Impulspapier zum Einwanderungsgesetz

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1 Impulspapier zum Einwanderungsgesetz Impulspapier für den Niedersachsenrat II am 07. August 2016 in Bispingen Verfasser: Jesse Jeng, Leiter AK Migration und Spätaussiedler Junge Union Niedersachsen Wilfried-Hasselmann-Haus Hindenburgstraße Hannover Tel.: 0511/ Fax: 0511/

2 niedersachsen.de

3 Präambel Deutsches Recht unterscheidet zwischen den zwei Begriffen Zuwanderung und Einwanderung. Während Zuwanderung die Niederlassung auf deutschem Staatsgebiet bezeichnet, gilt es als Einwanderung, wenn sich die entsprechenden Personen mit dem Ziel des perspektivischen Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft und der damit einhergehenden Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk niederlassen. Wir wünschen uns, dass das Ziel der Einwanderer ist, perspektivisch Deutsche zu werden. Deutschland besitzt eine Vielzahl zuwanderungsrechtlicher Bestimmungen. Diese zusammen zu führen in einem einheitlichen, kohärenten Gesetzestext ist unsere Vision einer geregelten Einwanderungspolitik mit einem Einwanderungsgesetz I. Anforderungen an Einwanderer Um unser Modell eines solidarischen Sozialstaats zu bewahren, sind wir darauf angewiesen, unsere Einwanderungspolitik mit unseren fiskal- und gesellschaftspolitischen Erfordernissen abzustimmen. Dies macht eine Auswahl der Einwanderungswilligen nach Anforderungen unerlässlich. Die Junge Union Niedersachsen stellt folgende Anforderungen an Einwanderungswillige: Angemessenes Sprachniveau vor Einwanderung o Angemessen ist das Sprachniveau, wenn sich der Einwanderer im Alltag und am Arbeitsplatz ausreichend sprachlich und schriftlich verständigen kann. Bekenntnis zum Grundgesetz Arbeitsverhältnis in Deutschland oder nachweisliches Vermögensniveau, welches ein von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Leben in Deutschland ermöglicht o Sofern bei Einwanderung kein anerkennungsfähiger Bildungsabschluss vorliegt, ist der Einwanderer verpflichtet, in einem angemessenen Zeitraum einen Bildungsabschluss nachzuholen, der an seine berufliche Tätigkeit angelehnt ist. Entsprechende Bildungsangebote sind von Seiten des Staates zu entwickeln.

4 Nach einem möglichen ALG I Bezug (max. 12 Monate) wird ein Einwanderer vor Einbürgerung dann ausreisepflichtig, wenn er theoretisch auf ALG II (Grundsicherung) zurückgreifen müsste. Vor Einwanderung findet eine verpflichtende ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten mit pandemischem Potenzial statt II. Faktoren der Einwanderungskapazitäten Die Kapazitäten für eine Einwanderung nach Deutschland sind faktisch begrenzt. Folgende Faktoren sind u.a. zur Evaluierung der Einwanderungskapazitäten heranzuziehen: Zustand des Arbeitsmarktes Zustand des Immobilienmarktes ( Wohnungsunterversorgung ) Gesellschaftliche Akzeptanz der Einwanderung Räumliche Begrenzungen abhängig von der bestehenden Einwandererzahl vor Ort (Stichwort Ballungseffekte ) Integrationsfähigkeit des Staates o u.a. Kapazitäten bezüglich Integrationsinfrastruktur 47 III. Administration von Einwanderungsprozessen Die bürokratischen Hürden zur Erlangung von Aufenthaltstiteln für Einwanderer sind kompliziert, erfordern unverhältnismäßig viel Zeit und sind nicht durch einen Servicecharakter der durchführenden Behörden geprägt. Darüber hinaus werden regelmäßig Einreisen nach Deutschland zugelassen, obwohl die endgültige Entscheidung über das Bleiberecht nicht zuvor abschließend entschieden wurde. Die Junge Union Niedersachsen sieht unter anderem folgende Veränderungen in der Administration von Einwanderungsprozessen vor: Ausbau von Online-Bewerbungsvorverfahren Ausbau der multisprachlichen Informationsangebote Der Einwanderungsprozess soll ausschließlich im Ursprungsland durchgeführt werden.

5 o Aufbau von Einwanderungsabteilungen mit räumlichem Bezug zu den deutschen Auslandsvertretungen für die Durchführung von Bewerbungsverfahren Informationsauftrag über Anforderungen an Einwanderer gegenüber interessierten Einwanderungswilligen. Vermittlung von Einwanderungswilligen an entsprechende. Bildungsangebote im Heimatland, um die Anforderungen zu erfüllen. Zusammenarbeit mit zentralen deutschen Bildungsträgern im Ausland, wie dem Goethe-Institut, als Instrument für den Test von Einwanderungswilligen (bezüglich Eignung auf Einwanderung nach Deutschland). Eignungstest-Bestandteile sind u.a. geschichtliches Wissen, deutsche Sprache auf angemessenem Niveau, Werte der deutschen Gesellschaft auf Basis des Grundgesetzes. Vernetzung der Einwanderungsabteilungen im Ausland mit der Bundesagentur für Arbeit zur unmittelbaren Prüfung auf Vermittlungsfähigkeit in den deutschen Arbeitsmarkt sowie optimalerweise direkte Vermittlung von Arbeitsplätzen. Marketingstrategie o Entwicklung einer Marke Deutschland, um die besten Köpfe anzuwerben. o Deutliche Verbesserung von bestehenden Informationskanälen nach dem Beispiel klassischer Einwanderungsländer, wie den USA IV. Regelungen für gelungene Integration Gelungene Integration führt optimalerweise zum Abschluss des Einwanderungsprozesses und damit in der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft. Damit die Integration gelingt, sind aus Sicht der Junge Union Niedersachen u.a. folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: Bildungseinrichtungen müssen faktisch Integration leisten können entsprechende Kapazitäten sind zu schaffen. Das Ehrenamt sollten in Integrationsstrategien mit einbezogen werden, um vor Ort die Akzeptanz für Einwanderung zu steigern.

6 Weitere Vermittlung von Kenntnissen über die deutsche Kultur- und Rechtstraditionen sowie staatliche Strukturen. Die Möglichkeit von temporären Wohnsitzauflagen für einzelnen Stadtgebiete wirkt Ballungseffekten von Einwanderergruppen entgegen. Sanktionen bei schweren Gesetzesverstößen, die vor Einbürgerung auch den Widerruf des Aufenthaltstitels umfassen können. Entwicklung eines modernen Deutschlandbildes als Rechts- und Wertegemeinschaft. Deutschland braucht für gelungene Integration geregelte Einwanderung, statt grenzenloser Zuwanderung.

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