Tiefbau- und Verkehrsamt Erfurt Abteilung Straße/Brücke. Stand:
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- Hansl Fischer
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1 Richtlinie zur Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen des Tiefbau-und Verkehrsamtes Erfurt Forderungen zur Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen, die in die Trägerschaft der Stadt Erfurt übergehen Stand: Tiefbau- und Verkehrsamt Erfurt Abteilung Straße/Brücke
2 Tiefbau- und Verkehrsamt Inhaltsverzeichnis 0 Grundsätze Technische Auswahlkriterien Leuchten, Maste und Leuchtmittel Schaltschränke / Kabelverteiler Kabel und Leitungen Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme Energieeinspeisung Bauliche Einordnung und Bauausführung Einmessung und Übergabe der Bestandsunterlagen Revisionsunterlagen... 6 Seite 2 von 7
3 Richtlinie Sachgebiet Straßenbeleuchtung des Tiefbau- und Verkehrsamtes 0 Grundsätze Die Planung der Beleuchtungsanlagen für Verkehrsstraßen ist auf der Grundlage der gültigen Rechtsvorschriften und Normen (EN13201) durchzuführen. Bei Beleuchtungsanlagen für Fußgängerbereiche sind zusätzlich die Richtlinien für die Beleuchtung in Anlagen für Fußgängerverkehr der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen und Beleuchtungsanlagen öffentlicher Parkplätze die Vorgaben der DIN und der EN zu berücksichtigen. Die Planungsdokumentation muss enthalten: Aufgabenstellung Einspartenpläne mit vorgesehener Trassenführung, geplanten Maststandorten, Standorte der Verteiler und Schaltschränke Regelquerschnitte mit Grundstücksgrenzen, geplantem Trassenverlauf und Maststandorten Ausrüstungslisten mit Hinweisen auf Lieferfirmen sowie der zum Einsatz kommenden Materialien Leistungsverzeichnis Elektromontage Leistungsverzeichnis Tiefbau Weiterhin sind der Planungsdokumentation als Anlage beizufügen: Lichttechnische Berechnung als Nachweis über die Einhaltung der o. g. Normen und Richtlinien Bestätigung der zum Einsatz kommenden Leuchtentypen und Mastformen und der Farbgebung durch das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Bestätigung der Koordinierung mit der Grün- und Freiflächenplanung Nachweis über die Auswahl der Beleuchtungsklassen gemäß DIN EN als Voraussetzung zur Planung Zustimmung des Gebäudeeigentümers bei Wandmontagen (Kabel, Leuchten und Abspannungen) einschließlich der statischen Berechnungen zu den Gebäuden Nachweis über die Einordnung der Straßenbeleuchtung im öffentlichen Bauraum bzw. die Sicherstellung von Grunddienstbarkeiten in Ausnahmefällen. Forderungen zur Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen, die in die Trägerschaft der Stadt Erfurt übergeben in der jeweils gültigen Fassung. Seite 3 von 7
4 Tiefbau- und Verkehrsamt 1. Technische Auswahlkriterien 1.1. Leuchten, Maste und Leuchtmittel Es sind vorzugsweise einlampige Leuchten vorzusehen. Ab einer Lampenleistung 100 W sind grundsätzlich Leuchten mit Reduzierschaltung einzusetzen. Als Leuchtmittel sind Natriumdampf-Hochdrucklampen vorzusehen. Der Einsatz anderer Leuchtmittel ist zu begründen bzw. wird vorgegeben. Die ausgewählten Maste müssen der DIN EN 40 entsprechen. Der Erdübergangsbereich ist bei Stahlmasten durch eine Korrosionsschutzmanschette (Warmschrumpftechnik) zu schützen Schaltschränke/ Kabelverteiler Der Schaltschranktyp mit dem erforderlichen Innenausbau wird vom Tiefbau-und Verkehrsamt Erfurt zwingend vorgeschrieben (Sicherstellung der Technischen Anschluss- Bedingungen der SWE Netz GmbH ) Als Schaltschranktypen sind zugelassen: - Straßenbeleuchtungsanschlusssäule Typ : EF GSAB Elektrotechnik GmbH Lindenstraße Greußen - Straßenbeleuchtungsanschlusssäule Typ: ZAS Lichttechnik Uwe Busch Zur Wetterwarte Dresden - Kabelverteilersäule der Baureihen 162 oder 171 (Ausrüstung entsprechend den technischen Erfordernissen) 1.3. Kabel und Leitungen Es sind grundsätzlich nur PVC-Isolierte 0,6/ 1 KV Energiekabel nach DIN VDE 0271, ICE 502 zu verlegen. Die Einordnung der Kabel im unterirdischen Bauraum hat nach der DIN 1998 Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen zu erfolgen. Für die Verlegetiefe der Kabel ist die DIN VDE 0100 Teil 520 anzuwenden. Die Kabel sind vor dem Einbringen der zweiten Lage Sand mit PVC-Kabelabdeckhauben abzudecken. Zur Sicherung der Kabel ist auf der gesamten Trasse ein Kabelwarnband in einer Tiefe von 0,3 m unter Oberkante Gelände auszulegen (Aufschrift Achtung Straßenbeleuchtungskabel ). Seite 4 von 7
5 Richtlinie Sachgebiet Straßenbeleuchtung des Tiefbau- und Verkehrsamtes Als Zuleitung zum Schrank wird NAYY-0 4 x 50 mm² und in den Abgängen wird NYY-0 4 x 10 mm² vorgeschrieben. Für die Leuchtenzuleitung ist NYM einzusetzen. (außer bei Überspannungen und in Anlagenteilen der Straßenbahn). Die Adern der Abgangsstromkreise sind wie folgt aufzulegen: Es ist mit der braunen Ader zu beginnen dann schwarz, grau und blau. Dieses Schema ist auch beim Anschluss der Sicherungskästen einzuhalten. Der Einsatz von Abzweigmuffen ist nicht zulässig. Die Leuchten sind wie folgt anzuschließen: Braune Ader ist für Sonderanlagen (z. B. Anstrahlung) reserviert, die schwarze Ader für die Steuerung (Leistungsreduzierung oder Lampenzuleitung bei zweilampigen Leuchten für die Realisierung der Halbnachtschaltung) die graue Ader für die Lampenzuleitung. Die Adern der Steuerung/Lampenzuleitung sind entsprechend ihrer Nutzung separat im Übergangskasten abzusichern (Anlage 1) 1.4. Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme Entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen" der SWE Energie GmbH schreiben wir als Schutzmaßnahme die Schutzisolierung zwingend vor. Es sind nur Betriebsmittel (Leuchten/ Sicherungskästen) in der Schutzklasse II zulässig. Abweichungen sind mit dem Tiefbau-und Verkehrsamt abzustimmen Energieeinspeisung Die Energieeinspeisung für die Schaltschränke ist mit der SWE Energie GmbH abzustimmen und nachzuweisen. 2. Bauliche Einordnung und Bauausführung Mastgründung bzw. Fundamente sind entsprechend der Anlage 3 auszuführen. Bei der Einordnung der Bauteile von Straßenbeleuchtungsanlagen sind die Abstände gemäß Anlage 2 einzuhalten. Notwendige Abweichungen sind nachweislich mit dem Tiefbau- und Verkehrsamt abzustimmen. Abweichungen in der Bauausführung von bestätigten Projekten sind dem Tiefbauund Verkehrsamt Erfurt vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Seite 5 von 7
6 Tiefbau- und Verkehrsamt 3. Einmessung und Übergabe der Bestandsunterlagen Die Einmessung hat auf der Basis der Einmessungsvorschrift des Tiefbau-und Verkehrsamt Erfurt zu erfolgen. Die Einmessungsvorschrift kann über die Web-Seite der Landeshauptstadt Erfurt kostenfrei heruntergeladen werden: Die Bestandseinmessung und die vertraglich vereinbarten Bestandsunterlagen sind gemäß den Festlegungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV), (siehe insbesondere Abschnitte 7. Bestandseinmessung und -dokumentation und 7.3 Straßenbeleuchtung) anzufertigen und vertragsgemäß zu übergeben. 4. Revisionsunterlagen Folgende Unterlagen sind bei der Abnahme vorzulegen: Bauabnahmeprotokoll nach 12 VOB/B Übersichtsplan (verwendete Bauteile, Materialien, Stromkreisaufteilung einschließlich Mastnummerierung) einschließlich einer vollständigen Materialstückliste mit Angaben zum Hersteller und Bestell- Nr. Zählerschein Elt der SWE Netz GmbH Inbetriebnahmeprotokoll gemäß VDE 0100 Teil 600 bzw. Prüfprotokoll gemäß Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Planungsdokumentation mit Bestätigungsvermerk des Tiefbau-und Verkehrsamtes Einmessunterlagen gemäß der Vorschriften des Tiefbau-und Verkehrsamtes (siehe Punkt 4) Errichtererklärung/ Herstellerbescheinigung Eine Musterdokumentation kann im Tiefbau- und Verkehrsamt, SG Straßenbeleuchtung eingesehen werden. Seite 6 von 7
7 Richtlinie Sachgebiet Straßenbeleuchtung des Tiefbau- und Verkehrsamtes Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Redaktion Tiefbau-und Verkehrsamt Erfurt Abteilung Straße/ Brücke Telefon Fax Internet: Stand: Seite 7 von 7
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9 Anlage 2 zur Richtlinie Straßenbeleuchtung Sicherheits- und Mindestabstände Situation Leuchtenmaste an Stadtstraßen Leuchtenmaste im Bereich von Straßenbahnen Objekt, zu dem Abstand zu halten ist Fahrbahnkante bzw. Fahrbahnbegrenzungslinie Radbahnkante Fahrbahnbegrenzungslinie bei Mittelmasten bei Seitenmasten bei Seitenmasten im Ein- und Ausstiegsbereich von Haltestellen Abstand in m 0,65 0,35 0,30 0,50 0,70 Leuchtenmaste an und innerhalb von Parkflächen Fahrbahnkante bzw. Fahrbahnbegrenzungslinie bei Fahrzeuglängsaufstellung bei Senkrechtaufstellung von PKW bei Senkrechtaufstellung von LKW und Bus 0,65 1,00 2,00 Leuchtenmaste für Aufsatzleuchten in Neubaugebieten Hausfassade 5,00 Leuchtenmaste, Leuchten und Schaltschränke in maschinell zu pflegenden Rasenflächen äußere Bauelementkante 0,25 Leuchtenmaste und Leuchten in maschinell zu reinigenden Fußgängerverkehrsflächen Durchfahrthöhe Durchfahrtbreite 2,30 1,80 Leuchtenmaste im Bereich von Müllbehälterstandplätzen Leuchtenmaste an Landstraßen Behälterstandplatz 10,00 befestigte Randstreifen oder Außenkante 0,65 (1,50)
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