Beleuchtung von. Fußgängerüberwegen. gemäß DIN
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- Inken Buchholz
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1 Beleuchtung von Fußgängerüberwegen gemäß DIN CHRISTOPH HEYEN freiberufl. Ingenieur für Lichttechnik 1
2 FGÜ Beleuchtung ( 1 ) Foto: C. Heyen 2
3 FGÜ Beleuchtung ( 2 ) Foto: C. Heyen 3
4 FGÜ Beleuchtung ( 3 ) Foto: C. Heyen 4
5 Beleuchtung von Fußgängerüberwegen ( 1 ) DIN Teil April 1988 Ein Fußgänger wird erkennbar, wenn er sich hell vor dunklem Hintergrund (Positiv-Kontrast) oder dunkel vor hellem Hintergrund (Negativ-Kontrast) abhebt. FGÜ-Zusatzbeleuchtung = Positiv-Kontrast Fußgängerüberwege ohne Zusatzbeleuchtung Auf eine Zusatzbeleuchtung für Fußgängerüberwege kann verzichtet werden, wenn während der gesamten Dunkelstunden eine ortsfeste Straßenbeleuchtung mit mindestens folgenden Richtwerten für die lichttechnischen Gütemerkmale nach DIN 5044 Teil 1 in Betrieb ist: Nennleuchtdichte L n = 2 cd/m² Längsgleichmäßigkeit U l = 0,7 Gesamtgleichmäßigkeit U 0 = 0,4 Klasse der Blendungsbegrenzung KB = 1 Diese lichttechnischen Werte müssen mindestens 50 m vor und 50 m hinter dem Fußgängerüberweg gegeben sein. Bei Fußgängerüberwegen in wartepflichtigen Zufahrten zu Kreuzungen oder Einmündungen brauchen diese Gütemerkmale nicht eingehalten zu werden. 5
6 Anpassung DIN Teil FGÜ o h n e Zusatzbeleuchtung 2008? Anforderungen an die vorhandene Straßenbeleuchtung: mindestens Klasse ME 2 (Tabelle 1a der Norm DIN EN ) mittlere Fahrbahnleuchtdichte (Wartungswert) L 1,5 cd/m 2 Längsgleichmäßigkeit (Mindestwert) U l 0,7 Gesamtgleichmäßigkeit (Mindestwert) U 0 0,4 Schwellenwerterhöhung (Höchstwert) TI 10 % Umgebungs- Beleuchtungsstärkeverhältnis (Mindestwert) SR 0,5 Zusätzlich darf die vertikale Beleuchtungsstärke E v (Wartungswert) an allen Punkten auf der Achse E F den Mindestwert von 5 lx nicht unterschreiten. Vor der Anlage eines Fußgängerüberweges sind diese Werte rechnerisch oder messtechnisch zu überprüfen. 6
7 Beleuchtung von Fußgängerüberwegen ( 2 ) DIN Teil April 1988 Erläuterungen: A - F = Bewertungspunkte b = Fahrbahnbreite c = Fußgängerüberwegbreite w = Tiefe der Wartefläche Bewertungspunkte Richtwerte (jeweils in Fahrtrichtung) Mittelachse E - F (ΔL = 1 m) E v = 40 lx min. 5 lx A, B, C, D E v = min. 5 lx 7
8 Beleuchtung von Fußgängerüberwegen ( 3 ) DIN Teil April 1988 Voraussetzungen für die FGÜ - Zusatzbeleuchtung: Ortsfeste Straßenbeleuchtung von mindestens L n = 0,3 cd/m² mit U 0 0,3 in einem Bereich von 100 m vor und 100 m hinter dem FÜG Blendungsbegrenzung gemäß DIN 5044 Teil 1 KB = 2 in der C 0 Ebene I 80 = 100 cd/klm, höchstens 2000 cd KB = 1 in der C Ebene I 80 = 30 cd/klm, höchstens 1000 cd Straßen mit Gegenverkehr sollen grundsätzlich je FGÜ mit 2 Zusatzleuchten beleuchtet werden. Für die Zusatzbeleuchtung empfiehlt sich eine Lichtfarbe, die von der übrigen Verkehrsbeleuchtung abweicht. Die Zusatzbeleuchtung an Fußgängerüberwegen muß während der gesamten Dunkelstunden in Betrieb sein. Dunkelstunden sind diejenigen Stunden, bei denen die vertikale Tagesbeleuchtungsstärke im Bewertungsfeld 40 lx unterschreitet. Ist es schaltungstechnisch nicht möglich, die Zusatzbeleuchtung zu den entsprechenden Zeiten in Betrieb zu nehmen, so ist die gesamte Straßenbeleuchtung so zu schalten, dass an allen Fußgängerüberwegen die Zusatzbeleuchtung den Anforderungen entspricht. 8
9 Anpassung DIN Teil FGÜ m i t Zusatzbeleuchtung 2008? mittlere vertikale Beleuchtungsstärke E v auf der Achse E - F Wartungswert 30 lx vertikale Beleuchtungsstärke E v an allen Punkten (A, B, C, D, E, F) Mindestwert 5 lx Anforderungen an die vorhandene Straßenbeleuchtung: mindestens Klasse ME 6 (Tabelle 1a der Norm DIN EN ) mittlere Fahrbahnleuchtdichte (Wartungswert) L 0,3 cd/m 2 Längsgleichmäßigkeit (Mindestwert) U l 0,4 Gesamtgleichmäßigkeit (Mindestwert) U 0 0,35 Schwellenwerterhöhung (Höchstwert) TI 15 % 9
10 Fußgänger - Überweg an Straße mit zwei Fahrstreifen C F B D E A Bewertungsrichtung Wartefläche 10
11 Fußgänger - Überweg mit Mittelinsel C F B D E A Bewertungsrichtung Wartefläche 11
12 Fußgänger - Überweg mit Zusatzbeleuchtung - Variante 1 ( a ) Spezielle FGÜ - Leuchte für NaN - Lampe 1 x 90 W ( lm ) m. beleuchtetem Piktogramm gem. StVO x L-Lampe 40 W Gesamt-Anschlusswert: 174 W Lichtpunkthöhe: 5,1 m Leuchten-Abstand zur FGÜ-Achse: 3,5 m 12
13 Fußgänger - Überweg mit Zusatzbeleuchtung - Variante 1 ( b ) Foto: C. Heyen 13
14 Fußgänger - Überweg mit Zusatzbeleuchtung - Variante 2 ( a ) Asymmetrische FGÜ - Leuchte für NaH - Lampe 1 x 150 W T ( lm ) Gesamt-Anschlusswert: 170 W Lichtpunkthöhe: 8,0 m Lichtpunktüberhang: - 0,5 m Leuchten-Abstand zur FGÜ-Achse: 6,0 m 14
15 Fußgänger - Überweg mit Zusatzbeleuchtung - Variante 2 ( b ) Leuchtenabstand a ½-⅔ a 6 m 6 m E h E h > 100 lx Horizontale Beleuchtungsstärke E h entlang der Fahrbahnachse 15
16 Fußgänger - Überweg mit Zusatzbeleuchtung Vergleich der Varianten Lichttechn. Gütekriterien Abweichende Lichtfarbe Auffälligkeit der FGÜ-Beleuchtung Leuchten-Anschlusswert Kosten je Leuchtstelle Lampen-Nutzlebensdauer Lichtstromrückgang Störungs-Häufigkeit Wartungskosten Variante 1 Spezial - FGÜ - Leuchte 1xNaN 90W + 1xLL 40W E vm >40 lx, E vmin > 5 lx ja hoch 174 W ca h hoch hoch hoch Variante 2 Asymm. FGÜ - Leuchte 1 x NaH 150W E vm >40 lx, E vmin >> 5 lx nein hoch 170 W + > h gering niedrig niedrig 16
17 Kreisverkehr mit Fußgänger-Überwegen Messwerte Mp >>> E >>> A Die Anforderungen der Blendungsbegrenzung werden von diesem Leuchtentyp nicht erfüllt! Foto: C. Heyen E v E v W 1 22,20 31, ,10 32, ,70 30, ,50 22, ,50 19,60 W 6 13,30 16,60 W 7 12,60 14,70 W 8 13,30 17, ,20 25, ,00 35, ,70 39,30 W 12 12,40 30,70 18,13 26,35 17
18 Beleuchtungslösung für Kreisverkehrsplatz mit 4 Fußgängerüberwegen DIN (2008) E m = 20 lx entspricht: 1,5 cd/m² Beleuchtung der Kreisfahrbahn mit E m = 30 lx entspricht: 2,0 cd/m² Adaptationsstrecke 50 m Abschnitt m. L m = 2,0 cd/m² DIN (2008) L m = 1,5 cd/m² 18
19 Fußgänger - Querungshilfen ( 1 ) DIN FNL 11 / 3.9 Empfehlung zur Beleuchtung von Fußgänger-Querungshilfen Für Querungshilfen besteht im Gegensatz zu Fußgänger-Überwegen keine Beleuchtungspflicht! Grundsätzliche Regeln für gute Wahrnehmungsbedingungen an FQH: Leuchtenanordnung in Fahrtrichtung vor der FQH FQH mit Gegenverkehr erfordern je Fahrtrichtung eine Leuchte Leuchten nicht über der Querungsachse des FQH anordnen! keine Vorgabe von Beleuchtungsstärkewerten! Für technische Straßenleuchten (z. B. Kofferleuchten) gilt: Leuchtenabstand d zur FQH = Lichtpunkthöhe h 19
20 Fußgänger - Querungshilfen ( 2 ) FQH in Anliegerstraßen Fahrbahneinengung mit Aufpflasterung FQH in Verkehrsstraßen Mittelinsel mit Aufpflasterung Für technische Straßenleuchten gilt : d d Abstand d = Lichtpunkthöhe h 20
21 Fußgänger - Querungshilfen ( 3 ) SB Anlage mit einseitiger Leuchtenanordnung a a d d a a = regulärer Leuchtenabstand d = Leuchtenabstand zur FQH = Lichtpunkthöhe h SB Anlage mit zweiseitig, versetzter Leuchtenanordnung 21
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