Parkplatz Was Sie wissen solten

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1 Parkplatz Was Sie wissen solten Der Parkplatz ist ein oft vernachlässigter und doch wichtiger Bestandteil fast jeden Betriebsgeländes. Dieser Leitfaden informiert über: Rechtliche Grundlagen und Richtwerte Arten von Parkplätzen Ausstattung und Ausbesserung Produktempfehlungen

2 Parkplatz Ausstattung Ein Parkplatz gehört zu dem ruhenden Verkehr. Hierzu zählen zum Beispiel haltende oder parkende Fahrzeuge. Es ist ein Vorteil, wenn ein Unternehmen auf seinem Firmengelände nicht nur über genügend, sondern auch über sichere und saubere Parkplätze verfügt. Wie diese gestaltet sein sollen, ist allerdings nicht einheitlich festgelegt. Trotzdem ergeben sich eine ganze Reihe von Vorgaben und Praxisbeispiele, wie sich Parkplätze auf dem Firmengelände vorschriftenkonform, sicher und organisiert gestalten lassen. Diese Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemäß der deutschen Rechtsprechung erstellt und geben den uns bekannten derzeitigen Wissensstand wieder. Es können sich daher etwaige Änderungen und Ergänzungen der Rechtssituation ergeben, die hier nicht abgebildet werden. Rechtliche Grundlagen der Parkplatzausstattung Häufig werden Fragen zum Thema Parken dem öffentlichen Verkehrsbereich zugeordnet, wofür die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt. Konkretisiert wird dies speziell in dem 12 Halten und Parken. Hier werden Privatrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und öffentliches Recht berührt, so dass außer der für die verkehrsrechtliche Beurteilung des Parkens nach 12 StVO auch des BGB, des StGB, des OWiG und eine Vielzahl sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften eine Rolle spielen. In allen nicht öffentlichen Verkehrsbereichen, wie auf Betriebsgeländen, findet die StVO keine zwingende Anwendung. Da diese Flächen Privatgelände darstellen, gilt in erster Linie das Privatrecht. Grundlage dafür ist z. B. der 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser regelt den Schadenersatzanspruch und i.v. damit die Haftungsvoraussetzungen, wenn der Betreiber dieser Fläche vorsätzlich oder fahrlässig keine Gefahrquellen beseitigt. Gleichzeitig muss sich der Betreiber der Parkfläche nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), genauer nach der ASR A1.8, richten. Diese enthält Arbeitsschutzregeln für Verkehrswege: Für die Sicherheit auf Verkehrswegen sind geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. innerbetriebliche Verkehrsregeln, geeignete Warnkleidung, farbliche Markierungen, Ausschuss für Arbeitsstätten ASTA-Geschäftsführung BAuA Reinigungsverfahren, Winterdienst, Über- dachung) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen. 2

3 Ebenso relevant ist die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaVO) der jeweiligen Region (existiert nicht überall), die Anzahl und Maße der Parkplätze bzw. Einstellplätze von offenen und geschlossenen Garagen vorgibt. Da Parkplätze auf dem Betriebsgelände häufig keine Überdachung oder Trennwände besitzen, findet diese Verordnung keine Pflichtanwendung. Sowohl sie als auch die StVO gelten als richtweisend. Auch die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR) enthalten wichtige Hinweise. Laut der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) der gesetzlichen Unfallversicherung sollte der Außenbereich von Arbeitsstätten barrierefrei sein. Ebenso sollte die Verbindung zwischen dem Pkw-Stellplatz und dem Gebäudezugang auf dem kürzesten Weg möglich sein. Berücksichtigen Sie bei der Gestaltung Ihres Firmenparkplatzes die Gefährdungsbeurteilung und folgende Vorschriften: BGB ASR A1.8 StVO GaVO (jeweilige Region) EAR VBG VzKat EmoG Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch, was Sie bei der Einrichtung und Ausstattung von Parkplätzen auf dem Betriebsgelände beachten müssen. Arten und Maße von Parkplätzen Stellen Sie zunächst fest, wie viele Plätze und welche Art von Parkplätzen Sie benötigen. Beachten Sie dabei die Personengruppen, die Ihre Stellplätze verwenden könnten. So ist folgende Unterscheidung möglich: Parkplätze speziell für 1. Personen: Frauen Personen mit Kleinkindern Besucher Geschäftsleitung Behinderte Kunden Lieferanten 3

4 2. Fahrzeugtypen: Motorräder Firmenwagen Fahrräder Busse Elektrofahrzeuge / -roller 3. Sonstiges: Reserviert u. a. Hier einige Beispiele zu Schildern auf einem Firmenparkplatz: P Geschäftsleitung ELEKTRO TANKSTELLE Parkschilder Behindertenparkplatz Parkplatz-Kennzeichen- Schilder Geschäftsleitung Parkplatz- Wegweiser-Schilder Frauenparkplatz Nachhaltige Energie und Elektrotankstellen, praxiserprobt Verkehrstafeln nach dem Design der Bundesanstalt für Straßenwesen LPG Tankstelle Um Ihren Parkplätzen den entsprechenden Raum zu geben, können Sie anhand nachstehender Tabelle 1 die hinreichenden Maße ablesen, die bei Fahrzeugen üblicher Größe angewandt werden können. Der Einstellplatz hat dabei eine Mindestlänge von 5 m. Einstellplätze (mind. 5 m Länge) Wenn keine Längsseite Wenn eine Längsseite Erforderliche Breite (in m) Wenn jede Längsseite mit einem Abstand bis zu 0,10 m durch Wände, Stützen, andere Bauteile begrenzt ist 2,30 2,40 2,50 3,50 Wenn der Einstellplatz für von Personen mit Behinderung genutzte Kraftfahrzeuge oder für Personen mit Kleinkindern genutzte Kraftfahrzeuge bestimmt sind Angaben für Fahrgassen, die direkt der Zu- oder Abfahrt von Einstellplätzen dienen, können Sie der Tabelle 2 entnehmen. Fahrgassen, die nicht direkt für die Zu- oder Abfahrt von Einstellplätzen gedacht sind, haben eine Mindestbreite von 2,75 m.* Anordnung der Einstellplätze zur Fahrgasse Erforderliche Fahrgassenbreite (in m) bei einer Einstellplatzbreite von 2,30 2,40 2, ,50 6,00 5,50 bis 45 3,50 3,25 3,00 *Quelle: Angaben und Beschreibung gemäß der GaVO Hessen (Stand 21. November 2012) 4

5 Sicher und Sauber: Parkplätze auf dem Betriebsgelände gestalten Sechs grundsätzliche Tipps Wie viele öffentliche und nicht öffentliche Verkehrsbereiche bietet auch ein Parkplatz Tücken und Hindernisse. Gleichzeitig steht Ihnen eine Reihe an Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, welche die Sicherheit auf dem Gelände sowie die Optik und Sauberkeit gewährleisten. Darüber hinaus können Sie Ihren Firmenparkplatz auch individuell arrangieren. 1. Um den Parkplatz-Besucher bereits vor dem Betreten und Befahren Ihres Geländes darauf aufmerksam zu machen, welches Recht hier gelten soll, empfiehlt Ihnen SETON eine passende Beschilderung mit dem eindeutigen Hinweis auf die StVO, firmenbezogene Regelungen oder neue Regelungen wie beispielsweise Kennzeichnung der Elektrotankstellen. 2. Vergessen Sie zudem nicht, ausreichend Platz für Fahrrad-Abstellplätze und für Fußgänger zu lassen, damit diese ihren Weg vom Pkw hin zum Gebäude und zurück sicher zurücklegen können. Auch Ladesäulen oder spezielle Parkautomaten benötigen entsprechend Platz. Am besten eignen sich auch hier entsprechende Kennzeichnungen und Schilder. 3. Auch Markierungen, wie Richtweiser, Kennzeichnungen der Parkplätze und Warnhinweise sind nützliche Helfer. Dafür können Sie ganz einfach SETON-Schablonen und spezielle Sprühfarben für Bodenmarkierungen verwenden. Kennzeichnung der Parkplätze mit Symbolen und Warnhinweise sind nützliche Helfer. 4. Sicher gibt es Raucher unter den Mitarbeitern und Besuchern Ihres Betriebes. Kommen Sie ihnen und Ihnen selbst entgegen und richten Sie separate Zonen für Raucher ein, um die restlichen Bereiche sauber und rauchfrei zu halten. 5. Bei besonders schlecht sichtbaren Ecken, Kanten und Höhenbegrenzungen bzw. Stoßgefahren sind u. a. Absperrbarken, Verkehrsspiegel und Höhenbegrenzer sinnvoll. Diese reflektieren und erhöhen die Sicherheit für Mensch und Fahrzeug. 6. Für die weitere Sicherheit auf Ihrer Parkanlage eignen sich Fluchtwege, eine Videoüberwachung sowie ausreichend Beleuchtung. Letzteres können Sie durch reflektierende und fluoreszierende Beschilderung sowie Markierungen verstärken. 5

6 Das nachstehende Schaubild verdeutlicht Ihnen anhand von sieben Gestaltungspunkten, wie ein solcher Parkplatz aussehen könnte. Vergessen Sie nicht weitere notwendige Maßnahmen liegen in Ihrer Hand! 7. Leitkegel, z. B. bei vorübergehenden Arbeiten 1. Ausreichend Platz für den Eingangsbereich oder einen am Eingang gelegenen Stellplatz für von Personen mit Behinderung genutzte Pkws 2. Ausreichender Wendeplatz 6. Tempohemmschwellen oder Absperrpilze 4. Parkstopps 5. Hinweisschilder: für Sammelstellen, Warnhinweise u. a. 3. Gut sichtbare Markierungen, z. B. reflektierend Quelle: Elektrofahrzeuge Die Kennzeichnung von Ladesäulen und den dafür entsprechenden Parkplätzen bleibt ein Kernthema. Ein häufig verwendeter Begriff ist hier Elektrotankstelle. Bisher gibt es keine gesetzliche, verbindliche Grundlage, die hier eine Parkplatzkennzeichnung eindeutig regelt. Das bedeutet auch, dass in Fällen der Missachtung beim Parken weder Bußgelder erhoben noch diese Fälle anderweitig geahndet werden können. Dennoch empfiehlt es sich, einheitliche Symbole und Texte sowie Schilder zu verwenden. Hier kommen beispielsweise die amtlichen Sinnbilder nach 39 Abs. 10 StVO in Frage. Zeichen Ein typischer Fehler beispielsweise ist es, dass diese Parkplätze nur mit dem Schild Elektrotankstelle gekennzeichnet werden ( Zeichen Elektrofahrzeuge im Verkehrszeichenkatalog VzKAT der Straßenverkehrsordnung StVO). Dies ist nur u. U. sinnvoll. Denn das Schild hat laut der StVO nicht die Funktion eines Verbots- oder Gebotsschilds. Es dient lediglich als Hinweis auf die Elektrotankstellen. Verwenden Sie daher dieses Schild gerne dann, wenn Sie sagen wollen dass es eine Elektrotankstelle gibt. Folglich benötigen Sie eine Kennzeichnung, die besagt, ob und welche Fahrzeuge dort parken oder nicht parken dürfen. 6

7 Richtige Kennzeichnung des Parkplatzes für Elektrofahrzeuge Klären Sie im Vorfeld ab, ob der Parkplatz nur zum Laden (Ladedauer?) oder auch zum Parken verwendet werden darf. Eine optimale Kennzeichnung können Sie erreichen, indem Sie folgende Schritte angehen und Schilder(kombinationen) anwenden: Beispiele nach StVO: 1. Parken erlaubt Gebotsschild Zeichen 314 für Parken (quadratisch) oder das praxiserprobte Parkplatz-Schild zusätzlich ein Zusatzzeichen mit dem Hinweis Elektrofahrzeuge (frei) - Symbol nach EmoG, Symbol Zeichen nach der VzKAT oder die verbale Variante Elektrofahrzeuge (frei) nach der StVO 2. Parken während des Ladevorgangs Gebotsschild Zeichen 314 für Parken (quadratisch) oder das praxiserprobte Parkplatz-Schild zusätzlich ein Zusatzzeichen mit dem Hinweis Elektrofahrzeuge (frei) Symbol nach EmoG, Symbol Zeichen nach der VzKAT oder die verbale Variante Elektrofahrzeuge (frei) nach der StVO oder Verbotsschild Zeichen 314 für Parken zusätzlich ein Zusatzzeichen mit dem Hinweis Elektrofahrzeuge (frei) - Symbol nach EmoG, Symbol Zeichen nach der VzKAT oder die verbale Variante Elektrofahrzeuge (frei) nach der StVO Beispiele nach EmoG/StVO/VzKAT: Ein Falsch oder Richtig gibt es also nicht. Sie können aber auf Nummer sicher gehen, indem Sie eine umstrittene Kennzeichnung vermeiden und stattdessen klare Botschaften und Anweisungen verwenden. Die beste Basis ist es, sich an der StVO (VzKAT) und der EmoG zu orientieren. Umstritten wäre z.b. die Kombination aus den Schildern Elektrotankstelle und einem selbst gewählten modernen Symbol. 7

8 Die sichere Variante wäre die Kombination aus: a. Parken erlaubt/verboten ohne Beschränkung auf den Ladevorgang: einem Parken-Gebots-/Verbotsschild und dem Symbol Elektrofahrzeuge (alternativ: verbale Ausführung) + gerne inklusiver Bodenmarkierung b. Parken erlaubt/verboten mit Beschränkung auf den Ladevorgang: einem Parken-Gebots-/Verbotsschild und dem Symbol Elektrofahrzeuge (alternativ: verbale Ausführung), sowie einem Zusatzzeichen während des Ladevorgangs + gerne inklusiver Bodenmarkierung Wichtig ist: Verwenden Sie einheitliche Schilder und Symbole Verwenden Sie die StVO/VzKAT oder EmoG, da eine Kombination beider umstritten ist Kennzeichnen Sie immer ob, für welche Fahrzeuge und wie lange geparkt werden kann (darf ohne Zeitbeschränkung oder uneingeschränkt der Ladedauer geparkt werden?) Ausbesserungen Gibt es einen richtigen Zeitpunkt für das Ausbessern Ihrer Parkplatzanlage? So ziemlich an jedem Tag im Jahr haben Sie dazu die Möglichkeit. Besonders geeignet ist der Frühling. Kälte und Frost beispielsweise hinterlassen deutliche Spuren: Durch glatte Fahrbahnen verursachte Stoßschäden, schlecht sichtbare Markierungen oder beispielsweise Risse in der Asphaltdecke. Sollten Sie auf Ihrem Parkplatz eine Beschädigung durch Abnutzung oder andere äußere Einflüsse sehen, dann empfehlen wir eine umgehende Reparatur bzw. Ausbesserung. Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie Ihr Firmengelände wieder im Frühjahrsglanz erstrahlen lassen. Planen Sie jetzt den Frühjahrsputz für Ihr Firmengelände oder nehmen Sie andere Gelegenheiten im Jahr wahr, Ihre Parkanlage sicher zu gestalten. Im weiteren Verlauf finden Sie hierzu Empfehlungen und Anregungen seitens der SETON Produkt-Experten. Alle aufgeführten Produkte erhalten Sie unter und 8

9 Linien, Zeichen und Farb-Markierungen Ohne entsprechende Markierungen können Begrenzungen nicht gesehen und zugeordnete Parkplätze sowie Gehwege nicht ausreichend erkannt werden. Die Folge sind Auffahrunfälle oder andere Personenoder Sachschäden. Achten Sie daher auf gut sichtbare, randscharfe Linien sowie qualitativ hochwertige, dauerhafte Lösungen. Empfehlung: PREMARK Straßenmarkierungs-Symbole Empfehlung: EasylineEdgeTM Linien- Markierungssystem Starter-Set Eine weitere Möglichkeit bieten Ihnen die SETON Verkehrszeichen- / Markier-Schablonen aus Zink oder Kunststoff für sauber erkennbare Linien und Zeichen. Darüber hinaus 2-Komponenten-Markierungsfarben, welche zusätzlich ein Reflexpulver zur verbesserten Sichtbarkeit bei Nebel oder Regen beinhalten. Als Alternative zu Farbmarkierungen können Sie weitere Parkplatz-Bodenmarkierungen verwenden. Empfehlung: Boden-Markierungskappen aus Kunststoff, doppelseitig, reflektierend Schilder und Pfosten Durch Witterungsbedingungen oder Stoßunfälle können Schilder und Pfosten angegriffen werden. Auch sie müssen klar zu erkennen sein. Hierfür bietet Ihnen SETON u. a. das entsprechende Zubehör und Ersatzmaterial. 5 Weitere Informationen: 9

10 Empfehlung: Halterung für Reservierungsschilder, Edelstahl Empfehlung: Rohrpfosten, aus feuerverzinktem Stahl mit Abdeckkappen Schilder erhalten Sie selbstverständlich auch in den Materialien Kunststoff, Aluminium oder Reflexfolie. Temposchwellen, Absperrpfosten und Parkstopps Häufig wird das Tempo auf einem Parkplatz unterschätzt, was dazu führen kann, dass ein Autofahrer mit einer zu hohen Geschwindigkeit einparkt oder den Parkplatz verlässt. Auffahrunfälle sind vorprogrammiert. SETON bietet Ihnen ein umfangreiches Sortiment an, welches Ihnen ermöglicht, mehr Sicherheit zu erreichen und für eine angemessene Platzeinteilung zu sorgen. Empfehlung: Leitschwellen mit Kugelreflektor Empfehlung: FLEX Leitpfosten, selbstaufrichtend und retroreflektierend Verwenden Sie Warnreflektoren, um Parkstopps oder Pfosten noch besser zu markieren. Dadurch erreichen Sie zusätzliche Sicherheit in der Dunkelheit. 10

11 Verwenden Sie in der Nähe der Ausbesserungsflächen elektrische Geräte? Dann sind modulare Kabelbrückensysteme sinnvoll, da diese nicht nur jederzeit wieder abgenommen, ergänzt und umgebaut werden können, sondern zusätzlich als Tempohemmschwelle sowie dem Schutz der Leitungen und Kabel dienen. Empfehlung: Tempohemmschwellen, elastisch Empfehlung: Kabelbrückensysteme, modular Bei hohen Durckbelastungen, Witterungsbedingungen sowie der Gefährdung durch hohe Geschwindigkeiten, können Sie von der innovativen SETON Fahrbahnschwelle profitieren. Empfehlung: SETON Fahrbahnschwelle Asphalt Auch der Asphalt ist nicht resistent gegen Abnutzung. SETON bietet Ihnen nützliche Helfer für eine schnelle Anwendung, Porenverschlüsse oder Reparaturen für den Beton, die gegen Schlag, Abrieb, Wasser, Dampf und Öl schützen. Bessern Sie die Unebenheiten und Schlaglöcher schnellstmöglich aus, um für Sicherheit auf Ihrem Firmengelände zu sorgen. Empfehlung: Einkomponenten- Antirutsch-Anstriche mit niedrigem Profil, R13 Empfehlung: Reparaturmasse für Beton und Asphalt 11

12 Absperrung und Entsorgung Für sämtliche Bau- und/oder Ausbesserungsarbeiten gilt Vorsicht besser als Nachsicht. Deshalb rät Ihnen SETON, genannte Flächen gut erkennbar und in angemessener Breite und Länge zu kennzeichnen. Nutzen Sie Leitkegel und/oder Absperrbänder, um diese Flächen ausreichend austrocknen zu lassen und die Stolper- sowie Rutschgefahr zu minimieren, gar zu verhindern. Empfehlung: Absperrbänder, Rot/ Weiß, blanko oder bedruckt Empfehlung: Leitkegel Skipper Absperrsysteme Da sich bei derartigen Gelegenheiten auch Müll anhäuft, Sie diesen aber nicht auf Ihrer zuvor gereinigten Parkanlage auffinden möchten, empfehlen wir Ihnen für kurzweilige Bau- und Ausbesserungsarbeiten herkömmliche Abfallbehälter oder unser neues Skipper TM Abfallsystem. Empfehlung: Skipper Absperrsystem - Abfallbehälter Weiterführende Informationen Im Anschluss erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Gestaltung Ihres Firmenparkplatzes beachten sollten. Die StVO in der Online-Version: Garagen- und Stellplatzverordnung für Hessen: Dieser Leitfaden soll als Service von SETON nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Download mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Informationen beziehen sich auf die in Deutschland gültigen Vorschriften. Informationen zu den nationalen Vorschriften in der Schweiz und Österreich finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Behörden. Durch Normänderungen kann es zu abweichenden Anpassungder Abbildungen kommen. Stand: 03/2019 BRADY GmbH SETON Division Brady-Straße 1 D Egelsbach Tel / Fax / info@seton.de Bank of America N.A., Frankfurt IBAN: DE BIC: BOFADEFX USt-IdNr. DE BRADY GmbH SETON Division Auslieferungslager Thayngen Bietingerstrasse 98 CH-8240 Thayngen Tel / Fax 0800 / info@seton.ch Bank of America N.A., Zürich IBAN: CH BIC: BOFACH2X USt-IdNr. CHE BRADY GmbH SETON Division Auslieferungslager Linz Prinz-Eugen-Straße 33 A-4020 Linz Tel / Fax 0800 / info@seton.at Bank of America N.A., Frankfurt IBAN: DE BIC: BOFADEFX USt-IdNr. ATU AG Offenbach HRB Geschäftsführer: J. Michael Nauman Aaron J. Pearce WEEE-Reg.-Nr. DE

13 Die wichtigsten To-dos mit den dazugehörigen Handlungsempfehlungen der SETON-Sicherheitsexperten: SETON-Empfehlung hochreflektierte Verkehrsschilder Graffiti-Entferner Rohrpfosten Rohrrahmen Schildermontage geeignete Ausgleichsmasse Parkstopps Parkbügel Leitschwellen Markierungsbänder Markierungsgeräte Markierungsfarben Sprühmarkierungen Schablonen Verarbeitungshilfen für Bodenmarkierungen Absperrbänder Warnkegel Verkehrstafeln Absperrpfosten Poller Stand- /Wandascher Schild Rauchen verboten Schild Rauchen erlaubt Reinigungsgeräte für Außenreinigung (Bsp.: Abfallgreifer) Ersetzen Sie abgenutzte Verkehrs- und Parkplatzschilder! Reinigen Sie Schilder und Außeneinrichtungen! Reparieren oder ersetzen Sie verbogene oder rostige Schilderpfosten! x x x x x Bessern Sie Straßenschäden aus! x Machen Sie Schluss mit beschädigten Bordsteinkanten und Geschwindigkeitsbegrenzungen Erneuern Sie die Parkplatzmarkierung! x x x x x x x x x Was ist zu tun? Achten Sie darauf, dass Ihr Parkplatz sicher ist und kennzeichnen Sie allgemeine Hinweise zu Verkehrsregeln! x x x Schützen Sie Grünanlagen! x x Halten Sie Raucherzonen sauber! x x x Überprüfen Sie Ihre Reinigungs-Ausstattung! x BRADY GmbH SETON Division Brady-Straße 1 D Egelsbach Tel / Fax / info@seton.de Bank of America N.A., Frankfurt IBAN: DE BIC: BOFADEFX USt-IdNr. DE BRADY GmbH SETON Division Auslieferungslager Thayngen Bietingerstrasse 98 CH-8240 Thayngen Tel / Fax 0800 / info@seton.ch Bank of America N.A., Zürich IBAN: CH BIC: BOFACH2X USt-IdNr. CHE BRADY GmbH SETON Division Auslieferungslager Linz Prinz-Eugen-Straße 33 A-4020 Linz Tel / Fax 0800 / info@seton.at Bank of America N.A., Frankfurt IBAN: DE BIC: BOFADEFX USt-IdNr. ATU AG Offenbach HRB Geschäftsführer: J. Michael Nauman Aaron J. Pearce WEEE-Reg.-Nr. DE

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