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1 Zivilklausel jetzt! Warum eine Zivilklausel an der Uni Marburg wichtig ist. Julian Firges Claudia Holzner Vortrag am

2 Film Rüstungsforschung an der Uni Kassel? Eine Dokumentation von Elias Dörre (2014) 2

3 Inhalt 1. Warum ist eine Zivilklausel notwendig? 2. Aktueller Stand in Marburg und Kassel 3. Umsetzungsmöglichkeiten und Tips 4. Zusammenfassung 3

4 Warum Zivilklausel? Militarisierung der Hochschulen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Geheimschutz des BMVg) Auch das US-Pentagon lässt an Deutschen Hochschulen militärisch forschen (NDR- Enthüllungen vom November 2013) betroffen sind potentiell alle Fachbereiche von den Ingenieurwissenschaften bis zu den Sozialwissenschaften (z.b.: Effektive Aufstandsniederschlagung ) keine Transparenz bezüglich Drittmitteln an der Uni Marburg und der Uni Kassel momentan unmöglich, fundierte Aussage darüber zu treffen, ob die Uni Rüstungsforschung betreibt. Kriterien: - Wer finanziert die Forschung? - Wer bestimmt die Fragestellung? - Wer kontrolliert die Ergebnisse? - Wer entscheidet über die Veröffentlichung? 4

5 Wo stehen wir... in Marburg? Arbeitskreis Zivilklausel Senatsausschuss zum Ausarbeiten einer intensionsgeleiteten Richtlinie teilweise Widerstand gegen Zivilklausel seitens Professoren Keine Transparenz bezüglich Forschungsprojekten Mindestens ein vom Pentagon finanziertes Forschungsprojekt 5

6 Wo stehen wir... in Kassel? AK-Gründung Vor der Urabstimmung (04/2012) unbedingt: durch die Hörsäle gehen Urabstimmung Gespräche unter mit den den Senatoren/ Studierenden dem (01/2013): Präsidenten führen 72,39% der Studierenden Pro Zivilklausel! Flyer verteilen! 6

7 Wo stehen wir... in Kassel? Senatsbeschluss (7/2012): Neufassung der Orientierung für Professorinnen und Professoren [ ] Es gehört zur Verantwortung von Wissenschaft sich mit möglichen Anwendungen und Folgen ihrer Ergebnisse zu befassen, auf Risiken aufmerksam zu machen und ihnen entgegenzuwirken. Gefragt sind deshalb Transparenz und Diskurs von unterschiedlichen Fachkulturen. Es gehört zum gesellschaftlichen Auftrag der Universität, Frieden und internationale Verständigung zu fördern. Deshalb sollen Forschung, Lehre und Studium an der Universität Kassel ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen. Diskussionen über Ziele und Risiken wissenschaftlicher Aktivitäten müssen offen geführt werden. [...] Probleme: Richtlinie ist rechtlich nicht bindend! Soll-Formulierung 7

8 Wo stehen wir... in Kassel? Vom Senat beschlossene Zivilklausel ( ): Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet. Kritik: Soll-Bestimmung als Schlupfloch für militärische, angeblich friedliche Zwecke Ablehnung der Transparenzklausel (hochschulweite Drittmitteltransparenz) Ablehnung der Verankerung einer Ethik-Kommission in der Grundordnung Überprüfbarkeit der aktuellen Zivilklausel nicht gegeben! 8

9 Argumentation gegen Zivilklauseln 1. militärisch-realistisch 2. friedliche Armee 3. pragmatisch 4. abstreitend 9

10 Argumentation gegen Zivilklauseln 1. militärisch-realistisch Deutschland muss Rohstoffinteressen sichern Verteidigungspolitische Richtlinien 2011: wirtschaftliche Ziele als Bedrohung des nationalen Sicherheitsinteresses (Köhler) 2. friedliche Armee Interventionsarmee (humanitäre Intervention, Menschenrechte) Bundeswehr = ziviles Unternehmen legitim, Forschungsinteressen durchzusetzen Gegenargumentation: momentan auf der Welt klares Überangebot an Waffen Waffen, die auf dem Markt sind, werden auch abgesetzt (Zyklus Militäraufträge Waffenexporte) 10

11 Argumentation gegen Zivilklauseln 3. pragmatisch Unterfinanzierung der Hochschulen, Drittmittelabhängigkeit Gegenargumentation: Rüstungsforschung an Hochschulen im Promillebereich Erhöhte Grundfinanzierung notwendig lieber Kriegsforschung als keine Forschung Verflechtung Hochschule-Gesellschaft wird zwar gesehen, aber mit dem Fazit, dass die Hochschulen sich anzupassen haben, statt ihren Einfluss zur Positionierung zu nutzen Zivilklausel verhindert technische Innovationen mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen (z.b. Teflonpfanne). Ja, es gibt "Abfallprodukte" der Militärforschung mit zivilem Nutzen. Wenn aber von Vornherein dieselben Summen in zivile statt in militärische Forschung investiert würden, dann würde der zivile Nutzen den der milit. "Abfallprodukte" aufgrund der 100% zivilen Zielsetzung weit übersteigen. 11

12 Argumentation gegen Zivilklauseln 3. pragmatisch Continued dominance of military funding of research, especially in physical sciences, is actually helping to degrade quality of research at our universities. A civil clause will help open up scientific research, bring much needed scrutiny and peer review. These steps will not only allow broader public inputs in setting the research agenda, but also improve quality. Subrata Ghoshroy, former Senior Defense Analyst at the U.S. General Accounting Office, now working as a Research Associate at the Massachusetts Institute of Technology (MIT) Einschätzung von Subrata Ghoshroy (Elektrotechniker u. ehemaliger Militärforscher): Verbesserung der Wissenschaft durch Zivilklausel Forschungsergebnisse können wegen Geheimhaltung nicht von Community überprüft werden. Die Wissenschaft lebt aber vom Überprüfen und Weiterentwickeln bzw. Falsifizieren. Geheimschutz auch für Waffenbefürworter nicht sinnvoll, da dann auch Erfolge in der Waffenforschung geheim wären bzw. eine Beurteilung nicht möglich ist 12

13 Argumentation gegen Zivilklauseln 4. abstreitend Rüstungsforschung nicht unterscheidbar von ziviler Forschung (Dual Use) Unterscheidungskriterien: Wer finanziert die Forschung? Wer bestimmt die Fragestellung? Wer kontrolliert die Ergebnisse? Wer entscheidet über die Veröffentlichung? daher unbedingt Transparenzklausel notwendig! Literaturtip: Bemerkungen zur Zivilklausel und ihrer Operationalisierung. Wolfgang Neef, 2012: Was ist zum Beispiel mit der Forschung an Minensuchgeräten? Ist das nicht positiv? Ja, ist es. Aber es besteht die Möglichkeit, in Kooperation mit einer Firma daran zu forschen, die nicht auch in explizite Militärforschung involviert ist. 13

14 Argumentation gegen Zivilklauseln 4. abstreitend Eine Verbindliche Zivilklausel ist nicht möglich, da sie der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Wissenschaft wiederspricht. Alle bisherigen Rechtsgutachten bestätigen die Vereinbarkeit von Zivilklauseln mit der Freiheit von Forschung und Wissenschaft. Der Landesgesetzgeber ist aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus Art. 5 Abs. 3 GG, nicht daran gehindert, [ ] die Friedens-Finalität der geplanten Forschung durch eine Zivilklausel von der Art Die Körperschaft verfolgt nur friedliche Zwecke zum Ausdruck zu bringen. Vielmehr ist eine solche Friedens-Finalität ein zentral wichtiges und normativ hochrangiges Element der Organisation und Funktionen staatlicher Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Prof. em. Dr. Dr. h.c. Erhard Denninger, Staatsrechtler 14

15 Argumentation gegen Zivilklauseln 4. abstreitend Eine Verbindliche Zivilklausel ist nicht möglich, da sie der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Wissenschaft wiederspricht. Alle bisherigen Rechtsgutachten bestätigen die Vereinbarkeit von Zivilklauseln mit der Freiheit von Forschung und Wissenschaft. Eine verbindliche Zivilklausel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG dar. Der Eingriff erfolgt zu Gunsten der Friedensfinalität des Grundgesetzes. Sie ist ein konstitutives Motiv und ein zentrales und hochrangiges Grundelement der Verfassung. Eine verbindliche Zivilklausel als staatlicher Eingriff ist damit verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Hier kommt hinzu, dass die verbindliche Zivilklausel von der Universität selbst im Rahmen ihrer Grundrechtsausübung angeordnet werden soll. Für die verbindliche Zivilklausel streitet damit nicht die Friedensfinalität des Grundgesetzes, sondern zusätzlich Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG selbst. Insgesamt lässt sich damit feststellen, dass die hier angestrebte verbindliche Zivilklausel verfassungsrechtlich zulässig ist, Dr. Bernd Hoppe, Rechtsanwalt, Kassel 15

16 PR-Maßnahmen Aufklärung /(-skampagne) für alle Mitglieder der Uni (Flyer in Mensa auslegen!) Vor Urabstimmung durch die Vorlesungen gehen!!! kontinuierliche Information über Zivilklausel / Grundordnung allgemein Kunstblut-Aktion vor dem Kasseler Senat Kisten-Aktion vor der Kasseler Uni-Bibliothek 16

17 Pressearbeit - Homepage - Pressemitteilungen zu allen wichtigen Schritten - Medienwirksame Aktionen (Uni-Leaks-Briefkasten, Infostände, Kunstblut- Aktionen etc.) - Rundbrief an alle Hochschulmitglieder - Demo vor jeder Senatssitzung - Reden auf Demos - Zeitungsinterviews - Fernsehinterviews - Eigenen Film drehen - Kooperationen (z.b. mit Kunsthochschule, und Vereinen/Arbeitskreisen/Bewegungen) Verleihung des Goldenen Panzers an den Uni-Präsidenten nach Ablehnung der Zivil- und Transparenzklausel 17

18 Pressearbeit 18

19 Pressearbeit - Haufenweise guter Flyer! (Mensatische, Cafeten ) 19

20 Pressearbeit 20

21 21

22 Zivilklauseln... in Deutschland? * - Universität Bremen - Hochschule Bremen - Hochschule Bremerhaven - Goethe-Universität Frankfurt am Main - Georg-August-Universität Göttingen - Technische Universität Berlin - Eberhard Karls Universität Tübingen - Technische Universität Darmstadt - Technische Universität Dortmund - Technische Universität Ilmenau - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg - Universität Rostock - Universität Ilmenau - Universität Konstanz - Universität Kassel - Westfälische Wilhelms-Univeristät Münster... *Auch Nicht-Hochschul-Betriebe führen die Zivilklausel ein: z.b.: Breilmann-AG (Ing) 22

23 Implizite Umsetzung Bestehende Zivilklauseln weisen SEHR unterschiedliche Qualität auf. Zivilklausel muss gelebt werden. Sie sollte Teil der Kultur der Forschung und des Lehre der Uni Kassel sein. im Hinterkopf behalten Umfeld, in dem militärische Forschung nicht nötig und möglich ist durch Individuen, durch die Struktur Beispiel: Uni Bremen Ende der 80er Jahre 23

24 Vier kontinuierliche Prozesse 24

25 Orte der Umsetzung an der Uni Verwaltung Senat Präsidium zentrale Kommissionen Fachbereiche in Lehrveranstaltungen bei jedem Einzelnen 25

26 Umsetzungsmöglichkeiten Formularverfahren Rechenschaftsverfahren Gremium Verwaltungsunterstützung Öffentliche Einsichtnahme Whistleblower Richtlinien für Qualifikationsarbeiten Ausfallmittelvergabe Externe Umsetzung I Scientific Community Externe Umsetzung II Geld-/Gesetzgeber PR-Maßnahmen Lehre Siegel / Zertifikat 26

27 Formular-Verfahren bei Antragstellung für Drittmittelprojekte/ Kostenstellen: ankreuzen Militärforschung ja/nein an Drittmittelverwaltung angegliedert / zusätzlich Zweifelsfälle überprüft von Gremium (FB- bzw. Uni-weit) Beispiel: Aktuelles Verfahren an der TU Berlin frühzeitige Befassung Steuermöglichkeiten zu Beginn Umfangreiche Erfassung hohe Transparenz möglich relative einfache Umgehung Hoher Overhead 27

28 Rechenschafts-Verfahren regelmäßig Berichterstattung über Aktivitäten (Forschung / Lehre) seitens des Gremiums regelmäßig = mind. halbjährlich (gefordert an Uni Kassel) Umfangreiche Erfassung hohe Transparenz möglich Befassung kommt zu spät Sehr hoher Overhead hilfreich auch für Uni allgemein 28

29 Gremium nimmt Berichte / Beschwerden entgegen, hat evtl. Entscheidungs-/Vetobefugnis Zusammensetzungsmöglichkeiten: Durch Wahl, feste Stellen, nach Expertise Beispiele: - TU Berlin im Zusammenhang mit Formularverfahren - Ethikkommission Oldenburg (bei Anrufung) klare Zuständigkeiten Herausbildung von speziellen Kompetenzen Transparenz zusätzliche Arbeit / Kosten 29

30 Geforderte Ethikkommission Kassel Kontrollgremium aus 8 Hochschulmitgliedern: 2 Professor/innen + 2 wissenschaftliche + 2 adm./techn.mitarbeiter/innen + 2 Studierende Gremium tagt mindestens alle drei Monate legt mindestens einmal im Semester einen öffentlich zugänglichen Bericht vor Bei Vorstößen gegen die Zivil- und Transparenzklausel spricht es Handlungsempfehlungen gegenüber dem Senat aus. 30

31 Öffentliche Einsichtnahme Stelle, an der Universitätsmitglieder / Öffentlichkeit Einsicht in Projekte nehmen können möglich bei Formular- / Rechenschaftsverfahren o.ä. Beispiel: (geplantes) Internetportal Uni Tübingen kontinuierliche Kontrolle möglich bessere Übersicht über Universitätsaktivitäten sehr hohe Transparenz Kosten für Universität 31

32 Whistleblower Nennung von Forschung/Lehre, die gegen Zivilklausel verstößt durch Beteiligte / alle Mitglieder der Uni an Senat, FB, Verwaltung, Gremium, AK Wichtig: Schutz der Hinweisgeber/in nachträgliche/ kontinuierliche Kontrolle möglich Verantwortung aller gestärkt quasi kein Overheaden Missbrauchsgefahr Umsetzung/Folgen schwierig 32

33 Uni-Leaks-Briefkasten Warum? Geheimhaltung von Rüstungsprojekten in D Keine öffentlichen Informationen über Finanzumfang, Themenstellung, Ergebniskontrolle von Drittmittelprojekten Transparenz schaffen Möglichkeiten zum Leaking: 1.) Unileaks Briefkasten (vor dem Gebäude des AStA) 2.) Unileaks (über den Browser): 3.) Unileaks Smartphone: 4.) Unileaks Hidden Service (TOR Netzwerk): 33

34 Lehre Spezielle Lehrveranstaltungen zur Problematik Einbettung in umfassendere Angebote ( Ingenieursethik, Verantwortung der Wissenschaftler...) Interdisziplinarität Akkreditierung / Aufnahme in Studiengangsbestimmungen Bsp: Technologiefolgen-Abschätzung (FB Elektrotechnik) Friedensvorlesung (Dr. Strutynski) frühzeitige Information zukünftig Forschender Wirkung auch in Gesellschaft weitere Überfüllung straffer Lehrpläne Erzwungene Maßnahme kann impliziter Umsetzung schaden 34

35 Wie weiter nach der Zivilklausel? In Kassel: abgelehnter Ergänzungsantrag zur Zivilklausel: (6) Forschungsprojekte sind in Bezug auf Finanzierung, Zeitraum, Projektverantwortliche, Zielsetzung und unter Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, vor Beginn des Projekts hochschulweit bekannt zu geben. Forderung einer Ethikkommission unabhängig von Grundordnung (da in Grundordnung abgelehnt) Kooperationspartner suchen Öffentlichkeitsarbeit 35

36 Effektivität von Zivilklauseln Bsp. Bremen, Tübingen und Konstanz zeigen: ohne kritische Öffentlichkeit bleiben Zivilklauseln nur Paragraphen NDR-Enthüllungen Die Frage, warum und wofür wir Forschung betreiben, muss immer wieder an den Hochschulen gestellt werden. 36

37 Zusammenfassung Zivilklausel muss gelebt werden! Daneben viele Möglichkeiten zur expliziten Umsetzung! Verwaltung Senat Präsidium zentrale Kommissionen Fachbereiche in Lehrveranstaltungen bei jedem Einzelnen Formularverfahren Rechenschaftsverfahren Gremium Verwaltungsunterstützung Öffentliche Einsichtnahme Whistleblower Richtlinien für Qualifikationsarbeiten Ausfallmittelvergabe Externe Umsetzung I Scientific Community Externe Umsetzung II Geld-/Gesetzgeber PR-Maßnahmen Lehre Siegel / Zertifikat 37

38 Vernetzung und Info-Material Bundesweiter Zivilklausel-Verteiler: mit Betreff: "Aufnahme Zivilklausel Verteiler" schicken an: Web-Doku zur Zivilkausel: Pugwash-Konferenzen: Internationale Zivilklausel-Vernetzung (USA, UK, D, Japan u.a.) Bundesweiter Friedensratschlag (1x jährlich): Film: Rüstungsforschung an der Uni Kassel? 38

39 Kontakt AK Zivilklausel Kassel: 39

40 Quellen Neufassung der Orientierung für Professorinnen und Professoren (Senatsbeschluss Universität Kassel 2012) Änderungsantrag der Teilgrundordnung der Universität Kassel (2013) Kütt, M.: Umsetzung der Zivilklausel an der TU Darmstadt (2012) Toewe, J.:Die Auseinandersetzung um eine Zivilklausel Erfahrungen und Perspektiven aus Frankfurt a.m. (2012) Braun, W.; Wirl, L.; Rocbutaite, G.: Commit universities to peace yes to civil clauses! IALANA /I NES (2012)

41 Das Denken der Zukunft muss Kriege unmöglich machen. Albert Einstein 41

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