Tätigkeitsfelder Ausgleichskasse/IV-Stelle NW

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1 Agenda 1. Allgemeine Informationen 2. Beitragsbereich 3. Leistungsbereich 5. Ausblick: eadminportal 6. Intermezzo 7. Verleihung Anerkennungspreis 1. Allgemeine Informationen Tätigkeitsfelder Ausgleichskasse/IV-Stelle NW Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Invalidenversicherung (IV) Ergänzungsleistungen (EL) Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO/MSE) Familienzulagen (FAK/FLG) Krankenversicherung (KVG): Obligatoriumskontrolle und Prämienverbilligung Arbeitslosenversicherung (ALV): Beitragsbezug Unfallversicherung (UVG): Obligatoriumskontrolle Berufliche Vorsorge (BVG): Obligatoriumskontrolle

2 1. Allgemeine Informationen Das Unternehmen besteht rechtlich aus drei selbständigen Anstalten des kantonalen öffentlichen Rechts (Ausgleichskasse, IV-Stelle und Familienausgleichskasse). Die drei Anstalten verfügen über je drei gemeinsame Organe: Aufsicht Bundesamt für Sozialversicherungen (Bund) sowie die Verwaltungskommission (Landrat, Vertretung Regierungsrat) Direktion Monika Dudle-Ammann Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG, Luzern 1. Allgemeine Informationen Die Versicherten und die Arbeitgeber verstehen wir als Kundinnen und Kunden mit individuellen Bedürfnissen. Oft sind deshalb umfangreiche Abklärungen nötig. Über 40 Fachpersonen aus den verschiedensten Berufsgruppen arbeiten in unserem Dienstleistungsunternehmen zusammen: Ärzte/-innen Arbeitsvermittler /-innen Berufsberater /-innen Buchhalter /-innen Informatiker /-innen Juristen /-innen Kaufmännische Mitarbeitende/-innen Sozialversicherungsfachleute

3 1. Allgemeine Informationen Geschäftsentwicklung Einnahmen (in Mio. Fr.) Ausgaben (in Mio. Fr.) Personal (Vollzeitstellen) Allgemeine Informationen Dienstleistungen für Unternehmen 1. Neu gestalteter Internetauftritt Ansprechender, vielseitiger, interaktiver 2. Immer aktuelle Merkblätter/Formulare online 3. Unsere Fachleute sind für Sie direkt erreichbar

4 1. Allgemeine Informationen Herausforderungen (kommende Revisionen) Altersreform 2020 Weiterentwicklung IV Revision Ergänzungsleistungen Internationale Zusammenarbeit/Datenaustausch 2. Beitragsbereich Beitragssätze ab / Grenzbeträge % AHV/IV/EO (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) 9.65 % AHV/IV/EO (SE) Mindestbeitrag Fr Maximalbeitrag NE Fr Grenzbetrag ALV bis Fr ALV 1 ab Fr ALV 2

5 2. Beitragsbereich Lohnnachträge Immer mit LB im Auszahlungsjahr melden (ausser bei rückwirkender Gutschrift auf Kontokorrent beim Abschluss) Frühzeitige Pensionierung Neue Tabellen für die Umrechnung von Renten in Kapitalien bei vorzeitigen Pensionierungen 2. Beitragsbereich Lohn im Privathaushalt Auf dem massgebenden Lohn der im privaten Haushalt beschäftigten Personen müssen die Beiträge grundsätzlich entrichtet werden Ausnahme: für Personen bis zum 31. Dezember des Jahres in welchem sie das 25. Altersjahr vollenden und deren Lohn je Arbeitgeber den Betrag von 750 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt. Die Versicherten können die Beitragsentrichtung jedoch verlangen.

6 2. Beitragsbereich Vereinfachtes Abrechnungsverfahren WBB 2096/1 Löhne, welche Personen im Rentenalter entrichtet werden können nur im vereinfachten Verfahren abgerechnet werden, wenn sie Franken im Jahr (Rentnerfreibetrag nach Art. 6quater AHVV) übersteigen. Für die Erhebung der Quellensteuer, s. das KS QST. KSQST 49.1 Beschäftigt eine Arbeitgeberin bzw. ein Arbeitgeber einzig eine oder mehrere Personen im Rentenalter mit einem jährlichen Lohn von nicht mehr als Franken (Rentnerfreibetrag), kann das vereinfachte Verfahren ebenfalls nicht gewählt werden. 2. Beitragsbereich Internationales EU/EFTA Unselbständige Tätigkeit in mehreren Staaten Selbständige Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten Unselbständige- und selbständige Tätigkeit in mehreren Staaten Unterstellung nur in einem Staat (Erwerbsortprinzip) In der Regel Wohnsitzstaat wenn dort Tätigkeit von mehr als 25% Selbständige Tätigkeit folgt unselbständiger Tätigkeit (Unterstellung im Staat mit unselbständiger Tätigkeit) Ausnahmen bei Tätigkeit in mehreren Staaten ohne Wohnsitzstaat Bei Unklarheiten bitte Rückfragen an die Ausgleichskasse

7 3. Leistungsbereich Anpassungen Höhe AHV-/IV-Renten: Anpassung 2015 Grenzbeträge Ergänzungsleistungen Prämienverbilligung: Direktauszahlung seit 2014 Verlustscheinregelung (Krankenversicherung) Instrumente der IV Früherfassung (3a IVG) Frühintervention (7d IVG) Integrationsmassnahmen (14a IVG) Arbeitsversuch (18a IVG) Arbeitsvermittlung (18 IVG)

8 Angebote für Unternehmen Unterstützung und Beratung im Hinblick auf den Arbeitsplatzerhalt Abklärungs- und Praktikumsplatz (Training) Stelleangebot ohne Risiko und Kosten Einarbeitungszuschuss und Entschädigung für Beitragserhöhungen Fallunabhängige Beratung jederzeit Instrumente Früherfassung (FE) Frühzeitiges Einschalten der IV um keine Chancen zu verpassen (z.b. nach Arbeitsunfähigkeit von 30 Tagen oder bei regelmässig wiederholten Absenzen aus gesundheitlichen Gründen). Sie als Arbeitgeber sind ebenfalls zur Meldung berechtigt. Die IV lädt die betroffene Person rasch zu einem Gespräch ein und verschafft sich einen Überblick über die konkrete Situation. Anschliessend empfiehlt die IV entweder die konkrete Anmeldung für Leistungen oder zeigt auf, wohin sich die betroffene Person wenden kann. Wichtig: Die Meldung zur Früherfassung ist noch keine IV-Anmeldung!

9 Instrumente Frühintervention (FI) Die Anmeldung ist erfolgt und die IV versucht nun rasch und unbürokratisch d.h. bevor der konkrete Leistungsanspruch abschliessend geklärt ist zu unterstützen. Ziel: Erhalt des Arbeitsplatzes oder Umplatzierung an einen neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes. Mögliche Massnahmen der FI: Anpassung des Arbeitsplatzes (z.b. Hilfsmittel), Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen. Die FI-Phase endet spätestens nach 12 Monaten mit einem konkreten Entscheid: Zusprache von Eingliederungsmassnahmen, Rentenprüfung oder Ablehnung des Leistungsgesuches. Instrumente Integrationsmassnahmen Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung mittels Sozialberuflicher Rehabilitation Belastbarkeitstraining Aufbautraining Support am Arbeitsplatz Beschäftigungsmassnahmen zur Zeitüberbrückung bis zum Beginn von beruflichen Eingliederungsmassnahmen. Während Integrationsmassnahmen hat die versicherte Person Anspruch auf ein IV-Taggeld oder die Weiterausrichtung der Rente.

10 Instrumente Arbeitsversuch Arbeitsplatz versuchsweise für 3-6 Monate Abklärung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit Taggeldanspruch der betroffenen Person während Arbeitsversuch Arbeitsvermittlung Ebenfalls Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes («quasi Neuanfang») Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes Angebote Unterstützung und Beratung im Hinblick auf den Arbeitsplatzerhalt Die IV-Beraterinnen und Berater engagieren sich aktiv zusammen mit Ihnen und Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter für den Erhalt des Arbeitsplatzes. Die IV-Beraterinnen und Berater erstellen Eingliederungspläne und Zielvereinbarungen und begleiten Sie und Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter aktiv. Die IV-Beraterinnen und Berater stehen Ihnen jederzeit auch fallunabhängig für die kompetente Beratung und Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

11 Angebote Abklärungs- und Praktikumsplatz (Training) Sie stellen ausgewählten Kandidatinnen oder Kandidaten einen Arbeitsplatz zur Verfügung und bieten ihnen so die Chance, praktische Erfahrungen zu sammeln und wieder Vertrauen in ihre Fähigkeiten zu gewinnen. Die IV übernimmt die Organisation, die umfassende Begleitung von Ihnen und der betroffenen Person und entschädigt Sie als Unternehmen mit bis zu CHF 100 pro Tag und Trainingsarbeitsplatz. Sie können so ohne Risiko sogar einen potentiellen Mitarbeiter oder eine potentielle Mitarbeiterin kennenlernen und testen. Angebote Stellenangebot ohne Risiko und Kosten (Arbeitsversuch) Die IV-Stelle ist eine attraktive Personalvermittlerin: Sie vermittelt Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten mit passendem Profil als zukünftige Mitarbeitende. Während des Arbeitsversuches von 3 bis maximal 6 Monaten trägt die IV die Kosten und Risiken: Es entsteht noch kein Arbeitsverhältnis nach OR, Sie bezahlen noch keinen Lohn. Die IV bezahlt ein Taggeld oder weiterhin die Rente. Wenn es zu einer Anstellung kommt, leistet die IV weiterhin Beratung und Begleitung. Bei einer Festanstellung können bei Bedarf Einarbeitungszuschüsse und Entschädigung für Beitragserhöhung ausgerichtet werden.

12 Angebote Einarbeitungszuschuss und Entschädigung für Beitragserhöhung der Taggeldversicherung oder BVG Nach erfolgreicher Arbeitsvermittlung durch die IV kann die IV während maximal 180 Tagen einen Einarbeitungszuschuss ausrichten, sofern die Leistungsfähigkeit Ihres neuen Mitarbeiters oder Ihrer neuen Mitarbeiterin noch nicht dem vereinbarten Lohn entspricht. Die IV richtet nach erfolgreicher Arbeitsvermittlung eine Entschädigung für Beitragserhöhungen aus, wenn Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter innert 3 Jahren aus gesundheitlichen Gründen erneut arbeitsunfähig wird. Angebote Unverbindliche Beratung und Beantwortung Ihrer Fragen, auch fallunabhängig: Unsere Eingliederungsberaterinnen und Eingliederungsberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung! Arbeitgeber-Hotline: eingliederung@aknw.ch

13 5. Ausblick: eadminportal Einführung voraussichtlich 2017 Modul Zulagen An- und Abmelden von Familien Zulagen Verwaltung von Familien Zulagen und Abgleich mit SVA / AK Modul Mitarbeiter Verwalten des Mitarbeiterstamms und Abgleich mit SVA / AK Modul Lohn Lohnmeldungen Nachtragsmeldungen Abgleich mit SVA / AK 5. Ausblick: eadminportal Modul Abrechnungskonto Verwaltung Abrechnungskonto (Rechnungen, Zahlungen, Mahnungen, Akontolohnsumme, etc.) Verwaltung Partnerdaten Modul ELM Schnittstelle für elektronische Meldungen aus Lohnbuchhaltung des Kunden via Swissdec / ELM Distributor Meldung Lohn (ab ELM 4.0)

14 6. Intermezzo Infoveranstaltung der IV-Stelle für Arbeitgebende Freitagnachmittag, 7. April 2017 «Psychisch kranke Mitarbeitende - was tun?» Aus dem Programm: Dr. med. Julius Kurmann, Chefarzt Stationäre Dienste, Luzerner Psychiatrie Arbeitgebervertreter mit Erfahrung im Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitenden Konkrete Handlungsmöglichkeiten mittels H-I-L-F-E Konzept Unterstützungsangebote der IV-Stelle Nidwalden Erfahrungsaustausch am anschliessenden Apéro

15 7. Verleihung Anerkennungspreis Dominik von Matt Präsident Rotary Club Stans 7. Verleihung Anerkennungspreis Preisträgerin: Stick Design Gröbli AG

16 Kontaktinformationen Ausgleichskasse Nidwalden Telefon IV-Stelle Nidwalden Homepage Bei Fragen zur Eingliederung Arbeitgeber-Hotline Vielen Dank für Ihren Besuch Herzliche Einladung zum Apéro!

Herzlich willkommen!

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