Durchführungsregelung zur Schulung und Wissensfeststellung

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1 VdS-Richtlinien für Wach- und Sicherheitsunternehmen VdS 2868 Durchführungsregelung zur Schulung und Wissensfeststellung gemäß den Richtlinien für die Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen Interventionsstellen, VdS 2172 Anhang E Erarbeitet durch den Koordinierungsausschuss Qualitätsstandards für Wach- und Sicherungsdienstleistungen - KA QSDL bei VdS Schadenverhütung Herausgeber: VdS Schadenverhütung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Copyright by VdS Schadenverhütung. Alle Rechte vorbehalten. VdS 2868: (02)

2 INHALT 1 Allgemeines Geltungsbereich Ziel der Wissensfeststellung und Bezeichnung des Abschlusses Gültigkeit Voraussetzung für die Teilnahme an der Wissensfeststellung Durchführung Allgemeines Erstellung der Fragenkataloge Verwendung der Fragenkataloge Täuschungshandlungen Rücktritt, Nichtteilnahme Bewertung Allgemeines Bewertungskriterien Mitteilung der Ergebnisse der Wissensfeststellung Wiederholung Widerspruch gegen Bewertungen und Einsicht der Unterlagen zur Wissensfeststellung Widerspruch gegen Bewertungen Einsicht in Unterlagen zur Wissensfeststellung Aufzeichnungen...6 Anhänge: Anhang A Anhang B Anhang C Anhang D Anhang E Anhang F = Musterzertifikat = Muster - Teilnahmebestätigung = Prüfungsteile der Wissensfeststellung = Deckblatt des Fragenkataloges mit Bearbeitungshinweisen = Bewertungskriterien = Anmeldung zur Qualifizierung / Schulungsmaßnahmemit Wissensfeststellung für Interventionskräfte VdS 2868: (02) 2

3 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Durchführungsregelung zur Wissensfeststellung für Interventionskräfte (IK) von Wach- und Sicherungsunternehmen ist bestimmt für vom Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.v. (BDWS) anerkannten Sicherheits- und Werkschutzschulen Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) Jede vom BDWS anerkannte Sicherheits- und Werkschutzschule und jede VSW - nachfolgend als Organisation bezeichnet - entscheidet eigenständig, ob sie die Schulung und Wissensfeststellung künftig als prüfende Stelle anbieten möchte. Möchte eine Organisation prüfende Stelle werden, müssen zunächst folgende Anforderungen gegenüber VdS Schadenverhütung erfüllt werden: a) Nachweis, über die Anerkennung der Organisation als eine vom BDWS anerkannte Sicherheits- und Werkschutzschule (diesbezügliche Nachweise sind für eine VSW nicht erforderlich), b) Mitteilung der vollständigen Anschrift mit Tel.-Nr., Fax.-Nr. und -Adresse von der Organisation an: VdS Schadenverhütung GmbH Security Amsterdamer Straße Köln Fax: 0221/ , zert@vds.de c) Schriftliche Erklärung, dass die Organisation die Regelungen der VdS 2868 einhält und ausschließlich die von VdS Schadenverhütung herausgegebenen Fragenkataloge mit den entsprechenden Lösungen für die Durchführung der Wissensfeststellung verwendet. Liegen die unter a.) bis c.) aufgeführten Informationen und Unterlagen vollständig bei VdS Schadenverhütung vor, erhält die Organisation die aktuellen Fragenkataloge im pdf-dateiformat mit und ohne Lösungen sowie die Anhänge A, B, D und F der VdS 2868 im Winword-Dateiformat per . Die Organisation hat auf Grundlage des Anhang A ein Musterzertifikat mit ihrem Stempel VdS Schadenverhütung zuzusenden. VdS Schadenverhütung listet daraufhin diese Organisation als prüfende Stelle mit der angegebenen Anschrift auf ihrer Website. Aktualisierte Fragenkataloge werden den prüfenden Stellen wiederum mit und ohne Lösungen in der genannten Art und Weise zugesandt. 1.2 Ziel der Wissensfeststellung und Bezeichnung des Abschlusses Durch die Wissensfeststellung wird geprüft, ob der Teilnehmer über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, um im Wach - und Sicherungsunternehmen die Aufgaben im Rahmen der Intervention als Interventionskraft im Sinne der VdS 2172 wahrzunehmen. Die mit Erfolg bestandene Wissensfeststellung führt zum Abschluss Interventionskraft. Der erfolgreiche Abschluss wird durch ein von der prüfenden Stelle auf den Namen des Teilnehmers ausgestelltes Zertifikat dokumentiert. Das Zertifikat wird dem Teilnehmer persönlich ausgehändigt oder zugestellt (siehe Anhang A). Das Zertifikat dient insbesondere als Nachweis gegenüber Arbeitgeber und VdS Schadenverhütung, dass die geforderte Qualifikation für Interventionskräfte im Sinne der VdS-Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen erbracht wird. Weiterhin wird anhand des Zertifikates nachgewiesen, dass die gemäß DIN 77200, Abschnitt 4.13 geforderte Aus- und Fortbildung für Interventionskräfte, die zusätzlich zum Grundbefähigungslehrgang erforderlich ist, erfolgreich durchgeführt wurde. VdS 2868: (02) 3

4 1.3 Gültigkeit Diese Durchführungsregelung gilt ab dem Voraussetzung für die Teilnahme an der Wissensfeststellung Berechtigt zur Teilnahme an der jeweiligen Wissensfeststellung sind Personen, die an einer mindestens 24-stündigen Schulungsmaßnahme gemäß VdS 2172, Anhang E bei einer prüfenden Stelle teilgenommen haben. Über die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung gemäß Anhang B. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Schulungsmaßnahme und der Wissensfeststellung erfolgt gemäß Anhang F durch das Wach- und Sicherheitsunternehmen oder durch den Teilnehmer. 3 Durchführung 3.1 Allgemeines Die schriftliche Wissensfeststellung findet bei der jeweils prüfenden Stelle oder an einem von ihr bestimmten Ort statt. Sie ist nicht öffentlich. Die Wissensfeststellung erfolgt durch einen Wissenstest im programmierten Multiple-Choice-Verfahren und gliedert sich in folgende Prüfungsteile (siehe auch Anhang C): 1. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit 2. Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze) 3. Umgang mit Menschen 4. Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik Die Teilnehmer sind vor Beginn der Wissensfeststellung über: die Einhaltung einer korrekten Arbeitsweise zu belehren (Verwendung unzulässiger Hilfsmittel u.ä. gelten als Betrugsversuch und führen zum Ausschluss von der Wissensfeststellung) die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit, Bewertungs- und Bearbeitungshinweise zu informieren (siehe Anhang E) Die Bearbeitung / Lösung der Aufgaben zur Wissensfeststellung erfolgt unter Aufsicht. Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Die Dauer der Wissensfeststellung beträgt 45 Minuten. Nach Abschluss der Wissensfeststellung sind die Ausarbeitungen einzuziehen. Anschließend erfolgt gemeinsam mit den Teilnehmern die Erörterung der richtigen Lösungen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Teilnehmer keine nachträglichen Korrekturen an Ihren Wissenstests vornehmen können. 3.2 Erstellung der Fragenkataloge Für die Erstellung, Aktualisierung und Bewertung von Fragenkatalogen zur schriftlichen Wissensfeststellung sowie Bearbeitung von Beschwerden ist der Koordinierungsausschuss Qualitätsstandards für Wachund Sicherungsdienstleistungen - KA QSDL bei VdS Schadenverhütung zuständig. Die Zusammensetzung des KA QSDL ist durch eine Geschäftsordnung geregelt. VdS 2868: (02) 4

5 3.3 Verwendung der Fragenkataloge Die prüfende Stelle hat zur schriftlichen Wissensfeststellung die vom VdS-Koordinierungsausschuss KA QSDL zur Verfügung gestellten Fragenkataloge zu verwenden. Hierzu werden der prüfenden Stelle verschiedene gleichwertige Fragenkataloge zur Verfügung gestellt. Die prüfende Stelle muss sicherstellen, dass bei Wiederholungsprüfungen kein Prüfungsteilnehmer einen bereits bekannten Fragenkatalog nochmals vorgelegt bekommt. 3.4 Täuschungshandlungen Bei Täuschungshandlungen oder Störungen des Ablaufes der Wissensfeststellung kann der betreffende Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Wissensfeststellung ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Wissensfeststellung als nicht bestanden erklärt werden. 3.5 Rücktritt, Nichtteilnahme Tritt der Teilnehmer an der Wissensfeststellung unmittelbar vor oder nach Beginn dieser aus wichtigem Grund zurück, gilt die Wissensfeststellung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Wissensfeststellung ohne wichtigen Grund, gilt die Wissensfeststellung als nicht bestanden. 4 Bewertung 4.1 Allgemeines Die Wissensfeststellung besteht aus programmierten Aufgaben (Multiple-Choice-Verfahren). Es werden mehrere Antworten vorgegeben, von denen eine Antwort oder mehrere Antworten richtig sind und einige Antworten falsch sind. 4.2 Bewertungskriterien Für jede Aufgabe ist eine bestimmte Punktzahl festgelegt. Eine nicht bearbeitete Aufgabe wird mit null Punkten gewertet. Jede richtige Antwort wird mit der im Fragenkatalog vorgesehenen Punktzahl bewertet. Bei falschen Antworten erfolgt ein Punktabzug. Zur Bewertung einer Aufgabe werden die Punkte der vom Teilnehmer richtig beantworteten Antworten gegebenenfalls abzüglich der Punkte der vom Teilnehmer falsch beantworteten Antworten gewertet. Bei negativem Punkteergebnis wird die Aufgabe als nicht bearbeitet gewertet. Das Ergebnis der Wissensfeststellung wird gemäß Anhang E bewertet. Die Wissensfeststellung ist erfolgreich bestanden, wenn der Teilnehmer in jedem Prüfungsteil gemäß Abschnitt 3.1 mindestens 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht hat. 5 Mitteilung der Ergebnisse der Wissensfeststellung Dem Teilnehmer wird innerhalb einer Frist von vier Wochen das Ergebnis der Wissensfeststellung schriftlich mitgeteilt. Dies erfolgt bei Bestehen der Wissensfeststellung mittels eines Zertifikates, ansonsten durch formloses Anschreiben. Die Anfertigung und Übergabe bzw. Zusendung des Zertifikates über das erfolgreiche Bestehen der Wissensfeststellung erfolgt nach Feststellung des Ergebnisses durch die prüfende Stelle. Im Zertifikat werden die erreichte Gesamtpunktzahl und die im jeweiligen Teilbereich erreichte Punktzahl in Prozent sowie das Bestehen der Wissensfeststellung ausgewiesen. 6 Wiederholung Eine Wissensfeststellung, die nicht bestanden wurde, kann zweimal wiederholt werden. Sie ist in vollem Umfang zu wiederholen. Eine erneute Teilnahme an der Schulungsmaßnahme ist nicht gefordert. Die neuerliche Wissensfeststellung kann bei jeder prüfenden Stelle absolviert werden. Der Prüfling muss VdS 2868: (02) 5

6 dann lediglich nachweisen, dass er die Schulungsmaßnahme bereits bei einer anderen prüfenden Stelle absolviert hat. 7 Widerspruch gegen Bewertungen und Einsicht der Unterlagen zur Wissensfeststellung 7.1 Widerspruch gegen Bewertungen Der Teilnehmer an der Wissensfeststellung kann hinsichtlich der Bewertung der Wissensfeststellung Widerspruch bzw. Beschwerde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach schriftlichem Zugang des Ergebnisses einlegen. Der Widerspruch ist bei der prüfenden Stelle schriftlich einzureichen und muss folgende Angaben enthalten: - Datum - Name, Vorname des Widerspruches- bzw. Beschwerdeführenden - Angaben des Beschwerdegrundes bzw. Grund des Widerspruches - genaue Nennung und Auflistung der Punkte / Fakten die beanstandet werden bzw. Begründung des Widerspruches Durch die prüfende Stelle wird der schriftlich eingegangene Widerspruch innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Das Ergebnis ist dem Widerspruchsführenden schriftlich zu zustellen. 7.2 Einsicht in Unterlagen zur Wissensfeststellung Der Teilnehmer an der Wissensfeststellung kann auf schriftlichen Antrag in den von ihm bearbeiteten Fragenkatalog im Beisein einer Aufsichtsperson Einsicht nehmen. 8 Aufzeichnungen Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung über die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme, der vom Teilnehmer ausgefüllte Fragenkatalog, eine Kopie des Zertifikates bzw. des formlosen Anschreibens bei nicht bestandener Wissensfeststellung werden von der prüfenden Stelle für mindestens 3 Jahre archiviert. VdS 2868: (02) 6

7 Anhang A Musterzertifikat (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zertifikat über die Wissensfeststellung zur Qualifikation als Interventionskraft Herr / Frau: geboren am: Name in: Vorname hat am die Wissensfeststellung gemäß den Richtlinien für die Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen Interventionsstellen, VdS 2172, Anhang E zum Qualifikationsnachweis Interventionskraft erfolgreich bestanden. Das Gesamtergebnis von % der maximal erreichbaren Punktzahl setzt sich wie folgt zusammen: 1. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit % 2. Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze) % 3. Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik % 4. Umgang mit Menschen % Datum: Unterschrift Stempel der prüfenden Stelle VdS 2868: (02) 7

8 Anhang B Muster - Teilnahmebescheinigung Bezeichnung der prüfenden Stelle Logo Teilnahmebestätigung Qualifizierung / Schulungsmaßnahme für Interventionskräfte Herr / Frau Name Vorname hat vom bis an der Qualifizierung / Schulungsmaßnahme für Interventionskräfte gemäß den Richtlinien für die Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen Interventionsstellen, VdS 2172, Anhang E teilgenommen. Ort Name Datum Unterschrift Stempel der prüfenden Stelle VdS 2868: (02) 8

9 Anhang C Prüfungsteile der Wissensfeststellung C1 Übersicht Die Wissensfeststellung umfasst die vier folgenden Prüfungsteile mit den zugeordneten Prüfungsthemen (z.b. 1.1 bis 1.6): Prüfungsteile mit den Prüfungsthemen der Wissensfeststellung (Multiple-Choice-Verfahren) 1 Rechtliche Grundlage der Interventionstätigkeit 1.1 Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht 1.2 Öffentliches Recht 1.3 Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz 1.4 Grundzüge des Straf- und Verfahrensrechts 1.5 Ausgewählte Straftatbeständen 1.6 Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften 2 Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze) 2.1 Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Wege zum und am Interventionsort 2.2 Melde- und Berichtswesen 2.3 Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften 2.4 Grundsätze der Eigensicherung / Schutzmaßnahmen 3 Umgang mit Menschen 3.1 Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen 3.2 Grundsätze im Umgang mit Menschen / Kenntnis von Fehlerquellen 3.3 Grundsätze der Kommunikation / Werkzeug Sprache 4 Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik 4.1 Sicherungseinrichtungen Gefahrenmeldeanlagen (GMA) 4.2 Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen 4.3 Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik 4.4 Grundkenntnisse im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz / Handhabung von Feuerlöschgeräten 4.5 Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung / persönliche Schutzausrüstung 4.6 Zugangs- und andere Kontrollsysteme Anzahl der Multiple- Choice- Aufgaben Erforderliche Mindestpunktzahl 50 % der maximalen Punktzahl 50 % der maximalen Punktzahl 50 % der maximalen Punktzahl 50 % der maximalen Punktzahl VdS 2868: (02) 9

10 C2 Inhalte der Prüfungsthemen 1 Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit Im Prüfungsteil Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit soll der Teilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, seine Tätigkeiten als IK auf der Grundlage von Recht und Gesetz auszuüben und dass er die Rechte, Pflichten und Grenzen seiner Tätigkeit kennt. 1.1 Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht - Grundkenntnisse über die Grundrechte gemäß Grundgesetz und die Möglichkeit deren Einschränkung - Hoheitliche Befugnisse in Abgrenzung zum Bürgerlichen Gesetzbuch - Abgrenzung zu den Aufgaben von Polizei und Ordnungsbehörden sowie der Staatsanwaltschaft (Gewaltmonopol) 1.2 Öffentliches Recht - Staatliches Gewaltmonopol (Recht zur Gewalt anwendung Formen, Befugnisse und Grenzen der Gewaltanwendung) 1.3 Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz - Rechtsstatus / Rechtliche Grundlagen des Tätigwerdens - Verantwortlichkeit - Organisation - Zwangsanwendung - Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren - Verpflichtung zur Verfolgung von Straftaten - Rechtsgrundlagen für Maßnahmen - Bezeichnung von Rechtseingriffen - Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen zum Handeln - Rechte von Eigentümern, Besitzern und Besitzdienern - Jedermannsrechte / Voraussetzungen von Notwehr, Nothilfe und Notstand Prinzip der Verhältnismäßigkeit und der Rechtsgüterabwägung - Hausrecht - Unerlaubte Handlung (Schadensersatzpflicht) - Pflichten des Finders 1.4 Grundzüge des Straf- und Verfahrensrechts - Grundlagen der Strafbarkeit Versuch Täterschaft Teilnahme - Voraussetzung, Grenzen und Rechtsfolgen von Notwehr Nothilfe Notwehrüberschreitung Notstand Vorläufige Festnahme - Rechtliche Aspekte, Nachschau / Absuchen vorläufig Festgenommener nach gefährlichen Gegenständen VdS 2868: (02) 10

11 1.5 Ausgewählte Straftatbestände - Hausfriedensbruch - Garant / Garantenstellung (Begehen durch Unterlassen) - Amtsanmaßung - Nichtanzeige geplanter Straftaten - Beleidigung - Sachbeschädigung - Körperverletzung - Diebstahl - Unterschlagung - Freiheitsberaubung - Unterlassene Hilfeleistung 1.6 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bzw. Interventionsobjekt und Maßnahmen zur Vermeidung - Pflichten des Versicherten (der IK) gemäß Unfallverhütungsvorschriften unter besonderer Berücksichtigung möglicher Gefahren bei der Interventionstätigkeit - BGV A 1 Allgemeine Vorschriften - BGV A 5 Erste Hilfe - BGV A 8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz - BGV C 7 Wach- und Sicherungsdienste - BGV D 29 Fahrzeuge VdS 2868: (02) 11

12 2 Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze) Im Prüfungsteil Dienstkunde soll der Teilnehmer nachweisen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse für die Interventionstätigkeit verfügt. 2.1 Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort/-objekt Grundsätze des Verhaltens und Handelns - bei der Fahrt zum Interventionsort / - objekt Einhaltung der StVO, keine Sonderrechte Kommunikation mit der NSL / IS Umfeld- / Rundumbeobachtung Lagemeldung, Abstimmung der Handlungen Annäherung an das Objekt und Abstellen des Einsatzfahrzeuges - Verkehrsunfall (fremd / eigen) - Polizeikontrollen - Erkennen von kriminellen Handlungen (Verdacht) - Objektüberprüfung vor Ort am Interventionsort/-objekt (außen / innen) - am Tatort - bei Fehlalarm - bei Brand - bei Erste-Hilfe-Leistung 2.2 Melde- und Berichtswesen - Grundsätze 2.3 Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Ordnungsbehörden 2.4 Grundsätze der Eigensicherung / taktisches Verhalten - 7 W Fragen - Sofortmeldungen (mündlich / fernmündlich / über Funk) - Erstellung von (Werkschutz-) Meldungen / Berichten - Training (Kommunikation NSL / IS - IK) unter Nutzung der Kommunikationstechnik - Personen- / Fahrzeugbeschreibungen - Grundsätze - Kontaktaufnahme mit der Polizei - Identitätsnachweis mittels amtlichen Lichtbildausweis Dienstausweis - Information über sicherheitsrelevante Feststellungen - Beweissicherung - Unterstützung polizeilicher Handlungen / Maßnahmen Zureichen einer ladungsfähigen Anschrift Zeuge / Zeugenbefragung Sicherung des Ereignis- bzw. Tatortes - Bedeutung der Eigensicherung - Grundregeln der Eigensicherung Dienstbeginn VdS 2868: (02) 12

13 Interventionstätigkeit Einschreiten Vorläufige Festnahme - Personen- / Fahrzeugkontrolle - Betreten (unbekannter) Interventionsorte /- objekte - Plötzliches Zusammentreffen mit verdächtigen Personen / Personengruppen bzw. potenziellen Tätern / Tätergruppen - Einsatz von Notwehrgeräten / -mitteln - Erhebliche Beeinträchtigung für Leben, Leib und Gesundheit bei Täterkontakt oder Brand 3 Umgang mit Menschen Im Prüfungsteil Umgang mit Menschen soll der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass er die Verhaltensweisen von Menschen kennt. 3.1 Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen 3.2 Grundsätze im Umgang mit Menschen, Kenntnis von Fehlerquellen 3.3 Grundsätze der Kommunikation, Werkzeug Sprache - Verhaltensweisen der Menschen im Normalfall in besonderen Situationen (Praxisbeispiele) - Grundsätze im Umgang mit Menschen unter Vermeidung von Fehlerquellen, wie Überheblichkeit Unbeherrschtheit Unsachlichkeit - Übersteigertes Selbstwertgefühl Ursachen für überhebliches, unsicheres und unsachliches Handeln - Verhalten gegenüber verschiedenen Menschen und Menschengruppen in besonderen Situationen, z.b. Auftraggeber / Beschäftigte Personen, die unter Alkoholeinfluss oder anderen berauschenden Mitteln (Drogen) stehen potenzielle Täter hilflose Personen / Verletzte Polizei / Feuerwehr - Grundregeln der persönlichen (direkten) und fernmündlichen Kommunikation in normalen und besonderen Situationen - Richtiges Ansprechen und zweckmäßige Gesprächsführung in allgemeinen und in schwierigen Situationen (Fallbeispiele) - Kommunikationstraining VdS 2868: (02) 13

14 4 Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik Im Prüfungsteil Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik soll der Teilnehmer nachweisen, dass er Grundkenntnisse für den sachgerechten Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Kommunikationstechnik im Rahmen der Interventionstätigkeit besitzt. 4.1 Sicherungseinrichtungen Gefahrenmeldeanlagen (GMA) Mechanische Sicherungseinrichtungen - Einfriedungen (Zäune / Mauern) - Türen / Sicherheitstüren (Normung) - Fenster / Angriffshemmende Verglasungen (Normung) - Schlösser / Schlossarten - Schließanlagen, einschl. geistige Verschlüsse Gefahrenmeldeanlagen (GMA) 4.2 Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen, Zugangs- und andere Kontrollsysteme / Beobachtungseinrichtungen 4.3 Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik 4.4 Grundkenntnisse im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz / Handhabung von Feuerlöschgeräten - Aufbau und Funktionsweise von EMA und BMA, einschl. grundlegender Melderarten - Bedienung GMA - Störung GMA - Finden der Auslöseursachen von Alarmen - Zwangsläufigkeit von EMA - Sabotagealarm - Aufbau und Funktionsweisen von Zutrittskontrollanlagen - Wächterkontrollsysteme - Ferngläser - Spiegel - Aufbau und Funktionsweisen von Videoüberwachungstechnik - Aufbau und Wirkungsweise (Funktionsweise) sowie Handhabung der branchentypischen Kommunikationstechnik - Bündelfunk - Mobilfunk - Funkruf (Pager) - GPS Ortung - Aufgaben und Ziele des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes - Brandklassen - Löschmittelarten - Grundsätze bei der Brandbekämpfung (taktisches Verhalten) - Funktion und Anwendung von Feuerlöschgeräten - Aufbau und Funktionsweise von stationären Löschanlagen (z.b. Sprinkler-, CO2 -Anlage) VdS 2868: (02) 14

15 4.5 Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung / Persönliche Schutzausrüstung (Wirkungsweise und Handhabung von Notwehrmitteln / -geräten) - Handfunkgeräte - Bündelfunkgeräte (Totmannschaltung / Notruf) - Wächterkontrolleinrichtungen - Notwehrmittel / -geräte - Chemische Abwehrmittel - CN Reizgas - CS Reizgas - Pfefferspray - Hiebwaffen - Schlagstock - Tonfa (Mehrzweckrettungsstock) - Elektroschocker / Elektroschockstab VdS 2868: (02) 15

16 Anhang D Deckblatt des Fragenkataloges mit Bearbeitungshinweisen (Vorderseite) Name: Ort: Datum: Vorname: Firma: Wissensfeststellung INTERVENTIONSKRAFT (gem. VdS Richtlinien 2172) Allgemeines: Prüfungsteile: Verfahren: Bearbeitungszeit: Bewertung: Dieser Aufgabensatz wurde vom VdS-Koordinierungsausschuss Qualitätsstandards für Sicherungsdienstleistungen (KA QSDL) entsprechend den Richtlinien VdS 2172, Anhang E, erstellt. - Rechtliche Grundlagen - Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze) - Umgang mit Menschen - Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik Die schriftliche Wissensfeststellung erfolgt auf der Grundlage eines Multiple- Choice-Verfahrens. Nach Abschluss der schriftlichen Wissensfeststellung werden anschließend die Lösungen gemeinsam mit den Teilnehmern erörtert. 45 Minuten 100 Prozent Schlüssel gemäß der jeweiligen Lösungsvariante Bearbeitungshinweise: 1. Tragen Sie bitte auf diesem Deckblatt Ihren Namen und Vornamen sowie Arbeitgeber-/ Firmenbezeichnung ein. 2. Schreiben Sie nur mit Kugelschreiber und drücken Sie dabei kräftig auf! 3. Lesen Sie die Aufgaben erst in Ruhe durch, bevor Sie mit der Bearbeitung beginnen. 4. Die Aufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. 5. Kreuzen Sie bitte alle aus ihrer Sicht richtigen Antworten bzw. Handlungsweisen zu der jeweiligen Fragestellung an und beachten Sie bitte auch die zu einer Aufgabe gegebenen Bearbeitungshinweise (von den vorgegebenen Antworten können eine oder mehrere Antworten richtig und einige Antworten falsch sein). 6. Falsch angekreuzte Antworten führen zu Punktabzug. 7. Eine bereits angekreuzte Lösung, die Sie ändern wollen, streichen Sie bitte deutlich durch. Kreuzen Sie die neue Lösung ausschließlich unter dieses Kästchen, niemals daneben oder darüber! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! VdS 2868: (02) 16

17 Anhang D Deckblatt des Fragenkataloges (Rückseite) Diese Seite ist nicht vom Teilnehmer auszufüllen! Auswertung der Wissensfeststellung Korrektor: Name, Vorname Unterschrift Ort, Datum: Bewertung: 1. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit % 2. Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze) % 3. Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik % 4. Umgang mit Menschen % erreichte Gesamtpunktzahl: % VdS 2868: (02) 17

18 Anhang E Bewertungskriterien % der maximal möglichen Punkte Bewertung 100 bis 92 Eine den Anforderungen im besonderen Maße entsprechende Leistung unter 92 bis 81 Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung unter 81 bis 67 Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung unter 67 bis 50 Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht unter 50 bis 30 Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind unter 30 bis 0 Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind VdS 2868: (02) 18

19 Anhang F Anmeldung zur Qualifizierung / Schulungsmaßnahme mit Wissensfeststellung für Interventionskräfte Prüfende Stelle: Bezeichnung / Name der anmeldenden Stelle (Firmenstempel) Hiermit melden wir verbindlich zur Qualifizierung / Schulungsmaßnahme ohne anschließende Wissensfeststellung mit anschließender Wissensfeststellung gemäß den Richtlinien für die Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen Interventionsstellen, VdS 2172, Anhang E unter Anerkennung der Vertragsbedingungen der prüfenden Stelle folgende Person an: Name: Vorname: Geburtsdatum: Privatadresse PLZ, Ort, Straße: Telefon: Fax: Name Vorname Datum Unterschrift VdS 2868: (02) 19

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