Hinweise zur Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen
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- Klemens Hauer
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Hinweise zur Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen Allgemein: Der DBSH hat bei Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen das besondere Probleme der vielen Einzelmitglieder, deren Arbeitgeber oft nicht bekannt sind. Aus diesem Grund konnten wir beim Streik im Januar und Februar 2008 viele Kolleginnen und Kolleginnen auch nicht als Streikberechtigte anschreiben, informieren und nach Berlin mailen. Wir haben ausschließlich die Arbeitsgeber gemeldet, bei denen nach unserer Kenntnis mindestens drei DBSH Mitglieder beschäftigt sind. Nach Rücksprache mit Herrn Goodson dbb Berlin werden bei den zukünftigen Streikaktion jeweils am Wochenende die uns bekannten Mitglieder mit Arbeitsgeber und Mailadresse nach Berlin gemeldet, da sie dann im Falle eines längeren Streiks, auch immer direkt von Berlin informiert werden. Daher sind die Ansprechpartner der Landesverbände im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen jeweils Sonntag bis 18:00 Uhr die Liste der Streikberechtigten, die in der Woche kontaktiert wurden, ausgefüllt an den BTK-Service zu senden. Wir erfahren langfristig dadurch Entlastung, da die KollegInnen direkt in den Verteiler der dbb-tarifunion aufgenommen werden und von dort über Arbeitskampfmaßnahmen - wo wann gestreikt, demonstriert bzw. Aktionen stattfinden - informiert werden. Gleichzeitig kann von den Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle die DBSH-Datenbank auf den aktuellen Stand bzgl. der Arbeitgeber und Streikberechtigung gebracht werden.. FREIGABE: Generell muss eine Freigabe für (Warn-) Streiks durch die zentrale Streikleitung der dbb tarifunion gegenüber der Mitgliedsgewerkschaft erfolgen. Bei Unklarheiten muss Immer die Bundesebene der betroffenen Fachgewerkschaft befragt werden, ob eine Freigabe besteht. Anfragen der streikberechtigten Mitglieder sind grundsätzlich von den Ansprechpartnern in den Bundesländern zu beantworten. Bei Fragen, die nicht geklärt werden können, bitte Rückmeldungen an den BTK-Service, durch den die Sachlage mit der dbb-tarifunion geklärt wird und die Antwort an alle AnsprechpartnerInnen in den Bundesländern dann weiterleitet wird. 1
2 KEINE Streiks ohne Streikfreigabe! Für eine Beteiligung an anstehenden Aktionen sollte im Zweifelsfall eine solidarische Teilnahme in der Freizeit/imUrlaub erfolgen, ansonsten handelt es sich um einen wilden Streik, der arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Streikmaterialen: DBSH-Schirmmützen und DBSH-Fahnen wurden durch die BTK angeschafft und in die Landesverbände verteilt. Die Streikleiter sollten sich vorab informieren wo sich die Materialien befinden und wie diese den Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Die Landesverbände sind jeweils für die Verteilung selbstverantwortlich. Streikmateriel des dbb, kann durch die DBSH Landesverbände bei der dbb Geschäftstelle in Berlin angefordert werden. Treffpunkte bei Veranstaltungen Wenn zu einer Protestmaßnahme der dbb tarifunion aufgerufen wird, ist ein zentraler Treffpunkt für alle Maßnahmen (Streiks) festgelegt. Auf den Internetseiten der dbb Landesbünde sind die zentralen Treffpunkte beschrieben. Die Ansprechpartner in den Landesverbänden sollten einen Treffpunkt für die DBSH-Mitglieder benennen können. Die Anreise zu den zentralen Treffpunkten werden in den Landesverbänden oder Bezirksverbänden organisiert, sind manchmal kostenfrei durch die anderen Mitgliedsgewerkschaften der dbb-tarifunion möglich. Für eventuelle Fahrkostenerstattung oder Tagegelder müssen die Vorstände der einzelnen Landesverbände oder Bezirksverbände vor Beginn von Arbeitskampfmaßnamen Regelungen treffen. Noch klären: (Hier kann der Aktionsfond des DBSH genutzt werden, wenn von der dbb tarifunion keine Kosten gezahlt werden.) falls eingerichtet wird!! ist noch zu klären,antrag liegt dem GfV vor! 2
3 Regelungen zur Auszahlung des Streikgeldes STREIKGELD: Die Zahlung von Streikgeld ist in der Arbeitskampfordnung der jeweiligen Fachgewerkschaft geregelt. Von der dbb tarifunion werden die Streikgelder gemäß der Streikordnung der dbbtarifunion erstattet. Eine Zahlung von Streikgekd direkt an einzelne Streikenden erfolgt nicht durch die dbb tarifunion, sondern immer über die Fachgewerkschaft. Es gibt keine Wartezeit für Streikgeld bei Neumitgliedern. 1. Streikerfassungslisten In diese für jeden Streiktag zu führenden Listen (Streikerfassungslisten des DBSH) sind sämtliche an der Maßnahme beteiligte Einzelmitglieder namentlich einzutragen. Beginn und Ende der Maßnahme sind aufzuführen. Die Angaben hat jedes Einzelmitglied durch seine Unterschrift zu bestätigen. Der jeweiligen Streikleiter kann auch von einer anderen Mitgliedsgewerkschaft sein - muss diese Listen unterschreiben. Die Listen können auch von den vor Ort anwesenden Referenten der dbb-tarifunion unterschrieben werden. Sie/Ihr als AnsprechpartnerIn gebt bitte den Kolleginnen Unterstützung. Der Streikleiter kann in der Regel über das Mitbestimmungsgremium im Unternehmen erfragt werden. 2. Nachweis der Gehaltsabzüge Zum Nachweis, ob und in welcher Höhe Gehaltsabzüge infolge der Maßnahme zu beklagen sind, ist für jedes Einzelmitglied die entsprechende Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung vorzulegen. Hilfsweise kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung der Dienststelle geschehen. Erst wenn auch dieses trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden kann, ist der Gehaltsabzug durch eine eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Streikerfassungslisten müssen mit der Bescheinigung des Arbeitgerbers über Verdienstausfall über den Ansprechpartner in den Bundesländern an den BTK-Service gesendet werden. Das Streikgeld wird vom DBSH ausgezahlt. Der DBSH rechnet dann nach Abschluss der Arbeitskampfmaßnahmen mit dem dbb ab. 3. Abrechnungsliste Streikgeldunterstützung wird nur gewährt, wenn die Mitgliedsgewerkschaft ihrerseits an ihre Mitglieder Streikgeld gezahlt hat. Dieses ist durch die Vorlage von Abrechnungslisten zu belegen. In diese Abrechnungslisten sind sämtliche beteiligte Einzelmitglieder namentlich einzutragen. Des Weiteren hat jedes Einzelmitglied durch seine Unterschrift den Erhalt des Streikgeldes zu quittieren oder der 3
4 Buchungsbeleg wird beigefügt. 4. Höhe und Auszahlung der Streikgeldunterstützung Die Streikgeldunterstützung aus dem Arbeitskampffonds beträgt für den ordentlichen Streik bis zu 50,- Euro je Streiktag und Einzelmitglied. Bei Warnstreiks werden je Stunde und Einzelmitglied 10,- Euro, höchstens 50,- Euro pro Tag, gewährt. Dauert der Streik nicht den ganzen Tag, wird eine Stundenberechnung vorgenommen. Gleiches gilt für Warnstreiks bei einer Streikdauer von weniger als einer vollen Stunde. Dauert die Maßnahme weniger als 30 Minuten, wird abgerundet, dauert sie länger als 30 Minuten, wird aufgerundet. Nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und einem Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes der dbb Tarifunion werden die Abrechnungen dem dbb vorgelegt mit der Bitte, den Mitgliedsgewerkschaften die Streikkosten zu erstatten. 4
5 Streikerfassungsliste für Angestellte, Arbeiter und entsprechende Auszubildende über die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen. Folgende Personen haben am in am Arbeitskampf teilgenommen : lfd. Nr. Name, Vorname Teilnahme von bis Uhrzeit Unterschrift des Mitglieds Die Teilnahme am Streik wird bestätigt: Datum, Unterschrift des Streikleiters 5
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