Effizienzgewinne in Berufungsverfahren durch interne Ablaufveränderungen

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1 Effizienzgewinne in Berufungsverfahren durch interne Ablaufveränderungen - für Österreich (W. Meixner, Innsbruck) Überblick bisherige Situation Änderungen durch Dienstrechtsnovelle 2001 Änderungen durch UG 2002 Berufungsverfahren nach UG 2002 Resümee/Ausblick

2 Situation bis 2001/2004 staatliche gelenkte Universitäten Hochschullehrerdienstrecht 1988 (BGBl Nr. 148) öffentlich-rechtlicher Charakter der Dienstverhältnisse (beamtet und unkündbar) bevollmächtigte en (kuriale Zusammensetzung) Aufnahmen erfolgen durch zuständige Bundesministerium Inländervorbehalt (Erwerb der Staatsbürgerschaft bei Berufung) grundsätzlich unbefristete Dienstverhältnisse Besoldung mit Gehaltstufen und Kollegiengeldern Dienstrechtsnovelle 2001 weiterhin staatliche Lenkung Neuaufnahmen erfolgen ausschließlich in vertraglichen Dienstverhältnissen (VBG 1948) bevollmächtigte (kuriale Zusammensetzung) Aufnahmen durch /in der jeweiligen Universität Erwerb der Staatsbürgerschaft bei Berufung erfolgt nicht mehr befristete und unbefristete Dienstverhältnisse möglich All-Inklusive-Entgelt mit Mindest- und Höchstsatz

3 Universitätsgesetz 2002 Autonomie: Reduktion des staatlichen Einflusses auf Kontrolle Neuaufnahmen erfolgen nach Angestelltenrecht und Basis Kollektivvertrag (KV) bevollmächtigte (kuriale Zusammensetzung) Aufnahmen durch /in der jeweiligen Universität Erwerb der Staatsbürgerschaft bei Berufung erfolgt nicht mehr befristete Arbeitsverhältnisse nur mehr in bestimmten Fällen möglich (Ersatzkraft, Stiftungsprofessur, neues Themenfeld) All-Inklusive-Entgelt mit Mindestsatz lt. KV Universitätsgesetz 02 - Berufungsverfahren fachliche Widmung einer Professur erfolgt im Entwicklungplan Stelle ist vom at im In- und Ausland auszuschreiben in Berufungsverfahren können auch Personen, die sich nicht beworben haben mit ihrer Zustimmung einbezogen werden Bestellung von mind. zwei /innen (davon mind. eine/r extern) bevollmächtigte (kuriale Zusammensetzung) /in hat allen geeigneten Kandidat/innen Gelegenheit zur zu geben kann Dreiervorschlag zurückweisen, wenn er nicht die am besten geeigneten Kandidat/innen enthalt. en durch

4 Universitätsrat at lädt ein führt Universitätsrat 21/1 ArbVG 98, 99/2 25/1 98/1 42/8 98/2 98/3 bestellen 98/3 Stellungnahmen beurteilen 98/5 setzt ein 98/4 präsentieren sich 98/6 lädt ein 98/6 at führt 98/11 98/11 42/7 informiert 98/9 ArbVG 99/3 98/11 ArbVG 99/4

5 Universitätsrat Fakultät Stellenprofil at KK Textvorschlag lädt ein führt Evaluierung Resümee- Ausblick Berufungen sind die zentrale Aufgabe einer/s /in qualitätsvolle Berufungen sind essentielle für Erfolg einer Universität Berufungsverfahren ist trotz Autonomie schwerfällig (zahlreiche Player, Schnittstellen) und langwierig Aporie zwischen bevollmächtigter Kommission und (gesellschafts-)politischen Vorgaben (Frauenförderung,, at) Autonomie der österreichischen Universitäten führt zu Vielzahl von einander abweichender Verfahren; d a s Verfahren wurde aber noch nicht gefunden AQA-Projekt versucht, Schlüsselprozesse und Schnittstellen im Verfahren zu beleuchten und zu verbessern fraglich, ob politischer Wille für weitere Autonomie im Verfahren gegeben ist

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