Datenerhebung über Miet- und Energieschulden in Baden- Württemberg und Möglichkeiten zur Verringerung der Anzahl von Räumungsklagen

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1 14. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abg. Walter Krögner SPD und Antwort des Wirtschaftsministeriums Datenerhebung über Miet- und Energieschulden in Baden- Württemberg und Möglichkeiten zur Verringerung der Anzahl von Räumungsklagen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche statistischen Erhebungen, wie beispielsweise zur Verbraucherinsolvenz, gibt es in Baden-Württemberg über die Zahl von Räumungsklagen und die Vollstreckung von Räumungstiteln (mit Angabe, wie sich die jeweiligen Zahlen zwischen 2005 bis heute entwickelt haben)? 2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für privatwirtschaftliche und öffentliche Wohnungsunternehmen und Verwaltungen des Landes und der Kommunen, die allein dadurch entstehen, dass Räumungsklagen angestrengt und vollstreckt werden und in welcher Höhe könnten Kosten der öffentlichen Verwaltungen durch professionelle Schuldenberatung eingespart werden? 3. Ist ihr der Forschungsbericht Schuldnerberatung in der Wohnungswirtschaft der Evangelischen Hochschule Freiburg bekannt (mit Angabe, wie sie diese Arbeit im Hinblick auf ihre grundsätzliche Bedeutung für die Wohnungswirtschaft beurteilt)? 4. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, Miet- und Energieschulden einvernehmlich zwischen Vermieter und Mieter zu regeln und welche unterstützenden Maßnahmen/Instrumente seitens der Kommunen und Sozialverbände sind diesbezüglich vorhanden und mit welchen Mitteln kann sie den hilfesuchenden Schuldnern kompetente Anlaufstellen unbürokratisch und transparent aufzeigen? Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. Stimmt sie dem Ergebnis des o. a. Forschungsberichts zu, wonach die Beteiligten der Sozialen Arbeit, der Wohnungswirtschaft, der Interessenverbände, der Justiz und rechtsberatenden Berufe weitergebildet werden müssen, um lösungsorientierte und nachhaltige Beratungskontakte aufzubauen und Lösungskonzepte zu entwickeln? 6. Ist sie bereit, Ansätze der Schuldnerberatung in der Wohnungswirtschaft und insbesondere die Qualifizierung zum Mietschuldenberater zu unterstützen, indem sie sich dafür einsetzt, dass diese Thematik in den Studienund Ausbildungsplänen der berührten Disziplinen berücksichtigt wird und dass dieser Schuldnerberatung z. B. durch eine öffentliche Prüfung landesweit Anerkennung verschafft wird? 7. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten sieht sie, um die Zahl der Räumungsklagen im Interesse aller Beteiligten zu verringern? Krögner SPD Begründung Zwangsräumungen verursachen jedes Jahr hohe Kosten für öffentliche Haushalte und Wohnungsvermieter. Durch begleitende Maßnahmen kann Ärger vermieden und Geld eingespart werden. Die Evangelische Hochschule Freiburg hat im Zuge eines Forschungsberichts nachgewiesen, dass die in diesem Bereich vorhandenen Strukturen wenig transparent sind und bei vielen Akteuren Fortbildungsbedarf besteht. Antwort*) Mit Schreiben vom 17. Januar 2011 Nr /15 beantwortet das Wirtschaftsministerium unter Beteiligung des Justizministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche statistischen Erhebungen, wie beispielsweise zur Verbraucherinsolvenz, gibt es in Baden-Württemberg über die Zahl von Räumungsklagen und die Vollstreckung von Räumungstiteln (mit Angabe, wie sich die jeweiligen Zahlen zwischen 2005 bis heute entwickelt haben)? Gesonderte statistische Daten über die Zahl von Räumungsklagen werden nicht erhoben. Räumungsklagen sind bei den Amtsgerichten im Sachgebiet Wohnungsmietsachen enthalten. Hierunter werden alle Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses (vgl. 23 Ziffer 2 Buchstabe a Gerichtsverfassungsgesetz) erfasst. Verfahren betreffend die Miete von Gewerberäumen werden gemeinsam mit Streitigkeiten betreffend die Miete von beweglichen Gegenständen als sonstige Mietsachen erfasst. 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.

3 Die zahlenmäßige Entwicklung von Mietstreitigkeiten ist seit 2005 rückläufig. Sie stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Zivilsachen vor dem Amtsgericht Jahr Wohnungsmietsachen Sonstige Mietsachen Zivilsachen vor dem Landgericht 1. Instanz Miet-/Kredit-/Leasingsachen Die Zahl der Zwangsräumungen wird nicht statistisch erfasst. 2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für privatwirtschaftliche und öffentliche Wohnungsunternehmen und Verwaltungen des Landes und der Kommunen, die allein dadurch entstehen, dass Räumungsklagen angestrengt und vollstreckt werden und in welcher Höhe könnten Kosten der öffentlichen Verwaltungen durch professionelle Schuldnerberatung eingespart werden? Zur Gesamthöhe der jährlichen Kosten für privatwirtschaftliche und öffentliche Wohnungsunternehmen und Verwaltungen des Landes und der Kommunen sowie der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer für Räumungsklagen und Zwangsräumungen liegen auch nach einer eigens durchgeführten kurzfristigen Umfrage keine absoluten Zahlen vor. Gleiches gilt für die Höhe der Kosten der öffentlichen Verwaltungen, die durch professionelle Schuldnerberatung eingespart werden könnten. Umfassende Datenerhebungen wären mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden bzw. bezüglich belastbarer Angaben zur (vorausschauend ursächlichen) Kostenersparnis der öffentlichen Verwaltungen bei professioneller Schuldnerberatung auch nicht durchführbar. Allerdings hat die Umfrage ergeben, dass die privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg jährlich durchschnittlich bis zu Euro für Räumungsklagen und deren Vollstreckung ausgeben; bei einzelnen Wohnungsunternehmen kann sich der Betrag aber auch auf über Euro belaufen. Die ermittelten Kosten einer Räumung betragen durchschnittlich Euro: darin enthalten sind sowohl die Kosten der Räumung selbst, als auch die Mietschulden. Pro vermietete Wohnungen belaufen sich bei einer gemischten Bewohnerstruktur, einem durchschnittlichen Verbleib über zwei Jahre die Rechtsanwaltskosten auf durchschnittlich Euro. Die Häufigkeit von Räumungsklagen hängt dabei auch von der jeweiligen Mieterstruktur ab. So geben die kommunalen Wohnungsunternehmen jährlich durchschnittlich etwa Euro für Räumungsklagen und deren Vollstreckung aus. Die Kosten der öffentlichen Verwaltungen für die Obdachlosenunterbringung in Pensionen und Fürsorgeunterkünften betragen nach Auskunft der an der Umfrage teilnehmenden Städte zwischen Euro und rund Euro jährlich. Zusätzlich kann der Verwaltungsaufwand erheblich sein, wenn zum Beispiel Familien mit Kindern zwangsgeräumt werden, deren weitere Unterbringung in einer geeigneten Wohnung besonders zeitaufwändig ist, oder wenn Hilfestellung bei den notwendigen Behördengängen erforderlich ist. 3

4 4 3. Ist ihr der Forschungsbericht Schuldnerberatung in der Wohnungswirtschaft der Evangelischen Hochschule Freiburg bekannt (mit Angabe, wie sie diese Arbeit im Hinblick auf ihre grundsätzliche Bedeutung für die Wohnungswirtschaft beurteilt)? Die Landesregierung wurde anlässlich einer Anfrage zur Möglichkeit der finanziellen Unterstützung auf das Forschungsprojekt Schuldnerberatung in der Wohnungswirtschaft aufmerksam; vgl. Antwort zu Frage 7. Der noch nicht abschließende Forschungsbericht zum Projekt ist nunmehr im Internet unter abrufbar. Bei dem Projekt wurden zunächst die Ursachen von Miet- und Energieschulden sowie mögliche Lösungswege erforscht. Zu deren Prävention bzw. zur frühzeitigen, angemessenen Unterstützung bereits verschuldeter Menschen wurden auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse entsprechende Weiterbildungsangebote insbesondere für professionell damit befasste Mitarbeiter von Hausverwaltungen, Energieversorgern, der Justiz (Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher) und von Rechtsanwaltskanzleien sowie der Sozialen Arbeit, aber auch für Nachbarschaftshelfer zum Wohnungssicherungsberater oder zertifizierten Mietschuldenberater entwickelt, die anschließend erprobt werden. Zentrales Anliegen des Projektes ist es, die von der Schuldenproblematik betroffenen Parteien in die Lage zu versetzen, diese möglichst frühzeitig eigenverantwortlich und nachhaltig zu lösen. Der Forschungsbericht hat eine für die Wohnungswirtschaft sowohl unter sozialen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten bedeutsame Problematik aufgegriffen, die eventuell noch vertieft untersucht werden kann. 4. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, Miet- und Energieschulden einvernehmlich zwischen Vermieter und Mieter zu regeln und welche unterstützenden Maßnahmen/Instrumente seitens der Kommunen und Sozialverbände sind diesbezüglich vorhanden und mit welchen Mitteln kann sie den hilfe - suchenden Schuldnern kompetente Anlaufstellen unbürokratisch und transparent aufzeigen? Die Möglichkeiten zur einvernehmlichen Regelung von Miet- und Energieschulden hängen nicht nur vom Schuldner und der Unterstützung, die er von außen erfährt, sondern auch von seinem Gegenüber und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Oftmals sind die Haushalte nachhaltig verschuldet, wenn erstmals die Mietzahlungen ausbleiben. In der Regel wird aber auch in diesen Fällen von Vermieterseite aus versucht, alle Möglichkeiten zur Vermeidung einer Räumungsklage auszuschöpfen. Allerdings haben nur rund ein Drittel sowohl der kommunalen als auch der privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen Erfahrung mit einer eigenen oder externen Schuldnerberatung. Die Einschaltung einer Schuldnerberatung kann sich jedoch neben einem verbesserten, frühzeitigen Forderungsmanagement positiv auf die Anzahl der Räumungsklagen auswirken. Die grundsätzliche Möglichkeit, als Alternative zu einem durch die hohe Arbeitsbelastung der Gerichte oftmals lang andauernden Prozess die Begleichung von Miet- und Energieschulden einvernehmlich zu regeln, bedeutet, durch vorbeugendes Risikomanagement oder frühzeitiges Schuldenmanagement im Falle von Mietschulden eine Kündigung oder Räumung und damit schlimmstenfalls drohende Obdachlosigkeit zu verhindern und auf der anderen Seite zu einer deutlich niedrigeren Wagnisquote, insbesondere für Vermieter von Sozialmietwohnungen, zu gelangen. So können beispielsweise durch die Aufstellung eines Zahlungsplans und Vereinbarung einer Ratenzahlung oder durch eine Verlängerung der Räumungsfrist und Mietübernahme für die Vergangenheit Mietschulden bzw. Mietausfälle verhindert oder zumindest gesenkt und die bei einem hohen Streitwert nicht unerheblichen Ge-

5 richts- und Anwaltskosten sowie Räumungs-, Einlagerungs-/Verschrottungsund (Schönheits-)Reparaturkosten vermieden werden. Dies führt auch zu einer Entlastung der Justiz. Unterstützende Maßnahmen für Miet- und Energieschuldner leisten die Kommunen sowohl im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als auch im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII); es handelt sich hierbei um kommunale Aufgabenwahrnehmung, eine Zuständigkeit des Landes besteht nicht. Das SGB II sieht für Empfänger von Arbeitslosengeld II Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung als kommunale Eingliederungsleistungen vor. Diese Leistungen zielen auf eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Empfänger von Sozialhilfe können neben einer Beratung in Fragen der Sozialhilfe auch Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten, auch bei Schuldenproblemen, erhalten. Hierbei müssen die Kommunen nach den Regelungen des SGB XII immer auch auf die Beratung und Unterstützung von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von sonstigen Stellen hinweisen. Die Beratung und Unterstützung durch die Kommunen als Sozialhilfeträger kann auch zum Gegenstand haben, die zuständigen Stellen abzuklären, diese Anlaufstellen den Leistungsberechtigten aufzuzeigen und sie bei der Kontaktaufnahme zu diesen zu unterstützen. Darüber hinaus können die Kommunen als Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und im Rahmen der Sozialhilfe in allen Fällen, in denen dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, mit einem Darlehen über die akute Notlage hinweghelfen. Soweit es zur Räumungsklage kommt, wird der Träger der Grundsicherung durch das Gericht benachrichtigt. 5. Stimmt sie dem Ergebnis des o. a. Forschungsberichts zu, wonach die Beteiligten der Sozialen Arbeit, der Wohnungswirtschaft, der Interessenverbände, der Justiz und rechtsberatenden Berufe weitergebildet werden müssen, um lösungsorientierte und nachhaltige Beratungskontakte aufzubauen und Lösungskonzepte zu entwickeln? Die Beteiligten und Personen, die in Bezug auf Miet- und Energieschulden beratend und unterstützend tätig werden, sollten für die vielfältigen Ursachen und Folgen von Miet- und Energieschulden sensibilisiert sein und über bestmögliche Kenntnisse zu deren Vermeidung und Behebung verfügen. Sowohl das Wirtschaftsministerium als auch das Justizministerium halten ein entsprechendes spezielles Weiterbildungsangebot für sinnvoll (vgl. auch Antwort zu Frage 6). 6. Ist sie bereit, Ansätze der Schuldnerberatung in der Wohnungswirtschaft und insbesondere die Qualifizierung zum Mietschuldenberater zu unterstützen, indem sie sich dafür einsetzt, dass diese Thematik in den Studienund Ausbildungsplänen der berührten Disziplinen berücksichtigt wird und dass dieser Schuldnerberatung z. B. durch eine öffentliche Prüfung landesweit Anerkennung verschafft wird? Die Schuldnerberatung in der Wohnungswirtschaft wird im Studium der Sozialen Arbeit sowohl an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) als auch an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg unter dem Gesichtspunkt existenzielle Notlagen und Armut in Familien angesprochen. 5

6 Umfassender ist sie in die Verwaltungsausbildung an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung integriert. Dabei wird auch auf andere Beratungssituationen sowie auf den Umgang mit Leistungsberechtigten allgemein eingegangen. Das Wohnungswesen wird an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung ebenfalls unterrichtet, teils im Rahmen des Vertiefungsschwerpunkts Leistungsverwaltung, teils im Rahmen des Grundlagenstudiums. In allen diesen Lehrveranstaltungen finden keine gesonderten Prüfungen statt. Allerdings werden ihre Inhalte in den Modulprüfungen berücksichtigt. An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist die Schuldnerberatung auch Gegenstand des Studiums in der Studienrichtung Bank, beispielsweise in den Veranstaltungen zum Thema Privatkundengeschäft, und in der Studienrichtung Steuern in Veranstaltungen zum Insolvenzrecht und in den Behandlungen des Themas Mandantenprobleme. Die zukünftigen Steuerberater und die Kundenberater müssen sich in den Vorlesungen zielorientiert mit dem Thema Schuldnerberatung auseinandersetzen. Während das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst derzeit keinen Bedarf für eine gesonderte öffentliche Prüfung zum (Miet-)Schuldnerberater sieht, vertritt das Wirtschaftsministerium die Auffassung, dass eine landesweit anerkannte Qualifizierung zum zentralen Mietschuldnerberater wegen ihres aufsuchenden und vorbeugenden Charakters und der Vermittlung bzw. Vertiefung umfassender spezieller Kenntnisse auch bei nicht entsprechend vorgebildeten Mitarbeitern insbesondere der Wohnungswirtschaft, der Energiewirtschaft, der Justiz und von Rechtsanwaltskanzleien, aber auch Nachbarschaftshelfern, sinnvoll ist. 7. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten sieht sie, um die Zahl der Räumungsklagen im Interesse aller Beteiligten zu verringern? Ähnlich dem im Jahr 2007 bundesweit erstmaligen, EU-geförderten Projekt zur Weiterbildung von Mitarbeitern sächsischer Wohnungsgenossenschaften zum Sozialhelfer in Wohnquartieren, hat das Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Jahr 2008 die berufsbegleitende, zertifizierte Weiterbildung zum Konfliktberater in Wohnanlagen der Akademie für soziales Wohnen an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg e. V. gefördert, die sich an Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft und sozialer Einrichtungen richtet und unter anderem als einen strukturellen Aspekt das Thema Mietschuldenberatung beinhaltet. Ungeachtet der zu erwartenden Entlastung der Justiz war dem Justizministerium eine ergänzende Förderung nicht möglich. Nachdem das Justizministerium unter Hinweis auf nicht vorhandene Mittel zur Förderung von Forschungsvorhaben eine Förderung bzw. Beteiligung an einer Förderung des Nachfolgeprojektes Schuldnerberatung in der Wohnungswirtschaft ebenfalls abgelehnt hatte, wurde vom Wirtschaftsministerium eine konkrete Unterstützung dieses Projektes in Aussicht gestellt, die jedoch seitens des Projektträgers nicht weiterverfolgt wurde. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten ergeben sich nach Maßgabe der künftigen staatshaushaltsrechtlichen Vorgaben. Pfister Wirtschaftsminister 6

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