Paritätische Kommission Zentralschweiz des Elektro-Installationsgewerbes

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1 An alle Mitglieder des VZEI und ZEV sowie weitere betroffene Unternehmen Emmenbrücke, 19. Februar 2001 ST/yb Erläuterungen zum Berufs- und Vollzugskostenbeitrag Wie wir Ihnen im Rahmen der Informationen zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages mitgeteilt haben, erhalten Sie nun weitere Erläuterungen zum Inkasso des Berufs- und Vollzugskostenbeitrages. Zusätzlich orientieren wir Sie über die Unterstellung Ihrer Mitarbeiter unter diesen Vertrag. Die (PKZSE) hat gestern zu diesen Punkten Stellung genommen und hat folgende Weisungen erlassen: Organisation Inkassowesen: Das Inkasso wird quartalsweise vorgenommen. Vor Ablauf des jeweiligen Quartals erhalten Sie ein Formular, mit welchem Sie Ihre betriebliche Selbstdeklaration vornehmen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Angaben jederzeit durch die Kommission kontrolliert werden können. Wir bitten Sie deshalb um eine exakte Deklaration. Die Zahlung der Beträge sowie die Rücksendung des Formulars hat innert 30 Tagen zu erfolgen. Für die Ausführung ist verantwortlich: Inkassostelle PKZSE c/o UTAG Treuhand AG Industriestrasse Kriens Kontaktperson: Werner Rüedi Welche Mitarbeiter fallen unter den BVKB? Die Kommission hat im Sinne einer Erläuterung beschlossen, dass folgende Mitarbeiter gemäss GAV Art. 3.3 und 3.4 der Zahlungspflicht unterstehen: - alle Elektromonteure (inkl. Hilfsmonteure) - alle leitenden, bauleitenden Monteure (Chefmonteure) - alle Spezialmonteure und Servicemonteure - alle Absolventen einer höheren Fachprüfung, welche keine Personalverantwortung tragen Betroffen sind die Berufsbilder Elektromonteur, Montageelektriker und Telematiker (GAV Art ).

2 Gemäss GAV fallen Kaderpersonen nicht unter die Zahlungspflicht. Die Kommission hat zur Erläuterung beschlossen, dass als Kader gilt, wer Inhaber der Berufsprüfung resp. einer höheren Fachprüfung ist und direkte Personalverantwortung (unterstelltes Personal, Führungsverantwortung, keine Bauleiter!) trägt. Gemäss GAV fallen Mitarbeiter der Administration und der Planung, welche vorwiegend resp. überwiegend diese Tätigkeit verrichten, nicht unter die Zahlungspflicht. Die Kommission hat beschlossen, dass diese beiden Begriffe mehr als die Hälfte der Sollarbeitszeit bedeutet. So werden von der BVKB-Pflicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgenommen, welche mehr als 50 % Planungs- oder Administrativarbeiten verrichten. Alle anderen relevanten Unterstellungsgründe ersehen Sie aus GAV Art. 3.3 und 3.4. In der Beilage erhalten Sie ein Quittungsformular für Ihre Arbeitnehmer. Dieses Formular muss jeweils per Ende Jahr oder beim Austritt aus der Firma ausgefüllt werden. Da dieses Formular zunehmend elektronisch verarbeitet wird, verzichtet die Kommission auf ein kostspieligen Mehrfachdruck. Sie können es deshalb beliebig kopieren oder gar auf der Geschäftsstelle PKZSE elektronisch abrufen. Auf beiliegendem Bestelltalon können Sie zusätzlich solche anfordern. Auftrags der Kommission der PKZSE Werner Häfliger Hubert N. Steiner Beilagen: - Bestelltalon - Quittungsformular - Muster Selbstdeklaration Verteiler: - Mitglieder VZEI und ZEV - nichtorganisierte Unternehmen - Mitglieder PKZSE DOK: PKZSE Weisungen 2001 Seite (von Seiten)

3 An alle Mitgliedfirmen des VZEI und ZEV sowie die AVE-Firmen in der Zentralschweiz Emmenbrücke, im März 2002 ST/yb Weisungen 2002 zum Berufs- und Vollzugskostenbeitrag (BVKB) Die (PKZSE) hat für das Geschäftsjahr 2002 folgende Weisungen erlassen: Die Geltungsdauer des BVKB 2001 wird um ein Jahr verlängert. Deshalb behält die gedruckte Beschlussunterlage ihre Gültigkeit. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen jederzeit durch die Kommission kontrolliert werden können. Organisation Inkassowesen: Die Bezahlung der Beiträge erfolgt weiterhin auf der Basis der Selbstdeklaration. Für das Jahr 2002 hat die Kommission aber einen vereinfachten Bezug beschlossen. Grundsätzlich wird aufgrund der Selbstdeklaration 2001 eine quartalsweise Akonto-Rechnung gestellt. Die eigentliche Einschätzung mit dem Ausfüllen des Deklarationsblattes erfolgt nur noch einmal und zwar im 4. Quartal. Daraus wird sich die Schlussabrechnung 2002 ergeben. Wesentliche Änderungen im Mitarbeiterbestand können jederzeit der Inkassostelle gemeldet werden. Bitte vergessen Sie nicht, dieses Formular bei Austritt und zum Jahresende jedem Mitarbeiter abzugeben. Es hat die Dauer der Anzahl der Arbeitsmonate sowie die abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge zu enthalten. Da dieses Formular zunehmend elektronisch verarbeitet wird, verzichtet die Kommission auf einen kostspieligen Mehrfachdruck. Sie können es deshalb beliebig kopieren oder gar auf der Geschäftsstelle PKZSE elektronisch abrufen. Auftrags der Kommission der PKZSE Hubert N. Steiner

4 Weisungen 2003 zum Berufs- und Vollzugskostenbeitrag (BVKB) An alle Mitgliedfirmen des VZEI und ZEV sowie die AVE-Firmen in der Zentralschweiz Emmenbrücke, im Dezember 2002 ST/yb Die (PKZSE) hat für das Geschäftsjahr 2003 folgende Weisungen erlassen: Die Geltungsdauer des BVKB 2001 wird um ein weiteres Jahr verlängert. Deshalb behält die gedruckte Beschlussunterlage auch im Jahr 2003 ihre Gültigkeit. Kontrollen aus dem Gesamtarbeitsvertrag: Die Kommission weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen, die gemachten Selbstdeklarationen bezüglich Anzahl Mitarbeiter sowie Umsetzung der PKZSE- Beschlüsse jederzeit kontrolliert werden können. Organisation Inkassowesen: Das Inkasso mit drei Quartals-Akontozahlungen und der Selbstdeklaration mit Schlussrechnung im 4. Quartal hat sich bewährt. Die angestrebte Vereinfachung des Bezuges wurde erreicht. Das Bezugswesen wird im Jahr 2003 so weitergeführt. Bitte vergessen Sie nicht, dieses Formular bei Austritt und zum Jahresende jedem Mitarbeiter abzugeben. Es hat die Anzahl der Arbeitsmonate sowie die abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge zu enthalten. Da dieses Formular zunehmend elektronisch verarbeitet wird, verzichtet die Kommission auf einen kostspieligen Mehrfachdruck. Sie können es deshalb beliebig kopieren oder gar auf der Geschäftsstelle PKZSE elektronisch abrufen. Weiterbildungsangebot des VZEI: Wir bitten Sie dringend, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend über das Angebot mit reduzierten Kursbeiträgen zu orientieren. Die jeweiligen Programme werden Ihnen von der Schule direkt zugestellt. Auftrags der Kommission der PKZSE Hubert N. Steiner Rechtskonsulent PKZSE Beilagen: Formular Selbstdeklaration 2002 und Schlussrechnung 2002, Quittungsformular für Mitarbeiter

5 Weisungen 2004 zum Berufs- und Vollzugskostenbeitrag (BVKB) An alle Mitgliedfirmen des VZEI und ZEV sowie die AVE-Unternehmen in der Zentralschweiz Emmenbrücke, im Dezember 2003 ST/yb Die (PKZSE) hat für das Geschäftsjahr 2004 folgende Weisungen erlassen: Die Geltungsdauer des BVKB 2001 wird um ein weiteres Jahr verlängert. Deshalb behält die gedruckte Beschlussunterlage auch im Jahr 2004 ihre Gültigkeit. Kontrollen aus dem Gesamtarbeitsvertrag: Die Kommission weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen, die gemachten Selbstdeklarationen bezüglich Anzahl Mitarbeiter sowie Umsetzung der PKZSE- Beschlüsse jederzeit kontrolliert werden können. Die Kommission hat als Grundlage ein Ausführungsreglement Kontrollwesen verabschiedet. Organisation Deklarations- und Inkassowesen: Das Deklarations- und Inkassowesen hat sich bewährt und erfährt im Jahr 2004 keine Änderungen. Bitte vergessen Sie nicht, dieses Formular bei Austritt und zum Jahresende jedem Mitarbeiter abzugeben. Es hat die Anzahl der Arbeitsmonate sowie die abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge zu enthalten. Da dieses Formular zunehmend elektronisch verarbeitet wird, verzichtet die Kommission auf einen kostspieligen Mehrfachdruck. Sie können es deshalb beliebig kopieren oder gar auf der Geschäftsstelle PKZSE elektronisch abrufen. Weiterbildungsangebot des VZEI: Wir bitten Sie dringend, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend über das Angebot mit reduzierten Kursbeiträgen zu orientieren. Die jeweiligen Programme werden Ihnen von der Schule direkt zugestellt. Auftrags der Kommission PKZSE Hubert N. Steiner, lic.iur.utr. Rechtskonsulent PKZSE Beilagen: Formular Selbstdeklaration 2003 und Schlussrechnung 2003, Quittungsformular für Mitarbeiter

6 Weisungen 2005 zum Berufs- und Vollzugskostenbeitrag (BVKB) An alle Mitgliedfirmen des VZEI und ZEV sowie die AVE-Unternehmen in der Zentralschweiz Emmenbrücke, im Dezember 2004 ST/yb Ab 1. Januar 2005 gilt der neue Gesamtarbeitsvertrag Sie erhalten das persönliche Exemplar direkt von der Paritätischen Landeskommission (PLK). Der Versand erfolgt im Januar Die (PKZSE) hat für das Geschäftsjahr 2005 folgende Weisungen erlassen: Gemäss neuem Gesamtarbeitsvertrag und mit Beschluss der PLK gelten die Beiträge überlappend bis Ende Deshalb hat die PKZSE beschlossen, dass alle Beiträge wie bis anhin auch im nächsten Jahr Gültigkeit haben. Kontrollen aus dem Gesamtarbeitsvertrag: Die Kommission weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen, die gemachten Selbstdeklarationen bezüglich Anzahl Mitarbeiter sowie Umsetzung der PKZSE- Beschlüsse jederzeit kontrolliert werden können. Die Kommission hat als Grundlage ein Ausführungsreglement Kontrollwesen verabschiedet. Organisation Deklarations- und Inkassowesen: Das Deklarations- und Inkassowesen hat sich bewährt und erfährt im Jahr 2005 keine Änderungen. Bitte vergessen Sie nicht, dieses Formular bei Austritt und zum Jahresende jedem Mitarbeiter abzugeben. Es hat die Anzahl der Arbeitsmonate sowie die abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge zu enthalten. Die Formulare können bei der Geschäftsstelle jederzeit bezogen werden. Weiterbildungsangebot des VZEI: Wir bitten Sie dringend, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend über das Angebot mit reduzierten Kursbeiträgen zu orientieren. Die jeweiligen Programme werden Ihnen von der Schule direkt zugestellt. Auftrags der Kommission PKZSE Hubert N. Steiner, lic.iur.utr. Rechtskonsulent PKZSE Beilagen: Formular Selbstdeklaration 2004 und Schlussrechnung 2004, Quittungsformular für Mitarbeiter

7 Paritätische Kommission des Zentralschweizer Elektro-Installationsgewerbes PK ZSE c/o KMUFORUM GmbH Telefon: An alle Mitgliedfirmen des VZEI und ZEV sowie die AVE-Unternehmen (Nichtverbandsfirmen) in der Zentralschweiz Emmenbrücke, im Dezember 2005 ST/yb Weisungen 2006 zum Gesamtarbeitsvertrag und zum Berufs- und Vollzugskostenbeitrag (BVKB) Die Paritätische Kommission des Zentralschweizer Elektro-Installationsgewerbes (PK ZSE) hat am 17. November 2005 folgende Weisungen für das Geschäftsjahr 2006 erlassen: Gemäss neuem Gesamtarbeitsvertrag und mit Beschluss der PLK gilt ab 1. Januar 2006 der neue Berufs- und Vollzugskostenbeitrag von Fr (Fr für AVE-Firmen) pro Monat und Mitarbeiter. Der regionale Zusatzbeitrag entfällt. Neues Kommissionsreglement: Entsprechend den Vorgaben aus dem Gesamtarbeitsvertrag hat die Kommission das eigene Reglement überarbeitet. Sie finden dieses in der Beilage. Neues EKAS-Handbuch: Das mittlerweile dreijährige Handbuch wurde überarbeitet und liegt in aktualisierter Form vor. Inhaltlich orientiert es sich neu exakt nach der Schweizerischen Branchenlösung. Mit Beschluss der Kommission ist das neue Handbuch die Branchenlösung EKAS Zentralschweiz für alle angeschlossenen Unternehmen. Kontrollen aus dem Gesamtarbeitsvertrag: Die Kommission weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen, die gemachten Selbstdeklarationen bezüglich Anzahl Mitarbeiter sowie Umsetzung der PK ZSE- Beschlüsse jederzeit kontrolliert werden können. Die Kommission hat als Grundlage ein Ausführungsreglement Kontrollwesen verabschiedet. In der Beilage finden Sie das Ablaufschema dazu. Organisation Deklarations- und Inkassowesen: Das Deklarations- und Inkassowesen hat sich bewährt und erfährt im Jahr 2006 keine Änderungen. Bitte vergessen Sie nicht, dieses Formular bei Austritt und zum Jahresende jedem Mitarbeiter abzugeben. Es hat die Anzahl der Arbeitsmonate sowie die abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge zu enthalten. Die Formulare können bei der Geschäftsstelle jederzeit bezogen werden. Weiterbildungsangebot des EAZ: Wir bitten Sie dringend, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend über das Angebot mit reduzierten Kursbeiträgen zu orientieren. Die jeweiligen Programme werden Ihnen von der Schule direkt zugestellt. Eine Zusammenfassung wird im kommenden Jahr regelmässig auch den Versänden der PK ZSE beigelegt. DOK: PKZSE Weisungen 2006 Seite (von Seiten)

8 Paritätische Kommission des Zentralschweizer Elektro-Installationsgewerbes PK ZSE Sollstundenblatt 2006: Ebenfalls in der Beilage finden Sie ein Sollstundenblatt für Ihren Kanton. Falls Sie weitere Kantone der Zentralschweiz wünschen, nehmen Sie mit der Geschäftsstelle Kontakt auf. Auskünfte und Rechtsberatung: Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne jederzeit für weitergehende Auskünfte ( ) zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen namens der Kommission und der Geschäftsstelle eine gesegnete Adventszeit, frohe und erholsame Festtage und im kommenden Geschäftsjahr persönlichen und betrieblichen Erfolg. Im Auftrag der Kommission PK ZSE Hubert N. Steiner, lic.iur.utr. Rechtskonsulent Beilagen: Kommissionsreglement EKAS-Handbuch (Muster) Sollstundentafel 2006 Bestelltalon für Drucksachen Quittungsformular 2006 (Muster) Kontrollschema 2006 DOK: PKZSE Weisungen 2006 Seite (von Seiten)

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