ASR A3.4 Beleuchtung. Ausblick auf die. DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung" Akademie Hennef, den 08./09.
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1 Ausblick auf die ASR A3.4 Beleuchtung DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung" Gerold Soestmeyer Fachausschuss Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Arbeitskreis Beleuchtung, Licht und Farbe Akademie Hennef, den 08./09. Juni 2009
2 Übersicht Ausgangslage Regelungsinhalte und Stand der Bearbeitung Ausblick ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 2
3 Rückblick 11/2005 Beschlussfassung zur ASR A3.4 08/2006 Projektbeschreibung zur ASR A3.4 Projektleitung: Herr Kolbinger, Bundesverband der Unfallkassen, BUK Peter Löpmeier, Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution, BGHW (2008) Projektbeteiligte: Berufsgenossenschaftlicher Fachausschuss Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (FA WIRK) unter Mitwirkung der vom ASTA benannten AG-Mitglieder ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 3
4 Rückblick Aufgabe der ASR A3.4 Projektbeschreibung Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung und beispielhafte Lösungen zur deren Umsetzung Grundlage sind die wesentlichen Teile der BGR (Kooperationsmodell Variante 2) und weitere Informationsquellen mit folgenden Maßgaben Anpassung der Systematik an die Vorgaben des Leitfadens Vereinheitlichung der Begriffe mit der DIN EN und dem Leitfaden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LV 41 Untersetzung der Anforderungen für ausreichendes Tageslicht - Richtwerte einfügen Integration von Stufenmodellen für die Beleuchtungskonzepte (Raum, Arbeitsbereich, Teilflächen) ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 4
5 Rückblick BGR 131 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten von 10/2006 (Auflage 08/2008) Teil 1: Handlungshilfe für den Unternehmer Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung wesentliche Teile ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 5
6 Rückblick Aufgabenstellung (2) Hinweis zur Durchführung einfacher orientierender Messungen der Beleuchtungsstärke Hinweis auf mögliche Gefährdungen durch fehlerhaftes Errichten und Betreiben von Beleuchtungsanlagen Anforderungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Die Anforderungen zum Teilgebiet der Sicherheitsbeleuchtung werden in der AG Sicherheitsbeleuchtung erarbeitet. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 6
7 Rückblick Informationsquellen ASR 7/1 Sichtverbindung ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung ASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien Leitfaden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LV 41 Handlungshilfe zur Beleuchtung von Arbeitsstätten BGI 7007 Tageslicht am Arbeitsplatz (damals Entwurf) ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 7
8 ASR A 3.4 Beleuchtung Inhalt 1. Zielstellung 2. Anwendungsbereich 3. Begriffsbestimmungen 4. Beleuchtung mit Tageslicht 5. Künstliche Beleuchtung in Gebäuden 6. Künstliche Beleuchtung im Freien 7. Messung und Bewertung 8. Ergänzende Anforderungen für Baustellen 9. Ergänzende Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 8
9 Zielstellung Projektbegründung Konkretisierung Anhang Nr. 3.4 (1, 2), Nr. 3.5 (2) ArbStättV 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. (2) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. 3.5 Raumtemperatur (2) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach Art der Arbeit und der Arbeitsstätte eine Abschirmung der Arbeitsstätten gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. (nur Blendschutz) ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 9
10 Zielstellung der ASR Die ASR soll Vermutungswirkung auslösen d.h. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung für sich geltend machen....wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen....grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Verpflichtung zur Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen ergibt sich aus 6 Arbeitsschutzgesetz. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 10
11 Anwendungsbereich natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden fliegenden Bauten im Freien Ausnahmen soweit betriebstechnische Gründe entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen dieser ASR begründen. In solchen Fällen sind Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 11
12 Begriffsbestimmungen (1) 3.1 Bereich des Arbeitsplatzes setzt sich zusammen aus den Arbeitsflächen, den Bewegungsflächen (einschließlich allen dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Lagerflächen). 3.2 Umgebungsbereich ist ein räumlicher Bereich, der sich direkt an einen oder mehrere Arbeitsplätze anschließt oder durch die Raumwände oder Verkehrswege begrenzt wird. 3.3 Arbeitsfläche ist eine Fläche in Arbeitshöhe, auf der die eigentliche Arbeitsaufgabe verrichtet wird. 3.4 Bewegungsflächen sind zusammenhängende unverstellte Bodenflächen am Arbeitsplatz, die mindestens erforderlich sind, um den Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen. 3.5 Eine Teilfläche ist eine Fläche mit höheren Sehanforderungen, z. B. Lesen, Schreiben, Messen, Kontrollieren und Betrachten von Fertigungsprozessen, innerhalb einer Arbeitsfläche. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 12
13 Begriffsbestimmungen (2) 3.6 Die Beleuchtungsstärke E ist ein Maß für das auf eine Fläche auftreffende Licht. Die Beleuchtungsstärke wird in Lux [lx] gemessen. 3.7 Der Mindestwert der Beleuchtungsstärke Ēm ist der Wert unter den die mittlere Beleuchtungsstärke auf einer bestimmten Fläche nicht sinken darf. (Der Mindestwert der Beleuchtungsstärke entspricht dem Wartungswert nach DIN EN ) 3.8 Die mittlere Beleuchtungsstärke ist die über eine Fläche gemittelte Beleuchtungsstärke. 3.9 Die Horizontale Beleuchtungsstärke Eh ist die Beleuchtungsstärke auf einer horizontalen Fläche, z. B. auf einer Arbeitsfläche Die Vertikale Beleuchtungsstärke Ev ist die Beleuchtungsstärke auf einer vertikalen Fläche Der Tageslichtquotient D ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum Ep zur Beleuchtungsstärke im Freien ohne Verbauung Ea bei bedecktem Himmel. D = Ep/Ea x 100 % ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 13
14 Begriffsbestimmungen (3) 3.12 Die Leuchtdichte beschreibt den Helligkeitseindruck einer beleuchteten oder leuchtenden Fläche Unter Blendung versteht man subjektiv empfundene Störungen durch zu hohe Leuchtdichten oder zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld Die Farbwiedergabe ist die Wirkung einer Lichtquelle auf den Farbeindruck, den ein Mensch von einem Objekt hat, das mit dieser Lichtquelle beleuchtet wird. Der Farbwiedergabeindex Ra ist eine dimensionslose Kennzahl von 0 bis 100, mit der die Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen klassifiziert wird. Eine gute Farbwiedergabe kann die Sehleistung, die Behaglichkeit, das Wohlbefinden und die Sicherheit der Beschäftigten positiv beeinflussen. Die Farbwiedergabe beeinflusst die Erkennbarkeit des Sehobjektes. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 14
15 Ausreichendes Tageslicht Was ist das? 4.1 (2) Grundsätzlich sind Arbeitsstätten mit Tageslicht zu beleuchten. Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen. 4.1 (3)..durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile....wobei Fenster eine Sichtverbindung nach außen ermöglichen (4) Die Forderung ist erfüllt, wenn a. ein Verhältnis lichtdurchlässiger Fläche zur Raumgrundfläche mindestens 1 : 10 (entspricht ca. 1 : 8 Rohbaumaße), für höhere Sehanforderungen bis 1 : 5 eingehalten ist. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen (ASR Abb.1, auch BGR 131) oder ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 15
16 Tageslichtversorgung in Abhängigkeit von der Raumtiefe, (skizziert) > 2,20 m > 1,25 m < 0,95 m < 0,90 m 3 m sehr gute Tageslichtversorgung 4,5 m noch gute Tageslichtversorgung 6 m noch ausreichende Tageslichtversorgung > 6 m keine ausreichende Tageslichtversorgung ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 16
17 Ausreichendes Tageslicht oder 4.1 (4) Die Forderung ist erfüllt, wenn a. ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1 : 10 (entspricht ca. 1 : 8 Rohbaumaße), für höhere Sehanforderungen bis 1 : 5 eingehalten ist. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen (siehe Abb.1) oder Regelungsinhalte b. ein Tageslichtquotient größer als 2 % in der Raummitte, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 17
18 Der Tageslichtquotient ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum zur Beleuchtungsstärke im Freien bei bedecktem Himmel. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 18
19 Hinweis Tageslicht am Arbeitsplatz leistungsfördernd und gesund BGI/GUV-I / die Handlungshilfe für die betriebliche Praxis Warum ist Tageslicht wichtig für unsere Gesundheit? Wie lässt sich Tageslicht in ausreichendem Maße am Arbeitsplatz nutzen? Welchen Einfluss haben bauliche Maßnahmen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die neue Informationsschrift Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund (BGI/GUV-I 7007). Die Schrift richtet sich in erster Linie an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und bietet Betrieben eine Hilfe bei der Umsetzung der neuen Arbeitsstättenverordnung. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 19
20 Tageslicht Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden oder - wenn dies nicht möglich ist - zu begrenzen. Hinweis Als Blendschutzvorrichtung zur Begrenzung störender Blendungen und Reflexionen können z. B. Jalousien, Rollos und Lamellenstores dienen. Bei Dachoberlichtern können dies z. B. lichtstreuende Materialien sein. BGR 131 fordert konkretere Maßnahmen Blendschutzvorrichtung bei besonnte Fenstern u.ä. und bei Bildschirmarbeit generell ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 20
21 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden künstliche Beleuchtung in Gebäuden Allgemeine Anforderungen Die Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein Eine Verringerung des individuellen Sehvermögens, z. B. mit zunehmendem Alter kann höhere Anforderung an die Beleuchtungsqualität, z. B. die Beleuchtungsstärken oder die Blendungsbegrenzung, erfordern ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 21
22 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Welche Bereiche sind zu beleuchten Raumbezogene Beleuchtung Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung Teilflächenbezogene Beleuchtung TF TF TF Apl Apl UB Apl Abb.2 ASR A3.4 ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 22
23 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden zu beleuchtende Bereiche aus BGR 131 Raumbezogene Beleuchtung Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung Teilflächenbezogene Beleuchtung z. B., wenn Arbeitsplätze in der Planungsphase örtlich nicht zugeordnet werden können Apl. eine flexible Anordnung der Arbeitsplätze vorgesehen ist. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 23
24 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden zu beleuchtende Bereiche aus BGR 131 Raumbezogene Beleuchtung Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung Teilflächenbezogene Beleuchtung z. B., wenn Apl. Apl. Apl. Apl. UB Apl. die Anordnung der Arbeitsplätze und deren Umgebungsbereiche bekannt sind, verschiedene Arbeitsplätze auch innerhalb eines Raumes - unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen erfordern ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 24
25 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden zu beleuchtende Bereiche aus BGR 131 Raumbezogene Beleuchtung Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung Teilflächenbezogene Beleuchtung z. B., wenn TF Apl. Apl. TF Apl. UB besondere Sehaufgaben (wenig Kontraste, Erkennung von Oberflächenstrukturen, Arbeiten mit kleinen Teilen, kurze Betrachtungszeiträume), Apl. TF Apl. Anpassung an individuelles Sehvermögen der Beschäftigten. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 25
26 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden zu beleuchtende Bereiche Raumbezogene Beleuchtung Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung Teilflächenbezogene Beleuchtung Begriffsbestimmungen 3.1 Bereich des Arbeitsplatzes setzt sich zusammen aus den Arbeitsflächen den Bewegungsflächen einschließlich allen dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Lagerflächen. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 26
27 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Bereich des Arbeitsplatzes 1,60 m Arbeitsfläche 0,80 m Bereich des Arbeitsplatzes Bewegungsfläche 1,00 m 3.4 Bewegungsflächen sind zusammenhängende unverstellte Bodenflächen am Arbeitsplatz, die mindestens erforderlich sind, um den Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen. (ASR1.2 Raumabmessungen) ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 27
28 Regelungsinhalte Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Beispiel für zu beleuchtende Bereiche Teilfläche Umgebungsbereich Bereich des Arbeitsplatzes ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 28
29 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Aktueller Entwurf / ASR A3.4 Beleuchtungsstärken Mindestwert der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz nach Tabelle 1 wenn nicht in Tabelle 1 Gefährdungsbeurteilung Hinweis zum Begriff: Mindestwert der Beleuchtungsstärke entspricht inhaltlich Wartungswert nach ISO, E-DIN, DIN und BGR, BGI. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 29
30 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Beispiel aus ASR A3.4 Tabelle 1 : Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Tätigkeiten Mindestwert der Beleuchtungsstärke lx Mindestwert der Farbwiedergabe Index R a Bemerkungen 1 Verkehrswege 1.1 Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr In Hotels ist während der Nacht ein geringeres Niveau zulässig 1.2 Verkehrsflächen und Flure mit Fahrzeugverkehr Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige Laderampen, Ladebereiche Begehbare Unterflurtunnel, Zwischenböden und für Wartungszwecke, z. B. Stetigförderer, Wartungsgänge Positionen (Die in der Tabelle angegebenen Werte sind Beleuchtungsstärken auf der Bezugsfläche der Sehaufgabe, die horizontal, vertikal oder geneigt sein kann.) ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 30
31 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Beispiel (2) Tabelle 1: Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Tätigkeiten 8 Keramik, Fliesen, Glas, Glaswaren 8.1 Trocknen Mindestwert der Beleuchtungsstärke lx 50 Mindestwert der Farbwiedergabe Index R a 40 Bemerkungen 8.2 Materialaufbereitung, allgemeine Maschinenarbeiten lieren, Walzen, Pressen, Formen einfacher Teile, Glasieren, Glasblasen Schleifen, Gravieren, Polieren von Glas, Formen kleiner Teile, Herstellung von Glasinstrumenten Feine Arbeiten, z. B. Schleifen von Verzierungen (Dekorationsschleifen), Handmalerei Augenoptikerwerkstatt 1500lx ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 31
32 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Gleichmäßigkeit der Beleuchtung An keiner Stelle des Arbeitsplatzes darf das 0,6 fache der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden. Der Minimalwert soll nicht im Bereich der Hauptsehaufgabe liegen ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 32
33 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Aktuell / ASR A3.4 Beleuchtungsstärken im Umgebungsbereich Die mittlere Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich eines Arbeitsplatzes mit 300 lx Beleuchtungsstärke muss mindestens 200 lx betragen. Bei Arbeitsplätzen, die mit 500 lx zu beleuchten sind, muss die mittlere Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich mindestens 300 lx betragen. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 33
34 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden ASR 7/3 Beispiel Büro entspricht auch ASR 3.4 raumbezogene Beleuchtung Mittelwert: 500 Lux (400 Lux) Minimalwert: 300 Lux ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 34
35 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden ASR A3.4 arbeitsplatzbezogene Beleuchtung: Beispiel Büro 500lx Bereich des Arbeitsplatzes Mittelwert: 500 Lux Minimalwert: 300 Lux Umgebungsbereich Mittelwert: 300 Lux Minimalwert: ggf. 180 Lux ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 35
36 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Teilflächenbezogene Beleuchtung Bei Beleuchtungsstärken über 500 lx nach Tabelle 1 ist es zulässig, diese nicht am gesamten Arbeitsplatz, sondern nur auf den für die Sehaufgabe relevanten Teilflächen zu erreichen. (z. B. Arbeitsplatzleuchten). Die mittlere Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz darf dabei nicht unter 500 lx sein. An keiner Stelle des Arbeitsplatzes darf die Beleuchtungsstärke 300 lx unterschreiten z. B. anzuwenden bei: besondere Sehaufgaben (wenig Kontraste, Erkennung von Oberflächenstrukturen, Arbeiten mit kleinen Teilen, kurze Betrachtungszeiträume), Anpassung an individuelles Sehvermögen der Beschäftigten. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 36
37 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden vertikale Beleuchtungsstärke Die mittlere vertikale Beleuchtungsstärke muss der Seh- und Arbeitsaufgabe angemessen sein. Sie muss den in der Tabelle 1 angegebenen Werten entsprechen, soweit hierauf in Bemerkungen verwiesen wird. Bei Büroarbeitsplätzen und Arbeitsplätzen im Gesundheitsdienst mit hellen Raumflächen und breit strahlenden Leuchten ist bei Einhalten der horizontalen Beleuchtungsstärken nach Tabelle 1 in der Regel eine ausreichende vertikale Beleuchtungsstärke gegeben. Bewährt hat sich für Büroarbeitsplätze und Arbeitsplätze im Gesundheitsdienst ein Verhältnis von vertikaler Beleuchtungsstärke zu horizontaler Beleuchtungsstärke von wenigstens 1:3. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 37
38 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Begrenzung von Blendung und Reflexionen Störende Blendung und Reflexionen sind zu vermeiden oder zu begrenzen z. B. durch Vermeidung hoher Leuchtdichten Verringerung von Helligkeitsunterschieden Richtige Anordnung oder Auswahl der Leuchten ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 38
39 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Farbwiedergabe Lampen (Leuchten) mit einem Farbwiedergabeindex nach Tabelle 1 verwenden die Signalwirkung von Sicherheitszeichen nicht beeinträchtigen Bei Farbwiedergabeindex Ra< 40, muss sichergestellt werden, dass Sicherheitsfarben weiterhin erkennbar bleiben (z. B. durch Hinterleuchtung oder Anstrahlung). ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 39
40 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Schatten und Lichtrichtung Schatten, die Gefahrenquellen überdecken, dürfen nicht zu Unfallgefahren führen. Sie können z. B. durch ein Anordnung mehrerer Leuchten aus verschiedenen Richtungen minimiert werden ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 40
41 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden Betrieb Beleuchtungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Ausfall von Lampen, Lösen von Leuchtenteilen, Platzen des Schutzkolbens bei Hochdrucklampen, Beschädigung von Leuchtenabdeckungen, die die Schutzart beeinträchtigen, Verringerung der Beleuchtungsstärke, z. B. aufgrund einer Verschmutzung oder der Alterung von Leuchten Kontakt mit heißen Oberflächen. Instandhaltung wenn durch Verschmutzung, Alterung oder Beschädigung die Anforderungen dieser ASR nicht mehr eingehalten werden. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 41
42 Künstliche Beleuchtung im Freien Beleuchtungsstärken für ortsfeste Arbeitsplätze Werden an ortsfesten Arbeitsplätzen Tätigkeiten im Freien verrichtet die Tätigkeiten in Räumen entsprechen, so sind diese mit denen in Innenräumen geforderten Beleuchtungsstärken zu beleuchten (siehe Tabelle 1) Beleuchtungsstärken für nicht ortsfeste Arbeitsplätze An nicht ortsfesten Arbeitsplätzen sind die Mindestwerte der horizontalen Beleuchtungsstärke nach Tabelle 2 einzuhalten. ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 42
43 Künstliche Beleuchtung im Freien Beispiel aus Tabelle 2: Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Tätigkeiten Mindestwert der Beleuchtungsst ärke lx Mindestwert der Farbwiedergabe Index R a Bemerkungen 1 Verkehrswege 1.1 Toranlagen Fußwege Werkstraßen mit Beund Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegre nzung max. 30 km/h Werkstraßen mit Beund Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegre nzung max. 50 km/h ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 43
44 Künstliche Beleuchtung im Freien Ergänzende Anforderungen für Baustellen Auf Baustellen in Gebäuden und im Freien sind Arbeitsplätze und Verkehrswege mindestens mit den Beleuchtungsstärken nach Tabelle 2 zu beleuchten. Darüber hinaus gilt Tabelle 4 Allgemeine Beleuchtung, Verkehrswege Grobe Tätigkeiten, z.b.: Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten, Transport, Verlegen von Entwässerungsrohren, Normale Tätigkeiten, z.b.: Montage von Fertigteilen, einfache Bewehrungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Stahlbeton- und Maurerarbeiten, Installationsarbeiten, Arbeiten im Tunnel Feine Tätigkeiten, z. B.: Anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbearbeitung, Verbindung von Tragwerkselementen 20 lx 50 lx 100 lx 200 lx ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 44
45 Künstliche Beleuchtung im Freien Blendungsbegrenzung Schatten und Lichtrichtung Farbwiedergabe sinngemäß wie Beleuchtung in Gebäuden ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 45
46 Ergänzende Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung werden durch die AG Barrierefreiheit erarbeitet Betrieblich orientierende Messung Durchführungshinweise ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 46
47 Ausblick ASR A3.4 Beleuchtung Handlungshilfe bezüglich der Anforderungen nach ArbStättV Basis für gute Beleuchtung Kein ausreichender Baukasten für gute Beleuchtung konkretisierende Handlungshilfen gerade für KMU werden weiter benötig Ziel: Fertigstellung in 2009 ASR A3.4 Beleuchtung Gerold Soestmeyer Seite 47
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