NEUER MANN AM STEUER MARKUS FISCHER IST OBMANN DER FACHGRUPPE FÜR DAS NÖ GÜTERBEFÖRDERUNGSGEWERBE
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- Achim Franke
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1 Ausgabe 3, September 2018 NEUER MANN AM STEUER MARKUS FISCHER IST OBMANN DER FACHGRUPPE FÜR DAS NÖ GÜTERBEFÖRDERUNGSGEWERBE
2 Logistik 2030+: WKNÖ-Vizepräsident Christian Moser erklärt im Interview, worum es bei diesem gemeinsamen Projekt von Politik und Wirtschaft geht. 5 Rechtsüberblick Arbeitszeitflexibilisierung: Diese Änderungen kommen mit dem neuen Arbeitszeitgesetz auf Sie zu. Achtung: Vergessen Sie nicht auf die Verwendungsbestimmung sonst könnte es sehr teuer werden. Arbeits- und Sozialrecht: Die wichtigsten Änderungen kompakt zusammengefasst. 5 Infospot Stilllegungsprämie: es ist noch Geld im Topf! und andere News der Branche auf einen Blick. 9 International aktuell Die wichtigsten Infos aus Belgien, Dänemark, Ungarn und Deutschland. 6 Die Fachgruppe stellt sich vor In dieser Ausgabe Anna Kober. 15 Wissenswertes auch für Privat: E-Scooter, E-Roller, E-Bikes, normale Fahrräder welche Verkehrsfläche mit welchem fahrbaren Untersatz benutzt werden darf. 8 Länderübergreifende Kooperation: Eures vermittelt Fachkräfte europaweit 16 Termine Konzessionprüfung, Tachoschulungen und Stammtische alle wichtigen Infos für die nächsten Monate. September 2018
3 Ihre Ansprechpartner! Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe Mag. Patricia Luger Fachgruppengeschäftsführerin Mag. Rudolf Keindl Referent 14 Michaela Hirn Assistentin Impressum: Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe, Wirtschaftskammer Niederösterreich, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten. Tätigkeitsbereich: Interessenvertretung sowie Information, Beratung und Unterstützung der jeweiligen Mitglieder als gesetzliche Interessenvertretung. Blattlinie: Förderung der Ziele des Tätigkeitsbereiches und Mitgliederinformation. Offenlegung nach 25 Mediengesetz: dst.wk?dstid=1252 Redaktion: Mag. Simone Stecher Grafik und Layout: Julia Kurz und Georg Wieder, Druck: Druckerei sandler print & more, Krummnußbaum 42, 3672 Marbach an der Donau Fotos: Archiv, Titel & Seite k&p werbung, Fotolia und Fotonachweis Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde in der Regel die männliche Schreibweise verwendet bzw. auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Frauen und Männer mögen sich jedoch gleichermaßen angesprochen fühlen. Drucklegung: September 2018 Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sparte Transport und Verkehr, Fachgruppe Güterbeförderung Startseite zur unserer Fachgruppe Wirtschaftskammer-Platz St. Pölten T: F: E: verkehr.fachgruppen1@wknoe.at W: wko.at/noe/gueterbefoerderung Unternehmer für Unternehmer Ihre Vertreter! Mag. Markus Fischer Obmann Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe KommR Karl Gruber Obmann-Stellvertreter Veronika Hrnciarová Assistentin Ing. Christoph Mitterbauer Obmann-Stellvertreter Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 3
4 VORWORT Wir müssen anpacken, anstatt zu jammern! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen, denen wir Transportunternehmer uns stellen müssen, werden leider nicht weniger im Gegenteil. Fahrverbote, Umweltzonen, Dumpingpreise, bürokratische, steuerliche und gesetzliche Schwierigkeiten die Liste ist lang und ließe sich leider problemlos weiterführen. Doch nur den Status Quo zu beschreiben, oder gar über die schwierige Situation zu jammern, bringt nichts und soll keinesfalls die Aufgabe einer starken Interessenvertretung sein. Als Unternehmer wissen wir, wie wir nachhaltig Erfolge schaffen können: Entscheidend ist, dass wir an einem Strang ziehen und miteinander arbeiten nicht gegeneinander. Das gilt sowohl für unsere Mitarbeiter, als auch für deren Interessenvertretungen. Berufslenker- Akademie als Leuchtturmprojekt Dass positive Entwicklungen das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit sind, zeigt etwa das Pilotprojekt der Berufslenker-Akademie der NÖ Fachgruppe, das im Oktober in die erste Runde geht. Durch die Berufslenker-Akademie steuern wir dem Fahrermangel in unserer Branche aktiv entgegen. Die Jugend erhält die Chance, eine solide Ausbildung in unseren Betrieben zu erhalten und die Transportunternehmer die Möglichkeit, gute Mitarbeiter zu finden. Gemeinsam mit VIDA, AKNÖ, dem AMS und WIFI haben wir von der ersten Idee hin zur praktischen Umsetzung nur wenige Monate gebraucht. Bald werden wir über die ersten Ergebnisse berichten und das Projekt sorgfältig evaluieren können. Zusammenhalt stärkt Entscheidend ist, dass wir an einem Strang ziehen und miteinander arbeiten nicht gegeneinander. Es ist mein persönlicher Ansatz als Unternehmer und als Interessenvertreter, Gutes und Altbewährtes nicht mit Zwang abschaffen oder reformieren zu wollen sinnvolle Modernisierung und Anpassung ist da oft besser. Schließlich ist die Wirtschaftskammer mit diesem Credo zu einer der größten Serviceeinrichtungen des Landes geworden. Ab 2019 werden wir als Fachgruppe jedes Jahr ein großes Thema definieren, zu dem wir verschiedene Veranstaltungen organisieren und Informationen bereitstellen werden. Ich freue ich mich auf eine konstruktive und fruchtbare Zusammenarbeit mit meinen Kollegen, dem Team der Fachgruppe und den anderen Interessenvertretungen. Und vergessen Sie nicht: Halten wir als Unternehmer, Betriebe und als Branche zusammen, profitieren wir alle! September 2018
5 Rundholz: Ausnahmen für 50 t bis November 2018 verlängert Vereinfachte Rahmenbedingungen für Holztransporte werden weitergeführt. Höchstzulässiges Gesamtgewicht für Holztransporte weiterhin von 44 auf 50 Tonnen angehoben. Die Forstwirte in Niederösterreich stehen vor einer herausfordernden Situation. Deshalb hat die Landesregierung unter anderem Mittel für das von Landeshauptfrau Mikl-Leitner und LH-Stellvertreter Pernkopf präsentierte Waldschutzpaket genehmigt. Entscheidend ist aber auch die Möglichkeit des raschen Abtransports von Schadholz aus den Wäldern. Deshalb haben wir die vereinfachten Rahmenbedingungen für die Holztransporte, die seit September 2017 gelten, nun verlängert. Es gilt daher weiterhin eine befristete Tonnagen-Erhöhung auf 50 Tonnen für Lkw, informiert der zuständige Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko. NÖ zieht mit der Verlängerung mit OÖ gleich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bleiben unverändert. Die genannte Ausnahme gilt für Rundholztransporte von Schadholz aus dem Wald sowie für Hackschnitzel aus Schadholz aus dem Wald. Sondertransporte Bescheidauflagen müssen eingehalten werden Da festgelegte Routen nicht eingehalten wurden und bei Begleitern keine aufrechten Beeidigungen vorlagen, haben die Landesregierungen bekundet, allfällige Vergehen künftig strenger zu ahnden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitschreiben des FV der Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr. Stilllegungsprämie Noch ist Geld im Topf Nutzen Sie die letzte Chance auf ein Stück vom Förderkuchen und holen Sie sich bei der Umstellung auf Euro 6 eine finanzielle Unterstützung. Das Land NÖ gewährt heuer letztmalig die so genannte Stilllegungsprämie. Diese wurde am in der Regierungssitzung beschlossen. Förderzeitraum: Hier finden Sie die Richtlinien und die Kurzinformation dazu. Eine Einreichung ist über das Wirtschaftsförderungsportal möglich. PANNENSTREIFEN: FREIGABE AUF A4 Ab Mitte Juli startete die ASFINAG auf Initiative von Verkehrsminister Norbert Hofer ein innovatives Pilotprojekt: Bei Überlastung wird der Pannenstreifen temporär freigegeben. Teststrecke ist die A 4 Ost-Autobahn auf knapp vier Kilometern in Fahrtrichtung Ungarn zwischen der Anschlussstelle Simmeringer Haide und dem Knoten Schwechat. Dieser Abschnitt ist eine typische zweispurige Autobahn in einem Ballungsraum, die zu den Stoßzeiten aber nicht permanent an die Belastungsgrenze stößt. Anders als der aufwändige Bau zusätzlicher Fahrspuren, ist hier die zeitlich begrenzte Freigabe des Pannenstreifens eine rasch umsetzbare und wirtschaftliche Möglichkeit für mehr Kapazitäten. Alles auf einen Klick! Dieses Zeichen bedeutet: Alle weiterführenden Informationen stehen gesammelt online auf der Website der Fach gruppe unter wko.at/noe/gueterbefoerderung-uptodate zur Verfügung. Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 5
6 VORSTELLRUNDE Anna Kober Müssen Mitarbeitern gutes Arbeitsumfeld bieten! Unternehmer sein ist ein Vollzeitjob. Warum haben Sie sich dazu bereiterklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit des Unternehmervertreters auszuüben? Was motiviert Sie, was treibt Sie an? Die Transportbranche ist sicherlich nicht jedermanns Liebling. Viele Menschen denken nur an verstopfte Straßen, Lärm und Abgase. Sie vergessen dabei leider, dass es der Lkw ist, der dafür sorgt, dass sie in den Geschäften gefüllte Regale vorfinden, oder dass sie ihre Pakete bequem an der Haustür entgegennehmen können. Als Interessenvertreter ist man näher an den Entscheidungen und den wichtigen Informationen dran. Ich dachte, es sei eine interessante Aufgabe, sich einzubringen. Darüber hinaus kann der Austausch mit Kollegen nützlich sein, auch für den eigenen Betrieb. Und als Interessenvertreter sind die Kommunikations wege kurz ein Austausch ist somit am einfachsten. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen der Branche und wie lassen sie sich Ihrer Meinung nach am besten meistern? Die größte Herausforderung der Branche liegt in der Bewältigung des Fahrermangels. Gute Mitarbeiter zu bekommen wird zunehmend schwierig, nicht nur für die Transportunternehmer, sondern für alle Wirtschaftszweige. Hier ist sicherlich die Politik gefragt, gemeinsam mit den Interessenvertretungen geeignete Maßnahmen zu schaffen. Die Basis muss es aber sein, dass wir Unternehmer für unsere Mitarbeiter ein faires und gutes Arbeitsumfeld schaffen. Denn der Beruf des Lkw-Fahrers ist kein klassischer 9-to-5-Job. Ich hoffe, dass die Berufslenkerakademie, die im Oktober startet, Früchte trägt und ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Warum haben Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gewählt? Man könnte wohl sagen, es hat sich so ergeben. Ich hatte die Möglichkeit, in der dritten Generation zu übernehmen. Die Bedingungen, die ich vorgefunden habe, waren für mich ideal, um das Unternehmen Anfänge Kober Transporte ist ein Familienunternehmen im nördlichen Weinviertel mit mehr als 70 Jahren Erfahrung. Familienbetrieb Mittlerweile wurde der Betrieb an die 3. Generation übergeben. Unternehmervertreter Anna Kober ist seit März 2015 Ausschussmitglied sowie Bezirksvertrauensfrau. weiterführen zu können. Also habe ich es gewagt. Was möchten Sie Ihren Branchenkollegen mit auf den Weg geben? Jeder muss für sich selbst entscheiden, wofür er einstehen und was er vertreten kann. Tätigkeitsfeld Der Betrieb ist Anbieter im Bereich Erdbau und Güterbeförderung für lose Schüttgüter. Zudem ist er am Kippersowie am Silosektor tätig. Flotte Der Fuhrpark besteht aus 47 Lkw. Rund 65 Menschen arbeiten derzeit für den Betrieb. September 2018
7 UNSERE BRANCHE Austrian Logistics: Fokus auf Exzellenz Austrian Logistics heißt die neue Dachmarke, die Verkehrsministerium, Wirtschaftskammer und Logistikverbände gemeinsam entwickelt haben. Das neue Markendesign soll die exzellenten, weltweit erbrachten Leistungen der Logistik sichtbar machen. Unternehmen, die die Marke tragen bzw. das Logo verwenden wollen, sind eingeladen, sich zu bewerben. Austrian Logistics Details online! Die Dachmarke Austrian Logistics wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Rahmen der Logistikinitiative gegründet gemeinsam mit der Bundesvereinigung Logistik Österreich, der Industriellenvereinigung, dem Verein Netzwerk Logistik, der Wirtschaftskammer Österreich und dem Zentralverband Spedition & Logistik. WE STAND OUT. WORLDWIDE! bmvit Beitragsgrundlagenmeldung: Was sich ab 2019 ändert Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm), die mit in Kraft tritt, löst die bisherige jährliche Meldepflicht ab und bringt eine tiefgreifende Reform für Dienstgeber, Lohnverrechnung und Sozialversicherung mit sich. Zur bestmöglichen Vorbereitung auf die bevorstehende Umstellung, bietet sich die aktuelle Sonderausgabe des Magazins DGService der Gebietskrankenkassen zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) an. Das Magazin DGService bietet umfassende Informationen zu den bevorstehenden Neuerungen in der Lohnverrechnung. Exemplare des Magazins können unter Angabe der gewünschten Stückzahl direkt per beim Hauptverband bestellt werden. Es kann auch online abgerufen werden. Neuerungen bei Gefahrguttransporten Weiters stellt die WKO ein WKO-Factsheet zur Ihrer Information zur Verfügung. Gefahrgutbeauftragte müssen ihre Jahresberichte künftig spätestens sechs Monate nach dem Berichtsjahr erstellen. Absender müssen dem Beförderer (neu in nachweisbarer Form) die erforderlichen Angaben (gegebenenfalls als Beförderungs- und Begleitpapiere) liefern. Beförderer können sich auf die Angaben im Container-Pack-Zertifikat verlassen, das ist eine wichtige Umsetzung durch die Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG). Weiters gelten Neuerungen bei der Luftfracht, insbesondere bei der Ausbildung des Personals und der Abfertigungsagenten. Die Kontrollbefugnisse der Austro Control werden erweitert. Infos samt konsolidiertem GGBG finden Sie auf der Gefahrgut-Website der Bundessparte Transport und Verkehr. Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 7
8 AUSLAND International Aktuell Europa EURES: Europaweite Vermittlung von Fachkräften Die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern ist auch für die Transportbranche eine große Herausforderung. Als Unterstützung für Unternehmen bietet sich die EURES-Datenbank (EURES steht für EURopean Employment Services ) an. Sie ist ein Kooperationsnetzwerk zwischen der Europäischen Kommission und den Arbeitsverwaltungen der EU/EWR Mitgliedstaaten sowie der Schweiz. Was kann EURES für Sie tun? EURES bietet nützliche Informationen über den europäischen Arbeitsmarkt und europaweit Arbeitsuchende. Auf dem EURES Job Mobility Portal finden Sie Informationen zu den Arbeitsmärkten im EU/EWR Raum (abfragbar nach Staaten) sowie Informationen zu den Übergangsbestimmungen für Kroatien. Europaweite Personalsuche Auf der Suchmaschine des EURES Job Mobility Portals können Sie: Ihr Stellenangebot europaweit veröffentlichen und sich einen Überblick über die Stellenwerber aus den EU/EWR Mitgliedstaaten und der Schweiz verschaffen, Bewerbungen von Arbeitsuchenden aus ganz Europa per erhalten, Anfragen an Arbeitsuchende schicken und Lebensläufe von Bewerberinnen und Bewerbern einsehen und speichern. Europaweite Personalvermittlung Das Arbeitsmarktservice arbeitet mit den EU/EWR Mitgliedstaaten zusammen, um auf dem österreichischen Arbeitsmarkt schwer oder nicht besetzbare freie Stellen abzudecken. EURES unterstützt die Betriebe dabei mit Information, Beratung und europaweiter Personalvermittlung. Weitere Informationen: Dänemark Höchstparkdauer auf Autobahnparkplätzen Um das längerfristige Parken von Lkw auf den dänischen Autobahnen zu verhindern, hat die dänische Regierung beschlossen, eine maximale Parkdauer von 25 Stunden für Lkw auf den nationalen Raststätten entlang der Autobahnen einzuführen. Die Beschränkung betrifft alle 90 vorhandenen Autobahnrastplätze mit entsprechenden Parkmöglichkeiten und ist mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Für Lkw, die länger als 25 Stunden auf diesen Parkplätzen verweilen, fallen dann höhere Parkgebühren an. Darüber hinaus werden die Bußgelder für die an den Parkplatzzu- und -ausfahrten illegal parkenden Fahrzeuge drastisch erhöht. Die Festlegung der neuen Parkgebühren und Bußgelder erfolgt durch eine Gesetzesergänzung, die Anfang 2019 in Kraft treten soll. Die generelle Parkgebühr bei Überschreitung der maximalen Parkdauer soll nahezu vervierfacht werden: von aktuell 510 DKK (circa 68,45 Euro) auf dann DKK (circa 268,40 Euro), das Bußgeld für illegales Parken soll von DKK (circa 134,20 Euro) auf DKK (circa 402,60 Euro) verdreifacht werden. September 2018
9 Ungarn Dynamische Verwiegesysteme eingeführt Die IRU teilte mit, dass in Ungarn dynamische Verwiegesysteme installiert wurden. Damit können überladene Fahrzeuge während der Fahrt festgestellt und ab sofort mit einem Bußgeld belangt werden. So sind auf ungarischem Territorium an 89 Messpunkten in die Infrastruktur eingelassene Waagen vorhanden, um die Achslasten und NATIONALE ACHSLAST-MESSSYSTEM Zum downloaden: Broschüre Kleiner TSM-Ratgeber Gesamtgewichte der Fahrzeuge während der Fahrt kontrollieren zu können. Nach einer Übergangsfrist, in der das System getestet wurde, ist es seit Juni 2018 aktiv. Ab sofort können überladene Fahrzeuge mit Bußgeldern belegt werden. Im Zusammenhang mit dem elektronischen Mautkontrollsystem werden die Fahrzeugkennzeichen erfasst und die Messergebnisse der Verwiegungen zentral übermittelt. Überladene Fahrzeuge werden entweder im Rahmen von Vorabkontrollen oder Vorortkontrollen angehalten, oder im fließenden Verkehr kontrolliert. Falls Übertretungen im fließenden Verkehr festgestellt werden, erhält der Fahrzeughalter im Anschluss per Post einen Bußgeldbescheid. Angaben über die Höhe der Bußgelder bei Gewichtsüberschreitungen in Ungarn sind derzeit noch nicht bekannt. Das ungarische Ministerium für Innovation und Technologie hat über das neue dynamische Verwiegesystem die Broschüre Kleiner TSM-Ratgeber in verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Belgien Mautanpassung Laut Informationen der Website Viapass wurden mit 1. Juli 2018 die Mauttarife in Flandern und Brüssel indexiert, ab 1. Jänner 2019 geschieht dies auch in Wallonien. Alle Tarife und weitere Informationen online. FLANDERN, BRÜSSEL AUTOBAHN [ / km] 3,5 < 12 TONNEN TONNEN > 32 TONNEN Euro 0 0,151 0,202 0,206 Euro 1 0,151 0,202 0,206 Euro 2 0,151 0,202 0,206 Euro 3 0,130 0,182 0,186 Euro 4 0,098 0,150 0,154 Euro 5 0,087 0,138 0,142 Euro 6 0,076 0,128 0,132 [ / km] Euro 0 Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 WALLONIE (OHNE MWSt) 3,5 < 12 TONNEN TONNEN > 32 TONNEN 0,149 0,199 0,203 0,149 0,199 0,203 0,149 0,199 0,203 0,129 0,179 0,183 0,098 0,148 0,152 0,077 0,127 0,131 0,077 0,127 0,131 = alle lokalen und regionalen Straßen, die keine Autobahn sind. Hier konnte die Fachgruppe helfen! Für Sie erreicht Über 700 Strafe sollten Unternehmerin und Lenker insgesamt zahlen, weil bei einer Kontrolle der Polizei im Fahrzeug des Kleintransportunternehmens Petra Polke das Begleitpapier nach dem Güterbeförderungsgesetz fehlte. Im Verwaltungsstrafverfahren wurde das Unternehmen von der Fachgruppe rechtlich unterstützt. Die Strafbehörde konnte schlussendlich davon überzeugt werden, dass die Vorschrift nicht für Kleintransporteure gilt. Die Strafverfahren wurden eingestellt. Die Firma Polke ist ein Kleintransportunternehmen, das Transporte aller Art anbietet etwa Übersiedelungen, Entrümpelungen, Räumungen und allgemeine Transporte. Der Fuhrpark besteht aus Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen. Der Betrieb arbeitet europaweit. Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 9
10 INTERVIEW Logistik 2030 Brauchen Aktionsplan -- für eine sich wandelnde Gütermobilität Christian Moser, Vizepräsident der WKNÖ, erklärt, was genau hintern dem gemeinsamen Projekt von Land NÖ, der Stadt Wien und den Wirtschaftskammern NÖ und Wien steckt. Um zukunftsfähige Lösungen für die großen logistischen Herausforderungen der urbanen Regionen NÖ/Wien zu finden, wurde das Projekt Nachhaltige Logistik Niederösterreich-Wien kurz Logistik ins Leben gerufen. Was sind die Hintergründe dieses Schulterschlusses? Moser: Niederösterreich und Wien sind prosperierende und schnell wachsende Regionen. Die raschen demografischen, wirtschaftlichen und ökologischen Veränderungen stellen eine zentrale Herausforderung dar, insbesondere auch für die Logistik. Bis 2030 wird Wien voraussichtlich zwei Millionen Einwohner haben, rechnet man das Umland mit, sprechen wir von drei Millionen. Dies bringt unter anderem eine deutliche Zunahme des Verkehrs mit sich. Alleine der Straßengüterverkehr in Niederösterreich wird bis 2030 um bis zu 23 Prozent zunehmen. Und dieses Mehr an Verkehr wirkt sich auch auf die Bevölkerung aus. Dabei geht es einerseits um tatsächliche Auswirkungen, wie eine mögliche Zunahme an Emissionen und Verkehrsstaus, andererseits aber auch um die Stimmung in der Bevölkerung, die wiederum eine Rückwirkung auf die Politik haben kann. Aus all dem sind negative Einflüsse auf die Effizienz der Güterbeförderung und der Logistik insgesamt möglich. Überlagert wird das Ganze dann noch von technologischen Änderungen in der Sendungs- und Flottenstruktur, zunehmenden Regulierungen sowie der Verdrängung von Logistikflächen an den Stadtrand. Diese Trends verdeutlichen, dass es Strategien braucht, die sich mit einer nachhaltigen Steuerung des zukünftigen Güterverkehrsaufkommens beschäftigen. Und hier setzt Logistik an? Genau. Dieses gemeinsame Projekt von Land NÖ, der Stadt Wien und den Wirtschaftskammern NÖ und Wien will für diese Herausforderungen einen zukunftsfähigen und umsetzungsorientierten Aktionsplan erarbeiten. Es... dass es Strategien braucht, die sich mit einer nachhaltigen Steuerung des zukünftigen Güterverkehrsaufkommens beschäftigen. September 2018
11 Das Ziel von Logistik 2030 ist ein zukunfts- und umsetzungsorientierter Aktionsplan. -- geht darum, sich mit den heutigen und vor allem künftigen Anforderungen der Gütermobilität in der Region Wien-Niederösterreich auseinanderzusetzen und passende Maßnahmen zu entwickeln. Die Bündelung von Warenströmen insbesondere auf der sogenannten letzten Meile kann dabei ein wichtiger Ansatz sein, um die Effizienz zu erhöhen und gleichzeitig Emissionen zu reduzieren. Und wie genau soll das passieren? In einem breiten, strukturierten Prozess mit allen beteiligten Branchen und Institutionen werden zuerst aktuelle Handlungsfelder identifiziert und in interdisziplinären Arbeitsgruppen bearbeitet. Darauf aufbauend werden mit der Perspektive Szenarien entwickelt und mittelfristige Bearbeitungsfelder abgeleitet. Die begleitende Entwicklung und Initiierung von Pilotprojekten sowie die abschließende Festlegung eines Aktionsplans mit konkreten Maßnahmen samt Umsetzungsstrategie soll eine rasche, praxisnahe Implementierung ermöglichen. Zu den ersten Schritten etwa gehörte die Befragung von rund 100 Unternehmern. Für zwei Drittel der Befragten ist eine Verkehrsreduktion ohne Qualitätseinbußen derzeit nicht vorstellbar, ebenso viele haben Schwierigkeiten mit Staus, Parken und Ladezonen und rund 90 Prozent erwarten bis 2030 eine Zunahme des Güterverkehrs. Mehr als drei Viertel erwarten sich Maßnahmen von Seiten der Politik, besonders in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und Raumplanung. Im Zuge von Logistik werden, wie gesagt, von interdisziplinären Expertenteams Pilotprojekte entwickelt, initiiert und begleitet. Prozessstruktur und Zeitplan Das Projekt wird im Zeitraum 1/ /2019 in drei wesentlichen, aufeinander aufbauenden Projektphasen bearbeitet: Stakeholder- Aktivierung Phase 1 Phase 2 Phase 3 Szenarien Handlungsfelder Bearbeitungsfelder Aktionsplan 1/2017 5/2018 4/ /2019 Aktives Stakeholder-Management: Information, Konsultation, Kooperation Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Entwicklung, Initiierung und Begleitung Pilotprojekte Stakeholder-Management Der strukturierte Stakeholderprozess organisiert die Mitwirkung auf unterschiedlichen Ebenen und während des gesamten Projektes: Können Sie ein Beispiel für ein Pilotprojekt nennen? Sicher, da gibt es gleich ein paar sehr spannende. Eines beschäftigt sich beispielsweise mit der Optimierung von Entsorgungsverkehren auf Großbaustellen über Smartphone-Apps. Ein anderes Projekt versucht die Bündelung von Verkehren auf der letzten Meile durch die Etablierung von sogenannten Mikro- und Midi-Hubs. Wie schaut die Zeitleiste von Logistik aus? Das Projekt ist in drei aufeinander aufbauende Phasen unterteilt. Gestartet sind wir 2017 mit der Aktivierung der Stakeholder und der Definierung der Handlungsfelder. Bis Oktober nächsten Jahres soll der Aktionsplan stehen. Wir sind also auf einem guten Weg. Projektsteuerung Projektbeirat Steuerung und strategische Ausrichtung des Projekts Vorbereitung und Kommunikation der Umsetzung Stakeholder Board Feedback und Entscheidungsvorbereitung zu Meilensteinen Handlungsfelder Szenarien Bearbeitungsfelder Aktionsplan Projektbeirat Expert- Innen Stakeholder Board Information und Partizipation Weitere Interessierte Regelmäßige Information Stakeholder erweitert (ca. 200 Personen) Onlinebefragung und Feedback zu Meilensteinen Stakeholder Kerngruppe (ca. 20 Personen) Interviews und Feedback zu Meilensteinen Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 11
12 Rechtliches Update auf einen Blick Das neue Arbeitszeitgesetz Was sich für Sie ändert Für konkrete Hilfe: Mag. Rudolf Keindl Wirtschaftskammer-Platz St. Pölten Zimmer: E3 M12 Telefon: In den letzten Monaten war kaum ein Thema so polarisierend wie die von der Regierung geplante Arbeitszeitflexibilisierung. Fakt ist: Globaler Wettbewerbsdruck, kürzere Produktlebenszyklen, der Siegeszug des Just-in-Time-Konzepts, immer anspruchsvollere Kunden, Konjunkturschwankungen, längere Öffnungszeiten erfordern von Betrieben mehr Flexibilität als früher. Doch welche Änderungen sind mit tatsächlich eingeführt worden bzw. was bleibt gleich? 10 Stunden pro Tag, 50 Stunden pro Woche ( 9 Abs 1 AZG) durfte bisher beschäftigt werden. Rechtslage ab : 12 Stunden pro Tag, 60 Stunden pro Woche darf beschäftigt werden ( 9 Abs 1 AZG Neu). Sowohl der 8-Stunden-Tag als auch die 40-Stunden-Woche bleiben laut neuem Arbeitszeitgesetz erhalten. Es gibt weder einen generellen 12-Stunden-Tag noch eine generelle 60-Stunden-Woche. Fallweise dürfen bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden dauerhaft im Viermonatsschnitt aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Die Arbeitnehmer können Arbeitsleistungen über 10 bzw. über 50 Stunden ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wie bisher kann jegliche Überstunde nur angeordnet werden, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitsnehmers entgegenstehen. Arbeitnehmer können wählen, ob sie für Überstunden jenseits der 10 bzw. 50 Stunden in Geld oder durch Zeitausgleich vergütet werden. Eine Beschäftigung an bis zu 4 Wochenenden oder Feiertagen pro Kalenderjahr per Betriebsvereinbarung oder schriftlicher Einzelvereinbarung (ausgenommen Verkaufstätigkeiten) wird möglich. Familienangehörige und Arbeitnehmer mit selbständiger Entscheidungsbefugnis sind von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz entsprechend der Textierung der EU-Richtlinie ausgenommen. HINWEIS: Für Lenker gelten weiterhin Sonderbestimmungen im Arbeitszeitgesetz bzw. finden sich die entsprechenden Umsetzungen im Kollektivvertrag. Lenker dürfen weiterhin in einzelnen Wochen 60 Stunden arbeiten und täglich eine Einsatzzeit von bis zu 15 Stunden (bei einer verkürzten Ruhezeit von 9 Stunden) erreichen. Die oben genannten Veränderungen zur Höchstarbeitszeit (12 Stunden) und der Viermonatsschnitt betreffen Lenker nicht, für diese gelten günstigere Bestimmungen. Laut Kollektivvertrag Güterbeförderer liegt Überstundenarbeit vor, wenn entweder die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden) überschritten werden oder die tägliche Normalarbeitszeit (meist 8 Stunden, bzw. 9 Stunden bei kurzem Freitag) überschritten wird, die sich auf Grund der Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit ergibt. September 2018
13 Achtung: Vergessen Sie nicht auf die Verwendungsbestimmung! Für Unternehmen, die mit ihren Mitarbeitern Gleitzeit vereinbart haben, gilt: Die besonderen Gleitzeitregeln bleiben erhalten. Der 8-Stunden-Tag bleibt auch hier die Regel. Es gelten die Höchstgrenzen von 12 bzw. 60 Stunden. Künftig kann für selbstbestimmtes Arbeiten auch eine Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden pro Tag vereinbart werden (bisher 10 Stunden), wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen in Verbindung mit dem Wochenende gewährt wird. Dadurch wird es leichter, Zeitguthaben zu erwerben und diese geblockt zu konsumieren Stichwort Vier-Tage-Woche. Bei selbstbestimmtem Arbeiten innerhalb dieser Grenzen fallen keine Überstundenzuschläge an. Zuschläge bei Gleitzeit gibt es jetzt und in Zukunft in zwei Fällen: Bei dauerhafter Mehrbelastung (wenn Zeitguthaben nicht abgebaut und nicht übertragen werden können), und wenn der Arbeitgeber Überstunden anordnet (dann fehlt die Selbstbestimmung). Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen bleiben aufrecht, sind also allenfalls neu zu verhandeln. Kollektivverträge können nun vorsehen, dass Zeitguthaben und Zeitschulden über mehrere Zeiträume hinweg übertragen werden. Die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes fordern, dass bei Kraftfahrzeugen die entsprechende Verwendungsbestimmung (Ziffer 20, zur Verwendung für die gewerbsmäßige Beförderung bestimmt) im Zulassungsschein eingetragen sein muss. Zuwiderhandlungen können nach dem Güterbeförderungsgesetz bestraft werden. Laut Güterbeförderungsgesetz dürfen auch (eigene) Lkw, die auf den Werkverkehr (Ziffer 19) zugelassen sind, beispielsweise in einem Mischbetrieb, der neben der Güterbeförderung noch eine sonstige Gewerbeberechtigung besitzt zur Güterbeförderung eingesetzt werden ( 6 Abs 1 Güterbeförderungsgesetz). Dabei sind natürlich die üblichen Vorschriften nach dem Güterbeförderungsgesetz einzuhalten (beglaubigter Auszug aus dem GISA, Begleitpapier). Zu beachten ist, dass man auch die Verwendungsbestimmung 19 UND 20 nebeneinander in den Zulassungsschein eintragen lassen kann (sofern ein Mischbetrieb vorliegt) und diese Vorgehensweise für Mischbetriebe auch vom BMVIT ausdrücklich empfohlen wird. Für die Zulassung mit Verwendungsbestimmung 20 benötigen Transporteure eine Bestätigung der Fachgruppe ( 37 Abs. 2 Lit. c KFG) Was jedoch viele nicht wissen: Bei einem Unfall kann die alleinige Werkverkehrseintragung im Zuge der Güterbeförderung sehr teuer kommen. Die Verwendungsbestimmung wird von der Zulassungsstelle nach den Angaben des Zulassungsbesitzers eingetragen. Wenn ein Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als mit dem Versicherer vereinbart bzw. in der Zulassung angegeben, kann dies dazu führen, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu einem Betrag von Euro leistungsfrei (=gegenüber dem Kunden regressberechtigt) wird (sogenannte Obliegenheitsverletzung). Anhänger Auch wenn das Güterbeförderungsgesetz dieses Formerfordernis nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Anhänger vorschreibt, so sind die Bestimmungen zur Verwendungsbestimmung nach dem KFG zu beachten. Das KFG beschreibt u.a. in seinem 37 die Notwendigkeit, die beabsichtigte Verwendungsbestimmung bei der Fahrzeugzulassung anzugeben und eintragen zu lassen. Auch wenn die nicht korrekte Angabe der Verwendungsbestimmung zum Zeitpunkt der Zulassung nicht strafbar ist, besteht gemäß 42 Absatz 1 die Verpflichtung, bei der Veränderung von Umständen, welche die eintragungspflichtigen Daten betreffen also auch der Verwendungsbestimmung eine Änderung in den Zulassungsdokumenten von der zuständigen Behörde binnen Wochenfrist vornehmen zu lassen. Genau diese Bestimmung fordert letztendlich eine korrekte Angabe der Verwendungsbestimmung und zwar unabhängig von der Fahrzeugart. Hinweis: Die Ziffer 01 (zu keiner besonderen Verwendung bestimmt) ist im gewerblichen Bereich nicht zulässig, weil die gewerbliche Verwendung eben eine besondere Verwendung ist. Außerdem birgt solch eine Angabe im Zulassungsschein neben der oben angesprochenen Bestrafungsmöglichkeit das Risiko des möglichen Verlustes der Deckung durch die KFZ-Haftpflichtversicherung im Schadensfalle. Mit dem Hinweis der vereinbarungswidrigen Verwendung dürfen die KFZ-Haftpflichtversicherer in solch einem Fall, nach Erbringung ihrer vertraglich zugesicherten Versicherungsleistungen gegenüber Dritten, vom Versicherten Teile ihrer Leistungen zurückfordern! Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 13
14 RECHTLICHES Arbeits- und Sozialrecht: Änderungen mit Juli 2018 Entgeltfortzahlung, Dienstverhinderungsgründe Angleichung Arbeiter und Angestellte Angleichung der Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung (EFZ) von Angestellten an das Arbeitersystem ( 8 AngG) Die EFZ-Pflicht wird von 6 auf 8 Wochen schon nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit erhöht (derzeit nach 5 Jahren). Wie bisher wird die Lehrzeit für den EFZ-Anspruch von Arbeitern auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses angerechnet ( 2 EFZG), bei Angestellten hingegen nicht. Wie bisher sind für die Bemessung des EFZ-Anspruches von Arbeitern die Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber zusammenzurechnen ( 2 Abs 3 EFZG), sofern sie keine längeren Unterbrechungen als jeweils 60 Tage aufweisen. Das gilt nicht für Angestellte. Lehrlinge Beibehaltung des eigenen Systems für Lehrlinge, Verdoppelung der Fristen: Lehrlinge haben von Beginn an Anspruch auf 8 Wochen Entgeltfortzahlung ( 17a Abs 1 BAG) und für weitere 4 Wochen Anspruch auf Teilentgelt, also die Differenz zwischen Krankengeld und voller Lehrlingsentschädigung. Einvernehmliche Auflösung Die EFZ besteht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch bei einvernehmlichen Auflösungen, die während der Arbeitsverhinderung getroffen werden und bei einvernehmlichen Auflösungen, die zwar außerhalb einer Arbeitsverhinderung, aber im Hinblick auf diese getroffen werden (z.b. bei Vorankündigung einer Operation). Der zweite Fall erfasst Auflösungen, die auf eine Abwälzung der EFZ-Kosten auf die Allgemeinheit abzielen, z.b. bei einer Wiedereinstellungszusage ( 9 Abs 1 AngG, 5 EFZG). Die Neuerung ist auf einvernehmliche Beendigungen von Arbeitsverhältnissen anzuwenden, die eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach dem bewirken. Dienstverhinderungsgründe Arbeiter werden hinsichtlich persönlicher Dienstverhinderungsgründe an Angestellte angeglichen Die Dienstverhinderungsgründe der Arbeiter-KV gelten zwar weiterhin. Sie sind aber nicht mehr abschließend, sondern es sind weitere Tatbestände wie bei den Angestellten anzuerkennen. Sozialversicherung Krankengeld für Selbständige Das Krankengeld für Selbständige wird seit bereits ab dem 4. Tag der Erkrankung rückwirkend ausgezahlt (bisher erst ab dem 43. Tag der Erkrankung). Entgelterstattung für KMU Derzeit erstattet die AUVA KMU bis 50 Beschäftigten die Hälfte des fortgezahlten Entgelts im Krankenstand und zwar für max. 6 Wochen. Ab werden Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten 75 Prozent des fortgezahlten Entgelts erhalten (neuer 53b Abs 2a ASVG). Wie bisher gebühren die Zuschüsse im Erkrankungsfall ab dem 11. Tag, bei Eintritt eines Unfalls ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung. Die Zuschüsse werden unverändert aus Mitteln der AUVA erstattet. Arbeitsmarkt Notstandshilfe Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe entfällt ( 36 Abs 2 und 3 AlVG NEU). Bonus-Malus Aufhebung der obsoleten Bestimmungen Die gesetzlichen Regelungen zum nicht in Kraft getretenen Bonus-Malus-Modell, einschließlich der Informations- und Beratungspflichten der Wirtschaftskammern, wurden mit aufgehoben ( 1a und 17 Abs 4 bis 8 AMPFG). AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Die Mindeststundenanzahl der vom AMS geförderten Aus- und Weiterbildungen wurde Ende Juni 2018 von 24 Stunden auf 16 Stunden herabgesetzt. Die Förderung gilt für Aus- und Weiterbildungen, die bis beendet sind. September 2018
15 AUS DER BRANCHE Wissenswertes auch für Privat E-Scooter, E-Roller, E-Bikes, normale Fahrräder wo darf damit gefahren werden? Kleinfahrzeuge wie E-Scooter, E-Roller und E-Micro-Scooter sind eine flexible Alternative zum Laufen oder dem klassischen Tretroller. Rechtlich werden drei Hauptkategorien unterschieden: Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge Fahrräder Kraftfahrzeuge Elektroscooter (bis Reifendurchmesser 30 cm, Bauartgeschwindigkeit bis 5 km/h) gelten als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug. Die Geräte dürfen nicht auf der Fahrbahn benutzt werden, die Verwendung auf dem Gehsteig ist erlaubt. Auch Hoverboards wurden vom BMVIT so eingestuft. Hat der Roller einen Reifendurchmesser von mehr als 30 cm oder eine Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h (bei max Motorleistung von 600 Watt), gilt er als Fahrrad. Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad, das nicht mehr als 600 Watt Leistung aufweist und aus eigener Kraft nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreicht, gilt ebenfalls als Fahrrad. Folgende Verkehrsflächen darf man mit einem Fahrrad benutzen: Fahrbahn. Ist allerdings eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benutzt werden. Radwege sowie Geh- und Radwege Radfahrstreifen (für den Radverkehr markierter Teil der Fahrbahn, muss vom ruhenden und fließenden Verkehr freigehalten werden) Mehrzweckstreifen (ein Radfahrstreifen, der unter besonderen Umständen auch von anderen Verkehrsteilnehmerinnen/ Verkehrsteilnehmern befahren werden darf) Radfahrerüberfahrt (durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrerinnen/ Rad fahrer bestimmter Fahrbahnteil) Wohnstraßen Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit und nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird Fahrradstraßen Begegnungszonen Schutzwege dürfen mit Fahrrädern nicht befahren werden. Kein Leben ohne Lkw Ferienspiel im Steinbruch Schweres Gerät und große, staunende Kinderaugen. Das Ferienspiel bei der Firma Karner in Greifenstein versprach nicht nur Abenteuer. Ein zentraler Punkt war das Thema Sicherheit. Rund 60 Kinder folgten heuer der Einladung der Firma Karner und kamen in den Steinbruch, um nach einer Einführung und der Ausstattung mit Sicherheitswesten und Arbeitshandschuhen, einen spannenden und ereignisreichen Tag zu verbringen. Die Kleinen konnten mit Bagger, Radlader, Schubraupe und Lkw mitfahren. Darüber hinaus gab es eine Sicherheitsstation, die Elke Winkler, Workshopleiterin von Kein Leben ohne Lkw leitete. Hier konnten die Kinder Sicherheitsthemen etwa die Bereiche toter Winkel und Bremsweg aus der Sicht des Lkw-Fahrers kennen lernen. Eine Bastelstation, an der die Kinder selbst ausgesuchte Steine bemalen konnten, rundete das Ferienspiel ab, bei dem natürlich auch für das leibliche Wohl der kleinen Besucher bestens gesorgt war. Fa. Karner Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 15
16 RÜCKBLICK 30 Jahre Firmengruppe Beton Trans Grund zum Feiern gab es Anfang September bei der Firmengruppe Beton Trans. Am Firmensitz in Nussdorf ob der Traisen wurde mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern 30-jähriges Jubiläum gefeiert. Knapp 400 Festgäste, darunter Bürgermeister Heinz Konrath mit Gemeinderäten, WKNÖ-Vizepräsident Dieter Lutz sowie FGO-Stv. Karl Gruber, genossen das schöne Fest. Das v.l.n.r. Dieter Lutz, Norbert Hirschl, Karl Gruber, Katrin Hirschl, Martina Hirschl, Maximilian Hirschl, Sabine Zsoldos. Foto: Helmut Koberwein Transportunternehmen wurde 1988 von Martina und Norbert Hirschl gegründet und führte anfänglich Personentransporte und Transportdienstleistungen im Speditionsbereich durch. In den folgenden Jahren erfolgte die Spezialisierung auf das Bauund Baunebengewerbe. Heute umfasst der Fuhrpark über 100 Fahrzeuge und rund 130 gut ausgebildete Mitarbeiter versorgen die langjährigen Großkunden in ganz Ostösterreich mit Frischbeton. Die Familienunternehmen werden mittlerweile in der 2. Generation von den Geschwistern Katrin Hirschl, Maximilian Hirschl und Sabine Zsoldos geführt, die sich neben den Geschäftspartnern vor allem bei ihren Mitarbeitern bedankten. Anerkennung für die Leistungen des Unternehmens gab es nicht nur von der Politik, sondern auch von den Vertretern der Wirtschaftskammer. Ankündigung Fachgruppentagung Verdiente Unternehmen vor den Vorhang Sa., 16. März 2019 / Wieselburg Auch 2019 bittet die Fachgruppe gerne wieder langjährige Unternehmer vor den Vorhang und ehrt Transporteure, die schon seit 25, 30 oder mehr Jahren einen Betrieb führen. Hinweis: Viele Betriebe bestehen bereits in 2. oder 3. Generation. Unsere Datenbankauswertungen sind nur dann aussagekräftig, wenn sich bei den Konzessionsinhabern keinerlei Änderungen ergeben haben. Wurde etwa von Einzelunternehmen auf GmbH umgegründet oder ähnliches, kann ein durchgehendes Firmenbestehen nicht ausgewertet werden. Deshalb sind wir auf Ihre Hinweise bzw. Ihre eigenen Aufzeichnungen angewiesen. Wir freuen uns auf zahlreiche Rückmeldungen! Bitte geben Sie uns unter E: verkehr.fachgruppen1@wknoe.at oder T: 02742/ oder Bescheid, wenn Sie Interesse an der Ehrung (Urkunde, Ehrennadel) haben. Schulungen vor Ort möglich! Dienstag, 23. Oktober 2018 Dienstag, 27. November 2018 jeweils von Uhr WKNÖ, 3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1 Raum E3_N11 Anmeldung: Mittels ANMELDEFORMULAR - senden Sie dieses bitte vollständig ausgefüllt per Fax an 02742/ oder per an verkehr.fachgruppen1@wknoe.at. Anmeldeschluss ist jeweils 1 Woche vor dem Schulungstermin! September 2018
17 50 JAHRE WEINLINGER GESMBH TERMINE Anlässlich des 50jährigen Firmenjubiläums konnte der Familienbetrieb Weinlinger viele Gäste, Kunden aber auch Vertreter der Wirtschaft begrüßen. Karl Weinlinger sen. stammt aus einer Landwirtschaftsfamilie; dabei erkannte er sehr bald, dass sie nicht nur von der Landwirtschaft leben konnten und so begann er als Nebenerwerb Holz mit seinem Traktor aus dem umliegenden Augebiet zu transportieren folgte schon die erste Gewerbeanmeldung Deichgräberei folgte die Konzessionsprüfung für das Güterbeförderungsgewerbe, der erste LKW wurde angeschafft und der erste Mitarbeiter eingestellt wurde die erste Schottergrube übernommen folgte die Konzession für das Taxigewerbe. Heute ist die Firma bereits an die Kinder Claudia und Karl übergeben und weit über die Bezirksgrenzen als verlässlicher Partner für Transport Erdbau Sand & Kies bekannt. Bei der gelungenen Firmenfeier wurden auch die zahlreichen Mitarbeiter für ihre Firmentreue mit einer Dank- und Anerkennungsurkunde geehrt. Tachoschulungen Machen Sie sich fit in Sachen Tacho v.l. Spartenobmann Franz Penner, Claudia Weinlinger, Karl Weinlinger sen., Karl Weinlinger, Vizepräsident Christian Moser und Bezirksstellenobmann Peter Hopfeld bei der Ehrung Inhalt: Rechtliche Grundlagen, Aufbau des Kontrollgerätes, Handhabung der Fahrer-, Unternehmerund Werkstattkarte etc., Tätigkeiten zu Schichtbeginn und -ende, Aktivitäten während der Fahrt, Ausdrucke und Ausleseverfahren, Archivierung und Sicherung von Daten, Pflichten von Fahrer und Unternehmer, Verhalten bei Kontrollen, Mitführpflichten von Arbeitszeitnachweisen, Neuerungen der Lenk- und Ruhezeiten, Praktische Übungen am digitalen Tachographen (Schulungskoffer) Kosten: 79, + Ust pro Teilnehmer. Die Veranstaltungen können nur bei Anmeldung von mindestens 6 Teilnehmern pro Termin stattfinden. Auf Anfrage Fachgruppe: T 02742/ , E verkehr.fachgruppen1@wknoe.at) kann eine Schulung direkt im Unternehmen abgehalten werden: Kosten 700, + Ust. Diese Schulungen werden kombiniert (Fahrer/Fuhrparkleiter/Unternehmer) mit Schwerpunkt Fahrer (Umgang mit dem Kontrollgerät etc.) durchgeführt. Infos, Anmeldung, Programm finden Sie auf der Homepage wko.at/noe/gueterbefoerderunguptodate Herbst-Stammtische Stammtische Herbst Opel Autohaus Ebner, Brunn/Gebirge Meister-Hahn GmbH, Hagenbrunn Stammtische bieten auch die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen, sich auszutauschen und das Netzwerk zu vergrößern. Darüber hinaus können die Unternehmer mit ihren Fragen und Problemen an die Experten herantreten. Mi., 10. Okt Kontrollgipfel WIFI St. Pölten LKW, Lenker und Transportunternehmer sind permanent Kontrollen ausgesetzt. Der technische Zustand von Fahrzeug und Ladung, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, aber auch die Zuverlässigkeit der Unternehmer werden laufend überprüft. Erfahren Sie von Experten die Hintergründe und diskutieren Sie mit. Direktlink zum ANMELDEFORMULAR Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 17
18 RÜCKBLICK DISKUSSIONSRUNDE MIT LANDES- FEUERWEHR ZUM ABSCHLEPPEN VON KFZ TERMINE Infos, Anmeldung, Programm finden Sie auf der Homepage wko.at/noe/gueterbefoerderunguptodate Foto: Obmann Markus Fischer, Brigadier Ferdinand Zuser (Landespolizeidirektion), Josef Haudek, Dietmar Fahrafellner (Landesfeuerwehrkommandant), Obmann-Stv. Karl Gruber, Franz Kampel, Elisabeth Senftl, Martin Boyer, Gottfried Mensik Konzessionskurs Termin: 11. Feb. 2. März 2019 jeweils Montag bis Samstag, 8.30 bis Uhr, WIFI Mödling, Guntramsdorfer Straße 101, Tel /22700 Schriftliche Prüfung: Mündliche Prüfung: DETAILS: Online, wko.at T 02742/ KOSTEN: 1.090,00 (Kurs inkl. Skripten) ca. 310,00 (Prüfungsgebühr) Die NÖ Transporteure sind Partner von Feuerwehr und Polizei, wenn es um das Abschleppen von KFZ, insbesondere von LKW, geht. Meist findet die Kooperation auf Augenhöhe statt, manchmal gibt es aber auch Missverständnisse in der Kommunikation. In einem konstruktiven Dialog wurden kürzlich positive und verbesserungswürdige Beispiele der Kooperation diskutiert. Ergebnis: Auch innerhalb der Feuerwehr wird neuerlich kommuniziert, wo die Grenzen zur gewerblichen Tätigkeit liegen. Zudem soll ein interner Appell alle Freiwilligen zur Kooperation mit den Profis unter den Abschlepp- und Bergeunternehmen aufrufen. Die bestehende Liste der Abschleppunternehmen in NÖ wird in den nächsten Wochen aktualisiert und dann den Behörden und der Polizei sowie den Transporteuren zur Verfügung gestellt. ANMELDUNG: WIFI St. Pölten, Tel.: 02742/ Frau Kauderer oder online PRÜFUNGSSTELLE: Amt der Niederösterreichischen Landes regierung, Abteilung WST St. Pölten, Landhausplatz 1, Tel / Herr Aininger Prüfungsanmeldungen werden auch im Kurs entgegengenommen! Di., 6. Nov Transportsicherheits-Tag Uhr Uhr WKNÖ, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten Lehrgang zertifizierter Ladungssicherungsbeauftragter Einen Qualifizierungslehrgang zur Ladungssicherung bieten die Zertifizierungsstelle der WKO (WiFi) und EURO- SAFE GmbH an. Zur Ladungssicherung kann damit erstmals ein anerkanntes Personenzertifikat in Österreich erworben werden. Zielgruppe sind u.a. Gutachter, Berater, Ladungssicherungstrainer, Berufskraftfahrer-Ausbilder oder Fahrschullehrer, die das Thema der Ladungssicherung mit den Themen Verpackung und Ladeeinheitenstabilität bei Schulungen qualifiziert anbieten wollen. Der viertägige Intensivlehrgang schließt mit einer Personenzertifizierung gemäß EN ISO/IEC durch das WiFi ab. Der erste Lehrgang findet vom 22. bis 25. Oktober 2018 in Wien statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Details: tubjuniwien2018 September 2018
19 Wollen Sie mit der Lehrlingsausbildung neu beginnen? Haben Sie Fragen zur Lehrlingsausbildung, zu Verbundmaßnahmen oder zur Lehrbetriebsförderung? Wir helfen weiter. Die LehrstellenberaterInnen sind bezirksweise tätig hier finden Sie die aktuelle Bezirksaufteilung: Stefan Hübl Amstetten Melk Zwettl T 0676/ E stefan.huebl@wknoe.at Wolfgang Hoffer Tulln Mödling Baden T 0676/ E wolfgang.hoffer@wknoe.at Eva Gonaus Scheibbs Lilienfeld St. Pölten T 0676/ E eva.gonaus@wknoe.at Rolf Werner Gmünd Krems Waidhofen / T. Horn T 0676/ E rolf.werner@wknoe.at Salvator Jäger Hollabrunn Korneuburg Mistelbach Gänserndorf T 0676/ E salvator.jaeger@wknoe.at Claus Michael Nagl Bruck / L. Wiener Neustadt, Neunkirchen T 0676/ E claus-michael.nagl@wknoe.at Ganz schön viele Fragen können sich für Betriebe rund um ein Lehrverhältnis auftun. Genau dafür gibt es die LehrstellenberaterInnen der WKNÖ! Was brauchen Sie, um einen Lehrling auszubilden? Mit welchen Förderungen können Sie rechnen? Und manchmal auch: Wie lösen wir einen Konflikt mit einem Lehrling best- und schnellstmöglich? In der Lehrstellenberatung der WKNÖ finden die Betriebe dazu Rat & Hilfe. Das Service reicht von fachlichen und rechtlichen Auskünften bis zur Unterstützung bei der Organisation eines betriebsübergreifenden Ausbildungsverbundes. Von der Qualitäts- bis zur Förderberatung. Vom Konfliktcoaching bis zur Einleitung rechtlicher Maßnahmen. Insgesamt 7 Lehrstellenberaterinnen und berater der WKNÖ stehen den Ausbildungsbetrieben der NÖ Wirtschaft zur Verfügung. Kostenlos und regional kompetent! Neu im Team der LehrstellenberaterInnen ist Herr Stefan Hübl. Er hat selbst eine Lehre absolviert und hat langjährige berufliche Erfahrung insb. im Konfliktmanagementbereich. Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich 19
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