Entwurfsplanung. Straßenbeleuchtung Haltestellenbeleuchtung. Ausbau der Stadtbahngleisanlage 10 in Ludwigshafen-Friesenheim
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- Max Krüger
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1 Entwurfsplanung Straßenbeleuchtung Haltestellenbeleuchtung Ausbau der Stadtbahngleisanlage 10 in Ludwigshafen-Friesenheim Stand: März 2016
2 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand des Vorhabens Allgemeines Beschreibung der Baumaßnahme Beschreibung der geplanten Maßnahme Planungsziele und Anforderungen an die Anlagenteile Normen und Vorschriften Beleuchtungsstärken Beleuchtungsanlage Bereich Straßenbeleuchtung Allgemeines Leuchten direkt am Fahrleitungsmast Lichtpunkthöhe Zusätzliche Beleuchtungsmasten Leuchtenfabrikat Versorgung Straßenbeleuchtung Kabelverlegung Steuerung der Beleuchtungsanlage Bereich Straßenbahnhaltestellen Allgemeines Beleuchtung Fahrgastunterstand Lichtpunkthöhe Lichtmast Versorgung der Haltestellen Leuchtenfabrikat Kabelverlegung Steuerung der Beleuchtungsanlage Bereich Bushaltestellen Seite 2 von 11
3 1 Gegenstand des Vorhabens 1.1 Allgemeines Im Auftrag der Stadt Ludwigshafen am Rhein betreibt die Rhein-Neckar- Verkehr GmbH (rnv) die Straßenbahnlinie 10 im Stadtteil Friesenheim. Die Gleisanlage liegt am Ende ihrer Nutzungsdauer und ist in den nächsten Jahren zwingend zu erneuern. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt, mit Stadtratsbeschluss vom entschlossen, den Straßenquerschnitt neu zu ordnen und der Straßenbahn einen eigenen Verkehrskorridor zur Verfügung zu stellen. 1.2 Beschreibung der Baumaßnahme Der Planungsabschnitt beginnt im Süden innerhalb der bestehenden Haltestelle Marienkirche und endet im Norden innerhalb der vorhandenen Haltestelle Friesenheim Mitte. Die Abschnittslänge beträgt ca m und umfasst: die Hohenzollernstraße die Luitpoldstraße die Kreuzstraße und Teile der Carl-Bosch-Straße (Kreuzung Hagellochstraße bis Kreuzung Sternstraße) In diesen Straßen wird für die Verkehrsarten Straßenbahn, Individualverkehr (IV), ruhender Verkehr und Fußgänger je ein eigener Verkehrskorridor eingerichtet. Es wurden daher folgende Streckenabschnitte und Querschnittsvarianten festgelegt: Ab Haltestelle Marienkirche bis zur der Haltestelle Heinrich-Ries- Halle : Eingleisig auf besonderem Bahnkörper Nach der Haltestelle Heinrich-Ries-Halle bis vor die Haltestelle Ebertpark/Fichtestraße : Eingleisig auf besonderem Bahnkörper Nach der Haltestelle Ebertpark/Fichtestraße : Eingleisig auf besonderem Bahnkörper Seite 3 von 11
4 Nach der Haltestelle Heinrich-Ries-Halle bis vor die Haltestelle Ebertpark/Fichtestraße : Eingleisig auf besonderem Bahnkörper Nach der Haltestelle Ebertpark/Fichtestraße bis vor die Haltestelle Sternstraße : zweigleisig Straßenbündig Im Bereich der Sternstrße: Zweigleisig Nach der Haltestelle Sternstraße bis vor den Knoten Kreuzstraße / Luitpoldstraße: Zweigleisig Straßenbündig Im Bereich der Haltestelle Friesenheim: Zweigleisig straßenbündig Seite 4 von 11
5 2 Beschreibung der geplanten Maßnahme 2.1 Planungsziele Entsprechend dem Fahrplankonzept der rnv wird die Gleisanlage für einen Straßenbahnbetrieb ausgelegt, der einen Fahrzeugtakt alle 10 Minuten ermöglicht.. Seite 5 von 11
6 3 Normen und Vorschriften Als Planungsgrundlage dienen die allgemein gültigen DIN/VDE Richtlinien und Vorschriften: DIN EN die örtlichen VNB-Vorschriften Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) Technische Regeln Straßenbahnen - Elektrische Anlagen (TRStrab EA) 3.1 Beleuchtungsstärken Für den Bereich der Straßenbahn wurde das Beleuchtungsniveau B zugrunde gelegt. Gemäß DIN EN ist eine Beleuchtungsstärke von Emittel 10 Lux einzuhalten. Die Beleuchtungsstärken betragen für den Bereich: der Straßenbahnhaltestelle Emittel 15 Lux der Bahnsteigverlängerung Emittel 20 Lux der Treppenaufgänge 50 Lux Seite 6 von 11
7 4 Beleuchtungsanlage 4.1 Bereich Straßenbeleuchtung Allgemeines Im Rahmen des Neubaus der Straßenbahn wird die Fahrdrahtanlage neu erstellt. Es ist angedacht, um zusätzliche Mastaufstellungen zu vermeiden, die neuen Fahrleitungsmasten für die Beleuchtungsanlage zu verwenden Leuchten direkt am Fahrleitungsmast Die Leuchten werden direkt an den Fahrleitungsmasten montiert. Es ist vorgesehen an jedem Fahrleitungsmast eine Leuchte zu montieren Lichtpunkthöhe Die Lichtpunkthöhe beträgt 8 m über Straßenniveau Zusätzliche Beleuchtungsmasten Leuchtenfabrikat Im Bereich des Bauabschnitt 1, Hohenzollernstraße - Kreuzstraße, sind 20 zusätzliche Beleuchtungsmasten notwendig. Im Bereich des Bauabschnitts 2, Kreuzstraße - Carl-Bosch-Straße/Sternstraße, sind 18 zusätzliche Beleuchtungsmasten notwendig. Als Leuchtenfabrikat kommt eine LED-Leuchte Fabrikat Siteco Typ Midi. Alle Leuchten erhalten einen eigenen Überspannungsschutz im Kabelübergangskasten. Die Leuchtenvorschaltgeräte sind mit Konstantlichtregelung und Einstellmöglichkeit über Schnittstelle und Servicebox für den Lichtstrom ausgestattet. Seite 7 von 11
8 4.2 Versorgung Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung wird über das vorhandene Straßenbeleuchtungsnetz versorgt. Vorhandene Leuchten in den angrenzenden Straßen werden mit entsprechenden Verbindungsleitungen angebunden. 4.3 Kabelverlegung Die Anbindung der Beleuchtungsmasten erfolgt über Erdkabel Typ NYY-J 5x10 qmm in offener Verlegung mit Sandbettung. Im Bereich von Straßenquerungen erfolgt die Verlegung in Kabelschutzrohren DN Steuerung der Beleuchtungsanlage Die Steuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt über das Steuersignal. Eine Dämmerungsschalter oder zeitabhängige Steuerung ist nicht vorgesehen. Seite 8 von 11
9 5 Bereich Straßenbahnhaltestellen 5.1 Allgemeines Zum Erreichen der notwendigen Beleuchtungsstärken im Haltestellenbereich sind zur Straßenbeleuchtung zusätzliche Masten notwendig. 5.2 Beleuchtung Fahrgastunterstand Die Beleuchtung des Fahrgastunterstandes ist abhängig von der Ausführung des Unterstandes. 5.3 Lichtpunkthöhe Die Lichtpunkthöhe beträgt 5 m über dem Straßenniveau. 5.4 Lichtmast Die Lichtmasten im Bereich der Haltestellen erfolgen als GFK-Masten. Seite 9 von 11
10 5.5 Versorgung der Haltestellen Die Versorgung der Haltestellen erfolgt über das VNB-Netz der TWL. Für jede Haltestelle wird ein eigener Hausanschluss mit einer Leistung von 6 kva vorgesehen, d.h. 3kVA pro Bahnsteig. Die Versorgung erfolgt über einen entsprechenden Trenntrafo im TN-Netz. Je Haltstelle werden 3 Schaltschränke vom Fabrikat Langmatz Typ KV7 83 vorgesehen. Zusätzlich wird beim Übergang aus dem städtischen Netz ein Überspannungsschutz in einem Schaltschrank untergebracht. Die Ausführung erfolgt gemäß der Vorgabe der TAB 2007, DIN EN , DIN EN , -430, -530, -540; VDV Leuchtenfabrikat Als Leuchtenfabrikat kommt eine LED-Leuchte Fabrikat Siteco Typ Mini Alle Leuchten sind in Schutzklasse II auszuführen. Alle Leuchten erhalten einen eigenen Überspannungsschutz im Kabelübergangskasten. Die Leuchtenvorschaltgeräte sind mit Konstantlichtregelung und Einstellmöglichkeit über Schnittstelle und Servicebox für den Lichtstrom ausgestattet. 5.7 Kabelverlegung Die Anbindung der Beleuchtungsmasten erfolgt über Erdkabel Typ NYY-0 4x10 qmm verlegt in Kabelschutzrohren. 5.8 Steuerung der Beleuchtungsanlage Die Steuerung der Haltestellenbeleuchtung erfolgt über das Steuersignal der Straßenbeleuchtung, zusätzlich werden als Rückfallebene Dämmerungsschalter eingebaut. Seite 10 von 11
11 6 Bereich Bushaltestellen Der Bereich der Bushaltestellen wird nicht zusätzlich beleuchtet. Hier erfolgt die Beleuchtung über die Straßenbeleuchtungsanlagen. Erläuterungsbericht erstellt: gez. Erwin Nößler Frankenthal, Ort, Datum Unterschrift Seite 11 von 11
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