Prozesse der IV-Stelle Zug Schwerpunkt: Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden in der Eingliederung
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- Fabian Lorentz
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1 Prozesse der IV-Stelle Zug Schwerpunkt: Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden in der Eingliederung Heidi Schwander Stv. Leiterin IV-Stelle Zug
2 Ziel der Eingliederungsmassnahmen Verlust des Arbeitsplatzes bzw. lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt verhindern EINGLIEDERUNG VOR RENTE
3 Von der Meldung zum Entscheid BERECHNUNG DER RENTE MELDUNG Früherfassung Empfehlung weitere Abklärungen z.b. Gutachten Festlegung der Bemessungsmethode IV-Grad festlegen Auftrag an Eingliederung Aufbau Arbeitsfähigkeit Arbeitsplatzerhalt Arbeitsplatzsuche Verfügung BM Aussagekraft der Unterlagen Einschätzung des ärztlichen Dienstes ergonomisches Profil Grundsatzentscheid intern PRÜFUNG DER RENTENFRAGE BERUFLICHE MASSNAHMEN SACHVERHALT PRÜFEN ANMELDUNG FRÜH- INTERVENTION PRÜFUNG SACHVERHALT ABKLÄREN Prüfung der Anmeldung EDV-Erfassung Dossier eröffnen erste einfache zur (Re-)Integration Mitteilung FI Versicherungsmässige Voraussetzungen Regressmöglichkeit Einholen der medizinischen Unterlagen Einholen der beruflichen Unterlagen
4 Eingliederungsmassnahmen der IV Frühinterventionsmassnahmen Medizinische Eingliederungsmassnahmen Integrations- (Art. 14a) Beruflicher Art (Art ) Abgabe von Hilfsmitteln (Art. 21) Aufbautraining Wirtschaftsnahe Integration und Support am Arbeitsplatz Arbeit als Zeitüberbrückung Arbeitsversuch (Art. 18a Abs. 1 Bst. a) Aktive Unerstützung (Art. 18 Abs. 1 Bst. a) Begleitende Beratung (18 Abs. 1 Bst b) Belastbarkeitstraining Einarbeitungs- Zuschüsse ( Art. 18b) Beiträge für AG bei IM im Betrieb. (Art. 14 a Abs.5) zur Sozialberufl. Rehab. (Art. 14 a Abs. 2 Bst. a) Beschäftigungs- (Art. 14 a Abs. 2 Bst. b) Berufsberatung (Art. 15) Erstmalige berufl. Ausbildung (Art. 16) Umschulung (Art. 17) Arbeitsvermittlung (Art. 18) Kapitalhilfe (Art. 18b)
5 Eingliederungsmassnahmen im beruflichen Umfeld Eingliederungsmassnahmen Integrations- (Art. 14a) Beruflicher Art (Art ) Abgabe von Hilfsmitteln (Art. 21) Belastbarkeitstraining Aufbautraining Wirtschaftsnahe Integration und Support am Arbeitsplatz Arbeit als Zeitüberbrückung Arbeitsversuch (Art. 18a Abs. 1 Bst. a) Aktive Unterstützung (Art. 18 Abs. 1 Bst. a) Begleitende Beratung (18 Abs. 1 Bst b) Beiträge für AG bei IM im Betrieb. (Art. 14 a Abs.5) zur Sozialberufl. Rehab. (Art. 14 a Abs. 2 Bst. a) Beschäftigungs- (Art. 14 a Abs. 2 Bst. b) Arbeitsvermittlung (Art. 18) Einarbeitungs- Zuschüsse ( Art. 18b) Frühinterventions- (Art. 7d)
6 Grundidee und klassische Aufteilung der Leistungen der IV Früherfassung Invaliditätsrisikos einschätzen, Relevanz für Anmeldung klären Frühintervention Arbeitsplatz erhalten oder an neuem Platz eingliedern Integrations- / berufliche Erwerbsfähigkeit herstellen, verbessern oder erhalten Geldleistungen werden ausgerichtet während Integrations-/ beruflichen (Taggelder) oder wenn Eingliederung nicht oder nur ungenügend erreicht wird oder zum vornherein aussichtslos ist (Rente)
7 Ausgliederung verhindern Früherfassung nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit oder wiederholten Kurzabsenzen kann eine Meldung an die IV-Stelle erfolgen bei ausgewiesenem Invaliditätsrisiko wird Anmeldung empfohlen Frühintervention nach erfolgter Anmeldung können umgehend erste geprüft und in die Wege geleitet werden mit einfachen, günstigen Arbeitsplatz erhalten, anpassen, finden
8 Belastbarkeit aufbauen Integrationsmassnahmen seit mind. sechs Monaten zu mindestens 50% arbeitsunfähig Voraussetzung für erfolgreiche berufliche sollen geschaffen werden Belastbarkeitstraining Aufbautraining WISA
9 Erwerbsfähigkeit fördern Berufliche Arbeitsplatzerhalt Arbeitsvermittlung Umschulung Einkommenseinbussen während der Eingliederung werden über Taggelder aufgefangen
10 Eingliederungsmassnahmen im beruflichen Umfeld Eingliederungsmassnahmen Integrations- (Art. 14a) Beruflicher Art (Art ) Abgabe von Hilfsmitteln (Art. 21) Belastbarkeitstraining Aufbautraining Wirtschaftsnahe Integration und Support am Arbeitsplatz Arbeit als Zeitüberbrückung Arbeitsversuch (Art. 18a Abs. 1 Bst. a) Aktive Unterstützung (Art. 18 Abs. 1 Bst. a) Begleitende Beratung (18 Abs. 1 Bst b) Beiträge für AG bei IM im Betrieb. (Art. 14 a Abs.5) zur Sozialberufl. Rehab. (Art. 14 a Abs. 2 Bst. a) Beschäftigungs- (Art. 14 a Abs. 2 Bst. b) Arbeitsvermittlung (Art. 18) Einarbeitungs- Zuschüsse ( Art. 18b) Frühinterventions- (Art. 7d)
11 Arbeitsvermittlung Aktive Beratung und Begleitung bei der Stellensuche Bewerbungsstrategie erarbeiten, Bewerbungsdossier aufbereiten Unterstützung für Vorstellungsgespräche Unterstützung bei Erstkontakten, Stellenakquise
12 Arbeitsplatzerhalt Beratung der vp sowie des Umfeldes (Vorgesetzte, HR, ev. Team) Begleitung der Rückkehr an den Arbeitsplatz Begleitung während Aufbauphase, ev. externes Job Coaching ev. Round-Table mit weiteren involvierten Versicherungen zur Koordination der Interventionen
13 Arbeitsversuch es entsteht kein Arbeitsverhältnis (kein Kündigungsschutz, keine Sperrfristen, keine Prämien etc.) max. 180 Tage Taggeld bzw. Rente der IV wird ausgerichtet Betrieb stellt Einsatzplatz und zeitliche Ressourcen für Begleitung/Betreuung zur Verfügung
14 Einarbeitungszuschuss setzt unbefristeten Arbeitsvertrag voraus die eingeschränkte Leistungsfähigkeit während der Anlern- oder Einarbeitungsphase soll kompensiert werden durch finanziellen Beitrag an Arbeitgeber bei neuem Arbeitsverhältnis oder interner Umplatzierung maximal während 180 Tagen, höchstens vereinbarter monatlicher Bruttolohn, max. CHF 407
15 Erfolgreiche Eingliederung bedarf frühzeitiger Intervention setzt umfassende Information voraus baut auf engagierte Arbeitgeber bedarf häufig therapeutischer Unterstützung braucht Zeit, Ausdauer GELINGT
16 Eingliederung im Jahr Meldungen zur Früherfassung davon rund 40% durch Arbeitgeber 37 Frühinterventionsmassnahmen (reine Beratungsfälle nicht gezählt) 58 Integrationsmassnahmen 247 Aufträge zur Arbeitsvermittlung 115 Personen im 1. Arbeitsmarkt erwerbstätig
17 Wir sind bei Fragen da! allgemeine Infos Fragen zur Früherfassung und Frühintervention
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