Automatische Defibrillation Was Sie beachten müssen
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- Sophia Kranz
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1 Automatische Defibrillation Was Sie beachten müssen Die Reanimation gehört zu einer der wichtigsten Erste-Hilfe Maßnahmen. Dieser Leitfaden enthält Informationen zu: AED im Allgemeinen Aufbewahrungsmöglichkeiten Rechtliche Grundlagen Checkliste zur Anschaffung und Bereithaltung eines Defibrillators 1
2 Der Defibrillator Jede Sekunde zählt Die Reanimation gehört zu einer der wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen, denn durch eine rechtzeitige Defibrillation können die Überlebenschancen eines Menschen gesichert werden. Der plötzliche Herztod ist die Todesursache Nummer 1 in der westlichen Welt. Alleine in Deutschland sterben jährlich mehr als Menschen an einem plötzlichen Versagen der Herzfunktionen auch am Arbeitsplatz. Die Überlebenschance beträgt nur 5 %. Sie könnte 7-mal so hoch sein, wenn die Betroffenen innerhalb von 3 Minuten reanimiert werden würden. Denn schon nach spätestens 5 Minuten treten die ersten irreparablen Hirnschäden ein, bereits nach 10 Minuten ohne Reanimation kommt jede Hilfe zu spät. Faktor Zeit: Die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Defibrillation wird entscheidend durch den Faktor Zeit begrenzt. Je früher die Wiederbelebungsmaßnahmen und Defibrillation durchgeführt werden können, um so größer ist der Erfolg. Neben den üblichen Pflichtausstattungen für betriebliche Erste Hilfe sollte zusätzlich ein weiteres, wichtiges Gerät angeschafft werden: ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED). Er ist die beste Unterstützung für jeden Hilfeleistenden sobald es zu einem Atemstillstand kommt. Atemstillstand bedeutet Lebensgefahr und eine Wiederbelebung muss umgehend versucht werden. Steht ein AED zur Verfügung und wird er korrekt gehandhabt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich an. Viele AEDs können von Laien bedient werden und sind für die Betroffenen oft die einzige Chance, die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte lebend zu überstehen. Eine Anschaffung eines Defibrillators wird somit dringend für Betriebe und öffentliche Einrichtungen empfohlen! 2
3 Wie gut sind Sie für die Anschaffung eines Defibrillator vorbereitet? Bei der Entscheidung zur Anschaffung eines AED kann die Gefährdungsbeurteilung zugrunde gelegt werden. Hierbei sollten die folgenden Punkte berücksichtigt werden: Betriebsgröße Zahl der Beschäftigten Altersstruktur der Beschäftigten Umfang von Kunden- und Publikumsverkehr Betriebsspezifische Gefahren wie z.b. elektrischer Strom Voraussichtliche Eintreffzeit des Rettungsdienstes Voraussetzung ist zudem auch, dass Ersthelfer regelmäßig trainiert und die Anwendung des Gerätes im Unternehmen gut organisiert werden. Grundsätzlich kann ein AED zwar durch jede Person angewendet werden, vorzugsweise sollte dies jedoch durch qualifizierte, betriebliche Ersthelfer erfolgen. Wie der Name schon sagt handelt es sich um einen automatischern externen Defibrillator (AED). Somit ist eine einfache Bedienung auch für Laien garantiert. Das Gerät sagt dem Anwender genau an, was zu tun ist.! Die größte Gefahr bei der Anwendung eines AED liegt darin, diesen nicht zu verwenden. Ersthelfer haften generell nicht persönlich für Schäden, die infolge einer Erste-Hilfe-Maßnahme eintreten. Falsch ist es nur den AED nicht anzuwenden (siehe 34 Strafgesetzbuch). 3
4 Erste Schritte mit dem neuen AED das sollten Sie beachten: 1. Der AED sollte an einem zentralen, gut erreichbaren und gut sichtbaren Platz, wie z.b. Eingangsbereich oder Erste-Hilfe Raum, angebracht werden. Geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten sind beispielsweise Wandschränke, die je nach Ausführung auch einen Alarm beim Öffnen abgeben. 2. Der AED ist mit dem Rettungszeichen E010 Automatisierter Externer Defibrillator (siehe Abbildung) zu kennzeichnen. 3. Beauftragte Personen sollten durch den Hersteller oder den Lieferanten eingewiesen werden. 4. Eine ärztliche Fachaufsicht sollte im Betrieb für die Organisation und Einsatz des Betriebes vorhanden sein. 5. Erstellen Sie eine Betriebsanweisung zur Handhabung des AED und bringen Sie diese mit dem Rettungszeichen E010 an. 6. Flucht- und Rettungspläne sollten mit den Standorten des AED aktualisiert werden. Der Standort des Defibrillators sollte mit einem ausreichend großen, in Augenhöhe befestigten Rettungszeichen versehen werden. 7. Unterweisen Sie alle Ihre Mitarbeiter in der Handhabung des AED. Die Unterweisung sollte erstmalig nach erfolgter Installation des Gerätes und anschließend in regelmäßigen Abständen erfolgen (empfohlen im Rahmen der jährlichen Unterweisung zur Ersten-Hilfe im Betrieb). Unterwiesene Themen und Personen sollten aktenkundig festgehalten werden. 8. Erfassen Sie den AED in Ihrer Medizinproduktdokumentation und stellen Sie sicher, dass erforderliche Instandhaltungen wiederkehrend erfolgen. 4
5 Tipp: Die Elektroden des AEDs sind Einmalmedizinprodukte, die nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwendet werden dürfen. Man sollte diese nicht wegwerfen, sondern zu Schulungs- und Demonstrationszwecken nutzen, so können Hemmungen hinsichtlich der Verwendung des Defibrillators abgebaut werden. Bei SETON finden Sie das portable Defibrillationsgerät ZOLL AED Plus (Art.-Nr ) für Unternehmen und öffentliche Bereiche. Dieses Gerät ist gezielt für die Bedienung durch Laien entwickelt worden. Informieren Sie sich jetzt! BRADY GmbH SETON Division Brady-Straße 1 D Egelsbach Tel / Fax / info@seton.de Bank of America N.A., Frankfurt BLZ , Kto IBAN: DE BIC: BOFADEFX BRADY GmbH SETON Division Auslieferungslager Thayngen Bietingerstrasse 98 CH-8240 Thayngen Tel / Fax 0800 / info@seton.ch UBS, Kreuzlingen BLZ 217, Kto. M IBAN: CH M BIC: UBSWCHZH82P USt-IdNr. CHE BRADY GmbH SETON Division Auslieferungslager Linz Prinz-Eugen-Straße 33 A-4020 Linz Tel / Fax 0800 / info@seton.at Unicredit Bank Austria AG, Wien BLZ , Kto IBAN: AT BIC: BKAUATWW USt-IdNr. ATU AG Offenbach HRB Geschäftsführer Hans-Jörgen Gudmundsson Thomas J. Felmer USt-IdNr. DE WEEE-Reg.-Nr. DE
6 Checkliste für Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED): Ja Nein 1 Ist die Erste-Hilfe in Ihrem Betrieb (d.h. Personal, Mittel, Einrichtungen, Organisation) geregelt? 2 Ist der AED schnell erreichbar (zentraler Standort) und jederzeit zugänglich? 3 Ist der Standort gekennzeichnet (Rettungszeichen E010 mit Symbol AED)? 4 Ist für den AED eine Betriebsanweisung vorhanden und hängt sie aus? 5 6 Sind für den AED-Einsatz zusätzliche, im Notfall eventuell erforderliche Materialien vorhanden (z.b. Einmalrasierer, Lappen zum Trockenreiben)? Sind die Beschäftigten über den Standort des AED unterrichtet, um das Gerät im Notfall schnell an den Einsatzort bringen zu können? 7 Wissen die Mitarbeiter, wie sie die Ersthelfer erreichen? 8 Erhalten die Ersthelfer für den AED jährlich am Gerät vor Ort eine Unterweisung (nach 4 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) bzw. nach 12, ABS: 1 Arbeitsschutzgesetz) im Rahmen der betrieblichen Unterweisung (oder bei betrieblichen Erste-Hilfe Kursen)? 9 Wird hierbei die Handhabung des AED mit geeigneten, möglichst baugleichen Demo-Geräten ausreichend geübt? 10 Existiert in Ihrem Betrieb eine ärztliche Fachaufsicht (z.b. Betriebsarzt) zur Organisation und Einsatz des AED? 11 Wird die Einsatzbereitschaft des AED regelmäßig überprüft (Batterie bzw. Akku, Klebeelektroden, Sichtprüfung und andere Herstellervorgaben)? 12 Ist für die Überprüfung eine verantwortliche Person (Gerätebeauftragter) benannt worden? 13 Führt die verantwortliche Person das Medizinproduktebuch für den AED? 14 Ist die Auswertung der Dokumentation nach einem AED-Einsatz sichergestellt (durch ärztliche Fachaufsicht, Betriebsarzt)? 15 Ist geeignetes Zubehör vorhanden (wie z.b. Wandschrank)? Ort, Datum Unterschrift Hinweis: Diese Checkliste gilt für Betriebe, die Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) angeschafft haben oder dies vorhaben. Das Bereithalten von AED zum Einsatz im Rahmen der betrieblichen Ersten-Hilfe ist keine Pflicht. Die Entscheidung liegt beim Unternehmen. Die Hinweise zum Einsatz von AED gründen auf den Regelungen des Medizinproduktgesetzes (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und Regelungen des Arbeitsschutzes, speziell der DGUV Vorschrift 1 (ehemalig BGV A1). Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information «Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe». Diese Übersicht soll als Service von SETON nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Durch Normänderungen kann es zu abweichenden Anpassung der Abbildungen kommen. Dieser Leitfaden wurde der deutschen Gesetzgebung entsprechend erstellt und kann für die Länder Österreich und Schweiz abweichen. Stand September
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