MONTAGERICHTLINIEN GAS
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- Hermann Albert
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1 MONTAGERICHTLINIEN GAS
2 Gasgesetz Strukturplan ÖVGW Regelwerk GAS ÖVGW-Regeln für Erdgasleitungsanlagen Kernkompetenzbereich der Gasnetzbetreiber ÖVGW-Regeln für sonstige Gasleitungsanlagen Außerhalb des Kernkompetenzbereiches der Gasnetzbetreiber Kunden- Errichtung Betrieb Organisation Flüssiggasanlagen sonstige Anlagen Erdgasanlagen G Exxx G Bxxx G Oxxx G Kxx G Fxx G Sxx Seit 2011 in Kraft Ausgabedatum in Planung August 2016 Kennbuchstaben G Gas K Kunden-Erdgasanlagen
3 G K Richtlinien G 1 (1-5) ÖVGW TR-Gas; Technische Richtlinie für Errichtung und Änderung von Niederdruck-Gasanlagen G 3/ Gasanlagen für Gewerbe und Industrie; Allgemeine und sicherheitstechnische Anforderungen G 3/ Gasverbrauchseinrichtungen für Gewerbe und Industrie; Installation und Betrieb von Heizanlagen mit Strahlern G Aufstellung von Gasgeräten über 50 kw; besondere Bedingungen für die Aufstellung von Gasgeräten für Kühlung, Heizung und Warmwasseraufbereitung mit einer Gesamtnennwärmebelastung über 50 kw G Gas-Inneninstallationen für Betriebsdrücke größer 100 mbar bis einschließlich 5 bar; Technische Richtlinie für Errichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von Gasleitungsanlagen für Betriebsdrücke größer 100 mbar bis einschließlich 5 bar G K32 G K12 Begriffe Sinnbilder Tabellen Aufstellungsbedingungen xx/2016 xx/2016 G K41 G K31 G K21 G K11 Personal Dokumentation Leitungen Gasgeräte Abgasabführung Kondensatableitung xx/2016 xx/2016 xx/2016 xx/ G Technische Richtlinie für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen G Rohrweitenberechnung; Dimensionierung von Gas-Rohrleitungen mit Betriebsdrücken bis einschließlich 5 bar G Messverfahren für Verbrennungsluftzuführung; Messtechnische Nachweise zur ausreichenden Verbrennungsluftzuführung für Gasfeuerstätten der Bauart B G Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme von Gasgebläsebrennern an Wärmeerzeugern G Gas-Brennwertgeräte; Abgasabführung und Kondensatableitung G K63 Gasdruckregelung Verbrennungsluftversorgung Betrieb Druckprüfverfahren xx/2016 G K72 G K62 G K52 xx/2016 xx/2016 xx/2016 G K71 G K61 G K51 Gasmesseinrichtungen Rohrdimensionierung Inbetriebnahme Instandhaltung xx/2016 xx/2016 xx/ G Stationäre Gasmotoren; Aufstellung, Anschluss und Betrieb G Dekorative Gasfeuer; Aufstellung, Anschluss und Betrieb von dekorativen Gasgeräten mit Brennstoffeffekt G Abgassammler und Wohnungsgemeinsame Fänge G 73/ Gasdruckregelung; Teil 3: Sicherheitstechnische Richtlinien für Errichtung, Prüfung und Betrieb von Gasdruckregeleinrichtungen mit einem Eingangsdruck über 100 mbar bis einschließlich 5 bar und einer Auslegungsmenge bis einschließlich 200 m³/h im Normzustand G Gasanlagen in Laboratorien und Unterrichtsräumen Organisation und Definitionen.. 1 Leitungen.. 2 Gasgeräte.. 3 Abgasführung.. 4 Gasmessung und Gasdruckregelung.. 5 Dimensionierung, Prüfungen und Beurteilungen.. 6 Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung.. 7 Stand xx/2016 Übersicht der ÖVGW Richtlinien Kunden-Erdgasanlagen
4 G K - Richtlinien Technische Richtlinien Kunden-Erdgasanlagen Organisation und Definitionen Leitungen Gasgeräte Abgasabführung Gasmessung und Gasdruckregelung Dimensionierung, Prüfungen und Beurteilungen Inbetrienahme, Betrieb und Instandhaltung G K11 Begriffe Sinnbilder Tabellen G K12 Personal und Dokumentation G K21 Errichtung, Änderung und Fertigstellungsprüfung von Leitungen G K31 Anforderungen an Gasgeräte & Gasmotoren G K32 Aufstellungsbedingungen G K41 Errichtung und Änderung der Abgasabführung, sowie Kondensatableitung G K51 Gasmessung G K52 Gasdruckregelung G K61 Vereinfachte Rohrdimensionierung G K62 Beurteilung der Verbrennungsluftversorgung G K71 In- und Außerbetriebnahme sowie Instandhaltung von Gasanlagen G K72 Betrieb von Gasanlagen G K63 Druckprüfverfahren
5 NEUERUNGEN G K21
6 Neuerungen ÖVGW-G K21 Die wichtigsten Änderungen Pressen von Stahlrohren Schweißen von Edelstahlrohren Korrosions- und Kontaktschutz Verlegung im Fußboden Herausgabe durch die ÖVGW 1. Dezember 2018 Anwendung und Umsetzung variiert von Bundesland zu Bundesland
7 Neuerungen G K21 Kupferrohr Kupferrohr in Ausführung R220 (weich) zugelassen Lötverbindungen dürfen nur durch Hartlötung hergestellt werden
8 Neuerungen G K21 Verbindungen - Schweißverbindungen Stahlrohre Personalanforderungen wurden in G K12 verschoben Neu ist die Aufnahme von Qualitätskriterien hinsichtlich der Ausführung der Schweißnähte: Schweißverbindungen müssen zumindest den Abnahmekriterien der ÖNORM EN ISO 5817 Bewertungsgruppe D entsprechen. Edelstahlrohr Mit der Herausgabe und Umsetzung ist das Schweißen von Edelstahlrohren zugelassen. Die Ausführung der Schweißnähte gemäß ÖNORM EN ISO 15607
9 Neuerungen G K21 Pressverbindungen für Stahlrohre zulässig bis DN 100 Einbau/Anwendung erst zulässig, wenn ÖVGW Qualitätsmarke verliehen wurde Bei der Verarbeitung ist die Einbauanleitung des Herstellers zu berücksichtigen Gemäß ÖVGW G K12 muss der Ausführende über die Handhabung entsprechend der Angaben des Herstellers nachweislich unterwiesen sein.
10 Neuerungen G K21 Korrosions- und Kontaktschutz Metallene Leitungen sind an den Kontaktstellen entsprechend zu schützen Rohrverbindungsstellen dürfen erst nach einer Dichtheitsprüfung mit dem Korrosions- bzw. Kontaktschutz versehen werden. Unter Putz verlegte Leitungen: Zum Schutz vor chemischen bzw. elektrochemischen Einflüssen oder Schutz vor umgebenden Baustoffen metallene Leitungen sowie Verbindungsstellen und Fittings sind mit einem Korrosions- bzw. Kontaktschutz zu versehen.
11 Neuerungen G K21 Korrosions- und Kontaktschutz Unter Putz verlegte Verbindungsstellen Verbindungsstellen sind mit einem punktuellen Kontaktschutz zu versehen: Einfache Nachumhüllung mittels selbstklebender Zweischicht PE-Butylkautschuk Bänder mit Dicke >= 0,4mm ; Überlappung mind. 30% Zweifache Nachumhüllung mittels selbstklebender Kunststoffbänder mit Dicke >= 0,15mm und einer Überlappung von mind. 30% Wärmeschrumpfmaterialien (auf Wärmeeinwirkung bei den Fittingen ist zu achten) wasserabweisenden Schutzschlauch mit einer Dicke >= 0,15mm
12 Neuerungen G K21 Leitungsbau Führung von Leitungen durch Wände Bei Durchführung von Leitungen durch Wände, kann anstelle des Schutzrohres ein Korrosions- bzw. Kontaktschutz verwendet werden, wenn keine mechanischen Beanspruchungen (zb. Setzungen) zu erwarten sind.
13 Neuerungen G K21 Leitungsbau freiverlegte Leitungsteile im Bereich von Wärmequellen Bei einer Oberflächentemperatur von 80 C bis 200 C: Leitungen sind von der Wärmequelle (zb. Feuerstätte) mit einem Abstand von mind. 20 cm zu legen Bei einer Oberflächentemperatur von größer 200 C: Es ist ein Mindestabstand von 40 cm einzuhalten Verringerung der Abstände um die Hälfte möglich, wenn die Oberfläche der Wärmequelle oder die freiverlegte Leitung mit nicht brennbaren Dämmstoffen (Schmelzpunkt <1000 C) mind. 2cm dick verkleidet wird
14 Neuerungen G K21 Leitungsbau Unter Putz verlegte Leitung im Bereich von Fängen Bei Leitungungsführung im Bereich von Fängen oder Fanggruppen : Anstatt der Einholung der Zustimmung des Fachkundigen (Rauchfangkehrer) jetzt bei bestehenden Zweifel hinsichtlich Maßeinhaltung, Undichtheiten, etc. der zuständige Fachkundige (Rauchfangkehrer) zu kontaktieren ist.
15 MATERIALIEN
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