Von A bis Z Stichworte zum Vorbereitungsdienst nach der OVP in der Fassung vom 25. April 2016 kurz und knapp erklärt

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1 Seminar für das Lehramt an Berufskollegs Redinghovenstraße 9 Telefon: Düsseldorf Seminar-BK@zfsl-Duesseldorf.nrw.de Von A bis Z Stichworte zum Vorbereitungsdienst nach der OVP in der Fassung vom 25. April 2016 kurz und knapp erklärt Bildquelle: CC-BY-NC Ann Arbor District Library Eine Handreichung für Ausbildungslehrkräfte und Ausbildungsbeauftragte Düsseldorf 2018

2 2 Stichworte Seite ANHÖRUNG DER/DES AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTEN. 5 ANRECHNUNGSSTUNDEN. 5 ARBEITSZEIT 5 AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTE (ABB) 5 AUSBILDUNGSKOORDINATOR/-IN (AKO) (veraltet) vgl. AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTE AUSBILDUNGSLEHRERGUTACHTEN (veraltet) vgl. BEURTEILUNGSBEITRAG LEHRKRAFT AUSBILDUNGSPROGRAMM DER SCHULE. 6 AUSBILDUNGSPROGRAMM DES SEMINARS vgl. SEMINARAUSBILDUNG AUSBILDUNGSSCHULEN AUSBILDUNGSSTAND 6 AUSBILDUNGSUNTERRICHT.. 7 BEAMTENVERHÄLTNIS AUF WIDERRUF 7 BEDARFSDECKENDER UNTERRICHT (BDU) 7 BERATUNG VON LEHRAMTSANWÄRTER/-INNEN... 7 BESOLDUNG. 8 BESTEHEN DER STAATSPRÜFUNG... 8 BEURTEILUNGSBEITRAG (BB) DER AUSBILDUNGSLEHRKRAFT... 8 BEURTEILUNGSBEITRAG (BB) DER FACHLEITUNG.. 9 COACHING - Vgl. PERSONENORIENTIERTE BERATUNG MIT COACHING-ELEMENTEN EINGANGS- UND PERSPEKTIVGESPRÄCH (EPG) 10 ENTLASTUNGSSTUNDEN VGL. ANRECHNUNGSSTUNDEN EXAMENSNOTE. 10 FACHLEITERGUTACHTEN (veraltet) vgl. BEURTEILUNGSBEITRAG DER FACHLEITUNG FACHSEMINAR.. 11 FÄCHER FORTBILDUNGEN FÜR AUSBILDUNGSLEHRKRÄFTE. 11 FORTBILDUNGEN FÜR LEHRAMTSANWÄRTER/-INNEN.. 12 HANDLUNGSFELDORIENTIERUNG. 12 HAUPTSEMINAR (veraltet) vgl. KERNSEMINAR HAUSARBEIT (veraltet) vgl. SCHRIFTLICHE ARBEIT INTENSIVPHASE 12

3 3 KERNCURRICULUM KERNSEMINAR.. 13 KOLLOQUIUM 13 KOMPETENZORIENTIERUNG. 14 KLASSENARBEITEN.. 14 KLASSENFAHRTEN VGL. SCHULFAHRTEN LANDESPRÜFUNGSAMT (LPA). 14 LANGZEITBEURTEILUNG DER SCHULE. 14 LANGZEITBEURTEILUNG DES ZENTRUMS FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG LEHRAMTSANWÄRTER/-IN (LAA). 16 LEHRPROBE.. 16 MEHRARBEIT 16 MINISTERIUM FÜR SCHULE UND BILDUNG (MSB) ORDNUNG DES VORBEREITUNGSDIENSTES (OVP) ORDNUNG ZUR BERUFSBEGLEITENDEN AUSBILDUNG IM SEITENEINSTIEG (OBAS).. 17 PÄDAGOGISCHE HALBWOCHE (PÄWO) PERSONENORIENTIERTE BERATUNG MIT COACHING-ELEMENTEN (POB-C). 18 PERSONENORIENTIERUNG PRÄSENZZEITEN AN DER SCHULE 19 PRÜFUNGSAUSSCHUSS 19 ROLLENVERSTÄNDNIS ALS AUSBILDUNGSLEHRKRAFT 20 QUELLEN (UMGANG MIT QUELLEN) SCHRIFTLICHE ARBEIT. 21 SCHULFAHRTEN 21 SCHULLEITUNGSGUTACHTEN (veraltet) vgl. LANGZEITBEURTEILUNG DER SCHULE SELBSTSTÄNDIGER UNTERRICHT 21 SEMINARAUSBILDUNG.. 22 SEMINARTAG 22 STAATSPRÜFUNG. 22 STUDIENREFERENDAR/-IN 22 STUDIENSEMINAR (veraltet) vgl. ZENTRUM F. SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG ÜBERSTUNDEN vgl. MEHRARBEIT

4 4 UNTERRICHTSBESUCH. 23 UNTERRICHTSENTWURF.. 23 UNTERRICHTSNACHBESPRECHUNG. 23 UNTERRICHTSPRAKTISCHE PRÜFUNG (UPP). 24 UNTERRICHTSVERTEILUNG vgl. AUSBILDUNGSUNTERRICHT VORBEREITUNGSDIENST.. 25 ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG (ZFSL) 25 QUELLENVERZEICHNIS. 26

5 5 ANHÖRUNG DER/DES AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTEN Am Prüfungstag soll vor Eintritt in die Unterrichtspraktischen Prüfungen [ ] die oder der Ausbildungsbeauftragte oder eine Vertretung zu ausbildungs- und prüfungsrelevanten Aspekten gehört werden ( 32 Abs. 6 OVP). Zu diesen Aspekten gehören beispielsweise die allgemeine Ausbildungssituation, die Situation der Fächer, in denen der Prüfling unterrichtet hat, sowie die Situation der Lerngruppen, in denen die Unterrichtspraktischen Prüfungen stattfinden. Bei der Anhörung kann der Prüfling anwesend sein. Aussagen zur Eignung und den bisher erbrachten Leistungen des Prüflings dürfen nicht getroffen werden (vgl. LPA 2017c, S. 9) (vgl. auch STAATSPRÜFUNG). ANRECHNUNGSSTUNDEN Von den insgesamt [von der auszubildenden Lehrkraft] im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts erhält die Schule für Ausbildungszwecke insgesamt zwei Anrechnungsstunden ( 11 Abs. 6 OVP). ARBEITSZEIT Die Ausbildung an der Schule umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Dazu zählen Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht) ( 11 Abs. 3 und 5 OVP) (vgl. auch AUSBILDUNGSUNTERRICHT). Für die Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sind 7 Wochenstunden vorgesehen ( 10 Abs. 1 OVP) (vgl. auch SEMINARAUSBILDUNG). Aus der Praxis: Mit insgesamt 21 Wochenstunden liegen die Referendarinnen und Referendare nur um 4,5 Wochenstunden unter dem Deputat einer Vollzeitkraft am Berufskolleg. Nach einer nur 3-monatigen Einführungsphase (Einführungsquartal) übernehmen die auszubildenden Lehrkräfte in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich 9 Wochenstunden selbstständigen Bildquelle: Filipp Kozachuk / snapwiresnaps.tumblr.com Unterricht. Da davon auszugehen ist, dass der Ausbildungsunterricht mit einem relativ hohen Vor- und Nachbereitungsaufwand verbunden ist, sollte davon abgesehen werden, Referendarinnen und Referendare mit außerunterrichtlichen Zusatzaufgaben über Gebühr zu belasten. AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTE (ABB) Ausbildungsbeauftragte werden von der Schulleitung im Benehmen mit der Lehrerkonferenz bestellt. Zu ihren Aufgaben gehören nach 13 Abs. 1 der OVP: Unterstützung der Kooperation zwischen Seminar und Schule; Koordination der Lehrerausbildung innerhalb der Schule;

6 6 Beratung der Schulleitung; Ergänzende Beratung und Unterstützung der Referendarinnen und Referendare; Regelmäßiger Einsatz als Ausbildungslehrkraft sowie Teilnahme an den Eingangs- und Perspektivgesprächen (EPGs). Nach 9 Abs. 1 der OBAS richtet sich die Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nach den Vorgaben des grundständigen Vorbereitungsdienstes. Damit sind die Ausbildungsbeauftragten auch für die OBAS-Ausbildung zuständig. Vor der abschließenden Erstellung der Langzeitbeurteilung seitens der Schulleitung soll der/dem Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis gegeben werden ( 16 Abs. 3 OVP). Aus der Praxis: Die OVP sieht eine Ausbildungspartnerschaft zwischen Schule und Seminar vor. Eine Schlüsselposition nehmen hierbei Ausbildungsbeauftragte ein, deren Bezeichnung und Aufgaben im Jahre 2011 neu formuliert wurden. Die Ausbildungsbeauftragten werden dabei als schulische Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter verstanden mit den Kernaufgaben schulinterne Koordination und Beratung sowie Kooperation zwischen Schule und Seminar. Ganz bewusst sind Ausbildungsbeauftragte nicht direkt an der Bewertung der Referendarinnen und Referendare beteiligt, sondern erhalten nur die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis. Auch an großen Schulen sollte nach den Hinweisen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung die Schulleitung nur eine Person mit der Aufgabe betrauen. Darüber hinaus ist es nach der Entscheidung der Schule sicherlich möglich, dass weitere Personen die Ausbildungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. AUSBILDUNGSPROGRAMM DER SCHULE Die Schulen entwickeln gemeinsam mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung schulische Ausbildungsprogramme auf der Grundlage des Kerncurriculums ( 14 OVP). AUSBILDUNGSSCHULEN Alle Schulen sind Ausbildungsschulen ( 11 Abs. 1 OVP). Die auszubildende Lehrkraft soll im Verlauf der Ausbildung in unterschiedlichen Jahrgangsstufen sowie, soweit vorhanden, in unterschiedlichen Schulstufen und Bildungsgängen eingesetzt werden ( 11 Abs. 4 OVP) (vgl. auch AUSBILDUNGSUNTERRICHT). AUSBILDUNGSSTAND Ausbildungsberatung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen, sie umfasst auch in der überfachlichen Ausbildung [Kernseminar] wiederholte, an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. Diese können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten ( 10 Abs. 5 OVP). Die Ausbildungsberatung orientiert sich am Anforderungsniveau des jeweiligen Ausbildungsabschnitts.

7 7 AUSBILDUNGSUNTERRICHT Die Ausbildung an der Schule umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Dazu zählen Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Hierbei sollen die Referendarinnen und Referendare in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und Bildungsgängen eingesetzt werden ( 11 Abs. 3-5 OVP). Für eine Referendargruppe, die ihren Vorbereitungsdienst im Mai eines Jahres beginnt, ergibt sich die folgende Unterrichtsverteilung während der Ausbildung: Quelle: Eigene Darstellung BEAMTENVERHÄLTNIS AUF WIDERRUF Der 18-monatige Vorbereitungsdienst und damit das Beamtenverhältnis auf Widerruf beginnen mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde am Tag der Vereidigung und enden mit dem Tag der Aushändigung des Zeugnisses der Staatsprüfung. BEDARFSDECKENDER UNTERRICHT (BDU) Eigentlich veraltete, dennoch sehr verbreitete Bezeichnung für selbstständigen Unterricht der Referendarinnen und Referendare. Vgl. SELBSTSTÄNDIGER UNTERRICHT. BERATUNG VON LEHRAMTSANWÄRTER/-INNEN Für Referendarinnen und Referendare sind die Ausbildungslehrkräfte die wichtigsten Personen im Vorbereitungsdienst! Die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer kennen das gesamte schulische Umfeld, den konkreten Unterrichtsalltag, die Schülerinnen und Schüler, den Unterrichtsstoff, die Stärken und Schwächen der Referendarin / des Referendars, evtl. auch die persönliche, private Situation der auszubildenden Lehrkraft. Vor diesem Hintergrund ist die Beratung von Referendarinnen und Referendaren durch die Ausbildungslehrkräfte im Vorbereitungsdienst von zentraler Wichtigkeit. Die konkrete Form der jeweiligen Zusammenarbeit sollte hierfür gemeinsam organisiert werden. Als hilfreich hat sich erwiesen:

8 8 Allgemeine Rahmenbedingungen klären (z.b. Dauer der Zusammenarbeit, Abgleich von Wünschen und Erwartungen), Kommunikationsformen vereinbaren (Wann und wie tauschen wir Informationen auf digitalem Wege aus?, z.b. Bis wann erwarte ich den Versand von bzw. die Antwort auf Mails?, Anrufe auch am Wochenende?), Absprachen zur Übernahme des Unterrichts (z.b. Hospitation, einzelne Unterrichtssequenzen, Einzelstunden, Reihe / Lernsituation, Team-Teaching), Beratungsbedarf klären (z.b. Beobachtungsschwerpunkte im Unterricht unter Anleitung, Unterstützungsangebote konkretisieren), Beratungs(zeit)raum schaffen (Wann können wir uns möglichst regelmäßig in Ruhe austauschen? Um welche Schwerpunkte soll es dabei gehen?). BESOLDUNG Während des Vorbereitungsdienstes besteht Anspruch auf Anwärterbezüge. Für die Höhe ist die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes desjenigen Lehramtes maßgebend, dessen Befähigungserwerb angestrebt wird (MSW NRW, 2017). Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Brutto-Grundbetrag für das Lehramt an Berufskollegs 1469,43 EUR. BESTEHEN DER STAATSPRÜFUNG Die Staatsprüfung ist bestanden, wenn die folgenden drei Werte jeweils mindestens ausreichend (4,00) sind ( 34 Abs. 2 OVP): das Gesamtergebnis (vgl. EXAMENSNOTE), die durch zwei geteilte Summe der Notenwerte für die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPP), die durch zwei geteilte Summe der Notenwerte für die beiden Langzeitbeurteilungen der Schule und des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Darüber hinaus müssen drei der vier Noten für die beiden Langzeitbeurteilungen sowie die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen mindestens ausreichend (4,00) sein. Ergibt die durch zwei geteilte Summe der Notenwerte für die beiden Langzeitbeurteilungen nicht mindestens die Note ausreichend (4,0), wird die Staatsprüfung ohne Durchführung von Prüfungsleistungen für nicht bestanden erklärt ( 16 Abs. 5 OVP). Beim Nichtbestehen der Staatsprüfung wird der Vorbereitungsdienst im Regelfall um 6 Monate verlängert. Die Staatsprüfung kann einmal wiederholt werden ( 38 Abs. 1 und 2 OVP). BEURTEILUNGSBEITRAG (BB) DER AUSBILDUNGSLEHRKRAFT Ausbildungslehrkräfte erstellen am Ende eines Ausbildungsabschnitts unverzüglich (!) einen fachbezogenen Beurteilungsbeitrag, der nicht (!) mit einer Note abschließt. Maßstab sind die im Kerncurriculum benannten Standards und Kompetenzen. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten ( 16 Abs. 2 OVP). Ein Ausbildungsabschnitt endet, wenn die Ausbilderin oder der Ausbilder wechselt. Die Referendarin bzw. der Referendar erhält unverzüglich eine Kopie des Beurteilungsbeitrages. Nur der Erhalt der Kopie wird mit Unterschrift bestätigt. Eine Gegenäußerung des Auszubildenden ist nicht möglich.

9 9 Aus der Praxis: Die Erstellung eines Beurteilungsbeitrages zielt auf die nachvollziehbare Einschätzung des individuellen Kompetenzstandes am Ende eines abgelaufenen Ausbildungsabschnitts. Je nach Beobachtungsspektrum können auch nur ausgewählte Handlungsfelder in den Fokus gerückt werden. Die Erstellung eines Beurteilungsbeitrages an Bedingungen zu knüpfen zum Beispiel an ein Minimum an Unterricht unter Anleitung ist nicht mit der OVP begründbar. Eine beschreibbare Formatvorlage finden Sie hier: Pfad: > Arbeitsbereich 2 > (Zweite) Staatsprüfung > OVP 2016 > Hinweise zu den Langzeitbeurteilungen (für Schulen) > Formular-Schule-Beurteilungsbeitrag BEURTEILUNGSBEITRAG (BB) DER FACHLEITUNG Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de Jede der beiden an der fachbezogenen Seminarausbildung beteiligten Personen erstellt am Ende der Ausbildung für das jeweilige Fach einen Beurteilungsbeitrag, der mit einer ganzen Note gemäß 28 OVP abschließt. Maßstab sind die im Kerncurriculum benannten Standards und Kompetenzen. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten ( 16 Abs. 2 OVP). In beiden Fächern finden (auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts) in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, d.h. in der Regel fünf Unterrichtsbesuche pro Fach. Es steht im Beurteilungsermessen der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder, in begründeten Fällen von dieser Regel abzuweichen und Studienreferendarinnen und Studienreferendare seltener oder häufiger zu besuchen. Insbesondere, wenn besondere Unterstützung erforderlich ist, damit Studienreferendarinnen und Studienreferendare die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreichen, ist das Ansetzen zusätzlicher Unterrichtsbesuche angeraten. Alle fachbezogenen Unterrichtsbesuche sind bei der Erstellung des Beurteilungsbeitrags zu berücksichtigen. Ihre jeweilige Gewichtung obliegt ebenfalls dem Beurteilungsermessen der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder (Landesprüfungsamt, 2017b, S. 5). Die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter erhält unverzüglich eine Kopie des Beurteilungsbeitrages. Nur der Erhalt der Kopie wird mit Unterschrift bestätigt. Eine Gegenäußerung des Auszubildenden ist nicht möglich. Aus der Praxis: Am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs finden bei den ersten beiden Unterrichtsbesuchen im Regelfall benotungsfreie Beratungen der Referendarinnen und Referendare statt. Ab dem dritten Unterrichtsbesuch muss eine Note nach dem Maßstab der

10 10 Staatsprüfung kommuniziert werden. Häufig wird darüber hinaus auch eine Note nach dem Maßstab des Ausbildungsstandes genannt. Die kompetenzorientierte Ausbildung in den sechs Handlungsfeldern verbietet es, die Endnote eines Beurteilungsbeitrages nur nach dem arithmetischen Mittel der bewerteten Unterrichtsbesuche zu bilden. EINGANGS- UND PERSPEKTIVGESPRÄCH (EPG) Bildquelle: Juergen Jotzo / pixelio.de Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt zu Beginn der Ausbildung ein Eingangs- und Perspektivgespräch mit einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder unter Beteiligung der Schule. Es dient dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven zu entwickeln und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen. Das Gespräch soll in den ersten sechs Wochen der Ausbildung geführt werden. Es beruht auf einer von der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter gehaltenen Unterrichtsstunde. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter dokumentiert die Gesprächsergebnisse schriftlich. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern ergänzt werden. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Planungen sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben werden ( 15 OVP). Nähere Informationen zum EPG finden Sie in einer Handreichung des Düsseldorfer Seminars für das Lehramt an Berufskollegs: Pfad: > Seminar Berufskolleg > Service > Angebote für Auszubildende > Formulare für Referendarinnen und Referendare (OVP) > Informationen zum Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) EXAMENSNOTE Aus den Notenwerten der einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen ermittelt das Prüfungsamt das Gesamtergebnis der Staatsprüfung. Die Übersicht verdeutlicht, mit welchen Gewichten die Notenwerte der einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. Die eine Hälfte der Notenwerte bezieht sich auf die Langzeitbeurteilungen von Schule und dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Die andere Hälfte bezieht sich ausschließlich auf den Tag der Staatsprüfung, an dem die beiden Schriftlichen Arbeiten, die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen sowie das Kolloquium bewertet werden.

11 11 Quelle: Eigene Darstellung FACHSEMINAR Die so genannten fachbezogenen Ausbildungsgruppen (Fachseminare) beschäftigen sich unter anderem mit den Rahmenbedingungen und Grundlagen fachlichen Lernens. Alle sechs Handlungsfelder des Kerncurriculums werden aus der Perspektive einer Lehrkraft für ein bestimmtes Unterrichtsfach in den Blick genommen. Für die fachbezogene Ausbildung stehen für jedes der beiden Fächer jeweils 2 Wochenstunden zur Verfügung. Es können auch gemeinsame fächerbezogene Ausbildungsgruppen für mehr als ein Fach gebildet werden, insbesondere im Bereich der verwandten beruflichen Fachrichtungen ( 10 Abs. 3 OVP). Vgl. auch SEMINARAUSBILDUNG. FÄCHER Im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Berufskollegs wird im Regelfall in zwei gleichrangigen Fächern ausgebildet. Die Unterteilung in Haupt- und Nebenfach oder in erstes und zweites Fach markiert allenfalls persönliche Vorlieben oder dient wie z.b. bei der Staatsprüfung der eindeutigen Kennzeichnung der Reihenfolge der Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPP). FORTBILDUNGEN FÜR AUSBILDUNGSLEHRKRÄFTE Das Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs bietet regelmäßig Fortbildungen für Ausbildungslehrkräfte im Seminarbezirk an. Im Zentrum des ca. 3 ½ -stündigen Basismoduls stehen: Rollenverständnis als Ausbildungslehrkraft sowie Informationen und konkrete Hilfen für die Arbeit mit Referendarinnen und Referendaren. Weitere Module werden nach dem jeweils bekundeten Bedarf angeboten. Wenn ein größerer Kreis von Ausbildungslehrkräften einer Schule an einer Fortbildung interessiert ist, dann führt das Seminar die Veranstaltung auf Wunsch auch an Ihrer Schule vor Ort durch.

12 12 FORTBILDUNGEN FÜR LEHRAMTSANWÄRTER/-INNEN Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter befinden sich in einem Ausbildungsverhältnis und dürfen daher leider nicht an Veranstaltungen des Fortbildungsprogramms der Bezirksregierung Düsseldorf für fest angestellte Lehrkräfte teilnehmen. Davon unberührt bleibt die Teilnahme an Fortbildungen, die von den Lehrerverbänden auch für Referendarinnen und Referendare angeboten werden. HANDLUNGSFELDORIENTIERUNG Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung [ ]. Dabei ist Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion besonders zu berücksichtigen ( 1 OVP). Hierzu wurden im Kerncurriculum für alle Lehrämter einheitliche, obligatorische Handlungsfelder konfiguriert, die untereinander in einer engen Wechselbeziehung stehen. Das Handlungsfeld Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen wirkt dabei als Leitlinie Richtung weisend für das Lehrerhandeln (MSW NRW, 2016b, S. 3). Quelle: MSW NRW, 2016b, S. 2 INTENSIVPHASE Unmittelbar nach der Einstellung neuer Studienreferendarinnen und Studienreferendare erhalten am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs die Fachseminargruppen im Rahmen der so genannten Intensivphase die Gelegenheit zu Gruppenhospitationen im Unterricht der jeweiligen Fachleiterinnen und Fachleiter. Der Unterricht wird zuvor in den Fachseminaren geplant und nach dem Unterrichtsbesuch gemeinsam ausgewertet. KERNCURRICULUM Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in NRW [wurden] für alle Lehrämter einheitliche, obligatorische Handlungsfelder konfiguriert, zugeordnete berufsspezifische Handlungssituationen beschrieben und Erschließungsfragen formuliert. Die Ausbildung [ ] folgt dem Grundprinzip einer spiralcurricularen Kompetenzentwicklung in allen Handlungsfeldern. Ausgewählte Handlungssituationen (und Erschließungsfragen) dienen den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (LAA) als Zugang und Orientierung, den selbstverantworteten Kompetenzerwerb zu erfahren bzw. zu leisten; hierbei erhalten sie von Schule/n und

13 13 den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Anleitung, Unterstützung und Begleitung. Die an der Ausbildung Beteiligten stimmen sich dabei auf der Grundlagen der Vorgaben durch das Kerncurriculum ab, legen Prioritäten fest und wirken zusammen (MSW NRW 2016b, S. 2). Vgl. auch HANDLUNGSFELDORIENTIERUNG und KOMPETENZORIEN- TIERUNG. Das Kerncurriculum finden Sie hier: Pfad: > Für Lehrkräfte > Lehrkraft in NRW > Sie möchten Lehrerin oder Lehrer werden? > Vorbereitungsdienst (Referendariat) > Kerncurriculum KERNSEMINAR Die Einrichtung von so genannten überfachlichen Ausbildungsgruppen (OVP) zielt auf die Auseinandersetzung mit eher allgemeinen pädagogischen Leitideen und Fragestellungen sowie auf die Beschäftigung mit grundlegender Didaktik und Methodik. Gerade das Kernseminar mit relativ vielen Auszubildenden mit den unterschiedlichsten Fächern bietet die günstige Gelegenheit, Gemeinsamkeiten und Unterschiede des fachlichen Lernens zu Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de entdecken und bildungs- und lerntheoretische Hypothesen auf ihre Stichhaltigkeit und praktische Relevanz zu überprüfen. Für die überfachliche Ausbildung stehen 3 Wochenstunden zur Verfügung ( 10 Abs. 3 OVP). Vgl. auch SEMINARAUSBILDUNG. Die Kernseminarleitung führt die personenorientierte Beratung durch und leistet auch damit einen Beitrag zur Klärung der Lehrerrolle und zur Bewältigung von individuellen beruflichen Herausforderungen. Sie ist an der Benotung der Leistungen der Auszubildenden nicht beteiligt ( 10 Abs. 4 OVP). Vgl. auch PERSONENORIENTIERTE BERATUNG MIT COACHING-ELEMEN- TEN (POB-C). Die Ausbildungsberatung [ ] umfasst auch in der überfachlichen Ausbildung wiederholte, an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters ( 10 Abs. 5 OVP). KOLLOQUIUM Die Staatsprüfung wird mit einem Kolloquium abgeschlossen, das 45 Minuten dauert. Es soll dem Prüfling ermöglichen, sich mit komplexen pädagogischen Fragestellungen auseinanderzusetzen, und zeigen, dass er die geforderten Standards erreicht hat. [Das Kolloquium] bezieht sich auf zentrale Bereiche des beruflichen Handelns und ist so auszurichten, dass die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit beruflichen Situationen theoriegeleitet nachgewiesen werden kann ( 33 Abs. 1 und 2 OVP).

14 14 KOMPETENZORIENTIERUNG Die Ausbildung orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Fächer. Die Ausbildung zielt auf den Kompetenzerwerb in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs ( 1 OVP). Das Kerncurriculum unterscheidet elf Kompetenzen und ordnet sie den Handlungsfeldern zu. Vgl. auch KERNCURRICULUM. KLASSENARBEITEN Die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern ist bei den angehenden Lehrkräften gerade zum Beginn der Ausbildung mit großen Unsicherheiten behaftet. Vor allem in den ersten beiden Ausbildungsquartalen sollten die Referendarinnen und Referendare deshalb auch an ihren Ausbildungsschulen im Hinblick auf die Konzeption, Auswertung und Evaluation von schriftlichen Leistungsbewertungen praxisorientiert beraten werden. Mögliche Themen können beispielsweise sein: Exemplarische Formulierung von unterschiedlichen Aufgabentypen, Reihung und Gewichtung von Aufgaben unterschiedlicher Anforderungsbereiche, Anwendung von Punkte-Noten-Schemata sowie Strategien zur Korrektur und Auswertung von Klassenarbeiten. Die Präsentation von Best-Practice-Beispielen sowie die sukzessive (!) Einbindung bei Klassenarbeiten nach dem Unterricht unter Anleitung hat erfahrungsgemäß einen sehr hohen Lerneffekt. Der auszubildenden Lehrkraft anfangs nur jenen Teil einer Klassenarbeit zu überantworten, den diese inhaltlich-methodisch auch im Unterricht unter Anleitung vertreten hat, ist ein sehr beliebtes Ausbildungsformat. Die bloße Delegation von lästigen Korrekturarbeiten an Referendarinnen und Referendare dürfte dem Ausbildungszweck nicht dienlich sein. LANDESPRÜFUNGSAMT (LPA) Das Landesprüfungsamt für Lehrämter in Dortmund ist eine dem Landesministerium für Schule und Bildung (MSB) zugeordnete Behörde, die unter anderem für die Vorbereitung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation der Staatsprüfungen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zuständig ist. Sehr hilfreich ist die vom LPA herausgegebene Handreichung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die die häufig gestellten Fragen rund um die Staatsprüfung beantwortet. Die Handreichung finden Sie hier: Pfad: > Arbeitsbereich 2 > (Zweite) Staatsprüfung > OVP 2016 > Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter LANGZEITBEURTEILUNG (LZB) DER SCHULE Die Schulleiterin oder der Schulleiter beurteilt Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes mit einer Langzeitbeurteilung, die mit einer Note gemäß 28 OVP in den beiden Fächern der Ausbildung sowie mit einer Endnote abschließt. Bewertungsmaßstab sind die im Kerncurriculum benannten Standards und Kompetenzen. Grundlage der Beurteilung sind eigene Beobachtungen der Schulleitung sowie die Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrkräfte. Vor der abschließenden Erstellung der Langzeitbeurteilung soll der oder dem Ausbildungsbeauftragten (ABB) Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis gegeben werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Schulleitung die Bewertung der Auszubildenden nicht an die oder den ABB delegieren darf.

15 15 Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, muss die Langzeitbeurteilung mit der Endnote mangelhaft oder ungenügend abschließen. Als Fachnoten können nur ganze Noten vergeben werden, bei der Endnote sind darüber hinaus auch die Zwischennoten 1,5 (sehr gut bis gut), 2,5 (gut bis befriedigend) und 3,5 (befriedigend bis ausreichend) möglich ( 16 Abs. 1, 3 OVP). Die festgesetzten Fachnoten geben nicht den Rahmen für die Endnote vor. Bei der Festlegung einer Endnote außerhalb des Rahmens der Fachnoten empfiehlt es sich, die ausschlaggebenden Gründe für die Abweichung unter,begründung der Endnote deutlich zu bezeichnen. Weichen die Fachnoten voneinander ab, muss der Beurteilungstext nach den Fächern differenzieren und für jedes Fach plausibel begründen, warum es zu der jeweiligen Fachnote gekommen ist. (Landesprüfungsamt, 2017a, S. 5f., Hervorhebung im Original). Eine Ausfertigung der Langzeitbeurteilung ist unverzüglich der auszubildenden Lehrkraft auszuhändigen. Diese hat das Recht zu einer schriftlichen Gegenäußerung innerhalb einer Woche, die ohne Rückmeldung und weitere Rechtswirkung der Personal- und Prüfungsakte beigefügt wird ( 16 Abs. 5 OVP). LANGZEITBEURTEILUNG (LZB) DES ZENTRUMS FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG Die Leiterin oder Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung beurteilt Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes mit einer Langzeitbeurteilung, die mit einer Note gemäß 28 OVP in den beiden Fächern der Ausbildung sowie mit einer Endnote abschließt. Bewertungsmaßstab sind die im Kerncurriculum benannten Standards und Kompetenzen. Grundlage der Beurteilung sind die beiden Beurteilungsbeiträge der an der Bildquelle: adel / pixelio.de fachbezogenen Ausbildung beteiligten Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder (Fachleiter/-innen). Diese beiden Personen schlagen der ZfsL-Leitung eine Endnote vor. Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, muss die Langzeitbeurteilung mit der Endnote mangelhaft oder ungenügend abschließen. Als Fachnoten können nur ganze Noten vergeben werden, bei der Endnote sind darüber hinaus auch die Zwischennoten 1,5 (sehr gut bis gut), 2,5 (gut bis befriedigend) und 3,5 (befriedigend bis ausreichend) möglich ( 16 Abs. 1, 4 OVP). Die festgesetzten Fachnoten geben nicht den Rahmen für die Endnote vor. Bei der Festlegung einer Endnote außerhalb des Rahmens der Fachnoten empfiehlt es sich, die ausschlaggebenden Gründe für die Abweichung bei der Begründung der Endnote deutlich zu bezeichnen (LPA, 2017b, S. 6, Hervorhebung im Original). Eine Ausfertigung der Langzeitbeurteilung ist unverzüglich der auszubildenden Lehrkraft auszuhändigen. Diese hat das Recht zu einer schriftlichen Gegenäußerung innerhalb einer

16 16 Woche, die ohne Rückmeldung und weitere Rechtswirkung der Personalakte beigefügt wird ( 16 Abs. 5 OVP). LEHRAMTSANWÄRTER/-IN Diese Bezeichnung wird in allen einschlägigen Rechtstexten als Oberbegriff für alle auszubildende Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst verwendet. Vgl. auch STUDIENREFERENDAR/-IN. LEHRPROBE Eigentlich veralteter, aber dennoch sehr verbreiteter Ausdruck für den Besuch einer Fachleitung im Unterricht von Referendarinnen und Referendaren. Nach dem personen- und kompetenzorientierten Ausbildungsverständnis gilt es, den oder die Auszubildende(n) in seinem oder ihrem authentischen schulpraktischen Umfeld zu beobachten sowie bedarfsorientiert zu beraten und zu unterstützen. Der Begriff Lehrprobe wird demgegenüber eher mit einem instruktionalen Ausbildungsverständnis in Verbindung gebracht, nach dem der oder die Auszubildende nach Unterweisung nur das Lehren probiert und hierfür eine eher isolierte Rückmeldung erhält. Vgl. auch UNTERRICHTSBESUCH und UNTERRICHTSNACHBESPRECHUNG. MEHRARBEIT Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu drei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts ( 11 Abs. 8 OVP). Nach der bestandenen Examensprüfung dürfen bis zur Zeugnisausgabe neben den 14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht höchstens sechs Unterrichtsstunden pro Woche geleistet werden (vgl. 2 Absatz 2 Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter). Ausfallstunden dürfen nicht verrechnet werden. Bildquelle: berwis / pixelio.de In einer Rundverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 10. September 2015 stellt diese klar: [ ] Zusätzlicher selbstständiger Unterricht kann regelmäßig im Plan verankert sein (also in immer gleichen Klassen stattfinden) oder bei Bedarf als ad-hoc-vertretungen (je nach Bedarf auch in unterschiedlichen Klassen) stattfinden. Die nachfolgenden erläuternden Regelungen gelten für jede Form von Mehrarbeit. Alle Stunden (regelmäßig oder ad-hoc) werden von der ersten Stunde an bezahlt. Alle über die 14 Stunden Ausbildungsunterricht hinaus gehenden Stunden können LAA nur mit deren Zustimmung übertragen werden.

17 17 [ ] [ ] Das Seminar ist in jedem Fall einzubeziehen (regelmäßige Vertretung/Mehrarbeit in immer gleichen Klassen oder bei ad-hoc-vertretungen in verschiedenen Klassen). Mehrarbeit kann nur an der eigenen Schule erteilt werden. Aus der Praxis: Bevor eine Referendarin oder ein Referendar zu Mehrarbeit herangezogen wird, sollte bedacht werden, dass die Auszubildenden in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen und sich zu ihrer stets erforderlichen Zustimmung nicht selten genötigt sehen. Zu einer regelmäßigen Mehrarbeit sollten Referendarinnen und Referendare nur herangezogen werden, wenn diese zuzumuten ist. Hilfreich ist in diesem Kontext ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch mit der auszubildenden Lehrkraft. Die festgelegte Obergrenze für Mehrarbeit darf keinesfalls überschritten werden. MINISTERIUM FÜR SCHULE UND BILDUNG (MSB) Das MSB des Landes Nordrhein-Westfalen ist das zuständige Landesministerium für die Ausbildung von Lehrkräften. Bis zum Regierungswechsel im Sommer 2017 firmierte es unter dem Namen Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW). ORDNUNG DES VORBEREITUNGSDIENSTES UND DER STAATSPRÜFUNG FÜR LEHRÄMTER AN SCHU- LEN (OVP) Rechtsverordnung des Landesministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10. April 2011, geändert durch Verordnung vom 25. April 2016, die auf der Grundlage des Lehrerausbildungsgesetzes konkret die Ausbildung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare regelt. Die OVP finden Sie hier: Pfad: > Für Lehrkräfte > Lehrkraft in NRW > Sie möchten Lehrerin oder Lehrer werden? > Vorbereitungsdienst (Referendariat) > Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst > OVP ORDNUNG ZUR BERUFSBEGLEITENDEN AUSBILDUNG VON SEITENEINSTEIGERINNEN UND SEITEN- EINSTEIGERN UND DER STAATSPRÜFUNG (OBAS) Rechtsverordnung des Landesministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. Oktober 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. April Nähere Informationen zu diesem Ausbildungsformat finden Sie in der Handreichung Von A bis Z Stichworte zur berufsbegleitenden Ausbildung im Seiteneinstieg, die demnächst erscheint. PÄDAGOGISCHE HALBWOCHE (PÄWO) Unter der PäWo ist am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs ein dreitägiges Kompaktseminar gemeint, dass unmittelbar nach der Einstellung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare stattfindet. Im Zentrum stehen das gegenseitige Kennenlernen in der neuen Ausbildungsgruppe, Struktur und Regeln des Vorbereitungsdienstes, erste Definitionen der Lehrerrolle, Grundlagen der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht sowie die Personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen (POB-C). Auf Wunsch und unter Mitwirkung der Referendarinnen und Referendare findet zum Ende der Ausbildung eine weitere, zweitägige Pädagogische Halbwoche statt, bei der die Prüfungsvorbereitung im Mittelpunkt steht.

18 18 PERSONENORIENTIERTE BERATUNG MIT COACHING-ELEMENTEN (POB-C) Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung. Diese wird von Leiterinnen und Leitern überfachlicher Ausbildungsgruppen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchgeführt, die die Leistungen der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters nicht benoten ( 10 Abs. 4 OVP). Aus der Praxis: Die personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen (POB-C) wird in der Regel von der zuständigen Kernseminarleiterin oder des Kernseminarleiters durchgeführt. Coaching-Anlass können alle berufsbezogenen Situationen und eventuell auch private Anlässe oder Veränderungen sein, sofern diese Auswirkungen auf den Beruf haben. Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de Jede auszubildende Lehrkraft vereinbart innerhalb der ersten Monate der Ausbildung einen Coachingtermin mit der zuständigen Kernseminarleitung, in dem ein möglicher Beratungsbedarf ermittelt und Ziele festgelegt werden sowie die Perspektive für weitere Coachings eröffnet wird. Von Seiten der Coaches wird die Vertraulichkeit bezüglich der Inanspruchnahme und der Inhalte des Coachings unbedingt gewahrt! PERSONENORIENTIERUNG Der Vorbereitungsdienst bereitet Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als eigenverantwortlich Lernende auf die spätere berufliche Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vor ( 1 OVP). Das zu Beginn der Ausbildung zu führende Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) dient dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven zu entwickeln und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen. [ ] Die Planungen sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben werden ( 15 OVP). Die so genannte Personenorientierung ist ein zentrales Leitbild der reformierten Lehrerausbildung und meint: ein optimiertes Anknüpfen an den Stand der individuellen Kompetenzentwicklung; akzeptieren und berücksichtigen, dass Auszubildende qualifizierte (Studienabschluss!) selbstständige Lerner sind; Förderung der Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit (Gerdes, 2011, S. 10). Die Personenorientierung zielt darauf, die Studienreferendarinnen und Studienreferendare bei der Weiterentwicklung ihrer Lehrerpersönlichkeit und fortwährenden Selbstreflexion zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund sind Ausbildungsinstrumente naheliegend, die einem selbstgesteuerten und strukturierten Kompetenzaufbau zugutekommen können.

19 19 Aus der Praxis: Insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen Ausbildungslehrkräften und Referendarinnen und Referendaren gilt es, das Leitbild der Personenorientierung stets im Blick zu behalten. Das heißt, den Auszubildenden ist bei der Planung, Durchführung und Reflexion ihres Ausbildungsunterrichts stets ein autonomer Entscheidungs- und Verantwortungsbereich zu eröffnen, der sich im Laufe der Ausbildung stetig vergrößert. Die Ausbildungslehrkraft übernimmt hierbei vor allem die Rolle einer Beraterin bzw. eines Beraters. Die Referendarinnen und Referendare sind in der Rolle der zu Beratenden, die ihren Beratungsbedarf ausdrücklich kundtun. Es ist nicht die Aufgabe von Ausbildungslehrkräften für ihre Referendarinnen und Referendare federführend den Ausbildungsunterricht zu planen. Auf der anderen Seite wäre es eine völlige Überforderung, diese Aufgabe allzu schnell komplett an die Auszubildenden zu delegieren. Auch eine zu enge, mitunter eher kontrollierende Führung von Referendarinnen und Referendaren ist mit dem Bild der oder des eigenverantwortlich Lernenden nicht vereinbar. Eine kurzgefasste Planung ist nach der OVP beispielsweise für Unterrichtsbesuche vorzulegen ( 11 Abs. 3 OVP). Für Ausbildungsunterricht ist eine schriftliche Unterrichtsplanung nicht vorgesehen. Sinnvoll ist es indes, sich beispielsweise anhand einer knappen Verlaufsplanung (Synopse) über geplante Einheiten des Unterrichts unter Anleitung auszutauschen. Bildquelle: Claudia Hautumm / pixelio.de PRÄSENZZEITEN AN DER SCHULE Die konkreten Präsenzzeiten der Referendarinnen und Referendare an ihren Ausbildungsschulen richten sich nach der Anzahl der zu unterrichtenden bzw. zu hospitierenden Unterrichtsstunden (vgl. auch ARBEITSZEIT). Eine Teilnahmepflicht besteht selbstverständlich für alle einschlägigen Konferenzen (z.b. Lehrer- und Bildungsgangkonferenzen) und Dienstbesprechungen sowie für verpflichtende Dienstgeschäfte (z.b. Eltern- und Ausbildersprechtage). Nur den Auszubildenden eine tägliche (Mindest-)Anwesenheitspflicht an der Ausbildungsschule aufzuerlegen, entbehrt einer rechtlichen Grundlage. PRÜFUNGSAUSSCHUSS Für jeden Prüfling wird ein dreiköpfiger Prüfungsausschuss gebildet. Den Vorsitz übernimmt im Regelfall eine Leiterin oder ein Leiter einer fremden Schule oder ein Mitglied der Schulaufsichtsbehörde (Schuldezernent/-in der Bezirksregierung). Mit der Meldung zur Staatsprüfung kann der Prüfling eine seiner beiden Fachleitungen für den Ausschuss vorschlagen ( bekannte/-r Seminarausbilder/-in ). Als weiteres Mitglied gehört dem Prüfungsausschuss eine fremde Seminarvertretung an, die an der Ausbildung nicht beteiligt war ( fremde/-r Seminarausbilder/-in ). Jedes Ausbildungsfach des Prüflings muss von mindestens einem Mitglied des Prüfungsausschusses vertreten werden ( 31 Abs. 2 OVP).

20 20 ROLLENVERSTÄNDNIS ALS AUSBILDUNGSLEHRKRAFT Bei der Betreuung von Referendarinnen und Referendaren ist es als Ausbildungslehrkraft von zentraler Bedeutung das eigene Rollenverständnis zu reflektieren und die sich daraus ergebende Haltung gegenüber der auszubildenden Lehrkraft klar zu kommunizieren. Bei der Ausformung der Rolle besteht ein großer Spielraum. Aus der Praxis: Die folgende Gegenüberstellung von Paul Klingen kontrastiert die Rollenbilder in überspitzter Form, die sich in der Praxis eher als Mischformen beobachten lassen. Vgl. auch PERSO- NENORIENTIERUNG. Eher Freund und Beschützer Ich suche die Nähe, begreife mich eher als Freundin, Freund. Ich schone die mir anvertraute Person, schaue, dass es ihr gutgeht. Ich lasse Freiraum bei der intentionalen Unterrichtsplanung, schaue mehr auf die Praktikabilität in der methodischen Umsetzung. Bei den Unterrichtsbesuchen fiebere ich mit und schaue vor allem auf die gelungenen Situationen. Ich springe bei und schütze die Lehramtsanwärterin / den Lehramtsanwärter vor weiteren Anforderungen. Die Hospitation in meinem eigenen Unterricht ermögliche ich wie erwartet; das anschließende Gespräch soll kurz und vertrauensvoll sein. Quelle: Klingen, 2017, S Eher zugewandter, kritischer Begleiter Ich halte lieber Distanz, bin mehr sachorientiert, aber zugewandt. Ich achte auf eine Balance: Dort die berechtigten Anforderungen und da die gerade erst am Anfang stehende Lehrperson mit ihren Sorgen und Wünschen. Ich suche den Dialog und Diskurs, vor allem in der (fach)didaktischen Auseinandersetzung im Ziel-/Inhaltsbereich. Bei den Unterrichtsbesuchen drücke ich zwar die Daumen, denke aber immer auch an die Schülerinnen und Schüler, die Sache und den erzielten Lernfortschritt. Berechtigte Anforderungen artikuliere ich als solche. Die Hospitation in meinem eigenen Unterricht ermögliche ich wie erwartet; pädagogische und didaktische Entscheidungen werden transparent gemacht und gemeinsam hinterfragt. Das braucht Zeit, die ich mir nehme. Kritisch-konstruktive Anregungen fordere ich ein. Eine systematische Anleitung zur professionellen Weiterentwicklung des Selbstkonzepts von Ausbilderinnen und Ausbildern findet sich bei Kirstin Bubke, Wolfgang Förmer und Cerstin Henning (2014, S. 33ff.). QUELLEN (UMGANG MIT QUELLEN) Wenn für Unterrichtszwecke fremde Werke genutzt werden, dann sind nach dem Urheberrechtgesetz stets die Quellen kenntlich zu machen. Urheberrechtlich relevant sind die fünf Medien Text, Bild, Ton, Film und Computerprogramme sowie eine beliebige Kombination dieser Grund-Medien (z.b. Tonfilm). Auf die Art der Quelle (Buch, Internet etc.) kommt es in der Regel nicht an. Werden in Unterrichtsentwürfen dem Wortlaut oder dem Sinn nach aus anderen Werken (z.b. aus anderen Unterrichtsentwürfen) Stellen entnommen, dann sind diese kenntlich zu machen.

21 21 SCHRIFTLICHE ARBEIT Vor Beginn der Prüfung legt der Prüfling den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für jedes Fach eine Schriftliche Arbeit vor. Diese umfasst eine schriftliche Planung des Unterrichts, (insbesondere: Ziele, ein oder mehrere didaktische Schwerpunkte und geplanter Verlauf des Unterrichts einschließlich der jeweiligen Begründungszusammenhänge) und eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge, in die die Unterrichtsstunde der Unterrichtspraktischen Prüfung eingebunden ist. Der Umfang der Schriftlichen Arbeit soll zehn Seiten nicht überschreiten, davon soll auf die Planung der Stunde und auf die längerfristigen Unterrichtszusammenhänge jeweils etwa die Hälfte entfallen ( 32 Abs. 5 OVP). SCHULFAHRTEN Schulfahrten [ ] sind Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden. [ ] Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ist an ihren Ausbildungsschulen Gelegenheit zu geben, bei der Begleitung von Schulfahrten Erfahrungen zu sammeln (so genannter Wander-Erlass, vgl. MSW NRW, 1997). Aus der Praxis: Die Begleitung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter muss von der Seminarleitung genehmigt werden. Bei Auslandsreisen ist darüber hinaus das Einverständnis der Bezirksregierung Düsseldorf notwendig. Diese Genehmigung beantragt die Schulleitung auf einem gesonderten Formular. Referendarinnen und Referendare können Schulfahrten nicht selbstständig durchführen, sondern nur als Begleitung einer verantwortlich zeichnenden Lehrkraft teilnehmen. Eine Genehmigung seitens der Seminarleitung erfolgt nur, wenn den Referendarinnen und Referendaren keine Kosten entstehen. SELBSTSTÄNDIGER UNTERRICHT Nach einer 3-monatigen Einführungsphase (Einführungsquartal) übernehmen Studienreferendarinnen und Studienreferendare in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden eigenverantwortlich Unterricht. Die Schulleitung setzt im Benehmen mit der Seminarleitung die Auszubildenden im selbstständigen Unterricht ein. Dabei sind die Belange der Ausbildung und Bildquelle: Martin Schemm / pixelio.de Wünsche der Referendarinnen und Referendare angemessen zu berücksichtigen ( 11 Abs. 5, 7 OVP). Im letzten Quartal des Referendariats (Prüfungsquartal) ist selbstständiger Unterricht weder vorgesehen noch zulässig. Vgl. auch AUSBILDUNGSUNTERRICHT.

22 22 SEMINARAUSBILDUNG Die Ausbildung am Seminar für das Lehramt an Berufskollegs in Düsseldorf erfolgt gemäß dem Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen. Die Fachleiterschaft des Seminars hat in Kooperation mit den Ausbildungsbeauftragten der Berufskollegs des Seminarbezirks Düsseldorf einen Ausbildungsplan erstellt, der die Inhalte der Kernseminare (fächerübergreifende Inhalte) und die obligatorischen Inhalte der Fachseminare (fachbezogene Inhalte) nach Quartalen geordnet darstellt. Abhängig von den jeweiligen spezifischen Anforderungen und der didaktischen Struktur eines Faches werden weitere fachbezogene Inhalte behandelt. Jedes Quartal steht im Fokus eines bestimmten Schwerpunktes, der jeweils mit den zugehörigen Kompetenzen und Standards des Kerncurriculums verknüpft ist. Die Auflistung der Inhalte ist nicht im Sinne einer zwingenden Reihenfolge zu verstehen. Zudem werden in den Kern- und Fachseminaren in jedem Quartal Spielräume für ein teilnehmerorientiertes Arbeiten genutzt. Struktur und inhaltliche Ausgestaltung des Ausbildungsplans sind auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenzen im Sinne eines spiralcurricularen Ansatzes hin ausgerichtet. Der Ausbildungsplan enthält auch inhaltliche Aspekte für die schulische Ausbildung, die den Handlungsfeldern zugeordnet sind. Den Ausbildungsplan finden Sie hier: Pfad: > Seminar Berufskolleg > Service > Informationen für alle an der Ausbildung Beteiligten > Ausbildungsplan SEMINARTAG Für die Ausbildungsveranstaltungen ist dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung wöchentlich ein Tag vorbehalten. Weitere Absprachen zwischen dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und den zugeordneten Schulen sind möglich ( 10 Abs. 2 OVP). Aus der Praxis: Am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs finden die Ausbildungsveranstaltungen jeweils montags statt. An diesem Wochentag stehen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare für die Ausbildung an der Schule grundsätzlich nicht zur Verfügung, dies gilt auch für Konferenzen, Dienstbesprechungen, Wandertage, Exkursionen, Projekttage, Studienfahrten, Lehrerausflüge oder Prüfungen. Begründete Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Seminarleitung. STAATSPRÜFUNG In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Prüflinge die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht haben. Sie besteht aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPP) mit zwei Schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium. Beide Unterrichtspraktische Prüfungen und das Kolloquium finden im letzten Quartal der Ausbildung am selben Tag statt ( 26, 27, 29 Abs. 1 OVP). STUDIENREFERENDAR/-IN Auszubildende im Vorbereitungsdienst für die Schullaufbahn im höheren Dienst der Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg).

23 23 UNTERRICHTSBESUCH Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. [ ] Die Seminarausbilderinnen oder Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt [also fünf Unterrichtsbesuche pro Fach]. Ein Unterrichtsbesuch bezieht in besonderer Weise Fragen der Medienkompetenz und des lernförderlichen Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken ein ( 11 Abs. 3 OVP). UNTERRICHTSENTWURF Für einen Unterrichtsbesuch hat die Studienreferendarin bzw. der Studienreferendar eine kurzgefasste Planung vorzulegen ( 11 Abs. 3 OVP). Vgl. hierzu die Schreibvorlage des Seminars: Pfad: > Seminar Berufskolleg > Service > Angebote für Auszubildende > Allgemeine Formulare > bearbeitbare Vorlage für den Unterrichtsentwurf UNTERRICHTSNACHBESPRECHUNG Nach dem personen- und kompetenzorientierten Ausbildungsverständnis gilt es, die Auszubildenden im Rahmen eines Unterrichtsbesuchs in ihrem authentischen schulpraktischen Umfeld zu beobachten und bedarfsorientiert zu beraten und zu unterstützen. Diesen Beratungs- und Unterstützungsauftrag erfüllen sowohl die Seminarausbilder/-innen als auch die Vertreter/-innen der Schule (ABB, Ausbildungslehrkräfte). Bildquelle: Dieter Schütz / pixelio.de Die Unterrichtsnachbesprechung wird in der Regel von der eingeladenen Seminarausbilderin oder dem eingeladenen Seminarausbilder geleitet und findet in möglichst transparenten und strukturierten Kommunikationsabläufen statt, die die Studienreferendarin oder den Studienreferendar als autonome(n), erwachsene(n) Lernende(n) ernst nimmt (vgl. auch Personenorientierung). Die Leiterin bzw. der Leiter der Unterrichtsnachbesprechung sollte dafür Sorge tragen, dass die Rahmenbedingungen der Nachbesprechung (Leitung, Zeitrahmen, Gesprächsstruktur, Visualisierungsmöglichkeiten, Sicherung der Ergebnisse ) geklärt werden; alle am Gespräch beteiligten Personen ihren jeweiligen Gesprächsbedarf benennen und in Abstimmung realisieren können;

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