Staatsanwaltschaft erhebt zweite Anklage im Beluga- Verfahren

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1 Staatsanwaltschaft Bremen - Pressestelle - Freie Hansestadt Bremen Bremen, den P r e s s e m i t t e i l u n g 3 / 2013 Staatsanwaltschaft erhebt zweite Anklage im Beluga- Verfahren Die Staatsanwaltschaft Bremen hat gegen zwei Geschäftsführer der Beluga Shipping GmbH und der Beluga Chartering GmbH sowie einen Prokuristen der Beluga Shipping GmbH Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bremen erhoben. Die Angeschuldigten Geschäftsführer sind hiernach hinreichend verdächtig, gemeinschaftlich handelnd die Umsatzerlöse im Jahresabschluss 2009 der Beluga Chartering GmbH und im Konzernjahresabschluss der Beluga Shipping GmbH durch die Buchung von fingierten Rechungen in Höhe von insgesamt ca. 46 Millionen Euro überhöht dargestellt und hierdurch den Straftatbestand der unrichtigen Darstellung, umgangssprachlich auch als Bilanzfälschung bezeichnet, verwirklicht zu haben. Den Angeschuldigten wird darüber hinaus zur Last gelegt, gemeinschaftlich handelnd in zwei Fällen im Jahre 2010 im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen mit dem Finanzinvestor Oaktree Capital Management L.P. falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Beluga

2 Unternehmensgruppe sowie angeschlossener Einschiffskommanditgesellschaften gemacht zu haben. Danach wiesen die Angeschuldigten u.a. in Quartalsberichten der Beluga Gruppe Scheinumsätze im zweistelligen Millionenbereich aus und legten dem Finanzinvestor Oaktree gefälschte Frachtaufträge vor. Hierdurch wurde der Auftragsbestand für das Jahr 2010 um mindestens 189 Mio. US$ und für das Jahr 2011 um mindestens 316 Mio. US$ überhöht dargestellt. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der getätigten Angaben stellte der Finanzinvestor Oaktree über eine Tochtergesellschaft der Beluga Shipping GmbH ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 22,5 Mio. Euro und den angeschlossenen Einschiffskommanditgesellschaften ein langfristiges Darlehen in Höhe von insgesamt 165,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat diesen Sachverhalt unter den Straftatbestand des Kreditbetruges zur Anklage gebracht. An einer Anklageerhebung wegen Betruges im besonders schweren Fall sieht sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt allein deshalb gehindert, da hierfür eine konkrete Mindestsschadensbezifferung erforderlich wäre. Die Ermittlungen hierzu konnten aber bei der derzeitigen Erkenntnislage nicht abgeschlossen werden. Zur Schadensbezifferung ist es insbesondere erforderlich, die zahlreichen Personal- und Sachsicherheiten, die dem Finanzinvestor Oaktree zur Sicherung seines Darlehensrückzahlungsanspruches durch die Beluga Gruppe eingeräumt worden sind, auf ihre jeweilige Werthaltigkeit zu überprüfen. So wurden als Sicherheiten u.a. Pfandrechte an den Gesellschaftsanteilen der Kerngesellschaften der Beluga Unternehmensgruppe und den darlehensnehmenden Einschiffskommanditgesellschaften eingeräumt.

3 Offenbar aufgrund der Vielzahl der bislang bekannt gewordenen Manipulationen konnten durch die verantwortlichen Insolvenzverwalter und von diesen beauftragte Wirtschaftsprüfer bisher keine testierten Jahresabschlüsse vorgelegt und auch kein konkreter Vorlagezeitpunkt benannt werden. In Ermangelung einer verlässlichen Datenbasis war es der Staatsanwaltschaft daher bislang nicht möglich, eine Schadensermittlung vorzunehmen, die den Anforderungen einer Anklageerhebung derzeit genügen würde. Um dennoch einen zeitnahen Ermittlungsabschluss zu erreichen, hat sich die Staatsanwaltschaft deshalb entschlossen, die Strafverfolgung hinsichtlich dieses Sachverhaltes gemäß 154a StPO auf den Vorwurf des Kreditbetruges zu beschränken. Dies eröffnet ihr gleichwohl die Möglichkeit, bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung wegen Kreditbetruges doch noch einen Antrag auf Wiedereinbeziehung des Vorwurfes wegen Betruges im besonders schweren Fall zu stellen. Diesem Antrag hätte das Gericht zu entsprechen. Schließlich ist einer der Geschäftsführer hinreichend verdächtig, sich als Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft von insgesamt 8 Einschiffskommanditgesellschaften sich in 14 Fällen der Untreue im besonders schweren Fall dadurch strafbar gemacht zu haben, indem er, ohne Kenntnis und Billigung der Mitgesellschafter, Zahlungen auf Rechnungen veranlasste, denen tatsächlich keine Gegenleistung zugrunde lag. Hierdurch entstand einer Tochtergesellschaft des Finanzinvestors Oaktree ein Schaden von insgesamt ca. 5,4 Mio. Euro entstand. Passade Pressesprecher

4 265b Abs. 1 StGB lautet: (1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen 1. über wirtschaftliche Verhältnisse a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder 2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 266 StGB lautet: (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) 243 Abs. 2 und die 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend. 263 Abs. 3 StGB lautet: (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2.

5 einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, Verantwortlich: Oberstaatsanwalt Frank Passade Ostertorstr. 10, Bremen Telefon:

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