Magdeburger Verkehrsbetriebe
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- Eike Hafner
- vor 6 Jahren
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1 Magdeburger Verkehrsbetriebe Erläuterungsbericht Straßenbeleuchtung Sanierung Gleisanlagen August-Bebel-Damm Fachplaner: BORCHERT & LUNOW Beratende Ingenieure für Gebäudetechnik Planungsgesellschaft br G.-Hauptmann-Straße Magdeburg Tel.: / Fax: / BorchertLunow@t-online.de Magdeburg, Januar 2017
2 2 Im Zuge der Sanierung der MVB-Straßenbahn-Gleisanlagen des August-Bebel-Dammes im Abschnitt Korbwerder von der Haltestelle Schule Rothensee bis zur Burger Straße / Am Hansehafen, Haltestelle Rothensee erfolgt in den von der Baumaßnahme betroffenen Bereichen die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage. Der August-Bebel-Damm ist die Haupterschließungsstraße des Industrie- und Gewerbegebietes Nord. Er verbindet dieses im Norden mit der Autobahn A2 und im Süden mit dem Stadtteil Neue Neustadt. Die Verkehrsbelastung des August-Bebel-Damms im zu sanierenden Bereich liegt gegenwärtig bei Kfz pro Tag, mit einem sehr hohen Schwerverkehrsanteil von 21 %. Die Rad- und Fußgängerbelegung im August-Bebel-Damm liegt unter 70 Radfahrer und Fußgänger je Richtung in der Spitzenstunde. An öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Streckenabschnitt am Tage ausschließlich von der Straßenbahnlinie 10 (nach der Sanierung geplant im 10 bis 30 minütigem Takt) und im Nachtverkehr mit der Buslinie 8 im 30 minütigen Takt befahren. Für die die Planung der Straßenbeleuchtungsanlage sind somit folgende Verkehrslasten zu Grunde zu legen: - Straßenbahnverkehr: Linie 10 im minütigem Takt im Tagverkehr, mit den Haltestellen: Schule Rothensee Hohenwarther Straße Betriebshof Rothensee Rothensee - Bus Verkehr: Linie 8 im 30 minütigem Takt nur im Nachtverkehr - Kfz Verkehr: Kfz/d (davon 21% Schwerlastverkehr) - Radfahrer: normal, unter 70 in der Spitzenstunde - Fußgänger: normal, ebenfalls unter 70 in der Spitzenstunde Für die Festlegung der Beleuchtungssituation und die Bestimmung der Beleuchtungsklasse nach DIN EN wird von folgenden Bedingungen ausgegangen: 1. Fläche (Geometrie): - Länge der Straße: - ca. 2,100 km - Trennung der Richtungsfahrbahnen: - ja und nein, -abschnittsweise- - Art der Knotenpunkte: - Anschlussstellen, Einmündungen und Kreuzungen - Abstand zwischen Anschlussstellen: - kleiner 3 km - Kreuzungsdichte: - mehr als 3 Kreuzungen je km - Konfliktzonen: - ja - bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung: - nein
3 3 2. Verkehrsnutzung: - Verkehrsfluss, Kfz je Tag: bis Verkehrsfluss Radfahrer: - normal - Verkehrsfluss Fußgänger: - normal - Schwierigkeit der Fahraufgabe: - normal - parkende Fahrzeuge: - nicht zugelassen - Gesichtserkennung: - nicht notwendig - Kriminalitätsrisiko: - normal 3. Umgebungseinflüsse und äußere Einflüsse: - Komplexität des Gesichtsfeldes: - normal - Leuchtdichte der Umgebung: - städtische Umgebung - Haupt-Wettertyp: - trocken Nach DIN ergibt sich bei einer - Geschwindigkeit des Hauptnutzers von 30 bis 60 km/h, - dem Hauptnutzer als motorisierten Verkehr, langsam fahrenden Fahrzeugen und Radfahrern - Fußgänger als andere zugelassene Nutzer die Beleuchtungssituation B2. An Hand der betreffenden Basis- und Zusatztabellen (hier Tabelle A.9 und A.10) nach DIN und DIN EN ergibt sich die Beleuchtungsklasse ME3c mit folgenden einzuhaltenden Kriterien: - Lm 1,0 cd/m² Wartungswert der mittleren Leuchtdichte - Uo 0,4 Gesamtgleichmäßigkeit der Leuchtdichte auf der Fahrbahn - Ul 0,5 Längsgleichmäßigkeit der Leuchtdichte auf der Mittellinie - TI 15% max. Schwellenwerterhöhung der Blendung - SR 0,5 Umgebungs-Beleuchtungsstärkeverhältnis neben der Fahrbahn - Em 15 lx vergleichbare mittlere Beleuchtungsstärke auf der Fahrbahn In Abstimmung mit der Abt. Straßenbeleuchtung des Tiefbauamtes der Landeshauptstadt Magdeburg wurde für die derzeitige Entwurfsplanungsphase vereinbart, dass als Basis für lichttechnische Berechnungen zunächst als Sollwert für die mittlere Fahrbahnleuchtdichte in cd/m² Lm = 0,75 ca. 1,0 cd/m² und für die Gesamtgleichmäßigkeit der Leuchtdichte Uo = 0,60 0,70 angesetzt werden soll. Dies entspricht in etwa der Beleuchtungsklasse ME 3. Bei angrenzenden Fuß- und Radwegen sind in der Beleuchtungssituation B2 die Fuß- und Radwege lichttechnisch getrennt von der Fahrbahn zu betrachten. Für den Fußweg / Gehweg ergibt sich: - die Beleuchtungssituation E1 und - die Beleuchtungsklasse S4 mit folgenden einzuhaltenden Kriterien: - Em 5,0 lx Wartungswert der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke, - Emin 1,0 lx Wartungswert der minimalen horizontalen Beleuchtungsstärke
4 4 Für den Radweg ergibt sich: - die Beleuchtungssituation C1 und - die Beleuchtungsklasse S5 mit folgenden einzuhaltenden Kriterien: - Em 3,0 lx Wartungswert der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke, - Emin 0,6 lx Wartungswert der minimalen horizontalen Beleuchtungsstärke Haltestellen MVB: Gemäß den Anforderungen der MVB und auf der Grundlage der gesetzlicher Vorschriften/Verordnungen/Regeln und Richtlinien werden die Haltestellenanlagen mit den zugehörigen Zu- und Abgängen beleuchtet. Die Auslegung der Beleuchtungsanlage im Haltestellenbereich erfolgt mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 10 lx und einer Gleichmäßigkeit von 1 : 7. Die Ausleuchtung erfolgt über die Straßenbeleuchtungsanlage mit einer Lichtpunkthöhe von 9,5m, bzw. mittels separater Leuchten im Haltestellenbereich mit einer Lichtpunktöhe von ebenfalls 9,5m oder 6,0 m. Im Haltestellenbereich werden Leuchten der Schutzklasse II eingesetzt. Die Steuerung der Haltestellenbeleuchtung erfolgt analog der Straßenbeleuchtungssteuerung. Es wird eine Leistungsreduzierung in verkehrsarmen Nachtstunden um eine Beleuchtungsklasse (bzw. maximal auf 50% Leistungsaufnahme) vorgesehen. Weiterhin werden die Leuchten im Haltestellenbereich mit entsprechender Sensorik ausgestattet, so dass bei Einfahrten von Straßenbahnen oder Bussen in die Haltestellenbereiche bzw. bei Eintritt von Personen in die Wartebereiche der Haltestellen die abgedimmte Beleuchtung wieder auf den Sollwert der Beleuchtungsstärke hochgefahren wird. Nach dem Verlassen der Haltestellenbereiche durch die Verkehrsmittel bzw. die Fahrgäste wird die Beleuchtungsstärke zeitverzögert wieder auf das Niveau der abgesenkten Straßenbeleuchtung herunter gedimmt. Die vorhandene Straßenbeleuchtung im zu sanierenden Streckenabschnitt des August-Bebel- Damms wird von den vorhanden Straßenbeleuchtungsschränken-Nr.: 598 Badeteichstraße, 463 im Kraftwerk-Privatweg, 599 gegenüber der Haltestelle Betriebshof und 600 am Hansehafen gespeist. Gemäß Entwurfsplanungsstand liegen diese Straßenbeleuchtungsverteilerschränke außerhalb des Baufeldes, sind somit nicht von der Baumaßnahme betroffen und können erhalten bleiben. Im Zuge der MVB-Gleisanlagen-Sanierung werden nur die im Baufeld liegenden und von der Baumaßnahme betroffenen Straßenleuchten erneuert. Dies betrifft die Haltestelle Schule Rothensee und den Kreuzungsbereich August-Bebel-Damm / Korbwerder / Buschfeldstraße. Weiter in nördliche Richtung werden bis zur Einmündung Gasereistraße ebenfalls beidseitig des August-Bebel-Damms die Straßenleuchten auf Grund veränderter Straßenränder erneuert. Ab der Einmündung Gasereistraße bis zum Kraftwerk-Privatweg/Hohenwarther Str. erfolgt die Erneuerung der Straßenleuchten nur auf der östlichen Seite. Die auf westlicher Seite stehenden vorhandenen Leuchten sind nicht von der Baumaßnahme betroffen und können erhalten bleiben. Ausnahme hier ist die westseitige Haltestelle Hohenwarther Straße, welche neue Leuchten erhält. Ab der Kreuzung Kraftwerk-Privatweg/A.-Bebel-Damm/Hohenwarther Str. bis zum neuen Gleisdreieck Betriebshof werden die Leuchten auf der westlichen Seite des August-Bebel- Damms erneuert und die auf östlicher Seite bleiben erhalten. Vom neuen Gleisdreieck Betriebshof bis zur Haltestelle Rothensee erfolgt keine Veränderung an der Trassenführung, bzw. kein Gleisausbau / keine Gleissanierung, so dass die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage in diesem Abschnitt erhalten bleibt.
5 5 Lediglich der Bereich der Haltestelle Rothensee wird erneuert und erhält im Haltestellenbereich neue Leuchten. Grundsätzlich sind im Straßenverlauf August-Bebel-Damm technische LED-Leuchten mit einer Farbtemperatur des Lichtes von 4.000K (neutralweiß) vorgesehen. Die Leuchten werden unter Berücksichtigung der neuen Maststandorte und der bestehen bleibenden Leuchten so angeordnet, dass diese möglichst beidseitig versetzt stehen. Der zum Einsatz gelangende Leuchtentyp orientiert sich an bisher bereits im Stadtgebiet installierten technischen LED-Leuchten. Die Lichtpunkthöhe der neuen Leuchten beträgt 9,5 bis 10,0m. Diese Höhe ergibt sich aus den notwendigen Abspannungen der Fahrleitungsanlage an den Peiner Masten, welche mittels Spezialausleger auch mit als Beleuchtungsmaste genutzt werden. Es kommen Mastaufsatzbzw. Mastansatzleuchten zum Einsatz. Die Beleuchtungsmaste werden entsprechend der unterschiedlichen Maststände der Fahrleitungsmaste entweder als kombinierte Fahrleitungs- und Beleuchtungsmaste (Peiner- Maste) oder als neue konisch runde verzinkte Stahlrohrlichtmaste verwendet, welche vorzugsweise in vorgefertigte Beton-Lichtmastfundamente zu setzen sind. Bei beengten Platzverhältnissen werden individuelle Betonfundamente vor Ort erstellt. Die Montage der Leuchten an den Peiner Masten (Fahrleitungsmasten) erfolgt mittels Spezialausleger. Der Montageort der neuen Lichtmaste (Abstand zum Fahrbahnrand/Bordstein) beträgt aus Gründen des Anfahrschutzes mindestens 0,75 m vom Bordstein. Eine Ausnahme wird hier der Abschnitt Korbwerder bis Gasereistraße bilden, da hier durch die Hafenbahn auf östlicher Seite die Platzverhältnisse so beengt sind, dass sich dieser Sicherheitsabstand nicht immer einhalten lässt. Die elektrische Verkabelung der Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt im TN-S-System mittels Erdkabel NYY-J 5 x 16mm² im Kabelgraben in einer Verlegetiefe von mind. 0,60m unter OK Oberfläche. Im Bereich von Straßenquerungen und Überbauungen erfolgt die Erdkabelverlegung in starrem Schutzrohr DN 110. Die elektrische Einspeisung erfolgt jeweils von der letzten vorhandenen Leuchte des angrenzenden Bereiches bzw. aus den vorhandenen Straßenbeleuchtungs-Schaltschränken. Sofern vorhandene Straßenbeleuchtungsschaltschränke durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt oder umverlegt werden müssen, sind diese zu erneuern. Für die Einspeisung der Straßenbeleuchtungsschaltschränke sind dann separate SWM-Zählerschränke zu installieren. Die Ausstattung der Straßenbeleuchtungsschaltschränke erfolgt gemäß der Vorgaben des Nutzers, der Landeshauptstadt Magdeburg, Tiefbauamt, Abt. Straßenbeleuchtung. In den Straßenbeleuchtungsschaltschränken werden die ABSS/GSM GeoSys-Steuergeräte STG 03 zur Steuerung der Straßenbeleuchtungsanlage untergebracht. Der Übergang vom Erdkabel auf die jeweilige Leuchte erfolgt mittels Lichtmast- Übergangskästen mit Phasenwechseltechnik. Es werden Lichtmast-Übergangskästen für den Anschluss von 3 Erdkabeln NYY-J 5 x 16mm² eingesetzt. An Endpunkten von Straßenbeleuchtungsstromkreisen bzw. bei Straßeneinmündungen und kreuzungen werden Erdkabel ebenfalls NYY-J 5 x 16 mm² als Stör- und Trennverbindungen zu der jeweils benachbarten Leuchte des anderen Stromkreises verlegt. Vom Lichtmast-Übergangskasten bis zur Leuchte wird Kunststoff-Mantelleitung NYM 5 x 1,5mm² im Lichtmast verlegt. Bei kombinierten Fahrleitungs- und Beleuchtungsmasten (z.b. Peiner-Masten) sitzen die Übergangskästen nicht im, sondern am Mast. Hier ist die Verkabelung am Mast in Schutzrohr bzw. in Mastaufführungen auszuführen und für die Verlegung im Freien geeignetes Kabel, wie z.b. NYY-J 5 x 1,5mm² bzw. Gummikabel zu verwenden. In verkehrsarmen Nachtstunden kann zur Einsparung des Verbrauches von Elektroenergie die Straßenbeleuchtungsanlage leistungsreduziert betrieben werden. Es erfolgt eine Absenkung der Beleuchtungsklasse um eine Stufe bzw. auf 50% Leistungsaufnahme. Die
6 6 Leistungsreduzierung ist frei programmierbar. Die Auswahl der entsprechenden Steuerung erfolgt in Abstimmung mit der Abt. Straßenbeleuchtung des Tiefbauamtes der Landeshauptstadt Magdeburg. aufgestellt: Magdeburg, den G. Lunow Dipl.-Ing.(FH)
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