LEHRPLAN DER NEUEN MITTELSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG (NEUE SPORTMITTELSCHULE) ERSTER TEIL

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1 1 von 9 Anlage 3 LEHRPLAN DER NEUEN MITTELSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG (NEUE SPORTMITTELSCHULE) ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DRITTER TEIL SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG VIERTER TEIL VIERTER TEIL STUNDENTAFEL 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände *1) Klassen Wochensten *2) 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion Summe Deutsch Lebende Fremdsprache Geschichte Sozialke/Politische Bildung Geographie Wirtschaftske Mathematik Biologie Umweltke 5,5-12 Chemie 1,5-4 Physik 3,5-10

2 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 9 Musikerziehung 5-10 Bildnerische Erziehung 5,5-12 Technisches textiles Werken *4) Bewegung Sport (einschließlich speziellem Konditions- Skitraining) Ernährung Haushalt 1-4 Verbindliche Berufsorientierung Sonstige Übungen Übung verbindliche 5, *3) Gesamtwochenstenzahl Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht Bemerkungen zu den Stentafeln wie Anlage *1) Bei Führung des Pflichtgegenstandes Zweite lebende Fremdsprache sind mindestens sechs Wochensten über zwei Jahre vorzusehen der Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache ist als Erste lebende Fremdsprache zu bezeichnen. *2) Zur Verteilung der Sten auf Kern- Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stenanzahl auf die Wochenstenanzahl der Normalform der Neuen Mittelschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Gr des erweiterten Fachlehrplanes ist für Bewegung Sport die Wochenstenanzahl aus Z 2 der Anlage 3 zu Gre zu legen. *3) In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenste. Die darüber hinausgehenden Sten können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden *4) Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile technisches Werken textiles Werken ist bei Bedarf möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass innerhalb eines Schuljahres beide Gegenstandsteile gleich stark vertreten sind. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen Wochensten *2) 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion Deutsch Lebende Fremdsprache Geschichte Sozialke/Politische Bildung Geographie Wirtschaftske Mathematik Biologie Umweltke Chemie Summe

3 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 9 Physik Musikerziehung Bildnerische Erziehung Technisches textiles Werken *4) Bewegung Sport (einschließlich speziellem Konditions- Skitraining) Ernährung Haushalt Verbindliche Berufsorientierung Übung x 0-1x 1 x *6) Gesamtwochenstenzahl Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht Bemerkungen zu den Stentafeln wie Anlage *2) Zur Verteilung der Sten auf Kern- Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stenanzahl auf die Wochenstenanzahl der Normalform der Neuen Mittelschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Gr des erweiterten Fachlehrplanes ist für Bewegung Sport die Wochenstenanzahl aus Z 2 der Anlage 3 zu Gre zu legen. *4) Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile technisches Werken textiles Werken ist bei Bedarf möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass innerhalb eines Schuljahres beide Gegenstandsteile gleich stark vertreten sind. *6) In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenste. Zusätzlich 32 Jahressten in der 3. bzw. 4 Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT SECHSTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Bewegung Sport). Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Bewegung Sport lautet: Bildungs- Lehraufgabe: BEWEGUNG UND SPORT Der Unterrichtsgegenstand Bewegung Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- Sozialkompetenz beitragen: vielseitiges Bewegungskönnen vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper das eigene Bewegungsverhalten;

4 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 9 Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude Gesheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein interkulturelles Verständnis; Bereitschaft Fähigkeit (auch über die Schule Schulzeit hinaus), Spiel, Sport Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren zu leiten. Im Mittelpunkt stehen: - Erfahren von bewegungsreicher, freuderfüllter leistungsbetonter motorischer Aktivität mit aktuell langfristig entwicklungsfördernder Wirkung. - Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von anspruchsvollem Bewegungskönnen, eines - vor allem an einer individuellen Steigerung orientierten - Leistungsvermögens der Fähigkeit zum Spielen Gestalten. - Aufbau einer bewegungsorientierten, gesheitsbewussten gegenüber der Umwelt Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft. Die Ziele sind: - Ausbildung, Verbesserung zielorientierte Weiterentwicklung der konditionellen koordinativen Grlagen; Anstreben einer möglichst hohen individuellen Leistungsfähigkeit; Entwickeln des Leistungswillens durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zielsetzung der Sonderform; Wissen um die Zusammenhänge von Training Leistung des sportlichen Handlungsgeschehens. - Erwerb eines grlegenden vielseitigen Bewegungskönnens Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil. - Vielfältige Körper- Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen Räumen; besonders auch in erlebnishaften naturnahen Bewegungstätigkeiten. - Entwickeln eines möglichst hohen Leistungsniveaus in mehreren sportlichen Bereichen. Eine erweiternde Schwerpunktsetzung ist in einem solchen Ausmaß vorzusehen, dass mindestens eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann. - Integration der Schülerinnen Schüler in Sporteinrichtungen (zb der Vereine, Verbände, Einrichtungen von Gemeinden) Bekanntmachen mit sportbezogenen Berufen, um aufzuzeigen, wie Sportarten (auch wettkampfmäßig) auch über die Schulzeit hinaus ausgeübt werden können wie man dem Sport in einem Beruf oder in einer Funktion verben bleiben kann. - Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch insbesondere in Konkurrenz Befähigung zum Umgehen mit Konflikten. - Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen Werten des Sports. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennengelernt werden, sowie Werte Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg Fairness sowie Konkurrenz Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergr des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen Menschenwürde gefordert wird. Beiträge zu den Bildungsbereichen:

5 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 9 Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden: Sprache Kommunikation: Die Besonderheiten der Sportsprache (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation. Mensch Gesellschaft: Durch gezielte Strukturierung Intervention können Prozesse zur Kooperation Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben Schülerinnen Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln. Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit ein angemessenes Selbstwertgefühl zu erreichen die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen. Natur Technik: Unterschiedlichste Körper- Bewegungserfahrungen können die Grlagen von biologischen physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie Sport aufzeigen. Gesheit Bewegung: Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper Gesheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung. Kreativität Gestaltung: Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle zeitgenössische Formen der Bewegung ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen Bewegungserfindung. Didaktische Grsätze: Die Bildungs- Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen Schüler ausreichende Grlagen zu schaffen. Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- Übungsanreiz für die Schülerinnen Schüler darstellen auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung - durchführung herangezogen werden. Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen Schülern eigen- mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen gesheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grlagen für Leistung Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren Erleben der Schülerinnen Schüler anzuknüpfen.

6 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 9 Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen Wettkämpfen (Schulvorführungen - wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein,...) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen Schüler entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln. Die Zusammenarbeit mit Vereinen Verbänden des Breiten- Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können. Auf eine sinnvolle Verteilung (zb Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zb das Erlernen Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten,...) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern. Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben Erfahren) zu vermitteln möglichst in fächerübergreifenden Lehr Lernverfahren zu vertiefen. Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten. Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen Schüler sollen Risiko Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen selbst für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können. Lehrstoff: Kernbereich: Grlagen zum Bewegungshandeln: Klasse Klasse Vielfältige motorische Aktivitäten. Verbessern der konditionellen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Schnelligkeit, Kraft, (mittlere submaximale Belastungen), Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit. Grbegriffe des richtigen Einsatzes von Stretching. Verbessern der koordinativen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepasstes Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten. Weiterer gezielter Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft (auch unter maßvoller Verwendung von Geräten allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten); Ausdauer (Fortführung der Verbesserung der allgemeinen spezifischen Ausdauer sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit. Gezielter Ausbau des richtigen Einsatzes von Stretching. Weiteres gezieltes Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Bewegungsqualität Bewegungsökonomie). Gewinnen reicher Bewegungs-

7 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 9 Orientierung, Rhytmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit kinästhetische Differenzierungsfähigkeit, Gewandtheit, Geschicklichkeit. Erkennen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität Bewegungsökonomie. Gewinnen reicher Körper- Bewegungserfahrung von Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, Erfahren sportartenspezifischer biomechanischer Grstrukturen. erfahrung von Selbständigkeit im Lösen bekannter neuer unterschiedlicher Bewegungsabläufe Bewegungsaufgaben mit dem Ziel der Beherrschung komplexer Bewegungsfertigkeiten. Könnens- leistungsorientierte Bewegungshandlungen: Vielfältiges Bewegen Spielen im, unter ins Wasser; Schwimmen können in bis zu drei Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Tauchen (mit ohne Hilfsmittel). Schnell ausdauernd schwimmen in mindestens einer Lage. Erarbeiten von Wettkampfformen. Gezieltes Erlernen von Bewegungsfertigkeiten ohne, mit an Geräten unter Anwendung geeigneter Trainingsmethoden, um ein gehobenes Leistungsniveau zu erreichen. Partnerhilfe Partnersicherung richtig anwenden. Kunststücke allein in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben in möglichst selbst gestalteten Bewegungsfolgen auf dem Boden an Geräten präsentieren. Erlernen Verbessern der leichtathletischen Grformen in Bezug auf die leistungsbestimmenden Faktoren durch gezielte Übungen Trainingsmethoden. Gezielte Fortführung des vielfältigen Bewegens Spielens im, unter ins Wasser: Kennenlernen des Kunstschwimmens, Streckentauchens, Tieftauchens Wasserspringens. Kennenlernen einer vierten Schwimmlage, Grlagen des Rettungsschwimmens. Wettkampfmäßiges Schwimmen in möglichst zwei Lagen; Kennenlernen der Wettkampfbestimmungen. Erweitern Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten ohne, mit an Geräten unter Beachtung des ökonomischen Krafteinsatzes des Materials; komplexe Bewegungsverbindungen eigenständig erarbeiten, nach räumlichen, zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten präsentieren. Sachgerechtes Sichern Helfen; Bewegungsabläufe bei der Partnerin/beim Partner beobachten korrigieren lernen. Selbstständige Organisation des Auf- Abbaues von Geräten. Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen verstehen können. Erweiterung der Bewegungserfahrung Bewegungskoordination sowie Verbesserung der leistungsbestimmenden Faktoren der leichtathletischen Grformen. Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen. Selbstständiges Vorbereiten Durchführen einfacher Wettkämpfe Übernahme von Kampfrichtertätigkeit. Festigung der Sportspielfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Technik der Spielorganisation. Wettkämpfe ( deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten Sportspielen bestreiten. leisten Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness Umgang mit Sieg Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren durch eigenständiges Lernen Üben verschieben. Gezielter Erwerb kognitiver Grlagen zu sportlicher Leistung Leistungsverbesserung.

8 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 9 Spielerische Bewegungshandlungen: Entwickeln von Spielfähigkeit vielseitigem Spielkönnen durch spontanes kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer durch regelgebene Spiele. Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern neu zu gestalten. Sportspiele kennen lernen, Beherrschen der sportartspezifischen Grsituationen Grtechniken. Taktischen Maßnahmen setzen können. Gezielte Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technik- taktikrelevanten Aspekten. Beherrschen der Regelanwendung auslegung, der Übernahme von Spielleitungen, des Setzens von taktischen Einzelentscheidungen bzw. der Umsetzung von gruppen- mannschaftstaktischen Maßnahmen, der Übernahme der Vorbereitung, Durchführung Leitung von Sportspielen. Sportspielspezifische Kenntnisse in Bezug auf Techniken, Taktiken, Regelwerk. Gestaltende darstellende Bewegungshandlungen: Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck Bewegung. Umsetzen von Musik Rhythmus in Bewegung Tanz. Gymnastische Grformen ohne Geräte mit Geräten deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- Gruppenarbeit. Szenische Gestaltung, Improvisation bei der Umsetzung von Musik Rhythmus in Bewegung, Verbindung von Musik, Sprache Bewegung. Einfache akrobatische gauklerische Fertigkeiten. Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls von Verständnis für Bewegungsqualität. Räumliches zeitliches gestalten als Einzel Gruppengestaltung in freier gebener Form. Umsetzen von Musik Rhythmus in Bewegung Tanz. Gezielte Erweiterung der gymnastischen Grformen ohne Geräte mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit Dynamik erfahren; als Einzel- Gruppengestaltung umsetzen. Wissen um Ursprung Bewegungsgrformen der Tänze. Vermehrt akrobatische gauklerische Fertigkeiten. Gesheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen: Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische soziale Wohlbefinden erfassen. Einfluss der Körperfunktion Bewegungswirkungen auf das physische, psychische soziale Wohlbefinden (zb Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung ausgleichende Bewegung) verstehen.

9 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 9 Erfahren der Körperfunktionen eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper entwickeln. Körpergefühl entwickeln Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren. Feststellen, gezieltes Ausgleichen Vermeiden muskulärer Dysbalancen /oder motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung. Erkennen der Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen, richtiger Haltung Gesheit. Grkenntnisse über körpergerechte, altersadäquate Bewegungs- Trainingsformen. Fachspezifische Kenntnisse über Körperstatik (zb Wirbelsäule) Körperfunktionen (zb Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz, usw.) erwerben. Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen bei Unfällen; Grkenntnisse der ersten Hilfe. Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen: Entdecken Erschließen von einfachen bis komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zb Schnee, Wasser, Eis) Situationen. Erfahrungen mit rollenden gleitenden Geräten (zb Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski, Snowboard) gewinnen. Berücksichtigung der umweltspezifischen Erfordernisse Gegebenheiten. Gemeinsam handeln dabei an Sicherheit gewinnen. Gezieltes Entdecken Erschließen von sportartenspezifischen, komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zb Schnee, Wasser, Eis) Situationen. Erweiterung der Erfahrung mit rollenden gleitenden Geräten (zb auch mit dem Einrad). Maßnahmen zur Sicherheitergreifen. Selbst in der Gruppe Gefahren erkennen. Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben. Erweiterungsbereich: Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grsätze festgelegt (siehe den Abschnitt Kern- Erweiterungsbereich im dritten Teil der Anlage 1). B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN C. FREIGEGENSTÄNDE D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

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