Was ist ein Vernetzungs projekt gemäss Öko-Qualitätsverordnung des Bundes?
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- Martina Maier
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1 Vernetzungsprojekt Greppen, Weggis, Vitznau Greppen, Vernetzungsprojekt Weggis, Vitznau Was ist ein Vernetzungs projekt gemäss Öko-Qualitätsverordnung des Bundes? In einem Vernetzungsprojekt werden die Grundlagen für die gezielte Erhaltung und Förderung von natürlich vorkommenden Pflanzen und Tieren und ihren Lebensräumen erarbeitet und in Zusammenarbeit mit Bauernfamilien auf freiwilliger Basis umgesetzt. Die Ziele der ökologischen Vernetzung: grossflächige Lebensräume mit Ökoqualität erhalten, aufwerten und vergrössern, kleinere Lebensräume als Trittsteine erhalten, aufwerten und neu schaffen, Verbindungskorridore (Hecken, Bäche, Waldränder, Krautsäume) zwischen diesen Lebensräumen erhalten, aufwerten und neu schaffen. Eine vernetzte Landschaft erfüllt folgende Funktionen: sie bietet den Tieren Nahrung, Deckung, Schlafplätze usw., sie ermöglicht es den Tieren, zwischen den verschiedenen Lebensräumen zu wandern, sie begünstigt die Besiedelung neuer Gebiete. 1
2 Das Vernetzungsprojekt Rigi-Südseite Projektperimeter und Landschaftsräume Der Projektperimeter umfasst die Südseite der Rigi und damit die drei Luzerner Gemeinden Greppen, Weggis und Vitznau. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten wurde der Projektperimeter in zwei Landschaftsräume unterteilt in den Rigisüdhang und die Halbinsel. Ist-Zustand Landschaftsraum 1: Der Rigisüdhang umfasst die Bergzonen I bis IV der drei Gemeinden. Der Rigisüdhang ist eine reich strukturierte Landschaft mit teilweise sehr aufwändig zu bewirtschaftenden Flächen. Hier sind noch viele wertvolle Lebensräume wie Magerwiesen vorhanden. Ein reichhaltiges Blütenangebot bietet vielen Insekten Nahrung. Diese Flächen gilt es zu erhalten und vor einer drohenden Nutzungsaufgabe zu bewahren. Die vorhandenen Strukturen wie Hecken oder Waldränder sind zu pflegen. Landschaftsraum 2: Die Halbinsel umfasst die Talzone und Hügelzone (UEZ bis HZ) der drei Gemeinden. Hochstammobstbäume prägen hier das Landschaftsbild. Die vorhandenen ökologischen Ausgleichsflächen sollen aufgewertet werden, die Bäume sind zu erhalten und zu ersetzen. Ziel- und Leitarten (Seite 4 und 5) Mit dem Vernetzungsprojekt sollen natürlich vorkommende Tiere und Pflanzen gezielt gefördert werden. Alle Arten können aber nicht berücksichtigt werden. Deshalb werden für wichtige Lebensräume (Fels, Waldränder, Gehölze und Säume, Grünland) repräsentative Arten definiert: die sogenannten Ziel- und Leitarten. Aus den Ansprüchen dieser Arten können die notwendigen Massnahmen abgeleitet werden. Der Erfolg dieser Massnahmen wird nach sechs Jahren überprüft. Leitart (L): Art, die stellvertretend für viele andere Organismen des gleichen Lebensraumes steht. Die Ansprüche dieser Art dienen als Vorgabe für die Bewirtschaftung des Lebensraumes. Zielart (Z): Art, die mit geeigneten, auf ihre Lebensraum-Ansprüche abgestimmten Massnahmen zu erhalten und zu fördern ist. Eine Zielart ist immer eine international, national oder regional gefährdete Art. Soll-Zustand Der auf Plänen abgebildete Soll- Zustand gibt Hinweise für mögliche Vernetzungsmassnahmen auf den Landwirtschaftsbetrieben. Diese Daten sind bald auch über das Geoportal des Landwirtschaftsamtes abrufbar. Zur Zeit sind erst die Informationen zum Ist-Zustand verfügbar. Organisation (Seite 8) Das Projekt wird von einer Trägerschaft aus Vertretern der drei Gemeinden und den Korporationen gestützt, sowie von einer Projektgruppe begleitet. Eine Adressliste findet sich auf Seite 8. Landschaftselement UEZ HZ BI BII BIII BIV Total Einheimische Einzelbäume Extensiv genutzte Wiesen 456 1'084 1'973 1'437 2'333 1'086 8'369 Extensivweide '525 Hecken-, Feld- oder Ufergehölze mit Krautsaum Hochstamm-Feldobstbäume ohne Qualität 615 2'721 1' '669 Hochstamm-Feldobstbäume mit Qualität '356 Ruderalflächen, Steinhaufen, Steinwälle 0 Streufläche Übrige ökologische Ausgleichsflächen innerhalb LN Wenig intensiv genutzte Wiesen Total öaf 1'550 5'055 4'835 3'275 3'625 1'765 20'105 Total öaf mit Qualität inkl. Hochstammobstbäume ' ' '939 Total öaf mit Naturschutzvertrag '600 1'493 2'328 1'396 7'402 Total LN pro Zone 10'409 24'698 23'373 8'926 12'520 11'437 91'363 Anteil öaf an der LN Anteil Flächen mit Qualität an der LN Anteil an Naturschutzflächen an der öaf Der Ist-Zustand pro landwirtschaftliche Zone in Zahlen (Hektaren oder Stück): Der Anteil an ökologischen Ausgleichflächen (öaf) in den drei Gemeinden liegt im Mittel bei 22 %, der Anteil der qualitativ wertvollen Flächen bei 7.6 %. Die wertvollen Flächen sind unbedingt zu erhalten. Wo der Anteil qualitativ wertvoller Flächen tief ist, sind die ökologischen Ausgleichsflächen aufzuwerten. 2
3 Vernetzungsprojekt Greppen, Weggis, Vitznau U1 Beteiligte Bewirtschafter 35 Betriebe zur Teilnahme motivieren. U2 Wenig intensive und extensive Wiesen und Weiden 10 ha angemeldete Flächen in der Qualität verbessern, 5 ha neu anmelden. U3 Streuwiesen 5,5 ha angemeldete Flächen in der Qualität erhalten, 0.9 ha neu unter Naturschutzvertrag nehmen, Nutzung optimieren. U4 Trockenwiesen und -weiden Angemeldete Flächen weiternutzen, 1 ha entbuschen, nicht angemeldete Flächen unter Naturschutzvertrag nehmen. Elf Umsetzungs-Massnahmen Das Vernetzungsprojekt will in 6 Jahren elf Umsetzungsmassnahmen (U1 bis U11) realisieren. Ein Zwischenstand wird nach 3 Jahren ermittelt. U5 Krautsäume 300 Laufmeter Krautsäume entlang von südexponierten Waldrändern, Hecken, Wiesenbächen und an Böschungen anlegen. U6 Kleinstrukturen 40 Kleinstrukturen pflegen, erhalten und anlegen: Dornbüsche, Holzund Streuehaufen, besonnte Lesesteinhaufen, Nagelfluhblöcke usw. U7 Hochstammobstgärten 8900 Bäume erhalten, bestehende Hochstammobstgärten mit Qualität erhalten, 100 neue Bäume anmelden, Bäume pflegen, Strukturen anlegen. U8 Hecken- und Feldgehölze Hecken anmelden, Krautsäume und extensive Wiesen entlang der Hecken anlegen, Hecken pflegen (aufwerten), neue Gebüschgruppen im Lebensraum 2 pflanzen. U9 Waldränder 1000 Laufmeter Waldränder pflegen (aufwerten), Krautsäume und extensive Wiesen entlang südexponierter Waldränder anlegen. U10 Reich strukturierte Flächen 3 ha strukturreiche Flächen erhalten und pflegen (>15 % Strukturen/ >50 Stück / ha); besonnte Stellen an Trockenmauern schaffen (Efeu und Bestockung entfernen). U11 Hinterbergen Die noch nicht realisierten Massnahmen aus dem Vorgängerprojekt in diesem Projekt realisieren. Vorgehensrichtlinien Für die ökologischen Ausgleichsflächen (öaf) im Vernetzungsprojekt gelten folgende Vorgehens-Richtlinien: 1. Wertvolle bestehende Elemente erhalten oder vergrössern (Naturschutzzonen, nationale und regionale Inventarobjekte), 2. Bestehende Elemente qualitativ verbessern (Neuansaaten, Strukturen schaffen), 3. Neue Elemente in erster Linie an gut geeigneten Standorten oder als Vergrösserung von wertvollen Elementen anlegen, 4. Als Vernetzungsachsen Extensive Wiesen und Krautsäume entlang von Bächen, Hecken oder wertvollen Waldrändern anlegen, 5. Synergien mit dem Gewässerschutz schaffen. 3
4 Wachtelweizenscheckenfalter 7 Gelbringfalter 8 Liguster 9 Berberitze 10 Leberbalsam 11 Mehlbeere 12 Gruppe Grosse Perlmutterfalter 13 Gruppe Widderchen 14 Brauner Feuerfalter Ziel- und Leitarten Fotos uwe, 14 7, Nr. 3 A. Labhardt Lebensraum Rigisüdhang 1 Schlüsselblumenwürfelfalter 2 Silberfleck 3 Baumpieper 4 Heidegrashüpfer 5 Himmelblauer Bläuling 4
5 Lebensraum Ziel- und Leitarten Halbinsel Ringelnatter 2 Gartenrotschwanz 3 Kleines Wiesenvögelchen 4 Feldgrille 5 Schachbrett 6 Zauneidechse 7 Weisser Mauerpfeffer 8 Wildrose 9 Origanum 10 Sumpfgrille Fotos uwe, Luzern,, Nr. 2 N. Troxler
6 Teilnahmebedingungen von seiten Bund, Kanton und Projekt Die Teilnahme am Vernetzungsprojekt ist freiwillig. Bei einer Teilnahme sind die Bewirtschafter verpflichtet, eine Vereinbarung mit der Projektträgerschaft abzuschliessen. Die Teilnahmebedingungen sind einzuhalten. Die Teilnahme am Vernetzungskonzept ist an Bedingungen geknüpft, die durch die Öko-Qualitätsverordnung des Bundes und durch ergänzende Bestimmungen des Kantons festgesetzt sind. Bund und Kanton A1) Der Bewirtschafter muss auf seinem Betrieb mindestens 5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) als nicht düngbare Fläche ausweisen (Extensivwiesen, Streueflächen, Hecken mit Krautsaum oder mit Pufferstreifen, keine Bäume). Es gelten auch Flächen ausserhalb des Projektgebietes. Ökologische Ausgleichsflächen, die eine leichte Düngung zulassen, sind an die geforderten 5 % nicht anrechenbar: z.b. wenig intensive Wiesen, extensive Weiden. ÖLN-Gemeinschaften des Typs A und B müssen als Ganzes die 5 % nicht düngbare Fläche ausweisen. A2) Standort und Bewirtschaftung der ökologischen Ausgleichsflächen für die Vernetzungsbeiträge ausbezahlt werden, müssen den Lebensraumansprüchen der Ziel- und Leitarten des Vernetzungsprojektes entsprechen. A3) Mindestanforderungen für extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen mit Vernetzungsbeiträgen: Verzicht auf Mähaufbereiter (wenn möglich Mahd mit Balkenmäher); bei jedem Schnitt 10 % Mahdreste (= ungemähte Flächen) stehen lassen. Im Rahmen von Naturschutzverträgen können anstelle von Mahdresten auch anderweitige Regelungen abge- macht werden (Säume, Wiesenbrachen, gestaffelte Mahd). A4) Alle Hecken des Betriebes müssen korrekt angemeldet sein (als «Hecken mit Pufferstreifen» oder «Hecken mit Krautsaum»). Im Normalfall hat dies keine Auswirkungen auf die Nährstoffbilanz. A5) Der Betriebsleiter / die Be triebs leiterin ist offen für eine einzelbetriebliche, fachkompetente Beratung. A6) Der Betriebsleiter / die Be triebs leiterin schliesst eine schriftliche Vereinbarung mit der Projektträgerschaft ab. A7) Die Verpflichtungsdauer beginnt mit dem Abschluss der Vereinbarung und endet im Jahr Tritt ein Bewirtschafter vor Projektablauf aus dem Vernetzungsprojekt aus, so sind die bereits ausgerichteten Beiträge von maximal 3 Jahren zurückzuerstatten (Ausnahme: höhere Gewalt, z.b. Pachtlandverlust). Projekt Darüber hinaus stellt das Projekt weitere Bedingungen, die auf die lokalen Verhältnisse und auf die Zielsetzungen ausgerichtet sind: B1) Generell sind für alle Flächen in Naturschutzzonen oder in Gebieten mit Naturschutzverordnungen Naturschutzverträge abzuschliessen. B2) Streueflächen, Nasswiesen und -weiden von regionaler Bedeutung sowie Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung werden extensiv bewirtschaftet. Sie stehen unter einem Naturschutzvertrag oder sind als Streueflächen nach DZV angemeldet. B3) Die Lage der ökologischen Ausgleichsflächen entspricht den Vorgaben des Vernetzungsprojektes (SOLL-Planes) entsprechen. B4) bis B7) Der Betriebsleiter, die Betriebsleiterin ist offen für Qualitätsverbesserungen, Waldrandaufwertungen, Erhaltung und Ersatz von grösseren Strukturen (Einzelbäume, Nagelfluhblöcke usw.), Strukturen (Tümpel, Teich, Ruderalflächen, Trock enmauern, Einzelbäume) sind angemeldet. B8) Der Bewirtschafter realisiert auf seinem Betrieb bis ins Jahr 2013 pro 5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche mindestens eine der vorgeschlagenen Massnahmen (siehe Seite 7). Diese Massnahmen werden schriftlich im Vertrag aufgeführt. Der Bewirtschafter verpflichtet sich, die Projektgruppe zu informieren, sobald die Massnahmen realisiert ist. B9) Alle Betriebe des früheren Vernetzungsprojektes Hinterbergen: Sie setzen in erster Priorität die im Vernetzungsprojekt Hinterbergen definierten Massnahmen um, die bisher noch nicht realisiert wurden: - zusätzlich 88 Aren extensive Wiesen und 16 Aren extensive Weiden anmelden, - zusätzliche 66,5 Aren Streueflächen anmelden, - 6 Hochstammobstgärten (97 Bäume) mit Ökoqualität anmelden, Aren Hecken mit Krautsaum anmelden, Laufmeter Hecken mit Ökoqualität anmelden, - 3 Kleinstrukturen pro Betrieb, Laufmeter Waldrandaufwertungen anmelden (bereits ausgeführte Aufwertungen können auch erfasst werden). 6
7 Vernetzungsprojekt Greppen, Weggis, Vitznau Auswahl von Massnahmen pro fünf Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) Eine Massnahme kann doppelt oder mehrfach ausgeführt werden (z.b. 60 Aren Neuansaat anstelle von 30 Aren). Sie kann auch nur halb gezählt werden (z.b. 15 Aren Neuansaat anstelle von 30 Aren). Sie wird auch ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche anerkannt (z.b. Waldrandaufwertungen). Massnahmen, die 2010 bereits realisiert wurden, können mitgezählt werden. 1. Hecken: Pflege von 30 Laufmetern Hecke gemäss ÖQV-Richtlinien und Anmelden als Qualitätshecke. Varianten: Pflege von 60 Laufmetern Hecke mit Krautsaum (extensiver Wiesenstreifen), oder Pflege von 120 Laufmeter Hecke mit Pufferstreifen. 2. Waldrandaufwertung von 100 Laufmetern, Tiefe 10 Meter, Fläche 10 Aren Aren blumenreiche Extensivwiese neu ansäen, mit dem Ziel, die biologische Qualität gemäss ÖQV zu erreichen. 4. Hochstammobstgärten mit Ökoqualität anmelden: Neupflanzungen oder Erweiterungen von Hochstammobstgärten; Zurechnungsfläche im Umkreis von 50 Metern (bzw. 100 Metern, wo Trittsteinbiotope vorhanden sind). Qualitätsanforderung gemäss ÖQV-Richtlinien. 5. Teilnahme an einem Schnittkurs für Hochstammobst oder an einem Heckenpflegekurs Aren extensive Weide mit Qualität anmelden und regelmässig unterhalten Laufmeter Krautsäume anlegen Nagelfluhblöcke oder Steinflächen selektiv entbuschen und mit 1 Meter Krautsaum ringsum erhalten Laufmeter Trockenmauern selektiv entbuschen, Efeubewuchs stellenweise entfernen, 1 Meter Krautsaum; Variante: 60 Laufmeter Trockenmauern, 1 Meter extensiver Wiesenstreifen unterhalten. 10. Strukturreiche Flächen bewirtschaften und pflegen (> 15 % Struktur oder > 50 Stück / Hektare) bewirtschaften und pflegen. 11. Entbuschungen und Auflichtungen durchführen (ca. 20 Aren). 12. Anlegen von 3 Strukturelementen angrenzend an ökologische Ausgleichsflächen: - Holzstruktur: Asthaufen, stehendes Totholz und Kopfbäume in Hecken, Waldränder oder Hochstamm-Obstgärten, Holzbeigen, - Steinstruktur: einen Steinhaufen in Kombination mit Streuhaufen oder eine Trockenmauer an besonnter Lage erstellen, freilegen oder wieder instandstellen, - Nisthilfen für den Gartenrotschwanz oder Wildbienen anbringen. 13. Der Anteil bestehender ökologischer Ausgleichsflächen auf dem Betrieb ist grösser als 15 %. 14. Spezielle Artenschutzmassnahmen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Natur und Landschaft (lawa) realisieren (z.b. Flächen für den Gelbringfalter). 15. Hinterbergen: Die B 9 Massnahmen realisieren. Umsetzung des Vernetzungsprojektes in den Jahren 2011 bis 2016 Anmeldung Projektteilnahme ab 2011: An der Orien tierungsveranstaltung oder bis spätestens 31. März 2011 bei Felix Küttel. Projektteilnahme ab 2012 oder später: bis jeweils am 31. August. Erstgespräche / Beratung An einer Feldbegehung werden mitdem Betriebsleiter, der Betriebsleiterin mögliche Vernetzungsmassnahmen diskutiert. Die Projektanforderung und die weiteren notwendigen Schritte werden dargelegt. Es braucht dafür einen Ausdruck des aktuellen Kulturenverzeichnisses (Formular K) und wenn möglich eine gültige Nährstoffbilanz. Die definitiven Massnahmen werden in einer Vereinbarung festgehalten. Vereinbarung Ein unterschriebenes Exemplar der Vereinbarung liegt dem Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinde bis spätestens am 31. Mai 2011 oder für die Folgejahre bis jeweils am 30. April vor. Meldung der realisierten Massnahmen Bis jeweils am 30. April meldet der Bewirtschafter schriftlich seine realisierten Aufwertungsmassnahmen dem Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinde (Massnahmenblatt). Dieser muss dem Landwirtschaftsamt die beitragsberechtigen Flächen und Bäume für die Vernetzung bestätigen damit eine Auszahlung erfolgt. 7
8 Finanzierung und Beiträge Beiträge für die Bewirtschafter Die bezugsberechtigten Flächen werden in der Vereinbarung festgehalten. Die Vernetzungsbeiträge werden für jene Flächen ausbezahlt, die den Vorgaben des Vernetzungsprojektes entsprechen. Massnahmen wie Waldrand-Aufwertungen, Heckenpflege bis zur Qualitätshecke, Neuansaaten, Enbuschungen auf Naturschutzflächen werden durch verschiedene Finanzierungsquellen unterstützt. Informationen dazu geben die untenstehenden Ansprechpersonen. Finanzierung durch die Gemeinden Die drei Gemeinden bezahlen 20 % der Flächenbeiträge, 80 % finanziert der Bund. Die drei Gemeinden finanzieren die übrigen Kosten des Projektes zu 100 %: fachliche Beratung, Öffentlichkeitsarbeit. Für einmalige Aufwertungsmassnahmen möchte die Gemeinde auch einen Betrag reservieren. Weitere Finanzierungsquellen sind noch zu suchen. In den nächsten sechs Jahren werden dafür im Mittel jährlich Fr benötigt. Kultur-Code Anrechenbarkeit TZ - BZI, II BZ III, IV TZ - BZI, II BZ III, IV Vernetzungsbeiträge Qualitätsbeiträge Ökologische Ausgleichsflächen BLW Extensiv genutzte Wiesen 611 ja 1' ' Wenig intensiv genutzte Wiese 612 ja 1' ' Streufläche 851 ja 1' ' Extensivweide 617 ja Hochstamm-Feldobstbäume ja Standortgerechte Einzelbäume und Alleen ja 5 5 Hecken-, Feld- oder Ufergehölze (mit Krautsaum) 852 ja 1' '000 2'000 Rebflächen mit hoher Artenvielfalt ja Wassergraben, Tümpel, Teich 904 ja Ruderalfläche, Steinhaufen, -wälle 905 ja Trockenmauern 906 ja Anmerkungen: Mögliche Flächenbeiträge in Fr. pro Hektare in Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Zonengrenzen. Für die Vernetzungsbeiträge sind weitere Detailbestimmungen des Projektes zu beachten. Vernetzungsbeiträge und Qualitätsbeiträge können kumuliert werden. Qualitätsbeiträge können unabhängig von der Beteiligung am Vernetzungsprojekt bezogen werden. Hecken mit Pufferstreifen können nicht als ökologische Ausgleichsflächen angerechnet werden und sind nicht beitragsberechtigt. Wenig intensiv genutzte Wiesen erhalten nur Vernetzungsbeiträge, wenn sie die Qualitätsvorschriften gemäss Öko-Qualitätsverordnung erfüllen. Ansprechpersonen Thema Vorname Nachname Adresse PLZ Ort Telefon Mail Trägerschaft Gemeinden: Kurt Greter, Josef Küttel, Josef Odermatt; Korporationen: Thomas Lottenbach, Erich Waldis Kontakt Greppen Kurt Greter Seestrasse Greppen ga@greppen.ch Kontakt Weggis Josef Odermatt Mättliweg Weggis odermatt.weggis@bluewin.ch Kontakt Vitznau Josef Küttel Hinterbergen 6354 Vitznau info@oberberg.ch Projektgruppe Organisation: Felix Küttel, Tobias Hofmann, Christian Muheim, Judith Gisler; Landwirtschaftsbeauftragte: Franz Arnold, Christian Muheim, Noldi Küttel; Erstkontakte/Beratung: Toni Camenzind-Achermann, Judith Gisler-Camenzind, Elisabeth Danner, Heinz Bolzern, Monika Martin; Öffentlichkeitsarbeit/Aktionen: Markus Hofmann, Armin Huser, Peter Imgrüth, Bruno Muff-Hofer; Unterstützung Umsetzungsmassnahmen Hecken, Waldränder, Hochstammobstbäume: Alois Knüsel, Xaver Küttel, Josef Waldis Erstkontakt Felix Küttel Gebetschwil 6354 Vitznau kuettelkoster@bluewin.ch Landwirtschaftsbeauftragter Noldi Küttel Rigiweg Mätzli 6354 Vitznau noldi.kuettel@blu .ch Landwirtschaftsbeauftragter Franz Arnold Geissbühl 6353 Weggis franzar@bluewin.ch Landwirtschaftsbeauftragter Christian Muheim Bühlhof Greppen mail@buehlhof.ch Kanton und weitere Organisationen lawa, Vernetzungsprojekte Otto Barmettler Centralstrasse Sursee otto.barmettler@lu.ch Neuansaaten Ingrid Schär Centralstrasse Sursee ingrid.schaer@lu.ch Naturschutzverträge Christiane Guyer Centralstrasse Sursee christiane.guyer@lu.ch Aufwertung Stillgewässer, Weiher Jörg Gemsch Centralstrasse Sursee joerg.gemsch@lu.ch Offenlegung Wiesenbäche Georges Müller Studenhüsli 6133 Hergiswil mueller.georges@bluewin.ch Waldrandaufwertungen Markus Schmid Centralstrasse Sursee markus.schmid@lu.ch Neupflanzung Hecken Peter Kull Centralstrasse Sursee peter.kull@lu.ch Beratung Sortenwahl Hochstamm Beat Felder Centralstrasse Sursee beat.felder@lu.ch Jagdgesellschaft, Obmann Josef Muggli Zinnen 6353 Weggis josef.muggli@lu.ch Heckenaufwertung und -pflege Impressum Herausgeber: Trägerschaft des Vernetzungprojektes Greppen, Weggis, Vitznau Text, Redaktion und Gestaltung: M. Martin, R. Joehl oekoskop Bilder: M. Martin, oekoskop; uwe Luzern; Bezug:?? 8
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