaten nach 22a Abs. 1 bis 3 Kriegswaffenkontrollgesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 9b Völkermord ( 1a Abs. 2 Nr. 1a von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ( 1a Abs. 2 Nr. 1b Kriegsverbrechen ( 1a Abs. 2 Nr. 1c, Straftaten nach 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 11a Straftaten nach 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffen{:lesetz ( 1a Abs. 2 Nr. 11b Akustische Wohnraumüberwachung gern. 1c Abs. 2 Nr. 1f StPO Anzahl der Verfahren: 1 Anzahl der Wohnungen: 1 Anzahl der Betroffenen: mindestens 6 (1 Beschuldigter, mindestens 5 Nichtbeschuldigte) 3. Akustische Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr durch die Polizei ( 18 PolG NRW) Im Berichtszeitraum wurde keine gefahrenabwehrrechtliche Wohnraumüberwachungsmaßnahme (Abhören und Aufzeichnen des- gesprochenen Wortes) durchgeführt.

5 Ministerium tür Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westtalen 4. Telekommunikationsüberwachung durch den Verfassungsschutz ( 1, 3 Art. 1 Gesetz, jetzt 5 Abs. 2 Nr. 1, 5b, 7a VSG NRW) Seite 5 von 6 Anzahl der Verfahren: 9 davon im Berichtszeitraum neu angeordnet: 5 Anzahl der Betroffenen: 18 Die Maßnahmen sind den Phänomenbereichen Rechtsextremismus und Islamismus zuzurechnen. Ausgangspunkte der Maßnahme im Bereich des Rechtsextremismus waren tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Begehung von Straftaten wegen Gefährdung des des demokratischen Rechtsstaats [LS.d. 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat)], der Bildung einer rechtsterroristischen/kriminellen Vereinigung. Ausgangspunkte der Maßnahmen im Bereich.des islamistischen Extremismus waren tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Unterstützung islamistischer, terroristischer Organisationen, der Bildung von Jihadzellen zur Verübung von Anschlägen in Deutschland, der Rekrutierung und Unterstützung von Kämpfern für den Jihad. Zu einer der angeordneten Maßnahmen erfolgte eine Mitteilung an die Betroffenen. In den übrigen Fällen unterblieb mit Billigung der G 1-Kommission bisher eine Mitteilung, da hierdurch der Zweck der Beschränkungsmaßnahmen gefährdet wäre.

6 5. Akustische Wohnraum überwachung durch den Verfassungsschutz ( 7 Abs. 2 VSG NRW) Seite 6 von 6 Akustische Wohnraumüberwachungen des Verfassungsschutzes haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden. Mit Inkrafttreten der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vom ist die Rechtsgrundlage hierfür entfallen. Sollten es Nachfragen zu den Einzelheiten der Verfahren geben,. sind Herr Justizminister Kutschaty und ich gerne bereit, in den jeweils zuständigen Gremien in. nichtöffentlicher Sitzung weitere Auskünfte zu geben.

alle Ab.9; Zusammenfassender Bericht zur Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung für das Jahr 2014

alle Ab.9; Zusammenfassender Bericht zur Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung für das Jahr 2014 NRW, 419 Düsseldrf An die Präsidentin des Landtags Nrd rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 4221 Düsseldrf 28-fach (für alle Mitglieder des,landtags) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucksache 16/395 24.2.211 16. Wahlperiode Mitteilung zur Kenntnisnahme Jahresbericht 21 über die Praxis der Telefonüberwachung nach 1a, 1b StPO (Keine uferlose Telefonüberwachung (1) Transparenz und Kontrolle

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 18. Wahlperiode Drucksache 18/0453 28.06.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Jahresbericht 2016 über die Praxis der Telefonüberwachung nach 100a, 100 b StPO (Keine uferlose Telefonüberwachung (1) Transparenz

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucksache 16/224 19.3.29 16. Wahlperiode Mitteilung zur Kenntnisnahme Jahresbericht 28 über die Praxis der Telefonüberwachung nach 1a, 1 b StPO(Keine uferlose Telefonüberwachung (1) Transparenz und Kontrolle

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1769 14.07.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Jahresbericht 2013 über die Praxis der Telefonüberwachung nach 100a, 100 b StPO (Keine uferlose Telefonüberwachung (1) Transparenz

Mehr

Zusammenstellung der Tatbestände 100a und 100c StPO und 353b StGB

Zusammenstellung der Tatbestände 100a und 100c StPO und 353b StGB Zusammenstellung der Tatbestände 100a und 100c StPO und 353b StGB I 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden,

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Unterrichtung. 17. Wahlperiode durch die Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Unterrichtung. 17. Wahlperiode durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 7/060 7. Wahlperiode 05. 09. 202 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemäß ikel 3 Absatz 6 Satz des Grundgesetzes für das Jahr 20 Gemäß ikel

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9660

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9660 Deutscher Bundestag Drucksache 18/9660 18. Wahlperiode 15.09.2016 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2015

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13522

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13522 Deutscher Bundestag Drucksache 18/13522 18. Wahlperiode 07.09.2017 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2016

Mehr

Strafprozeßordnung (StPO)

Strafprozeßordnung (StPO) 1 100a StPO 99 Strafprozeßordnung (StPO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 1) (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319) (FNA 312-2) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 49. G zur Änd. des StGB

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Unterrichtung. 17. Wahlperiode durch die Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Unterrichtung. 17. Wahlperiode durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10601 17. Wahlperiode 05. 09. 2012 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5900

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5900 Deutscher Bundestag Drucksache 18/5900 18. Wahlperiode 03.09.2015 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2014

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Unterrichtung. durch die Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Unterrichtung. durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/10300 16. Wahlperiode 17. 09. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2007

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 14/3998. Unterrichtung. 14. Wahlperiode durch die Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 14/3998. Unterrichtung. 14. Wahlperiode durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 14/3998 14. Wahlperiode 17. 08. 2000 Sachgebiet 707 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 Grundgesetz für das

Mehr

Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 Grundgesetz für das Jahr 2003

Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 Grundgesetz für das Jahr 2003 Deutscher Bundestag Drucksache /. Wahlperiode.. Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht Bundesregierung gemäß Artikel Abs. Satz Grundgesetz Jahr Gemäß Artikel Abs. GG unterrichtet die Bundesregierung

Mehr

Auszug aus der. Strafprozessordnung

Auszug aus der. Strafprozessordnung Auszug aus der Strafprozessordnung in der Fassung der Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. .\l V:,' 11 16/903

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. .\l V:,' 11 16/903 Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldo An die Präsidentin des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf für den Innenausschuss (60-fach) LANDTAG NOi=iDRHEiN-'NESTFAlEN

Mehr

264 Anhang. 146 StGB

264 Anhang. 146 StGB Anhang Anlage I Auf Basis von 261 StGB ergibt sich eine Vielzahl von potentiellen Vortaten zur Geldwäsche. Soweit dies hier möglich ist, erfolgt in Tab. A.1 eine Auflistung der jeweiligen Straftaten, ohne

Mehr

(1) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben erheben, wenn

(1) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben erheben, wenn 26 Datenerhebung (1) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben erheben, wenn 1. die Person in Kenntnis des Zwecks der Erhebung eingewilligt

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4212 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 26.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Nicht

Mehr

Strafprozessordnung (StPO) und Telekommunikationsgesetz (TKG)

Strafprozessordnung (StPO) und Telekommunikationsgesetz (TKG) Inhaltsübersicht Strafprozessordnung (StPO) und Telekommunikationsgesetz (TKG) (Auszüge) in der Fassung vom 1. Januar 008 durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer

Mehr

Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen

Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen 2014 Bestell-Nr. B613 2014 00, (Kennziffer

Mehr

Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen

Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen 2016 Bestell-Nr. B613 2016 00, (Kennziffer

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen RLAG 16/1697

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen RLAG 16/1697 Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 07 März 2014 Seite 1 von 7 Aktenzeichen (bel Antwort bitte

Mehr

Informations- und Datenschutzrecht. Modul 2 Deutsches Datenschutzrecht CyLaw-Report XIII: Polizeirechtliche Telekommunikationsüberwachung

Informations- und Datenschutzrecht. Modul 2 Deutsches Datenschutzrecht CyLaw-Report XIII: Polizeirechtliche Telekommunikationsüberwachung * Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. Fachgebiet Öffentliches Recht Informations- und Datenschutzrecht Modul 2 Deutsches Datenschutzrecht CyLaw-Report XIII: Polizeirechtliche Telekommunikationsüberwachung *-

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Platz des Landtags 1

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3202

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3202 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 421 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/32

Mehr

34. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Düsseldorf. für die Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik

34. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Düsseldorf. für die Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik - ----- Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau

Mehr

Bericht über die Videobeobachtung auf Grundlage des.~ 5 a Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Bericht über die Videobeobachtung auf Grundlage des.~ 5 a Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags N RW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORD RH EI N-WESTFAlEN 16. v. März 2016 Seite

Mehr

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz Lernkapital für die Zukunft?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz Lernkapital für die Zukunft? GoCore! Winterevent 2017 Young Researchers Conference (VII.) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz Lernkapital für die Zukunft? Ass. jur. Sandra Riebel Fachgebiet Öffentliches Recht

Mehr

16/ Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

16/ Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales!'JRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf 14. Mai 2017 Frau Seite 1 von 7 Verena Schäffer MdL Aktenzeichen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN (bei Antwort bitte angeben) Platz des Landtags 1 40221

Mehr

Teilnahmeformular. Sanierung des Christa-und-Peter-Scherpf Gymnasiums in Prenzlau nichtoffener Realisierungswettbewerb. Teilnehmer

Teilnahmeformular. Sanierung des Christa-und-Peter-Scherpf Gymnasiums in Prenzlau nichtoffener Realisierungswettbewerb. Teilnehmer Teilnahmeformular Teilnehmer bevollmächtigter Vertreter Anschrift Land Telefon E-Mail Arbeitsgemeinschaft mit Ich/wir erkläre(n) hiermit, dass der satzungsgemäße Geschäftszweck des teilnehmenden Büros

Mehr

Seite 1 von 47 juris - Wissen was zählt. recherchiert von: unter juris.de am Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: PAG Ausfertigungsdatum: 04.06.1992 Gültig ab: 13.06.1992 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle:

Mehr

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB Name des Bieters Hinweis: Falls eine der in den nachfolgenden Ziffern 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen nicht abgegeben werden

Mehr

juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: PAG Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Gesetz Quelle:

juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: PAG Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Gesetz Quelle: juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: PAG Ausfertigungsdatum: 04.06.1992 Gültig ab: 13.06.1992 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl 1992, 199 Gliederungs- 2012-2 Nr: Thüringer

Mehr

Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)

Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Strafrecht Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Gliederung: Teil 1 Allgemeiner Teil Allgemeines (Allg) Deliktsprüfung

Mehr

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSMINISTERIUM SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Kultur und Europa

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Kultur und Europa SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3433 18. Wahlperiode 20.10.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Kultur und

Mehr

Ministerium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin

Ministerium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin Ministerium Schule und Weiterbildung des Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Mehr

Strafrecht Besonderer Teil

Strafrecht Besonderer Teil Strafrecht Besonderer Teil Lehrbuch für die Polizeiausbildung Bearbeitet von Wolf D Brodag 10., neu bearb. u. aktual. Aufl. 2010. Taschenbuch. 440 S. Paperback ISBN 978 3 415 04432 6 Format (B x L): 14,5

Mehr

2. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 5. September 2012

2. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 5. September 2012 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Robert

Mehr

A '1- Oktober Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf

A '1- Oktober Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf AO Januar 2014 Seite 1 von 5 Telefon 0211 871-2308 Telefax

Mehr

Der Minister 16/ Unterrichtung aufgrund der Entschließung des Landtags vom (Drucksache 11/7703)

Der Minister 16/ Unterrichtung aufgrund der Entschließung des Landtags vom (Drucksache 11/7703) NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen 40221 Düs'seldorf für die Mitglieder des Ausschusses. für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen 60-fach LANDTAG

Mehr

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt,

Mehr

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen? Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des

Mehr

n:;r~ : Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil MdL Düsseldorf

n:;r~ : Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil MdL Düsseldorf Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2696 7. Wahlperiode 25.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern 2017

Mehr

Volksinitiative "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit tur gute Bildung" Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs.

Volksinitiative Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit tur gute Bildung Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221

Mehr

Von der Gefahr zum Gefährder. 2. Rechtmäßig ohne Spezialgesetz? 3. Zur Kriminologie des Gefährders? AG Kripo, 2004:

Von der Gefahr zum Gefährder. 2. Rechtmäßig ohne Spezialgesetz? 3. Zur Kriminologie des Gefährders? AG Kripo, 2004: 1. Von der Gefahr zum Gefährder 2. Rechtmäßig ohne Spezialgesetz? 3. Zur Kriminologie des Gefährders? Prof. Dr. Michael Jasch 1 2 AG Kripo, 2004: Ähnlich den medizinischen Vorbeugungsmaßnahmen ist die

Mehr

Wie viele und welche Straftaten wurden an einem Tatort Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft"

Wie viele und welche Straftaten wurden an einem Tatort Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft STAATSMINISTER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau

Mehr

Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach 123 und 124 GWB

Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach 123 und 124 GWB Bitte unterzeichnen Sie diese Erklärung. Eine fehlende Unterzeichnung dieser Anlage führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Erklärung muss mit Angebotsabgabe unterzeichnet vorgelegt werden. Eine Nachreichung

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein7"Westfalen Platz des Landtags 1 40221

Mehr

Vorlage 16/4312. alle Abg.

Vorlage 16/4312. alle Abg. NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode Vorlage 16/4312 alle Abg. Volksbegehren "Abitur nach

Mehr

Landkreis Vorpommern-Rügen

Landkreis Vorpommern-Rügen PKS 2014 M-V Landkreis Vorpommern-Rügen 3.2.7. Landkreis Vorpommern-Rügen (PI Stralsund) Fallentwicklung und Aufklärung T 83 erfasste Fälle Aufklärungsquote in % ------ Straftaten insgesamt 15.949 16.788-839

Mehr

Der Minister LANDTAG NORORHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V LAGE 16/ ßg

Der Minister LANDTAG NORORHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V LAGE 16/ ßg Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrheln-Westfalen Der Minister Minlstenum für Bauen, Wohnen, StadtentwJcklung und Verkehr des Landes Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Mehr

Strafrecht Besonderer Teil Band 2: Vermögensdelikte

Strafrecht Besonderer Teil Band 2: Vermögensdelikte Studienbücher Rechtswissenschaft Strafrecht Besonderer Teil Band 2: Vermögensdelikte Bearbeitet von Prof. Dr. Volker Krey, Prof. Dr. Uwe Hellmann, Prof. Dr. Manfred Heinrich 17., überarbeitete Auflage

Mehr

des Entwurfs eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

des Entwurfs eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens Deutscher Bundestag 18.Wahlperiode Deutscher Bundestag Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschussdrucksache 18(6)361 19. Juni 2017 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz 16. Juni 2017 Änderungsantrag

Mehr

C{W r Herbert Reul. Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

C{W r Herbert Reul. Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) A. Problem Mit seinem Urteil

Mehr

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRH EI N-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE. -- Ag --

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRH EI N-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE. -- Ag -- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Mehr

---- Ai / MA I Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 8. Mai Anlagen

---- Ai / MA I Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 8. Mai Anlagen Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Norclrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Vorsitzender des Rechtsausschusses. des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Robert

Mehr

Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter

Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/9644 14. 01. 98 Beschlußempfehlung*) des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. - Drucksache

Mehr

4. April Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf. für die Mitglieder des Innenausschusses.

4. April Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf. für die Mitglieder des Innenausschusses. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12785 18. Wahlperiode 20.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1183 24.10.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen A Problem Die aktuelle

Mehr

ERKLÄRUNG. zu 123 GWB

ERKLÄRUNG. zu 123 GWB zu 123 GWB Ich/wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Mehr

Hier finden Sie Musterschreiben an Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft.

Hier finden Sie Musterschreiben an Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft. 3. Sicherheit und Strafverfolgung Hier finden Sie Musterschreiben an Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft. Polizei Die Polizei erteilt Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE ; Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldo _----I Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags

Mehr

Wie oft setzt die Staatsanwaltschaft V-Leute in Ermittlungsverfahren ein?

Wie oft setzt die Staatsanwaltschaft V-Leute in Ermittlungsverfahren ein? BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1164 Landtag 19. Wahlperiode 02.08.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Wie oft setzt die Staatsanwaltschaft V-Leute in Ermittlungsverfahren

Mehr

17/1488. An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

17/1488. An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn

Mehr

Neue Gesetze, die uns knechten soll`n

Neue Gesetze, die uns knechten soll`n Reader - Polizei, Gewalt und das Strafrecht - Schöne neue Zeug*innenwelt - Who`s watching you Neue Gesetze, die uns knechten soll`n Hsg.: EA Hannover Rote Hilfe Ortsgruppe Hannover Inhalt Seite Vorwort

Mehr

Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014

Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014 Wirtschaft. Industrie, Mittelstand Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Wirtschaft, EnergIe, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrheln-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Mehr

Straftaten-Statistik Deutschland 2013 (Auszüge aus der PKS) % % % %

Straftaten-Statistik Deutschland 2013 (Auszüge aus der PKS) % % % % Straftaten-Statistik Deutschland 2013 (Auszüge aus der PKS) Straftaten insgesamt 5.961.662 55% 2.094.160 26% 2013 gab es also im Ganzen fast sechs Millionen erfasste Fälle. Wie ist nun die Verteilung auf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 15/5486 15. Wahlperiode 11. 05. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 15/4533 Entwurf

Mehr

A"7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses

A7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein';'Westfalen. Platz, des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORORHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE. VORLAGE

Mehr

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 18/12785 18. Wahlperiode 20.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Artikel 1. Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 1. Änderung der Strafprozessordnung Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen 15.05.2017 Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/11272 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

Mehr

A14. Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu dem Tagesordnungspunkt 21 "Sonderdezernate zur Gewalt gegen Einsatzkräfte"

A14. Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu dem Tagesordnungspunkt 21 Sonderdezernate zur Gewalt gegen Einsatzkräfte Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf der Großen Koalition zum massenha en Einsatz von Staatstrojanern

Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf der Großen Koalition zum massenha en Einsatz von Staatstrojanern Überwachung Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf der Großen Koalition zum massenha en Einsatz von Staatstrojanern Die Polizei soll bald flächendeckend Computer und Smartphones hacken dürfen, bei ganz

Mehr

Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB

Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB Labor Berlin Charité Vivantes GmbH Seite 1 von 6 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach 123 GWB gemäß Ziffer III.2.2) (1) der Bekanntmachung

Mehr

Überschreitungen

Überschreitungen des landes Nordrhem-Westfalen Der Minister 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen 11.122-4/2013 I C 3 bel Antwort bitte angeben Kroll, lothar IC3 Telefon (0211) 4972-2411 Fax (0211) 4972-1206 an Überschreitungen

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/3177 06.12.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Bekämpfung des Cybercrime in

Mehr

DieBundesregierunghatseitlängeremangekündigt,einharmonischesGesamtsystemderstrafprozessualenheimlichenErmittlungsmethodenzuschaffen

DieBundesregierunghatseitlängeremangekündigt,einharmonischesGesamtsystemderstrafprozessualenheimlichenErmittlungsmethodenzuschaffen Deutscher Bundestag Drucksache 16/5846 16. Wahlperiode 27. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen

Mehr

Straftaten-Statistik Deutschland 2014 und zum Vergleich 2013 (Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS)

Straftaten-Statistik Deutschland 2014 und zum Vergleich 2013 (Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS) Zur Erläuterung: Straftaten-Statistik Deutschland und zum Vergleich 2013 (Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS) Grün = Anteil der ausländischen n ist im Vergleich zu 2013 gestiegen Gelb =

Mehr

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens 3202 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens Vom 17. August 2017 Der Bundestag

Mehr

Entwicklung

Entwicklung S t r a f t a t e n 1993 236 171 +4 540 2,0 112 064 47,5 i n s g e s a m t 1994 244 959 +8 788 3,7 123 262 50,3 1995 250 041 +5 082 2,1 128 819 51,5 1996 259 009 +8 968 3,6 134 556 52,0 1997 266 507 +7

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Kleine Anfrage. Antwort. 14. Wahlperiode des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Kleine Anfrage. Antwort. 14. Wahlperiode des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP. 14. Wahlperiode 30. 03. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Entwicklung von religiös motivierter Gewalt in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich

Mehr

'-.. Y..,~ t, \ 2. ~JUni Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf

'-.. Y..,~ t, \ 2. ~JUni Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldort Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags

Mehr

Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich:

Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster nachrichtlich: Zentrale Ausländerbehörden Bielefeld, Dortmund

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4757 18. Wahlperiode 25.10.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Justiz, Kultur

Mehr

Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (ABWSV) am

Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (ABWSV) am Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/6689

auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/6689 Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/7341 26. 03. 97 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/6689

Mehr

Verzeichnis des integriert kommentierten Nebenstrafrechts (Auszug) 21 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 29. Strafgesetzbuch (StGB)

Verzeichnis des integriert kommentierten Nebenstrafrechts (Auszug) 21 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 29. Strafgesetzbuch (StGB) Verzeichnis des integriert kommentierten Nebenstrafrechts (Auszug) 21 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 29 Teil 1: Strafgesetzbuch (StGB) Allgemeiner Teil Vorbemerkungen zu 1 51 1 12 Erster Abschnitt.

Mehr

Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Oberbürgermeister der Stadt Münster Herrn Markus Lewe KIemensstraße 10 48143 Münster LANDTAG NORDRHEIN.WESTFALEN 16. WAHLPERIODE A.8. Dezember 2014 Kindergeldberechtigung

Mehr

-Ag LAGE 6/ ) März 2014

-Ag LAGE 6/ ) März 2014 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum fürinneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des

Mehr

lt / .;; t. MärZ 2018

lt / .;; t. MärZ 2018 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Ministerium für Wirtschaft, Innovation. Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,

Mehr