Aktuelles zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und zum Teilhabeplanverfahren

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1 Michael Wedershoven Landschaftsverband Westfalen-Lippe Leiter des LWL-Inklusionsamts Arbeit Aktuelles zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und zum Teilhabeplanverfahren Vortrag bei der Geschäftsführenden Arbeitsgruppe des LVEB NRW am in Gescher I

2 Gliederung Organisationsentwicklung LWL-Sozialdezernat Aktuelle Herausforderungen BTHG Landesrahmenvertrag Teilhabeplanung

3 Organisationsentwicklung LWL-Sozialdezernat Das BTHG und das AG BTHG NRW führen zu Organisationsveränderungen im LWL-Sozialdezernat: Bündelung aller Hilfen zur Sozialen Teilhabe im LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe (bisher LWL-Behindertenhilfe) Bündelung aller Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Schwerbehindertenrecht und Eingliederungshilfe) im LWL-Inklusionsamt Arbeit (bisher LWL-Integrationsamt) Bündelung aller Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im LWL-Jugenddezernat 3

4 4 Michael Wedershoven LWL-Inklusionsamt Arbeit Vortrag LVEB

5 Aufbauorganisation LWL-Inklusionsamt Arbeit (Modellphase) Abteilungsleitung Stand: Herr Wedershoven Referat Recht, Querschnitt, und Seminare/ÖA Frau Weidemann Referat Finanzen Herr Brinkmann Referat Einzelfallhilfen Schwerbehindertenrecht und Technischer Beratungsdienst Frau Jäger-Kuhlmann Referat Einzelfallhilfen Modellvorhaben und Basisangebot WfbM Frau Köper-Wolberg Querschnitt, IT Frau Medding Recht und Zentrale Anlaufstellen Vergütungen und Verträge N. N. Herr Rüffer Herr Baar Schwerbehindertenrecht Region Nord SB Modellvorhaben Ganzheitliche TH-A Drei Regionen IFD-Steuerung/ Fachdienste Inklusionsbegleitung und Sinnesbehinderungen N.N. N. N. Frau Wolff Schwerbehindertenrecht Region Süd SB Modellvorhaben Ganzheitliche TH-A Drei Regionen LWL-Budget für Arbeit N. N. Herr Veltmann Technischer Beratungsdienst SB Basisangebot WfbM Herr Schrapper Übergang Schule-Beruf (KAoA - STAR) Frau Schmitz Finanzen und Controlling Frau Sunder Referat Teilhabe Arbeit Fachliche Angebote Frau Debus Inklusionsbetriebe Ausgleichsabgabe Herr Königkamp Jobcoaching Seminare und Öffentlichkeistarbeit Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein NRW Frau Wallmann Herr Ritter Frau Korte WfbM/ Andere Leistungsanbieter Frau Wiesemann 5 Michael Wedershoven LWL-Inklusionsamt Arbeit Vortrag LVEB

6 Instrumente Teilhabe an Arbeit im Rahmen des SGB IX Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und Ausgleichsabgabe Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragter Beratung und Schulung Besonderer Kündigungsschutz, Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf 5. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Jobcoaching 6. Integrationsfachdienste 7. Inklusionsbetriebe 8. Budget für Arbeit 9. Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter 10. Arbeitsagenturen, Integrationsämter, andere Rehabilitationsträger und Leistungsträger der Eingliederungshilfe 11. u.a. 6

7 LWL-Budget für Arbeit Der LWL unterstützt erfolgreich Menschen mit Behinderung, die eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt suchen. Es gibt Hilfen: finanzielle Hilfen persönliche Unterstützung vorbereitende Maßnahme Derzeitige Laufzeit des LWL-Budget für Arbeit: bis

8 LWL-Budget für Arbeit Grundlage: 61 SGB IX, in Westfalen-Lippe erweitert Personenkreis: Werkstattwechsler Werkstattalternative Schulabgänger und Schulabgängerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder aus integrativer Beschulung Arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung aufgrund einer psychiatrischen Beeinträchtigung Förderung in Form U.a. eines monatlichen Lohnkostenzuschusses in Höhe von 40 % bis zu 75 % für bis zu fünf Jahren Eine Weiterbewilligung ab dem 6. Jahr unter bestimmten Voraussetzungen möglich Rückkehrrecht ( 220, 3 SGB IX) 8

9 Aktuelle Herausforderungen BTHG BTHG trat am in Kraft. Vier Reformstufen (Bezug WfbM): : Frauenbeauftragte in WfbM, Änderung WMVO : Neuer Behinderungsbegriff, Ansprechstellen/Unabhängige Teilhabeberatung, Teilhabeplanverfahren/Gesamtplanverfahren, andere Leistungsanbieter, Budget für Arbeit, Zugang zum Arbeitsbereich WfbM nur nach vorherigem EV/BBB : Systemumstellung durch Trennung der Fachleistung von existenzsichernden Leistungen (besonders bisheriger stationärer Wohnbereich, Mittagessen in WfbM), neues Leistungserbringungsrecht (Qualität, Wirksamkeit, Prüfungsrecht) : Neuregelung der Zugangsberechtigung zu EGH (Lebensbereiche der ICF). 9 Michael Wedershoven LWL-Inklusionsamt Arbeit Vortrag LVEB

10 Landesrahmenvertrag Zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (EGH) und den Vereinigungen der Leistungserbringer werden gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge zu den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Mitwirkung der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung. Schaffung landeseinheitlicher Grundlagen für alle EGH-Leistungen. Sicherstellung personenzentrierter Leistungen zur Ermöglichung individueller und menschenwürdiger Lebensführung von Menschen mit Behinderung. Landesrahmenvertrag soll bis April/2019 vorliegen, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sollen bis Ende 2019 abgeschlossen sein. 10 Michael Wedershoven LWL-Inklusionsamt Arbeit Vortrag LVEB

11 Landesrahmenvertrag Verhandlungsstruktur: Gemeinsame Steuerungsgruppe Geschäftsführung Mandatierung der Verhandlungsmitglieder Arbeitsteilige Vorbereitung durch gemeinsam benannte Arbeitsgruppen Diskussion der AG-Ergebnisse in der gesamten Verhandlungsgruppe Endabstimmung zwischen den Vertragspartner (Gremienvorbehalt) Arbeitsgruppen: AG 1 Allgemeiner Teil, AG 2 Kinder und Jugendliche, AG 3 Teilhabe am Arbeitsleben, AG 4 Soziale Teilhabe (insb. Wohnen) 11 Michael Wedershoven LWL-Inklusionsamt Arbeit Vortrag LVEB

12 Teilhabeplanung Teilhabeplan-/Gesamtplanverfahren nach BTHG / BEI_NRW Wozu ein neues Bedarfsermittlungsinstrument beim LWL? 12

13 Teilhabeplanung Teilhabeplan-/Gesamtplanverfahren nach BTHG / BEI_NRW Was ist BEI_NRW? In der Bedarfsermittlung fließen stets mehrdimensionale und professionsübergreifende Informationen und Kenntnisse zusammen BEI_NRW dokumentiert diese strukturiert und auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells, das auch der ICF zu Grunde liegt Komponenten der Körperfunktionen und -strukturen, der Aktivitäten und Teilhabe sowie der Kontextfaktoren (Umweltfaktoren und personbezogene Faktoren) bilden das Gerüst im Aufbau des BEI_NRW 13

14 Teilhabeplanung Rahmenvereinbarung mit BA und DRV Die Rahmenvereinbarung zwischen - der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, - der Deutschen Rentenversicherung Bund, - der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See, - der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, - der Deutschen Rentenversicherung Westfalen sowie - den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe (Vereinbarungspartner) zur Zusammenarbeit im Teilhabeplanverfahren für Leistungen im Sinne von 57, 58 und 60 SGB IX ist unterschrieben. 14

15 Teilhabeplanung Verfahrensablauf Teilhabeplanverfahren (Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich) 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Auf Wiedersehen. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Inklusionsamt Arbeit Michael Wedershoven Von-Vincke-Straße Münster Tel.: Besuchen Sie uns im Internet:

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