Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

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1 Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Oberbürgermeister der Stadt Münster Herrn Markus Lewe KIemensstraße Münster LANDTAG NORDRHEIN.WESTFALEN 16. WAHLPERIODE A.8. Dezember 2014 Kindergeldberechtigung für syrische Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bei unserer Regionenreise am 11. November 2014 hatten Sie uns in unserem Gespräch im Zusammenhang mit der Bewältigung der Herausforderungen aufgrund der stark ansteigenden Flüchtlingszahlen auf eine besondere Problemstellung hingewiesen. Es handelte sich darum, dass Ihrer Stadt eine größere Zahl syrischer Flüchtlinge mit unterschiedlichem Rechtsstatus zugewiesen wird. Dabei haben diejenigen Familien, die im Rahmen des Aufnahmeprogramms des Bundes gemäß 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurden, Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch ist für eine andere Gruppe syrischer Flüchtlinge, die aufgrund 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz wegen eines verwandtschaftlichen Bezugs zu Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis haben, ausgeschlossen. Diese unterschiedliche Behandlung hätte zu viel Unverständnis geführt und würde als ungleiche und ungerechte Regelung wahrgenommen und den städtischen Mitarbeitern, die aus Sicht der Flüchtlinge den deutschen Staat darstellen, vorgehalten. Diesen Sachverhalt habe ich dem Ministerium für Inneres und Kommunales vorgetragen und gebeten zu prüfen, ob eine Abhilfe möglich ist. Herr Innenminister Jäger hat mir mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 geantwortet. Ich leite Ihnen diese Antwort, in dem unter anderem eine Initiative in der Konferenz der Innenrninister und Senatoren der Länder angekündigt wird, weiter. Da es sich um eine Angelegenheit handelt, die nicht nur die Stadt Münster betrifft, habe ich mir erlaubt, auch die Mitglieder des zuständigen Innenausschusses des Landtags über den Schriftwechsel zu informieren. Mit freundlichen Grüßen ~ ~ ~ C).D l;..c<scq..."?v A.P~~4..~ ().' ( () L Carina Gödecke /:: L-,,~ ~A '\ c)~. ~~4.ÜL ~~ landtag NRW Platz des landtags Düsseldorf Telefon (0211) Internet:

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3 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium for Inneres und Kommunales NRW, DOsseidorf Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Landtag NRW Platz des Landtags Düsseldorf D~e Präsidentin d~s landtags NRW _~. - Präs/dlalbOro _. 15. Dez. 201~ "'- o ldir. 0 I 0 II 0 6A PB I( ~,L'ttA. (J!i 10,Dezember2014 Seite 1 von 2 Telefon Telefax Kindergeldberechtigung für syrische Flüchtlinge Sehr geehrte Frau Präsiäentin, für Ihr Schreiben vom danke ich Ihnen. Die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen ist ein besonderes Anliegen des Bundes und der Länder. So ist es gelungen, in insgesamt 3 Bundesprogrammen Plätze für syrische Flüchtlinge anzubieten. 15 Länder - ohne Bayern - haben ihrerseits Landesprogramme aufgelegt. Für das Landesprogramm Nordrhein-Westfalen hat es für rund Flüchtlinge Interessenbekundungen gegeben und in über 5300 Fällen haben die Ausländerbehörden bereits im Visumverfahren ihre Vorabzustimmungen erteilt. Es trifft zu, dass die Leistungsrechte der von humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes bzw. der Länder begünstigten Personen angesichts der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verschieden sind. Daher wird angestrebt, dass zukünftig nicht mehr Länder - Aufnahmeanordnungen gern. 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz ergehen, sondern dass der Bund ein bundesweit einheitliches humanitäres Bundesprogramm auflegt. In diesem Sinne habe ich mich gemeinsam mit den sozialdemokratischen Innenministern und-senatoren der Länder bereits am 10. April 2014 in der Berliner Erklärung zu aktuellen politischen Themen u.a. dafür ausgesprochen, "zukünftige Hilfsprogramme so zu gestalten, dass sowohl eine solidarische und gerechte (Kosten )Verteilung als auch eine rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge erreicht wird. Haroldstr. 5, DOsseidorf Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de

4 Ministerium tor Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westtalen Der Minister Seite 2 von 2 Insoweit ist es bereits im Sommer 2014 gelungen, das 3. Bundesprogramm mit Plätzen auf den Weg zu bringen. Die Bitte nach einem weiteren humanitären Bundesprogramm habe ich aufgegriffen und das Thema auch in Erfüllung des Landtagsbeschlusses vom zu Drs. 16/ zur Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Dezember 2014 angemeldet. Der Ausgang der Beratungen bleibt abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen

5 Die Minister für Inneres und Kommunales Herrn Ralf Jäger Haroldstraße Düsseldorf )~. November 2014 Kindergeldberechtigung für syrische flüchtlinge Sehr geehrter Herr Minister Jäger, Q~ b ~J{) das Präsidium des Landtags Nordrhein-Westfalen hat am 11. November 2014 eine Regionenreise ins Münsterland, in die Stadt Münster und die Stadt Warendorf unternommen. Neben anderen Themen wurden ausführlich die Herausforderungen durch die stark steigende Anzahl von Flüchtlingen besprochen. Dabei hat mich beeindruckt zu erfahren, mit welchem großen Einsatz sich die Städte dieser Aufgabe widmen. Es wurde zwar klar, dass derzeit vieles nur provisorisch angegangen werden kann und es wurden auch Unterschiede in der Leistungsfähigkeit einer kreisfreien Großstadt und einer kreisangehörigen Mittelstadt deutlich. Durchgängig wurde aber betont, dass im Rahmen dieser besonderen Situation alle Beteiligten und besonders auch das Land - hier die Bezirksregierung Münster - ihren Teil an der Bewältigung der Lage beitragen. Natürlich wurde auch ergänzt, dass die vom Land in Aussicht gestellte Verbesserung der Erstaufnahme mit der Möglichkeit dort bereits die wesentlichen Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen und die asyl- und aufenthaltsrechtliche Situation der Flüchtlinge vorzuklären, sehr erwünscht sind. In Münster wurde aber auf ein Sonderproblem hingewiesen, dass ich gerne vortragen möchte. Der Stadt wird eine größere Zahl syrischer Flüchtlinge zugewiesen. Dabei haben diejenigen Familien, die im Rahmen des Aufnahmeprogramms des Bundes gemäß 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurden, Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch ist für eine andere Gruppe syrischer Flüchtlinge, die aufgrund 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz wegen eines verwandtschaftlichen Bezugs zu Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis haben, ausgeschlossen. Näheres ergibt sich aus der Aufnahmeanordnung des MIK vom 26. September Landtag NRW Platz des Landtags Düsseldorf Telefonzentrale (0211) Internet: www landtag,nrw,de

6 In der Realität die jedoch mit einer relativ homogenen von syrischen Flüchtlingen konfrontiert, deren rechtliche Zuordnung nach 23 Absatz 1 oder 2 Aufenthaltsgesetz, in der Praxis eher zufällig erfolgte. Diese unterschiedliche Behandlung führt aber zu viel Unverständnis und Ungleichheit, die wiederum der Stadt als Repräsentantin des deutschen Staates zugeordnet wird. Hier bat die Stadt, diesen Sachverhalt an geeigneter Stelle vorzutragen und auf Abhilfe zu drängen. Dies tue ich geme auch in Kenntnis der komplexen Rechtslage. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Möglichkeit geschaffen wurde, auch für eine Anzahl weiterer Familienangehöriger ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Es wäre aber wünschenswert, wenn entweder durch eine Rechtsänderung oder durch die Handhabung in der Praxis eine Situation entstünde, in der eine gleiche Behandlung tatsächlich gleich gelagerter Fluchtschicksale erfolgen könnte.

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