Kommunalwahlen in Hessen am 27. März Bewerberinnenanteil leicht gestiegen

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1 Ausgabe 01/ 2011 Geht nicht gibt s nicht. Wer sagt: Ich kann nicht, setzt sich nur selbst Grenzen. Denke an die Hummel. Die Hummel hat eine Flügelfläche von 0,7 Quadratzentimeter bei 1,2 Gramm Gewicht. Nach den bekannten Gesetzen der Aerodynamik ist es unmöglich, bei diesen Verhältnissen zu fliegen. Die Hummel weiß das nicht. Sie fliegt einfach. Arthur Lassen Kommunalwahl in Hessen am 27. März Bewerberinnenanteil leicht gestiegen EU Kommissarin Reding mahnt Frauenförderung an Bundesarbeitsgericht - Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei Stellenbesetzung Zahl der Studienberechtigten 2010 um 1,6 % erhöht EU Kommission - Aufdeckung von geschlechterabhängigen Lohnunterschieden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hilft bei der Bewältigung von Stress am Arbeitsplatz Aus den Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden - Terminvormerkung Jahrestagung der Frauenbeauftragten Kommunalwahlen in Hessen am 27. März Bewerberinnenanteil leicht gestiegen Zu den hessischen Gemeinderatswahlen am 27. März 2011 kandidieren insgesamt rund Personen, darunter gut Frauen oder 26 Prozent. Im Vergleich zu den Gemeinderatswahlen 2006 stieg damit der Frauenanteil um rund zwei Prozentpunkte. Nach Feststellung des Hessischen Statistischen Landesamtes haben von den im Landtag vertretenen Parteien die GRÜNEN mit knapp 42 Prozent den höchsten Frauenanteil bei den Kandidaten für die Gemeinderatswahlen. Überdurchschnittlich viele Frauen treten auch bei der Partei DIE LINKE an: Rund 37 Prozent ihrer Kandidaten sind weiblichen Geschlechts. Die FDP liegt mit rund 28 Prozent knapp über dem Durchschnitt, die SPD (24,9 Prozent) knapp darunter. Der Anteil der Bewerberinnen bei der CDU fällt im Parteienvergleich mit gut 22 Prozent am niedrigsten aus. Für die Kreistagswahlen am 27. März wurden insgesamt rund 7900 Personen nominiert. Der Anteil der Kandidaturen von Frauen ist mit rund 28 Prozent geringfügig höher als Die Partei der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt auch hier mit gut 43 Prozent die Rangliste an. Mit Abstand folgen DIE LINKE (32,2 Prozent), SPD (30,2 Prozent), CDU (25,7 Prozent) und FDP (22,7 Prozent). Quelle: Pressemeldung 43/201 vom 25. Februar 2011;

2 Forum dbb Frauen Hessen Ausgabe 02/ EU Kommissarin Reding mahnt Frauenförderung an EU-Kommissarin Viviane Reding hat vor europäischen Managern am Dienstag in Brüssel erneut gefordert, den Frauenanteil in Führungsetagen mittels einer Selbstverpflichtung deutlich zu erhöhen. Ich möchte eine klare Botschaft an die europäischen Unternehmen richten: Frauen bringen Gewinn, sagte die Justizkommissarin. Mit Nachdruck betonte Reding: Wir müssen alle Talente unserer Gesellschaft nutzen, damit die europäische Wirtschaft erfolgreich ist. Dazu gehöre eine gezielte Förderung von Frauen, da deren Potentiale als Führungskräfte bislang viel zu wenig genutzt würden. In einem Jahr will die Justizkommissarin das Thema noch einmal aufgreifen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Selbstverpflichtung wirkungslos geblieben sei, werde die Kommission weitere Maßnahmen auf EU-Ebene ergreifen, versicherte Reding. Der neue Bericht über das Geschlechtergleichgewicht in Führungspositionen kommt zum Ergebnis, dass Frauen im Durchschnitt zwölf Prozent der Vorstandsmitglieder der größten börsennotierten Unternehmen in der EU und lediglich drei Prozent der Vorstandsvorsitzenden stellen. Obwohl das Ziel eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses (Anteil jeweils mindestens 40 Prozent) insgesamt nur langsam erreicht wird, gibt es besonders in den skandinavischen Ländern große Fortschritte. Quelle: EU Nachrichten vom 03. März 2011; Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD Die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der Stufe, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe setzt eine in 16 Abs. 3 TVöD (VKA) im einzelnen festgelegte Zeit der ununterbrochenen Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe voraus. Nach 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD stehen u. a. die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer ununterbrochenen Tätigkeit gleich. Elternzeit wird dagegen bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren gem. 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet, bei einer längeren Dauer erfolgt nach 17 Abs. 3 Satz 3 TVöD grundsätzlich eine Herabstufung um eine Stufe. Die Hemmung der Stufenlaufzeit bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ist mit dem Recht der Europäischen Union und dem Grundgesetz vereinbar und führt insbesondere nicht zu einer Geschlechtsdiskriminierung. Die Klägerin war von 2003 bis 2009 in der Kostümabteilung des von der beklagten Stadt unterhaltenen Theaters tätig und verrichtete Schneiderarbeiten. Vom 28. April 2005 bis zum 29. Februar 2008 nahm sie Elternzeit in Anspruch. Während dieser Elternzeit trat der TVöD am 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Klägerin wurde tarifgerecht in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert und in dieser Entgeltgruppe der Stufe 2 zugeordnet. Die Beklagte rechnete die Zeit der Elternzeit nicht auf die Stufenlaufzeit an. Die Klägerin ist der Auffassung, sie werde dadurch wegen ihres Geschlechts diskriminiert und begehrt eine Vergütung nach der nächsthöheren Stufe 3 ihrer Entgeltgruppe. Dies hätte eine um etwa 100,00 Euro brutto höhere monatliche Vergütung zur Folge. Die Klage hatte wie in den Vorinstanzen auch vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Klägerin wird durch die Nichtanrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit des TVöD weder unmittelbar noch mittelbar wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis unter Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten. In dieser Zeit wird keine Berufserfahrung gewonnen. Der Stufenaufstieg im Entgeltsystem des TVöD soll aber gerade die durch größere Erfahrung eintretende Verbesserung der Arbeitsleistung honorieren. Der TVöD stellt damit auf ein objektives Kriterium ab, das keinen Bezug zu einer

3 Forum dbb Frauen Hessen Ausgabe 02/ Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hat. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Januar AZR 526/09 - Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni Sa 8/09 - Quelle: Pressemeldung 08/2011; Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem Mann, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Die Klägerin war bei der Beklagten im Bereich International Marketing, dem der Vicepresident E. vorstand, als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des E. frei. Die Beklagte besetzte diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. Diese begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Sie habe die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten. Bei der Bekanntgabe dieser Entscheidung sei sie auf ihre Schwangerschaft angesprochen worden. Die Beklagte behauptet, für die getroffene Auswahl sprächen sachliche Gründe. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hatte sie zunächst abgewiesen. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Er hatte angenommen, die Klägerin habe Tatsachen vorgetragen, die ihre geschlechtsspezifische Benachteiligung nach 611a Abs. 1 BGB (gültig bis 17. August 2006) vermuten lassen könnten. Bei seiner erneuten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht nach Beweisaufnahme angenommen, dass auch die weiteren von der Klägerin vorgetragenen Tatsachen keine Vermutung für eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts bei der Beförderungsentscheidung begründen. Es hat die Klage wiederum abgewiesen. Auf die Revision der Klägerin hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts erneut aufgehoben und die Sache wieder zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil dem Landesarbeitsgericht bei der Tatsachenfeststellung und bei der Verneinung der Vermutung einer Benachteiligung der Klägerin Rechtsfehler unterlaufen sind. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Januar AZR 483/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar Sa 2070/08 Quelle: Pressemeldung 11/2011; Zahl der Studienberechtigten 2010 um 1,6% gestiegen Im Jahr 2010 haben rund Schülerinnen und Schüler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 1,6% mehr als im Vorjahr. Aufgrund der Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre erwarben in Hamburg im Jahr 2010 zwei Schuljahrgänge die Hochschulreife. Dies führte dort zu einer starken Zunahme der Anzahl der Studienberechtigten um 57,6%. Im Saarland hingegen ging sie um 32,4% zurück. Dort waren bereits im Jahr 2009 zwei Schuljahrgänge aufgrund der Verkürzung der Schulzeit aus den Gymnasien entlassen worden.

4 Forum dbb Frauen Hessen Ausgabe 02/ In den Ländern, die keine doppelten Entlassungsjahrgänge in den Jahren 2009 oder 2010 hatten, verlief die Entwicklung unterschiedlich: Im früheren Bundesgebiet stieg im Jahr 2010 die Zahl der Absolventen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife in allen Ländern. In Schleswig-Holstein war der Zuwachs mit + 9,4% am höchsten. In den neuen Ländern einschließlich Berlin sank die Zahl der Studienberechtigten, und zwar um 19,5%. Von der negativen Entwicklung sind Sachsen ( 28,4%) und Sachsen-Anhalt ( 27,5%) am stärksten betroffen. Ursache hierfür ist die demografische Entwicklung in Ostdeutschland. Bei dem für die Studienberechtigung relevanten Jahrgang 1991 betrug der Geburtenrückgang in den neuen Ländern 34,9% im Vergleich zum Jahrgang Mit einem Anteil von 69,1% erwarb die Mehrheit der Studienberechtigten die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife ( ) Absolventen und Absolventinnen erlangten die Fachhochschulreife. Von den Studienberechtigten des Jahres 2010 waren 52,8% Frauen und 47,2% Männer. Bei den Absolventen mit Fachhochschulreife betrug der Männeranteil 52,0%, bei denen mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife jedoch nur 45,0%. Absolventen mit Fachhochschul- und Hochschulreife 2010 *) Land *) Vorläufige Ergebnisse. 1) Doppelter Entlassungsjahrgang ) Doppelter Entlassungsjahrgang ) Einschließlich Berlin (West und Ost). Insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Baden-Württemberg ,4 Bayern ,5 Berlin ,4 Brandenburg ,4 Bremen ,3 Hamburg 1) ,6 Hessen ,3 Mecklenburg-Vorpommern ,0 Niedersachsen ,3 Nordrhein-Westfalen ,8 Rheinland-Pfalz ,9 Saarland 2) ,4 Sachsen ,4 Sachsen-Anhalt ,5 Schleswig-Holstein ,4 Thüringen ,3 Deutschland ,6 Früheres Bundesgebiet ,2 Neue Länder 3) ,5

5 Forum dbb Frauen Hessen Ausgabe 02/ Weitere Ergebnisse stehen im Internet zur Verfügung; weitere Auskünfte gibt: Hanna Lutsch, Telefon: , Quelle: Pressemeldung des Statistischen Bundesamts, Europäische Kommission - Software zur Aufdeckung von geschlechterabhängigen Lohnunterschieden Mit ihrer Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt die Kommission Initiativen und spezielle Instrumente zur Verminderung ungerechtfertigter Unterschiede in den Gehaltszahlungen zwischen Männern und Frauen. So könnten durch ein Rechenprogramm Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufgedeckt werden. Die in DE angewandte Software, die auf einem 2009 in SE entworfenen Rechenprogramm basiert und auch in LU Anwendung findet, berechnet, inwieweit Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bestehen. Ferner zeigt sie auf, ob diese auf objektive Faktoren wie Bildung oder auf unerklärbare und somit diskriminierende Faktoren zurückzuführen seien. In letzterem Fall erhielten die Unternehmen unterstützende Ratschläge, um geeignete Lösungen zur Verringerung der Gehaltskluft zwischen Männern und Frauen zu finden. Quelle: Bericht aus Brüssel, Ausgabe 01/2011; Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hilft bei der Bewältigung von Stress am Arbeitsplatz In den letzten zehn Jahren ist der arbeitsbedingte Stress in neun Mitgliedstaaten gestiegen und lediglich in Schweden zurückgegangen. Nach jüngsten Studien dürften 50 % bis 60 % aller Ausfalltage mit Stress in Verbindung stehen. So sollen sich die stressbedingten Kosten beispielsweise in Frankreich jährlich auf wenigstens 2 bis 3 Mrd. EUR belaufen. Im Vereinigten Königreich gehen schätzungsweise 10 Millionen Arbeitstage durch Angststörungen, Stress und Depression im Zusammenhang mit der Arbeit verloren. Die unmittelbar von Stress am Arbeitsplatz verursachten Kosten machen nach Schätzungen EU-weit 4 % des BIP aus. Infolge dieser Entwicklungen schlossen die europäischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen im Jahr 2004 eine Vereinbarung, um ein Minimum an Schutz vor Stress am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Europäische Kommission hat eine Bewertung dieser Vereinbarung veröffentlicht und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie sich dort, wo sie durchgeführt wurde, positiv ausgewirkt hat. So haben die Bemühungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern insbesondere zu einschlägigen Entwicklungen in 12 Mitgliedstaaten geführt, in denen bis dahin nur wenig getan worden war. Wenngleich die Vereinbarung nicht in allen Ländern in gleichem Maße durchgeführt wurde, verfügen heute doch 19 Mitgliedstaaten über Rechtsvorschriften oder verbindliche Tarifvereinbarungen, die sich mit arbeitsbedingtem Stress oder anderen potenziellen Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit befassen. László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, stellte den neuen Bericht vor und erklärte: Hier wird deutlich, dass eine auf europäischer Ebene getroffene und von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf nationaler Ebene durchgeführte Vereinbarung konkret zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa führen kann. Andor weiter: Wir wissen, dass Stress ein strukturelles Problem darstellen kann, das eher mit der Arbeitsorganisation als mit den einzelnen Arbeitnehmern zu tun hat, so dass die Sozialpartner oft diejenigen sind, die in diesem Bereich am meisten bewirken können. Ich möchte die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auffordern, ihre konstruktive Arbeit fortzusetzen und sich mit den Mängeln vor allem in den Ländern zu befassen, in denen gemeinsame Maßnahmen bisher nur in begrenztem Umfang durchgeführt wurden.

6 Forum dbb Frauen Hessen Ausgabe 02/ Die Vereinbarung der Sozialpartner von 2004, die von allen branchenübergreifenden europäischen Sozialpartnerorganisationen (BusinessEurope, UEAPME, CEEP und EGB) geschlossen wurde, soll stärker auf arbeitsbedingten Stress aufmerksam machen und einen Rahmen für entsprechende Maßnahmen schaffen. Aufgabe der Arbeitgeber ist es, Risikofaktoren für Stress zu erkennen und dafür zu sorgen, dass Verantwortung und Kompetenzen besser aufeinander abgestimmt werden, dass die Arbeitnehmer zu Umstrukturierungen und neuen Technologien befragt werden und dass einzelne Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen die erforderliche Unterstützung erhalten. Die Kommission kommt bei ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Vereinbarung von 2004 einen sozialen Dialog ausgelöst und in den meisten Ländern zu strukturellen Entwicklungen im Bereich von berufsbedingtem Stress geführt hat. Regelungen in Bezug auf arbeitsbedingten Stress wurden auf unterschiedliche Weise in Tarifvereinbarungen oder allgemeinen Sozialpartnervereinbarungen, in Leitlinien oder Rechtsvorschriften verankert. In vielen Ländern haben die Sozialpartner die Maßnahmen durch wirksame Sensibilisierungskampagnen und praktische Angebote wie Instrumente zur Stressbewertung und entsprechende Fortbildungen ergänzt. Die Vereinbarung wurde jedoch nicht in der gesamten EU gleichmäßig durchgeführt. Die Sozialpartner in Malta, Zypern, Polen und Slowenien haben nicht berichtet, wie sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, und in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Deutschland und Estland sind die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückgeblieben. In dem Bericht wird unterstrichen, welche Verbesserungen generell vorgenommen werden müssen. Die Sozialpartner sind der Auffassung, dass die Arbeitnehmer zwar durchaus in der Lage sind, kurzfristig hohen Arbeitsdruck zu bewältigen; anhaltende Stresssituationen können jedoch beträchtlichen Schaden anrichten. Die wichtigsten Stressfaktoren sind Arbeitsanforderungen, mangelnder Handlungsspielraum, soziale Beziehungen, emotionale Anforderungen, Wertkonflikte und ethische Konflikte sowie Unsicherheit des Arbeitsplatzes. Im Lauf der Zeit haben diese Faktoren an Bedeutung zugenommen. So ist beispielsweise der Anteil der Arbeitnehmer, die nach eigenen Angaben zumindest ein Viertel ihrer Arbeitszeit unter großem Zeitdruck stehen oder einer hohen Arbeitsgeschwindigkeit ausgesetzt sind, von 50 % im Jahr 1991 auf über 60 % im Jahr 2005 angestiegen und seitdem gleich geblieben. Hintergrund Bei einer Anhörung der Sozialpartner im Jahr 2002 hat die Kommission hervorgehoben, dass ein Minimum an Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingtem Stress auf der Grundlage der allgemeinen Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG) eingeführt werden müsse. Die europäischen Sozialpartner entschieden sich für eine europäische autonome Rahmenvereinbarung gemäß Artikel 155 des Vertrags von Lissabon. Solche Vereinbarungen können entweder durch EU-Rechtsvorschriften oder durch Maßnahmen der nationalen Mitglieder der EU-Sozialpartner entsprechend den Gepflogenheiten und Verfahren der einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Auf EU-Ebene gibt es vier von den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern geschlossene Vereinbarungen, nämlich für die Bereiche Telearbeit, Stress am Arbeitsplatz, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie integrative Arbeitsmärkte. Die Vereinbarung über Stress am Arbeitsplatz ist die zweite Vereinbarung dieser Art. Links zum Thema: Bericht der Kommission zur Bewertung der Durchführung der europäischen autonomen Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress: Durchführung der europäischen autonomen Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress: Bericht der europäischen Sozialpartner:

7 Forum dbb Frauen Hessen Ausgabe 02/ Zum sozialen Dialog in Europa: Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Quelle: Pressemeldung vom 24. Februar 2011 Aus den Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden Terminvormerkung- Jahrestagung der Frauenbeauftragten Die komba Gewerkschaft Hessen führt die Jahrestagung der Frauenbeauftragten am Mittwoch, den 06. April 2011 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 14 Uhr im Planungsverband, Poststraße 16, Frankfurt/Main durch. Zum Inhalt der Jahrestagung zählen die Themenkomplexe Leistungsorientierte Bezahlung -pro und kontra- Die Arbeit der Frauenbeauftragten - Realität und Grenzen der Aufgabenwahrnehmung - reichen die gesetzlichen Regelungen aus muss nachgebessert werden? Die stellvertretende Landesvorsitzende der komba Hessen, Sabine Richard, nimmt Ihre Teilnahmezusage unter der Anschrift sabine.richard@planungsverband.de bis zum 01. April 2011 gerne entgegen. Im Kostenbeitrag i. H. v. 25,00 sind kalte und warme Tagungsgetränke sowie Snacks enthalten. Nach der Veranstaltung wird eine Rechnung übermittelt. Zur Veranstaltung sind alle hessischen Frauenbeauftragten eingeladen. Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Sabine Richard unter der genannten Anschrift zur Verfügung. Quelle: komba Hessen Impressum dbb Frauenvertretung Hessen Helene-Stöcker-Str. 12, Groß-Gerau Tel.: / Fax: / Internet: Verantwortlich (V.i.S.d.P.): Ute Wiegand-Fleischhacker vorsitzende@dbb-frauen-hessen.de

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