Heilpädagogische Tagesgruppen

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1 1. Gesamteinrichtung Leistungsbeschreibung Heilpädagogische Tagesgruppen Inhaltsverzeichnis 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereiche/Grundstruktur 1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen 1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild 2. Leistungsbereiche 2.1 Personenkreis Zielgruppe Ausschlusskriterien 2.2 Art und Ziel der Leistungen Hilfeart, Rechtsgrundlage Ziele Methodische Grundlagen 2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen Pädagogische Regelversorgung Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit mit dem Jugendamt; zeitliche Perspektive Aufnahmeverfahren Anamneseverfahren Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische Besprechungen Ganzheitliche und gezielte Förderung Leitung- und Verwaltung Fortbildung und Supervision Versorgung Raumangebot 3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung 4. Personelle Ausstattung Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 1 -

2 Individuelle Leistungsbeschreibung Einrichtung: (Name, Adresse) SOS-Kinderdorf Oberpfalz Immenreuth, SOS-Kinderdorfstr. 8 Tel /92240 Fax 09642/ e.mail kd-oberpfalz@sos-kinderdorf.de Ort der Leistungserbringung: Immenreuth und Mitterteich, Marktredwitzer Str. 57a, Tel Einrichtungsart: Anzahl Gruppen und Plätze: Heilpädagogische Tagesgruppe _2_ Gruppen und _18_ Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung betreffen müssen; eventuell Beifügung eines Organigramms) (notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe Das SOS-Kinderdorf Oberpfalz ist ein Kinder- und Jugendhilfeverbund mit differenzierten Angeboten zur ambulanten, teilstationären und stationären Unterbringung und Erziehung/Betreuung von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Schwerpunkt liegt in der Erziehung und Förderung junger Menschen in neun Kinderdorffamilien mit jeweils fünf Plätzen i.s. einer vollstationären, heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfemaßnahme. Wir bieten Kindern und Jugendlichen eine in der Regel längerfristig angelegte Lebensgemeinschaft außerhalb ihres Elternhauses. Auf dem Kinderdorfgelände befinden sich zudem zwei Wohngruppen mit je acht Plätzen und eine heilpädagogische Tagesgruppe mit neun Plätzen. Organisatorisch angegliedert sind eine Heilpädagogische Wohngruppe mit acht Plätzen in Bayreuth, eine heilpädagogische Tagesgruppe mit neun Plätzen in Mitterteich und ein Gemeinwesentreff in einem umgebauten Postwaggon in Immenreuth. Im Rahmen von ambulanten flexiblen Hilfen bieten wir begleitete Umgänge, Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfen und Betreutes Wohnen an. Am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Immenreuth und an den Mittelschulen in Kemnath und in Weidenberg leisten wir Jugendsozialarbeit. 1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen Darstellung nach Einrichtungsarten und Umfang der Leitungsanteile der Gesamteinrichtung Neben dem Gesamtleiter übernehmen zwei Bereichsleiterinnen für die differenzierten Kinder- und Jugendhilfeangebote und die Kinderdorffamilien weitere Führungsaufgaben (s. Organigramm). 1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild Grundlagen der SOS-Kinderdörfer ist es, entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche unabhängig von deren kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft zu schaffen und ihnen zu einem selbstverantworteten und sinnerfüllten Leben zu verhelfen. Bei der Umsetzung pädagogischer Grundkonzepte orientieren sich die MitarbeiterInnen des SOS-Kinderdorfes an Werten eines humanistischen Menschenbildes, das seine Wurzeln in christlichen Werten hat. Das pädagogische Handeln im SOS-Kinderdorf Oberpfalz in den heilpädagogischen Tagesgruppen wird von der Grundannahme und der Erfahrung geleitet, dass die untergebrachten Kinder und Jugendliche eine möglichst familiennahe Erziehung im Sinne einer wertschätzenden und reflektierten Beziehung brauchen. Wichtige Prinzipien der Alltagsarbeit Im SOS-Kinderdorf Oberpfalz und den Tagesgruppen sind darüber hinaus Orientierung am Kind, Realitätsnähe und Ganzheitlichkeit. Die MitarbeiterInnen der Tagesgruppen sind in ihrer Grundeinstellung und ihrer sozialpädagogischen und systemischen Qualifikation bestrebt, dass Kind/den Jugendlichen und sein Herkunftssystem in einem ganzheitlichen Ansatz zu betrachten. Die Möglichkeit zur Neuorientierung bietet allen Beteiligten die Chance, an Entwürfen für eine positive und stabile Beziehungsgrundlage zu arbeiten. Das Kind/der Jugendliche und seine Herkunftsfamilie werden von den MitarbeiterInnen der Tagesgruppen intensiv begleitet, um jeweils die beste und angemessenste Lösung herauszuarbeiten. Die Konzeption der Tagesgruppen macht es möglich, individuell auf die einzelnen Bedürfnisse der Beteiligten zu reagieren. Die Tagesgruppen bieten je neun Kindern Aufnahme. Die Tagesgruppe in Immenreuth ist mit den anderen Kinder- und Jugendhilfeangeboten des SOS-Kinderdorfes Oberpfalz zu einer Dorfgemeinschaft vereinigt, die als solche stützende Funktionen hat. Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 2 -

3 2. Leistungsbereiche 2.1 Personenkreis Zielgruppe Zielgruppe, die die angebotenen Leistungen erreichen sollen. Kinder beiderlei Geschlechts, die bei der Aufnahme sechs bis 12 Jahre alt sind Kinder, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsstörungen einer heilpädagogischen Betreuung und Förderung in teilstationärer Form bedürfen Kinder, deren Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen von ihren Betreuungsaufgaben entlastet und darin unterstützt werden müssen. Kinder, die sich aus der stationären Jugendhilfe ablösen und in die Herkunftsfamilie reintegriert werden sollen Ergänzung zu einer ambulanten Jugendhilfemaßnahme Ausschlusskriterien akute Suizidgefährdung Drogenabhängigkeit gesteigerte Aggressivität gegen sich, andere Personen oder Sachen sexuelle Auffälligkeiten in der Weise, dass sie für andere eine Bedrohung darstellen Kinder, bei denen Delinquenz zum Leitsymptom geworden ist stark körper- und geistigbehinderte Kinder und Jugendliche 2.2 Art und Ziel der Leistungen Hilfeart und Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die Arbeit in den heilpädagogischen Tagesgruppen bildet das SGB VIII 27 in Verbindung mit den 32 und 35 a Ziele Grundaussagen über die Zielsetzung der unter Ziffer 1.3 genannten Prämissen Durch die Schaffung individueller Hilfsangebote sollen Perspektiven für das einzelne Kind entwickelt werden, sowohl während des Aufenthaltes in den heilpädagogischen Tagesgruppen, als auch nach Beendigung der Maßnahme. - Förderung sozialer Kompetenz (Konfliktfähigkeit; Durchsetzungsvermögen; Lernen, eigene Bedürfnisse auszudrücken; Grenzen kennen lernen, akzeptieren und setzen; angemessen Umgang mit Aggressionen lernen) - Entwicklung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl - Offenheit und Ehrlichkeit - Sensibilisierung für die Wahrnehmung von Gefühlen bei sich selbst und anderen und Entwicklung eines angemessenen Umgangs damit - Toleranz, Achtung und Respekt gegenüber sich selbst und anderen - Förderung im schulischen Bereich durch Entwicklung von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit bei der Erledigung von Hausaufgaben - Förderung im lebenspraktischen Bereich (Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein für Dienste und Aufgaben in der Tagesgruppe und Umsetzung des Gelernten in den Alltag in Familie und Schule) - Förderung und Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten und Stärken (Kreativität, Phantasie, Geschicklichkeit) - Entwicklung eines realistischen Selbstbildes als einer Person mit Stärken und Schwächen - Förderung von Frustrationstoleranz und Ausdauer - Kennen lernen verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten in der Freizeit Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 3 -

4 - Anregen zu eigenen Ideen - Spaß und Erleben von Gemeinschaftsaktivitäten Methodische Grundlagen Darstellung der Methoden, mit denen die definierte Ziele erreicht werden sollen Erziehungs- und Hilfeplanung Alltagsdiagnostische Beobachtungen Erkennen und Förderung von Ressourcen; mit den Stärken des Kindes arbeiten Erkennen von Defiziten und Schwierigkeiten; Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten ein rücksichts- und liebevoller Umgang miteinander, sowie Offenheit, Ehrlichkeit und Echtheit sollen den Kindern als Lernmodell dienen Kindern Strukturen und Grenzen setzen der Gruppenalltag bietet die Möglichkeit, für die Kinder einen Raum der Nähe und Geborgenheit zu schaffen familienähnliche Lebensform durch begrenzte Zusammensein der ErzieherInnen mit den Kindern selbständige Haushaltsgemeinschaft, d.h., das tägliche Leben mit Kochen, Waschen, Einkaufen, etc. wird von den ErzieherInnen organisiert und erledigt Arbeit mit dem Herkunftssystem 2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen Pädagogische Regelversorgung Die Beschreibung der pädagogischen Regelversorgung charakterisiert das konkrete erzieherische Tun der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Heimerziehung. Sie verdeutlicht, worin der Inhalt des erzieherischen Alltags konkret besteht und somit durch die pädagogische Leistung regelhaft umfasst wird. Diese Regelversorgung muss einerseits durch Zahl und Qualifikation des pädagogischen Personals sichergestellt werden, andererseits ist der Aufwand dieser Regelversorgung mit der Berechnung des pädagogischen Personals abgegolten. Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive Darstellung der Mitwirkung am Hilfeplanverfahren und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Verfahren u.ä.) (Wer, in welchem Umfang, Beteiligte an den Hilfeplangesprächen sind in der Regel die Eltern/Sorgeberechtigte, die Vertreter des Jugendamtes, der Fachdienst für die differenzierten Kinder- und Jugendhilfen, MitarbeiterInnen der Tagesgruppen. Bei Bedarf nimmt die Bereichsleitung teil. Die Vertreter des Jugendamtes erhalten zu diesem Gespräch eine Tischvorlage von unserem Fachdienst. Die Hilfeplanung findet in der Regel in der Einrichtung statt. Die Hilfeplangespräche finden unmittelbar nach Aufnahme statt und werden dann in der Regel halbjährlich fortgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Erziehungsplanung und die Elterngespräche mit ein. Aus der Darstellung der Ziele und Methoden, mit denen eine bestimmte Zielgruppe erreicht werden soll, sollte ein zeitlicher Rahmen gegeben werden Die Verweildauer der Kinder ergibt sich aus der Hilfeplanung und liegt zwischen einem halben und drei Jahren Aufnahmeverfahren Darstellung des Aufnahmeverfahrens (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) Vertreter des Jugendamtes oder von Schulen oder die Eltern treten mit einer Beschreibung der Problemsituation an die heilpädagogischen Tagesgruppen heran. Einladung des Kindes mit seinen Eltern zu einem Vorstellungstermin in die heilpädagogische Tagesgruppe, mit dem Ziel, des Kennenlernens, der Abklärung der Eltern zur intensiven Zusammenarbeit und Hilfestellung für das Kind über die Aufnahme mitzuentscheiden Bei Bedarf kann eine Probezeit von acht Wochen vereinbart werden und wird über den Entgeltsatz finanziert. Über die Aufnahme entscheiden das zuständige Jugendamt und die Bereichsleitung Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 4 -

5 Anamneseverfahren Darstellung des Anamneseverfahrens (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens werden die seitens des Jugendamtes zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Hilfeplan zur Erstellung einer Anamnese herangezogen. Soweit möglich, findet während des Aufnahmeverfahrens zusammen mit den Eltern und/oder den bisherigen Bezugspersonen eine weitere Evaluation der Biografie des Kindes/Jugendlicher und seiner Familie statt (an Hand von Fragebögen, die Bestandteil des Erziehungskonzeptes sind). Dieses ist ein fortführender Prozess, an dem die Erzieherinnen beteiligt sind und MitarbeiterInnen des zuständigen Jugendamtes fortlaufend einbezogen werden. Die Koordination obliegt der Bereichsleitung Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik Darstellung der Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) In der Regel erarbeiten die MitarbeiterInnen der Tagesgruppen nach einer Konsolidierungsphase eine Persönlichkeitsund Leistungsdiagnostik. Dabei können unsere Bereichsleiterin, der zuständige Fachdienst, die Psychologin der Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes in Bayreuth oder weitere interne oder externe Fachkräfte einbezogen werden. Das belegende Jugendamt wird informiert und miteinbezogen Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische Besprechungen Beschreibung über Art und Umfang der Erstellung und Fortschreibung dieser Pläne; Art der Dokumentation Im Rahmen kontinuierlicher Erziehungsplanung wird der Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen mittels Auswertung der Erfahrungen und Beobachtungen im Alltag, und in Verbindung mit Kenntnissen aus der Vorgeschichte sowie der Kontakte zu den leiblichen Eltern ermittelt. Der Fokus liegt bei den Erziehungsplangesprächen auf dem erzieherischen Verhalten, das auf die schriftlich fixierten und kontinuierlich fortgeschriebenen Erziehungsziele, abgestimmt ist (s. Konzept Erziehungsplanung). Einbezogen werden die Erkenntnisse aus der Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik, die ebenfalls fortgeschrieben wird. Die schriftliche Erziehungsplanung wird in der Regel jährlich überprüft und fortgeschrieben. Federführend zeichnet sich die Bereichsleitung dafür verantwortlich Ganzheitliche und gezielte Förderung Beschreibung und klare Aussagen der Ressourcen zeitlicher, sächlicher und personeller Art zur Erreichung der Ziele im vorgegebenen Zeitrahmen. Täglicher Betreuungsumfang (auch Doppelbetreuungen, Nachtbereitschaft usw.) Die Betreuung in den Tagesgruppen erfolgt an 220 Tagen von Montag bis Freitag. An Schultagen kommen die Kinder gleich nach dem Unterricht und bleiben bis 17 Uhr. In den kleinen Ferien ist die HPT von Uhr geöffnet. In den Sommerferien sind die Tagesgruppen 3 Wochen geschlossen. Die Öffnungszeiten können bei Bedarf verändert werden und richten sich nach den Bedürfnissen der Kinder und Eltern. In der Zeit von Uhr sind immer zwei Erzieherinnen im Dienst.. Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung (Personalwohnungen u.ä.) Den MitarbeiterInnen stehen Dienstwohnungen/-zimmer außerhalb der Tagesgruppe im Kinderdorf zur Verfügung, die z.zt. nicht genutzt werden. Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen Förderung im leiblichen Bereich Gesundheitsvorsorge und pflege gesunde, ausgewogene Ernährung Förderung der Bewegung (Darstellung der Inhalte Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 5 -

6 Förderung im emotionalen Bereich (Darstellung der Inhalte/ Sensibilisierung für die Wahrnehmung von Gefühlen bei sich selbst und bei anderen Entwicklung eines angemessenen Umgangs mit den eigenen Gefühlen und den Gefühlen anderer Toleranz, Achtung und Respekt gegenüber sich selbst und anderen (Darstellung der Inhalte) Förderung im sozialen Bereich Förderung sozialer Kompetenzen: Konfliktfähigkeit; Durchsetzungsvermögen; Lernen, eigene Bedürfnisse zu äußern; Grenzen kennen lernen; Rücksichtnahme auf Bedürfnisse anderer entwickeln; angemessener Umgang mit Aggressionen lernen und lernen, sich in der Gruppe einzufügen Entwicklung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Offenheit und Ehrlichkeit Beteiligung von Kindern KRUB (Kinder- Rechte- Und Beteiligung) Förderung im kognitiven Bereich (Darstellung der Inhalte/) Förderung im schulischen Bereich durch Entwicklung von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit bei der Erledigung von Schularbeiten Förderung im lebenspraktischen Bereich Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein für Dienste und Aufgaben in der Tagesgruppe und Umsetzung des Gelernten in den Alltag in Familie und Schule Förderung und Weiterentwicklung der eigenen Stärken und Fähigkeiten Kreativität; Phantasie; Geschicklichkeit Entwicklung eines realistischen Selbstbildes als einer Person mit Stärken und Schwächen Förderung von Frustrationstoleranz und Ausdauer Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung (teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte Zubereitung und Bereitstellung der Mahlzeiten durch die ErzieherInnen Kinder werden zu Hausdiensten eingeteilt und werden vor allem an schulfreien Tagen zum Kochen miteinbezogen und über eine ausgewogen, gesunde Ernährung informiert Unterstützung ärztlicher Maßnahmen und Einhaltung therapeutischer Verordnungen Versorgung mit Hygieneartikeln Vorbeugende Aufklärung über Suchtgefahren Hinführung zu verantwortlichen Umgang mit Freundschaft, Partnerschaft und Sexualität (Aufklärung, Verhütung, Risiken). Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit In den Tagesgruppen wird an 4 Tagen/Woche die Erstellung der Hausaufgaben begleitet und es werden die individuellen notwendigen Hilfestellungen gegeben. Durchführung regelmäßiger Lehrergespräche Kennen lernen verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten in der Freizeit Anregen zu eigenen Ideen Spaß und Erleben von Gemeinschaftsaktivitäten Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung, die tatsächlich in Anspruch genommen werden können keine internen Angebote Sonderpädagogisches Förderzentrum, Immenreuth & Tirschenreuth; Grundschulen Waldeck, Kemnath, Tirschenreuth, Konnersreuth, Wiesau, Bärnau; Hauptschule Waldershof Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld Das SOS-Kinderdorf Oberpfalz besteht seit 1967 und ist in der Gemeinde gut integriert. Viele Kinder und Jugendliche sind Mitglieder in den örtlichen Vereinen oder nehmen an Jugendgruppenstunden der beiden Kirchen teil. Durch den Gemeinwesentreff Trainstop in der Bahnhofstr. in enger Kooperation mit der evangelischen und politischen Gemeinde Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 6 -

7 wird hier aktiv Zusammenarbeit gelebt. Mit den monatlichen Kunst- und Kulturveranstaltungen Akzente von Oktober bis Mai findet eine weitere Einbindung auf regionaler Ebene statt. Alle drei Jahre führen wir zusammen mit den SOS- Kinderdörfern aus Zwickau und Karlsbad einen SOS-Kinderdorftag mit Einladung der Bevölkerung durch. Im Rahmen des kommunalen Ferienprogramms bieten wir Aktionen an. Alle zwei Jahre laden wir öffentliche und private Jugendhilfeträger zu einem Fachtag ein. Spiel- und Sportplatz sind für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde zugänglich. Auf unserem Gelände haben wir Räume an eine freie Praxis für Ergotherapie und an eine Praxis für Logopädie vermietet. Freizeitpädagogische Maßnahmen (Art und Umfang) Die Freizeitgestaltung findet in erster Linie in den Tagesgruppen statt. Darüber hinaus werden gruppenübergreifende Angebote durchgeführt: - Kinderdorffeste (Kinderdorftag, Fasching,..) - Fahrten zu externen Veranstaltungen - Internes Kulturangebot Akzente - Sportangebote - 7-tägige Freizeit i.d.r. in den Pfingstferien Hilfen zur Krisenbewältigung interne kollegiale Beratung; Interventionen durch Bereichsleiterin und Gesamtleiter Zusammenarbeit mit einem niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten Zusammenarbeit mit den KJP in Bayreuth, Weiden und Regensburg über Mobiltelefone sind der zuständige Fachdienst, die Bereichsleitung und der Gesamtleiter jederzeit erreichbar bei gravierenden Krisen werden Vormund, MitarbeiterInnen des Jugendamtes und ggf. die Heimaufsicht unmittelbar informiert und beteiligt Kooperation mit Vormündern, Pflegern u. ä. Regelmäßig bei den Hilfeplangesprächen bei wichtigen Entscheidungen und Krisen Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) Unterstützung und Entlastung der Eltern im Erziehungsalltag Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern - Eindeutige Beschreibung zu Art und Zielen der Einbeziehung in den Hilfeprozess - Verständnis für das Kind seine Bedürfnisse, Gefühle, Stärken und Schwächen wecken bzw. verbessern Entwicklung einer Alltagsgestaltung mit den Eltern, die sowohl deren Bedürfnissen als auch denen der Kinder gerecht wird regelmäßige Elterngespräche mit den Erzieherinnen, die überwiegend in der Einrichtung stattfinden, aber auch in den Wohnungen der Kinder telefonische Kontakte der Erzieherinnen mit den Sorgeberechtigen, (Absprachen; Aussagen von Kindern/Eltern hinterfragen; Beratung; Krisenintervention) Elternarbeit und Krisenbewältigung durch die Bereichsleiterin bei Bedarf therapeutische Sitzungen mit einem niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten auf Honorarbasis; wenn Eltern/Familien vor der Aufnahme des Kindes in der HPT in psychologischer Beratung/Behandlung waren, unterstützen wir diese Maßnahmen und wirken darauf ein, dass diese dort fortgeführt und evt. intensiviert werden gemeinsame Feiern mit Kindern und Eltern Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre Einrichtungen) Die Entlassung des Kindes aus der Tagesgruppe bedeutet entweder die Rückführung zu den Eltern, z.t. mit ambulanten Hilfen oder das Wechseln in eine weiterführende Jugendhilfemaßnahme. Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 7 -

8 behutsame Vorbereitung und Gestaltung des vorhersehbaren Abschiedes in der Übergangsphase (bis zu ½ Jahr) besucht das Kind die Tagesgruppe meist nur an 2 3 Wochentagen erst bei guter und ausreichender Vorbereitung auf die neue Umgebung, erfolgt die Verabschiedung aus der Tagesgruppe(hier ist ein gutes Zusammenspiel zwischen Jugendamt, aufnehmender Einrichtung und Tagesgruppe wichtig) Leitung- und Verwaltung (Darstellung der Aufgaben) Konzeptioneller, Organisatorischer Bereich, Personalbereich, Wirtschaftlicher Bereich Die Aufgaben, der Verantwortungsbereich und die Entscheidungskompetenzen der Einrichtungsleitung sind in der Geschäftsordnung, den Managementleitlinien und der Rahmenstellenbeschreibung des Trägers festgelegt. Die Verantwortung für die Erstellung der pädagogischen Konzeption sowie für die Erstellung und Umsetzung von Rahmenvorgaben liegt bei dem Leiter der Einrichtung. Er entwickelt eine adäquate Ablauforganisation und schreibt diese fort. Er stellt den Informations- und Kommunikationsfluss zum Träger sicher. Er gestaltet die bereichsübergreifende Kommunikationsstruktur und unterhält eine effiziente und geordnete Verwaltung. Er vertritt die Einrichtung im Rahmen jugendhilfeplanerischer Gremien nach 78 SGB VIII, sorgt für die Evaluation des regionalen Bedarfes und ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit regionalen Jugendämtern und Einrichtungen der Jugendhilfe. Er hat Sitz und Stimme im örtlichen Jugendhilfeausschuss. Intern organisiert er ein adäquates Controlling- Verfahren und ist verantwortlich für Qualitätsentwicklung und sicherung. Für Vorlagen zur Erstellung und Fortschreibung der Konzeption sowie für deren Umsetzung ist die Bereichsleiterin verantwortlich. Dies gilt für weitere Arbeitskonzepte im Erziehungsalltag des Bereiches sowie für die Organisation der teamübergreifenden Arbeitsabläufe, der teamübergreifenden Besprechungen, der aufgabenbezogenen Kommunikation mit anderen Einrichtungen, Teilnahme an Arbeitsgruppen und für die Integration des Bereiches in die Gesamteinrichtung(s. Stellenbeschreibung). Die Bereichsleiterin ist die verantwortliche Kinderschutzfachkraft. Personalbereich: Verantwortlich für die Personalgewinnung und Personalentwicklung ist der Leiter der Einrichtung in Kooperation mit der Bereichsleiterin und der Personalabteilung des Trägers. Der Leiter ist zuständig für die mittelfristige, quantitative und qualitative Personalplanung. Er ist für die Entwicklung und Fortschreibung von Stellenbeschreibungen in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung des Trägers verantwortlich. Verantwortlich für die Personalführung ist die Bereichsleiterin. Sie führt auch die periodischen Mitarbeitergespräche. Wirtschaftlicher Bereich: Die wirtschaftliche Sicherung erfolgt auf mehreren Ebenen durch die Abteilung Finanzen und Marketing des Trägers durch den Vorstand und Verwaltungsrat durch Entscheidungen über Finanzstrategie und Rahmenvorgaben durch die Errichtung durch sachgerechte Mittelverwaltung innerhalb der Rahmenvorgaben und Etats Der Einrichtungsleiter ist verantwortlich für die Verhandlung der Leistungs- Entgelts- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen Ermittlung von Fördermitteln und beantragen nach Absprache mit der Geschäftsführung Verwaltung der Immobilien und angemieteten Objekten im Rahmen des Bauleitfadens des Trägers Verwaltung der Betriebsmittel sowie Kontrolle der Kassenführung und Bankkonten Beratung zur Aufstellung des Jahresetats, der Betriebsmittel und deren Verwaltung Verwaltungsbereich: Leistungsabrechnung Finanzbuchhaltung Personalsachbearbeitung allgemeine Büroorganisation und Aktenpflege Posteingang und ausgang; Telefondienst Allgemeiner Schriftverkehr Führung von Statistiken und Personalmeldungen Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 8 -

9 2.3.4 Fortbildung und Supervision (Darstellung Art und Umfang) Alle pädagogisch tätigen MitarbeiterInnen in den Tagesgruppen haben einen Anspruch auf Supervision. Diese kann als Fall-, Einzel-, Team- und Gruppensupervision genommen werden. Teilnahme an vereinsinternen Fortbildungen, Tagungen und Fachtagen zu Kinder- und Jugendhilfethemen externe Fort- und Weiterbildungen (Anspruch auf fünf Tage Fortbildung bzw. 10 Tage Weiterbildung pro Jahr im Rahmen der Fortbildungsregelung des Trägers) Versorgung (Darstellung der Aufgaben) Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung Einkaufen, Kochen, Hausdienste durch die Erzieherinnen Eigenverantwortliche Wirtschaftsführung der Erzieherinnen Einmal wöchentl. Unterstützung durch die Hauswirtschaftskraft in Immenreuth Technische Dienste Grünpflege; Kleinreparaturen; Bauüberwachung, z.t. in Zusammenarbeit mit dem Architekten; Koordination des Fahrdienstes; Sicherheitsbeauftragter; Wartung der technischen Anlagen(Heizung, Telefonanlage, SAT-Anlage,...); Pflege der Sport- und Spielplätze; unmittelbarer Vorgesetzter von einem Dorfmeisterassistenten Reinigung Hausreinigung durch eine Reinigungskraft mit vier Wochenstunden und den Erzieherinnen Reinigung und Pflege der genutzten Gemeinschaftsräume Fahrdienste Im Umkreis von 25 km holt und bringt ein Fahrdienst die Kinder, wenn dies erforderlich ist. Ansonsten werden Schulbusse und öffentliche Verkehrsmittel genutzt. Der Fahrdienst in der Außenstelle in Mitterteich ist an den AWO-Kreisverband-Tirschenreuth vergeben. In Immenreuth übernimmt das ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter. Die Abrechnung in beiden Fällen erfolgt direkt über das Jugendamt. Schule, Ärzte, therapeutische und freizeitpädagogische Maßnahmen Ärztliche Versorgung bei niedergelassenen Ärzten Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen Die Kinder erhalten täglich ein warmes, ausgewogenes Mittagessen und am Nachmittag Kuchen oder eine kleine Brotzeit mit Getränken Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung Darstellung der Unterbringung (Anzahl Betten, Möblierung u. ä.) und Darstellung der betriebsnotwendigen Anlagen unter (Gebäude, Räume, Ausstattung usw.) Berücksichtigung der Zielgruppe, Zielsetzungen und der vor Ort gegebenen Möglichkeiten das Kinderdorf befindet sich auf einem qm großen Gelände die Tagesgruppe in Immenreuth ist ein Einfamilienhaus mit 132 qm Räumlichkeiten: 1 Küche; 1 Wohnzimmer; 1 Esszimmer; 1 Badezimmer; 2 Hausaufgabenzimmer; 1 Betreuerzimmer; 1 Gruppenraum, 1 Büroraum; 1 Wirtschaftsraum; Keller 1 Gemeindehaus, Dienstwohnungen, 1 Gästehaus, Verwaltungstrakt, Besprechungsräume, Saal, Gymnastikraum, Therapiezimmer, Werkräume und statt, Bücherei, Bastelraum, Tonraum Fotolabor, Jugendtreffpunkt außerhalb des Kinderdorfes(Eisenbahnwagen), Sport- und Spielplatz die Tagesgruppe in Mitterteich ist ein Mietobjekt von AWO Kreisverband Tirschenreuth e.v mit 219 qm in der Marktredwitzer Str. 57a, Mitterteich. Räumlichkeiten: 1 Flur; 3 Hausaufgabenzimmer; 1 Büro; 1 EDV; 1 Küche/Esszimmer, 1 Förderraum; 1 Therapiezimmer; 2 Gruppenzimmer; 1 Vorraum, 2 Nasszellen Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 9 -

10 3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen ggfalls eine eigene Vergütung: intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung längerfristige, intensive Therapien erlebnispädagogische Einzelmaßnahmen therapeutisches Reiten 4. Personelle Ausstattung (Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation) Entgeltvereinbarung / * Freiwillige Leistungen des Trägers Leitung und Verwaltung Anzahl Stellen Funktion Qualifikation Wochenstunden 0,15 / *- Gesamtleitung Dipl. Sozialpäd.(FH) 5,8 / *- 0,35 / *- Bereichsleitung Dipl. Sozialpäd.(FH) 13,5 / *- 0,15 / *- Sekretärin 5,8 / *- 0,08 / *- Bürokräfte Einzelhandels-bzw. Bürokauffrau 3,08 / *- Gruppenübergreifende Dienste Anzahl Stellen Funktion Qualifikation Wochenstunden 0,29 / *- Fachdienst Sozialpädagoge/-in 11,17 / *- 0,18 / *- Fachdienst Psychologin 7,0 / *- Erziehung und Betreuung Anzahl Stellen Funktion Qualifikation Wochenstunden 3,0 / *- Gruppendienst Erzieher/-innen je 38,5 / *- 1,0 Gruppendienst Sozialpädagoge/-in 38,5 - / *1,0 Gruppendienst Vorpraktikantin - / *19,25 0,23 Gruppendienst Helferin 8,86 Wirtschafts- und Versorgungsdienste Anzahl Stellen Funktion Qualifikation Wochenstunden 0,30 / *- Reinigungskraft 11,55 / *- 0,13 / *- Haushaltshilfe 5,0 / *- Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 10 -

11 Technische Dienste Anzahl Stellen Funktion Qualifikation Wochenstunden 0,13 / *- Dorfmeister Elektriker 5,0 / *- 0,13 / *- Assistent 5,0 / *- Fremdleistungen Art Zeitlicher Umfang Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: ) - Seite 11 -

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