Kunstmesse Dresden 2013 Teilnahmebedingungen Stand
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- Daniela Burgstaller
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1 Kunstmesse Dresden 2013 Teilnahmebedingungen Stand Der Künstlerbund Dresden e.v., als Berufsverband der bildenden Künstlerinnen und Künstler auf dem Gebiet der Landesdirektion Dresden, möchte mit der Kunstmesse die Bandbreite und Qualität hiesigen freien künstlerischen Schaffens präsentieren. Die Kunstmesse, die vom Künstlerbund Dresden e.v. veranstaltet wird, findet vom , zusammen mit der von der MESSE DRESDEN GmbH organisierten room+style und den darin enthaltenen Messen (etwa fashion+style ) in der MESSE DRESDEN, jedoch auf einem gesonderten Areal statt. Mit der Kunstmesse Dresden verbinden sich mehrere Ziele. Zum einen ermöglicht sie einen Blick auf die Bandbreite und Qualität hiesigen freien künstlerischen Schaffens. Zum anderen kann den Protagonistinnen und Protagonisten des Kunstmarktes, der einen der kleinsten Teilmärkte mit einem zugleich höchsten Wachstumspotential der Dresdner Kultur-und Kreativwirtschaft darstellt, die dringend erforderliche Plattform für Präsentation, Kommunikation und Verkauf geboten werden. Ausgestellt werden Exponate der freien Kunst. Da die Ausstellenden ihre Stände weitgehend selbst betreuen, ist ein direkter Kontakt zum Besucher gewährleistet. Ein Rahmenprogramm mit Führungen und kleinen Veranstaltungen sowie ein etwas ruhigeres Areal für Gespräche bereichern die Kunstmesse Dresden zusätzlich. Die Bewerbung für die Kunstmesse Dresden erfolgt auf der Internetseite Auf der homepage des Künstlerbundes Dresden erscheint die Ankündigung der Messe mit dem Link zur Messeseite. Die Tatsache, dass auf der Messe Kunst gekauft werden kann, wird bei der Öffentlichkeitsarbeit hervorgehoben. Vorbehaltlich der finanziellen Mittel und Sponsorenleistungen ist eine Plakatierung in Dresden und Region sowie mindestens eine sachsenweite Presseund Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen sind 63 Präsentationsflächen/Stände für Künstlerinnen und Künstler des Künstlerbundes Dresden e.v. sowie ca. zehn Gaststände avisiert. Zwei der Präsentationsflächen werden an Gäste aus Dresdner Partnerstädten vergeben (2013: Salzburg), deren Ausstellende damit einer Einladung des Künstlerbundes folgen. Für weitere zehn Stände können sich Künstlerinnen und Künstler mit einem nachgewiesenen Bezug zu Dresden bzw. dem Gebiet der Landesdirektion Dresden bewerben. Für einen Stand können sich Einzelne sowie Gruppen bewerben. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Auswahl trifft eine Jury. Das Projekt steht vorbehaltlich der Finanzierung. Zusätzlich zu den Präsentationsflächen und -ständen für bildende Künstlerinnen und Künstler sind solche für den Künstlerbund als Veranstalter, die Hochschule für Bildende Künste (HfBK), das Lichtdruckmuseum Dresden sowie ggf. weitere vorgesehen. Für die Teilnahme an der vom Künstlerbund Dresden e.v. (im Folgenden Veranstalter genannt) geplanten Messe Kunstmesse Dresden gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.
2 Teilnahmebedingungen: 1. Bewerbungsberechtigt 2. Auswahlkriterien 3. Jury 4. Teilnahme 4.1. Präsentationsflächen/Stände 4.2. Leistungen des Veranstalters Präsentationsflächen und Möblierung Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Ausschluss 4.3. Leistungen des/der Ausstellenden Standmiete Standkonzept und Möblierung Beschriftung der Arbeiten Versicherung und mögliche Beschädigungen Anwesenheit Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit Versicherung und Überwachung Ausschlusskriterien 5. Bewerbungsunterlagen 6. Termine 7. Eckdaten 1. Bewerbungsberechtigt 1. Mitglieder des Künstlerbundes Dresden e.v. 2. Professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler mit einem nachweislichen Bezug zur Landeshauptstadt Dresden und/oder dem Gebiet der Landesdirektion Dresden Die Bewerbung erfolgt auf dem Bewerbungsbogen. Bewerben sich mehrere Personen auf einen Stand, müssen alle Personen die vorgenannten Kriterien erfüllen: 2. Auswahlkriterien Die Jury trifft eine Auswahl der künstlerischen Positionen im Sinne eines stimmigen Gesamtbildes und auf der Grundlage der eingereichten Standkonzepte. Bewerben können sich Künstler/inne/n, die medienübergreifend bzw. in den Genres Malerei, Grafik, Fotografie, Plastik, Installation, Bildhauerei, Konzept, Performance und/oder Film arbeiten. Insbesondere solche, die in einem der letzteren drei Genres arbeiten, sind aufgefordert, sich zu bewerben. 3. Jury Die Jury wird vom Veranstalter benannt. Sie besteht aus Kunstsachverständigen sowie Künstlerinnen und Künstlern. Gewonnen wurden Patrick Daniel Baer (Galerist), Ramona Eichler (Sachbearbeiterin Künstlerförderung/Kunst im öffentlichen Raum, Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden), Anke Ewers (Künstlerin), Henrik Mayer (Künstler), Stefan Voigt (Künstler), Silke Wagler (Leiterin Kunstfonds des Freistaates Sachsen). Eine Änderung bleibt durch den Veranstalter vorbehalten. 2
3 4. Teilnahme Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer/die Teilnehmerin verbindlich seine Teilnahme an. Zudem akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen und erklärt sich einverstanden, ausschließlich den ihm oder ihr zugeordneten Stand bzw. die vom Veranstalter zugeteilte Fläche zu benutzen. Der Tausch oder die Weitergabe eines Standes auf der Messefläche ist nicht möglich Präsentationsflächen/Stände Aufgrund der baulichen (Säulen etc.) und brandschutztechnischen Situation weisen die einzelnen Ausstellungsflächen u.u. architektonische Unterschiede auf. Daher sichtet die Jury nicht nur die Einreichungen, sondern nimmt gleichzeitig die Standzuteilung vor. Die Teilnehmenden erhalten pro angemietetem Stand voraussichtlich mindestens sechs laufende Meter Hängefläche und sechs m² Stellfläche. Zwar können seitens der Ausstellenden Wünsche in Bezug auf die Platzierung angegeben werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ort besteht nicht. Vorbehaltlich der Finanzierung ist wieder ist ein Stellsystem geplant, bei dem die sichtbare Fläche einer Wandfüllung innerhalb des Rahmens B. 95,4 x H. 236 cm beträgt. Die Alurahmen der einzelnen zusammengefügten Wandelemente bestehen aus Stützen in der Vertikale (Höhe = 250 cm) und Zargen in der Horizontale (Breite 95,4 cm). Der Abstand eines Langarmstrahlers zur Wand ist ca. 30 cm. Vorgesehen ist auch, dass Flächen mit weniger Stellfläche mehr Hängefläche bieten und umgekehrt. Das Stellen oder von Anbringen von Arbeiten außerhalb der zugeteilten Flächen ist nicht möglich. Dies gilt etwa ausnahmslos für die Außenwände der Präsentationsflächen. Auch außerhalb des durch die Außenstellwände begrenzten Standplatzes bzw. der seitens des Veranstalters für den Ausstellenden eingezeichneten Flächen dürfen keine künstlerische Arbeiten oder andere Dinge (Aufsteller, Plakate o.ä.) angebracht oder gestellt werden. Der Veranstalter behält sich das sofortige kostenpflichtige Entfernen vor. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten Leistungen des Veranstalters Präsentationsflächen und Möblierung Die Beschriftung der Ausstellungsfläche erfolgt durch den Veranstalter. Präsentationsflächen bzw. Stände, ggf. in sehr einfacher Bauweise, werden durch den Veranstalter gestellt. Eine Allgemeinbeleuchtung durch die Deckenbeleuchtung sowie mindestens drei Punktstrahler pro Stand sind vorhanden. Steckdosen und weitere Strahler können zusätzlich beim Veranstalter angemeldet und über diesen bei der MESSE DRESDEN angemietet werden. Gleiches gilt für einen Internet- Anschluss. Im Rahmen der Möglichkeiten werden zusätzliche Strahler zur Verfügung gestellt. Jede/r Stand, nach Möglichkeit jede/r Ausstellende, erhält einen Ausstellersowie einen Parkausweis. Derzeit bemühen wir uns um eine einheitliche Regelung hinsichtlich von Ablageflächen für Mappen u.a. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit 3
4 Die Öffentlichkeitsarbeit für die Kunstmesse Dresden erfolgt sachsen- und in ausgewählten Medien auch bundesweit. Weiterhin geplant ist ein Ausstellerkatalog, der über die auf der Kunstmesse Dresden vertretenen Künstlerinnen und Künstler informiert. Die MESSE DRESDEN GmbH führt eine Pressekonferenz durch, auf der auch die Kunstmesse Dresden, ihr Konzept und ihre Protagonist/inn/en vorgestellt werden. Ausschluss Der Veranstalter haftet nicht für Verlust von ausgestellten Kunstwerken. Auch hinsichtlich des Stellsystems oder der Beleuchtung können keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Sofern die MESSE DRESDEN keine weiteren Strahler stellen kann bzw. keinen Internet-Anschluss zur Verfügung stellen kann, können dahingehend keine Ansprüche gegen den Veranstalter erhoben werden. In Bezug auf sonstige Leistungen, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, können keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter gestellt werden. Der Veranstalter erhebt keine Provision auf verkaufte Ware Leistungen des/der Ausstellenden Standmiete Die Kosten für einen Stand/eine Präsentationsfläche betragen für Mitglieder des Künstlerbundes Dresden 90 Euro, für Gäste 145 Euro. Teilen sich mehrere Personen einen Stand/eine Präsentationsfläche, müssen alle Personen Mitglieder des Künstlerbundes Dresden sein, um den reduzierten Preis zahlen zu können. Im Falle einer Zusage ist die Gebühr bis spätestens unter Angabe des Namens des Ausstellenden und des Stichwortes Kunstmesse Dresden an den Künstlerbund Dresden e.v. zu überweisen. Sofern die Zahlung der Standmiete nicht bis zum eingetroffen ist, besteht kein Anspruch auf einen Stand. Standkonzept und Möblierung Die ausgewählten Teilnehmenden verpflichten sich zur Ausgestaltung ihrer Präsentationsfläche gemäß dem von ihnen eingereichten Standkonzept. Sofern die vom Veranstalter angestrebte Möglichkeit, den Ausstellenden Sitz- und Ablageflächen in Form einheitlicher Hocker zur Verfügung zu stellen, nicht möglich ist, dürfen von der oder dem Ausstellenden gewählte Tische keine größere Ablagefläche als 1 x 1 m aufweisen. Beschriftung der Arbeiten Im Interesse der Einheitlichkeit bitten wir dringend um die Beschriftung/Kennzeichnung der einzelnen Arbeiten mit Angaben in Schrifttyp Arial, Schriftgröße 12 mit Titel, Technik, Jahr und Preis. Versicherung und mögliche Beschädigungen Eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust o.ä. besteht nicht und muss ggf. durch den Ausstellenden selbst abgeschlossen werden. Auf dem Messegelände dürfen an Stellwänden oder den Wänden des Gebäudes keinerlei Nägel oder Schrauben angebracht werden. Für etwaige Beschädigungen des Eigentums der Messe oder von Zulieferfirmen trägt allein der Verursacher die Verantwortung. Zum Hängen von Arbeiten an den Stellwänden benötigen die 4
5 Ausstellenden zusätzlich jeweils Zargenhaken (mietbar) sowie Bilderhaken und Perlonschnüre (mitbringen). Anwesenheit Die Anwesenheit am Abnahmetag (3.1., 17 Uhr) durch die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler ist erforderlich. Für die Betreuung ihrer Stände während der Messe sind die Künstlerinnen und Künstler verantwortlich. Da der Kontakt zum Besucher, dem potentiellen Käufer, ein wesentlicher Besuchermagnet ist sowie um Diebstahl oder Beschädigung auszuschließen, ist die Anwesenheit der Ausstellenden oder von ihnen bestimmter Personen während der Öffnungszeiten erforderlich. Ein Abbau der Stände oder Präsentationsflächen vor Messeende ist nicht möglich. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich bereit, den Veranstalter im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit und den geplanten Ausstellerkatalog durch zeitnahe Information und Infomateriallieferung zu unterstützen. Versicherung und Überwachung Die Arbeiten sind vor Ort gegen Elementarschäden versichert, die Halle wird videoüberwacht. Ein Wachschutz kontrolliert während des Auf- und Abbaus. Eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust o.ä. besteht dennoch nicht. Ausschlusskriterien Im Falle einer Teilnahme an der Kunstmesse Dresden akzeptiert die/der eingeladene Künstler/in die Hallen- und Freiflächenordnung sowie die allgemeinen Miet- und Aufbaubedingungen der MESSE DRESDEN GmbH, die unter zu finden sind sowie die Hausordung der MESSE DRESDEN GmbH, die unter eingesehen oder beim Veranstalter angefordert werden kann. Die Jury bzw. von ihr bestimmte Personen führen einen Abnahmerundgang durch. Sofern eine andere als die im Standkonzept beschriebene Standgestaltung erfolgte, behält sich der Veranstalter den Ausschluss von Teilnehmenden vor. Dies gilt auch im Falle von ruf- oder geschäftsschädigendem Verhaltens durch die Ausstellenden. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr einbehalten und ein Nachrücker bestellt. Sofern die Zahlung der Standmiete der zur Teilnahme eingeladenen Person nicht bis zum eingetroffen ist (s.a. Standmiete ), besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Teilen sich mehrere Personen einen Stand/eine Präsentationsfläche, ist es ausreichend, dass Erklärungen des Veranstalters gegenüber einer der Personen erfolgen. 5. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbung erfolgt auf dem Bewerbungsbogen und enthält eine künstlerische Kurzvita und ein Standkonzept. Dieses beinhaltet mindestens fünf Abbildungen sowie Angaben zu Art, Größe und ungefährer Anzahl der Arbeiten, Informationen zu vorgesehenen Hängung oder Anordnung sowie zu etwaiger farblicher oder anders gearteter Gestaltungen der Stände. Die auf dem Bewerbungsbogen angeführten 5
6 Informationen sind im Hinblick auf den Charakter der Exponate verbindlich. Daten für den geplanten Ausstellungskatalog werden gesondert erfragt. Zusätzlich zu den für die Kunstmesse Dresden ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern benennt die Jury fünf Nachrücker/innen für den Fall des Ausfalls oder Ausschlusses eines anderen Teilnehmenden. Mit der Bewerbung erklärt sich der /die Bewerber/in bereit, aus einer Warteposition heraus nachzurücken. Entgegen genommen werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Unterlagen. Nach Ablauf der Jurierung können diese in der Geschäftsstelle des Künstlerbundes Dresden e.v. abgeholt werden. Eine Rücksendung erfolgt nur gegen Mitsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt spätestens Anfang Juni. Einreichungsschluss ist der 3.7., 17 Uhr (Vorliegen beim Künstlerbund Dresden e. V.). 6. Termine Bewerbungsende: , 17 Uhr (Eingang beim Veranstalter) Juryentscheid: bis vorauss Bekanntgabe der Teilnehmenden: bis vorauss Eingang der Teilnahmegebühr: bis Messelaufzeit: Voraussichtliche Öffnungszeiten für Besucher/innen: Freitag, , Uhr Samstag, 5.1., 2013, Uhr Sonntag, 6.1., 2013, Uhr Öffnungszeiten für Ausstellenden: jeweils 1 Stunde vor und nach den offiziellen Öffnungszeiten der Messe Vorauss. Aufbauzeiten: , Uhr , 8 17 Uhr, Standabnahme: 3.1., 17 Uhr Die Abbauzeiten werden noch bekannt gegeben. 7. Eckdaten Veranstalter der Kunstmesse Dresden ist der Künstlerbund Dresden e.v. Die Kunstmesse Dresden 2013 wird konzeptionell von einer ehrenamtlichen Arbeitsgruppe begleitet und von zahlreichen Kooperationspartnern, darunter der Landeshauptstadt Dresden, unterstützt. Ansprechpartnerin Künstlerbund Dresden e.v.: Antje Friedrich (Projektleitung) Pulsnitzer Str. 6, Dresden berufsverband@kuenstlerbund-dresden.de Tel/Fax: Das Projekt wird gefördert durch*: mp Messeprojekt Für die freundliche Unterstützung bedanken wir uns bei: MESSE DRESDEN GmbH, der Landeshauptstadt Dresden, Abteilung für Europäische und Internationale Angelegenheiten sowie dem Amt für Kultur und Denkmalschutz 6
7 *Stand
Ausstellerinformation
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