Vertrag Projektbetreuung

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1 Vertrag Projektbetreuung Zwischen dem Freistaat Sachsen vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Niederlassung Leipzig II Tieckstraße Leipzig - nachstehend A u f t r a g g e b e r genannt - und vertreten durch - nachstehend A u f t r a g n e h m e r genannt - wird für das Bauvorhaben Neubau des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (idiv) Halle-Jena- Leipzig auf dem Gelände der Alten Messe Leipzig durch einen Generalübernehmer folgender Vertrag geschlossen: Auftraggeber und Auftragnehmer werden im Folgenden auch als Parteien beteichnet. 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages 3 Übergabe von Vertragsunterlagen 4 Projektorganisation 5 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung 6 Allgemeine Leistungspflichten 7 Spezifische Leistungspflichten 8 Baustellenbüro 9 Honorar 10 Nebenkosten 11 Umsatzsteuer 12 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 13 Ergänzende Vereinbarungen 2

3 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen zur Kontrolle der Einhaltung des Vertragssolls des Generalübernehmers sowie Projektsteuerungsleistungen für folgendes Bauvorhaben: Zur Unterbringung des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (idiv) Halle-Jena-Leipzig wird ein Büro- und Laborgebäude auf dem Gelände der Alten Messe im Rahmen eines Generalübernehmer-Verfahrens schlüsselfertig errichtet. 1.2 Der Leistungsumfang gliedert sich in folgende Abschnitte: 1. Abschnitt : Projektbetreuung während der Projektplanungsphase 2. Abschnitt: Projektbetreuung während der weiteren Planungsphase und Realisierung 3. Abschnitt: Projektbetreuung während der Abnahmephase 4. Abschnitt: Gewährleistungskontrolle nach Abnahme 2.1 Anlagen des Vertrages 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteile: - Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB Februar 2014) - Vergabeunterlagen zum GÜ-Vertrag - Generalübernehmervertrag - Honorarangebot des Auftragnehmers vom - Protokoll zum Bietergespräch vom - Grobterminplan 2.2 Grundlagen des Vertrages - Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB mit Ausnahme von 3, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 - Honorarangebot des Auftragnehmers vom 2.3 Spezifische Grundlagen des Vertrages - Generalübernehmervertrag vom - Protokoll zum Bietergespräch vom - Grobterminplan - Das vom Auftraggeber bestätigte Umsetzungskonzept zur Aufgabenstellung 3

4 3 Übergabe von Vertragsunterlagen Dem Auftragnehmer werden mit Vertragsabschluss folgende vertraglichen Unterlagen in 1 facher Ausfertigung übergeben: - Generalübernehmervertrag einschließlich aller Anlagen 4 Projektorganisation 4.1 Seitens des Auftraggebers wird Frau Reinhardt und seitens des Auftragnehmers Herr / Frau jeweils als Projektleiter für die tägliche Projektabwicklung benannt. Die Benennung von Vertretern erfolgt jeweils in gegenseitiger Absprache. 5 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung 5.1 Allgemeine und spezifische Leistungspflichten Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten ( 6) sind in jedem Abschnitt der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten ( 7) sind in dem jeweils beauftragten Abschnitt zu erbringen. 5.2 Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abschnitten. Abschnitte, die der Auftraggeber nicht nach Nummer mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß Nummer abruft Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss - mit der Erbringung der Leistungen nach 7 Nummer Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 7 Nummern 7.2 bis 7.3 einzeln oder im Ganzen abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich. Für die weiteren Leistungen werden die Termine bzw. Fristen jeweils schriftlich bei Abruf vereinbart. 4

5 Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung, weitere Abschnitte bzw. Leistungen zu erbringen, entbunden, wenn diese nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des jeweils vorangegangenen Abschnitts beauftragt werden. Der Auftragnehmer kann von dieser optionalen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten und geltend machen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Abschnitte bzw. Leistungen besteht nicht 6.1 Projektziele 6 Allgemeine Leistungspflichten Der Auftragnehmer wird beauftragt, das beabsichtigte Bauvorhaben nach den Bestimmungen dieses Vertrages als qualifizierter Projektbetreuer zu begleiten und auf Vertragskonformität hinsichtlich des zu erbringenden Vertragssolls des Generalübernehmers zu kontrollieren Für das Bauvorhaben legen die Parteien jeweils die konkreten Maßnahmen für die von den Parteien gemäß 6 Nr verfolgten Ziele fest. Dazu gehören insbesondere Festlegungen, betreffend die Kontrolle der Ausführungsqualität und - quantität, die Ausführungszeit und das Budget sowie den Ablauf des Planungs- und Entwicklungsprozesses. Diese Festlegungen sind in einem vom Auftragnehmer zu erstellenden sowie vom Auftraggeber zu bestätigenden Umsetzungskonzept zu dokumentieren. Soweit eine Festlegung zwischen den Parteien nicht zustande kommt, steht dem AG das Recht zu, seine Ziele nach billigem Ermessen zu bestimmen ( 315 BGB) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass neben den Festlegungen gemäß 6 Nr insbesondere folgende Ziele des Generalübernehmers erreicht werden: Einhaltung der geplanten Bauzeit sowie der Projektkosten Einhaltung der Vertragsinhalte des GÜ, insbesondere die Einhaltung von Qualität und Quantität Die Qualität der ausgeführten Arbeiten sind stichprobenartig zu überprüfen und Abweichungen anzuzeigen 5

6 6.2 Termine Der Betreuungszeitraum über die genannten Leistungen beginnt am und endet am Die Umsetzung des 4. Abschnittes im Sinne des 7 Nr. 7.4 dieses Vertrages (Gewährleistungskontrolle nach den Abnahmen) bleibt davon unberührt. Planmäßig sollen alle Bauleistungen bis zum abgeschlossen werden. Die vereinbarten Zwischentermine sind dem Grobterminplan des GÜ zu entnehmen Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen und fertigzustellen, dass die gesamte Planung und Durchführung des Bauvorhabens ohne Verzögerung durchgeführt werden kann. Soweit mit Projektbeteiligten bestimmte Ausführungsfristen vereinbart werden, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass die vereinbarten Fristen von den Projektbeteiligten eingehalten werden können Sollten dem Auftragnehmer Tatsachen bekannt werden, die die Einhaltung des Zeitplanes, insbesondere von vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen, gefährden könnten, hat er diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und sachgerechte Vorschläge zur Abwendung der drohenden Verzögerung zu unterbreiten. 6.3 Erreichen der Projektziele Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie anzuzeigen und schriftlich zu begründen Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenobergrenze eingehalten werden können. 6.4 Besprechungen Teilnahme an mindestens 14-tägig durchzuführenden Baubesprechungen und Baustellenbegehungen, Auffälligkeiten protokollieren und Optimierungshinweise formulieren 6

7 6.4.2 Teilnahme an allen: o Bemusterungsterminen o Regelmäßigen Steuerungsrunden o an allen wichtigen Besprechungen Monatliche Managementgespräche mit dem Auftraggeber 6.6 Behandlung von Unterlagen Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den Projektzielen nicht vereinbar ist. 7 Spezifische Leistungspflichten Im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages wird der Auftragnehmer zur Einhaltung der nach diesem Vertrag vereinbarten Ziele gemäß 6 insbesondere die nachfolgend beauftragten Leistungen erbringen: Projektbetreuung während der Projektplanungs-, Realisierungs-, Abnahme- und Gewährleistungsphase. Dies beinhaltet insbesondere die Kontrolle der Erbringung der Leistungen des GÜ, sowie grundsätzlich: 7.1 Abschnitt 1 Betreuung während der Planungsphase Organisation, Information, Koordination und Dokumentation - Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber dem GÜ - Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie Dokumentation - Einholen der erforderlichen Zustimmung des Auftraggebers - Durchführung von Projektbesprechungen mit dem Generalübernehmer sowie seinen Projektbeteiligten - Vorbereitung, Aufbereitung und Teilnahme an regelmäßigen Projektbesprechungen mit dem AG - Vorbereitung und Herbeiführung von Entscheidungen des Auftraggebers - Kontrolle bei der Abnahme der Planungsleistungen des Generalübernehmers - Kontrolle des Projekt- und Organisationshandbuch 7

8 Qualität und Quantität - Überprüfen der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen - Prüfung von Planungsleistungen gemäß Planliste des GÜ auf vertragliche Vollständigkeit - Abgleichung mit den Vertragsunterlagen - Planprüfung im Hinblick auf die auf Übereinstimmung mit sich aus dem GÜ-Vertrag ergebenden Vertragssoll - Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers - Prüfung von Änderungsvorschlägen - Zusammenstellung der festgestellten Mängel aller Fachbereiche in Protokollform Kosten und Finanzierung - Prüfen und Freigeben der Rechnungen des GÜ zur Zahlung - Mitwirkung bei der Prüfung von Nachträgen des GÜ - Für die Prüfung der Rechnungen werden folgende Fristen vereinbart: Nach Rechnungseingang beim Auftragnehmer : o Prüfung von Zwischenrechnungen : 3 Werktage o Prüfung der Schlussrechnung : 5 Werktage - Sollten durch verzögerte Rechnungsbearbeitung Ansprüche des Auftraggebers auf Skonti nicht entstehen oder sollten dem Auftraggeber seitens der Firmen Mahnkosten in Rechnung gestellt werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das Honorar des Auftragnehmers entsprechend zu kürzen - Prüfen und Freigabe von Nachträgen: Für die Prüfung der Nachträge, nach Nachtragseingang beim Auftragnehmer, werden folgend Fristen vereinbart: o Nach 5 Werktagen: Stellungnahmen zur Ablehnung o Nach 10 Werktagen: Klärung und Vergabeempfehlung Termine - Prüfung der Terminsituation anhand des Projektablaufplans und dessen Fortschreibung - Kontrolle der vertraglich vereinbarten Zwischentermine des Planungsablaufs - Kontrolle der General- und Grobablaufplanung für die Planung auf Basis des mit dem Generalübernehmer vereinbarten Terminplans - Kontrolle der Terminsetzungen der Abnahmen der Planungsleistungen Die Leistungen des Abschnittes 1 sind mit der Erteilung der Baugenehmigung an den Generalübernehmer erbracht 7.2 Abschnitt 2 Betreuung der weiteren Planungsphase und der Realisierung Organisation, Information, Koordination und Dokumentation - Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber dem GÜ - Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie Dokumentation - Einholen der erforderlichen Zustimmung des Auftraggebers - Durchführung von Projektbesprechungen mit dem Generalübernehmer sowie seinen Projektbeteiligten 8

9 - Vorbereitung, Aufbereitung und Teilnahme an regelmäßigen Projektbesprechungen mit dem AG - Vorbereitung und Herbeiführung von Entscheidungen des Auftraggebers Qualität und Quantität - Überprüfen der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen - Prüfung von Planungsleistungen gemäß Planliste des GÜ auf vertragliche Vollständigkeit - Abgleichung mit den Vertragsunterlagen - Planprüfung im Hinblick auf die auf Übereinstimmung mit sich aus dem GÜ-Vertrag ergebenden Vertragssoll - Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers - Kontinuierliche Überprüfung der Ausführung des Projekts auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Planungen - Prüfung von Änderungsvorschlägen - Qualitätssicherung während der Bauzeit, durch stichprobenartige Prüfungen vor Abschluss der Arbeiten (insbesondere Kontrolle von Leistungen, die nach Fertigstellung verdeckt sind), 1. Rohbauarbeiten, 2. Abdichtungs- und lsolierungsarbeiten, 3. Dach- und Dachdeckerarbeiten, 4. Fenstereinbauten, 5. Brandschutzrelevante Ausführungen, 6. Gebäudetechnische Anlagen - Kontrolle des Bautagebuches und der monatlichen Übergabe an den Auftraggeber - Zusammenstellung der festgestellten Mängel aller Fachbereiche in Protokollform - Beratung des Auftraggeber im Hinblick auf die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche (z.b. Vertragsstrafe, angemessene Frist für die Mängelbeseitigung bzw. Ausführung der Restleistungen, vereinbarte Bestandsunterlagen), Kosten und Finanzierung - Prüfen und Freigeben der Rechnungen des GÜ zur Zahlung - Mitwirkung bei der Prüfung von Nachträgen des GÜ - Für die Prüfung der Rechnungen werden folgende Fristen vereinbart: Nach Rechnungseingang beim Auftragnehmer : o Prüfung von Zwischenrechnungen : 3 Werktage o Prüfung der Schlussrechnung : 5 Werktage - Sollten durch verzögerte Rechnungsbearbeitung Ansprüche des Auftraggebers auf Skonti nicht entstehen oder sollten dem Auftraggeber seitens der Firmen Mahnkosten in Rechnung gestellt werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das Honorar des Auftragnehmers entsprechend zu kürzen - Prüfen und Freigabe von Nachträgen: Für die Prüfung der Nachträge, nach Nachtragseingang beim Auftragnehmer, werden folgend Fristen vereinbart: o Nach 5 Werktagen: Stellungnahmen zur Ablehnung o Nach 10 Werktagen: Klärung und Vergabeempfehlung Termine - Prüfung der Terminsituation anhand des Projektablaufplans und dessen Fortschreibung - Kontrolle der vertraglich vereinbarten Zwischentermine des Bauablaufs - Kontrolle der General- und Grobablaufplanung für die Planung und Ausführung auf Basis des mit dem Generalübernehmer vereinbarten Terminplans - Kontrolle der Terminsetzung zur Mängelbeseitigung 9

10 Die Leistungen des Abschnittes 2 sind abgeschlossen, wenn die vom Auftraggeber akzeptierte Fertigstellungsanzeige des Generalübernehmers vorliegt. 7.3 Abschnitt 3 Betreuung während der Abnahmephase und Übergabe des Objektes einschließlich der Dokumentation Organisation, Information, Koordination und Dokumentation - Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber dem GÜ - Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie Dokumentation - Einholen der erforderlichen Zustimmung des Auftraggebers - Durchführung von Projektbesprechungen mit dem Generalübernehmer sowie seinen Projektbeteiligten - Vorbereitung, Aufbereitung und Teilnahme an regelmäßigen Projektbesprechungen mit dem AG - Vorbereitung und Herbeiführung von Entscheidungen des Auftraggebers - Kontrolle bei der Abnahme der Leistungen des Generalübernehmers und bei der Überprüfung der Funktionen anhand der mit dem Auftraggeber abgestimmten Abnahmechecklisten Teilnahme an den Abnahmen nachfolgender Gewerke 1. Rohbau, 2. Abdichtungs- und lsolierungsmaßnahmen, 3. Dach und Dachdeckerarbeiten, 4. Fenstereinbauten, 5. Brandschutzrelevante Ausführungen, 6. Gebäudetechnische Anlagen, % des fertiggestellten Bauvorhabens 8. Schallschutzgerechte Ausführungen 9. Bauphysikalische Konstruktionen 10 bei allen Sachverständigenprüfungen - Mitwirkung bei der Überprüfung der Beseitigung der Mängel, die bei Abnahme der Leistungen festgestellt wurden - Koordination und Mitwirkung bei der Überleitung des Bauwerks und der Aufbereitung aller Unterlagen - Mitwirken bei der organisatorischen und administrativen Konzeption und bei der Durchführung der Übergabe / Übernahme bzw. Inbetriebnahme I Nutzung - Kontrolle der Bauakten inkl. Projekt und Organisationshandbuch Qualität und Quantität - Abgleich mit den Vertragsunterlagen (Anlage 1 - Vergabeunterlagen zum GÜ-Vertrag = Vertragssoll; Anlage-2 GÜ-Vertrag und Anlage 6 - Grobterminplan) - Planprüfung im Hinblick auf die auf Übereinstimmung mit sich aus dem GÜ-Vertrag ergebenden Vertragssoll - Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers - Überprüfung der Ausführung des Projekts auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Planungen - Zusammenstellung der festgestellten Mängel aller Fachbereiche in Protokollform - Koordination und Mitwirkung bei der Überprüfung der Revisionsunterlagen - Überprüfung der Schlussdokumentation des Gesamtprojektes einschließlich der Gewährleistungsliste (GÜ-Kontrolle) 10

11 - die Vollständigkeit der abschließenden Dokumentation incl. Energieausweis gemäß GÜ-Vertrag kontrollieren; die Umsetzung des Neubaukonzeptes und Abweichungen dokumentieren - Überprüfen der lnstandhaltungsgrundlagen, wie Wartungshandbuch und Bestandslisten nach Vorgabe des Bauherrn auf Grundlage des GÜ-Vertrages - Prüfen der Gewährleistungsverzeichnisse - Beratung des Auftraggeber im Hinblick auf die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche (z.b. Vertragsstrafe, angemessene Frist für die Mängelbeseitigung bzw. Ausführung der Restleistungen, vereinbarte Bestandsunterlagen), - Kontrolle des rechtzeitigen Beantragen der nach dem öffentlichen Baurecht erforderlichen Abnahmen und Zustimmungen einschließlich Teilnahme an den Abnahmen und ggf. Erläutern der mit der Genehmigung und deren Auflagen und Bedingungen in Verbindung stehenden Sachverhalte oder aufgetretenen Probleme, hierzu gehört auch die Anforderung, Überprüfung und Übergabe der für die Abnahme einzureichenden/vorzulegenden Objektunterlagen - Mitwirkung bei der förmlichen Übergabe des Objektes an den Auftraggeber oder den von ihm benannten Nutzer mit Fertigung des Übergabeprotokolls für den AG und den Übernehmenden, Kosten und Finanzierung - Prüfen und Freigeben der Rechnungen des GÜ zur Zahlung - Mitwirkung bei der Prüfung von Nachträgen des GÜ - Für die Prüfung der Rechnungen werden folgende Fristen vereinbart: Nach Rechnungseingang beim Auftragnehmer : o Prüfung von Zwischenrechnungen : 3 Werktage o Prüfung der Schlussrechnung : 5 Werktage - Sollten durch verzögerte Rechnungsbearbeitung Ansprüche des Auftraggebers auf Skonti nicht entstehen oder sollten dem Auftraggeber seitens der Firmen Mahnkosten in Rechnung gestellt werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das Honorar des Auftragnehmers entsprechend zu kürzen - Prüfen und Freigabe von Nachträgen: Für die Prüfung der Nachträge, nach Nachtragseingang beim Auftragnehmer, werden folgend Fristen vereinbart: o Nach 5 Werktagen: Stellungnahmen zur Ablehnung o Nach 10 Werktagen: Klärung und Vergabeempfehlung - Prüfung der Schlussrechnung und Mitwirkung bei der Aufbereitung der Gesamtinvestitionskosten sowie Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen - Veranlassen der abschließenden Aktualisierung der Baunutzungskosten Termine - Kontrolle der Terminsetzungen der Abnahmen - Kontrolle der Terminsetzungen zur Schlussdokumentation - Kontrolle der Terminsetzung zur Mängelbeseitigung Die Leistungen des Abschnittes 3 sind abgeschlossen, wenn die Übergabe an den Nutzer vollzogen ist. 11

12 7.4 Abschnitt 4 Gewährleistungskontrolle nach Abnahme Dazu werden gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen getroffen. 8.1 Baustellenbüro 8 Baustellenbüro Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet. 9 Honorar 9.1 Das Honorar für sämtliche nach diesem Vertrag geschuldete Leistungen beträgt pauschal: EUR (brutto) Davon für: Leistungen nach 7.1 Leistungen nach 7.2 Leistungen nach 7.3 EUR brutto EUR brutto EUR brutto 9.2 Abweichend von AVB 12 Abs. 1 wird folgendes vereinbart: Das Pauschalhonorar ist entsprechend dem beauftragten und erbrachten Projekt- /Leistungsstand fällig. Abschlagzahlungen erfolgen bis zu maximal 95 % der beauftragten Leistung. Pro Abschnitt werden maximal drei (3) Zahlungen geleistet. Die Rechnungslegung hat für alle Rechnungen unter Angabe der Auftrags-Nr. zu erfolgen. 12

13 10.1 Erstattung von Nebenkosten 10 Nebenkosten Die Nebenkosten werden wie folgt erstattet: insgesamt pauschal mit..v.h. des nach Prüfung festgestellten Nettohonorars ohne Zuschläge erstattet. Darin enthalten sind die Kosten für: - Post- und Fernmeldegebühren sowie Vervielfältigungen der Unterlagen für den eigenen Bedarf - Vervielfältigungen der Unterlagen - Reisen des Auftragnehmers und/ oder seiner Mitarbeiter 11 Umsatzsteuer Für das Honorar des Auftragnehmers gemäß 9 und die Nebenkostenerstattung gemäß 10 gilt: - Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. 12 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach 16 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden Euro Für sonstige Schäden Euro Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. 13

14 13.1 Verpflichtungserklärung 13 Ergänzende Vereinbarungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02.März BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz schriftlich abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung abgeben Erfüllungsort für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist Leipzig Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung erhobenen Ansprüche ist Leipzig Abweichungen und Ergänzungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn diese zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für Befreiungen von dieser Schriftform Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbliebenen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Auftraggeber: Auftragnehmer: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement NL Leipzig II Leipzig, den.. (Ort, Datum) Petra Förster Niederlassungsleiterin.. (rechtsverbindliche Unterschrift) 14

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