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2 Thema: Sie werden auf 10 Info-Seiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert! Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie zu beachten haben! Die Unterweisung wurde auf Grundlage der geltenden Vorschriften erstellt (Quellen s. rechts) INHALT: Info vorab Allgemeine Hinweise Festgelegte Formen und Farben Begriffsbestimmung Verbotszeichen Warnzeichen Gebotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Zusatzzeichen Hinweiszeichen Hindernisse und Gefahrstellen Markierungen von Fahrwegen Schlussbemerkung Quelle: ASR 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

3 Allgemeine Hinweise Sicherheitszeichen müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Hinweise auf zeitlich begrenzte Risiken oder Gefahren sowie Notrufe an Versicherte zur Ausführung bestimmter Handlungen sind durch Leucht-, Schalloder Sprechzeichen zu übermitteln. Verschiedene Kennzeichnungsarten dürfen gemeinsam verwendet werden, wenn es notwendig ist. Die Wirksamkeit einer Kennzeichnung darf nicht durch eine andere Kennzeichnung oder Art und Ort der Anbringung beeinträchtigt werden.

4 Festgelegte Formen und Farben Die verschiedenen Grundformen und Farben: Verbotszeichen Warnzeichen Gebotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen

5 Begriffsbestimmung Gebotszeichen ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt. Beispiele: Gehörschutz benutzen Augenschutz benutzen Schutzkleidung benutzen Schutzhelm benutzen Rettungszeichen ein Sicherheitszeichen, das den Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet. Beispiele: Erste- Hilfe Notdusche Sammelstelle Arzt

6 Begriffsbestimmung Hinweiszeichen (Verschiedenen Möglichkeiten) ein Zeichen mit Text, das andere Sicherheitsaussagen als die vorgenannten Sicherheitszeichen liefert. Beispiele: Betreten der Baustelle verboten! Das Öffnen des Schaltschrankes ist nur befugten Personen gestattet Es wird gearbeitet! Ort: Datum: Entfernen des Schildes nur durch: Zudem gibt es noch weitere Zeichen, die zu den Sicherheitszeichen zählen. Dies sind: Leuchtzeichen Schallzeichen Sprechzeichen und Handzeichen

7 Markierungen von Fahrwegen Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen sind auf dem Boden farbig, deutlich erkennbar und dauerhaft sowie durchgehend auszuführen. Dies wird z. B. erreicht, wenn die Begrenzungen der Wege durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe in einer gut sichtbaren Farbe vorzugsweise Weiß oder Gelb in Abhängigkeit von der Farbe der Bodenfläche gekennzeichnet werden. Bei Verwendung einer Nagelreihe sollen mindestens drei Nägel pro Meter angeordnet werden.

8 Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Pflichten gemäß 5, 6, 12 ArbSchG Erarbeiten Sie ggf. eine Gefährdungsbeurteilung mit dem vorhandenen Formblatt - Bestimmen Sie die Gefährdungen - Ermitteln Sie Mängel, z. B. fehlende Schutzeinrichtung oder PSA. - Veranlassen Sie die Mängelbeseitigung Zur Dokumentation der Unterweisung stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung.

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