Richtwerte für die Beleuchtung

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1 Richtwerte für die Beleuchtung Die verbindlichen DIN- und EN-Normen werden vom Beuth Verlag, Berlin, veröffentlicht. Grundlegende Beleuchtungsnormen DIN EN Licht und Beleuchtung - grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung DIN EN Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten Teil 2: Darstellung von Daten für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien DIN EN Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten Teil 3: Darstellung von Daten für die Notbeleuchtung von Arbeitsstätten DIN EN Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung deutsche Fassung EN 1838:2013 DIN EN (VDE ): Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code), deutsche Fassung EN 60529: A1:2000 DIN EN (VDE ): Leuchten Teil 1 Allgemeine Anforderungen und Prüfungen, deutsche Fassung EN :2004 DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Niederspannungsanlagen 148

2 2.10 Wissen zu Licht und Beleuchtung Richtwerte für die Beleuchtung Normen für den Außenbereich Normen für den Innenbereich DIN EN Licht und Beleuchtung Sportstättenbeleuchtung DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen DIN EN Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 2: Arbeitsplätze im Freien DIN EN Straßenbeleuchtung DIN EN Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung DIN EN Beleuchtung von Straßentunneln und Unterführungen DIN 5034 Beleuchtung mit künstlichem Licht DIN EN Licht und Beleuchtung Sportstättenbeleuchtung DIN EN Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen DIN EN Energetische Bewertung von Gebäuden energetische Anforderungen an die Beleuchtung ASR A3.4 Technische Regeln für Arbeitsstätten Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 131 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten 149

3 DIN EN Arbeitsstätten im Freien Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 2 Allgemeine Verkehrsbereiche bei Arbeitsstätten im Freien Ē [ lx ] U 0 GR L Art des Bereichs der Sehaufgabe oder der Tätigkeit Gehwege, ausschließlich für Fußgänger 5 0,25 50 Verkehrsflächen für sich langsam bewegende Fahrzeuge (max. 10 km/h) 10 0,40 50 Regelmäßiger Fahrzeugverkehr (max. 40 km/h) Fußgängerpassagen 20 0,40 45 Be- und Entladestellen, Fahrzeugwendepunkte 50 0,40 50 Industrieanlagen und Lagerbereiche Ē [ lx ] U 0 GR L R a Art des Bereichs der Sehaufgabe oder der Tätigkeit Kurzzeitiges Hantieren mit großen Bauteilen und Rohstoffen, Be- und Entladen von sperrigen Gütern 20 0, Ständiges Hantieren mit großen Bauteilen und Rohstoffen, Be- und Entladen von Fracht, Aktionsbereiche von Kränen, offene Ladeplattformen 50 0, Lesen von Beschriftungen, überdachte Ladeplattformen, Verwendung von Werkzeugen 100 0, Anspruchsvolle Elektro-, Maschinen- und Inspektionsarbeiten 200 0,

4 2.10 Wissen zu Licht und Beleuchtung Richtwerte für die Beleuchtung Bahnbereiche für Kleinbahnen, Straßenbahnen, Kleinstbahnen, U-Bahnen Ē [ lx ] U 0 GR L R a Art des Bereichs der Sehaufgabe oder der Tätigkeit Gleisanlagen in Personenverkehrsbereichen, Abstellgleise 10 0, Gehwege Zugangstunnel ,40 0, Treppen auf Bahnhöfen kleiner und mittlerer Größe Treppen auf großen Bahnhöfen ,40 0, Nicht überdachte Bahnsteige, Land- und Regionalverkehr Nicht überdachte Bahnsteige, Fernverkehr ,25 0, Überdachte Bahnsteige, Regionalverkehr und Fernverkehr mit geringem Personenaufkommen 50 0, Überdachte Bahnsteige, Fernverkehr 100 0, Parkplätze Art des Bereichs der Sehaufgabe oder der Tätigkeit Ē [ lx ] U 0 GR L Geringes Verkehrsaufkommen Parkplätze von Geschäften, Reihenhäusern und Wohnblöcken, Abstellbereiche für Fahrräder 5 0,25 55 Mittleres Verkehrsaufkommen Parkplätze von Warenhäusern, Bürogebäuden, Fabriken, Sportanlagen und Mehrzweckhallen 10 0,25 50 Hohes Verkehrsaufkommen Parkplätze von Schulen, Kirchen, großen Einkaufszentren, großen Sportanlagen und Mehrzweckhallen 20 0,

5 DIN EN Arbeitsstätten im Innenraum Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 1 Art des Innenraums, des Bereichs, der Sehaufgabe oder der Tätigkeit Ē [ lx ] UGR L U 0 Büroarbeitsplätze Büroarbeiten ,4 Besprechungsräume ,6 Empfangstheke ,6 Archive ,4 Öffentliche Bereiche Eingangshallen ,4 Garderoben ,4 Warteräume ,4 Kassen und Schalter ,6 Nebenräume Kantinen ,4 Küchen ,6 Pausenräume ,4 Umkleide- und Waschräume, Toiletten, Bäder ,4 Posträume, Vermittlungsplätze ,6 Lagerräume ( Ē = 200 lx, wenn dauernd besetzt ) ,4 Versand- und Verpackungsbereiche ,6 Verkehrszonen und allgemeine Bereiche Verkehrsflächen und Flure ,4 Treppen ,4 Rolltreppen, Fahrbänder ,4 Schalterhallen, Bahnhofshallen ,5 Vollständig umschlossene Bahnsteige (geringe Anzahl Personen) 100 0,4 Vollständig umschlossene Bahnsteige (große Anzahl Personen) 200 0,5 Aufzüge (vor dem Aufzug E min = 200 lx) ,4 Laderampen, Ladebereiche ,4 152

6 2.10 Wissen zu Licht und Beleuchtung Richtwerte für die Beleuchtung Öffentliche Garagen Art des Bereichs, der Sehaufgabe oder der Tätigkeit Ē [ lx ] UGR L U 0 Fahrwege ,4 Park- und Abstellflächen ,4 Ein- und Ausfahrten während der Nacht ,4 Ein- und Ausfahrten während des Tages ,4 Schalter ,6 153

7 Wartungswerte nach DIN EN Lichttechnische Werte für Verkehrsstraßen nach ME- und CE-Beleuchtungsklassen Klasse - L [ cd/m 2 ] U 0 U l TI SR Klasse Ē [ lx ] U 0 ME 1 2,0 0,4 0,7 10 0,5 CE1 30 0,4 ME 2 1,5 0,4 0,7 10 0,5 CE2 20 0,4 ME 3a 1,0 0,4 0,7 15 0,5 CE3 15 0,4 ME3b 1,0 0,4 0,6 15 0,5 ME 3c 1,0 0,4 0,5 15 0,5 ME 4a 0,75 0,4 0,6 15 0,5 CE4 10 0,4 ME 4b 0,75 0,4 0,5 15 0,5 ME 5 0,5 0,35 0,4 15 0,5 CE5 7,5 0,4 ME6 0,3 0,35 0,4 15 0,5 - L Ē Wartungswert der mittleren Leuchtdichte auf der Fahrbahn, der zu keiner Zeit unterschritten werden darf. Wartungswert der mittleren Beleuchtungsstärke auf der Fahrbahn, der zu keiner Zeit unterschritten werden darf. U 0 Gesamtgleichmäßigkeit, Verhältnis der niedrigsten Leuchtdichte (bzw. Beleuchtungsstärke) zum Mittelwert auf der Fahrbahnoberfläche. U l Längsgleichmäßigkeit, Verhältnis der niedrigsten zur höchsten Leuchtdichte auf der Mittellinie eines Fahrstreifens. Tl SR Schwellwerterhöhung, Maß für den Verlust von Sichtbarkeit eines Sehobjekts infolge physiologischer Blendung durch zu helle Leuchten. Umgebungs-Beleuchtungsstärkeverhältnis zur Verbesserung der räumlichen Orientierung, damit die Bereiche neben der Fahrbahn, soweit nicht selbst beleuchtet, ebenfalls erkennbar sind. 154

8 2.10 Wissen zu Licht und Beleuchtung Richtwerte für die Beleuchtung DIN EN Fußgängerüberwege mit Zusatzbeleuchtung In der DIN EN wird der Fußgängerüberweg im Anhang behandelt und gleichzeitig wird auf die nationalen Standards der einzelnen Länder hingewiesen. Für Deutschland ist die Einhaltung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGU 2001) und die DIN Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 der Straßenverkehrsordnung StVO) mit Zusatzbeleuchtung erforderlich: Erreicht die vorhandene Straßenbeleuchtung die in den Normen geforderten Werte nicht, muß eine zusätzliche, ortsfeste Beleuchtung errichtet werden. Zur einheitlichen Bewertung der Beleuchtung im Bereich von Fußgängerüberwegen wird ein rechteckiges horizontales Bewertungsfeld vereinbart. Auf der Mittelachse muss dabei auf fest definierten Punkten in 1m Höhe mindestens ein Wartungswert von 30 lx ( mittlere vertikale Beleuchtungsstärke ) erreicht werden. Der Wert von 4 lx ( minimale vertikale Beleuchtungsstärke ) darf an keinem der im Bewertungsfeld definierten Bewertungspunkte unterschritten werden, auch nicht in der Wartezone in 1 m Entfernung zur Straße. Die Beleuchtung muss den Fußgängerüberweg und die angrenzenden Warteflächen aus der jeweiligen Fahrtrichtung erhellen eine Beleuchtung direkt über der Mittelachse des Überwegs ist nicht erlaubt. Eine von der allgemeinen Straßenbeleuchtung abweichende Lichtfarbe erhöht die Aufmerksamkeit. Im Gegensatz zur Straßenbeleuchtung darf die Beleuchtung am Fußgängerüberweg während der gesamten Dunkelstunden nicht abgeschaltet werden. 100 m vor und hinter dem Fußgängerüberweg muss die Straße mindestens eine Leuchtdichte von 0,3 cd/m 2 aufweisen. Das Niveau der vorhandenen Straßenbeleuchtung ist gegebenenfalls entsprechend zu erhöhen. Die Beleuchtungsanlage für Fußgängerüberwege muss sich unabhängig schalten lassen. 155

9 Wartungswerte nach DIN EN für Fußgänger- und Radfahrbereiche nach den Beleuchtungsklassen S und A Horizontale Beleuchtungsstärke (E h) Klasse mittlere Beleuchtungsstärke Ē h [ lx ] minimale Beleuchtungsstärke E h min [ lx ] S S S 3 7,5 1,5 S S 5 3 0,6 S 6 2 0,6 S 7 unbestimmte Anforderung unbestimmte Anforderung Halbsphärische Beleuchtungsstärke (E hs) Klasse mittlere Beleuchtungsstärke Ē hs [ lx ] Gesamtgleichmäßigkeit A 1 5 0,15 A 2 3 0,15 A 3 2 0,15 A 4 1,5 0,15 A 5 1 0,15 A 6 unbestimmte Anforderung unbestimmte Anforderung 156

10 2.10 Wissen zu Licht und Beleuchtung Richtwerte für die Beleuchtung Wartungswerte nach DIN EN nach den Beleuchtungsklassen ES und EV Halbzylindrische ( E hz ) und vertikale ( E v ) Beleuchtungsstärke Klasse E hz [ lx ] Klasse E v [ lx ] ES 1 10 EV 1 5 ES 2 7,5 EV 2 3 ES 3 5 EV 3 1,5 ES 4 3 EV 4 1 ES 5 2 EV 5 0,6 ES 6 1,5 EV 6 ES 7 1 ES 8 0,75 ES 9 0,5 157

11 DIN EN Sportstättenbeleuchtung Die DIN EN Sportstättenbeleuchtung legt für jede Sportart die lichttechnischen Mindestanforderungen in Tabellen verbindlich fest. Außer den tabellarischen Angaben nennt die Norm für jede Sportart noch weitere Güteanforderungen: zur Farbwiedergabe der Lampen und zu den Referenzflächen, für die alle Vorgaben der Tabelle gelten. Außerdem definiert sie die Rasterpunkte für die Referenzflächen, an denen Berechnungs- bzw. Messpunkte liegen sollen. Referenzflächen Die jeder Sportart zugeordneten Referenzflächen unterteilen sich in - Hauptfläche PA (Principal Area) und - Gesamtfläche TA (Total Area) Die Vorgaben zur Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit gelten überwiegend für die Hauptfläche der Sportart. Drei Beleuchtungsklassen Das Fußballspiel der A-Jugend braucht weniger Licht als das Spiel der Nationalmannschaft. Für die unterschiedlichen Anforderungen der Sportler sowie der Zuschauer hat DIN EN drei Beleuchtungsklassen eingeführt: Je höher das Wettbewerbsniveau und je weiter die Zuschauer vom Sportgeschehen entfernt sind, umso höher muss die Beleuchtungsklasse sein. Beleuchtungsklasse I Hochleistungswettkämpfe, Hochleistungstraining; Zuschauer: große Sehentfernung Beleuchtungsklasse II Wettkämpfe mit mittlerem Niveau, Leistungstraining; Zuschauer: mittlere Sehentfernung Beleuchtungsklasse III Einfache Wettkämpfe (meist ohne Zuschauer), allgemeines Training, allgemeiner Schul- und Freizeitsport Wettbewerbsniveau Beleuchtungsklassen I II III International/national Regional Lokal Training Schul-/Freizeitsport 158

12 2.10 Wissen zu Licht und Beleuchtung Richtwerte für die Beleuchtung Außenanlagen Klasse horizontale Beleuchtungsstärke Ē h [ lx ] E h, min Ē h GR Leichtathletik I 500 0,7 50 II 200 0,5 55 III 100 0,5 55 Tennis I 500 0,7 50 II 300 0,7 50 III 200 0,6 55 Fußball I 500 0,7 50 II 200 0,6 50 III 75 0,5 55 Schwimm- I 500 0,7 50 Außenanlagen II 300 0,7 50 III 200 0,5 55 Allgemeine Sporthallen Klasse horizontale Beleuchtungsstärke Ē h [ lx ] E h, min Ē h Handball, Basketball, Volleyball, Fußball I 750 0,7 II 500 0,7 III 200 0,5 Reiten I 500 0,7 II 300 0,6 III 200 0,5 Tennis I 750 0,7 II 500 0,7 III 300 0,5 Wasserball, Schwimmen, Turm- und Kunstspringen I 500 0,7 II 300 0,7 III 200 0,5 Die gleichmäßige Ausleuchtung der Halle ist wichtig für einen guten Überblick über das gesamte Spielfeld. Besonderheiten für einzelne Sportarten sind zu beachten. Für den Schulsport mit Trainingsbetrieb sind im Allgemeinen Wartungswerte von 200 lx und einer Gleichmäßigkeit von 0,5 erforderlich. 159

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