STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN. Renten und Steuern. mdf.brandenburg.de

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN. Renten und Steuern. mdf.brandenburg.de"

Transkript

1 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 019: RUNG 1. M AI 2 RERKLÄ E U E NEU AB T S FACHTE VEREIN mdf.brandenburg.de

2 Inhalt 1. Einleitung Sind alle Renten steuerpflichtig? Wie wird der steuerpflichtige Anteil der Rente ermittelt? Besteuerung von Versorgungsbezügen (Pensionen, Betriebsrenten) Welche Entlastungen und Steuervergünstigungen gibt es? Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden? Wie erkläre ich meine Altereinkünfte gegenüber dem Finanzamt? Verwendung des vereinfachten Steuererklärungsvordrucks Verwendung der allgemeinen Steuererklärungsvordrucke Weitere Informationsmöglichkeiten Vorwort Liebe Seniorinnen und Senioren, nach arbeitsreichen Jahrzehnten, in denen Sie die Grundlagen für Ihre finanzielle Absicherung im Alter gelegt haben, fragen sich viele von Ihnen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen. Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Bezieher/jede Bezieherin von Alterseinkünften muss automatisch Steuern zahlen. Steuerliche Pflichten können sich insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern ergeben, die neben der Rente zusätzliche Einkünfte, z. B. aus Erwerbstätigkeit, einer Werkspension oder aus Vermietung und Verpachtung erzielen bzw. deren Ehegatten eigene Einkünfte haben. Unsere neu aufgelegte Broschüre soll Ihnen helfen, einen Überblick über die steuerliche Einordnung der verschiedenen Arten von Alterseinkünften zu erhalten. Neben der Darstellung der aktuellen Rechtslage enthält die Broschüre aber auch wichtige Hinweise auf steuerliche Vergünstigungen und praktische Tipps zur Anfertigung Ihrer Einkommensteuererklärung. Ab dem 1. Mai 2019 bietet die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg zusätzlich eine vereinfachte Steuererklärung, die Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften an, die speziell auf solche Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre zugeschnitten ist, die ausschließlich Renten-/Pensionseinkünfte beziehen. Diese Steuererklärung wird deutlich erleichtert, weil die Daten nicht mehr erklärt werden müssen, die der Finanzverwaltung 2 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 3

3 Um Härten zu vermeiden hat der Gesetzgeber beschlossen, die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung schrittweise vorzunehmen. Bei allen Renten, die im Jahr 2005 oder früher begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 Prozent. Ab dem Jahr 2006 erhöht sich der Besteuerungsanteil jährbereits in elektronischer Form vorliegen. Das Finanzamt übernimmt diese Angaben dann nämlich bei der Veranlagung von Amts wegen. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Vordruck bietet auch die Möglichkeit, typische persönliche Abzugsbeträge z. B. für Haftpflichtversicherung, für Spenden, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Soweit Sie darüber hinaus Fragen zu Ihrer Steuererklärung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Finanzamtes gerne zur Verfügung. Die Adressen finden Sie am Ende der Broschüre. Christian Görke Minister der Finanzen des Landes Brandenburg 1. Einleitung Die Ansicht, dass Rentnerinnen und Rentner überhaupt keine Steuern zu zahlen hätten, ist immer noch weit verbreitet. Viele sehen in der Rentenzahlung nur den Rückfluss der früher gezahlten Versicherungsbeiträge. Tatsächlich waren Renten aber schon immer einkommensteuerpflichtig. Bis 2004 unterlag jedoch nur der sogenannte Ertragsanteil der Besteuerung, daher mussten viele Rentnerinnen und Rentner keine Steuern zahlen. Pensionen von Beamten, Richtern und Soldaten wurden (abzüglich eines Versorgungsfreibetrags) dagegen schon immer in vollem Umfang besteuert. Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 wurde die Besteuerung der Altersbezüge mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zum 1. Januar 2005 neu geregelt. Ziel dieser Regelung ist, die Besteuerung von Renten und Pensionen schrittweise gleichzustellen. Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Das bedeutet, dass Renten (z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung) erst dann besteuert werden, wenn sie ausgezahlt werden also im Alter. Im Gegenzug sind die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase in vollem Umfang steuerlich absetzbar und bleiben damit im Ergebnis unversteuert. 4 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 5

4 lich um jeweils zwei Prozentpunkte, so dass ein Neurentner des Jahres 2018 bereits 76 Prozent seiner Rente der Besteuerung zu unterwerfen hat. In den Jahren von 2020 bis 2040 steigt der steuerpflichtige Teil dann noch einmal um je einen Prozentpunkt pro Jahr, bis im Jahr 2040 die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig ist. Im Gegenzug werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für alle Erwerbstätigen über die Jahre allmählich von der Einkommensteuer freigestellt, um spätere Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Zur Sicherstellung der Besteuerung von Renten übermitteln die rentenzahlenden Stellen grundsätzlich jährlich die Höhe der Rentenbezüge für jede Rentnerin und jeden Rentner an die Finanzverwaltung. Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über die Besteuerung von Renten und Pensionen, über die Steuererklärungspflicht sowie Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärungsvordrucke und zu Entlastungen bzw. möglichen Steuervergünstigungen geben. Besteuerter Anteil der Rente im Überblick Besteuerter Anteil in Prozent Jahr des Rentenbeginns STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 7

5 2. Sind alle Renten steuerpflichtig? Renten gehören zu den sonstigen Einkünften und sind daher grundsätzlich steuerpflichtig. Nur einige Rentenarten sind in vollem Umfang steuerfrei. Das sind z. B. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kriegs-, Wehrdienst-, Zivildienst- und Schwerbeschädigtenrenten. Bei allen anderen Renten ist die Höhe des zu versteuernden Betrages von der Art der Rente abhängig. Hierbei ist zwischen drei Gruppen zu unterscheiden: Zur 1. Gruppe zählen Leibrenten der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten), Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse aber auch Leistungen aus sogenannten Rürupverträgen. Leistungen aus dieser Gruppe werden mit dem Besteuerungsanteil berücksichtigt. Zur 2. Gruppe zählen Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen, aus privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Renten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungseinrichtungen (z. B. VBL-Renten), soweit diese nicht auf steuerfreien Beiträgen beruhen. Leistungen aus dieser Gruppe werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Zur 3. Gruppe zählen Leistungen aus staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riesterrente) und aus einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung). Die Besteuerung der Leistungen aus dieser Gruppe richtet sich nach der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. 3. Wie wird der steuerpflichtige Anteil der Rente ermittelt? 1. Gruppe: Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil Durch die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung ist bis zum Jahr 2040 jeweils nur ein Teil der Rente steuerpflichtig. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns wird ein steuerfreier Teil der Rente als fester Betrag ermittelt. Dieser auch als persönlicher Rentenfreibetrag bezeichnete Betrag wird grundsätzlich für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Die Festschreibung erfolgt erstmals in dem Jahr, das auf das Jahr des Rentenbeginns folgt. So wird sichergestellt, dass der Ermittlung des steuerfreien Teils immer die Bruttorenten eines ganzen Kalenderjahres zugrunde liegen. Bei Renten, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, ist die Rente des Jahres 2005 maßgebend. Der steuerpflichtige Anteil der Rente ermittelt sich danach aus der Bruttorente abzüglich des steuerfreien Anteils. Rentenbeginn im Jahr Besteuerungsanteil (%) 2005 und früher STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 9

6 Spätere Rentenerhöhungen, die auf regelmäßigen Rentenanpassungen beruhen, werden vollständig in die Besteuerung einbezogen, d. h. dem steuerpflichtigen Teil der Rente hinzugerechnet. Der persönliche Rentenfreibetrag ändert sich hierdurch nicht. Besonderheiten bei nachfolgenden Renten: Folgen Renten aus derselben Versicherung einander unmittelbar nach (z. B. eine Altersrente folgt auf eine Erwerbsminderungsrente), ist für die Bestimmung des steuerpflichtigen Anteils der neuen Rente der Rentenbeginn der vorhergehenden Rente maßgeblich. Beispiel: Ein Rentner bezieht ab dem Jahr 2015 eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der steuerpflichtige Anteil der Rente beträgt 70 Prozent (vgl. Tabelle). Ab dem Jahr 2018 erhält der Rentner eine Altersrente. Der steuerpflichtige Anteil der Altersrente beträgt 70 Prozent, weil als Jahr des Rentenbeginns auch für die Altersrente das Jahr 2015 (Beginn der Erwerbsminderungsrente) gilt. 2. Gruppe: Besteuerung mit dem Ertragsanteil Die Besteuerung des Ertragsanteils kommt nur noch zur Anwendung, wenn die Rente nicht nachgelagert zu besteuern ist, z. B. für Renten aus privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Kaufpreisrenten oder Renten aus der umlagefinanzierten Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL), soweit diese nicht auf steuerfreien Beiträgen beruhen. Die Besteuerung mit dem in der Regel günstigeren Ertragsanteil ist gerechtfertigt, weil für die Beiträge in der Einzahlungsphase keine steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen werden konnten. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils richtet sich nach dem vollendeten Lebensalter der Rentenberechtigten und bleibt während der gesamten Laufzeit der Rente unverändert. Ertragsanteile (Auszug) Lebensjahr / /66. steuerpflichtiger Anteil 23 % 22 % 21 % 20 % 19 % 18 % Auszug Tabelle Ertragsanteile 22 EStG Sind diese Renten auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt, richtet sich der Ertragsanteil nicht nach dem Lebensalter bei Beginn des Rentenbezugs, sondern nach der voraussichtlichen Laufzeit. Ertragsanteile (Auszug) Laufzeit steuerpflichtiger Anteil 2 % 5 % 9 % 12 % 15 % 21 % Auszug Tabelle Ertragsanteile 55 EStDV 3. Gruppe: Besteuerung entsprechend der steuerlichen Behandlung in der Ansparphase Bei Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung richtet sich der Umfang der Besteuerung nach der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. Die Höhe der zu versteuernden Beträge ist der Leistungsmitteilung des Anbieters zu entnehmen. In der Regel unterliegen sie in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung. Dies ist steuerrechtlich gerechtfertigt, da die eingezahlten Beträge für diese Form der Altersvorsorge staatlich gefördert wurden. 10 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 11

7 4. Besteuerung von Versorgungsbezügen (Pensionen, Betriebsrenten) Versorgungsbezüge von Beamten, Richtern und Soldaten bzw. deren Hinterbliebenen sind grundsätzlich in voller Höhe als Arbeitslohn zu versteuern. Es werden allerdings besondere Freibeträge für die Versorgungsbezüge berücksichtigt. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag mildern die vergleichsweise höhere Steuerbelastung der Pensionen gegenüber den Renten ab. Im Rahmen der Angleichung der Besteuerung von Renten und Pensionen werden Versorgungsfreibetrag und Zuschlag jahrgangsweise je nach Versorgungsbeginn abgeschmolzen bis im Jahr 2040 Renten und Pensionen gleichermaßen zu 100 Prozent steuerpflichtig sind. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden ebenso wie der steuerfreie Teil der Rente festgeschrieben und bleiben für die Dauer des Versorgungsbezugs in gleicher Höhe bestehen. Versorgungsbeginn Versorgungsfreibetrag (%) Höchstbetrag ( ) Zuschlag ( ) bis , , , , Auszug Tabelle Versorgungsfreibetrag 19 EStG Die Versteuerung der Versorgungsbezüge erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren. Der Lohnsteuerabzug wird auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durchgeführt. Die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale einschließlich ggf. zu berücksichtigender Freibeträge werden dem Arbeitgeber in der ELSTAM-Datenbank durch die Finanzverwaltung zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Versorgungsempfänger erhalten von ihrem früheren Arbeitgeber jährlich einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die Höhe der Versorgungsbezüge wird dem Finanzamt elektronisch übermittelt. 5. Welche Entlastungen und Steuervergünstigungen gibt es? Es gibt verschiedene Entlastungen und Steuervergünstigungen, die zur Minderung des zu versteuernden Einkommens und damit zur Senkung der Steuerlast führen können. Nachfolgend sind einige wichtige für ältere Menschen in Frage kommende Steuererleichterungen dargestellt. Altersentlastungsbetrag Viele Seniorinnen und Senioren üben auch im Ruhestand noch eine kleine Nebenbeschäftigung aus oder erzielen weitere Einkünfte (z. B. Zins- oder Mieteinnahmen). Zur steuerlichen Entlastung dieser zusätzlichen Einkünfte steht allen Seniorinnen und Senioren ab Vollendung des 64. Lebensjahres ein Altersentlastungsbetrag zu. Das Finanzamt berücksichtigt den Altersentlastungsbetrag bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch; es ist kein besonderer Antrag erforderlich. Dabei wird die positive Summe der Einkünfte (außer Renten, Versorgungsbezügen und abgeltend besteuerten Kapitalerträgen) der Berechnung 12 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 13

8 zugrunde gelegt. Für Personen, die bereits im Jahr 2005 oder früher 65 Jahre alt geworden sind (also die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1940), beträgt der Altersentlastungsbetrag 40 Prozent von dieser Ausgangsgröße, höchstens jedoch Euro. Auch dieser Betrag bleibt dauerhaft erhalten, wird aber für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge abgeschmolzen. Auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr Entlastungsbetrag der begünstigten Einkünfte (%) Höchstbetrag ( ) , , , , Auszug Tabelle Altersentlastungsbetrag 24a EStG Werbungskosten Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung der Renteneinkünfte sind als Werbungskosten abziehbar. Hierzu gehören z. B. Kosten für eine Rentenberatung. Werden keine Aufwendungen nachgewiesen, berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro (je Steuerpflichtiger). Sonderausgaben Bestimmte private Ausgaben, die unvermeidbar oder förderungswürdig sind und die persönliche Leistungsfähigkeit mindern, können als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden. Dabei wird zwischen Vorsorgeaufwendungen und übrigen Sonderausgaben unterschieden. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören zum Beispiel Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, wobei die Aufwendungen für eine Basiskrankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung stets voll abzugsfähig sind. Zu den übrigen Sonderausgaben gehören unter anderem Kirchensteuern, Spenden für gemeinnützige Zwecke und Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner. Ohne Nachweis wird für die übrigen Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 Euro (je Steuerpflichtiger) gewährt. Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen aus der persönlichen Lebenssphäre, die zwangsläufig entstehen und existenziell notwendig sind, können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden. Darunter fallen z. B. Behandlungskosten von Heilpraktikern und Ärzten, Ausgaben für Brillen, Hörgeräte und Zahnersatz oder auch Kosten für Kuren. Es ist jedoch erforderlich, die Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit dieser Aufwendungen gegebenenfalls durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine steuerliche Entlastung tritt allerdings nur ein, wenn die Aufwendungen einen bestimmten Prozentsatz der Einkünfte (zumutbare Belastung) übersteigen. Die zumutbare Belastung ist abhängig von den persönlichen Lebensumständen und der 14 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 15

9 Höhe der Einkünfte und beträgt bei Steuerpflichtigen ohne Kinder in der Regel 4 6 Prozent der Einkünfte. Die Höhe der möglichen Steuerermäßigung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Für behinderte Menschen werden Pauschbeträge gewährt, deren Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet. Hinweise und Erläuterungen hierzu finden Sie in unserer Broschüre Handicap und Steuern (Steuertipps für Menschen mit Behinderungen). Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Begünstigte Aufwendungen Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungskosten Höhe der Steuerermäßigung 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 Euro 20 % der Aufwendungen, höchstens Euro Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt werden durch eine Anrechnung auf die Einkommensteuer direkt bezuschusst. Dazu zählen z. B. Aufwendungen für Haushaltshilfe, Gartenpflege, Reinigungsservice und Pflegedienste. Als Handwerkerleistungen können Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, dazu gehören auch Reparaturkosten für Gegenstände im Haushalt wie z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler und Fernseher begünstigt sind aber generell nur die Arbeitskosten (Lohnkosten), nicht die Kosten für das aufgewendete Material. Die Steuerermäßigung wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie eine Rechnung über die jeweilige Leistung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Bei Barzahlung wird auch wenn Sie als Auftraggeber eine Rechnung erhalten haben die Begünstigung nicht gewährt! Die Rechnungen müssen nicht der Steuererklärung beigefügt werden, sind aber aufzubewahren und ggf. auf Anforderung dem Finanzamtes vorzulegen. Handwerkerleistungen 20 % der Aufwendungen, höchstens Euro Weitere Erläuterungen finden Sie in unserer Broschüre Steuertipps zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen. 6. Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden? Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte also der steuerpflichtige Teil der Rente zuzüglich ggf. vorhandener anderer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Die Höhe des jeweils maßgeblichen Grundfreibetrags können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Jahr Alleinstehende ( ) Ehegatten/ Lebenspartner ( ) STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 17

10 Jahr Alleinstehende ( ) Ehegatten/ Lebenspartner ( ) Liegen die Voraussetzungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung vor, ist die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres, auch ohne besondere Aufforderung durch das Finanzamt, abzugeben. Wenn Sie steuerlich vertreten sind, verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres. Eine Einkommensteuererklärung ist nicht abzugeben, wenn Ihnen das Finanzamt dies schriftlich mitgeteilt hat und sich Ihre persönlichen Verhältnisse seither nicht wesentlich geändert haben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, so wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Ob dann tatsächlich eine Einkommensteuer zu zahlen ist, hängt von weiteren Faktoren ab (zusätzliche Einkünfte, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel der Behindertenpauschbetrag). Trotz der Umstellung der Rentenbesteuerung muss die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner keine Steuern zahlen. Dies betrifft insbesondere Empfängerinnen und Empfänger kleiner und mittlerer Renten, die keine oder nur sehr geringe weitere Einkünfte erzielen. Eine Tabelle zur ersten Orientierung, ob Sie mit Ihrer Rente jetzt Steuern zahlen müssen, finden Sie in unserer Broschüre Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 Steuern zahlen?, die jährlich aktualisiert wird. Besonderheiten bei Einkünften aus Kapitalvermögen Mit der Erteilung eines Freistellungsauftrags beim jeweiligen Kreditinstitut (Banken, Sparkassen) können Sie eine Abstandnahme vom Steuerabzug bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 801 Euro für Alleinstehende und Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern erreichen. Ist dieser Betrag ausgeschöpft und besteht (zum Beispiel wegen der geringen Höhe der Einkünfte) keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt in der Regel für das Antragsjahr und die beiden darauffolgenden Jahre, sofern sich die Einkommensverhältnisse nicht wesentlich ändern. Diese Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie beim jeweiligen Kreditinstitut einreichen, mit der Folge, dass die Einnahmen aus den dortigen Konten und Depots nicht mehr mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent pauschal besteuert werden. Dadurch kann eine volle Gutschrift der Kapitalerträge ohne Steuerabzug erreicht werden. Ändern sich die Einkommensverhältnisse wesentlich innerhalb des Zeitraumes der Gültigkeit der Nichtveranlagungsbescheinigung, müssen Sie jedoch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Nichtveranlagungsbescheinigung erfüllen, aber nur relativ wenig Einkommen versteuern müssen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die Abgeltungsteuer zu mindern. Grundsätzlich gehören auch Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den durch den Altersentlastungsbetrag begünstigten Einkünften (siehe Kapitel 5). Seit Einführung der Abgeltungsteuer erhalten Sparer diesen Entlastungsbetrag nur noch, wenn ihr persönlicher Steuersatz nach Abzug des Altersentlastungsbetrages auf die Einkünfte 18 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 19

11 aus Kapitalvermögen geringer ist als der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent und sie deshalb die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuerveranlagung beantragen (Günstigerprüfung). Das Finanzamt mindert dann die Kapitaleinkünfte um den Altersentlastungsbetrag soweit er nicht bereits mit anderen Nebeneinkünften verrechnet wurde und erstattet die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer. 7. Wie erkläre ich meine Altereinkünfte gegenüber dem Finanzamt? 7.1. Verwendung des vereinfachten Steuererklärungsvordrucks Ab dem 1. Mai 2019 bietet die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg Ihnen mit der Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften eine vereinfachte Steuererklärung an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften Brandenburg, Hansestadt Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen Steuernummer Abb.: Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften Sie können den vereinfachten Vordruck Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften verwenden, wenn Sie ausschließlich Renteneinkünfte und/oder Pensionen (also keinerlei weitere in- oder ausländische Einkünfte) bezogen haben und Ihre Renteneinkünfte/Pensionen, aber auch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie nicht mehr angeben. Das Finanzamt übernimmt diese Angaben bei der Veranlagung von Amts wegen. Es reicht daher aus, wenn Sie den Vordruck unterschreiben und an das für Sie zuständige Finanzamt senden. Der Vordruck bietet aber auch die Möglichkeit, typische persönliche Abzugsbeträge wie z. B. Beiträge zu Haftpflichtversicherungen, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder sogenannte außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten und dem Pauschbetrag für behinderte Menschen) geltend zu machen. Tragen Sie Ihre Aufwendungen einfach in die dafür vorgesehenen Felder (Beispiel siehe Abbildung) ein. Steuermindernde Aufwendungen Zusätzlich zu den bereits elektronisch übermittelten Sonderausgaben (z. B. Krankenversicherungsbeiträge) bitte(n) ich / um die Berücksichtigung der nachfolgend erklärten Aufwendungen. Vorsorgeaufwendungen - Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen Spenden und Mitgliedsbeiträge - zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland - an inländische politische Parteien ( 34g, 10b EStG) Abb.: Beispiel Eintragung Abzugsbeiträge Belege müssen Sie der Erklärung nicht beifügen; allerdings sind diese aufzubewahren und ggf. auf Anforderung an das Finanzamt zu senden. Sie zusätzlich zu den bereits elektronisch übermittelten Sonderausgaben (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) nur die im Vordruck bezeichneten Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnlichen Belastungen und/oder Steuerermäßigungen geltend machen wollen. Sie erhalten den Papiervordruck in den an diesem Pilotprojekt teilnehmenden Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen sowohl im Finanzamt vor Ort als auch im Internet auf unter Steuern und Finanzamt Formulare und Vordrucke Einkommensteuer Einkommensteuer 20xx. 20 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 21

12 7.2. Verwendung der allgemeinen Steuererklärungsvordrucke Wenn Sie oder Ihr/e Ehepartner/-in neben den Renteneinkünften /Pensionen noch weitere Einkünfte erzielen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus einem aktiven Arbeitsverhältnis) oder Sie Abzugsbeträge geltend machen wollen, die in dem vereinfachten Vordruck Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften nicht abgebildet sind, verwenden Sie bitte die allgemeinen Steuererklärungsvordrucke. Für die Einkommensteuererklärung sind dafür die Vordrucke Mantelbogen, Anlage R (für Renten), Anlage N (für Versorgungsbezüge) und die Anlage Vorsorgeaufwand (für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) zu verwenden. Wenn Sie noch weitere Einkünfte haben, stehen Ihnen weitere Vordrucke (zum Beispiel Anlage V für Vermietung und Verpachtung, Anlage N für nichtselbständige Tätigkeit) zur Verfügung. In der Anlage R (Renten und andere Leistungen) ist als Rentenbetrag die aus der Rentenmitteilung zu errechnende Jahresbruttorente einzutragen, die in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist. Die bei Auszahlung der Rente einbehaltenen Beitragsanteile der Rentnerinnen und Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag abzuziehen. Diese können aber als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Jahresbruttorente ergibt sich aus der Renten(anpassungs) mitteilung, die die Rentenversicherungsträger jährlich zum 1. Juli an die Rentenbezieher übermitteln: Abb. Rentenmitteilung zum 1. Juli des Jahres Im vorstehenden Beispiel beträgt die Jahresbruttorente: 6 Monate x 1.368,41 Euro = 8.210,46 Euro + 6 Monate x 1.414,50 Euro = 8.487,00 Euro Gesamt ,46 Euro Dieser Betrag ist die Anlage R einzutragen: 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer Anlage R 2018 Jeder Ehegatte / Lebenspartner mit Renten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen hat eine eigene Anlage R abzugeben. stpfl. Person / Ehemann / Person A Ehefrau / Person B Renten und andere Leistungen 7 Leibrenten / Leistungen 1. Rente 2. Rente 3. Rente 1 = aus inl. gesetzlichen Rentenversicherungen 2 = aus inl. landwirtschaftlicher Alterskasse = aus inl. berufsständischen Versorgungseinrichtungen 4 = aus eigenen zertifizierten Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9 Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9 Bitte 1, 2, 3, 4 oder 9 Basisrentenverträgen eintragen. eintragen. eintragen. 9 = aus ausl. Versicherungen / Rentenverträgen EUR EUR EUR Rentenbetrag 5 (einschließlich Einmalzahlung ,,, und Leistungen) Rentenanpassungsbetrag Bruttorente Abb: Auszug Anlage R 2017 Neben dem Jahresbetrag der Rente (Jahresbruttorente) sind auch der Beginn der Rente und der Anpassungsbetrag der Rente in die Anlage R einzutragen. 22 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 23

13 Unser Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung erteilt Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern auf einmaligen Antrag jährlich eine Bescheinigung, die die für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung erforderlichen Daten enthält. Um diesen Service zu nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Den Rentenfreibetrag berechnet das Finanzamt auf der Grundlage dieser Angaben automatisch. Gleichzeitig werden die Angaben in der Steuererklärung auf der Grundlage der von den Rentenversicherungsträgern elektronisch übermittelten Daten überprüft und ggf. korrigiert. Im vorstehenden Beispiel ergeben sich folgende Jahreswerte: Beiträge und Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung 99,89 Euro + 17,79 Euro = 117,68 Euro 6 Monate = 706,08 Euro 103,26 Euro + 18,39 Euro = 121,65 Euro 6 Monate = + 729,90 Euro Gesamt Euro Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stellen Vorsorgeaufwendungen dar und können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Die zu berücksichtigenden Beträge ergeben sich aus Ihrer Rentenmitteilung zum 1. Juli des Jahres. Beiträge zur Pflegeversicherung 6 Monate 34,89 Euro = 209,34 Euro 6 Monate 36,07 Euro = + 216,42 Euro Gesamt 425,76 Euro Diese Beträge sind in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen: KV-Beiträge Beiträge zu Krankenversicherungen ohne Beiträge, die in Zeile 12 geltend gemacht werden 17 (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, wenn in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde) , 18 In Zeile 17 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt 328, Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen ohne Beiträge, die in Zeile 14 geltend 19 gemacht werden (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern, wenn in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen wurde) 329 Zu den Zeilen 17 bis 19: 426, PV-Beiträge, Abb. Rentenmitteilung zum 1. Juli des Jahres Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen die elektronische Abgabe der Steuererklärung über Mit dem Programm Elster können Sie die Steuererklärung bequem zu Hause erstellen und an das Finanzamt übersenden. Voraussetzung dafür ist ein PC und eine Internetverbindung. 24 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 25

14 8. Weitere Informationsmöglichkeiten Finanzamt Adresse Telefon (SIS) Für Fragen rund um das Thema stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service- und Informationsstellen (SIS) Ihres Finanzamtes gern zur Verfügung. Finanzamt Adresse Telefon (SIS) Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz Oranienburg Potsdam Steinstraße , Haus 9; Potsdam (03301) (03301) (0331) (0331) (0331) (0331) Angermünde Jahnstraße Angermünde (03331) (03331) Strausberg Prötzeler Chaussee 12a Strausberg (03341) (03341) Brandenburg Magdeburger Str Brandenburg a. d. Havel Calau Springteichallee Calau Cottbus Vom-Stein-Str Cottbus Eberswalde Tramper Chaussee Eberswalde Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee Frankfurt (Oder) Königs Wusterhausen Königs Wuster- Max-Werner-Str. 9 hausen Kyritz Perleberger Str Kyritz Luckenwalde Dr.-Georg-Schaeffler- Str Luckenwalde Nauen Ketziner Str Nauen (03381) (03541) (03541) (0355) (03334) (0335) (03375) (03375) (03375) (03375) (033971) 65-0 (03371) (03371) (03371) (03321) (03321) Die Öffnungszeiten der Finanzämter sowie weitere nützliche Informationen finden Sie im Internet unter Zur Steuerberatung sind die Finanzämter allerdings nicht befugt. Diese ist ausschließlich den steuerberatenden Berufen und den Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Bundesfinanzministeriums Besteuerung von Alterseinkünften unter Ebenfalls interessant: Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 Steuern zahlen? Unsere jährlich aktualisierte Broschüre erläutert, unter welchen Bedingungen ihre Rente der Besteuerung unterliegt. 26 STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN 27

15 Diese und weitere Publikationen des Finanzministeriums können Sie im Internet kostenlos herunterladen oder bestellen unter: (03 31) oder pressestelle@mdf.brandenburg.de Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee Potsdam Telefon: (03 31) pressestelle@mdf.brandenburg.de Inhalt: Referat 34 Satz: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Druck: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Exemplare 9. überarbeitete Auflage April 2019 Bildnachweis: contrastwerkstatt/fotolia.de; Seite 3: Laurence Chaperon; übrige: Ministerium der Finanzen facebook.com/finanzministeriumbrandenburg Das Bemühen um eine verständliche Sprache erfordert mitunter Kompromisse zu Lasten juristischer Detailpräzision. Verbindlich für die steuerliche Beurteilung sind deshalb stets nur die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Obwohl diese Broschüre sorgfältig zusammengestellt wurde, kann dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Diese Informationsschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer einzelnen Mitglieder zu verwenden.

Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2017 Steuern zahlen?

Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2017 Steuern zahlen? STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum www.mdf.brandenburg.de Zum 1. Juli 2017 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. In Ostdeutschland

Mehr

Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 Steuern zahlen?

Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 Steuern zahlen? STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN NEU AB 1. MAI 2019: VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG mdf.brandenburg.de Zum 1. Juli 2019 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. In Ostdeutschland werden die Renten

Mehr

Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2018 Steuern zahlen?

Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2018 Steuern zahlen? STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum www.mdf.brandenburg.de Zum 1. Juli 2018 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. In Ostdeutschland

Mehr

Besteuerung von Alterseinkünften 2015

Besteuerung von Alterseinkünften 2015 Für Ihre Unterlagen: Besteuerung von Alterseinkünften 2015 Zusammen veranlagte Eheleute machen zu Punkt 1-16 jeweils getrennte Angaben und ab Punkt 17 gemeinsame Angaben. Angaben des Steuerpflichtigen

Mehr

Informationsblatt. zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Informationsblatt. zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Mit diesem Informationsblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über

Mehr

Besteuerung von Renten

Besteuerung von Renten Besteuerung von Renten Inhalt 1 Wann müssen Rentner Steuern zahlen?... 2 1.1 Sie beziehen nur die gesetzliche Rente... 3 1.2 Sie haben neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte... 4 Einführung Auch

Mehr

Informationen zur RENTENBESTEUERUNG

Informationen zur RENTENBESTEUERUNG Informationen zur RENTENBESTEUERUNG Hinweise zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Mit diesen Hinweisen gibt Ihnen das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt einen

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

Besteuerung von Renten

Besteuerung von Renten Besteuerung von Renten Inhalt 1 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung... 2 1.1 Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag... 2 Einführung Auch mit Beginn des Ruhestands ist das leidige Thema»Ausfüllen

Mehr

Informationsblatt. zum Alterseinkünftegesetz

Informationsblatt. zum Alterseinkünftegesetz Informationsblatt zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Informationsblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen,

Mehr

Senioren und Steuern. Die Senatorin für Finanzen. Freie Hansestadt Bremen

Senioren und Steuern. Die Senatorin für Finanzen. Freie Hansestadt Bremen Senioren und Steuern Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Impressum Herausgeber: Internet: Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Pressestelle Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195

Mehr

Herzlich Willkommen zum 11. Kölner Vorsorge-Tag 2018

Herzlich Willkommen zum 11. Kölner Vorsorge-Tag 2018 Herzlich Willkommen zum 11. Kölner Vorsorge-Tag 2018 Kurzvortrag Steuerliche Aspekte bei Senioren Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln Grundsatz: Alle Senioren sind mit ihren Altersbezügen steuerpflichtig

Mehr

Herzlich Willkommen zum 12. Kölner Vorsorge-Tag 2019

Herzlich Willkommen zum 12. Kölner Vorsorge-Tag 2019 Herzlich Willkommen zum 12. Kölner Vorsorge-Tag 2019 Kurzvortrag Steuerliche Aspekte bei Senioren Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln Grundsatz: Alle Senioren sind mit ihren Altersbezügen steuerpflichtig

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg. Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen. Antworten auf häufig gestellte Fragen

Freie und Hansestadt Hamburg. Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen. Antworten auf häufig gestellte Fragen Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der Rentenbesteuerung? Seit dem 1. Januar 2005 gilt das

Mehr

Rentenbesteuerung nach dem AltEinkG ab 2005

Rentenbesteuerung nach dem AltEinkG ab 2005 Rentenbesteuerung nach dem AltEinkG ab 2005 Rentenbeginnjahr Besteuerungsanteil Rentenbeginnjahr Besteuerungsanteil 2005 50,00 % 2023 8 2006 52,00 % 2024 8 2007 5 2025 8 2008 2026 86,00 % 2009 2027 87,00

Mehr

Senioren und Steuern. Impressum. Freie Hansestadt. Herausgeber: Der Senator für Finanzen Pressestelle Rudolf-Hilferding-Platz Bremen

Senioren und Steuern. Impressum. Freie Hansestadt. Herausgeber: Der Senator für Finanzen Pressestelle Rudolf-Hilferding-Platz Bremen Senioren und Steuern Impressum Herausgeber: Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen Pressestelle Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen Internet: www.finanzen.bremen.de Der Senator für Finanzen

Mehr

Rentenbesteuerung. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

Rentenbesteuerung. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten Rentenbesteuerung für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 8749 Kempten Telefon: 081-6105985 Telefax: 081-6105986 E-Mail info@riskhelp.de Internet:

Mehr

Informationsblatt. zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Informationsblatt. zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Mit diesem Informationsblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsmi nisterium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über

Mehr

STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de

STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de STEUERTIPPS FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN Renten und Steuern www.mdf.brandenburg.de Inhalt Vorwort... 3 1. Was hat sich bei der Besteuerung der Renten ab 2005 geändert?... 4 2. Gilt das für alle Rentenarten?...

Mehr

Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen

Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen Da erstmals ab dem 01.10.2009 die Rententräger über die ausgezahlten Renten Mitteilungen an die Finanzbehörden machen müssen (sog. Rentenbezugsmitteilungen),

Mehr

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG)

Mehr

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer

Mehr

Es geht auch ohne. Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium

Es geht auch ohne. Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium Es geht auch ohne Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Abgabe der Steuererklärung ist für viele vor allem eine

Mehr

Herzlich Willkommen zum 10. Kölner Vorsorge-Tag 2017

Herzlich Willkommen zum 10. Kölner Vorsorge-Tag 2017 Herzlich Willkommen zum 10. Kölner Vorsorge-Tag 2017 Kurzvortrag Steuerliche Aspekte bei Senioren Dipl.-Kfm. StB Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln Grundsatz: Alle Senioren sind mit ihren Altersbezügen

Mehr

BESTEUERUNG VON ALTERSEINKÜNFTEN

BESTEUERUNG VON ALTERSEINKÜNFTEN Vortrag BESTEUERUNG VON ALTERSEINKÜNFTEN Herr Dipl.-Kfm. WP StB, Bernhard Bauer im Rahmen des Aktionstags des VdK Bayern e.v., Kreisverband Wunsiedel Tel. +49 9232 91 56 42 0 E-Mail: info@bauerwpg.de 1

Mehr

Besteuerung der Renten Recklinghausen, 22. April 2010

Besteuerung der Renten Recklinghausen, 22. April 2010 Besteuerung der Renten Recklinghausen, 22. April 2010 Bürogemeinschaft Pascal Ruddat & Bürogemeinschaft Pascal Ruddat & Änderung des Rentenbesteuerungssystems seit 2005 Seit Veranlagungszeitraum 2005 werden

Mehr

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung

Mehr

Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16

Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16 Teil I Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung

Mehr

Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen

Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen 1. Welche Unterlagen werden mindestens benötigt, um ein tragfähiges Ergebnis des Alterseinkünfte-Rechners zu

Mehr

Es geht auch ohne. Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium

Es geht auch ohne. Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium Es geht auch ohne Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Abgabe der Steuererklärung ist für viele vor allem eine

Mehr

Steuerinformationen für Seniorinnen und Senioren

Steuerinformationen für Seniorinnen und Senioren Steuerinformationen für Seniorinnen und Senioren Impressum: Herausgeber: Internet: Rechtsstand: Fotonachweise: Senatsverwaltung für Finanzen Klosterstraße 59 10179 Berlin www.berlin.de/sen/finanzen Mai

Mehr

Alles, was Sie über Steuern

Alles, was Sie über Steuern Wolf-Dieter Tölle Alles, was Sie über Steuern im Ruhestand wissen müssen FBV Inhalt Einleitung... 7 1. Müssen Sie (überhaupt) Steuern zahlen und wenn ja, in welchem Umfang?... 9 1.1 Steuerpflicht für Rentner

Mehr

2.3 Ein Wort zu den Abgabefristen

2.3 Ein Wort zu den Abgabefristen Sparerpauschbetrag 801 1.602 Tabelle 6: Der Sparerpauschbetrag im Überblick Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich auch für manche Pensionäre: Haben Sie etwa als Pensionär, dessen Pension

Mehr

Sind nun alle Rentner dazu gezwungen, Steuererklärungen abzugeben?

Sind nun alle Rentner dazu gezwungen, Steuererklärungen abzugeben? Rentner und Steuern Umfang der Besteuerung bei Rentnern Das Alterseinkünftegesetz wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 beschlossen und regelt die Besteuerung von Altersbezügen. Was aber besagt

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN

BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGEITSVERSICHERUNG STEUERLICHE REGELN Sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Wie wird im Leistungsfall

Mehr

Besteuerung von Renten

Besteuerung von Renten Besteuerung von Renten Inhalt 1 Renten werden unterschiedlich hoch besteuert... 2 1.1 Überblick... 2 1.2 Nachgelagert besteuerte Renten... 3 Einführung Auch mit Beginn des Ruhestands ist das leidige Thema»Ausfüllen

Mehr

Alterseinkünftegesetz

Alterseinkünftegesetz Alterseinkünftegesetz Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersbezügen Thomas Hoppe Global Tax Group Ausgangspunkt für die Reform BVerfG erklärt am 6.3.2002 die unterschiedliche Besteuerung

Mehr

Vorsicht Finanzamt! Mit weniger Steuern mehr Geld im Alter. Infoveranstaltung vom 15. November 2017 Mundus Residenz, Mainz

Vorsicht Finanzamt! Mit weniger Steuern mehr Geld im Alter. Infoveranstaltung vom 15. November 2017 Mundus Residenz, Mainz Vorsicht Finanzamt! Mit weniger Steuern mehr Geld im Alter Infoveranstaltung vom 15. November 2017 Mundus Residenz, Mainz Inhalt Wie werden Renten besteuert? Wie werden Beamtenpensionen/Betriebsrenten

Mehr

Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich

Mehr

Anlage R PDF Anlage R. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin

Anlage R PDF Anlage R. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Anlage R 2006 PDF Anlage R Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Adressen verzeichnisse Alterseinkünfte BMF 24.02.2005 Besteuerung von

Mehr

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10

Mehr

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10

Mehr

Steuer - erklärung. Rentner, Pensionäre

Steuer - erklärung. Rentner, Pensionäre Steuer - erklärung 2016 2017 Rentner, Pensionäre 19 k Zum Beispiel Hans H. Der alleinstehende Ruheständler ist seit dem 1. Januar 2016 in Rente. Er bekommt 12 000 Euro Rente, die ist zu 72 Prozent steuer

Mehr

Anlage. Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Anlage. Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Anlage Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag

Mehr

Besteuerung im Alter

Besteuerung im Alter Besteuerung im Alter Vortrag in der Volkshochschule Freudenstadt 17.11.2006 Referent: Dipl. Betriebswirt (FH) Andreas Wirth Steuerberater, Tel. 07441/9108-0 0 / Tel. 07445/2504 Allgemeine Einführung Medien

Mehr

Alterseinkünftegesetz

Alterseinkünftegesetz Die Rente ist sicher! Die Rente ist sicher! 1 Glauben Sie das wirklich? 2 Und was ist wenn Sie in Rente gehen? 69,5 48,2 55,8 Dann gibt es mit Sicherheit weniger 46,0 50,8 Rentenniveau 2000 2040 Rentenniveau

Mehr

Besteuerung der Renten

Besteuerung der Renten IG Metall, VB 07, FB Sozialpolitik Ressort Arbeitsrecht 25. November 2008 Besteuerung der Renten Die Besteuerung von Renten ist Thema vieler Zeitungsartikel. Viele Rentner sind verunsichert. Aus diesem

Mehr

Steuer Allgemein. Versicherteninformation mylife Steuer Allgemein. www.mylife-leben.de

Steuer Allgemein. Versicherteninformation mylife Steuer Allgemein. www.mylife-leben.de Steuer Allgemein Versicherteninformation mylife Steuer Allgemein www.mylife-leben.de Merkblatt Steuerinformation allgemein Steuerrechtliche Rahmenbedingungen Die folgenden Informationen geben Ihnen einen

Mehr

Informationen für Empfänger einer deutschen Rente mit Wohnsitz in Uruguay

Informationen für Empfänger einer deutschen Rente mit Wohnsitz in Uruguay Stand: Oktober 2017 Informationen für Empfänger einer deutschen Rente mit Wohnsitz in Uruguay I. Grundsätzliches Lebt eine Person im Ausland und bezieht sie Einkünfte aus Deutschland, dann wird von einer

Mehr

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen

Mehr

Checkliste Erstellung der Einkommensteuererklärung

Checkliste Erstellung der Einkommensteuererklärung V Vorwort zur 10. Auflage....III Der Autor...IV Abkürzungsverzeichnis....XI Checkliste Erstellung der Einkommensteuererklärung 2018... 1 1. Der Hauptvordruck 2018 Mantelbogen 2018... 14 1.1 Wer muss bis

Mehr

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015 Ausgabe 2016 201500319201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 5 Angaben zu Unterhaltsleistungen

Mehr

STEUERTIPPS ZU HANDWERKERLEISTUNGEN. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen.

STEUERTIPPS ZU HANDWERKERLEISTUNGEN. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen. STEUERTIPPS ZU HANDWERKERLEISTUNGEN Haushaltsnahe Dienst- und www.mdf.brandenburg.de Inhalt Vorwort... 3 1. Was wird steuerlich gefördert?... 4 1.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen... 4 1.2 Geringfügig beschäftigte

Mehr

Rentenbesteuerung ab 2005

Rentenbesteuerung ab 2005 1 Rentenbesteuerung ab 2005 Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!!! Wenn ich meinen kleinen Vortrag zur Besteuerung von Renten und Pensionen mit einem Bibelzitat aus Matthäus 22 beginne, so geschieht dies

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent a. D. 14., vollständig überarbeitete Auflage, 2010 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon

Inhaltsübersicht. Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Zugangscode für den Zugriff auf das Arbeitshilfen-Portal... 2... 5 Vorwort....10 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch....11 Abkürzungsverzeichnis...12 Teil I: Steuerformulare...13

Mehr

DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ

DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ Stand 2016 DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN- LIPPE BESTEHT SEIT DEM 01.04.1960 SIE GEWÄHRT IM ALTER UND BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT DEM MITGLIED BZW. NACH DESSEN TOD DEN FAMILIENANGEHÖRIGEN

Mehr

Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt

Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt Bearbeitet von Thomas Arndt 8. Auflage 2017. Buch. 544 S. Softcover ISBN 978 3 95554 220 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer,

Mehr

Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019

Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800319201 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine eigene Anlage Unterhalt abgeben. 3 Steuernummer lfd. Nr. der

Mehr

- MERKBLATT - Rentner

- MERKBLATT - Rentner - MERKBLATT - Rentner Inhaltsverzeichnis 1 Steuerliche Transparenz durch das Alterseinkünftegesetz 1.1 Welche Renten unterliegen einer Besteuerung? 1.2 Besteuerung der Regelaltersrente 1.3 Besteuerung

Mehr

Einkommensteuererklärung 2015 Kompakt

Einkommensteuererklärung 2015 Kompakt Einkommensteuererklärung 2015 Kompakt Bearbeitet von Thomas Arndt 7., bearbeitete und erweiterte Auflage 2016. Buch. 504 S. Softcover ISBN 978 3 95554 138 5 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Einkommensteuer,

Mehr

22 Arten der sonstigen Einkünfte

22 Arten der sonstigen Einkünfte 22 Arten der sonstigen Einkünfte Sonstige Einkünfte sind 1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; 15b ist sinngemäß

Mehr

Info Besteuerung deutsche Renten

Info Besteuerung deutsche Renten Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von

Mehr

Rente 954,90 974,85 Krankenversicherungsbeitrag 69,71 71,16 Pflegeversicherungsbeitrag 24,83 25,35 Überweisung 860,63 878,34

Rente 954,90 974,85 Krankenversicherungsbeitrag 69,71 71,16 Pflegeversicherungsbeitrag 24,83 25,35 Überweisung 860,63 878,34 Schleswig-Holstein l i Der echte Norden Alterseinkünfterechner Beispiel Rentner R ist mit Vollendung seines 65. Lebensjahres im Jahr 2012 in Rente gegangen. Der Bruttobetrag seiner Rente aus der gesetzlichen

Mehr

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag

Mehr

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018 Ausgabe 2019 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine

Mehr

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern Inhalt Vorwort... 3 1. Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für mich?.. 4 2. Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner Steuern zahlen?... 6

Mehr

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Mehr

Thüringer Finanzministerium. Steuerwegweiser. zur Besteuerung von Alterseinkünften. 1. Auflage Stand: Januar 2010

Thüringer Finanzministerium. Steuerwegweiser. zur Besteuerung von Alterseinkünften. 1. Auflage Stand: Januar 2010 Thüringer Finanzministerium Steuerwegweiser zur Besteuerung von Alterseinkünften 1. Auflage Stand: Januar 2010 Vorwort Liebe Bürgerinnen, Liebe Bürger, mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die einkommensteuerrechtliche

Mehr

Was versteht man unter Rürup-Rente?

Was versteht man unter Rürup-Rente? Was versteht man unter Rürup-Rente? Die Rürup-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung ( 10 EStG) staatlich gefördert

Mehr

Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für das Kalenderjahr 2017.

Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für das Kalenderjahr 2017. VBL. 76240 Karlsruhe Frau Ingrid Kraeft Unser Zeichen Service-Telefon Montag, Donnerstag Dienstag, Mittwoch, Freitag Telefax E-Mail Karlsruhe 1507446994 0721 93 98 93 7 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 16:30

Mehr

Nachfolgend ein Überblick über die elf wichtigsten Eckpunkte des AltEinkG:

Nachfolgend ein Überblick über die elf wichtigsten Eckpunkte des AltEinkG: Alterseinkünftegesetz: Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften Mit den Stimmen der rot-grünen Regierung hat der Deutsche Bundestag am 29.4.2004 das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) beschlossen.

Mehr

Inhalt. Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk. für Mitgliedschaften seit 2005

Inhalt. Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk. für Mitgliedschaften seit 2005 Steuern gemeinsam und Sozial- vorsorgen versicherung Sichere und flexible Altersvorsorge für Freie in Film, Funk und Fernsehen Informationen zu Beiträgen und mit Auftraggeberzuschuss Leistungen der PKR-Vorsorge

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz STEUERBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG Diplom-Kaufmann Walter Schönweiß Steuerberater Diplom-Kaufmann Peter Hofecker Unternehmensberater Brunngasse 1 90610 Winkelhaid Tel.: 09187/905173 Fax: 09187/905174

Mehr

3. BESTEUERUNG. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil einer Rente, Zins-

3. BESTEUERUNG. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil einer Rente, Zins- 3. BESTEUERUNG Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers nicht

Mehr

RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN

RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege.html RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der

Mehr

Zusatzversorgung für Betriebsrentenbezug Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

Zusatzversorgung für Betriebsrentenbezug Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt Zusatzversorgungskasse Thüringen, 06556 Artern Auskunft erteilt: Service-Telefon Durchwahl: 03466/336485 Telefax: 03466/336455 E-Mail: zvk@kvt-zvk.de Ihr Zeichen Versicherungsnummer (bitte bei Antwort

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

9 Abs. 4a EStG; An- und Abreisetag jeweils 12 (Sonntag und Freitag auch wenn < 8 Stunden) und 24 an den Zwischentagen (Montag Donnerstag).

9 Abs. 4a EStG; An- und Abreisetag jeweils 12 (Sonntag und Freitag auch wenn < 8 Stunden) und 24 an den Zwischentagen (Montag Donnerstag). ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 15.09.2017 Prüfungsteil: EStG Teil I Bearbeitungszeit: 90 Minuten Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Insgesamt werden dann Angaben des BMF 4,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner zum Einkommenssteueraufkommen

Insgesamt werden dann Angaben des BMF 4,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner zum Einkommenssteueraufkommen Matthias W. Birkwald MdB Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Berliner Büro Platz der Republik 1 11011 Berlin

Mehr

Steuertipps für Senioren

Steuertipps für Senioren Steuertipps für Senioren Die Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Steuertipps für Senioren Die Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz 1 2

Mehr

Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)

Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) Kreuzen Sie zutreffendes bitte an X und lassen Sie die Angaben ggf. vom Arbeitgeber/Steuerberater ausfüllen bzw. vom Finanzamt bestätigen. Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörigen

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Seite 1 von 5 Anlage 5 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig:

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

Einkommensteuererklärung 2016 Inhaltsverzeichnis

Einkommensteuererklärung 2016 Inhaltsverzeichnis Einkommensteuererklärung 2016 Inhaltsverzeichnis Fach Allgemein 1 Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerberatungskosten Steuer- (Voraus-)zahlungen Sonderausgaben 2 Spenden Ausbildungskosten (soweit nicht

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig: Zutreffendes bitte

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2018; Amtlich vorgeschriebenes Vordruckmuster nach 22 Nummer 5 Satz 7 EStG

einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2018; Amtlich vorgeschriebenes Vordruckmuster nach 22 Nummer 5 Satz 7 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:

Mehr

2.4. GÜNSTIGERPRÜFUNG DES FINANZAMTS 4. Merkblatt: Die neue Rentenbesteuerung ab LEISTUNGEN AUS DER BASISVERSORGUNG 4

2.4. GÜNSTIGERPRÜFUNG DES FINANZAMTS 4. Merkblatt: Die neue Rentenbesteuerung ab LEISTUNGEN AUS DER BASISVERSORGUNG 4 Merkblatt: Die neue Rentenbesteuerung ab 2005 1. ALLGEMEINES 1 2. STEUERLICHE BEHANDLUNG DER BEITRÄGE 2 2.1. DAS DREI-SCHICHTEN-MODELL 2 2.2. VORSORGEAUFWENDUNGEN ZUR BASISVERSORGUNG 2 2.3. WELCHE VORSORGEAUFWEN-

Mehr

Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen

Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 3 Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Versicherungsmakler. Da auf die

Mehr

1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1

1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1 ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

INFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz

INFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN INFOBLATT zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Infoblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Arbeitshilfe Juli 2015 Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag ( 24b EStG) Alleinstehender Steuerpflichtiger, zu dessen Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das

Mehr

ESt Einkommensteuer. Inhalt. Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr ) Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr ) Versions-Info

ESt Einkommensteuer. Inhalt. Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr ) Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr ) Versions-Info Inhalt Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr. 971200) 1. Rechtliche Änderungen 3 1.1. ELSTER 3 1.2. Vorausberechnung 2013 3 Version 17.0 Release 1 (DVD-Artikel-Nr. 971150) 1. Rechtliche Änderungen 3 1.1.

Mehr