投资新起点欧洲华人半导体协会, 敲门人协会联合举办
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- Theodor Fiedler
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1 投资新起点欧洲华人半导体协会, 敲门人协会联合举办
2 内容 CASE STUDY: 股市炒底的正确姿势 - 胡宏卿 财务报表可以告诉你什么 - 腾文佳 德国个人收入所得税制度的讨论 - 朱琦 新年聚餐
3 欧洲华人半导体协会介绍 欧洲华人半导体协会是由旅欧华人半导体专家学者发起组织的民间专业协会 协会的宗旨是促进在欧洲半导体行业工作的华人之间的交流和联系, 增进与其它地区华人半导体组织的合作, 特别是包括 : 增进专业交流和加强同仁之间的联系和了解 组织中欧半导体同仁共同参加的公开的交流活动, 以推动中欧双方在各相关领域中的高层次交流 帮助提供中国留学生进入欧洲工业界的机会 促进与半导体相关的技术与投资合作 协会于 2007 年 8 月 22 日正式在慕尼黑法院注册成立
4 德国个人收入所得税制度的讨论
5 EINKOMMEN- ODER LOHNSTEUER?
6 WIE VERLÄUFT DER STEUERTARIF? Für über dem Grundfreibetrag liegende zu versteuernde Einkommen steigen die Steuersätze in zwei linear-progressiven Zonen von 14 % (Eingangssteuersatz) auf den Spitzensteuersatz von 42 % an. Ab einem besonders hohen zu versteuernden Einkommen steigt der Steuersatz um weitere 3 Prozentpunkte
7 WELCHE EINKOMMEN MÜSSEN VERSTEUERT WERDEN? Land- und Forstwirtschaft Gewinneinkünfte Gewerbebetrieb Selbständiger Arbeit 7 Einkunftsarten Nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Überschusseinkünfte Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte
8 ÜBERBLICK VERKÜRZTES GRUNDSCHEMA GEM. 2 ESTG / R 2 ESTR Summe der Einkünfte aus allen Einkunftsarten - Altersentlastungsbetrag - Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen - Verlustabzug = Einkommen - versch. Freibeträge (z.b. für Kinder) = zu versteuerndes Einkommen x Steuertarif (Tabelle) - anzurechnende Gewerbesteuer = Steuerschuld 工资收入股票投资地产投资
9 EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN ( 20 ESTG) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem: Zinsen aus Forderungen (zum Beispiel aus Sparguthaben, Darlehen, Anleihen, Investmentfonds) Dividenden aus Aktien Gewinnanteile aus einer GmbH oder Genossenschaft
10 Aktienverluste steuerlich geltend machen Verlustverrechnungstöpfe bei der Bank Jeder Anleger hat bei seiner Bank drei Verlustverrechnungstöpfe: Verluste aus Aktien Verluste aus Kapitalvermögen (ohne Aktien) Ausländische Quellensteuer Im Folgenden gehen wir auf die Verlustverrechnungstöpfe im Einzelnen ein. ALLE AKTIENGEWINNE MÜSSEN VERSTEUERT WERDEN
11 EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG ( 21 ESTG) Zu versteuern sind die Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken oder Grundstücksteilen. Sie werden ermittelt, indem die Miet oder Pachteinnahmen für ein Haus, eine Wohnung, Geschäftsräume, Lagerflächen usw. um die zugehörigen Werbungskosten wie Abschreibung, Darlehenszinsen oder Betriebskosten vermindert werden. Dagegen zählen die Einnahmen aus der Vermietung beweglicher Sachen, zum Beispiel die Einnahmen eines Autovermieters, nicht zu dieser Einkunftsart.
12 SONSTIGE EINKÜNFTE ( 22 UND 23 ESTG) Zu den sonstigen Einkünften gehören unter anderem Einkünfte aus bestimmten wiederkehrenden Bezügen, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sonstige insbesondere private Leibrenten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (»Riester-Rente«) und aus der betrieblichen Altersversorgung, Einkünfte aus Unterhaltsleistungen sowie Leistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich (soweit der Geber sie steuerlich absetzen kann), die Diäten von Abgeordneten und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
13 WAS IST MIT ERBSCHAFTEN, SCHENKUNGEN UND GEWINNEN? Einkünfte, die Sie nicht durch Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr in Erwerbsabsicht erzielen, zum Beispiel Erbschaften, Schenkungen, Gewinne aus Spiel und Wette, Selbsthilfearbeiten (Nachbarschaftshilfe), unterliegen nicht der Einkommensteuer teilweise aber anderen Steuerarten wie der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
14 ÜBERBLICK
15 WAS SIND WERBUNGSKOSTEN? Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die entstehen, wenn Einnahmen erzielt, gesichert und erhalten werden ( 9 EStG). Zu den gängigsten Werbungskosten gehören: Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Höhe der vom Verkehrsmittel unabhängigen Entfernungspauschale Unfallkosten Beiträge zu Berufsverbänden Bewerbungskosten Aus- und Fortbildungskosten Reisekosten Doppelte Haushaltsführung Berufskleidung Umzugskosten Arbeitsmittel Kontoführungsgebühren
16 ALTERSENTLASTUNGSBETR ( 24 A ESTG) ENTLASTUNGSBETR FÜR ALLEINERZIEHENDE ( 24 B ESTG) Als Altersentlastungsbetrag werden bei Steuerpflichtigen, die vor Beginn des Kalenderjahres 2005 das 64. Lebensjahr vollendet haben, 40 % des Arbeitslohns und der positiven Summe der übrigen Einkünfte abgezogen höchstens jedoch Euro. Alleinerziehende erhalten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag in Höhe von Euro jährlich. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.
17 WIE ERRECHNET SICH AUS DER SUMME DER EINKÜNFTE DAS ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN? Zu den Abzugsmöglichkeiten zählen zum Beispiel: Verlustabzug Sonderausgaben Abzugsbeträge für selbst genutztes Wohneigentum außergewöhnliche Belastungen
18 WELCHE SONDERAUSGABEN GIBT ES? Zu den bekanntesten Sonderausgaben zählen die Vorsorgeaufwendungen. Hierzu gehören Beiträge zu/zur gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen privaten kapitalgedeckten Basisrenten (»Rürup-Rente«) Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen Arbeitslosenversicherung Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen bestimmten Lebensversicherungen mit einem Laufzeitbeginn vor dem 1. Januar 2005
19 WAS ZÄHLT ZU DEN SONSTIGEN SONDERAUSGABEN? Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu Euro jährlich. auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen (früher: Renten und dauernde Lasten) Ausgleichsleistungen und -zahlungen zur Vermeidung oder im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach dem Versorgungsausgleichsgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch gezahlte Kirchensteuer (abzüglich erstatteter Kirchensteuer), soweit die Kirchensteuer nicht als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben wurde Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren oder für behinderte Kinder, die aufgrund einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, bis zur Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen (außer dem Entgelt für Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten oder für sportliche und andere Freizeitgestaltungen), höchstens Euro je Kind und Kalenderjahr Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu Euro im Kalenderjahr 30 % des Entgelts, höchstens Euro, für den Besuch bestimmter Schulen (außer dem Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung) durch ein Kind, für das Ihnen Freibeträge für Kinder oder Kindergeld zustehen Spenden und bestimmte Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ( 52 bis 54 AO) an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis zur Höhe von Euro (bei Zusammenveranlagung Euro), soweit dafür nicht bereits eine Steuerermäßigung nach 34g EStG
20 WELCHE VERANLUNGSARTEN GIBT ES BEI DER EINKOMMENSTEUER? Folgende Möglichkeiten der Veranlagung bestehen: Einzelveranlagung (ab 2013 auch für Ehegatten/Lebenspartner) Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern getrennte Veranlagung vor 2013 besondere Veranlagung vor 2013 für das Jahr der Eheschließung/ Verpartnerung
21 WAS SIND PAUSCHBETRÄGE? Bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt ein ArbeitnehmerPauschbetrag von Euro. Handelt es sich um Versorgungsbezüge, wird ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt. Bei Einnahmen aus Kapitalvermögen gilt seit 2009 ein Pauschbetrag für Alleinstehende von 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten von Euro
22 USEFUL LINKS Broschueren_Bestellservice/ Einkommen_Lohnsteuer_lang. pdf? blob=publicationfile&v=10
23 WELCHE FRISTEN GELTEN BEI ARBEITNEHMERN? Der Antrag auf Veranlagung nach 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG (zum Ausgleich von zu viel einbehaltener Lohnsteuer) wird durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt. Hierbei ist die nicht verlängerbare vierjährige Festsetzungsfrist zu beachten (Einkommensteuerveranlagung 2016: 31. Dezember 2020, Einkommensteuerveranlagung 2017: 31. Dezember 2021).
24 协会年会事宜 Vorstandsmitglied Kandidaten Zhu Qi Jiang Ke Qian zhonglin Li Xiaosong Xu yudong Zhu Zhen Li Yue Ma mingyu Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag Mitgliedsbeiträge: 15 Euro Studenten: 5 Euro
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