Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe
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- Markus Adenauer
- vor 8 Jahren
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1 Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
2 Diese Broschüre ist unter der Aufsicht einer Arbeitsgruppe des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Finanzen zustande gekommen. Die Broschüre darf ohne vorherige Erlaubnis des FÖD weder durch Druck, anhand einer Kopie, eines Mikrofilms oder auf irgendwelche andere Weise kopiert und/oder veröffentlicht werden. Die Broschüre darf auch nicht als ein ministerielles Rundschreiben betrachtet und kann vor Gericht nicht geltend gemacht werden. Lay-out: Dienst Kommunikation. Verantwortliche Herausgeber: Nadine Daoût (Dienst Strategische Koordination und Kommunikation) FÖD Finanzen - North Galaxy B24 Boulevard du Roi Albert II 33, boîte Brüssel D/ /19
3 Inhaltsverzeichnis Schenkungen 5 Schenkung: Begriffsbestimmung, verschiedene Arten,... 7 Berechnung der Schenkungssteuer 9 Steuersätze in den verschiedenen Regionen 10 Nachlässe 35 Kontosperrung und Aufhebung der Sperrung 37 Tod und Erbfallanmeldung 45 Erbschaft und Erbschaftsteuer 55 Steuersätze in den verschiedenen Regionen 56 Zahlung der Erbschaftssteuer 84 Glossar 87 3
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5 Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe Schenkungen 5
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7 Schenkung: Begriffsbestimmung, verschiedene Arten,... Was ist eine Schenkung? Bei einer Schenkung handelt es sich um einen Vertrag, mit dem ein Schenker das Eigentum an einem beweglichen oder unbeweglichen Gut zu Gunsten eines dies annehmenden Beschenkten kostenfrei, unverzüglich und unwiderruflich aufgibt. Vor meinem Tod möchte ich gerne einen Teil meines Vermögens abgeben. Ist eine solche Schenkung steuerpflichtig? Wenn Sie eine Schenkung von beweglichem Vermögen anstreben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: die Handschenkung, die indirekte Schenkung mittels Banküberweisung oder die notarielle Schenkung. Eine Schenkung von einem unbeweglichen Gut unterliegt der Pflicht zur notariellen Beurkundung. Die notarielle Urkunde ist eintragungspflichtig und der Beschenkte muss eine Schenkungssteuer entrichten. Was versteht man unter einer Handschenkung? Im Rahmen einer Handschenkung geht das bewegliche Vermögen formlos von einer Hand in die andere über. Für diese Art der Schenkung kommen Geld, Schmuck, Antiquitäten usw. in Betracht. Bei Handschenkungen besteht keinerlei Eintragungspflicht, sodass auch keine Schenkungssteuer fällig wird. Lässt man die Handschenkung allerdings eintragen, wird auch Schenkungssteuer fällig. 7
8 Wurde die Schenkung nicht eingetragen und verstirbt der Schenker innerhalb von drei Jahren nach der Schenkung, so ist diese in der Erbfallanmeldung anzugeben. Auf den Schenkungsbetrag wird dann Erbschaftssteuer erhoben. Dabei ist zu beachten, dass der Erbschaftssteuersatz höher ist als der Schenkungssteuersatz. Als Beschenkter können Sie eine Handschenkung ohne Hinzuziehen eines Notars eintragen lassen, indem Sie dem Registrierungsamt sämtliche die Schenkung belegenden Unterlagen (Briefe usw.) vorlegen. Wenn Sie Schenkungssteuer für bewegliches Vermögen gezahlt haben, sind Sie als Erbe nicht mehr zur Angabe der Schenkung in der Erbfallanmeldung verpflichtet und müssen auch keine Erbschaftssteuer mehr zahlen. Was versteht man unter einer indirekten Schenkung mittels Banküberweisung? Auch bei indirekten Schenkungen mittels Banküberweisung besteht keinerlei Eintragungspflicht, sodass auch keine Schenkungssteuer fällig wird. Lässt man eine indirekte Schenkung allerdings eintragen, wird auch Schenkungssteuer fällig. Wurde die Schenkung nicht eingetragen und verstirbt der Schenker innerhalb von drei Jahren nach der Schenkung, so ist diese in der Erbfallanmeldung anzugeben. In der Folge wird Erbschaftssteuer auf den Schenkungsbetrag erhoben; diese ist höher als die Schenkungssteuer. Als Beschenkter können Sie eine indirekte Schenkung mittels Banküberweisung ohne Hinzuziehen eines Notars eintragen lassen, indem Sie dem Registrierungsamt sämtliche die Schenkung belegenden Unterlagen (Briefe, Überweisungsbelege usw.) vorlegen. Wenn Sie Schenkungssteuer für bewegliches Vermögen gezahlt haben, sind Sie als Erbe nicht mehr zur Angabe der Schenkung in der Erbfallanmeldung verpflichtet und müssen auch keine Erbschaftssteuer mehr zahlen. 8
9 Berechnung der Schenkungssteuer Wie berechnet sich die Schenkungssteuer? Die Schenkungssteuer wird folgendermaßen berechnet anhand des Bruttowerts der vom Beschenkten erhaltenen Vermögenswerte anhand eines Steuersatzes, der in Abhängigkeit vom Schenkungswert stufenweise ansteigt anhand eines Steuersatzes, der je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem variiert (je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Steuersatz) Die Steuersätze unterscheiden sich in Abhängigkeit von der Region, in der der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung seinen steuerlichen Wohnsitz hat. Hat sich der steuerliche Wohnsitz des Schenkers in den fünf Jahren vor der Schenkung an verschiedenen Orten in Belgien befunden, findet das System der Region Anwendung, in der sich der steuerliche Wohnsitz innerhalb dieses Zeitraums am längsten befand. 9
10 Steuersätze in den verschiedenen Regionen WALLONISCHE REGION 1. Schenkung von unbeweglichen Gütern Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden zum Tragen? Bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehegatten/Zusammenwohnenden in der Wallonischen Region werden Registrierungsgebühren auf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgender Tabelle zahlbar. Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , , , , ,01 Über An Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro)
11 Besteht für mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wenn ich in der Wallonischen Region ein unbewegliches Gut von meinem Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden erhalte? Die Vergünstigung für einen beschenkten Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden mit mindestens drei Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 4 % pro Kind unter 21 Jahren, wobei die Schenkungssteuer pro Kind um maximal 124 Euro reduziert werden kann. Was ist in der Wallonischen Region unter einem gesetzlich Zusammenwohnenden zu verstehen? Unter einem gesetzlich Zusammenwohnenden versteht man in der Wallonischen Region: die Person, mit der der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung zusammenwohnt und gemeinsam mit dem Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben hat sofern diese Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen den Bestimmungen des belgischen Zivilgesetzbuchs oder des Internationalen Privatrechts entspricht Besteht für mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wenn ich in der Wallonischen Region von meinem Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden eine Immobilie zu Wohnzwecken erhalte? Im Falle einer Schenkung unter Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden des unbelasteten alleinigen Anteils des Schenkers an einer Immobilie, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dient, in der Wallonischen Region gelegen ist und zum Zeitpunkt der Schenkung seit mindestens 5 Jahren Hauptwohnsitz des Schenkers ist, gelten für den Beschenkten, der dies beantragt, folgende vergünstigte Steuersätze. 11
12 Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , ,01 Über An Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) Bei Schenkungen, die dem reduzierten Steuersatz unterliegen, entfällt die Schenkungssteuer für Vermögenswerte, die unter Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnenden geschenkt werden: für Beträge bis Euro für weitere Euro, wenn der Bruttoschenkungswert pro Beschenkten Euro nicht übersteigt. Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region im Falle der Schenkung eines unbeweglichen Guts an einen Verwandten in aufoder absteigender Linie (Kind, Enkel, Eltern, Großeltern) zum Tragen? Bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Verwandten in auf- oder absteigender Linie (Kind, Enkelkind, Eltern, Großeltern) wird in der Wallonischen Region eine Schenkungssteuer auf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgender Tabelle zahlbar. 12
13 Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , , , , ,01 Über An Verwandte in auf- und absteigender Linie Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) Besteht für mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wenn ich in der Wallonischen Region von einem Verwandten in auf- oder absteigender Linie (Kind, Enkelkind, Eltern, Großeltern) eine Schenkung erhalte? Im Falle einer Schenkung unter Verwandten in auf- oder absteigender Linie des unbelasteten alleinigen Anteils des Schenkers an einer Immobilie, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dient, in der Wallonischen Region gelegen ist und zum Zeitpunkt der Schenkung seit mindestens 5 Jahren Hauptwohnsitz des Schenkers ist, gelten für den Beschenkten, der dies beantragt, folgende vergünstigte Steuersätze. Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , ,01 Über An Verwandte in auf- und absteigender Linie Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro)
14 Bei Schenkungen unter Verwandten in auf- oder absteigender Linie entfällt die Schenkungssteuer: für Beträge bis Euro für weitere Euro, wenn der Bruttoschenkungswert pro Beschenkten Euro nicht übersteigt. Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region im Falle der Schenkung eines unbeweglichen Guts an Geschwister zum Tragen? Bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Geschwister in der Wallonischen Region werden Registrierungsgebühren auf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgender Tabelle zahlbar. Schenkungstranche (Euro) An Geschwister von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) 0, , , ,01 Über Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Onkel, Tante, Nichte oder Neffen zum Tragen? Bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Onkel, Tante, Nichte oder Neffen in der Wallonischen Region werden Registrierungsgebühren auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert gemäß folgender Tabelle zahlbar. 14
15 Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , ,01 Über An Onkel, Tanten, Nichten oder Neffen Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region im Falle der Schenkung eines unbeweglichen Guts an eine Person zum Tragen, bei der es sich nicht um einen Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Verwandten in auf- oder absteigender Linie, Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen oder Nichten handelt? Im Falle einer Schenkung von unbeweglichen Gütern in der Wallonischen Region an eine Person, die weder Ehegatte/Zusammenwohnender, Verwandter in auf- oder absteigender Linie, Onkel, Tante, Nichte oder Neffe ist, werden Registrierungsgebühren auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert gemäß folgender Tabelle zahlbar. Schenkungstranche (Euro) An sonstige Personen von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) 0, , , ,01 Über
16 Besteht für mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wenn ich in der Wallonischen Region ein unbewegliches Gut von einer Person erhalte, die nicht mein Ehegatte/gesetzlich Zusammenwohnender ist? Für einen Beschenkten mit mindestens drei lebenden Kindern, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der entsprechenden Steuer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommt ein um 2 % pro Kind reduzierter Steuersatz zur Anwendung, wobei die Ermäßigung 62 Euro pro Kind nicht übersteigen darf. Für beschenkte Ehegatten und Zusammenwohnende gelten die doppelten Beträge (siehe oben). 2. Schenkung von beweglichen Vermögenswerten Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region bei einer Schenkung von beweglichen Vermögenswerten an einen Ehegatten/ gesetzlich Zusammenwohnenden zum Tragen? Auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert wird grundsätzlich ein Schenkungssteuersatz von 3,3 % erhoben. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten wird der für die Schenkung unbeweglicher Güter veranschlagte Steuersatz erhoben. Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region im Falle der Schenkung eines beweglichen Vermögenswerts an einen Verwandten in auf- oder absteigender Linie (Kind, Enkel, Eltern, Großeltern) zum Tragen? Auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert wird grundsätzlich ein Schenkungssteuersatz von 3,3 % erhoben. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten wird der für die Schenkung unbeweglicher Güter veranschlagte Steuersatz erhoben. 16
17 Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region bei einer Schenkung von beweglichen Vermögenswerten an Geschwister, Onkel, Tante, Nichte oder Neffen zum Tragen? Auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert wird grundsätzlich ein Schenkungssteuersatz von 5,5 % erhoben. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten wird der für die Schenkung unbeweglicher Güter veranschlagte Steuersatz erhoben. Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region im Falle der Schenkung beweglicher Vermögenswerte an eine Person zum Tragen, bei der es sich nicht um einen Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Verwandten in auf- oder absteigender Linie, Geschwister oder Onkel, Tante, Neffe oder Nichte handelt? Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region im Falle der Schenkung beweglicher Vermögenswerte an eine Person zum Tragen, bei der es sich nicht um einen Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Verwandten in aufoder absteigender Linie, Geschwister oder Onkel, Tante, Neffe oder Nichte handelt. REGION BRÜSSEL HAUPTSTADT 1. Schenkung von unbeweglichen Gütern Welcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehegatten/Zusammenwohnenden zum Tragen? Bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehegatten/Zusammenwohnenden in der Region Brüssel-Hauptstadt werden Registrierungsgebühren auf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgender Tabelle zahlbar. 17
18 Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , ,01 Über An Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) Besteht für mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wenn ich in der Region Brüssel-Hauptstadt ein unbewegliches Gut von meinem Ehegatten/Zusammenwohnenden erhalte? Die Vergünstigung für einen beschenkten Ehegatten/Zusammenwohnenden mit mindestens drei Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 4 % pro Kind unter 21 Jahren, wobei die Schenkungssteuer pro Kind um maximal 124 Euro reduziert werden kann. Was ist in der Region Brüssel-Hauptstadt unter einem Zusammenwohnenden zu verstehen? Unter einem Zusammenwohnenden versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt: die Person, mit der der Schenker gemeinsam eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben hat. 18
19 Besteht für mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wenn ich in der Region Brüssel-Hauptstadt von meinem Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden eine Immobilie zu Wohnzwecken erhalte? Im Falle einer Schenkung unter Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden des unbelasteten alleinigen Anteils des Schenkers an einer Immobilie, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dient und in der Region Brüssel-Hauptstadt gelegen ist, gelten folgende vergünstigte Steuersätze. Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , ,01 Über An Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende 2 5, Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) Achtung! Die Anwendung der vergünstigten Steuersätze erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen: 1. Zum Zeitpunkt der Schenkung darf der Beschenkte nicht bereits im alleinigen unbelasteten Besitz anderer Wohngebäude sein, selbst wenn sich diese im Ausland befinden. 2. Der Beschenkte muss in der Schenkungsurkunde oder in der Schenkungsannahmeerklärung ausdrücklich die Anwendung des vergünstigten Steuersatzes beantragen. 3. Des Weiteren muss in dieser Urkunde jeder der Beschenkten, der die Anwendung des vergünstigten Steuersatzes wünscht, verbindlich erklären, hierzu auch berechtigt zu sein. 19
20 4. Mindestens einer der Beschenkten, die die Anwendung des vergünstigten Steuersatzes beantragen, verpflichtet sich in der Schenkungsurkunde: innerhalb von 2 Jahren nach der Beurkundung seinen Hauptwohnsitz unter der angegebenen Anschrift der Immobilie zu errichten, die Gegenstand der Schenkung ist für eine Dauer von mindestens 5 Jahren ab der Beurkundung den Hauptwohnsitz in dem Gebäude in der Region Brüssel-Hauptstadt, das Gegenstand der Schenkung ist, beizubehalten. Achtung: Per Verordnung vom 16. Dezember 2011 (B.S. vom 2. Februar 2012) wurden diese Voraussetzungen für Beurkundungen, die ab dem 12. Februar 2012 erfolgt sind, gestrichen. Dieser vergünstigte Steuersatz ist nicht anwendbar, wenn ein Baugrundstück Gegenstand der Schenkung ist. Welcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt im Falle der Schenkung eines unbeweglichen Guts an einen Verwandten in aufoder absteigender Linie (Kind, Enkel, Eltern, Großeltern) zum Tragen? Im Falle einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Verwandten in auf- oder absteigender Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern) in der Region Brüssel-Hauptstadt werden Registrierungsgebühren auf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgender Tabelle zahlbar. Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , ,01 Über An Verwandte in auf- und absteigender Linie Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro)
21 Besteht für mich die Möglichkeit einer vergünstigten Schenkungssteuer, wenn ich in der Region Brüssel-Hauptstadt von einem Verwandten in auf- oder absteigender Linie (Kind, Enkelkind, Eltern, Großeltern) eine Immobilie zu Wohnzwecken erhalte? Im Falle einer Schenkung des alleinigen Anteils des Schenkers an einem Gebäude, das ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dient und in der Region Brüssel-Hauptstadt gelegen ist, gelten folgende vergünstigte Steuersätze. Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , ,01 Über An Verwandte in auf- und absteigender Linie 2 5, Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) Achtung! Die Anwendung der vergünstigten Steuersätze erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen: 1. Zum Zeitpunkt der Schenkung darf der Beschenkte nicht bereits im alleinigen unbelasteten Besitz anderer Wohngebäude sein, selbst wenn sich diese im Ausland befinden. 2. Der Beschenkte muss in der Schenkungsurkunde oder in der Schenkungsannahmeerklärung ausdrücklich die Anwendung des vergünstigten Steuersatzes beantragen. 3. Des Weiteren muss in dieser Urkunde jeder der Beschenkten, der die Anwendung des vergünstigten Steuersatzes wünscht, verbindlich erklären, hierzu auch berechtigt zu sein. 21
22 4. Mindestens einer der Beschenkten, die die Anwendung des vergünstigten Steuersatzes beantragen, verpflichtet sich in der Schenkungsurkunde: innerhalb von 2 Jahren nach der Beurkundung seinen Hauptwohnsitz unter der angegebenen Anschrift der Immobilie zu errichten, die Gegenstand der Schenkung ist für eine Dauer von mindestens 5 Jahren ab der Beurkundung den Hauptwohnsitz in dem Gebäude in der Region Brüssel-Hauptstadt, das Gegenstand der Schenkung ist, beizubehalten. Achtung: Per Verordnung vom 16. Dezember 2011 (B.S. vom 2. Februar 2012) wurden diese Voraussetzungen für Beurkundungen, die ab dem 12. Februar 2012 erfolgt sind, gestrichen. Dieser vergünstigte Steuersatz ist nicht anwendbar, wenn ein Baugrundstück Gegenstand der Schenkung ist. Welcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Geschwister zum Tragen? Im Falle einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Geschwister in der Region Brüssel-Hauptstadt werden Registrierungsgebühren auf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgender Tabelle zahlbar. Schenkungstranche (Euro) An Geschwister von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) 0, , , , , ,01 Über
23 Welcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt bei einer Schenkung von einem unbeweglichen Gut an Onkel, Tante, Nichte oder Neffen zum Tragen? Im Falle einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Onkel, Tante, Nichte oder Neffen in der Region Brüssel-Hauptstadt werden Registrierungsgebühren auf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgender Tabelle zahlbar. Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , ,01 Über An Onkel, Tanten, Nichten oder Neffen Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) Welcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt im Falle der Schenkung eines unbeweglichen Guts an eine Person zum Tragen, bei der es sich nicht um einen Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Verwandten in auf- und absteigender Linie, Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen oder Nichten handelt? Im Falle einer Schenkung von unbeweglichen Gütern in der Region Brüssel- Hauptstadt an eine Person, die weder Ehegatte/Zusammenwohnender, Verwandter in auf- oder absteigender Linie, Onkel, Tante, Nichte oder Neffe ist, werden Registrierungsgebühren auf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgender Tabelle zahlbar. 23
24 Schenkungstranche (Euro) An sonstige Personen von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) 0, , ,01 Über Besteht für mich die Möglichkeit einer vergünstigten Schenkungssteuer, wenn ich in der Region Brüssel-Hauptstadt ein unbewegliches Gut von einer Person erhalte, die nicht mein Ehegatte/gesetzlich Zusammenwohnender ist? Für einen Beschenkten mit mindestens drei lebenden Kindern, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der entsprechenden Steuer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommt ein um 2 % pro Kind reduzierter Steuersatz zur Anwendung, wobei die Ermäßigung 62 Euro pro Kind nicht übersteigen darf. Für beschenkte Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende gelten die doppelten Beträge (siehe oben). 2. Schenkung von beweglichen Vermögenswerten Welcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt bei einer Schenkung von beweglichen Vermögenswerten an einen Ehegatten/ Zusammenwohnenden zum Tragen? Auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert kommt ein Steuersatz von 3 % zur Anwendung. 24
25 Welcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt im Falle der Schenkung eines beweglichen Vermögenswerts an einen Verwandten in auf- oder absteigender Linie (Kind, Enkel, Eltern, Großeltern) zum Tragen? Auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert kommt ein Steuersatz von 3 % zur Anwendung. Welcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt im Falle der Schenkung eines beweglichen Vermögenswerts an eine Person, die kein Ehegatte oder Verwandter in auf- oder absteigender Linie ist (Kind, Enkel, Eltern, Großeltern), zum Tragen? Auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert kommt ein Steuersatz von 7 % zur Anwendung. 25
26 FLÄMISCHE REGION 1. Schenkung von unbeweglichen Gütern Welcher Steuersatz kommt in der Flämischen Region bei einer Schenkung von einem unbeweglichen Gut an einen Ehegatten/Zusammenwohnenden zum Tragen? Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) % Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , , , , ,01 Über An Ehegatten und Zusammenwohnende Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) Besteht für mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wenn ich in der Flämischen Region ein unbewegliches Gut von meinem Ehegatten/Zusammenwohnenden erhalte? Die Vergünstigung für einen beschenkten Ehegatten/Zusammenwohnenden mit mindestens drei Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 4 % pro Kind unter 21 Jahren, wobei die Schenkungssteuer pro Kind um maximal 124 Euro reduziert werden kann. Diese Vergünstigung gilt nicht im Falle einer zum reduzierten Steuersatz besteuerten Schenkung von Baugrund. 26
27 Was ist in der Flämischen Region unter einem Zusammenwohnenden zu verstehen? In der Flämischen Region versteht man unter Zusammenwohnenden : die Person, mit der der Schenker gemeinsam eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben hat (= gesetzlich Zusammenwohnender) die Person/en, mit der/denen der Schenker am Tag der Schenkung seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt (= tatsächlich Zusammenwohnender). Besteht für mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wenn ich in der Flämischen Region ein Grundstück für die Errichtung von Wohnraum gemäß den gesetzlichen Wohnbauvorschriften von meinem Ehegatten/Zusammenwohnenden erhalte? Im Falle der Schenkung eines Grundstücks zwischen Ehegatten/Zusammenwohnenden zur Bebauung mit einem Wohngebäude wird bis zur Schenkungstranche von bis einschl Euro ein im Vergleich zum Normalsatz um 2 % ermäßigter Steuersatz erhoben. Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , , , , ,01 Über An Ehegatten und Zusammenwohnende Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro)
28 Bedingungen für den reduzierten Steuersatz Für Beurkundungen vor dem 1. Januar 2012 Innerhalb einer Frist von drei Jahren nach der Schenkung muss beim zuständigen Bauamt ein vollständiger Bauantrag für ein Wohngebäude gestellt werden. Für Beurkundungen zwischen dem 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2014 Sieht der Budget-Erlass 2012 letztmalig eine Verlängerung der steuerlichen Förderung bis zum 31. Dezember 2014 vor. Des Weiteren werden in dem Erlass neue Voraussetzungen für die Anwendung des reduzierten Steuersatzes festgelegt. Für das Grundstück, das Gegenstand der Schenkung sein soll, muss eine Bebauung mit einem Wohngebäude nach geltenden Bauvorschriften vorgesehen sein. Neu ist, dass das Grundstück sich darüber hinaus in der Flämischen Region befinden muss. Weitere Neuerung: Der Beschenkte muss sich verpflichten, innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab Beurkundung der Schenkung unter der Grundstücksanschrift seinen Hauptwohnsitz zu errichten. Hiermit soll gewährleistet werden, dass auf dem Grundstück tatsächlich ein Wohngebäude errichtet wird, das dem Beschenkten persönlich als Wohnsitz dient. Die frühere Regelung hingegen, der zufolge der Beschenkte einen vollständigen Bauantrag stellen musste, entfällt. Welcher Steuersatz kommt in der Flämischen Region im Falle der Schenkung eines unbeweglichen Guts an einen Verwandten in aufoder absteigender Linie (Kind, Enkel, Eltern, Großeltern) zum Tragen? Schenkungstranche (Euro) von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche 0, , , , , , , ,01 Über An Verwandte in auf- und absteigender Linie Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro)
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