KOOPERATIONSVERTRAG (Rahmenvertrag)
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- Gitta Schuler
- vor 8 Jahren
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1 KOOPERATIONSVERTRAG (Rahmenvertrag) zwischen Einwohnergemeinde Läufelfingen, 4448 Läufelfingen ( ) und Zweckverband Forstrevier Homburg, 4448 Läufelfingen ( ZV FH ) betreffend Forstwerkhof und werkhof ( Werkhof ) Der ZV FH bewirtschaftet die Waldungen der Bürger- und Einwohnergemeinden Buckten, Diepflingen, Häfelfingen, Läufelfingen, Rümlingen, Rünenberg und Wittinsburg. Zur Bewirtschaftung verfügt er über einen zweckdienlichen Maschinenpark und den minimal erforderlichen Personalbestand. Als Forstwerkhof standen bisher zwei Garagen in der verwaltung Läufelfingen und zwei Holzschöpfe zur Verfügung. Im Werkhofkonzept des Kantons Basel-Landschaft wird die heutige Werkhofinfrastruktur als ungenügend bezeichnet und ein Ausbau angeregt. Infolge Verkaufs der Liegenschaft kann die ihren bisherigen Werkhof in der verwaltung nicht mehr weiter betreiben. Sie beabsichtigt, auf ihrer Parzelle Nr im Grundbuch Läufelfingen an der Bahnhofstrasse einen Neubau zu realisieren. Es liegt im Interesse beider Vertragspartner, ein gemeinsames Werkhofprojekt gemäss den nachstehenden Grundsätzen zu realisieren und dadurch Synergien und Kosteneinsparungen zu erzielen: 1. Die errichtet als Bauherrin auf Parzelle Nr im Grundbuch Läufelfingen einen neuen Werkhof gemäss beiliegenden Plänen (Basis Vorprojekt 5a - Bei- Version
2 lage 1). Der neue Werkhof ist aufgeteilt in den Werkhof Kommunaldienst der und den Forstwerkhof des ZV FH. Die Vertragspartner haben bei der Planung zusammengearbeitet und stellen fest, dass das Projekt die Bedürfnisse beider Vertragspartner abdeckt. 2. Als Grundeigentümerin und Bauherrin ist die Eigentümerin des Werkhofs und baut diesen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Der ZV FH betreibt den Forstwerkhof als Mieter auf der Basis eines langfristigen festen und im Grundbuch eingetragenen Mietvertrags. Der Mietvertrag (Beilage 2) ist Bestandteil des vorliegenden Kooperationsvertrags und konkretisiert diesen. 3. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die Investitionskreditkommission des Kantons Basel-Landschaft dem ZV FH gestützt auf das Grundlage dieser Vereinbarung bildende Projekt ein zinsloses Darlehen in der Höhe von Fr. 300' (dreihunderttausend Schweizerfranken) für 20 Jahre gewährt hat. Dieser Kredit ist seitens ZV FH verfügbar und abrufbar, wenn die Bedingungen gemäss beiliegender Aktennotiz vom (Beilage 3) erfüllt sind. Der ZV FH stellt die Gesamtsumme des Darlehens der als Vorschuss auf die Mietzinszahlungen der zur Verfügung. Damit werden rund 80 % der auf den Forstwerkhof entfallenden Investitionskosten abgedeckt. Der Mietkostenvorschuss wird von der gegenüber ZV FH nicht verzinst, hingegen bleibt der Mietzins während der festen Mietdauer unverändert. 4. Die Vertragspartner verpflichten sich während der Planungsphase, der Realisierungsphase und während der gesamten Betriebsdauer zur gegenseitigen Information. Aenderungen im Organisations- oder Betriebskonzept sind auf die beidseitigen Ansprüche und Bedürfnisse abzustimmen und bedürfen der vorgängigen Orientierung des Vertragspartners. 5. Die Vertragspartner vereinbaren, allfällige Differenzen nach Möglichkeit und in Eingedenk der öffentlichen Interessen, denen sie zu dienen haben, gütlich beizulegen, allenfalls unter Beizug eines geeigneten Vermittlers. 6. Dauer und Bestand der vorliegenden Vereinbarung richten sich nach den Regeln des Mietvertrags. 7. Sollte der Kreditbeschluss der versammlung Läufelfingen nicht bis spätestens am 31. März 2010 erfolgt sein, sind die Parteien frei. Das Gleiche gilt, wenn
3 die Baubewilligung für das Werkhofprojekt nicht bis spätestens am 30. Juni 2010 vorliegt, sofern die Parteien diese Frist nicht mittels schriftlicher Vereinbarung erstrecken. 8. Die räumt dem ZV FH an der in ihrem Eigentum stehenden Parzelle Nr im Grundbuch Läufelfingen hiermit ein unlimitiertes Vorkaufsrecht gemäss Art. 216 Abs. 3 OR ein. Das Vorkaufsrecht wird für die gesetzliche Höchstdauer von 25 Jahren abgeschlossen. Die Parteien vereinbaren, dieses Vorkaufsrecht im Grundbuch Läufelfingen auf Parzelle Nr vormerken zu lassen. Die ZV FH wird hiermit beauftragt und ermächtigt, die Anmeldung der Eintragung des Vorkaufsrechts auf Parzelle Nr beim zuständigen Grundbuchamt Sissach vorzunehmen und die verpflichtet sich, alle allenfalls diesbezüglich vom Grundbuchamt verlangten zusätzlichen Erklärungen abzugeben. Läufelfingen, den Zweckverband Forstrevier Homburg Einwohnergemeinde Läufelfingen. Beilagen: Pläne aus Vorprojekt Version 5a Beilage 1 Mietvertrag Beilage 2 Aktennotiz Amt für Wald beider Basel vom 20. November 2009 Beilage 3
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6 Einwohnergemeinde Läufelfingen Werkhof, Forstbetrieb, Entsorgung Parz. 1135/Bahnhofstrasse 4448 Läufelfingen Vorprojekt 5b (Stahlbau) Grundrisse, Querschnitt und Fassaden Hübel Zeglingen architekt.gosteli@vtxmail.ch Tel. 061 / Fax 061 / Mstb. 1 : 200 Plan Nr. 380/01 Datum: Revidiert: WERKHOF FORSTBETRIEB ENTSORGUNG Süd-Fassade Ost-Fassade West-Fassade Nord-Fassade Entsorgung Profilblech Profilblech Büro Aufent. Werkstatt Technik Gard. WC BF: 14.6 m² Technik BF: 10.4 m² Oblicht Aufenthaltsr. BF: 27.1 m² beheizt Büro Förster BF: 15.6 m² Büro Betr. Pers. BF: 15.6 m² Querschnitt A-A Querschnitt B-B Grundriss Obergeschoss Geleiseaxe Mulde Brennholzlager Forst Reserve Ueberdachung Materialboxen Baulinie Bahnhofstrasse Baulinie?? Entsorgung BF: 33.0 m² Vorplatz BF: 15.0 m² Komunal 2.50/9.00m Forst 2.30/5.00m Werkstatt BF: 86.4 m² beheizt Oblicht BF: m² unbeheizt (offene Schalung) Forst Forst Forst Forst Lager BF: m² Parz.1135 Baulinie 3.00 Vordach Abbruch Waschplatz Baulinie Hüslimattweg Grundriss Erdgeschoss
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