Forstrevier Schauenburg. Waldrandpflegekonzept. gemäss Anhang Betriebsplan Forstrevier Schauenburg
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- Kai Burgstaller
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1 Forstrevier Schauenburg Waldrandpflegekonzept gemäss Anhang Betriebsplan Forstrevier Schauenburg Im Auftrag des Forstrevier Schauenburg erarbeitet durch: Raphael Häner, Guaraci. März 2013
2 Anhang X: Waldrandpflegekonzept Der Forstrevierverband (im folgenden Forstrevier genannt) Schauenburg umfasst die Waldungen der Bürgergemeinden Frenkendorf, Muttenz und Pratteln. Im Rahmen ihrer Betriebsplanung erarbeitet das Forstrevier ein Waldrandpflegekonzept über die gesamten Waldungen der drei politischen Gemeinden Frenkendorf, Muttenz und Pratteln. Das Waldrandpflegekonzept ist integrierter Bestandteil der Betriebsplanung. Die Umsetzung des Waldrandpflegekonzeptes erfolgt durch das Forstrevier Schauenburg, deren Ansprechperson der Betriebsleiter ist. Die bestehenden Grundlagen WEP Schauenburg-Hard-Birseck (insbesondere die bestehenden und potenziellen Naturschutzgebiete), die ökologischen Ausgleichsflächen, die kantonalen und nationalen Inventare sowie die kommunalen Zonenpläne wurden mitberücksichtigt und eingearbeitet. In der Gemeinde Muttenz wurde das bestehende Waldrandpflegekonzept (Stand 2010) übernommen und auf Grund des Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) sowie der gutachtlichen Einschätzung des Betriebsleiters leicht angepasst. Die Waldränder wurden aus dem WEP Schauenburg-Hard-Birseck übernommen. Die Ziele des vorliegenden Waldrandpflegekonzeptes sind die Waldränder gemäss den kantonalen Vorgaben zu klassifizieren, eine Zielsetzung für die Waldrandaufwertungen der nächsten 15 Jahre zu formulieren und eine Kostenschätzung der in der Betriebsperiode anfallenden Massnahmen zu erarbeiten. Das Waldrandpflegekonzept will weiter den ökologisch wertvollen Waldrändern sowie der engen Verzahnung von Wald, Weideland und Siedlung im Forstrevier Schauenburg Rechnung tragen. Die stadtnahen Waldungen, insbesondere die Muttenzer Hard, haben mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Klingenthal, die Dringlichkeit 3 erhalten. Die Abbildung 56 zeigt die Länge und den Anteil der Waldrand-Typen nach Gemeinde im Forstrevier. Waldränder, welche in bestehenden Naturschutzgebieten liegen, können auch über die bestehenden Schutzverträge aufgewertet werden. Frenkendorf Pratteln Muttenz FR [m] % [m] % [m] % [m] % kantonale Priorität ' ' '343 7 kantonale Priorität ' ' '269 6 kantonale Priorität 3 0 3' ' ' kommunale Priorität 1 2' ' ' ' kommunale Priorität 2 3' ' ' ' kommunale Priorität 3 2' ' ' ' Total 9' ' ' ' Abbildung 1: Länge und Anteil von Waldrand-Typen im Forstrevier Schauenburg. 18. März von 7
3 Die Waldränder sind nach Waldrand-Typen auf der Karte Waldrandpflegekonzept visualisiert und in der Objektliste aufgeführt. Die Karte beinhaltet den Waldperimeter (gemäss Bestandeskarte), die festgesetzten Naturschutzgebiete, die ökologisch wertvollen Waldränder (gemäss WEP), die Waldrandtypen, die Vernetzungs-Achsen sowie die ökologischen Ausgleichsflächen. Abbildung 2: Kriterien zur Ausscheidung von kantonalen und kommunalen Waldrändern. Die Waldränder sind gemäss der kantonalen Vorlage 1 unterteilt in kantonale und kommunale Waldränder. Dazu wurden die Kriterien der Abbildung 57 und 58 angewandt. Jedem kantonalen und kommunalen Waldrand ist eine Dringlichkeit von eins bis drei zugeordnet. Die Einschätzung der Waldränder basiert einerseits auf den genannten Grundlagen und andererseits auf einer gutachtlichen Einschätzung durch den Betriebsleiter. Die kantonalen Fachstellen (Amt für Wald, Kreisforstingenieur, Abteilung Natur und Landschaft, Amt für Raumplanung Bau- und Umweltschutzdirektion) prüften das Waldrandpflegekonzept und ihre Rückmeldungen wurden eingearbeitet. 1 Kantonale Richtlinien für die Ausarbeitung von Waldrandpflegekonzepten, Amt für Wald beider Basel (2007). 18. März von 7
4 Abbildung 3: Kriterien zur Definition der Dringlichkeit. Für jeden Waldrand ist unterschieden, ob es sich um einen Ersteingriff oder einen Folgeeingriff handelt. Idealerweise ist nach einem Ersteingriff der Folgeeingriff nach fünf bis zehn Jahren zu planen. Für die vorliegende Finanzplanung wurde angenommen, dass in jeden prioritären Waldrand in den nächsten 15 Jahren einmal eingegriffen wird. In der Massnahmenkarte zur Waldrandaufwertung sind bedeutende Vernetzungsachsen definiert und eingetragen. Die Vernetzungsachsen wurden gutachtlich auf Grund der lokalen topografischen Gegebenheiten sowie den Planungsgrundlagen definiert. Vernetzungsachsen haben zum Ziel, Pflanzen- und Tierpopulationen zu verbinden und einen genetischen Austausch zwischen den Individuen der einzelnen Populationen zu ermöglichen. Im Waldrandpflegekonzept werden nur Waldränder berücksichtigt, die nach dem kantonalen Waldgesetz als Wald bezeichnet werden. Hecken, die zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) gehören, sind darin nicht mitberücksichtigt. Ihr Pflege ist Sache des entsprechenden Bewirtschafters. Damit bis zum Ende der Betriebsperiode (2027) alle kantonalen und kommunalen Waldränder der ersten Priorität (Ersteingriffe und Folgeeingriffe) aufgewertet bzw. einmal gepflegt sind, müssen jedes Jahr 420 Meter kantonale Waldränder und 640 Meter kommunale Waldränder aufgewertet/gepflegt werden. Die Waldränder der kantonalen Naturschutzgebiete werden in Koordination mit den entsprechenden Schutzkonzepten aufgewertet. 18. März von 7
5 Bei einer Waldrandaufwertung wird zwischen 30% und 60% des Holzvorrates genutzt. Die Aufwertung der kommunalen Waldränder geschieht auf Grund einer Vereinbarung (Absichtserklärung) mit den Einwohnergemeinden. Darin wird auf Grund des Budgets definiert, wie die vorgeschlagenen Waldrandpflegemassnahmen kommunaler Stufe in den nächsten Jahren angegangen beziehungsweise umgesetzt werden. Die bestehenden finanziellen Abgeltungen der drei Einwohnergemeinden an den Forstbetrieb tragen dem bereits Rechnung. Der Forstbetrieb hat in Zukunft die von Ihm erbrachte Leistung bezüglich der Waldrandaufwertungen jährlich auszuweisen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedenen Waldränder mit diesen Mitteln aufgewertet. Auf Grund der Erfahrungswerte des Betriebsleiters wird die Kostenschätzung für Erst- und Folgeeingriffe wie folgt beziffert: Ersteingriffe: SFr pro Laufmeter Folgeeingriffe SFr pro Laufmeter Die folgenden Abbildungen zeigen die Kostenschätzungen der Waldrandaufwertungen für die nächsten 15 Jahre (Betriebsperiode ) der kantonalen und kommunalen Waldränder der ersten Priorität pro Objekt. Die Nummer (Objektnummer) bezeichnet den Waldrand gemäss Massnahmenkarte (Waldrandpflegekonzept). Bei kleinen Waldrandabschnitten fehlt die Waldrandnummer. Sie kann jedoch im QGIS Projekt einfach ermittelt werden. Die Kostenschätzung zur Aufwertung bzw. Pflege der kommunalen Waldränder der ersten Priorität beläuft sich in der Gemeinde Frenkendorf auf SFr. 131' in der Gemeinde Muttenz auf SFr. 172'000.- und in der Gemeinde Pratteln auf SFr. 126'00.-. Die Kostenschätzung zur Aufwertung bzw. Pflege der kantonalen Waldränder der ersten Priorität beläuft sich in der Gemeinde Frenkendorf auf SFr. 14'000.-, in der Gemeinde Muttenz auf SFr. 106'000.- und in der Gemeinde Pratteln auf SFr. SFr. 137' März von 7
6 Objektliste: Kostenschätzung Waldrandkategorie Eingriffstyp Objektnummer Länge [m] [SFr.] kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 17'938 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 17'971 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 11'974 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 6'932 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 43'533 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 10'307 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 10'148 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 12'153 kantonale Priorität 1 Folgeeingriff SFr. 14'222 Gemeinde Frenkendorf 3'858 SFr. 145'178 Kostenschätzung Waldrandkategorie Eingriffstyp Objektnummer Länge [m] [SFr.] kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 21'100 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 19'162 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 24'913 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 16'664 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 15'602 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 11'289 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 13'133 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 15'388 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 17'542 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 12'569 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 26'261 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 11'289 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 22'801 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 14'379 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 21'658 Gemeinde Pratteln 5'863 SFr. 263'750 Abbildung 4: Massnahmenplanung Waldrandaufwertungen kommunale und kommunale Priorität 1 in den Gemeinde Frenkendorf und Pratteln. Objektnummern gemäss Waldrandpflegekonzept Karte. 18. März von 7
7 Kostenschätzung Waldrandkategorie Eingriffstyp Objektnummer Länge [m] [SFr.] kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 27'309 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 3'265 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 32'817 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 19'836 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 12'406 kantonale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 9'882 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 21'841 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 10'786 kommunale Priorität 1 1. Eingriff 6 1'016 SFr. 45'737 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 6'125 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 10'975 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 10'059 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 18'928 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 35'310 kommunale Priorität 1 1. Eingriff SFr. 12'491 Gemeinde Muttenz 6'175 SFr. 277'767 Abbildung 5: Massnahmenplanung Waldrandaufwertungen kommunale und kommunale Priorität 1 in der Gemeinde Muttenz. Objektnummern gemäss Waldrandpflegekonzept Karte. 18. März von 7
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