Handbuch. Vergütungscodes

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1 Handbuch Bereich: Lehre & Personal Stand: Februar 2018 Hinweis: Alle Funktionen von Personen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

2 Inhaltsverzeichnis Lehrveranstaltungsplanung in i3v Seite 3 Teil 1 - Internes Lehrpersonal Seite 4 1. Universitäts- und Vertragsfessoren Seite altes Dienstrecht (bis ) Seite 4 2. Universitäts- und Vertragsdozenten Seite 6 3. Universitäts- und Vertragsassistenten Seite Assistenten altes Dienstrecht (BDG / VBG bis ) Seite Universitätsassistenten gem. 174 ff BDG Seite Vertragsassistenten VBG gem. 51 ff VBG Seite Wissenschaftliches Universitätspersonal (KV) Seite Universitätsfessoren Seite Assoziierte Professoren, Assistenzfessoren 4.2 Universitätsassistenten Postdoc Seite Fallbeispiele Postdoc (100%) Seite Fallbeispiele Postdoc (50%) Seite Universitätsassistenten Praedoc Seite Fallbeispiele Praedoc Seite Senior Lecturer Seite Fallbeispiele Senior Lecturer (50%) Seite Senior Scientist Seite Fallbeispiele Senior Scientist (100%) Seite 22 Teil 2 - Externes Lehrpersonal Seite Lektoren, Sprachlehrer Seite Angestellte Lektoren Seite a unbefristete Lektoren und Sprachlehrer Seite Freie Dienstnehmer Lektoren Seite Lektoren mit aktivem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund (Beamte) Seite USI-Kursleiter und USI-Sportinstruktoren am Universitäts-Sportinstitut Wien Seite Angestellte Universitätssport-Kursleiter am Universitäts-Sportinstitut Seite Freie Dienstnehmer Universitätssport-Kursleiter am Universitäts-Sportinstitut Seite Angestellte Universitäts-Sportinstruktoren am Universitäts-Sportinstitut Seite Lektoren mit aktivem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund (Beamte) Seite Privatdozenten Seite Privatdozenten ( venia docendi ) Seite Privatdozenten mit aktivem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund (Beamte) Seite Tutoren Seite Gastfessoren Seite Bundes- und Vertragslehrer Seite 40 Teil 3 - Glossar Seite 41 A. Begriffsbestimmung Seite 41

3 Lehrveranstaltungsplanung im i3v 3 von 42 Lehrveranstaltungsplanung im i3v Lehrbudgetplanung In der Lehrbudgetplanung gelten seit Herbst 2005 als Rechengröße nicht mehr Geldeinheiten (Euro), sondern gewichtete Lehranteilsstunden. Auf Grund der historisch gewachsenen Vielfalt der Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse (viele unterschiedliche Dienstrechte) mussten die Planenden für ihre Kalkulation bisher viele unterschiedliche Stundensätze heranziehen. Für die Zwecke der Lehrbudgetplanung ist diese Detailkalkulation für Studiengrammleitungen jedoch unerheblich, da das Lehrbudget nicht mehr in Geldeinheiten (Euro), sondern in Stunden geplant wird. Aufgrund der derzeit existierenden hohen Unterschiede in den Abgeltungssätzen werden die Lehranteilsstunden mit Gewichtungsfaktoren versehen, um monetäre Verzerrungen zu verhindern. Die gewichteten Lehranteilsstunden fungieren als Messgröße für die Einhaltung des Lehrbudgets. Als Service für die Kontrolle des Lehrbudgets werden Plan-Ist-Berichte aus dem DWH zur Verfügung gestellt (Lehrveranstaltungscontrolling). Lehrveranstaltungsplanung Der Lehrbudgetplanung folgt die Lehrveranstaltungsplanung. Da die Vielfalt der Dienstrechte rechtlich gegeben ist, muss auch weiterhin die Personaladministration jedem/r Lehrenden den korrekten Auszahlungsbetrag nach dem jeweils anwendbaren Dienstrecht anweisen. Aus diesem Grund müssen die Studiengrammleitungen bzw. Dekanate im Prozess der Lehrveranstaltungsplanung auch weiterhin für die einzelnen Lehranteile vergeben. Im Rahmen der Lehrveranstaltungsplanung erfolgt die personenbezogene Berechnung der Lehrabgeltung, die für die Lehrtätigkeit einer bestimmten Person in einem bestimmten Semester bezahlt wird. Innerhalb des Lehrpersonals der bestehen Unterschiede in Art und Höhe der Abgeltung von Lehrtätigkeit. Diese Unterschiede ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen (zb. Kollegiengeldabgeltung für Universitätsfessoren) und universitären Regelungen (Abgeltung eines Lehrauftrags gemäß Betriebsvereinbarung) oder auch der Art der Lehrveranstaltung (zb. Lehrveranstaltung aus einem wissenschaftlichen oder Sprachlehre etc.). bilden diese Unterschiede ab. An der werden zahlreiche unterschieden, die sich aus den verschiedenen Kategorien des Lehrpersonals ergeben. Hinweis: Zu beachten ist, dass die bei den einzelnen Codes genannten Eurobeträge keine Dienstgeberbeiträge beinhalten!

4 Teil 1: Internes Lehrpersonal Universitäts- und Vertragsfessoren 4 von 41 Teil 1 - Internes Lehrpersonal 1. Universitäts- und Vertragsfessoren 1.1 altes Dienstrecht (BDG/VBG Aufnahmen bzw. Ausschreibungen vor ) Universitätsfessor: Vertragsfessor 57 VBG: UnivProf (BDG)_(4) AN VProf_(4) & Entgelt des VG in i3v VG-Code VG Bezeichnung max. Semesterstunden Abgeltungssatz gültig ab 1.Oktober 2014 (Studienjahr 14/15) Monat zugehöriger VG K Kollegiengeld für Professoren ( 165 BDG) 10 Semester Code für bezahlte Stunden nach Betrauung durch das zuständige Organ ,18 506, ,24 675, ,30 843, , ,59 K , , , ,12 P venia-stunden für Professoren 2 Semester Code für alle frei angekündigten, bezahlten Stunden , , , , , , , ,17 P Y nicht verrechenbares Kollegiengeld für Professoren unbegrenzte Stunden Semester Code für alle nicht bezahlten Stunden Betrauungsgrenzen (BDG + VBG) - mindestens 6 Semesterstunden in wissenschaftlichen Fächern (lt. BDG) Semester - maximal 10 - betraute - Semesterstunden in wissenschaftlichen Fächern (GehG) - Kombination VG K und P max. 12 SemStd, davon max. 2 davon VG P - unbezahlte venia-stunden unbegrenzt ; VG Y - Über- bzw. Unterschreitung in einem Semester möglich Semesterausgleich Durchrechnung / Semesterausgleich (GehG)

5 Teil 1: Internes Lehrpersonal Universitäts- und Vertragsfessoren 5 von 41 - bei ungleicher Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die beiden Semester eines Studienjahres ist für die Berechnung der Kollegiengeldabgeltung vom Durchschnitt der anrechenbaren Semesterstunden (K) im Studienjahr auszugehen. Kollegiengeld (GehG) - gebührt für maximal 12 Semester / 24 im Studienjahr - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung - keine Kollegiengeldabgeltung bei weniger als 3 im Studienjahresdurchschnitt Auszahlung - Wintersemester: Oktober bis Januar - Sommersemester: März bis Juni

6 Teil 1: Internes Lehrpersonal Universitäts- und Vertragsdozenten 6 von Universitäts- und Vertragsdozenten beamtete Universitätsdozenten: (überstellte UnivAss bzw. AssProf lt. BDG) Vertragsdozenten: (überstellte Vertragsass ) UnivDoz_(4) AN VDoz_(4) & Entgelt VG Bezeichnung max. Semesterstunden Abgeltungssatz gültig ab 1. Oktober 2014 (Studienjahr 14/15) des VG in i3v VG-Code Monat zugehöriger VG R Univ.-Doz ( 172a BDG) erteilte Stunden 8 Semester Code für bezahlte Stunden nach Betrauung durch das zuständige Organ ,18 506, ,24 675, ,30 843, , ,59 R , ,35 T Veniastunden für Dozenten 2 Semester Code für alle frei angekündigten, bezahlten Stunden , , , , , ,14 T Z nicht verrechenbares Kollegiengeld für Dozenten unbegrenzte Stunden Semester Code für alle nicht bezahlten Stunden Betrauungsgrenzen (BDG + VBG) - mindestens 4 Semesterstunden in wissenschaftlichen Fächern (lt. BDG) Semester - maximal 8 - betraute - Semesterstunden in wissenschaftlichen Fächern (GehG) - Kombination VG R und T bis zu max. 10 Semester / 20 Studienjahr - unbezahlte venia-stunden unbegrenzt ; VG Z - Über- bzw. Unterschreitung in einem Semester möglich Semesterausgleich Kollegiengeld (GehG) - gebührt für maximal 10 Semester / 20 im Studienjahr - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung - keine Kollegiengeldabgeltung bei weniger als 3 im Studienjahresdurchschnitt Durchrechnung / Semesterausgleich (GehG)

7 Teil 1: Internes Lehrpersonal Universitäts- und Vertragsdozenten 7 von 41 - bei ungleicher Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die beiden Semester eines Studienjahres ist für die Berechnung der Kollegiengeldabgeltung vom Durchschnitt der anrechenbaren Semesterstunden im Studienjahr auszugehen. Auszahlung - Wintersemester: Oktober bis Januar - Sommersemester: März bis Juni

8 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 8 von Universitäts- und Vertragsassistenten 3.1 Assistenten altes Dienstrecht (Aufnahmen bis ) Universitätsassistenten gem. 174 ff BDG beamtete, definitive Universitätsassistenten: AssProf_(4) & Entgelt VG Bezeichnung max. Semesterstunden Abgeltungssatz - Lehrzulage (1, 2, 3) gültig ab , - Beträge für die weitere Betrauung (5, 6, 7) gültig ab 1.Oktober 2014 (Studienjahr 14/15) des VG in i3v VG-Code Monat 1 Lehrzulage 52 GehG Abs. 1 u. 2 für wissenschaftliches Fach 2 Semester Wert : 100 % 415,80 Lehrzulage Monat Lehrzulage 52 GehG Abs. 1 u. 2 für praktisches Fach Lehrzulage 52 GehG Abs. 1 u. 2 mit überwiegend anleitender oder kontrollierender Tätigkeit Weitere Betrauung 52 GehG Abs. 3 bzw. Lehrauftrag Abs. 7 für wissenschaftliches Fach 2.67 SemStd Semester Wert : 75 % 4 SemStd Semester Wert : 50 % 6 Semester Wert : 100 % für die ersten zwei : Wertigkeit 100% (75%-wertige und 50%-wertige werden immer auf 100% wertige umgerechnet) weiterer 912,29 152,05 6 Weitere Betrauung 52 GehG Abs. 3 bzw. Lehrauftrag Abs. 7 für praktisches Fach 8 Semester Wert : 75 % weiterer 684,22 114,04 7 Weitere Betrauung 52 GehG Abs. 3 bzw. Lehrauftrag Abs. 7 mit überwiegend anleitender oder kontrollierender Tätigkeit 12 Semester Wert : 50 % weiterer 456,15 76,02

9 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 9 von 41 Univ.Ass. -zeitlich befristet (ohne Doktorat) ab dem 3. Sem./selbständige Lehre Univ.Ass. visorisch (mit Doktorat) Univ.Ass. - definitiv (Assistenzfessor) 2 oder 3 in begründeten Fällen 4 2 bis 4 plus weitere 2 mit Zustimmung des Univass. 2 bis 4 plus weitere 4 mit Zustimmung des Univass. - Semester im Durchschnitt eines Studienjahres, - Über- bzw. Unterschreitung in einem Semester möglich - Semesterausgleich, - keine Abhaltung von selbständiger Lehre ohne Bezahlung möglich (außer bei Mitwirkung im Rahmen der Dienstpflicht) Lehrzulage/Kollegiengeld (GehG) - ruhegenussfähige Dienstzulage (Lehrzulage) bei Abhaltung von mindestens zwei im Semester (hiermit sind die ersten beiden der Lehrtätigkeit abgegolten) - für jede weitere, auf Grund einer Beauftragung, abgehaltenen gebührt eine Kollegiengeldabgeltung (abhängig vom Beauftragungsausmaß und der Beauftragungsgrenze) - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung - keine Lehrzulage bei weniger als 2 im Studienjahresdurchschnitt Durchrechnung / Semesterausgleich (GehG) - bei ungleicher Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die beiden Semester eines Studienjahres ist für die Berechnung der Lehrzulage/Kollegiengeldabgeltung vom Durchschnitt der anrechenbaren Semesterstunden im Studienjahr auszugehen. Auszahlung - Wintersemester: Oktober bis März - Sommersemester: April bis September - Lehrzulage: 7x Semester (da sonderzahlungswirksam) - Kollegiengeld: 6x Semester - Auszahlungsmonate abhängig von Wintersemesterbetrauung

10 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 10 von Assistenten altes Dienstrecht (Aufnahmen bis ) Vertragsassistenten gem. 51 ff VBG Vertragsassistenten: AN VAss_(4) & Entgelt VG Bezeichnung max. Semesterstunden Abgeltungssatz - Lehrzulage (1A, 2A, 3A) gültig ab , - Beträge für die weitere Betrauung (5, 6, 7) gültig ab 1.Oktober 2014 (Studienjahr 14/15) des VG in i3v VG-Code Monat 1A Vertragsassistent- Lehrzulage 52 GehG Abs. 1 u. 2 für wissenschaftliches Fach 2 Semester Wert : 100 % 415,80 Lehrzulage Monat 2A 3A 5 Vertragsassistent- Lehrzulage 52 GehG Abs. 1 u. 2 für praktisches Fach Vertragsassistent- Lehrzulage 52 GehG Abs. 1 u. 2 mit überwiegend anleitender oder kontrollierender Tätigkeit Weitere Betrauung 52 GehG Abs. 3 bzw. Lehrauftrag Abs. 7 für wissenschaftliches Fach 2.67 SemStd Semester Wert : 75 % 4 SemStd Semester Wert : 50 % 6 Semester Wert : 100 % für die ersten zwei : Wertigkeit 100% (75%-wertige und 50%-wertige werden immer auf 100% wertige umgerechnet) weiterer 912,29 152,05 6 Weitere Betrauung 52 GehG Abs. 3 bzw. Lehrauftrag Abs. 7 für praktisches Fach 8 Semester Wert : 75 % weiterer 684,22 114,04 7 Weitere Betrauung 52 GehG Abs. 3 bzw. Lehrauftrag Abs. 7 mit überwiegend anleitender oder kontrollierender Tätigkeit 12 Semester Wert : 50 % weiterer 456,15 76,02

11 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 11 von 41 Betrauungsgrenzen (VBG) V.Ass. unbefristet ( 52b VBG) Vollbeschäftigung Teilbeschäftigung 2 bis 4 plus 4 weitere mit Zustimmung des Vass 2 plus 6 weitere mit Zustimmung des Vass Lehrzulage/Kollegiengeld (GehG) - ruhegenussfähige Dienstzulage (Lehrzulage) bei Abhaltung von mindestens zwei im Semester (hiermit sind die ersten beiden der Lehrtätigkeit abgegolten) - für jede weitere, auf Grund einer Beauftragung, abgehaltenen gebührt eine Kollegiengeldabgeltung (abhängig vom Beauftragungsausmaß und der Beauftragungsgrenze) - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung - keine Lehrzulage bei weniger als 2 im Studienjahresdurchschnitt Durchrechnung / Semesterausgleich (GehG) - bei ungleicher Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die beiden Semester eines Studienjahres ist für die Berechnung der Lehrzulage/Kollegiengeldabgeltung vom Durchschnitt der anrechenbaren Semesterstunden im Studienjahr auszugehen. Auszahlung - Wintersemester: Oktober bis März - Sommersemester: April bis September - Lehrzulage: 7x Semester (da sonderzahlungswirksam) - Kollegiengeld: 6x Semester - Auszahlungsmonate abhängig von Wintersemesterbetrauung

12 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 12 von Wissenschaftliches Universitätspersonal (Kollektivvertrag) 4.1 Universitätsfessoren Universitätsfessor Universitätsf. KV 25/3 (4) Univ Prof. (KV) 99/3 UG (4) Univ Prof. (KV) 99/1 UG (4) & Entgelt Keine Durchrechnung VG Bezeichnung all inklusive des VG in i3v SWS Ø SWS max UK 1 UK 1 UnivProf. betraute Lehre nicht verrechenbar 8 16 UK 2 UK 2 UnivProf. frei angekündigte Lehre nicht verrechenbar unbegrenzt Universitätsfessoren, die nach Durchführung eines Berufungsverfahrens gemäß 98 oder 99 UG in ein Arbeitsverhältnis zur Universität aufgenommen wurden Assistenzfessoren, Assoziierte Professoren, Assistenzfessor Assoziierte Professoren Assistenzf. TT (KV 27) (4) Assoziierte Prof. T (KV 27) (4) & Entgelt Durchrechnung auf 2 Jahre (4 Semester) VG Bezeichnung all inklusive des VG in i3v SWS Ø SWS max Assistenz Prof. Assoziierte Prof. Assistenz Prof. Assistenz Prof. nicht verrechenbar Assoziierte Prof. Assoziierte Prof. nicht verrechenbar Die Universität kann einem wissenschaftlichen Mitarbeiter gem. 26 KV den Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung anbieten, soweit die von diesem bereits erbrachten wissenschaftlichen Leistungen das Erreichen der geforderten hohen Qualifikation erwarten lassen.

13 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 13 von 41 Kein externer Lehrauftrag möglich, nur Venia (X) möglich.

14 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 14 von Universitätsassistenten Postdoc Postdoc UnivAss post doc (KV 26) (4) FSP post doc (KV) (4) UnivAss TT (KV 26) (4) Projekt MA 27 UG wiss.kv (4) & Entgelt Durchrechnung auf 2 Jahre (4 Semester) VG Bezeichnung all inklusive des VG in i3v SWS Ø SWS max AK 1 AK 1 post doc 100% nicht verrechenbar 4 6 Wissenschaftliches Fach Wert Stunde 100% AK 3 AK 3 post doc 50% nicht verrechenbar 4 6 Überwiegend anleitend o. kontrollierende Tätigkeit Wert Stunde 50% Universitätsassistenten sind wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter, die nach Abschluss eines für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenen Master-(Diplom-)Studiums oder Doktorats-/ Ph.D.-Studiums in ein Arbeitsverhältnis zur Universität aufgenommen werden. Das Arbeitsverhältnis dient zur Vertiefung und Erweiterung der fachlichen und wissenschaftlichen/ künstlerischen Bildung, im Falle einer Aufnahme als Postdoc auch der Vorbereitung für die Bewerbung auf eine Professorenstelle. Postdocs können, sofern sie das interne Lehrdeputat ausgeschöpft haben, mit zusätzlicher externer Lehre betraut werden (max. 4 SWS/LVG 1).

15 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 15 von Fallbeispiele Postdoc (100%) 2 Jahre bei Durchschnittsberechnung WS 2013/14: 6 Std. AK/LVG möglich SS 2014: 4 Std. AK/LVG möglich WS 2014/15: 2 Std. AK/keine LVG möglich SS 2015: 4 Std. AK/LVG möglich Gesamt: 16 Std. AK somit 4 Std./Semester im Durchschnitt WS 2013/14: 6 Std. AK/LVG möglich SS 2014: 6 Std. AK/LVG möglich WS 2014/15: 4 Std. AK/LVG möglich (Durchrechnung erreicht) SS 2015: nur LVG Lehre möglich (max. 4 SWS) Gesamt: 16 Std. AK somit 4 Std./Semester im Durchschnitt WS 2013/14: 4 Std. AK/LVG möglich SS 2014: 4 Std. AK/LVG möglich WS 2014/15: 3 Std. AK/keine LVG möglich SS 2015: 4 Std. AK/keine LVG möglich Gesamt: 15 Std. AK KEINE 4 Std./Semester im Durchschnitt (nur 3,75 Std./Semester), daher im SS 2015 auch keine externe Lehre möglich Information für Teilzeit Anstellung (< 93,75%) Hinsichtlich der Betrauung von teilzeitbeschäftigten Universitätsassistenten Postdoc wurde mit dem BR eine der Teilbeschäftigung entsprechende Aliquotierung der im Arbeitsvertrag inkludierten Lehrverpflichtung vereinbart (30h = 3SWS, 20h = 2SWS). Postdocs können, sofern sie das interne aliquote Lehrdeputat ausgeschöpft haben, mit zusätzlicher externer Lehre betraut werden (Gesamtlehrausmaß intern und extern 8 Stunden) Postdoc Anstellung 20h (50%): 2 SWS intern/max. 6 SWS extern Postdoc Anstellung 30h (75%): 3 SWS intern/max. 5 SWS extern

16 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 16 von Fallbeispiele Postdoc (Teilbeschäftigung 50%) 2 Jahre bei Durchschnittsberechnung WS 2013/14: 2 Std. AK/LVG möglich SS 2014: 2 Std. AK/LVG möglich WS 2014/15: 2 Std. AK/LVG möglich SS 2015: 2 Std. AK/LVG möglich Gesamt: 8 Std. AK somit 2 Std./Semester im Durchschnitt WS 2013/14: 2 Std. AK/LVG möglich SS 2014: 4 Std. AK/LVG möglich (lt. Teilzeitparagraph) WS 2014/15: 2 Std. AK/LVG möglich (Durchrechnung erreicht) SS 2015: nur LVG Lehre möglich (max. 6 SWS) Gesamt: 8 Std. AK somit 2 Std./Semester im Durchschnitt

17 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 17 von Universitätsassistenten Praedoc Praedoc UnivAss prae doc (KV 26) (4) Anstellung in der Regel 75% FSP prae doc (KV) (4) Anstellung in der Regel 75% Kollegass (KV) (4) Anstellung in der Regel 50% Projekt MA 27 UG wiss.kv (4) & Entgelt Durchrechnung auf 2 Jahre (4 Semester) VG Bezeichnung all inklusive des VG in i3v SWS Ø SWS max. Prae doc 0 Prae doc 0 nicht verrechenbar 1,5 (75%)* 2 (100%)* 2 (75%)* 3 (100%)* 1. Beschäftigungsjahr (Einschränkung bei selbständiger Lehre im 1. Jahr gem. 49 (8) KV, nur Mitwirkung möglich) Prae doc 1 Prae doc 1 nicht verrechenbar 1,5 (75%)* 2 (100%)* 2 (75%)* 3 (100%)* Beschäftigungsjahr (Einschränkung bei selbständiger Lehre im 1. Jahr gem. 49 (8) KV) Prae doc 2 Prae doc 2 nicht verrechenbar * Beschäftigungsausmaß der Anstellung 3 (75%)* 4 (100%)* 4 (75%)* 6 (100%)* Ab 4. Beschäftigungsjahr (bzw. bei angerechneten Vordienstzeiten 49 (3) lit. a KV) Universitätsassistenten sind wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiter, die nach Abschluss eines für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenen Master-(Diplom-)Studiums oder Doktorats-/ Ph.D.-Studiums in ein Arbeitsverhältnis zur Universität aufgenommen werden. Das Arbeitsverhältnis dient zur Vertiefung und Erweiterung der fachlichen und wissenschaftlichen/ künstlerischen Bildung. Der Kollektivvertrag sieht Einschränkungen für die Betrauung von UniversitätsassistentInnen prae doc mit selbständiger Lehrtätigkeit vor. Abgesehen von der Mitwirkung an Lehrveranstaltungen darf im ersten Beschäftigungsjahr eine Betrauung mit selbständiger Lehrtätigkeit nur dann vorgenommen werden, wenn der Mitarbeiter bereits tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen nachweisen kann (also bereits in der Regelstufe 2 eingestuft wurde) oder die von der Universität angebotenen didaktische Ausbildung nachweisen kann. UniversitätsassistentInnen praedoc, welche das Kompaktangebot "In die universitäre Lehre starten Basisqualifizierung für EinsteigerInnen" absolviert haben, dürfen daher jedenfalls bereits im ersten Beschäftigungsjahr mit selbständiger Lehre betraut werden. Praedocs können, wenn sie bereits als Lehrbeauftragte gelehrt haben, ebenfalls im ersten Beschäftigungsjahr mit selbständiger Lehre betraut werden. Es ist zulässig, Praedocs im 2. und 3. Beschäftigungsjahr zusätzlich mit externen Lehraufträgen im Ausmaß von bis zu 2,5 Semesterstunden zu betrauen (Gesamtlehrausmaß Semester - intern und extern 4 SWS).

18 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 18 von Fallbeispiel Praedoc 2 Jahre bei Durchschnittsberechnung KEINE selbständige Lehre im 1. Jahr 1. Beschäftigungsjahr WS 2010/11: SS 2011: prae.doc. 0 (keine selbständige Lehre möglich) prae.doc. 0 (keine selbständige Lehre möglich) 2. und 3. Beschäftigungsjahr (Gesamt 6 Stunden, Ø 1,5 Std./max. 2 Std. Semester) WS 2011/12: SS 2012: WS 2012/13: SS 2013: 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 4. Beschäftigungsjahr (Gesamt 6 Stunden, Ø 3 Std./max. 4 Std. Semester) WS 2013/14: SS 2014: 3 Std. prae.doc. 2/LVG möglich 3 Std. prae.doc. 2/LVG möglich Selbständige Lehre ab 1. Jahr 1. und 2. Beschäftigungsjahr (Gesamt 6 Stunden, Ø 1,5 Std./max. 2 Std. Semester) WS 2010/11 : SS 2011: WS 2011/12: SS 2012: 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 3. und 4. Beschäftigungsjahr (Gesamt 9 Stunden, da im 4. Beschäftigungsjahr Ø 3/max. 4 Std. Semester möglich sind) WS 2012/13: SS 2013: WS 2013/14: SS 2014: 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 1,5 Std. prae.doc. 1/LVG möglich 3 Std. prae.doc. 2/LVG möglich 3 Std. prae.doc. 2/LVG möglich

19 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 19 von Senior Lecturer Senior Lecturer (KV 26) (4) & Entgelt Durchrechnung auf 2 Jahre (4 Semester) VG Bezeichnung all inklusive des VG in i3v SWS Ø SWS max SL SL Spr SL PFA SL nicht verrechenbar SL Spr nicht verrechenbar SL PFA nicht verrechenbar * Beschäftigungsausmaß der Anstellung (50%)* 15 (50%)* Wissenschaftliches Fach Maximal 28 SWS innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Semester bzw max. 16 SWS (bei 50% Anstellung) Sprachunterricht Maximal 34 SWS innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Semester bzw max. 17 SWS (bei 50% Anstellung) Praktisches Fach/Anleitende Lehre Maximal 24 SWS innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Semester Senior Lecturers sind wissenschaftliche Mitarbeiter, die überwiegend in der Lehre eingesetzt werden. Das Ausmaß der max. Semesterstunden ist aber nur zulässig, wenn es im unmittelbar vorangehenden oder im unmittelbar folgenden Semester auf das Ausmaß nach 49 Abs 8 lit.b KV ausgeglichen wird. Eine Mischform Wissenschaftliches Fach/Sprachunterricht/Anleitende Lehre im Rahmen desselben Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig. Die Vergabe des richtet sich nach dem Ausschreibungstext Vollzeitbeschäftigung 100% Kein externer Lehrauftrag möglich Teilzeitbeschäftigung 50% (wissenschaftl. Lehre) Senior Lecturers können, sofern sie das interne Lehrdeputat (7 SWS) ausgeschöpft haben, mit zusätzlicher externer Lehre betraut werden (max. 6 SWS) (Gesamtlehrausmaß intern und extern 13 Stunden). (nach 2 Semester 14 Std., nach 3 Semestern 21 Std., nach 4 Semestern 28. Std. wenn dieses Ausmaß erreicht ist, kann auch unter 7 Std. SL -> mit externer Lehre betraut werden.)

20 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 20 von Fallbeispiele Senior Lecturer (50%) WS 2013/14 SS 2014 WS 2014/15 SS Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) 8 Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) 6 Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) - (3 Semester 21 Std. erreicht) 7 Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) WS 2013/14 SS 2014 WS 2014/15 SS 2015 WS 2013/14 SS 2014 WS 2014/15 SS Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) 6 Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) (2 Semester 14 Std. erreicht) 6 Std. SL/LVG NICHT möglich - (3 Semester 21 Std. nicht erreicht) 8 Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) - (2 Semester 28 Std. erreicht) 6 Std. SL/LVG NICHT möglich, da intern nicht ausgeschöpft ist 8 Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) 7 Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) 7 Std. SL/LVG möglich (max. 6 Std.) Teilzeitbeschäftigung 50% (Sprachlehre) Senior Lecturers (Sprache) können, sofern sie das interne Lehrdeputat (8,5 SWS max. 10,5 SWS) ausgeschöpft haben, mit zusätzlicher externer Lehre betraut werden Gesamtlehrausmaß intern und extern 16 Stunden Teilzeitbeschäftigung 50% (Anleitende Lehre) Senior Lecturer (Anleitende Lehre) können mit max. 50% beschäftigt werden.

21 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 21 von Senior Scientist Senior Scientist KV Drittm. (4) Senior Scientist KV Unimittel (4) & Entgelt Durchrechnung auf 2 Jahre (4 Semester) VG Bezeichnung all inklusive des VG in i3v SWS Ø SWS max SenSci 1 SenSci 1 nicht verrechenbar Beschäftigungsjahr (Einschränkung bei selbständiger Lehre im 1. Jahr gem. 49 (8) KV, nur Mitwirkung möglich) SenSci 2 SenSci 2 nicht verrechenbar 4 6 Ab 4. Beschäftigungsjahr oder abgeschlossenes Doktorat bei Aufnahme Senior Scientists sind wissenschaftliche/ künstlerische Mitarbeiter, die nach Abschluss eines für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenen Master-(Diplom-)Studiums oder Doktorats-/ Ph.D.-Studiums für eine nicht nur vorübergehende wissenschaftliche/ künstlerische Verwendung an der Universität aufgenommen werden. Dazu gehören auch Personen, die auf Grund eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses an wissenschaftlichen/ künstlerischen Projekten mitarbeiten, die von Dritten finanziell gefördert werden. Für Senior Scientists, die aufgrund ihres abgeschlossenem Doktorats-/ Ph.D.-Studiums für eine nicht nur vorübergehende Verwendung aufgenommen wurden, gilt der Vergütungscode SenSci 2 vom 1. Beschäftigungsjahr an Vollzeitbeschäftigung 100% Senior Scientist (SenSci 1) können, sofern sie das interne Lehrdeputat (2 SWS) ausgeschöpft haben, mit zusätzlicher externer Lehre betraut werden (Gesamtlehrausmaß für SenSci 1 intern und extern 4 Stunden). Senior Scientist (SenSci 2) können, sofern sie das interne Lehrdeputat (4 SWS) ausgeschöpft haben, mit zusätzlicher externer Lehre betraut werden (Gesamtlehrausmaß für SenSci 2 intern und extern 8 Stunden).

22 Teil 1: Internes Lehrpersonal Wissenschaftliches Universitätspersonal 22 von Fallbeispiel Senior Scientist (100%) 2 Jahre bei Durchschnittsberechnung KEINE selbständige Lehre im 1. Jahr 1. Beschäftigungsjahr WS 2013/14: keine selbständige Lehre SS 2014: keine selbständige Lehre 2. bis 3. Beschäftigungsjahr (verschiedene Möglichkeiten) WS 2014/15: 2 Std. SenSci 1/LVG möglich (max. 2 Std.) SS 2015: 2 Std. SenSci 1/LVG möglich (max. 2 Std.) WS 2015/16: 3 Std. SenSci 1/LVG möglich (max. 1 Std.) SS 2016: 1 Std. SenSci 1/LVG möglich Ausmaß Durchrechnung zur Gänze erreicht Gesamt: 8Std. SenSci 1 somit 2 Std./Semester im Durchschnitt WS 2014/15: 3 Std. SenSci 1/LVG möglich (max. 1 Std.) SS 2015: 3 Std. SenSci 1/LVG möglich (max. 1 Std.) WS 2015/16: 2 Std. SenSci 1/LVG möglich (max. 2 Std.) SS 2016: 0 Std. SenSci 1/LVG möglich (4 Std.) interne Lehre bereits im Vorsemester ausgeschöpft, daher nur externe Betrauung Gesamt: 8Std. SenSci 1 somit 2 Std./Semester im Durchschnitt (bereits im WS 2014/15) WS 2014/15: 2 Std. SenSci 1/LVG möglich (max. 2 Std.) SS 2015: 1 Std. SenSci 1/keine LVG möglich intern nicht ausgeschöpft WS 2015/16: 2 Std. SenSci 1/LVG möglich (max. 2 Std.) SS 2016: 2 Std. SenSci 1/keine LVG möglich Gesamt: 7 Std. SenSci 1 KEINE 2 Std./Semester im Durchschnitt (nur 1,75 Std./Semester), daher im SS 2016 auch keine externe Lehre möglich ab 4. Beschäftigungsjahr WS 2016/17: 4 Std. SenSci 2/LVG möglich (max. 4 Std.) SS 2017: 4,3 Std. SenSci 2/LVG möglich (max. 3,7 Std.) WS 2015/16: 3,7 Std. SenSci 2/keine LVG möglich intern nicht ausgeschöpft SS 2016: 4 Std. SenSci 2/LVG möglich (max. 4 Std.) Gesamt: 16 Std. SenSci 2 somit 4 Std./Semester im Durchschnitt

23 Teil 2: Externes Lehrpersonal Lektoren 23 von 41 Teil 2 - Externes Lehrpersonal 5. Lektoren, Sprachlehrer Allgemeines - Angestelltes Lehrpersonal Lektoren sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nach 5 Abs. 2 Z 1 KV, die ausschließlich mit der Durchführung von Lehraufgaben in einem wissenschaftlichen, künstlerischen oder praktischen Fach betraut sind. - Freie Dienstnehmer Lektoren Das Universitätsgesetz sieht vor, dass nebenberuflich tätige Personen, die ausschließlich in der externen Lehre beschäftigt werden, in einem freien Dienstverhältnis stehen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Lehrbeauftragung mit maximal 4 Semesterwochenstunden und volle Sozialversicherungspflicht aufgrund von anderen Einkünften in der Höhe von zumindest 60% der jeweils geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2018: 3.078) -Lektoren in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Beamte) Auszug aus der Betriebsvereinbarung: Steht die oder der Lehrbeauftragte gleichzeitig in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, gilt diese Lehrtätigkeit als Nebentätigkeit gemäß 37 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, und die Abgeltung als Nebentätigkeitsvergütung gemäß 25 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54. Umrechnung von Semesterstunden in Arbeitsstunden (ASt) Eine Semesterstunde entspricht in Arbeitsstunden: - LV aus einem wissenschaftlichen Fach mit Ausnahme des universitären Sprachunterrichts (LVG 1): 45,00 Ast - LV für universitären Sprachunterricht (LVG 2): 38,25 ASt - LV aus einem wissenschaftl. oder praktischen Fach, bei denen die Leiterin oder der Leiter eine überwiegend anleitende oder kontrollierende Tätigkeit ausübt (LVG 3): 24,25 ASt - LV, mit besonderem Praxisbezug, die von externen Fachleuten gehalten werden, die ihre Expertise aus der praktischen Berufserfahrung einbringen (LVG 4): 18,25 ASt Berechnungsschlüssel: LVG 1": 45 Min Lehre / 135 Min Vor- und Nachbereitung Semesterstunde "LVG 2": 45 Min Lehre / 108 Min Vor- und Nachbereitung Semesterstunde "LVG 3": 45 Min Lehre / 52 Min Vor- und Nachbereitung Semesterstunde "LVG 4": 45 Min Lehre / 28 Min Vor- und Nachbereitung Semesterstunde

24 Teil 2: Externes Lehrpersonal Lektoren 24 von Angestellte Lektoren und Sprachlehrer Lektor LektorIn (KV 29) (4) Sprachlehrer SprachlehrerInnen (KV) (4) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat LVG 1 (En) lvg1 7,99 SemStd Semester 1 nach LVG 1/Stufe 1 LVG 1/Stufe , ,80 215,19 255,11 LVG 2 (Sn) lvg2 (Sprachlehrer) 12,00 SemStd Semester 1 nach LVG 2/Stufe 1 LVG 2/Stufe , ,80 182,53 216,40 LVG 3 (En) lvg3 12,00 SemStd Semester 1 nach LVG 3/Stufe 1 LVG 3/Stufe 2 812,30 963,00 116,04 137,57 LVG 4 (En) lvg4 7,99 SemStd Semester 1 nach LVG 4/Stufe 1 LVG 4/Stufe 2 753,20 892,90 107,60 127,56 Betrauungsgrenzen - maximal 7,99 Semesterstunden für Lektoren (ausgenommen LVG 3 = 12 ) - maximal 12,00 Semesterstunden für Sprachlehrer - maximal 7,99 Semesterstunden bei Mischform von Lektor und Sprachlehrer - maximal 7,99 Semesterstunden bei Mischform von Lektor und Privatdozent (LVG 5) - maximal 7,99 Semesterstunden bei Mischform von Sprachlehrer und Privatdozent (LVG 5) - keine Abhaltung von selbständiger Lehre ohne Bezahlung möglich Lehrentgelt - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung

25 Teil 2: Externes Lehrpersonal Lektoren 25 von 41 - Wintersemester: September bis Februar (7 Teilzahlungen: 6 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung) - Sommersemester: März bis August (7 Teilzahlungen: 6 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung) Ausnahme: - Blocklehrveranstaltung für externe Lektoren (Bezahlung in Abhängigkeit der Blockdauer in gleichen Teilen All inclusive ) - für Sprachlehrer ist kein eigener Blockvertrag vorgesehen!

26 Teil 2: Externes Lehrpersonal Lektoren 26 von a Unbefristete Lektoren und Sprachlehrer Lektor unbefristet LektorIn unbefristet (KV 29) Sprachlehrer unbefristet SprachlehrerIn unbefristet KV & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat LVG 1 U LVG 1 unbefristet 4 SemStd Semester 1 nach LVG 1/Stufe 1 U LVG 1/Stufe 2 U 1.506, ,80 215,19 255,11 LVG 2 U LVG 2 unbefristet 4 SemStd Semester 1 nach LVG 2/Stufe 1 U LVG 2/Stufe 2 U 1.277, ,80 182,53 216,40 Voraussetzung - Abgeschlossenes Doktorat (Sprachlehrer: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium) - Mehrjährige selbständige Lehrtätigkeit an einer postsekundären Bildungseinrichtung Betrauungsgrenzen - keine Abhaltung von selbständiger Lehre ohne Bezahlung möglich Lehrentgelt - lt. Vertrag - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: September bis Februar (7 Teilzahlungen: 6 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung) - Sommersemester: März bis August (7 Teilzahlungen: 6 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung)

27 Teil 2: Externes Lehrpersonal Lektoren 27 von Freie Dienstnehmer Lektoren und Sprachlehrer Lektor LektorIn FD (4) Sprachlehrer LektorIn FD (4) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat LVG FD 1 lvg fd 1 4 SemStd Semester LVG FD 2 lvg fd 2 4 SemStd Semester LVG FD 3 lvg fd 3 4 SemStd Semester LVG FD 4 lvg fd 4 4 SemStd Semester 1 nach LVG FD 1 1 nach LVG FD 2 1 nach LVG FD 3 1 nach LVG FD ,30 251, ,70 212,95 812,30 135,38 753,20 125,53 Das Universitätsgesetz sieht vor, dass nebenberuflich tätige Personen, die ausschließlich in der externen Lehre beschäftigt werden, in einem freien Dienstverhältnis stehen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Lehrbeauftragung mit maximal 4 Semesterwochenstunden und volle Sozialversicherungspflicht aufgrund von anderen Einkünften in der Höhe von zumindest 60% der jeweils geltenden ASVG- Höchstbeitragsgrundlage (2018: 3.078,-) Betrauungsgrenzen Lehrbeauftragung Einkünfte (aus Haupttätigkeit) Vertragstyp bis 4 SWS über 60 % HBGL Freier Dienstvertrag bis 4 SWS unter 60 % HBGL Arbeitsvertrag über 4 SWS kein Nachweis notwendig Arbeitsvertrag - keine Abhaltung von selbständiger Lehre ohne Bezahlung möglich Lehrentgelt - lt. Vertrag - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung

28 Teil 2: Externes Lehrpersonal Lektoren 28 von 41 Auszahlung - Wintersemester: September bis Februar (6 Teilzahlungen) - Sommersemester: März bis August (6 Teilzahlungen) Ausnahme: - Blocklehrveranstaltung für externe Lektoren (Bezahlung in Abhängigkeit der Blockdauer in gleichen Teilen All inclusive ) - für Sprachlehrer ist kein eigener Blockvertrag vorgesehen!

29 Teil 2: Externes Lehrpersonal Lektoren 29 von Lektoren in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Beamte) Beamter Lektor Beamter im Lehrbetrieb (4) Beamter Sprachlehrer Sprachlehrer (beamtet) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat LVG 1 (Eb) lvg1 (beamtet) 7,99 SemStd Semester LVG 2 (Sb) lvg2 (Sprachlehrer beamtet) 12,00 SemStd Semester LVG 3 (Eb) lvg3 (beamtet) 12,00 SemStd Semester LVG 4 (Eb) lvg4 (beamtet) 7,99 SemStd Semester 1 nach LVG 1 1 nach LVG 2 1 nach LVG 3 1 nach LVG ,30 201, ,40 170,90 639,20 106,53 604,70 100,78 Betrauungsgrenzen (Betriebsvereinbarung) - maximal 7,99 Semesterstunden für Beamte im Lehrbetrieb (ausgenommen LVG 3 = 12 ) - maximal 12,00 Semesterstunden für Sprachlehrer - maximal 7,99 Semesterstunden bei Mischform von Lektor und Sprachlehrer - keine Abhaltung von selbständiger Lehre ohne Bezahlung möglich Lehrentgelt (Betriebsvereinbarung) - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: September bis Februar (6 Teilzahlungen) - Sommersemester: März bis August (6 Teilzahlungen) - für Beamte und Sprachlehrer (beamtet) ist kein eigener Blockvertrag vorgesehen

30 Teil 2: Externes Lehrpersonal Kursleiter und Sportinstruktoren 30 von USI-Kursleiter und USI-Instruktoren am Universitäts-Sportinstitut Wien Allgemeines - Qualifikation der Lektoren Stufe 1: Stufe 2: Stufe 3: Sportstudentinnen und Sportstudenten und Personen mit Lehrwarteprüfung Akademikerinnen und Akademiker, staatlich geprüfte Trainerinnen und Trainer oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vollgeprüfte Leibeserzieherinnen und Leibeserzieher, Akademikerinnen und Akademiker mit staatlicher Trainerausbildung Umrechnung von Semesterstunden in Arbeitsstunden (ASt) Eine Semesterstunde entspricht in Arbeitsstunden: Berechnungsschlüssel: "Stufe 1": 45 Min Kursleitung "Stufe 2": 45 Min Kursleitung "Stufe 3": 45 Min Kursleitung

31 Teil 2: Externes Lehrpersonal Kursleiter und Sportinstruktoren 31 von Angestellte Universitätssport-Kursleiter am Universitäts-Sportinstitut USI-Kursleiter AN USI-Kursleiter (4) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat USK 1 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 1 (nicht beamtet) 7,99 SemStd Semester 1 nach Stufe 1 317,73 52,96 USK 2 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 2 (nicht beamtet) 7,99 SemStd Semester 1 nach Stufe 2 447,47 74,58 USK 3 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 3 7,99 SemStd Semester 1 nach Stufe 3 553,87 92,31 Betrauungsgrenzen (Betriebsvereinbarung) - maximal 7,99 Semesterstunden - maximal 7,99 Semesterstunden bei Mischform von USI-Kursleiter und Lektor - keine Abhaltung von Kursen ohne Bezahlung möglich Lehrentgelt (Betriebsvereinbarung) - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: Oktober bis Februar (6 Teilzahlungen: 5 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung) - Sommersemester: März bis Juli (6 Teilzahlungen: 5 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung) - für Universitäts-Sportkursleiter ist kein eigener Blockvertrag vorgesehen

32 Teil 2: Externes Lehrpersonal Kursleiter und Sportinstruktoren 32 von Freie Dienstnehmer Universitätssport-Kursleiter am Universitäts-Sportinstitut USI-Kursleiter FD Kursleiter Freie DienstnehmerIn & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat USK FD 1 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 1 FD 4 SemStd Semester 1 nach Stufe 1 317,73 63,55 USK FD 2 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 2 FD 4 SemStd Semester 1 nach Stufe 2 447,47 89,49 USK FD 3 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 3 FD 4 SemStd Semester 1 nach Stufe 3 553,87 110,77 Das Universitätsgesetz sieht vor, dass nebenberuflich tätige Personen, die ausschließlich in der externen Lehre beschäftigt werden, in einem freien Dienstverhältnis stehen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Lehrbeauftragung mit maximal 4 Semesterwochenstunden und volle Sozialversicherungspflicht aufgrund von anderen Einkünften in der Höhe von zumindest 60% der jeweils geltenden ASVG- Höchstbeitragsgrundlage (2018: 3.078,-) Betrauungsgrenzen Lehrbeauftragung Einkünfte (aus Haupttätigkeit) Vertragstyp bis 4 SWS über 60 % HBGL Freier Dienstvertrag bis 4 SWS unter 60 % HBGL Arbeitsvertrag über 4 SWS kein Nachweis notwendig Arbeitsvertrag - keine Abhaltung von selbständiger Lehre ohne Bezahlung möglich Lehrentgelt - lt. Vertrag - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: Oktober bis Februar (5 Teilzahlungen) - Sommersemester: März bis Juli (5 Teilzahlungen)

33 Teil 2: Externes Lehrpersonal Kursleiter und Sportinstruktoren 33 von Angestellte Universitäts-Sportinstruktoren am Universitäts-Sportinstitut (unbefristete Angestellte) USI-Instruktor AN USI-Instruktor_ (4) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat USI 1 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 1 (nicht beamtet) 30 SemStd Semester 1 nach Stufe 1 317,73 45,39 USI 2 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 2 (nicht beamtet) 30 SemStd Semester 1 nach Stufe 2 447,47 63,92 USI 3 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 3 (nicht beamtet) 30 SemStd Semester 1 nach Stufe 3 553,87 79,12 Betrauungsgrenzen (Betriebsvereinbarung) - maximal 30 Semesterstunden - Beschäftigung in folgendem Stundenausmaß möglich: a) 50%: 10 Semesterstunden (zu je 45 Minuten) mit Option bis zu weniger als 15 Semesterstunden b) 75%: 15 Semesterstunden (zu je 45 Minuten) mit Option bis zu weniger als 20 Semesterstunden c) 100%: 20 Semesterstunden (zu je 45 Minuten) mit Option bis zu 30 Semesterstunden - keine Abhaltung von selbständiger Lehre ohne Bezahlung möglich - unbefristetes Dienstverhältnis Lehrentgelt (Betriebsvereinbarung) - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: September bis Februar (7 Teilzahlungen: 6 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung) - Sommersemester: März bis August (7 Teilzahlungen: 6 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung) - für Universitäts-Sportinstruktoren ist eigener Blockvertrag vorgesehen

34 Teil 2: Externes Lehrpersonal Kursleiter und Sportinstruktoren 34 von Lektoren am Universitäts-Sportinstitut mit aktivem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund (Beamte) Beamte USI-Kursleiter USI Kursleiter (beamtet) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat USKb 1 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 1 (beamtet) 7,99 Semester 1 nach Stufe 1 307,35 61,47 USKb 2 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 2 (beamtet) 7,99 Semester 1 nach Stufe 2 433,06 86,61 USKb 3 Universitätssportinstitut - Auszahlung Stufe 3 (beamtet) 7,99 Semester 1 nach Stufe 3 536,41 107,28 Betrauungsgrenzen (Betriebsvereinbarung) - maximal 7,99 Semesterstunden - maximal 7,99 Semesterstunden bei Mischform von USI-Kursleiter und Lektor - keine Abhaltung von selbständiger Lehre ohne Bezahlung möglich Lehrentgelt (Betriebsvereinbarung) - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: Oktober bis Februar (5 Teilzahlungen) - Sommersemester: März bis Juli (5 Teilzahlungen) - für Beamte USI-Kursleiter ist kein eigener Blockvertrag vorgesehen

35 Teil 2: Externes Lehrpersonal Privatdozenten 35 von Privatdozenten 7.1 Privatdozenten ( venia docendi ) Habilitation venia docendi Privatdozent (4) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat LVG 5 (Pn) lvg5 7,99 SemStd Semester X (Pn) nicht verrechenb. Venia f. Priv. doz. (nicht beamtet) unbegrenzte Stunden Semester Code, für alle nicht bezahlten Stunden (ohne Entgelt) 1 nach LVG 5 753,20 125,53 Betrauungsgrenzen (Betriebsvereinbarung) - maximal 7,99 Semesterstunden (bezahlt) - maximal 7,99 Semesterstunden bei Mischform von Privatdozent und Lektor - unbezahlte venia-stunden unbegrenzt Lehrentgelt (Betriebsvereinbarung) - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: September bis Februar (6 Teilzahlungen) - Sommersemester: März bis August (6 Teilzahlungen) - für Privatdozenten ist kein eigener Blockvertrag vorgesehen - Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses, keine Versicherungspflicht nach dem B-KUVG oder ASVG und AlVG.

36 Teil 2: Externes Lehrpersonal Privatdozenten 36 von Privatdozenten mit aktivem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund (Beamte) Habilitation venia docendi Privatdozenten beamtet & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat LVG 5 (Pb) lvg5 7,99 SemStd Semester X (Pb) nicht verrechenb. Venia f. Priv. doz. (nicht beamtet) unbegrenzte Stunden Semester Code, für alle nicht bezahlten Stunden (ohne Entgelt) 1 nach LVG 5 604,70 100,78 Betrauungsgrenzen (Betriebsvereinbarung) - maximal 7,99 Semesterstunden (bezahlt) - maximal 7,99 Semesterstunden bei Mischform von Privatdozent und Lektor - unbezahlte Venia-Stunden unbegrenzt Lehrentgelt (Betriebsvereinbarung) - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: September bis Februar (6 Teilzahlungen) - Sommersemester: März bis August (6 Teilzahlungen) - für Privatdozenten ist kein eigener Blockvertrag vorgesehen

37 Teil 2: Externes Lehrpersonal Tutoren 37 von Tutoren Studentische Mitarbeiter sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nach 5 Abs. 2 Z. 1 KV, die bei Abschluss des Arbeitsvertrags ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Master- (Diplom-) Studium noch nicht abgeschlossen haben. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf, jedenfalls am Ende des Semesters, in dem das Master- (Diplom-) Studium abgeschlossen wird, längstens jedoch nach einer Gesamtdauer von vier Jahren. Auf diese Gesamtdauer sind nur die tatsächlichen Vertragszeiten anzurechnen, die nach dem zurückgelegt wurden. Tutor TutorIn (KV 30) (4) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz 4 TutorStd. Monat U Tutor (Mitarbeiter im Lehrbetrieb) 10 Tutoriumsstunden Semester 4 TutorStd ,50 144,50 Abgeltung im Semester für TutorInnen Tutoriumsstunden Gesamtarbeitsausmaß Monatsgehalt Gesamtgehalt 4,0 60,0 144, ,5 5,0 75,00 180, ,2 6,0 90,0 216, ,9 7,0 105,0 252, ,6 8,0 120,0 288, ,3 9,0 135,0 325, ,0 10,0 150,0 361, ,7

38 Teil 2: Externes Lehrpersonal Tutoren 38 von 41 Betrauungsgrenzen - mindestens 4,00 Tutoriumsstunden - maximal 10,00 Tutoriumsstunden - keine Mitwirkung ohne Bezahlung möglich Entgelt - Aliquotierung bei nicht vollständiger Abhaltung Durchrechnung - keine Durchrechnung Auszahlung - Wintersemester: September bis Februar (7 Teilzahlungen: 6 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung) - Sommersemester: März bis August (7 Teilzahlungen: 6 Monatsgehälter + 1 Sonderzahlung)

39 Teil 2: Externes Lehrpersonal Gastfessoren 39 von Gastfessoren Gastfessoren Univ Prof. (KV) Gastf. (4) AN UVProf (Gastpr./geblockt)_ (4) Nicht geblockt Geblockt & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat GProf. Gastf. nicht verrechenbar 8 lt. Kollektivvertrag G UProf (Gastfessoren) 8 lt. Vertrag Betrauungsgrenzen - lt. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag; in der Regel bis zu 8 Stunden Entgelt - lt. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag (Gehaltsbestandteil) Durchrechnung - lt. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag Auszahlung - lt. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag (Gehaltsbestandteil)

40 Teil 2: Externes Lehrpersonal Bundes- und Vertragslehrer 40 von Bundes- und Vertragslehrer Bundes- und Vertragslehrer Bundeslehrer_ (4) AN VLehrer_ (4) & Entgelt VG Bezeichnung des VG in i3v max. Semesterstunden VG-Code Abgeltungssatz Monat L Bundes- und Vertragslehrer lt. Vertrag/Ernennung lt. Vertrag/Ernennung MDL Mehrdienstleistungszulage für Bundes- und Vertragslehrer lt. Vertrag/Ernennung lt. Vertrag/Ernennung Betrauungsgrenzen - lt. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag Entgelt - lt. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag (Gehaltsbestandteil) Durchrechnung - lt. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag Auszahlung - lt. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag (Gehaltsbestandteil)

41 Teil 3: Glossar 41 von 41 Teil 3 - Glossar A. Begriffsbestimmung Begriff AngG BDG GehG Univ.-Abgeltungsgesetz VBG VG Sem LV Erläuterung Angestelltengesetz Beamten-Dienstrechtsgesetz Gehaltsgesetz Bundesgesetz über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten an Universitäten und Universitäten der Künste Vertragsbedienstetengesetz Vergütungscode Semester Semesterstunden Lehrveranstaltung/en

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