1. Es betragen. Forst (Lausitz), den für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft festgestellt: 1 Es betragen. 1.
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- Marie Gerhardt
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1 Jahrgang 09 den 16. Januar 2016 Nummer 01 Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 für den Eigenbetrieb Jobcenter des es Spree-Neiße Seite 1 Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des es Spree-Neiße Seite 1 Vierter Vertrag zur Änderung des öffentlichen-rechtlichen nach 2 Abs. 1 Satz 2 zwischen dem Spree-Neiße und Amt Burg (Spreewald) Seite 2 Gemeinde Kolkwitz Seite 2 Amt Peitz Seite 2 Siebente Vertrag zur Änderung des öffentlichen-rechtlichen nach 2 Abs. 1 Satz 2 zwischen dem Spree-Neiße und Amt Döbern-Land Seite 3 Stadt Drebkau Seite 3 Stadt Forst (Lausitz) Seite 3 Stadt Guben Seite 4 Gemeinde Neuhausen/Spree Seite 4 Gemeinde Schenkendöbern Seite 4 Stadt Welzow Seite 5 Stadt Spremberg Seite 5 Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 des es Spree-Neiße Seite 5 Allgemeinverfügung zur Abschussplanung für das Jagdjahr 2016/2017 im Spree-Neiße Seite 6 SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN Vergabebekanntmachungen Seite 6 Standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Ersatzneubau Wehr 27 in der Hauptspree Seite 8 Mitteilung über Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters Seite 8 NICHTAMTLICHER TEIL LÄNDLICHE ENTWICKLUNG IM FOKUS Seite 6 Der Eigenbetrieb Jobcenter des es Spree-Neiße informiert Seite 10 bildungsfenster Seite 12 Der Landrat gratuliert Seite 12 Wohin mit dem Weihnachtsbaum? Seite 12 IMPRESSUM Herausgeber: Spree-Neiße Der Landrat Verantwortlich: Landrat des es Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, Tel.: (03562) , Fax: (03562) pressestelle@lkspn.de Verlag: Wochenkurier Lokalverlag GmbH & Co. KG, Geierswalder Str. 14, Elsterheide OT Bergen, Tel.: (03571) , manjameinhardt@cwk-verlag.de Druck. DVH Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Geierswalder Str. 14, Elsterheide OT Bergen Auflage: Exemplare AMTLICHER TEIL ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 für den Eigenbetrieb Jobcenter des es Spree-Neiße Festsetzungen nach 4 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2016 Aufgrund des 7 Nummer 3 und des 4 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat der Kreistag durch Beschluss vom den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt: 1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust 1.2 im Finanzplan Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit EUR EUR 0 EUR 0 EUR EUR 0 EUR 0 EUR 2. Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf EUR 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR den Harald Landrat Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des es Spree-Neiße Aufgrund des 7 Nummer 3 und des 4 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat der Kreistag durch Beschluss vom den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt: 1 Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge EUR die Aufwendungen EUR der Jahresgewinn 0 EUR der Jahresverlust EUR 1.2 im Finanzplan Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit EUR Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit EUR Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR 2 Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf EUR Das Amtsblatt für den Spree-Neiße, Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Spree- Neiße verteilt. Es erscheint bei Bedarf einmal im Monat als Beilage im periodischen Druckwerk Spree-Neiße-Kurier. Einzelne Exemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu bestellen. den Harald Landrat
2 Seite Januar 2016 Vierter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Vierter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Vierter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und dem Amt Burg (Spreewald), vertreten durch die Amtsdirektorin - im Folgenden: Amt - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Dritten Änderungsvertrag vom folgender öffentlichrechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an das Amt eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad des Amtes den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird dem Amt die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner des Amtes im Alter von 0-12 Jahren unter Berücksichtigung des Versorgungsgrades 2.280,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungsbetrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehr - aufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personal - schlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Zweite Vertrag vom und der Dritte Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Burg (Spreewald), Amt Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und der Gemeinde Kolkwitz, vertreten durch den Bürgermeister - im Folgenden: Gemeinde - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Dritten Änderungsvertrag vom folgender öffentlichrechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an die Gemeinde eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad der Gemeinde den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird der Gemeinde die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner der Gemeinde im Alter von 0-12 Jahren 2.380,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungsbetrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Zweite Vertrag vom und der Dritte Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Kolkwitz, Gemeinde Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und dem Amt Peitz, vertreten durch die Amtsdirektorin - im Folgenden: Amt - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Dritten Änderungsvertrag vom folgender öffentlichrechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an das Amt eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad des Amtes den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird dem Amt die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner des Amtes im Alter von 0-12 Jahren 2.280,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungs - betrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Zweite Vertrag vom und der Dritte Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Peitz, Amt Krautz (Amtsdirektorin) Handrow (Bürgermeister) Hölzner (Amtsdirektorin) Neumann /in der Amtsdirektorin) Rentsch /in des Bürgermeisters) Lichtblau /in der Amtsdirektorin)
3 Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa 16. Januar Seite 3 Siebenter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und dem Amt Döbern-Land, vertreten durch den Amtsdirektor - im Folgenden: Amt - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Sechsten Änderungsvertrag vom folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an das Amt eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad des Amtes den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird dem Amt die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner des Amtes im Alter von 0-12 Jahren 2.280,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungsbetrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Fünfte Vertrag vom und der Sechste Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Döbern-Land, Amt Siebenter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und der Stadt Drebkau, vertreten durch den Bürgermeister - im Folgenden: Stadtwird zur teilweisen Änderung des zwischen den Vertragsparteien am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Sechsten Änderungsvertrag vom folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an das Amt eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad der Stadt den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird der Stadt die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner der Stadt im Alter von 0-12 Jahren 2.280,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungsbetrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Fünfte Vertrag vom und der Sechste Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Drebkau, Stadt Siebenter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und der Stadt vertreten durch den Bürgermeister - im Folgenden: Stadt - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Sechsten Änderungsvertrag vom folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an das Amt eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad der Stadt den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird der Stadt die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner der Stadt im Alter von 0-12 Jahren 2.280,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungsbetrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Fünfte Vertrag vom und der Sechste Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft Stadt Quander (Amtsdirektor) Horke (Bürgermeister) Wesemann (Bürgermeister) Lenke /in des Amtsdirektors) Menzel-Neumann /in des Bürgermeisters) i.a. Handreck /in des Bürgermeisters)
4 Seite Januar 2016 Siebenter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Siebenter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Siebenter Vertrag zur Änderung des nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und der Stadt Guben, vertreten durch den Bürgermeister - im Folgenden: Stadt - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Sechsten Änderungsvertrag vom folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an das Amt eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad der Stadt den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird der Stadt die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner der Stadt im Alter von 0-12 Jahren 2.280,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungsbetrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Fünfte Vertrag vom und der Sechste Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Guben, Stadt Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und der Gemeinde Neuhausen/Spree, vertreten durch den Bürgermeister - im Folgenden: Gemeinde - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Sechsten Änderungsvertrag vom folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an die Gemeinde eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad der Gemeinde den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird der Gemeinde die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner der Gemeinde im Alter von 0-12 Jahren 2.380,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungsbetrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Fünfte Vertrag vom und der Sechste Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Neuhausen/Spree, Gemeinde Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und der Gemeinde Schenkendöbern, vertreten durch den Bürgermeister - im Folgenden: Gemeinde - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Sechsten Änderungsvertrag vom folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an die Gemeinde eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad der Gemeinde den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird der Gemeinde die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner der Gemeinde im Alter von 0-12 Jahren 2.380,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungsbetrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Fünfte Vertrag vom und der Sechste Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Schenkendöbern, Gemeinde i.v. Mahro (amt. Bürgermeister) Perko (Bürgermeister) i.v. Schenk (Bürgermeister) i.v. Schulz /in des Bürgermeisters) Schwieg /in des Bürgermeisters) Möcnchinger /in des Bürgermeisters)
5 Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa 16. Januar Seite 5 Siebenter Vertrag zur Änderung des öffentlichen-rechtlichen nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, im Folgenden: -und der Stadt Welzow, vertreten durch die Bürgermeisterin - im Folgenden: Stadt - wird zur teilweisen Änderung des zwischen den Vertragsparteien am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Sechsten Änderungsvertrag vom folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben an die Stadt eine Kinderkostenpauschale. der Versorgungsgrad der Stadt den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird der Stadt die erhöhte Kinderkostenpauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner der Stadt im Alter von 0-12 Jahren 2.380,00 EUR. Die Kinderkostenpauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungs - betrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Fünfte Vertrag vom und der Sechste Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Welzow, Stadt Zuchold (Bürgermeisterin) Pusch /in der Bürgermeisterin) Siebenter Vertrag zur Änderung des öffentlichen-rechtlichen nach 2 Abs. 1 Satz 2 vom Spree-Neiße, vertreten durch den Landrat, - im Folgenden: - und der Stadt Spremberg, vertreten durch die Bürgermeisterin - im Folgenden: Stadt - am vereinbarten öffentlichrechtlichen nach 2 Abs. 1 S. 2 Land Brandenburg (KitaG), zuletzt geändert durch den Sechsten Änderungsvertrag vom folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen: 1. Der leistet für die Durchführung aller Aufgaben der Kindertages betreuung nach dieser Vereinbarung an die Stadt eine Kinderkosten pauschale. der Versorgungsgrad der Stadt den durchschnittlichen Versorgungsgrad des es oder liegt darüber, wird der Stadt die erhöhte Kinderkosten - pauschale - Die Kinderkostenpauschale beträgt im Jahr 2016 je Einwohner der Stadt im Alter von 0-12 Jahren unter Berücksichtigung des Versorgungsgrades 2.380,00 EUR. Die Kinderkosten pauschale erhöht sich damit um 210,00 EUR. In diesem Erhöhungs betrag ist ein Betrag i. H. v. 40,00 EUR für den Ausgleich der Mehraufwendungen, die infolge der Erhöhung des Personalschlüssels ab entstehen, enthalten. Die Höhe dieser Pauschale gilt für das Jahr Gleichzeitig treten der Fünfte Vertrag vom und der Sechste Vertrag vom zur Änderung der Aufgaben nach 2 Abs. 1 Satz 2 KitaG außer Kraft. Spremberg, Stadt Herntier (Bürgermeisterin) Kulik /in der Bürgermeisterin) Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 des es Spree-Neiße Gemäß 82 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird der Kreistagsbeschluss - Nr /2015 vom über den Jahresabschluss des es Spree-Neiße zum und die Entlastung öffentlich bekannt gemacht: 1. Der Kreistag beschließt den geprüften Entwurf des Jahresabschlusses des es Spree-Neiße zum Der Kreistag erteilt dem Landrat des es Spree-Neiße für die Haushaltsführung 2011 Entlastung. Der Jahresabschluss des es Spree-Neiße zum und die Anlagen liegen zu den Dienstzeiten im Gebäude der Kreisverwaltung in Heinrich-Heine-Straße 1, Zimmer A.3.06, zur Einsichtnahme für jeden aus Harald Landrat
6 Seite Januar 2016 Der Spree-Neiße als Untere Jagdbehörde erlässt auf Grundlage des 4 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das (BbgJagdDV) in Verbindung mit 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und 9 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG) folgende Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Termins für die Einreichung der Abschussplanvorschläge für das Jagdjahr 2016/ Der Termin für die Einreichung der von den Jagdausübungsberechtigten vorgeschlagenen Abschusspläne für Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild für den Spree-Neiße wird von der Unteren Jagdbehörde auf den 07. März 2016 festgesetzt. 2. Diese Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in Forst (Lausitz) eingelegt werden. Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Allgemeinverfügung zur Abschussplanung für das Jagdjahr 2016/2017 im Spree-Neiße - Gruppenabschusspläne sind innerhalb von Hegegemeinschaften zulässig. - Die Bejagung von Schwarzwild vor der Abschussplanbestätigung ist zulässig. - Nachfolgende Voraussetzungen sind für die Bestätigung des Abschuss - planes erforderlich: 1. fristgemäße Einreichung bis zum Stichtag (siehe oben); 2. Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften (insbesondere vollständige Angaben von Zielbestand, Plan und Strecke des Vorjahres, Frühjahrsbestand, ggf. Abstimmungs vermerk der Hegegemeinschaft) vgl. 9 BbgJagdG sowie 4 und 4 a BbgJagdDV; 3. Einvernehmen des Jagdvorstandes der Jagdgenossenschaft/Inhaber des verpachteten Eigenjagdbezirkes durch Unterschrift auf dem Abschussplan; wenn kein Einvernehmen, dann Möglichkeit eigener Vorschläge in entsprechender Spalte auf Rückseite und/oder schrift - liche Begründung; 4. Innerhalb der Hegegemeinschaften: Abstimmung der Abschusspläne aufeinander (siehe Punkt 2); 5. Zustimmung des Jagdbeirates. Hinweise: - Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, Forst (Lausitz) im Zimmer B zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Mittwoch 13:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr. - Der vorgeschlagene Abschussplan (vorgeschriebenes Muster) ist spätestens zum obigen Termin in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen. - Eine gebührenpflichtige Festsetzung des Abschussplanes erfolgt nach Tarifstelle der GebOLandw in Höhe von 80 Euro, wenn Unterlagen nicht, nicht fristgemäß (siehe Punkt 1.) oder in unzureichender Qualität (siehe Punkt 2.) eingereicht werden. - Eine Festsetzung (ohne Gebühren) des Abschussplanes erfolgt insbesondere, wenn bereits eingetretenen oder zu erwartenden Wildschäden nicht hinreichend Rechnung getragen wird. - Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat. Mögliche Rückfragen richten Sie bitte rechtzeitig vor Einreichung des Abschussplanes an die Untere Jagd behörde. Harald Landrat SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN Vergabebekanntmachungen Rechtsgrundlage: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung KomHKV) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Teil II Nr. 3 vom ), zuletzt geändert durch die Verordnung vom (GVBl, Teil II, Nr. 38 vom ) 1. Auftraggeber/Vergabestelle Öffentlicher Auftraggeber: Spree-Neiße Fachbereich Bau und Planung Sachgebiet Untere Straßenbaubehörde, SG 61.5 Heinrich-Heine-Straße 1, Forst (Lausitz) Tel , Fax: f. kuckert-bauplanungsamt@lkspn.de 2. Auftragsgegenstand: 2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach HOAI (Kreisstraßen, Radwege, Durchlässe und Brücken des LSN) für die Jahre 2016 und Kurze Beschreibung des Auftrages: - Geotechnik (Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung) gem. HOAI 2013, Teil 5, Anlage 1, nach Pkt bis (komplettes Baugrundgutachten einschließlich Laboruntersuchungen, Bohrprofile und Sondierdiagramme) - Beauftragung Laborarbeiten gem. BTR RC-StB 04 als NAN Leistung (gelistete Umweltlabore gemäß Liste der Laboratorien für die Durchführung von umweltrelevanten Prüfungen im Sinne der brandenburgischen Anforderungen im Straßenbau für wiederverwendbare Straßenbaustoffe, Recyclingbaustoffe und industrielle Nebenprodukte ) - Ausschreibung (freihändige Vergabe der Baugrunderkundung unter Einholung von 3 Angeboten einschließlich Erarbeitung der LB und LV) und Betreuung der Baugrunderkundung vor Ort, Baugrunderkundung als NAN-Leistung 3. Geforderte Sicherheiten: Haftpflichtversicherung für Personen und sonstige Schäden in Höhe von je 1,5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Hinweise: - wenn die Höhe der geforderten Sicherheiten in der Berufshaftpflichtversicherung nicht mit den geforderten Werten in der Vergabebekanntmachung übereinstimmen, soll der Bieter erklären, dass er im Falle einer Auftragserteilung die Sicherheiten objektbezogen erhöht 4. Erklärung zu Ausschlusskriterien nach 4 (6) a-g und (9) a-e VOF 5. Nachweis Pflichtmitgliedschaft in der Architekten und Ingenieurkammer 6. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß 5 (4) VOF 7. Nachweis der fachlichen Eignung gemäß 5 (5) a-h VOF 8. weitere Angaben des Bieters: 8.1 Stundensätze für: - den Auftragnehmer - den techn./wissenschaftl. Mitarbeiter - den techn. Zeichner 8.2 eventuelle Nachauftragnehmer sind zu benennen 9. Verfahren 9.1 Verfahrensart: Öffentliche Bekanntmachung zur Schaffung eines Pools von Fachfirmen 9.2 Tag der Bekanntmachung: Einsendefrist für Bewerbungsunterlagen: Zuschlagskriterien: Der Spree-Neiße behält sich vor, bei Bedarf zur Bewertung der Fachkunde, Leistungs - fähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter weitere Nachweise abzufordern. Die Vergabe der Einzelobjekte erfolgt aus dem gebildeten Pool im Rotations- bzw. Losverfahren. 9.5 Entscheidung zur Aufnahme in den Pool: spätestens
7 Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa 16. Januar Seite 7 Rechtsgrundlage: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung KomHKV) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Teil II Nr. 3 vom ), zuletzt geändert durch die Verordnung vom (GVBl, Teil II, Nr. 38 vom ) 1. Auftraggeber/Vergabestelle Öffentlicher Auftraggeber: Spree-Neiße Fachbereich Bau und Planung Sachgebiet Untere Straßenbaubehörde, SG 61.5 Heinrich-Heine-Straße 1, Forst (Lausitz) Tel , Fax: f. kuckert-bauplanungsamt@lkspn.de 2. Auftragsgegenstand: 2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Durchführung von Brückenprüfungen sowie Erstellung von Plausibilitätsberechnungen an Brückenbauwerken für die Jahre 2016 und Kurze Beschreibung des Auftrages: Durchführung von Hauptprüfungen und einfachen Prüfungen gemäß DIN 1076 mit dem Programm SIB-Bauwerke Brückenprüfungen/Objektbezogene Schadensanalyse Plausibilitätsberechnungen 2.3 Honorierung: Gemäß Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statisch und Konstruktive Prüfung von Ingenieurbauten für Verkehrsanlagen RVP Ausgabe 2006 sowie nach Zeithonorar 3. Geforderte Sicherheiten: Haftpflichtversicherung für Personen und sonstige Schäden in Höhe von je 1,5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Hinweise: - wenn die Höhe der geforderten Sicherheiten in der Berufshaftpflichtversicherung nicht mit den geforderten Werten in der Vergabebekanntmachung übereinstimmen, soll der Bieter erklären, dass er im Falle einer Auftragserteilung die Sicherheiten objektbezogen erhöht 4. Erklärung zu Ausschlusskriterien nach 4 (6) a-g und (9) a-e VOF 5. Nachweis Pflichtmitgliedschaft in der Architekten und Ingenieurkammer 6. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß 5 (4) VOF 7. Nachweis der fachlichen Eignung gemäß 5 (5) a-h VOF 8. weitere Angaben des Bieters: 8.1 Stundensätze für: - den Auftragnehmer - den techn./wissenschaftl. Mitarbeiter - den techn. Zeichner 8.2 eventuelle Nachauftragnehmer sind zu benennen 9. Verfahren 9.1 Verfahrensart: Öffentliche Bekanntmachung zur Schaffung eines Pools von Fachfirmen 9.2 Tag der Bekanntmachung: Einsendefrist für Bewerbungsunterlagen: Zuschlagskriterien: Der Spree-Neiße behält sich vor, bei Bedarf zur Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter weitere Nachweise abzufordern. Die Vergabe der Einzelobjekte erfolgt aus dem gebildeten Pool im Rotations- bzw. Losverfahren. 9.5 Entscheidung zur Aufnahme in den Pool: spätestens Rechtsgrundlage: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung KomHKV) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Teil II Nr. 3 vom ), zuletzt geändert durch die Verordnung vom (GVBl, Teil II, Nr. 38 vom ) 1. Auftraggeber/Vergabestelle Öffentlicher Auftraggeber: Spree-Neiße Fachbereich Bau und Planung Sachgebiet Untere Straßenbaubehörde, SG 61.5 Heinrich-Heine-Straße 1, Forst (Lausitz) Tel , Fax: f. kuckert-bauplanungsamt@lkspn.de 2. Auftragsgegenstand: 2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Vermessungstechnische Leistungen für Verkehrs - anlagen und Ingenieurbauwerke nach HOAI (Kreisstraßen, Radwege, Durchlässe und Brücken des LSN) in den Jahren 2016 und Kurze Beschreibung des Auftrages: Planungsbegleitende Vermessung (Entwurfsvermessung) gem. HOAI 2013, Teil 5, Anlage 1, nach Pkt bis (LPh 1-4) 3. Geforderte Sicherheiten: Haftpflichtversicherung für Personen und sonstige Schäden in Höhe von je 1,5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Hinweise: - wenn die Höhe der geforderten Sicherheiten in der Berufshaftpflichtversicherung nicht mit den geforderten Werten in der Vergabebekanntmachung übereinstimmen, soll der Bieter erklären, dass er im Falle einer Auftragserteilung die Sicherheiten objektbezogen erhöht 4. Erklärung zu Ausschlusskriterien nach 4 (6) a-g und (9) a-e VOF 5. Nachweis Pflichtmitgliedschaft in der Architekten und Ingenieurkammer 6. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß 5 (4) VOF 7. Nachweis der fachlichen Eignung gemäß 5 (5) a-h VOF 8. weitere Angaben des Bieters: 8.1 Stundensätze für: - den Auftragnehmer - den techn./wissenschaftl. Mitarbeiter - den techn. Zeichner 8.2 eventuelle Nachauftragnehmer sind zu benennen 9. Verfahren 9.1 Verfahrensart: Öffentliche Bekanntmachung zur Schaffung eines Pools von Fachfirmen 9.2 Tag der Bekanntmachung: Einsendefrist für Bewerbungsunterlagen: Zuschlagskriterien: Der Spree-Neiße behält sich vor, bei Bedarf zur Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter weitere Nachweise abzufordern. Die Vergabe der Einzelobjekte erfolgt aus dem gebildeten Pool im Rotations- bzw. Losverfahren. 9.5 Entscheidung zur Aufnahme in den Pool: spätestens Rechtsgrundlage: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung KomHKV) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Teil II Nr. 3 vom ), zuletzt geändert durch die Verordnung vom (GVBl, Teil II, Nr. 38 vom ) 1. Auftraggeber/Vergabestelle Öffentlicher Auftraggeber: Spree-Neiße Fachbereich Bau und Planung Sachgebiet Untere Straßenbaubehörde, SG 61.5 Heinrich-Heine-Straße 1, Forst (Lausitz) Tel , Fax: f. kuckert-bauplanungsamt@lkspn.de 2. Auftragsgegenstand: 2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach HOAI (Kreisstraßen, Radwege, Durchlässe und Brücken des LSN) für die Jahre 2016 und Kurze Beschreibung des Auftrages: Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke LPH 1-8 gem. HOAI 2013, Teil 3 Abschnitte 3 und 4; 41 ff und 45 ff; und örtliche BÜ gem. HOAI 2013 Teil 5, Anlage Geforderte Sicherheiten: Haftpflichtversicherung für Personen und sonstige Schäden in Höhe von je 1,5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Hinweise: - wenn die Höhe der geforderten Sicherheiten in der Berufshaftpflichtversicherung nicht mit den geforderten Werten in der Vergabebekanntmachung übereinstimmen, soll der Bieter erklären, dass er im Falle einer Auftragserteilung die Sicherheiten objektbezogen erhöht 4. Erklärung zu Ausschlusskriterien nach 4 (6) a-g und (9) a-e VOF 5. Nachweis Pflichtmitgliedschaft in der Architekten und Ingenieurkammer 6. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß 5 (4) VOF 7. Nachweis der fachlichen Eignung gemäß 5 (5) a-h VOF 8. weitere Angaben des Bieters: 8.1 Stundensätze für: - den Auftragnehmer - den techn./wissenschaftl. Mitarbeiter - den techn. Zeichner 8.2 eventuelle Nachauftragnehmer sind zu benennen 9. Verfahren 9.1 Verfahrensart: Öffentliche Bekanntmachung zur Schaffung eines Pools von Fachfirmen 9.2 Tag der Bekanntmachung: Einsendefrist für Bewerbungsunterlagen: Zuschlagskriterien: Der Spree-Neiße behält sich vor, bei Bedarf zur Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter weitere Nachweise abzufordern. Die Vergabe der Einzelobjekte erfolgt aus dem gebildeten Pool im Rotations- bzw. Losverfahren. 9.5 Entscheidung zur Aufnahme in den Pool: spätestens
8 Seite Januar 2016 Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Rechtsgrundlage: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung KomHKV) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Teil II Nr. 3 vom ), zuletzt geändert durch die Verordnung vom (GVBl, Teil II, Nr. 38 vom ) 1. Auftraggeber/Vergabestelle Öffentlicher Auftraggeber: Spree-Neiße Fachbereich Bau und Planung Sachgebiet Untere Straßenbaubehörde, SG 61.5 Heinrich-Heine-Straße 1, Forst (Lausitz) Tel , Fax: f. kuckert-bauplanungsamt@lkspn.de 2. Auftragsgegenstand: 2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Umweltfachliche Prüfungen und Planungen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz BbgNatSchG und UVPG im Rahmen von bauplanungsrechtlichen Zulassungsverfahren nach HOAI für Kreisstraßen für die Jahre 2016 und Kurze Beschreibung des Auftrages: Erarbeitung von: - FFH- (Vor) Prüfungen nach der Richtlinie 92/43 EWG - Untersuchungen von Schutzgebieten nach der Richtlinie 79/409 EWG - artenschutzrechtliche Fachbeiträge (faunistische Untersuchungen) - Umweltverträglichkeitsstudien gemäß HOAI 2013, Anlage 1, Pkt Landschaftspflegerische Begleitpläne gemäß HOAI 2013, Teil 2, Abschnitt 2, 6 ff - Landschaftspflegerische Ausführungspläne gemäß HOAI 2013, Teil 3, 8 ff (Freianlagen) 3. Geforderte Sicherheiten: Haftpflichtversicherung für Personen und sonstige Schäden in Höhe von je 1,5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Hinweise: - wenn die Höhe der geforderten Sicherheiten in der Berufshaftpflichtversicherung nicht mit den geforderten Werten in der Vergabebekanntmachung übereinstimmen, soll der Bieter erklären, dass er im Falle einer Auftragserteilung die Sicherheiten objektbezogen erhöht 4. Erklärung zu Ausschlusskriterien nach 4 (6) a-g und (9) a-e VOF 5. Nachweis Pflichtmitgliedschaft in der Architekten und Ingenieurkammer 6. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß 5 (4) VOF 7. Nachweis der fachlichen Eignung gemäß 5 (5) a-h VOF 8. weitere Angaben des Bieters: 8.1 Stundensätze für: - den Auftragnehmer - den techn./wissenschaftl. Mitarbeiter - den techn. Zeichner 8.2 eventuelle Nachauftragnehmer sind zu benennen 9. Verfahren 9.1 Verfahrensart: Öffentliche Bekanntmachung zur Schaffung eines Pools von Fachfirmen 9.2 Tag der Bekanntmachung: Einsendefrist für Bewerbungsunterlagen: Zuschlagskriterien: Der Spree-Neiße behält sich vor, bei Bedarf zur Bewertung der Fachkunde, Leistungs - fähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter weitere Nachweise abzufordern. Die Vergabe der Einzelobjekte erfolgt aus dem gebildeten Pool im Rotations- bzw. Losverfahren. 9.5 Entscheidung zur Aufnahme in den Pool: spätestens Standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Ersatzneubau Wehr 27 in der Hauptspree Bekanntmachung des es Spree-Neiße gemäß a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Strabag AG, Gruppe Wasser- und Spezialbau Lübben, realisiert im Auftrag des Wasserund Bodenverbandes Oberland Calau den Ersatzneubau des Wehres 27 (Jedro-Schleuse) in der Hauptspree in Burg (Spreewald). In diesem Zusammenhang wurde durch die Strabag AG die wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser im Rahmen der Baugrubenentwässerung für die Herstellung des Ersatzbauwerkes beantragt. Es ist vorgesehen, den Grundwasserstand in der umspundeten Baugrube zeitweilig um maximal 4,50 m abzusenken. Die Grundwasserabsenkung soll in unterschiedlicher Intensität über 10 Kalenderwochen je nach Baufortschritt im Zeitraum von Januar bis März 2016 entsprechend Erfordernis andauern. Es ist vorgesehen, während dieses Zeitraumes Grundwasser in einer Menge von m 3 zu fördern und unmittelbar unterhalb der Baustelle wieder in die Hauptspree einzuleiten. Es handelt sich dabei um ein Vorhaben der Nummer Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Demnach ist eine standort - bezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgt vor Beginn des Genehmigungsverfahrens zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser. Grundlage der Vorprüfung waren die vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen, die Beurteilung des Vorhabens durch die untere Naturschutzbehörde und eigene Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Antragsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 03562/ ) während der Dienststunden im Spree- Neiße, Fachbereich Umwelt, Sachgebiet Untere Wasserbehörde, Heinrich-Heine-Str. 1, Zimmer B 2.22, eingesehen werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts -Wasserhaushaltsgesetz- vom (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 320 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I/12, Nr. 20), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom (GVBl. I/14, Nr. 32) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) Spree-Neiße Fachbereich Umwelt, Sachgebiet Untere Wasserbehörde Mitteilung über Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters Im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016 werden im Spree-Neiße Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters durchgeführt. Die Vermessungsarbeiten werden durch Angestellte des Fachbereiches Kataster und Vermessung des es Spree-Neiße vorgenommen. Diese Arbeiten sind erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nach 5 Absatz 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im (Brandenburgisches Vermessungsgesetz- BbgVermG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juni 2009 (GVBl.Teil I; Nr. 8, S.166), geändert durch Artikel 2 des INSPIRE-Umsetzungsgesetzes vom (GVBl. Teil I 2010, Nr.17) sicherzustellen. Hierzu werden Arbeiten zur Aktualisierung der Bestandsdaten (Nutzungsarten, Straßennamen und Grundstücksnummern) sowie Vermessungsarbeiten zur Passpunktbestimmung durchgeführt, bei denen ein Betreten der Grundstücke des o.a. Gebietes erforderlich werden kann. Die Arbeiten werden von Amts wegen durch geführt und sind für alle Grundstückseigentümer kostenfrei. Die Ergebnisse der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters werden zu gegebener Zeit durch Offenlegung bekannt gemacht. Ansprechpartner bei Rückfragen sind: Frau Schmidt - Tel. 0355/ und Herr Michaelis - Tel. 0355/ Spree-Neiße Fachbereich Kataster und Vermessung ENDE DES AMTLICHEN TEILS NICHTAMTLICHER TEIL
9 Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa 16. Januar Seite 9 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG IM FOKUS Liebe Leserinnen und Leser, in der heutigen Ausgabe berichten wir über die erfolgreiche Wettbewerbsbeteiligung des es Spree-Neiße in Kooperation mit dem Oberspreewald-Lausitz beim Modellvorhaben zur Sicherung der Versorgung und Mobilität. Spree-Neiße + Oberspreewald-Lausitz auch in der Zukunft mobil und gut versorgt! Im September 2015 folgten die e Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz dem Aufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sich für das Modellvorhaben Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen zu bewerben. Fristgerecht zum 18. September 2015 wurde die gemeinsame Bewerbung beim BMVI in Bonn eingereicht. Die gemeinsame Arbeit hat sich gelohnt. Das Konzept der Partnerschaft von Spree-Neiße und Obespreewald- Lausitz zur langfristigen Sicherung von Versorgung und Mobilität für ihre Bürgerinnen und Bürger konnte die Expertenjury mit ihren Ideen überzeugen. Am 01. Dezember 2015 konnte der zweite Beigeordnete des es Spree-Neiße Olaf Lalk vom Staatssekretär Rainer Bomba die Teilnahmeurkunde für die ausgewählte Modellregion Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz in Empfang nehmen. Das Modellvorhaben läuft von Januar 2016 bis Juni Insgesamt 91 vom demografischen Wandel besonders betroffene Regionen haben am Wettbewerb des BMVI teilgenommen. Neben der Kooperation im Süden Brandenburgs gehören Ostsachsen mit Görlitz und Bautzen sowie 16 weitere Regionen zu den ausgewählten Modellregionen. Ziel des Modellvorhabens: Im Rahmen des Modellvorhabens sollen Mobilitätsangebote, die über das Grundangebot hinausgehen, gesichert, weiterentwickelt und mit dem klassischen Personennahverkehr vernetzt werden. Ein weiteres Ziel ist, Angebote der Daseinsvorsorge mittel- bis langfristig an räumlich möglichst günstigen Standorten zu bündeln, um damit deren wirtschaftliche Tragfähigkeit und Erreichbarkeit langfristig sicherzustellen. Der Modellregion Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz stehen circa Euro für die Erarbeitung auf einander abgestimmter Mobilitäts- und Versorgungskonzepte zur Ver - fügung. Weitere Euro stellt der Bund für die Umsetzung erster Investitionen in dem zweieinhalbjährigen Zeitraum bereit. Mögliche investive Maßnahmen könnten sein die Einrichtung barrierefreier Rad- und Busstationen, die zentrale Koordinierung von Krankenhaustransporten aber auch der Aufbau eines Dorfzentrums mit Dorfladen, in dem auch Dienstleistungen von der Bank, dem Arzt bis zur Paketannahmeservice angeboten werden. Der erforderliche Zuwendungsantrag zum Erhalt der Bundesmittel wurde beim Bundes - ministerium eingereicht und nach Bewilligung erfolgt die gemeinsame Erstellung des Versorgungs- und Mobilitätskonzept für den ländlichen Raum. Welche konkreten Maßnahmen für unsere Region notwendig sind, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern, werden die e gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen sowie dortigen Einrichtungen und Vereinen erarbeiten. Über Informationsveranstaltungen und entsprechende Workshops werden wir Sie rechtzeitig mit Hilfe der Presse und Flyern informieren. Text: Spree-Neiße/LAG Spree-Neiße-Land e.v. Fotos: BMVI Ansprechpersonen in der LEADER-Region Spree-Neiße-Land Katrin Lohmann und Manuela Tilch Raum A1.17, Heinrich-Heine-Straße Forst (Lausitz) Telefon: (03562) Internet: Ansprechperson in der LEADER-Region Spreewald-Plus Lutz Habermann Am Kleinen Hain Lübben (Spreewald) Telefon: (03546) 8426 Internet:
10 Seite Januar 2016 Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Der Eigenbetrieb Jobcenter des es Spree-Neiße informiert: Das Jobcenter Spree-Neiße wünscht Ihnen alles Gute für 2016, vor allem viel Gesundheit, Glück und Schaffenskraft! Neues Angebot: AktivF@brik in Spremberg Die AktivF@brik? Was hat man sich denn da schon wieder einfallen lassen? Kurz und knapp gesagt: ein neues kosten loses Dienstleistungsangebot für Leistungsberechtigte, welche durch das Jobcenter Spree-Neiße betreut werden. Warum? Kurz und knapp gesagt: um fehlende Bewerbungsstrategien zu erlernen und die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung schneller erreichen zu können. Was ist da anders als im Büro meines Fallmanagers? Kurz und knapp gesagt: Fünf Einzelarbeits - plätze mit Internetzugang zur Recherche von Job- und Bildungsangeboten, die Möglichkeit des Übens von Vorstellungsgesprächen, Erstellen von Bewerbungsunterlagen und Gelegenheit zum Informationsaustausch, der gegenseitigen Motivation und Stärkung. Wann kann ich dieses Angebot nutzen? Kurz und knapp gesagt: an den regulären Sprechzeiten des Jobcenters Spree-Neiße und Montag sowie Mittwoch auf Terminbasis. Wo erhalte ich weitere Informationen? Kurz und knapp gesagt: Durch die zuständigen Fallmanager/-innen, aber auch Leistungssachbearbeiter/-innen sowie auf dem ausliegenden Flyer in der Außenstelle Spremberg, Gerberstraße 3a, ab Januar Eckdaten des Eigenbetriebes im Dezember 2015 Bedarfsgemeinschaften Standort Forst (Lausitz) Standort Spremberg Standort Guben Standort Cottbus Gesamt Spree-Neiße Veränderung ggü. Vormonat -42 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße Personen Leistungsempfänger nach dem SGB II gesamt Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) davon weiblich davon männlich davon unter 25 Jahre 805 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) Hat die AktivF@brik schon begonnen und wo finde ich die Räumlichkeiten? Kurz und knapp gesagt: voraussichtlich ab in der Bauhof straße 1 in Spremberg. Aha.. Wir Fallmanager/-innen der Außenstelle Spremberg freuen uns, Sie in den neuen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen!
11 Amtsblatt für den Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa 16. Januar Seite 11 Arbeitslosenzahlen im Dezember 2015 (Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen) Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) e/ gesamt im Bereich kreisfreie Stadt aktuell Veränderung Arb.los.- SGB II SGB III (absolut) ggü. Vormonat Quote aktuell Veränderung Arb.los.- aktuell Veränderung Arb.los.- (gesamt) (absolut) ggü. Vormonat Quote (absolut) ggü. Vormonat Quote Spree-Neiße ,7% ,5% ,3% Stadt Cottbus ,7% ,2% ,5% Elbe-Elster ,8% ,5% ,4% Oberspreewald-Lausitz ,6% ,3% ,3% Ansprechpartner Jobcenter Postanschrift Heinrich-Heine-Str. 1, Forst (Lausitz) Tel.: (03562) Außenstelle Forst (Lausitz) Richard-Wagner-Str. 37, Forst (Lausitz) (zuständig für die Stadt Forst (L.) und das Amt Döbern- Land), Tel.: (03562) Außenstelle Guben, Bahnhofstraße 4, Guben (zuständig für die Stadt Guben, die Gemeinde Schenkendöbern und den Ortsteil Grießen der Gemeinde Jänschwalde) Tel.: (03561) Außenstelle Spremberg, Gerberstraße 3a, Spremberg (zuständig für die Stadt Spremberg und die Stadt Welzow) Tel.: (03563) Außenstelle Cottbus, Makarenkostraße 5, Cottbus (zuständig für die Gemeinde Neuhausen/Spree, die Stadt Drebkau, die Gemeinde Kolkwitz, das Amt Burg (Spreewald) und das Amt Peitz), Tel.: (0355) Sprechzeiten: Dienstag 08:00-12:00, 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung Arbeitgeberservice Heinrich-Heine-Str. 1, Forst (Lausitz) Tel.: (03562) jobcenter@lkspn.de Vermittlungen seit Januar 2015 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße Perspektive 50plus: Positive Bilanz nach 10-jähriger Laufzeit Mit bundesweit über Integrationen in der dritten Programmphase endet das Bundesprogramm Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen. Wichtige Erfahrungen und Erkenntnisse werden auch zukünftig bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit genutzt. Mit diesen erfolgreichen Zahlen hat das Bundesprogramm Perspektive 50plus einen deutlichen Beitrag zum bundesweiten Anstieg der Beschäftigungsquote der über 50-Jährigen geleistet. Neben den Aktivierungs- und Integrationserfolgen hat das Bundesprogramm auch einen erheblichen Einfluss auf die Vermittlungsarbeit in den Jobcentern im Hinblick auf die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre genommen. Der Fokus lag stärker auf individualisierten Angeboten wie Coaching und personengebundenen Dienstleistungen und damit vermehrt auf der Förderung und Entwicklung individueller Potenziale, Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen. Tendenziell hat sich die Gesundheitsförderung im Programm Perspektive 50plus zu einer Schlüsselrolle in der Aktivierung und Integration der älteren Langzeitarbeitslosen entwickelt. Der Ansatz der Selbstbefähigung ist auch wichtig im Bezug auf die Übernahme von Selbstverantwortung für die Gesundheit. Das Zusammenspiel von individueller Sicht auf die einzelne Person und hohem Stellenwert von Gruppenangeboten in der Gesundheitsförderung verstärkt diese positive Wirkung. So wurden die Langzeitarbeitslosen aktiv dazu angeregt, ihre individuellen Wünsche auf freiwilliger Basis in den Aktivierungsprozess einzubeziehen. Schließlich berücksichtigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese positiven Erfahrungen von Perspektive 50plus auch bei der Umsetzung der neuen Sonderprogramme zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Coaching und eine gezielte Arbeitgeberansprache bilden Kernelemente des auch im Jobcenter Spree-Neiße umgesetzten ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und des Bundesprogrammes Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die im Bundesprogramm Perspektive 50plus entwickelten umfassenden und maßgeschneiderten Betreuungsangebote sollen für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Eine Botschaft, die die 10-jährige Umsetzung von Perspektive 50plus geprägt hat, soll in Erinnerung bleiben: Jeder kann etwas, jeder wird gebraucht! Maßnahmeart Anzahl 1. Arbeitsmarkt Existenzgründung 72 Arbeitsgelegenheiten (2. Arbeitsmarkt) Ausbildung 336 Ausbildungsvorbereitung 186 Fort- und Weiterbildung 243 weitere Vorbereitung auf dem Arbeitsmarkt Die Abschlussveranstaltung zum Beschäftigungspakt 50plus ALTERnativen in der Lausitz" fand im Mai 2015 im Landratsamt Senftenberg statt. An diesem Tag wurden fünf Unternehmen mit Weitblick 2015 prämiert und stellvertretend für viele andere regionale Unternehmen ausgezeichnet. Diese weitsichtigen Unternehmer/innen waren bereit, ältere Arbeitslose einzustellen und dies mit einer Personalpolitik zu verbinden, die alle Beschäftigten dabei unterstützt, dass sie möglichst lange gesund und motiviert arbeiten können. Denn ältere Beschäftigte sind unverzichtbar! Foto: Oberspreewald-Lausitz Vermittlungen im Dezember 2015 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße 1. Arbeitsmarkt 193 Ausbildung 14 Das Jobcenter Spree-Neiße beteiligte sich seit 2008 an diesem Programm und konnte insgesamt 482 Integrationen erreichen, davon 82 im Jahr Unternehmen mit Weitblick im Spree-Neiße: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal/ Christliches Seniorenheim Spremberg M.E.D. Gesellschaft für Altenpflege mbh Spremberg
AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße
Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche
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