Maßnahmen nach dem SGB III

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1 Maßnahmen nach dem SGB III Karsten Marzian Geschäftsführer Operativ Agentur für Arbeit Lübeck

2 Leistungen zur zur beruflichen Eingliederung Arbeitnehmerleistungen Arbeitgeberleistungen Trägerleistungen Unterstützung der Beratung und Vermittlung Mobilitätshilfen Trainingsmaßnahmen Vermittlungsgutschein Förderung der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer Eingliederungszuschüsse Einstellungszuschuss bei Neugründungen Eingliederungszuschuss bei Vertretung Übernahme der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Vermittlung durch Dritte Personalserviceagentur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen Rechtsgrundlage: 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit den entsprechenden SGB III - Kann-Leistungen-

3 Arbeitnehmerleistungen Unterstützung der Beratung und Vermittlung ( 45 ff. SGB III) Übernahme von Bewerbungskosten maximal 260,-- pro Jahr Übernahme von Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen Mobilitätshilfen ( SGB III) Übergangsbeihilfe (maximal als Darlehen) Ausrüstungsbeihilfe (maximal 260 als Zuschuss in Form von Gutscheinen) Reisekostenbeihilfe (maximal 300 für Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle) Fahrkostenbeihilfe (in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung) Trennungskostenbeihilfe (in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung maximal 260 monatlich für getrennte Haushaltsführung) Umzugskostenbeihilfe (maximal ) Trainingsmaßnahmen ( 48 ff. SGB III) Eignungsabklärung (4 Wochen) Klärung der Arbeitsbereitschaft und -fähigkeit/bewerbungstraining (2 Wochen) Kenntnisvermittlung (8 Wochen) Kombinationen möglich, maximale Dauer 12 Wochen bei Bildungsträgern oder in Betrieben Unterliegen bei Bildungsträgern Vergaberecht Vermittlungsgutschein ( 421 g SGB III) Kostenlose Inanspruchnahme eines privaten Vermittlers Anspruch nach 6wöchiger Arbeitslosigkeit (Leistungsbezug) Wert: Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 77 ff. SGB III) Berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, erweiter oder anpassen Übernahme der Weiterbildungskosten, Lehrgangskosten, Fahrkoste Kosten für auswärtige Unterbringu und Verpflegung und Kinderbetreu ungskosten Maßnahmen müssen notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden, und hohe Integrationsaussich ten haben Weiterbildungskosten für beschä tigte Arbeitnehmer ( 417 SGB III) Zielgruppe sind gekündigte Arbeit nehmer vor Eintritt der Arbeitslosi keit Durch Weiterbildung soll Arbeitslosigkeit vermieden werden

4 Arbeitgeberleistungen Eingliederungszuschüsse ( 217 ff. SGB III) Finanzieller Ausgleich von Vermittlungshemmnissen Unbefristete Beschäftigung Maximal 12 Monate, maximal 50 % des Arbeitsentgelts. Sonderregelungen für besonders betroffene Schwerbehinderte (maximal 36 Monate, maximal 70 %) und besonders betroffene Schwerbehinderte ab 55 (maximal 96 Monate, maximal 70 %) Nachbeschäftigungspflicht Einstellungszuschuss bei Neugründungen ( 225 ff. SGB III) Existenzgründung in den letzten 2 Jahren und maximal 5 Arbeitnehmer im Betrieb Unbefristete Beschäftigung Maximal 12 Monate 50 % des Arbeitsentgelts für maximal 2 Geförderte Eingliederungszuschuss bei Vertretung - Job-Rotation- ( 229 ff. SGB III) Zuschuss für eingestellten Arbeitslosen, der einen Arbeitnehmer in beruflicher Weiterbildung vertritt Mindestens 50 % und maximal 100 % des Arbeitsentgelts, maximal 12 Monate Übernahme der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ( 421 k SGB III) Bei erstmaliger Einstellung von Arbeitslosen ab 55 Jahren Arbeitgeber wird von seinem Beitragsanteil in der Arbeitslosenversicherung befreit

5 Trägerleistungen Vermittlung durch Dritte ( 37 SGB III) Agentur für Arbeit überträgt Dritten die Vermittlung von Arbeit- und Ausbildungssuchenden Dritte erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar und bei Integration eine Erfolgsprämie Unterliegt dem Vergaberecht Personalserviceagentur ( 37 c SGB III) Arbeitnehmerüberlassung mit dem Ziel der Vermittlung von Arbeitslosen Personalserviceagentur erhält Honorar und bei erfolgreicher Vermittlung eine Integrations- und Vermittlungsprämie Unterliegt dem Vergaberecht Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen ( 421 i SGB III) Für Arbeitslose, die mit anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten nicht erfolgreich integriert werden konnten oder voraussichtlich nicht integriert werden können Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ( 260 ff. SGB III) Beschäftigungsmöglichkeit für förderungsbedürftige Arbeitslose, die nur durch ABM eine Arbeit aufnehmen können Müssen im öffentlichen Interesse und zusätzlich sein. Keine Beeinträchtigung der Wirtschaft Agentur für Arbeit zahlt monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten zwischen 900 (Arbeitslose ohne Ausbildung) und (Arbeitslose mit Hochschulausbildung) und ggf. monatlich maximal 300 für weitere Kosten Förderdauer maximal 12 Monate. Maximal 24 Monate bei Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis und maximal 36 Monate bei überwiegend Älteren ab 55 Einmalige Aufwandspauschale pro Teilnehmer sowie Bonusund Maluskomponente Unterliegt dem Vergaberecht

6 Arbeitsmarktliche Wirksamkeit und und Kosten von von SGB III-Leistungen in in Schleswig-Holstein Integrationsaussichten (nach dem Erfolg) Kosten (Durchschnittliche Höhe je geförderten Arbeitnehmer im Monat) 1. Eingliederungszuschüsse 2. Einstellungszuschuss bei Neugründungen 3. Berufliche Weiterbildung 4. Trainingsmaßnahmen 5. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1. Trainingsmaßnahmen (am günstigsten) 2. Eingliederungszuschüsse 3. Einstellungszuschuss bei Neugründungen 4. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 5. Berufliche Weiterbildung (am teuersten)

7 SGB III III und und SGB II II Mehr Integrationen durch Wettbewerb? Stellenakquise Stellenakquise Betreuungsschlüssel Betreuungsschlüssel Instrumentenkoffer Instrumentenkoffer Arbeitsplätze Arbeitsplätze Aussteuerungsbetrag Aussteuerungsbetrag Förderkonditionen Förderkonditionen Aktivierungs- und Sanktionsmöglichkeiten

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