Bürgerinformation der Gemeinde Teunz

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1 Bürgerinformation der Gemeinde Teunz Abwasserbeseitigung für die Gemeindeteile Fuchsberg und Burkhardsberg Mittwoch, , Uhr Turnhalle Grundschule Teunz

2 Agenda Begrüßung Kurzerläuterung der Agenda Rechtliches zur Abwasserbeseitigung Historie der Abwasserbeseitigung für die Gemeindeteile Fuchsberg und Burkhardsberg Was müssen wir über die staatliche Förderung im Bereich der Abwasseranlagen in Bayern wissen? Technisch mögliche Varianten Umgang mit Regenwasser Kosten-/Beitragsberechnungen zu den unterschiedlichsten Varianten 2

3 Agenda Abwasser der Brauerei in Fuchsberg Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach LAWA Erhebung von Herstellungsbeiträgen, Berechnungsbeispiele, Fälligkeiten Vermeidung von Härten bei der Beitragserhebung Künftige rechtliche Behandlung der Abwasseranlage Benchmarking-Projekt Abstimmung von förderrechtlichen Vorgaben und beitragsrechtlichen Regeln Wie wird mit den Ortsstraßen verfahren? Fragen, Diskussion Schlusswort 3

4 Information vorne weg. Sämtliche heute genannten Baukosten, staatliche Fördersummen und Beitragsberechnungen wurden nach besten Wissen und Gewissen nach dem heutigen Stand ermittelt und zusammengetragen. Die Feinplanungen, Ausschreibungsergebnisse und endgültigen Abrechnungssummen mit den Baufirmen werden dann die endgültigen Zahlen ergeben. WICHTIG!!!! 4

5 Rechtliches zur Abwasserbeseitigung Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) eine Pflichtaufgabe der Kommunen in ihrem eigenen Wirkungskreis. 5

6 Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellen Einleitungen von Abwasser aus Kanalisation oder aus Abwasserbehandlungs- bzw. Kläranlagen in Gewässer Benutzungen dar, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. 6

7 Grundsätzlich wird das auf dem Vorsorgegrundsatz beruhende sog. Emissionsprinzip angewandt. Nach dem Emissionsprinzip sind Umweltbelastungen an ihrer Quelle zu erfassen und bestmöglich zu vermeiden oder zu vermindern. Nach dem Immissionsprinzip sind Umweltbelastungen so weit zu vermeiden oder zu verringern, als dies zur Erhaltung eines wünschenswerten Zustands der Umwelt erforderlich ist. 7

8 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt hierzu als Anforderungsniveau zur Begrenzung der Schadstofffracht des Abwassers den Einsatz eines Verfahrens nach dem Stand der Technik vor. Präzisiert wird dieses in der Abwasserverordnung (AbwV) mit den zugehörigen Anhängen. 8

9 Auch das Verdünnungsverbot oder das Verbot der Verlagerung von Umweltbelastungen in andere Umweltmedien ist zu beachten. Dementsprechend müssen Abwasseranlagen auch errichtet und betrieben werden ( 60 WHG). Bestehende Anlagen, die diesen vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, sind unter angemessener Fristsetzung in erforderlichem Maße umzurüsten oder zu sanieren. Die Sanierungsauflagen werden von den Wasserrechtsbehörden unter Fristsetzung vorgegeben. 9

10 Historie der Abwasserbeseitigung für die Gemeindeteile Fuchsberg und Burkhardsberg Mitte der 70er Jahre entstanden neu erstellte Bürgermeisterkanäle Als Bürgermeisterkanal bezeichnet man umgangssprachlich eine öffentliche Abwasseranlage älteren informellen Ursprungs für Niederschlagswasser oder geklärtes Abwasser.. In Bürgermeisterkanälen wurden und werden auch vorgeklärte Abwasser aus Klärgruben eingeleitet. 10

11 1977 wurden die Kanäle durch einen Abfangsammler im Talgrund zusammengeführt. Eine vorgehabte Ableitung nach Teunz wurde nicht realisiert, da Teunz damals kanalmäßig erst im Planungsstadium war, eine Kläranlage war nicht vorhanden. Die örtliche Brauerei stellte eine Fischteich- Kette zur Verfügung, welche zu einer Abwasser- Teich-Kläranlage umfunktioniert wurde. 11

12 In einer Planungsergänzung vom wurde eine belüftete Teichanlage konzipiert, welche mit Bescheid vom wasserrechtlich genehmigt wurde. Entgegen der Planung und dem Bescheid wurden jedoch die Belüfter nie eingebaut. Entsprechend schlecht, bzw. sich verschlechternd, waren auch die Reinigungsergebnisse. 12

13 1998 lief die wasserrechtliche Erlaubnis aus. Das WWA verlangte zwingend eine sofortige Nachrüstung und Sanierung der Klärteichanlage. Schließlich wurden Belüfter eingebaut, welche die Reinigungsleistung erhöhten. 13

14 Die Überrechnung der Mischwasserbehandlung ergab nun eine belüftete Teichanlage mit 1300 EW. Mit Übergangsbescheid vom erfolgte die wasserrechtliche Absicherung 14

15 Problematisch waren aber weiterhin die hohen Fremdwassermengen von über 50% bis häufig 90%. Ursache Fremdwasser: baulich und sich ständig verschlechtender Zustand der Kanäle Ablaufwerte werden letztlich durch die Verdünnung positiv beeinflusst 15

16 2008 erfolgte eine wasserrechtliche Überprüfung der gesamten Anlage durch das WWA Folge: Wasserrechtsbescheid vom mit entsprechenden Auflagen und Befristung bis

17 Wasserrechtsbescheid vom : u. a. Keine Einleitung von Drainage- und Grundwasser in die Kläranlage Schmutzfrachten zur Kläranlage sind zu reduzieren Prüffähige Sanierungsplanung ist vorzulegen Kläranlage nach dem Stand der Technik sanieren 17

18 Zur Lösung der Probleme hat die Gemeinde Teunz das Ingenieurbüro ROTH, Regensburg beauftragt eine entsprechende Studie zu erstellen, welche im August 2010 vorgelegt wurde. 18

19 Es wurden in der Studie verschiedene Lösungsmöglichkeiten technisch und wirtschaftlich (LAWA-Leitlinien) betrachtet. 19

20 Was sind LAWA-Leitlinien: Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsberechnungen Enthalten anerkannte Grundsätze und Vorgehensweisen für die praktische Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Bereich von Abwasseranlagen Herausgegeben von der Ländergemeinschaft Wasser (LAWA) 20

21 Auf Basis der Studie wurden die einzelnen Varianten in den Folgejahren weiter konkretisiert. Die in diesem Vortrag noch vorzustellenden Varianten sind das Ergebnis dieser Untersuchungen. 21

22 Was müssen wir über die staatliche Förderung im Bereich der Abwasseranlagen in Bayern wissen? Maßgeblich für die Beurteilung, ob Maßnahmen im Bereich der Abwasseranlagen staatlich gefördert werden können, ist der Inhalt der jeweils gültigen RZWas = Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz 22

23 Aktueller Stand zur Förderung von Abwasseranlagen RZWas 2016 (ab 01. Januar 2016 bis ) Auf Basis der Vorgänger -RZWas konnte für die AWA Fuchsberg keine Förderung erreicht werden! 23

24 RZWas 2016 völlig neue Fördersystematik (jetzt: Härtefallförderung) Fördervoraussetzungen: Erreichen von Härtefallschwellen (Pro-Kopf-Belastung) Einwohnerzahl im Satzungsgebiet Demografiefaktor Investitionen seit 1992 in die Abwasseranlage Förderrichtlinie befristet bis

25 Bei der Berechnung der Härtefallschwellen gibt die RZWas 2016 zwei Möglichkeiten vor: Getrennte Betrachtung von Wasser und Abwasser Gemeinsame Betrachtung von Wasser und Abwasser 25

26 Liegen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Betrachtung von Wasser und Abwasser vor? Abwasseranlage Fuchsberg 252 Einwohner (Fuchsberg, Burkhardsberg) Wasserversorgung Kührieder Gruppe 635 Einwohner (Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfürst, Ödmiesbach, Weiherhäusl, Hammerhof, Haidhof, Hebermühle, Hermannsried, Hermannsriedermühle, Kühried, Kühriedermühle, Tannenschleife) Aus Sicht der AWA Fuchsberg müssen mindestens 75 % des Satzungsgebietes deckungsgleich mit der Wasserversorgung Kührieder Gruppe sein. Ergebnis: Aus Sicht der AWA Fuchsberg sind 100 % des Satzungsgebietes deckungsgleich mit dem Satzungsgebiet der Wasserversorgung Kührieder Gruppe. Somit: gemeinsame Betrachtung möglich! 26

27

28 Härtefallschwellen (Pro-Kopf-Belastung): Härtefallschwelle 1 Getrennte Betrachtung Bei gemeinsamer Betrachtung mit Wasserversorgung: Härtefallschwelle 2 Getrennte Betrachtung Bei gemeinsamer Betrachtung mit Wasserversorgung /EZD /EZD /EZD /EZD EZD = Einwohnerzahl mit Demografiefaktor 28

29 Förderpauschalen: Härteschwelle 1 Renovierung von Abwasserkanälen Erneuerung von Abwasserkanälen Bau von Verbundkanälen anstelle der Sanierung von Kläranlagen Härteschwelle 2 Renovierung von Abwasserkanälen Erneuerung von Abwasserkanälen Bau von Verbundkanälen anstelle der Sanierung von Kläranlagen Bauliche Sanierung sonstiger Bauwerke 150 /m 300 /m 150 /m 225 /m 450 /m 150 /m 250 /Einwohner max. 70% der Kosten 29

30 Definitionen: Beitragsfähigkeit (Unterhalt) Nein, aber Kosten fließen in die Gebührenberechnung ein und müssen in einem gewissen Kalkulationszeitraum über Gebühren gedeckt werden! Ja, beitragsfähig! Ja, beitragsfähig! 30

31 Berechnung der Härtefallschwellen nach RZWas 2016 Getrennte Betrachtung 31

32 Bereich AWA Fuchsberg Einwohnerzahl mit Demografiefaktor zum : Einwohner mit Hauptwohnsitz gesamtes Gemeindegebiet zum : 2018 EW Einwohner mit Hauptwohnsitz gesamtes Gemeindegebiet zum : 1862 EW 1862 EW : 2018 EW = 0,92 0,92 im Quadrat = 0,85 (= Demografiefaktor) zum angeschlossene Einwohner mit Hauptwohnsitz im Satzungsgebiet: EW x 0,85 (Demografiefaktor) = 214,2 EZD AW 32

33 Bereich AWA Fuchsberg Pro-Kopf-Belastung Vergangenheit: Investitionen Einwohnerzahl Pro-Kopf-Belastung Vergangenheit : Demografie = Einwohner Demografie : 214,2 EZD AW = PKB/EZD AW PKB = Pro-Kopf-Belastung EZD AW = Einwohnerzahl Demografie Abwasser 33

34 Bereich AWA Fuchsberg Ergebnis getrennte Betrachtung: Härtefallschwelle 1 Mind. Ist: PKB/EZD AW PKB/ EZD AW Es fehlen: PKB/ EZD AW = Investition Härtefallschwelle 2 Mind. Ist: PKB/EZD AW PKB/ EZD AW Es fehlen: PKB/ EZD AW = Investition PKB = Pro-Kopf-Belastung EZD AW = Einwohnerzahl Demografie Abwasser 34

35 Gemeinsame Betrachtung mit der WV Kührieder Gruppe 35

36 Einwohnerzahl mit Demografiefaktor zum : Einwohner mit Hauptwohnsitz gesamtes Gemeindegebiet zum : 2018 EW Einwohner mit Hauptwohnsitz gesamtes Gemeindegebiet zum : 1862 EW 1862 EW : 2018 EW = 0,92 0,92 im Quadrat = 0,85 (= Demografiefaktor) zum angeschlossene Einwohner mit Hauptwohnsitz im Satzungsgebiet: EW x 0,85 (Demografiefaktor) = 540 EZD WV 36

37 Pro-Kopf-Belastung Vergangenheit: Investitionen Einwohnerzahl Pro-Kopf-Belastung Vergangenheit : Demografie = Einwohner Demografie : 540 EZD WV = PKB/EZD WV Stand: PKB = Pro-Kopf-Belastung EZD WV = Einwohnerzahl Demografie Wasserversorgung 37

38 Ergebnis gemeinsame Betrachtung: Härtefallschwelle 1 Mind. Ist: PKB/EZD AW+WV PKB/ EZD AW PKB/ EZD WV Gesamt-Ist: PKB/ EZD AW+WV Es fehlen: 909 PKB/EZD AW+WV Möglichkeiten: WV: 909 x 540 = oder AW: 909 x 214,2 = = Investition oder Härtefallschwelle 2 Mind. Ist: PKB/EZD AW+WV PKB/ EZD AW PKB/ EZD WV Gesamt-Ist: PKB/ EZD AW+WV Es fehlen: PKB/ EZD AW+WV Möglichkeiten: WV: x 540 EW = oder AW: x 214,2 EW = = Investition oder PKB = Pro-Kopf-Belastung EZD AW+WV = Einwohnerzahl Demografie Abwasser + Wasserversorgung 38

39 Ergebnis: Da die RZWas 2016 schwerpunktmäßig auf die Förderung von Leitungen abstellt und die Sanierung der Wasserversorgung der Kührieder Gruppe bereits begonnen hat, führt eine gemeinsame Betrachtung zu einer höheren Förderung, da ab dem ersten Leitungsmeter eine Förderung möglich ist. 39

40 Ergebnis: Somit kann mit dem Bau der AWA Fuchsberg erst begonnen werden, wenn im Bereich der WV Kührieder Gruppe aufgrund der derzeit laufenden Sanierung Ausgaben in Höhe von getätigt wurden. Dieser Wert wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 erreicht. Folge: Erklärung des Erreichens der Härtefallschwelle 1 40

41 Ergebnis: Die Härtefallschwelle 2 würde z. B. bei folgenden Investitionen erreicht: WV: oder AW:

42 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Vorhandenes Kanalsystem Mischwasserkanalisation Regenwasser und häusliches Schmutzwasser im selben Freispiegelkanal

43 Kanalzustand Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Kamerauntersuchung 2017 Hoher Fremdwasserzulauf aus - Undichten Kanälen - Undichten Hausanschlüssen - Quellzuläufen - Drainagen

44 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Grundsatz der Abwasserreinigung Abwasserreinigung nicht durch Verdünnung des Schmutzwassers! Kein Fremdwasser!

45 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel IN KANÄLEN ZUR KLÄRANLAGE DÜRFEN NICHT EINGELEITET WERDEN: Drainagen und Quellen

46 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Mischsystem im Wasserrecht Nach 55 des Wasserhaushaltsgesetzes: Niederschlagswasser ist ohne Vermischung mit Schmutzwasser direkt dem Gewässer zuzuführen. Das Mischsystem ist nicht mehr zulässig. Es ist ein Trennsystem zu erstellen!

47 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Umwandlung in ein Trennsystem 1 neuer Schmutzwasserkanal 1 Regenwasserkanal (bestehender Mischwasserkanal)

48 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Varianten Schmutzwasserkanal als - Neuer Freispiegelkanal oder - Druckentwässerung oder - Vakuumkanalisation Bestehender Mischwasserkanal als - Regenwasserkanal

49 Variante Freispiegelkanalisation im Trennsystem - Neuer Schmutzwasserkanal DN 250 parallel dem vorhanden Mischwasserkanal ca Meter Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel - Einbautiefe zwischen 2,50 und 3,00 Meter - Aufteilen aller Hausanschlüsse auf Schmutzwasser und auf Regenwasser (2 getrennte Anschlüsse erforderlich) - Best. Mischwasserkanal wird Regenwasserkanal (Kanal ist teilzusanieren)

50 Variante Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Druckentwässerung im Trennsystem - Druckleitung parallel dem vorhanden Mischwasserkanal Einbautiefe min 1,50 Meter, Gesamtlänge ca m - Einzelpumpwerk für jedes Haus (ca. 80 Pumpwerke) - Aufteilen aller Hausanschlüsse auf Schmutzwasser und auf Regenwasser (2 getrennte Anschlüsse erforderlich) - Best. Mischwasserkanal wird Regenwasserkanal (Kanal ist teilzusanieren)

51 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Druckentwässerung im Trennsystem

52 Variante Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Vakuumentwässerung im Trennsystem - Vakuumleitung parallel dem vorhanden Mischwasserkanal Einbautiefe 1,30-1,50 Meter, Gesamtlänge ca m - Vakuumstation bei der jetzigen Kläranlage - Aufteilen aller Hausanschlüsse auf Schmutzwasser und auf Regenwasser (2 getrennte Anschlüsse erforderlich) - Best. Mischwasserkanal wird Regenwasserkanal (Kanal ist teilzusanieren)

53 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Vorteile / Nachteile der Systeme

54 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Freispiegelkanal günstig: Abwasser fließt frei ab, keine Stromkosten ungünstig: Durch die große Einbautiefe (2,5-3,0m) hohe Herstellungskosten Hohes Untergrundrisiko wegen großer Einbautiefe (Fels) Unflexibel in der Verlegung (Ausweichen von Hindernissen) Schwierige Einbauverhältnisse neben bereits bestehenden Kanal (neuer Kanal muss tiefer als best. Kanal eingebaut werden) Lange Bauzeit Fremdwasserzulauf im Laufe der Zeit möglich

55 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Druckentwässerung günstig: Geringe Einbautiefe, dadurch Einsparung bei der Herstellung Flexible Leitungsverlegung (Umfahrung von Hindernissen) keine Schächte, kein Fremdwasser ungünstig: Wartung der ca. 80 Einzelpumpwerke, Strom

56 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Vakuumentwässerung günstig: Geringe Einbautiefe, dadurch Einsparung bei der Herstellung Flexible Leitungsverlegung (Umfahrung von Hindernissen) kurze Bauzeit keine Schächte, kein Fremdwasser ungünstig: Wartung der 2 Vakuumpumpen, Strom

57 Vakuumsystem Beispiele Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel

58 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel

59 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel VAKUUM-HAUSANSCHLUSSSCHACHT

60 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel

61 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel Vakuumleitung mit Steigung nach oben

62 Dipl. Ing. Univ. Josef Rummel

63 Umgang mit Regenwasser 63

64 Grundlage: Prüfung hat nach dem Merkblatt DWA-M 153: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser zu erfolgen. DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. 64

65 Ergebnis der Überprüfung: Regenrückhaltebecken (RRB) ist zwingend erforderlich Regenrückhaltebecken muss eine Mindestgröße von rd. 600 cbm haben 65

66 Berechnungen bei Bau einer Kläranlage in Fuchsberg AWA Fuchsberg als weiterhin rechtlich selbständige Einrichtung Art. 21 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) 66

67 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg A) Brauereiabwasser ohne Vorbehandlung Ausbaugröße Kläranlage 2900 EW (2500 Brauerei Gemeinde) Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation ohne RZWas 2016 (Situation bis ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,76 78,48 0,00 Vakuum ,34 75,14 0,00 Freispiegel ,13 81,52 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 67

68 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg A) Brauereiabwasser ohne Vorbehandlung Ausbaugröße Kläranlage 2900 EW (2500 Brauerei Gemeinde) Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,57 68,98 0,00 Vakuum ,16 65,64 0,00 Freispiegel ,95 72,01 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 68

69 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg A) Brauereiabwasser ohne Vorbehandlung Ausbaugröße Kläranlage 2900 EW (2500 Brauerei Gemeinde) Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation ohne RZWas 2016 (Situation bis ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,67 93,90 0,00 Vakuum ,26 90,56 0,00 Freispiegel ,26 98,59 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 69

70 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg A) Brauereiabwasser ohne Vorbehandlung Ausbaugröße Kläranlage 2900 EW (2500 Brauerei Gemeinde) Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,79 70,70 0,00 Vakuum ,37 67,35 0,00 Freispiegel ,37 75,39 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 70

71 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg B) Brauerei mit Misch- und Ausgleichsbecken Ausbaugröße Kläranlage 2150 EW (1750 Brauerei Gemeinde) Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation ohne RZWas 2016 (Situation bis ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,05 64,79 0,00 Vakuum ,64 61,44 0,00 Freispiegel ,43 67,82 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 71

72 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg B) Brauerei mit Misch- und Ausgleichsbecken Ausbaugröße Kläranlage 2150 EW (1750 Brauerei Gemeinde) Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,87 55,28 0,00 Vakuum ,46 51,94 0,00 Freispiegel ,25 58,31 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 72

73 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg B) Brauerei mit Misch- und Ausgleichsbecken Ausbaugröße Kläranlage 2150 EW (1750 Brauerei Gemeinde) Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation ohne RZWas 2016 (Situation bis ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,97 80,20 0,00 Vakuum ,55 76,86 0,00 Freispiegel ,55 84,90 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 73

74 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg B) Brauerei mit Misch- und Ausgleichsbecken Ausbaugröße Kläranlage 2150 EW (1750 Brauerei Gemeinde) Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,08 57,00 0,00 Vakuum ,67 53,66 0,00 Freispiegel ,67 61,70 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 74

75 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg C) Brauerei mit aerober oder anerober Vorbehandlung Ausbaugröße Kläranlage 800 EW (400 Brauerei Gemeinde) Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation ohne RZWas 2016 (Situation bis ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,38 43,26 0,00 Vakuum ,96 39,92 0,00 Freispiegel ,75 46,30 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 75

76 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg C) Brauerei mit aerober oder anerober Vorbehandlung Ausbaugröße Kläranlage 800 EW (400 Brauerei Gemeinde) Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,20 33,76 0,00 Vakuum ,78 30,41 0,00 Freispiegel ,57 36,79 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 76

77 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg C) Brauerei mit aerober oder anerober Vorbehandlung Ausbaugröße Kläranlage 800 EW (400 Brauerei Gemeinde) Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation ohne RZWas 2016 (Situation bis ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,29 58,68 0,00 Vakuum ,88 55,33 0,00 Freispiegel ,88 63,37 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 77

78 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg C) Brauerei mit aerober oder anerober Vorbehandlung Ausbaugröße Kläranlage 800 EW (400 Brauerei Gemeinde) Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,41 35,47 0,00 Vakuum ,99 32,13 0,00 Freispiegel ,99 40,17 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 78

79 Abwasser der Brauerei in Fuchsberg Ergebnis der Gespräche mit der Brauerei in Fuchsberg: Brauerei kümmert sich um die Abwasserbeseitigung für ihren Betrieb selbst 79

80 Abwasser der Brauerei in Fuchsberg Ergebnis der Gespräche mit der Brauerei in Fuchsberg: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Brauerei, dass eine Abnahme der Abwässer nicht mehr durch die Gemeinde erfolgt. Eine Übernahme der Abwässer ist aufgrund ihrer Art und Menge gemäß 4 Abs. 3 EWS nicht mehr möglich. 80

81 Abwasser der Brauerei in Fuchsberg Hinsichtlich der Abwässer der Brauerei wird das Anschluss- und Benutzungsrecht ausgeschlossen. Die Brauerei verpflichtet sich, bis zur Inbetriebnahme der neuen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde, eine voll funktionsfähige Kläranlage für ihren Bereich zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Dies muss bis spätestens Juni/Juli 2019 erfolgt sein. 81

82 Abwasser der Brauerei in Fuchsberg Die jetzigen Klärteiche werden von der Brauerei künftig nicht genutzt. Der bisherige Klärteich 1 wird von der Gemeinde als Regenrückhaltebecken umgebaut und genutzt (mögliches Speichervolumen 1100 cbm); die Eigentumsverhältnisse diesbezüglich werden endgültig geklärt. Die Brauerei wird aus dem in 1 der Entwässerungssatzung (EWS) definierten Geltungsbereich herausgenommen. 82

83 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg D) Gemeinde ohne Brauerei Ausbaugröße Kläranlage 400 EW Gemeinde Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation ohne RZWas 2016 (Situation bis ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,28 34,46 0,00 Vakuum ,87 31,11 0,00 Freispiegel ,66 37,49 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 83

84 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg D) Gemeinde ohne Brauerei Ausbaugröße Kläranlage 400 EW Gemeinde Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,10 24,95 0,00 Vakuum ,69 21,61 0,00 Freispiegel ,48 27,98 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 84

85 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg D) Gemeinde ohne Brauerei Ausbaugröße Kläranlage 400 EW Gemeinde Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation ohne RZWas 2016 (Situation bis ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,20 49,87 0,00 Vakuum ,78 46,53 0,00 Freispiegel ,78 54,57 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 85

86 Berechnungen bei eigener Kläranlage in Fuchsberg D) Gemeinde ohne Brauerei Ausbaugröße Kläranlage 400 EW Gemeinde Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,31 26,67 0,00 Vakuum ,90 23,33 0,00 Freispiegel ,90 31,37 0,00 Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 86

87 Überrechnung der Sammelkläranlage Teunz unter Berücksichtigung des Anschlusses der Ortsteile Fuchsberg und Burkhardsberg mit Schmutzwasser 87

88 Warum wurde diese Variante in die Überlegungen aufgenommen? Bauliche Anlagen (somit auch die Kläranlage) werden erst ab der Härtefallschwelle 2 gefördert. o Wenn überhaupt würde sich eine max. Förderung von (= 252 EW x 250 /EW) für die baulichen Anlagen errechnen. Eine Verbundleitung zur Sammelkläranlage nach Teunz wird bereits ab der Härtefallschwelle 1 gefördert. o Hier ist eine Förderung von (= 875 m x 150 /m) möglich. 88

89 Überrechnung der Sammelkläranlage Teunz unter Berücksichtigung des Anschlusses der Ortsteile Fuchsberg und Burkhardsberg mit Schmutzwasser: Fuchsberg, Burkhardsberg: Kläranlage Teunz: aktuell angeschlossen: Reserven für Gemeindeteil Teunz: Reserven für restlich angeschlossene Orte: Gesamtanschluss derzeit: Fuchsberg, Burkhardsberg: Reserven Fuchsberg, Burkhardsberg: Summe: 300 EW EW Reserve 2300 EW ausgelegt Reinigungsleistung sehr gut 1325 EW 520 EW 55 EW 1900 EW 300 EW 100 EW 2300 EW 89

90 Überrechnung der Sammelkläranlage Teunz Ergebnis: Ein Anschluss der Gemeindeteile Fuchsberg und Burkhardsberg mit deren Schmutzwasser an die Sammelkläranlage Teunz ist möglich. Die Sammelkläranlage Teunz würde damit bei max bis 1700 EW liegen. Bei der Kläranlagengröße von 2300 EW steht eine Zukunftsreserve von mindestens 600 bis 700 EW zur Verfügung. 90

91 Berechnungen zur Ableitung des Schmutzwassers der Gemeindeteile Fuchsberg und Burkhardsberg zur Sammelkläranlage Teunz 91

92 Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Prüfung der Varianten: Abwasserreinigung in der Kläranlage Teunz Abwasserreinigung in einer eigenen Kläranlage in Fuchsberg in ihrer Wirtschaftlichkeit über einen Zeitraum von 50 Jahren. 92

93 Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Grundlage für die Prüfung: Der Kostenvergleich wird nach den Grundsätzen der Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsberechnungen (KVR-Leitlinien) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erstellt. Berücksichtigt werden: - Herstellungskosten (Baukosten) - Reinvestitionskosten (z. B. Wiederbeschaffungskosten von Bauteilen nach einer gewissen Nutzungsdauer bzw. Lebensdauer nach LAWA) - Betriebskosten Ergebnis ist der sogenannte Projektkostenbarwert. 93

94 Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Ergebnis der Prüfung: Projektkostenbarwerte über einen Zeitraum von 50 Jahren: Abwasserreinigung in der Kläranlage Teunz: ,03 Abwasserreinigung in der Kläranlage Fuchsberg: ,58 94

95 Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Ergebnis der Prüfung: Baukosten Verbundleitung nach Teunz günstiger Baukosten für eigene Kläranlage in Fuchsberg Förderung für Verbundleitung nach Teunz höher als Förderung für eigene Kläranlage in Fuchsberg Ergebnis LAWA-Berechnung: Projektkostenbarwert bei Abwasserreinigung in der Kläranlage Teunz günstiger als bei eigener Reinigung in Fuchsberg 95

96 Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Prüfung der Varianten: Abwasserreinigung in der Kläranlage Teunz Abwasserreinigung in einer eigenen Kläranlage in Fuchsberg Damit ist die Ableitung des Abwassers aus Fuchsberg nach Teunz und Reinigung in der dortigen Sammelkläranlage die wirtschaftlichere Lösung. 96

97 Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Exkurs in das Beitragsrecht: Kalkulation - Vereinfachte Darstellung Bisherige Herstellungskosten Wasserversorgung Bisherige Investitionskosten Kührieder Gruppe Abwasseranlage Teunz + Künftige Künftige Herstellungskosten Investitionskosten für Erweiterung Abwasseranlage um die Fuchsberg Ortschaften Weiherhäusl und Ödmiesbach Grundstücks- Grundstücks- und Geschossflächen Geschossflächen Altanschließer Wasserversorgung Abwasseranlage Kührieder Teunz Gruppe + + Grundstücks- und Grundstücks- Geschossflächen und Geschossflächen Abwasseranlage Ortschaften Fuchsberg Weiherhäusl und Ödmiesbach = Investitionskosten gesamt./. Zuwendungen./. Straßenentwässerungsanteil = nicht gedeckte Kosten = Grundstücks- und Geschossflächen gesamt Gewichtung: 1/3 der nicht gedeckten Kosten auf Grundstücksflächen 2/3 der nicht gedeckten Kosten auf Geschossflächen

98 Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Gemeinde ohne Abwasser Brauerei Variante 1 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Sanierung bestehender Mischwasserkanal zur Nutzung als Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,84 13, Vakuum ,75 12, Freispiegel ,92 13, Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 98

99 Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Gemeinde ohne Abwasser Brauerei Variante 2 Trennsystem: * Neubau Schmutzwasserkanal * Neubau Regenwasserkanal Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Druck ,88 13, Vakuum ,80 12, Freispiegel ,00 14, Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würden sich Herstellungsbeiträge je nach gewähltem Verfahren von bis zu ergeben. 99

100 Ohne Brauerei! Baukosten Förderung Beitragssatz Gr.Fläche /qm Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Trennsystem: Neubau SW, Sanierung MW zu RW Druck ,84 13, Vakuum ,75 12, Freispiegel ,92 13, Ableitung zur Sammelkläranlage Teunz Trennsystem: Neubau SW, Neubau RW Druck ,88 13, Vakuum ,80 12, Freispiegel ,00 14, Eigene Kläranlage in Fuchsberg Trennsystem: Neubau SW, Sanierung MW zu RW Druck ,10 24,95 0,00 Vakuum ,69 21,61 0,00 Freispiegel ,48 27,98 0,00 Eigene Kläranlage in Fuchsberg Trennsystem: Neubau SW, Neubau RW Druck ,31 26,67 0,00 Vakuum ,90 23,33 0,00 Freispiegel ,90 31,37 0,00 100

101 Wirtschaftlichkeitsberechnung Ortsnetz nach LAWA 101

102 Wirtschaftlichkeitsberechnung Ortsnetz nach LAWA 102

103 Zusammenfassung der Berechnungen: Unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte ist folgende Variante die Wirtschaftlichste: Ableitung des Schmutzwassers zur Sammelkläranlage Teunz ohne Brauerei Brauerei sorgt für eigene Entwässerung Trennsystem im Ortsnetz Fuchsberg Neubau eines Schmutzwasserkanals als Vakuumsystem 103

104 Zusammenfassung der Berechnungen: Unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte ist folgende Variante die Wirtschaftlichste: Sanierung des bestehenden Mischwasserkanals zur künftigen Nutzung als Regenwasserkanal Umbau des Teich 1 der bestehenden Kläranlage Fuchsberg zu einem Regenrückhaltebecken 104

105 Zusammenfassung der Berechnungen: Unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte ist folgende Variante die Wirtschaftlichste: Mit dem Bau der Abwasserleitungen in Fuchsberg werden gleichzeitig auch die Wasserleitungen erneuert (Nutzung von Synergieeffekten bei den Baukosten) 105

106 Zusammenfassung der Berechnungen: Die endgültige Entscheidung, welche Variante zur Ausführung kommt, muss vom Gemeinderat der Gemeinde Teunz getroffen werden. Um keine Fördernachteile zu bekommen, muss diese Beschlussfassung in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen. Anschließend: Erstellung der Feinplanung Erstellung der Ausschreibungsunterlagen Öffentliche Ausschreibung des Projekts 106

107 Zusammenfassung der Berechnungen: Zusammengefasst nochmals die Daten dieser Variante: Kalkulation mit RZWas 2016 (Situation seit ) Neubau SW, Sanierung MW und Nutzung als RW Baukosten Förderung Vorl. Beitragssatz Gr.Fläche /qm Vorl. Beitragssatz Ge.Fläche /qm Defizit Vakuum ,75 12, Bei beispielsweise qm Grundstücksfläche und 400 qm Geschossfläche würde sich Herstellungsbeitrag von ergeben. Abwasserreinigung in der Sammelkläranlage Teunz wirtschaftlicher als in einer eigenen Kläranlage in Fuchsberg (LAWA-Berechnung) Ortskanalisation im Vakuumsystem die wirtschaftlichste Variante (LAWA-Berechnung) WICHTIG: Die Kalkulation der endgültigen Beitragssätze erfolgt, sobald dies förder- und beitragsrechtlich möglich ist. Das zugrundeliegende Zahlenmaterial wird dann zu diesem Zeitpunkt sehr präzise und genau sein. Änderungen an den Beitragssätzen sind deshalb noch möglich. Die derzeitige Kalkulation beruht auf der Kostenschätzung. 107

108 Beitragsbeispiele Grundstücksfläche: qm Geschossfläche: 350 qm Grundstücksfläche: qm Geschossfläche: 450 qm Grundstücksfläche: qm Geschossfläche: 350 qm Grundstücksfläche: qm Geschossfläche: 400 qm Grundstücksfläche: qm Geschossfläche: 600 qm Grundstücksfläche: qm Geschossfläche: qm Voraussichtlicher Herstellungsbeitrag Davon 20 % 6.181, , , , , , , , , , , ,00 108

109 Fälligkeiten der einzelnen Vorauszahlungen bzw. Raten * Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung ** Herstellungsbeitrag Entwässerung Fälligkeiten Beiträge: * Wasser: 20 % Herbst 2017 * Wasser: 20 % Frühjahr 2018 * Wasser:20 % Herbst 2018 * Wasser: 20 % Frühjahr 2019 ** Kanal: 20 % Herbst 2019 * Wasser: Rest im Laufe des Jahres 2020 ** Kanal: 20 % im Laufe des Jahres 2020 (abgestimmt mit der Endabrechnung Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung) ** Kanal: 20 % Frühjahr 2021 ** Kanal: 20 % Herbst 2021 ** Kanal: 20 % Frühjahr

110 Regelung zur Vermeidung von Härten bei der Beitragserhebung Sachverhalt: Mit den anstehenden Maßnahmen im Bereich der Abwasseranlage Fuchsberg entsteht für das Gebiet der Gemeindeteile Fuchsberg und Burkhardsberg eine völlig neue Anlage (gemeinsam mit der AWA Teunz räumliche Erweiterung), welche beitragsrechtlich völlig neu zu betrachten ist. 110

111 Problematik: Soweit in den vergangenen Jahren für die derzeitige Abwasseranlage Beiträge entrichtet wurden, z. B. Geschossflächenmehrungen, neue Baugrundstücke oder auch die Kanalisation für die Ortschaft Burkhardsberg, fallen rechtlich nunmehr wieder Herstellungsbeiträge für diese Fälle in voller Höhe an. 111

112 Lösungsansatz: Es wird in die Satzung eine Härtefallregelung aufgenommen, welche in der Vergangenheit bezahlte Herstellungsbeiträge zu einem bestimmten abgestaffelten Prozentsatz anrechenbar machen. 112

113 Lösung im konkreten Fall: Entwurf für Text in der Beitrags- und Gebührensatzung: Für Grundstücke, die in den Jahren von 2003 bis 2019 nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom., Beiträge bezahlt wurden, werden Ermäßigungen gewährt. Die Ermäßigung berechnet sich nach folgender Formel: Beitragszahlung aus den Jahren 2003 bis 2019 aufgrund der Beitrags- und Gebührensatzung vom. x Prozentsatz der Ermäßigung 113

114 Lösung im konkreten Fall: Es gelten folgende Prozentsätze bei der Berechnung der Ermäßigung: a) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019: 100 % b) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2014, 2015: 90 % c) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2012, 2013: 80 % d) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2010, 2011: 70 % e) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2008, 2009: 60 % f) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2007: 50 % g) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2006: 40 % h) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2005: 30 % i) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2004: 20 % j) Bei einer Beitragszahlung in den Jahren 2003: 10 % 114

115 Lösung im konkreten Fall: Maßgebend ist das Jahr in dem die Gemeinde die endgültige Beitragsschuld durch Bescheid festgesetzt hat. Klargestellt wird, dass für den Bereich der Ortschaft Burkhardsberg das Datum des Endabrechnungsbescheides und nicht das des Vorauszahlungsbescheides maßgebend ist. 115

116 Künftige rechtliche Behandlung der Abwasseranlagen Teunz und Fuchsberg: Anlagen sind technisch miteinander verbunden Folge: es entfällt die Möglichkeit der rechtlichen Trennung Beide Anlagen sind zu einer rechtlich selbstständigen Anlage nach Art. 21 BayGO zusammenzuführen: Folge: eine gemeinsame Entwässerungssatzung eine gemeinsame Beitrags- und Gebührensatzung eine gemeinsame Beitragskalkulation (gleiche Beitragssätze) eine gemeinsame Gebührenkalkulation (gleiche Gebührensätze) 116

117 Für die jetzige Abwasseranlage Teunz ist der Anschluss der Gemeindeteile Fuchsberg und Burkhardsberg eine sogenannte räumliche Erweiterung, welche für die Anschlussnehmer der jetzigen Abwasseranlage Teunz keine weitere Beitragspflicht auslöst. 117

118 Zu Nr. 5.4 NBest-Was 2016 Verpflichtung zur Teilnahme an einem Benchmarking-Projekt 118

119 Die Teilnahme an einem Benchmarking- Projekt soll den Nachweis führen, dass die Gemeinden in der Abwasserentsorgung leistungsfähig sind und eine effiziente, kundenorientierte und wettbewerbsfähige Dienstleistung bieten. In Bayern wird das Benchmarking alle zwei Jahre für die Gemeinden angeboten. 119

120 Das Projekt bietet den bayerischen Abwasserentsorgern die Möglichkeit, sich auf anonymer Basis mit anderen Unternehmen zu vergleichen und dadurch die eigene Leistungserbringung einzuordnen und gezielt zu verbessern. 120

121 Zu Nr. 5.4 NBest-Was 2016 Verpflichtung zur Teilnahme am Benchmarking Diese Pflicht gilt ausnahmslos, auch wenn der Vorhabensträger keine Kläranlage betreibt oder wenn die Zuwendung gering ausfällt. Wenn innerhalb von drei Jahren ab Zuwendungsbescheid keine Teilnahme am Benchmarking nachgewiesen wird, stellt dies einen Auflagenverstoß dar, der entsprechend Art. 49 BayVwVfG nach Ermessensabwägung zu einer Kürzung der Zuwendung um etwa 5 bis 15 % führen kann. 121

122 Abstimmung von förderrechtlichen Vorgaben und beitragsrechtlichen Regeln Um eine optimale Förderung generieren zu können, ist zwingend folgender Ablauf einzuhalten: Ausschluss der Brauerei vom Anschluss- und Benutzungsrecht (Stichwort: Planungssicherheit) Erklärung der Härtefallschwelle 1 (Förderung ab dem ersten Leitungsmeter) Baubeginn: voraussichtlich Mitte 2018 (Fertigstellung und Endabrechnung mit den Baufirmen spätestens Ende 2019) 122

123 Abstimmung von förderrechtlichen Vorgaben und beitragsrechtlichen Regeln Zusammenlegung der Abwasseranlagen Fuchsberg und Teunz zu einer rechtlich selbstständigen Entwässerungsanlage Beginn der ratenweisen Beitragserhebung für den Bau der Abwasseranlage Fuchsberg 123

124 Wie wird mit den Ortsstraßen verfahren? Nach Erstellung der Feinplanung wird diese Problematik weiter analysiert. Grundsätzlich gilt, dass jene Bereiche, welche durch den Bau der Wasserversorgung bzw. Entwässerung benötigt werden, wieder entsprechend hergestellt werden müssen. Restbreiten: Wird lediglich die Asphaltschicht erneuert, wird man wohl von einer nicht beitragsfähigen Unterhaltsmaßname sprechen müssen. Wird jedoch auf einer bestimmten Mindestlänge auch der Unterbau erneuert, steht die Erhebung von Ausbaubeiträgen im Raum. Dies muss jedoch jeweils am konkreten Fall rechtlich geklärt werden. Sollte dieser Fall eintreten, werden selbstverständlich die betroffenen Grundstückseigentümer entsprechend informiert. 124

125 Fragen / Diskussion 125

126 Schlusswort 126

127 Danke für Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit! 127

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