Berufliche Eingliederung von Personen mit neurologischen Diagnosen

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1 Berufliche Eingliederung von Personen mit neurologischen Diagnosen IV-Stelle Freiburg Rue du Mont-Carmel Givisiez Gestion des MR / Ch. Hermenjat und M.Burri / Tel. : (Version vom ) 1

2 Inhalt 2 Beispiele: DW und MT Elemente erfolgreiche beruflicher Eingliederung Frühintervention WISA Diskussion

3 Konzept einer erfolgreichen Niederschwellig Ganzheitlich Interdisziplinär Eingliederung: auf einen konkreten Arbeitsplatz ausgerichtet

4 Neue Instrumente der IV Frühintervention Ziele Parallelität FIM Rahmen Integrationsmassnahmen WISA

5 Eingliederung und Abklärung verlaufen parallel 4 Wo. IV-Anmeldung 8 Wo. Assessment Einglied.-Plan FI-Massn. Abklärung 180 Tage Grundsatzentscheid

6 Prozess Frühintervention Massnahmen der Frühintervention (Art. 7d IVG) Anpassung des Arbeitsplatzes HVI oder andere einfache Hilfsmittel Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung im Unternehmen oder als Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art Arbeitsvermittlung begleitende Beratung Beiträge an Arbeitgeber (analog zu Einarbeitungszuschuss) aktive Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes Beratung für Arbeitgebende, Versicherte und Arbeitsteam

7 Prozess Frühintervention Massnahmen der Frühintervention (Art. 7d IVG) Berufsberatung Basisleistung ohne lange und teure Abklärungen (Standortbestimmung) sozialberufliche Rehabilitation arbeitsmarktliche Massnahmen der ALV (Persönlichkeitsentwicklung, Validierung von Fähigkeiten, Erhaltung von Qualifikationen ), Belastbarkeitstraining, Aufbautraining, Support am Arbeitsplatz, persönl. Coach Beschäftigungsmassnahmen (Arbeit zur Zeitüberbrückung) Strukturierung des Tagesablaufes, Erhalt der Restarbeitsfähigkeit, Stützung der Persönlichkeit

8 Prozess Frühintervention Massnahmen der Frühintervention (Art. 7d IVG) Beschaffung Rückgriff auf bestehende Angebote (IV, ALV ) Finanzierung durchschnittlich Fr , maximal Fr , falls keine andere Versicherung dafür aufkommt 50 Mio. Fr. pro Jahr für alle IV-Stellen Dauer: maximal 12 Monate; in 80% der Fälle nicht länger als 6 Monate Aber ohne Taggelder!

9 Integrationsmassnahmen IM als Teil des gesamten Leistungsangebots der IV Ziele, Voraussetzungen und Rahmen Formen WISA

10 Integrationsmassnahmen sind keine berufliche Massnahmen Medizinische Massnahmen Eingliederungsmassnahmen Integrations- Massnahmen (Art. 14a) 18) Massnahmen Beruflicher Art (Art ) Abgabe von Hilfsmitteln (Art. 21) Bern, März 2007/B. Frei Vevey, update Februar 2008 N:\IV\ 5.IV- Revision\ 06_INT\ 4 Projektmanagement Detailkonzept\Ü bersicht über die Massnahmen Beiträge fü r AG bei Durchfü hrung von IM im Betrieb (Art. 14 a Abs.5) Massnahmen zur Sozialberufl. Rehab. (Art. 14 a Abs. 2 Bst. a) Beschä ftigungs- Massnahmen (Art. 14 a Abs. 2 Bst. b) Berufsberatung (Art. 15) Erstmalige berufl. Ausbildung (Art. 16) Umschulung (Art. 17) Arbeitsvermittlung (Art. 18) Kapitalhilfe (Art. 18b) Belastbarkeitstraining Aufbautraining Wirtschaftsnahe Integration und Support am Arbeitsplatz Arbeit als Zeitü berbrü ckung Aktive Unterstü Unerstü tzung (Art. 18 Abs. 1 Bst. a) Begleitende Beratung (18 Abs. 1 Bst b) Entschä digung an AG für BeitragsErhö hungen bei Anstellung Behinderter (Art. 18 Abs. 3) Einarbeitungs- Zuschüsse ( Art. 18a) \

11 Zielsetzung der Integrationsmassnahmen

12 Gesetzliche Grundlagen Art. 14 a IVG Integrationsmassnahmen umfassen gezielte, auf die berufliche Eingliederung gerichtete Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen

13 Sozialberufliche Rehabilitation Die Eingliederungsfähigkeit einer Person wird aufgebaut durch: Gewöhnung an den Arbeitsprozess Aufbau der Arbeitsmotivation Stabilisierung der Persönlichkeit Einüben sozialer Grundelemente

14 Gesetzliche Grundlagen Art. 14 a IVG IM können mehrmals zugesprochen werden Dauer gesamthaft nicht länger als 1 Jahr (max. 230 Massnahmentage) In Ausnahmefällen Verlängerung um höchstens 1 Jahr (max. weitere 230 Massnahmentage)

15 Übersicht über die einzelnen Integrationsmassnahmen Belastbarkeitstraining Aufbautraining Wirtschaftsnahe Integration und Support am Arbeitsplatz Arbeit als Zeitüberbrückung Massnahmen zur sozialberuflichen Rehab. (Art. 14 a Abs. 2 Bst. a) Beschäftigungs- Massnahmen (Art. 14 a Abs. 2 Bst. b) Eingliederungsmassnahmen Integrations- Massnahmen (8 Abs. 3 Bst.b)

16 WISA integratives Modell first place then train Belastbarkeitstraining Aufbautraining Praktische Arbeiten Begleitung durch Coach 0 WISA Wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz 1 Jahre

17 Coaching Als Angebot in allen Phasen FI, IM,BM möglich! Im Bereich IM braucht es eine spezielle Tarifvereinbarung In allen andern Bereichen genügt ein Kostendach! Coaching ohne ZV ist unverantwortlich!

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