IEL Model United Nations 2014
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- Cornelia Bretz
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1 1 IEL Model United Nations 2014
2 Einführung Alle Menschen sind frei und gleich an Wu rde und Rechten geboren. So ist es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschrieben. Gleichheit und Gleichberechtigung sind wichtige Grundwerte der Vereinten Nationen: zwischen allen Staaten - zu entnehmen Artikel 2,1 der Charta der Vereinten Nationen - und zwischen allen Menschen dieser Erde. Vielen Minderheiten bleibt diese Gleichberechtigung bis heute verwehrt. Haben sie oftmals die gleichen Pflichten wie die Mehrheit, werden ihnen jedoch nicht selten nur eingeschränkt Rechte zugesprochen. Dieses Problem sah schon der ehemalige US- Präsident Franklin D. Roosevelt als er sagte: No democracy can long survive which does not accept as fundamental to its very existence the recognition of the rights of minorities. Im besonderen homosexuelle Männer und Frauen fallen in vielen Staaten der Erde aus der gleichberechtigenden Menschenrechtsnorm heraus. Während viele afrikanische und asiatische Staaten gar die Existenz von Homosexuellen infrage stellen und verfolgen - 76 Staaten kriminalisieren Menschen noch heute aufgrund ihrer sexuellen Identität -, haben sie in vielen westlich orientierten Staaten noch immer nicht die gleichen Rechte von heterosexuellen Menschen. Ein Beispiel ist die gleichgeschlechtliche Ehe, was Gegenstand dieses Papiers sein soll. Homosexualität Homosexualität bezeichnet eine sexuelle Identität, die von der Liebe und dem sexuellen Begehren eines Individuums zum einem anderen Individuum vom gleichen Geschlecht ausgeht. Für diese gleichgeschlechtliche Liebe haben sich je nach Geschlecht die beiden Begriffe schwul (engl. gay ; bei Männern) und lesbisch (engl. lesbian ; bei Frauen) durchgesetzt. Hochrechnungen zufolge sind zwischen fünf und zehn Prozent der Weltbevölkerung homosexuell. Die Gründe von Homosexualität sind weitgehend umstritten, jedoch geht eine Mehrheit der Forscher von einer genetischen Ursache aus. In jedem Fall ist dennoch festzuhalten, dass Homosexualität keine aktive Entscheidung des jeweiligen Individuums ist. Das Individuum, der Mensch, kann selbst nicht entscheiden, ob er homo- oder heterosexuell ist. Es liegt in der Natur der Dinge, dass es zum einen Menschen gibt, deren sexuelle Identität auf das andere Geschlecht ausgerichtet ist und dass es ebenso andere Menschen gibt, deren sexuelle Identität auf das gleiche Geschlecht ausgerichtet ist. Homosexualität ist also keine Bewusstseinsentscheidung oder spezielle Lebensweise, sie ist ein mit der Geburt gegebener Umstand, der die persönliche Identität leitet. Geschichte der gleichgeschlechtlichen Ehe Homosexualität gibt es, wenn auch nicht in dieser Begrifflichkeit, seit Tausenden von Jahren. Vasen und Schriftstücke aus dem antiken Athen (Griechenland) zeugen sogar von einer gesellschaftlichen Akzeptanz homosexueller Liebe. Auch der Islam sei 2
3 3 IEL Model United Nations 2014 Homosexualität tolerant gegenüber gestanden, so der Heidelberger Islamwissenschaftler Thomas Bauer. Zwischen 800 und 1800 lasse sich in der arabisch-islamischen Kulturgeschichte keine Spur von Homophobie feststellen. Das langsame Aufkeimen des Christentums zur zweiten Hälfte des ersten Jahrtausends nach Christus hingegen führte zur einer gesellschaftlichen Ächtung, Ausgrenzung und Verfolgung von Homosexuellen. Das Leitbild der unordentlichen Sexualität (Bauer) zieht sich bis in die Gegenwart und verhinderte lange einen vorbehaltlosen und vorurteilsfreien gesellschaftlichen Diskurs. Seit über 40 Jahren ist vor allem ihn Europa und Amerika ein Wandel zu erkennen. Die gesellschaftliche Anerkennung von Homosexualität schreitet voran: Das rechtliche Verbot von sexuellen Kontakten zwischen Menschen des gleichen Geschlechts ist in nahezu allen westlichen Staaten aufgehoben, zudem öffnen sich immer mehr Länder für eine rechtliche Inklusion von Homosexuellen. Auch die gleichgeschlechtliche Ehe ist auf dem Vormarsch. Als Vorläufer der gleichgeschlechtlichen Ehe gilt die sogenannte eingetragene Partnerschaft. Gemeint ist damit die rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Gegenüber der Ehe gibt es jedoch, je nach Land unterschiedlich, einige Unterschiede. Diese beziehen sich zumeist auf steuerliche Fragen sowie das Adoptionsrecht. Mit Dänemark ermöglichte 1989 das erste Land die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Schnell zogen die Nachbarn nach: Gemeinsam mit Norwegen (1993), Schweden (1995) sowie Grönland und Island (beide 1996) erwies sich Skandinavien als Vorreiter für die eingetragene Partnerschaft. Seit 2001 sie als Eingetragene Lebenspartnerschaft auch in Deutschland möglich, seit 2003 in Argentinien, seit 2005 im Vereinigten Königreich sowie in 24 weiteren Staaten rund um den Globus. In zahlreichen weiteren Staaten ist die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Beziehungen regional begrenzt, so etwa in den Vereinigten Staaten. Die gleichgeschlechtliche Ehe bedeutet eine vollständige rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von homosexuellen zu heterosexuellen Partnerschaften öffnete die Niederlande als erstes Land die Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Zwei Jahre später zog auch Belgien nach, 2005 dann Kanada und Spanien folgte als erstes Land des afrikanischen Kontinents Südafrika, als erster südamerikanischer Staat 2010 Argentinien. Die Situation in Europa Vor allem im Westen Europas findet die Homo-Ehe große Zustimmung. Damit einher geht auch die allgemeine Akzeptanz von Homosexuellen. So ist die Ehe in Belgien, Dänemark, Island, den Niederlanden, in Norwegen Portugal, Schweden, Spanien und Frankreich bereits für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Eine Umfrage der Europäischen Kommission von 20XX zeigt die regionalen Unterschiede bezüglich des Themas. Während in den Benelux-Staaten durchschnittlich 67 Prozent und in den skandinavischen Staaten etwa 61 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass auch homosexuelle Partner offiziell heiraten dürfen sollten, sind im mittleren Europa die Meinungen relativ ausgeglichen (Deutschland: 52 %, Österreich 49 %, Frankreich 48 %). Der europaweite Durchschnitt von 44 Prozent impliziert indes eine größere Abneigung gegen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Osteuropa. Tatsächlich steht dem die Bevölkerung hier eher kritisch gegenüber. So stimmen in den baltischen Staaten lediglich rund 16 Prozent für die Legalisierung der homosexuellen Ehe in ganz Europa, in Polen sind es 17 Prozent, in Griechenland und Zypern 15, respektive 14 Prozent. Obgleich
4 Homosexualität nicht in allen Staaten Europas gesellschaftlich akzeptiert ist, ist sie in Europa durchweg rechtlich legal. Die Situation in Amerika Kanada gilt als eines der liberalsten Länder bezogen auf Homosexualität. Sie ist gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Außerdem ist die Freiheit der sexuellen Identität in Kanadas Verfassung festgeschrieben. Anders ist die Situation in den Vereinigten Staaten. Zwar ist Homosexualität in allen Bundesstaaten verfassungsrechtlich legalisiert, insbesondere in den südlichen und zentralen Staaten sind gleichgeschlechtliche Ehe sowie die eingetragene Partnerschaft weiterhin verboten. Während sich der Präsident Barack Obama für eine bedingungslose Gleichstellung ausspricht, herrscht also insbesondere in den weiten Ebenen im Landesinneren sowie um den Golf von Mexiko eine tiefe Skepsis gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen. Vergleichbar hiermit ist die Situation in Mittel- und Südamerika. Obgleich Homosexualität hier - bis auf in einigen karibischen Inselstaaten - durchweg erlaubt ist, hat noch lange nicht jedes Land die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet. Die Situation in Afrika Auf dem afrikanischen Kontinent ist seit der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe durch Südafrika 2006 keine Bewegung zu erkennen. Der Staat am Kap der Guten Hoffnung bleibt der einzige Staat Afrikas mit einer entsprechenden Regelung. Damit ist er seinen Nachbarn weit voraus. So ist Homosexualität in keinem anderen afrikanischen Land staatlich anerkannt. Zwar existieren in manchen Staaten de facto keine gesetzlichen Regelungen zur gleichgeschlechtlichen sexuellen Identität, sie gilt dort also als rechtlich erlaubt, jedoch verfolgt das Gros der Staaten homosexuelle Handlungen mit erheblicher juristischer Härte. Während homosexuelle Handlungen in Togo wie in vielen anderen afrikanischen Staaten mit drei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, werden selbige in Mauretanien in jedem Fall bestraft - mit dem Tode durch öffentliche Steinigung. Gründe sind zumeist religiöser Natur. Die Situation in Asien Asien ist der Kontinent mit den wohl unterschiedlichsten Sichtweisen auf die Homosexualität. So wird die Praxis, aber auch selbst die gesellschaftliche Diskussion gleichgeschlechtlicher Beziehungen in vielen Staaten unterdrückt und verfolgt. Wie auch auf dem afrikanischen Kontinent ist dies vor allem in islamisch geprägten Staaten der Fall. So droht im Iran, im Jemen oder Saudi-Arabien für homosexuelle Handlungen der Tod als Höchststrafe. Im Iran wurde diese zuletzt 2011 vollstreckt. Auch Körperstrafen wie Peitschenhiebe und langjährige Haftstrafen sind weit verbreitete Strafen. Für Frauen und Männer mit einer homosexuellen sexuellen Identität bedeutet das, entweder ein Leben im Untergrund zu führen, mit der permanenten Gefahr für, ihr naturgegebenes Verlangen mit martialischen Strafen belegt zu werden. Oder eine lebenslange Selbstverleugnung, 4
5 einer Unterdrückung der persönlichen Gefühle und Triebe, meist mit der Folge psychischer Störungen. Eine weitgehend ablehnende Haltung nehmen auch die weitere asiatische Staaten ein, so unter anderem, Malaysia, Pakistan, Indien, Nordkorea oder Myanmar. In Russland ist Homosexualität zwar erlaubt, seit letztem Jahr dürfen Themen der sexuellen Vielfalt in der Öffentlichkeit allerdings nicht mehr geäußert werden. Die, international scharf kritisierten, Gesetze zur homosexuellen Propaganda ermöglichen empfindliche Strafen. Weiterhin ist umstritten, was als homosexuelle Propaganda gilt und was nicht - so eröffnet sich dem russischen Staat das Tor der Willkür. Dennoch ist Homosexualität momentan in 24 der 50 Staaten Asiens gesetzlich erlaubt. Während viele Staaten über keine speziellen Rechtsmittel und Regelungen verfügen - unter anderem die Mongolei, China sowie große Teile Ozeaniens - sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen hier jedoch legal. Oftmals gilt das Thema jedoch als gesellschaftlich tabuisiert. Eine Abgrenzung ist zu Australien und Neuseeland zu vollziehen. Während letzteres die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare 2013 öffnete, sind in Australien eingetragene Partnerschaften möglich. Häufige Argumente Besonders in den westlich geprägten Staaten besteht eine ausgeprägte gesellschaftliche Debatte der gleichgeschlechtlichen Ehe. Aber auch in vielen anderen Staaten werden die Argumente kontrovers diskutiert. Die Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe sprechen oftmals von einer Entwertung der traditionellen Ehe. Sie befürchten, dass diese durch eine Öffnung für gleichgeschlechtliche Lebenspartner an Bedeutung verliert, dass durch eine Öffnung weniger traditionelle Ehen geschlossen werden könnten und die besondere Stellung von Verheirateten aufgeweicht werden könnte. Verbunden sind damit häufig tiefreligiöse Vorstellungen, zu denen Homosexualität und die gleichgeschlechtliche Ehe als Widerspruch angesehen werden. Die Befürworter der gleichgeschlechtlichen Ehe argumentieren vor allem mit dem Gleichberechtigungsprinzip, wie es etwa in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgeschrieben ist. Zudem zeigen Toleranz und Respekt und insbesondere die Förderung neuer Formen des Zusammenlebens die (Weiter-)Entwicklung einer Gesellschaft. Bisherige Beschlüsse der Vereinten Nationen Obgleich die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner ein wichtiges Thema ist, konzentrierten sich die Vereinte Nationen in der Vergangenheit noch auf grundlegende Fragen hinsichtlich der Homosexualität. UN-Generalsekretär bezog im April 2013 hierzu klar Stellung: I respect culture, tradition and religion but they can never justify the denial of basic rights verabschiedete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine historische, als gay-rights-resolution gefeierte Resolution (A/HRC/RES/17/19), die den Hohen UN- Kommissar für Menschenrechte damit beauftragte, einen Bericht über den Status von Menschenrechten im Zusammenhang mit sexueller Orientierung und Geschlechteridentität, zu verfassen. Die Resolution, die mit 23 Pro-Stimmen zu 19 Gegenstimmen sowie 3 Enthaltungen angenommen wurde, weist außerdem darauf hin, 5
6 dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigt wird, dass alle Menschen frei und gleich an Wu rde und Rechten geboren sind und ohne irgendeinen Unterschied Anspruch auf alle in der Erklärung verku ndeten Rechte und Freiheiten haben. Der Bericht zu discriminatory laws and practices and acts of violence against individuals based on their sexual orientation and gender identity (A/HRD/19/41) folgte und stellte wesentliche Diskriminierungen in allen Bereichen fest. Punkte zur Debatte Vor allem anhand der islamisch geprägten Staaten wird deutlich, dass eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartner zunächst eine andere Maßnahme voraussetzt. Folgende Punkte müssen im Zentrum der Debatte des Menschenrechtsrats stehen: (1) Globale Legalisierung der Homosexualität Die Legalisierung homosexueller Handlungen sowie die rechtliche Anerkennung der sexuellen Identität homosexueller Frauen und Männer ist eine Grundvoraussetzung für eine umfassende Inklusion in die Menschenrechtsnorm der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt. Es besteht die dringende Notwendigkeit, Verfolgung und Bestrafung aufgrund der sexuellen Identität zu unterbinden bzw. zu untersagen, da dies eine dramatische Verletzung der Menschenrechte und des Rechts des Einzelnen auf Leben darstellt. (2) Maßnahmen für die Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Diversität der sexuellen Identitäten Die rechtliche Anerkennung von Minderheiten allein führt nur selten zu einer vollständigen Umsetzung von Anti-Diskriminierungsmaßnahmen. Dazu ist vor allem auch eine gesellschaftliche Anerkennung bzw. Akzeptanz bzw. Respektierung notwendig. In Bezug auf Homosexualität, eventuell aber auch darüber hinausgehende sexuelle Identitäten, müssen Maßnahmen erdacht und Vorgehensweisen erstellt werden, wie diesem Problem begegnet werden kann. (3) Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe Dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend sollte es jedem möglich sein, eine Ehe einzugehen. Dafür müssen sich die Vereinten Nationen entschieden einsetzen. Weiterhin ist zu entscheiden, ob ebenfalls eine globale Richtlinie zur Adoption festgelegt werden sollte oder ob dies weiterhin auf Landesebene entschieden werden sollte. Eine Resolution sollte in jedem Fall die Problematik ausführlich thematisieren, Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Identität verurteilen und zu Gleichberechtigung auffordern. Zudem Da dies ein gesellschaftlicher Prozess ist, wird davon ausgegangen, dass es Zeit braucht, um die Inhalte einer möglichen Resolution umzusetzen. Es sollte daher auch erwogen werden, einen stufenweisen, länderspezifischen Fahrplan zu erstellen. Konkret könnten Staaten, in denen die Akzeptanz von Homosexualität schon weiter fortgeschritten ist, mit Maßnahmen betraut werden, die gleichgeschlechtliche Ehe voranzutreiben, während Staaten, in den Homosexualität zum heutigen Zeitpunkt noch verboten ist, zunächst dazu aufgefordert werden, selige als rechtlich legal anzuerkennen. Hierzu wäre zu überlegen, eine Kommission zur Prüfung des jeweiligen Fortschritts einzusetzen. 6
7 Quellen und Links: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Eine detaillierte Übersicht über den rechtlichen Status von Homosexualität auf der ganzen Welt: Video-Nachricht von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon an den UN-Menschenrechtsrat zum Thema Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Identität und Orientierung vom 7. März 2012: Resolution des Menschenrechtsrates A/HRC/RES/17/19 (Menschenrechte, sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität): Jahresbericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte und des UN-Generalsekretärs A/HRD/19/41(Discriminatory Laws and practices and acts of violence against individuals based on their sexual orientation and gender identity): Eurobarometer - Umfragekatalog zu diversen europäischen Themen (S.41) Thomas Bauer: Homosexualität im Islam 7
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