I. Kundenbindungsmaßnahmen
|
|
- Ella Kranz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 - Massnahmen im Umgang mit Geschäftspartnern I. Kundenbindungsmaßnahmen Die Kundenbindungsmaßnahmen von vph bestehen aus sehr unterschiedlichen Aktivitäten und dafür gelten die gültigen Compliance Richtlinien sowie die ergänzende praktische, ggf. auch mündliche Ausführungsanweisungen, wie sie seit vielen Jahren praktiziert werden. Dazu ergibt sich was folgt: A. Grundsätze 1. Jede Kundenbindungsmaßnahme hat sich nach den bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu richten. Außerhalb von gesetzlichen Bestimmungen toleriert vph keinerlei Aktivität. 2. Kundenbindungsmaßnahmen dienen ausschließlich den Zielen und dem Nutzen von vph. Private Interessen von Mitarbeitern von vph stellen keinerlei Grund dar, Kundenbindungsmaßnahmen durchzuführen. 3. Kundenbindungsmaßnahmen dienen nicht dazu, durch die Bereitstellung von materiellen Vorteilen gegenüber dem handelnden Personenkreis, für die Kunden nachteilige Geschäfte abzuschließen. 4. Für den Fall, dass private Kontakte zu Kunden bestehen, ist darauf zu achten, dass diese Kundenbindungsmassnahmen nicht höher ausfallen, als andere vergleichbare Massnahmen. B. Kundenbindungsmaßnahmen Vph unterscheidet zwischen Kundenbindungen, die im Wesentlichen a. auf Basis und dem Einsatz der eigenen Persönlichkeitsstruktur der vph Mitarbeiter i. V. m. der Leistungsfähigkeit von vph beruhen und b. auf Basis des Einsatzes von materiellen Werten, die für den von Kundenbindungsmaßnahmen betroffenen Personenkreisen einen Vorteil darstellen. Dabei ist zwischen allgemeinen und individuellen Kundenbindungsmaßnahmen zu unterschieden; Mischformen sind möglich.
2 Maßnahmen zu a. werden von vph uneingeschränkt begrüßt und dabei können die im Geschäftsverkehr üblichen materiellen Mittel eingesetzt werden. Es entspricht dem Ideal der Geschäftsphilosophie vph s, wenn Kunden den höchstmöglichen Anteil ihren Einkaufes bei vph decken, weil die Mitarbeiter persönlich und die vph-leistung in besonderem Maße wertgeschätzt werden. Maßnahmen zu a. und b. gemeinsam: Da das Geschäftsmodell von vph auf langjährige Geschäftspartnerschaft mit den Kunden aufgebaut ist und die meisten vph Kunden täglichen Kontakt zu den Verkäufern von vph haben, ist vph bewusst, dass auch Freundschaften zwischen den handelnden Personen ggf. unter Einbeziehung der Familien - entstehen können. Vph ist bewusst, dass in solchen Fällen Kundenbindungsmaßnahmen allgemein oder in Teilen von außen betrachtet den Charakter privater Motivation (weil durch freundschaftliche Verbindung motiviert) haben könnten. In solchen Fällen definiert vph grundsätzlich, dass Kundenbindungsmaßnahmen aller Art, die sich im Rahmen er Compliance Richtlinie bewegen, der betrieblichen Sphäre zugeordnet sind. vph sieht in bis ins vermeidlich Private gehende Kundenkontakte weit größere Vor- als Nachteile weswegen unter der Prämisse der Einhaltung der Compliance Richtlinie grundsätzlich etwaige Abgrenzungsschwierigkeiten stets zugunsten der MA interpretiert werden; es obliegt vph durch geeignete Prüfroutinen einen Missbrauch dieses grundsätzlichen Vertrauens zu verhindern. Bei Maßnahmen zu b., insbesondere bei individuellen Kundenbindungsmaßnahmen ist die Betrachtung des jeweiligen Status der handelnden Personen als Vertreter der vorhandenen oder potentiellen Kunden unerlässlich; Aufschluss hierzu gibt C. C. Die unterschiedlichen Kunden-/Zielgruppen 1. Zu unterscheiden sind die folgenden Vertreter der jeweiligen Kunden- bzw. (im Falle von Neukundengewinnung) Zielgruppen: a. Amtsträger i. Behördenvertreter, ii. Vertreter behördenähnlicher Organisationen iii. Universitäten iv. Weitere vergleichbare Personen [Beispiele: Verkauf Kopierpapier an Behörden, Schulen und anderer staatliche Institutionen, Krankenhäuser, auch in freier
3 Trägerschaft: In der Regel dem öffentlichen Dienst angeglichen, Sozialversicherungsträger etc., Verkauf Folien an Straßenverkehrsämter, Sicherheitsfolien an Schwimmbäder etc. Bei vermuteter Vergleichbarkeit sind im Zweifel die Grundsätze für die Amtsträger anzuwenden; entsprechende Informationen hat man sich über das Internet zu besorgen; im Zweifel ist die Geschäftsleitung zu involvieren.] b. Einkäufer bzw. den Einkauf durchführende Personen (ohne Beteiligung am Unternehmen) von Unternehmen aller Art. c. Geschäftsführer, d.h. Organe des Unternehmens d. Eigentümer / Gesellschafter / Miteigentümer Zu a. Jedem im Verkauf tätigen Mitarbeiter ist es untersagt, bei Amtsträgern Kundenbindungsmaßnahme mit materiellen Vorteilen vorzunehmen. Schon kleine Aufmerksamkeiten, Give Aways, Einladungen zum Essen können vph/verkäufer schon der Gefahr aktiver Bestechung, den Amtsträger der Gefahr der passiven Bestechung aussetzen. Zwar kann und muss im normalen Geschäftsleben davon ausgegangen werden, dass jeder Amtsträger die eigenen Grenzen dessen kennt, was er/sie annehmen darf. Um gar nicht erst in eine Diskussion hierüber zu gelangen, ist jede Maßnahme, jedes (auch kleine) Geschenk, jede Einladung als Einzelfall mit der Vertriebsleitung abzustimmen. Give Aways bis zu einem Wert von ca 5 (z.b. Kugelschreiber, Notizblocks) gelten i.d.r. als unbedenklich; gleichwohl ist höchste Aufmerksamkeit notwendig Zu b. Einkäufer von Unternehmen unterliegen sofern es sich um größere, professionell organisierte Unternehmen handelt eigenen Compliance- Richtlinien, die festlegen, was ein MA von seinen Geschäftskontakten annehmen darf, seien es Geschenke, Einladungen, Besichtigungen etc. Es ist davon auszugehen, dass der Einkäufer/die zum Einkauf berechtigte Person die ihm/ihr auferlegten Grenzen kennt und diese zum Maßstab seines Handelns macht. Allerdings unterliegen schon Angebote seitens vph an diesen Personenkreis bzgl. Geschenke/Teilnahme an Veranstaltungen etc. hinsichtlich des materiellen Wertes von dem Einkäufer zugerechneten Anteilen an Kundenbindungsmaßnahmen einer Angemessenheitsprüfung: Alle Maßnahmen, die im Geschäftsverkehr üblich und angemessenen sind, können angeboten und durchgeführt werden. (z.b. Essenseinladungen, kleine Geschenke,bis zu einem
4 Gesamtwert von 35,00 pro Person, zu unterschiedlichen Anlässen Präsentkorb zu Weihnachten, Flasche Wein zu erfolgreicher Abwicklung einer Reklamation, Eventeinladung als Veranstaltung mit mehreren Kunden, gemeinsamer Besuch: Fußball, Konzerte, Maschseefest, Fabrikbesichtigungen etc). Einladungen zu VIP Veranstaltungen, spezielle und wertmäßig außergewöhnliche Veranstaltungen (z. B. VIP Fußball, Konzerte, sonstige Veranstaltungen und Reisen ohne Geschäftsbezug, aufwendige Reisen mit Geschäftsbezug z.b. mit aufwendigem Rahmenprogramme etc.) sind mit der vph-geschäftsleitung abzusprechen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsführung/Inhaber/Vorgesetzten der begünstigten Personen Kenntnis von der Einladung haben. Zu c. Im Prinzip keine Einschränkung dem Grunde; der Höhe nach im Rahmen Angemessenheitsprüfung 2a. Zu d. Keine Einschränkung dem Grunde nach; der Höhe nach ausgerichtet an den für diesen Kunden zu erreichenden Zielen und erwirtschafteten bzw. erwarteten Roherträgen/BN. Bei Eigentümern ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie Vor- und Nachteile von Teilnahmen an Veranstaltungen aller Art/Entgegennahme von Geschenken etc. für ihr Unternehmen selbst entscheiden müssen. 2. Angemessenheit und Ziele von Kundenbindungsmaßnahmen: a. In Bezug auf den bei vph entstehenden Aufwand: BN/Rohertrag Entwicklung/Ziele, Zielerreichung Als Zieldefinitionen von Kundenbindungsmaßnahmen kommen in Frage: i. Steigerung von Absatz, Umsatz, Rohertrag/BN ii. Das Halten von bestehenden Absatz, Umsatz, Roherträgen/BN iii. Das Verhindern drohenden Absinkens von Absatz, Umsatz, Rohertrag/BN iv. Die Zielerreichung kurz, mittel und langfristig aus Plänen von vph Entsprechend der Pläne von vph können/ müssen die vorstehenden Grundsätze i) bis iv) sowohl für die Umsatz-, Absatz-, Rohertragszahlen vph gesamt als auch bezogen auf den Kunden gelten. Als Richtschnur gilt: Je höher der Aufwand der Kundenbindungsmaßnahme, umso individueller bezogen auf einzelnen oder einzelne Kunden müssen die Kundenbindungsmaßnahmen ausgerichtet sein. Bei der Planung
5 von individuellen Kundenbindungsmaßnahmen ist i. d. R. der kurzund mittelfristige Zweck zu quantifizieren b. In Bezug auf den Status der jeweils handelnden Person: Als Richtschnur gilt: Soweit weder Organ noch Eigentümer sind der Bezug zum Geschäft und bei der Höhe der Aufwendungen die Üblichkeit zu beachten. II. Lieferantenbindungsmaßnahmen Aus dem hohen Anteil von Streckengeschäften und Projektgeschäften und auch wegen der allgemeinen Bedeutung der Lieferanten sind sämtliche Grundsätze auch auf sogenannte Lieferantenbindungsmaßnahmen bzw. auf das sogenannte Lieferantenmarketing zu beziehen. Hannover, den Gez. AK
FAQs zu. Richtlinie Veranstaltungen
FAQs zu Richtlinie Richtlinie Zu Punkt 1. Geltungsbereich Zu Punkt 1. Geltungsbereich Fragen Findet diese Richtlinie auch Anwendung auf Betriebsausflüge, Außentagungen oder ähnliche, die für Mitarbeiter
MehrFAQs zu. Richtlinie Geschenke, Essenseinladungen und sonstige Zuwendungen
FAQs zu Richtlinie Geschenke, und sonstige Zuwendungen Zu Punkt 1. Geltungsbereich Woher weiß ich, ob für meine Gesellschaft etwas anderes gilt? Ob für die Gesellschaft, für die Sie tätig sind, eine strengere
MehrMAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen
MAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen 20/10/2016 ESMA/2016/1478 DE Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Rechtsrahmen, Abkürzungen und Begriffsbestimmungen... 3 3 Zweck...
MehrLÜLING Ethikrichtlinien
Inhalt Geltungsbereich... 1 Achtung der Gesetze... 1 Alkohol und Drogen... 2 Berichterstattung... 2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz... 3 Gleichstellung... 3 Integrität... 3 Korruption...
MehrLFA FÖRDERBANK BAYERN. Verhaltenskodex für den Vorstand
LFA FÖRDERBANK BAYERN Verhaltenskodex für den Vorstand Verhaltenskodex für den Vorstand der LfA Förderbank Bayern 1. GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN a) Mit diesem Verhaltenskodex werden die dienstvertraglichen
MehrVERHALTENSKODEX. Die fünf Compliance Kernprinzipien der Nordex-Gruppe
VERHALTENSKODEX Die fünf Compliance Kernprinzipien der Nordex-Gruppe VORWORT Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit intelligenten technischen Lösungen wollen wir helfen, die aktuellen Herausforderungen
Mehrverhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.
verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Gestützt auf die Werte von Visana setzt der Verhaltenskodex den Rahmen
Mehrverhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.
verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Meldestelle Meldungen können platziert werden über: visana.ch/compliance
MehrOffergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie
Offergeld-Gruppe Anti-Korruptionsrichtlinie INHALT Seite Einleitung 3 Zielsetzung 4 Geltungsbereich 4 Begriffsbestimmung 4 Zuwendungen und Vergabe von Vorteilen an Dritter 5 Dokumentation 5 Verantwortung
MehrVerhaltenskodex. Hans Kaiser GmbH & Co. KG. Formblatt 3. Verhaltenskodex FB 3 V 1.0. Seite 1 von 6. Stand: Erstellt Geprüft Freigabe
Seite 1 von 6 Hans Kaiser GmbH & Co. KG Seite 2 von 6 Präambel Das Unternehmen Kaiser steht seit über 70 Jahren für kompetentes Know-how und umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Gleis- und Tiefbau.
MehrCode of Conduct. AMAND GmbH & Co. KG
Code of Conduct AMAND GmbH & Co. KG Code of Conduct Präambel Das Unternehmen AMAND steht seit knapp 80 Jahren für kompetentes Know-how und umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Erd-, Tief- und Straßen-,
MehrGROHE VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN. GROHE.cOm
GROHE VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN GROHE.cOm GROHE VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN GROHE erwartet, dass sich sämtliche Mitarbeiter jederzeit und in jeder Angelegenheit gesetzeskonform und ethisch verhalten.
MehrAnti-Korruptionsrichtlinie
Anti-Korruptionsrichtlinie für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR 1. EINLEITUNG 1.1 Ausgangssituation Für den Umgang mit den Geschäftspartnern und Vertretern der öffentlichen
MehrCheckliste zur Korruptionsprävention in KMU
Checkliste zur Korruptionsprävention in KMU Zu den Ansprüchen dieser Checkliste zählen die Sensibilisierung für das Thema Compliance sowie für besonders korruptionsanfällige Geschäftsbereiche. Hierfür
MehrAnti-Korruption 6. Mai 2014
Anti-Korruption 6. Mai 2014 Mag. Eva Graf, LLM Compliance Officer Korruption in Zahlen Österreich auf Platz 26 (von 177) des Corruption Perception Index (Quelle: Transparency International) Altersgruppe
MehrCompliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH
Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH Inhaltsverzeichnis Vorwort Übersicht 5 6 1. 2. 3. 4. 5. 6.. 8. 9.. 11. 12. 13. 14. Definition und Anwendungsbereich Informationspflicht Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
MehrGeschenke an Kunden und Mitarbeiter - Was ist rechtlich und steuerlich erlaubt? Silvia Rohe. Netzwerkfrühstück Mittelstandswissen Münsterland
Geschenke an Kunden und Mitarbeiter - Was ist rechtlich und steuerlich erlaubt? Silvia Rohe Münster 19. September 2017 Netzwerkfrühstück Mittelstandswissen Münsterland www.creditreform-compliance.de Was
MehrVon Verantwortung und Respekt getragenes integres Handeln ist das elementare Fundament unserer Unternehmenskultur.
VERHALTENSKODEX 2 VORWORT Von Verantwortung und Respekt getragenes integres Handeln ist das elementare Fundament unserer Unternehmenskultur. Wir bekennen uns zu einem fairen, transparenten und ehrlichen
MehrKorruptionsprävention - Compliance Bundesverwaltung - Wirtschaft. Initiativkreis Korruptionsprävention Bundesverwaltung Wirtschaft
Korruptionsprävention - Compliance Bundesverwaltung - Wirtschaft Initiativkreis Korruptionsprävention Bundesverwaltung Wirtschaft Fragenkatalog zum Thema Zuwendungen Berlin, 08.03.2012 Dr. Jörg Horney,
MehrRichtlinie zur Bekämpfung von Bestechungen und Betrug
Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechungen und Betrug Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechungen und Betrug 1. Einführung Bei Keller sind Bestechungen, Betrug sowie alle anderen korrupten Geschäftspraktiken
MehrWelthungerhilfe Der Anfang einer guten Entwicklung
Welthungerhilfe Der Anfang einer guten Entwicklung Prävention von Korruption Der Leitfaden und die Erfahrungen der Welthungerhilfe DZI Spenden-SiegelForum2008 Berlin, 8. April 2008 Kurzer Überblick Ausgangspunkte
MehrVerhaltenskodex der IST METZ Gruppe
Verhaltenskodex der IST METZ Gruppe Präambel: Dieser Code of Conduct enthält wichtige Grundprinzipien und Orientierungsrichtlinien für die angemessene Gestaltung unseres Tagesgeschäfts sowie unserer strategischen
MehrKorruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen
Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen Allgemeine Stimmungslage zu diesem Thema Größere Sensibilität durch Medien, Unternehmen, größere Aufmerksamkeit in
Mehr07. Oktober 2014 Compliance Summit des BUJ
07. Oktober 2014 Compliance Summit des BUJ Dr. Martin Auer Chefsyndikus & Compliance Officer Bereichsleiter Konzernrecht, -Compliance und Materialwirtschaft MVV Energie AG, Mannheim Korruptionsbekämpfung
Mehrdesign lotsen designlotsen Foto gellinger/pixabay.com das zebra prinzip Katja Lotze Tipps für bessere Kundengeschenke
u design lotsen designlotsen Foto gellinger/pixabay.com Katja Lotze das zebra prinzip Tipps für bessere Kundengeschenke Das ZEBRA Prinzip Tipps für bessere Kundengeschenke Kalender, Kugelschreiber und
MehrRichtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten
Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des
MehrPRYSMIAN ANTIKORRUPTIONSRICHTLINIE
PRYSMIAN ANTIKORRUPTIONSRICHTLINIE Alle Mitarbeiter der Prysmian Group müssen, je nach dem, welches jeweils restriktiver ist, die Antikorruptionsrichtlinie und alle gültigen Antikorruptionsgesetze in dem
MehrCompliance & Corporate Social Responsibility Corporate Compliance. JTI-Standards für Lieferanten
Compliance & Corporate Social Responsibility Corporate Compliance JTI-Standards für Lieferanten Stand August 2016 Einleitung JTI ist bestrebt, in seiner Geschäftstätigkeit sowie in der Lieferkette hohe
MehrErwerbsangebot (Barangebot)
Erwerbsangebot (Barangebot) der Arnold Kuthe Beteiligungs- GmbH Brunsbütteler Damm 120 130, D-13581 Berlin an die Aktionäre der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft Kantstr. 17, D-10623 Berlin
Mehr1. Beachtung von Gesetzen und gesellschaftlichen Regeln
GRUNDSATZERKLÄRUNG Gemeinsame Werte bilden die Grundlage für unser Verhalten und Handeln im Unternehmen. Sie sind Ausdruck unserer auch von Tradition geprägten Unternehmenskultur, die eine positive Arbeitsumgebung
MehrVerhaltenskodex für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bundesbank
Frankfurt am Main, 12. Juli 2012 [mit Änderungen 15. März 2016] Verhaltenskodex für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bundesbank 1. Grundlegende Prinzipien (1) Die Vorstandsmitglieder erfüllen
MehrCompliance und events was geht noch? Das Siemens Compliance System
Zürich, 24. 02. 2015 Compliance und events was geht noch? Das Siemens Compliance System siemens.com/answers Frage 1 Was hat ein event mit Compliance zu tun? Nichts Wenig Viel Seite 2 Agenda! Siemens in
MehrCJN Compliance Regelwerk und Verhaltenskodex
CJN Compliance Regelwerk und Verhaltenskodex Claus Jacobs Network GmbH, Untermarkt 13, 94496 Ortenburg, ist der Betreiber des Claus Jacobs Network (nachfolgend CJN genannt). Sämtliche Mitarbeiter, Mitglieder,
MehrLEITLINIEN FÜR EMPFEHLENSWERTE VERFAHRENSWEISEN IN DEN BEREICHEN INTERNE KONTROLLSYSTEME, ETHIK UND COMPLIANCE
LEITLINIEN FÜR EMPFEHLENSWERTE VERFAHRENSWEISEN IN DEN BEREICHEN INTERNE KONTROLLSYSTEME, ETHIK UND COMPLIANCE Angenommen am 18. Februar 2010 Die vorliegenden Leitlinien wurden vom Rat der OECD als integraler
Mehr14. Management-Fachtagung des EVVC
14. Management-Fachtagung des EVVC Gliederung Begriff der Korruption Strukturen Strafrechtliche Verfolgung Arbeits-/ Dienstrechtliche Vorschriften Arbeits-/Dienstrechtliche Folgen Prävention Was ist Korruption?
MehrZweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland
Übersetzung aus dem Englischen GENERALDIREKTION FÜR MENSCHENRECHTE UND RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN DIREKTION FÜR ÜBERWACHUNGSAUFGABEN Straßburg, 2. Juli 2009 Öffentlich Greco RC-II (2007) 3E Nachtrag Zweite
MehrVERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT
VERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT Einhaltung von Recht und Gesetz Alle Mitarbeiter haben die geltenden Gesetze sowie behördlichen Vorschriften zu respektieren und zu befolgen. Das Gleiche gilt für interne
MehrCODE OF CONDUCT. Verhaltensgrundsätze
CODE OF CONDUCT Verhaltensgrundsätze Ein verantwortungsvolles und ethisch einwandfreies Verhalten gegenüber Mitarbeitern 1, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt ist für
MehrGiesbert-Verhaltensrichtlinie zur Unternehmensführung (Code of Conduct)
1 Giesbert-Verhaltensrichtlinie zur Unternehmensführung (Code of Conduct) I Präambel Die Hans Giesbert GmbH & Co. KG erkennt ihre soziale Verantwortlichkeit an. Insbesondere tragen sämtliche am Beschaffungsprozess
MehrICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex
ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex (Veröffentlicht im August 1998) I. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung II. Leitsätze
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH Die imovo GmbH ist ein überregional operierendes Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Die Geschäftstätigkeit für unsere
MehrCompliance-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct
Seite: 1 von 7 I Präambel Die WSF Kunststofftechnik GmbH erkennt ihre soziale Verantwortung an. Das Handeln der WSF Kunststofftechnik GmbH und ihrer Mitarbeiter orientiert sich insbesondere an den Werten
MehrNutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal
Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal Stand: September 2006 Stand: September 2006 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich... 3 2. Leistungsangebot... 3 3. Kosten... 3 4. Organisatorische
MehrVerhaltenskodex. 28. August 2018
Verhaltenskodex 28. August 2018 Inhalt 1 Grundsätze der Zusammenarbeit 1 2 Integres und gesetzeskonformes Handeln und Verhalten 1 Einhaltung von Gesetzen 1 Bestechung und Korruption 1 Wettbewerbs- und
MehrLEITLINIEN HINSICHTLICH DER MINDESTLISTE DER DIENSTE UND EINRICHTUNGEN EBA/GL/2015/ Leitlinien
EBA/GL/2015/06 06.08.2015 Leitlinien hinsichtlich der Mindestliste an Diensten und Einrichtungen, die ein übernehmender Rechtsträger für den Betrieb des auf ihn übertragenen Geschäfts gemäß Artikel 65
MehrInformation Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie
Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie I. Dokumentinformationen Version: 0.3 Datum der Version: 08.1.017 Erstellt durch: Kristin Barteis Genehmigt durch: Hannes Boekhoff,
MehrAllgemein. Group. Verhaltenskodex
Allgemein Group Verhaltenskodex der STIWA Group 1 Vorwort Seit der Gründung im Jahr 1972 bauen wir unseren unternehmerischen Erfolg auf einem stabilen Wertefundament auf. Wir stellen unsere Kunden in das
MehrPrüfungsbericht. Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster
Prüfungsbericht Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management-Systems der Westfälischen Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
MehrFinanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft
Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft Institut für Bankrecht 31. Januar 2007 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf
MehrLeitlinie zu Vertragsgrenzen
EIOPA-BoS-14/165 DE Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu site: https://eiopa.europa.eu/
MehrCompliance- Richtlinie. für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe
Compliance- Richtlinie für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR Stand: 02.08.2017 1. COMPLIANCE-GRUNDLAGEN Compliance bedeutet dem Grundsatz nach die Einhaltung aller relevanten
MehrCODE OF CONDUCT DER ERBE ELEKTROMEDIZIN GMBH FÜR AUFTRAGNEHMER
CODE OF CONDUCT DER ERBE ELEKTROMEDIZIN GMBH FÜR AUFTRAGNEHMER Der verpflichtet sich zur Einhaltung der nachfolgenden Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct): 1. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz
MehrPrüfungsbericht. Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG Hannover
Prüfungsbericht Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG Hannover Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) der Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG
MehrDie Gruppe "Jugendfragen" hat dem beigefügten Wortlaut des oben genannten Entschließungsentwurfs einstimmig zugestimmt.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 28. April 2005 (11.05) (OR. fr) 8522/05 JEUN 20 EDUC 73 SOC 184 EINLEITENR VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Ausschuss der Ständigen Vertreter/den
MehrVerhaltens KodeX. der leitfaden und ratgeber für moralisches Verhalten und menschliche integrität am arbeitsplatz.
Verhaltens KodeX der leitfaden und ratgeber für moralisches Verhalten und menschliche integrität am arbeitsplatz. sinn und zweck des VerhaltensKodeX Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unternehmen werden
MehrMAVO 13 / 2006 U R T E I L. In dem Verfahren der Mitarbeitervertretung des Krankenhauses, vertreten durch ihre Vorsitzende,
!" "#$$%& "'()*+,--. MAVO 13 / 2006 U R T E I L In dem Verfahren der Mitarbeitervertretung des Krankenhauses, vertreten durch ihre Vorsitzende, diese wiederum vertreten durch gegen die ggmbh, vertreten
MehrCode of Conduct Verhaltenskodex der Funke Medical AG
Code of Conduct Verhaltenskodex der Funke Medical AG 1 Inhaltsverzeichnis Brief des Vorstandes Seite 3 Leitfaden zur Entscheidungsfindung Seite 4 Verhaltenskodex Seite 5-7 2 Liebe Mitarbeiterinnen, liebe
MehrUnsere Verantwortung im Markt nehmen wir aktiv wahr
Wenn das Leben keine Vision hat, nach der man strebt, nach der man sich sehnt, die man verwirklichen möchte, dann gibt es auch kein Motiv, sich anzustrengen. (Erich Fromm, 1900-1980) Unsere Verantwortung
Mehr1. CODE OF CONDUCT / VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER TOUCHDOWN AG... 2
Touchdown AG Seite 1 von 6 1. CODE OF CONDUCT / VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER TOUCHDOWN AG... 2 1.1 Prämabel... 2 1.2 Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In-
MehrVerhaltenskodex Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, KdöR Stand 17. Dezember 2014
Verhaltenskodex Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, KdöR Stand 17. Dezember 2014 Verhaltenskodex 2 I. Inhalt Verhaltenskodex... 1 I. Inhalt... 2 II. Erklärung des Vorstandes... 3 III. Prinzipien...
MehrWarum ist es wichtig, sich über eine würdige Verabschiedungskultur im Verein Gedanken zu machen?
Grundlagen Warum ist es wichtig, sich über eine würdige Verabschiedungskultur im Verein Gedanken zu machen? Für das Vereinsimage (Wie wird das Ehrenamt im Verein in der Öffentlichkeit gesehen?) Alle Mitglieder
MehrVERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER FINANZNET HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER FINANZNET HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT Präambel Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sowie die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der
MehrPolitische Gemeinde Egnach
Politische Gemeinde Egnach Richtlinien Neujahrskonzert 1. Grundsatz Im Leitbild unter Massnahmen hat der Gemeinderat Egnach entschieden, dass jeder Start ins neue Jahr gefeiert wird. Diese Veranstaltung
MehrVerhaltenskodex für den Vorstand, die Geschäftsführung und die Führungskräfte der Handwerkskammer Erfurt. -Compliance-Richtlinie-
Verhaltenskodex für den Vorstand, die Geschäftsführung und die Führungskräfte der Handwerkskammer Erfurt -Compliance-Richtlinie- - beschlossen in der Sitzung der Vollversammlung der Handwerkskammer Erfurt
MehrVerhaltenskodex efko Gruppe
Verhaltenskodex efko Gruppe Das Ziel der efko Gruppe ist es, ein ehrlicher, verlässlicher und transparenter Partner für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sowie die gesamte Umwelt zu sein. Aus diesem
MehrFilial-Organisationen
e-commerce für Filial-Organisationen Zusatzeinnahmen für die Filiale. e-commerce geht auch an Filialen nicht vorbei. Die Verkaufsfläche jeder Filiale ist beschränkt. Daher Konzentration auf das Kernsortiment.
MehrIKB Code of Conduct. Verhaltenskodex für die Mitarbeiter der IKB Deutsche Industriebank (Konzern)
IKB Code of Conduct Verhaltenskodex für die Mitarbeiter der IKB Deutsche Industriebank (Konzern) 2 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Glaubwürdigkeit, Integrität, Verlässlichkeit und Leistungsorientierung
MehrARNTZ OPTIBELT GRUPPE CODE OF CONDUCT. Code of Conduct RESPONSIBILITY DESIGNS FUTURE
ARNTZ OPTIBELT GRUPPE CODE OF CONDUCT Code of Conduct RESPONSIBILITY DESIGNS FUTURE 2 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 3 COMPLIANCE 4 MENSCHENRECHTE 4 BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND VERMEIDUNG VON GELDWÄSCHE
MehrBetrauungsakt. der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des
Anlage 2 Betrauungsakt der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages
MehrRichtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH
Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH Stand: Dezember 2009 1. Allgemeines 2. Was ist Korruption? 3. Wie sollen Sie sich verhalten? 4. Was dürfen Sie annehmen? 5. Ansprechpartner
MehrOSR-Law und OSR-Business Hinweisgebersystem 2.0
OSR-Law und OSR-Business Hinweisgebersystem 2.0 OMBUD SERVICE Rechtsanwälte Hinweisgebersystem 2.0 Die best practise Methode in Sachen Hinweisgebersystemen: Gesetzlich garantierter Schutz für Hinweisgeber
MehrDACHSER VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER. Dachser Corporate Compliance Integrity in Logistics
DACHSER VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER Dachser Corporate Compliance Integrity in Logistics DACHSER Verhaltenskodex für Geschäftspartner 1. Präambel Mit seinem Motto Integrity in Logistics beschreibt
MehrES Corporate Governance Forum
ES Corporate Governance Forum Quartalstreffen am 23.05.2014 Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat? - Mitgeschäftsführungskompetenz u. Zustimmungsvorbehalte - Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Selter Inhaltsübersicht
MehrVerhaltenskodex Eurofoil Paper Coating GmbH
Verhaltenskodex Eurofoil Paper Coating GmbH Eurofoil Verhaltenskodex EINLEITUNG Eurofoil hat sich einem geschäftlichen Verhaltenskodex nach höchsten Standards verpflichtet. Eine entscheidende Grundlage
MehrHerausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg
Geschäftsgrundsätze Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Stand: Juni 2012 inhalt Vorbemerkung Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz Mitarbeiter Geschäftspartner Öffentlichkeit
MehrForderungsankauf Portfolio. Corporate Finance Supply Chain Finance
Forderungsankauf Portfolio Corporate Finance Supply Chain Finance 1 Supply Chain Finance Supply Chain Beschaffung Absatz Zulieferer Trade Finance (Import) Reverse Factoring Ihr Unternehmen Borrowing Base
MehrVorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9. Hinweise zur Betreuungsverfügung 15. Betreuungsverfügung (Muster/Textbausteine) 19
Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Vorsorgevollmacht 3 Hinweise zur Vorsorgevollmacht 3 Vorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9 2 Betreuungsverfügung 15 Hinweise zur Betreuungsverfügung 15 Betreuungsverfügung
MehrVertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH
Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH zwischen LaserTeck GmbH Notzinger Str. 34 73230 Kirchheim/Teck nachfolgend LaserTeck GmbH und dem Kunden, der bei LaserTeck GmbH anfragt,
MehrGalerievertrag / für eine zeitlich begrenzte Ausstellung
,, vertrag / für eine zeitlich begrenzte Ausstellung Zwischen: (im Vertrag genannt), riesestr.31,. Vertreten durch: Hellfried Christoph und: (im Vertrag Künstler genannt) 1 Die nachfolgende Vereinbarung
MehrVerhaltenskodex für die Mitglieder der Geschäftsführung der DEG
1. Grundlegende Prinzipien (1) Die Mitglieder der Geschäftsführung erfüllen ihre Aufgaben, die sich aus gesetzlichen Vorschriften, dem Gesellschaftsvertrag, der gemäß 2 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages
MehrProseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09
Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen
MehrLEITLINIEN ZUR FESTLEGUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN DURCH VERMÖGENSLIQUIDATIONEN EBA/GL/2015/ Leitlinien
EBA/GL/2015/05 07.08.2015 Leitlinien zur Festlegung, wann eine Liquidation der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens negative Auswirkungen auf einen oder mehrere
MehrCompliance- Leitlinien
Compliance- Leitlinien Inhalt 1 Ziel... 2 2 Einleitung... 2 3 Allgemeine Grundsätze... 2 4 Einhaltung von Gesetzen... 2 5 Vertrauliche Informationen... 3 6 Geschäftsgeheimnisse... 3 7 Datenschutz... 3
MehrVerhaltensgrundsätze der BDD Beteiligungs GmbH
BDD Beteiligungs GmbH Ölhafenstraße 28 D-68169 Mannheim Tel.: +49 621 32235-0 Fax: +49 621 32235-29 info(at)bdd-holding.de www.bdd-holding.de Verhaltensgrundsätze der BDD Beteiligungs GmbH 1 VORWORT GESCHÄFTSFÜHRUNG
MehrAntikorruptionsrichtlinie der Creditreform AG Inhalt
Antikorruptionsrichtlinie der Creditreform AG Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Definition von Korruption und Bestechlichkeit... 3 2.1 Vorbemerkungen... 3 2.2 Schmiergeldzahlungen... 4 3. Leitlinien für das
MehrUNSER AUFTRAG. Wir liefern, bauen, sanieren und entsorgen für Infrastruktur, Immobilien und Umwelt.
itarbeiter Miteinander Kunden Stärke Langfristigkeit Miteinander Stärke Kunden Mitarbeiter Langfristigkeit Mitarbeiter Stärke Langfristigkeit Stärke Miteinander Langfristigkeit Mitarbeiter Kunden Stärke
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
MehrVerordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145
Verordnung (EU) 2015/1088 Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Hinweise zur Umsetzung in Deutschland 10.03.2016 1 den Halter eines Selbsterklärtes
MehrCompliance-Kodex der IMMOVATION-Unternehmensgruppe
Compliance-Kodex der IMMOVATION-Unternehmensgruppe Inhalt Vorwort der Geschäftsführung zum Compliance-Kodex... 3 Unser Profil... 4 I. Geltungsbereich und Struktur... 5 Struktur des Compliance-Management-Systems...
MehrLeitfaden für die Arbeit der BILD hilft e.v. zur Prävention und Bekämpfung von Korruption
Leitfaden für die Arbeit der BILD hilft e.v. zur Prävention und Bekämpfung von Korruption Präambel Kinderleben retten, ihre Not lindern, Verzweiflung besiegen und Hoffnung schenken dieser Aufgabe und Verpflichtung
MehrEinladung zur Betriebsfeier - am liebsten ohne (steuerliche) Risiken und Nebenwirkungen!
Einladung zur Betriebsfeier - am liebsten ohne (steuerliche) Risiken und Nebenwirkungen! Steuerliche (Neu-)Regelungen sowie die steuerliche Optimierung freiwilliger Gehaltsbestandteile Bochum, 1. Dezember
MehrEs ist wichtig, die zentralen Grundsätze unseres Verhaltens stets präsent zu haben. So sichern wir den nachhaltigen Erfolg der T&N.
Werte Mitarbeitende Der Ruf jedes Unternehmens ist so gut wie das Verhalten seiner Mitarbeitenden. Wie wir miteinander umgehen, welche Werte uns wichtig sind, ob wir uns an Recht und Gesetze halten: dies
MehrVERHALTENSKODEX DER COLTENE GRUPPE
VERHALTENSKODEX DER COLTENE GRUPPE VERHALTENSKODEX DER COLTENE GRUPPE Inhalt Einleitung 3 Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen, ethisches Verhalten 3 Interessenskonflikte 3 Bestechung und Korruption
MehrABTEILUNGSORDNUNG der Abteilung Baseball des TSV Holm v e.v.
ABTEILUNGSORDNUNG der Abteilung Baseball des TSV Holm v. 1910 e.v. 1.) Rechte und Pflichten der Mitglieder 1.1.) Für alle Abteilungsmitglieder gelten die Bestimmungen der Satzung des TSV Holm. Ergänzend
MehrCODE OF CONDUCT. Verhaltenskodex der Gruppe der Sparda-Banken
CODE OF CONDUCT 2019 1 Vorbemerkung Wofür wir stehen. Die Sparda-Banken sind regional tätige Genossenschaftsbanken. Sie sind Mitglieder im Verband der Sparda- Banken e.v. Ihre Aufgabe ist die wirtschaftliche
Mehr