5.9 Checkliste öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

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1 5.9 Checkliste öffentlicher Verkehrs- und Freiraum In der nachfolgenden Checkliste sind die wesentlichen en für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes aufgelistet. Sie orientiert sich an den jeweiligen Abschnitten der neuen, in denen die einzelnen Planungsbereiche und Bauteile aufgeführt sind. Die allgemeinen Planungsanforderungen der Norm, die grundsätzlich immer anzuwenden sind, werden nicht einzeln aufgelistet, sondern, sofern relevant, den jeweiligen Planungsbereichen und Bauteilen zugeordnet. Die Checkliste enthält nur die wesentlichen en der Norm. Sie dient der Vorprüfung im Hinblick auf Barrierefreiheit, nicht der Detailplanung. verweist an zahlreichen Stellen auf andere DIN-Normen oder technische Regelwerke der FGSV. Ist deren Berücksichtigung für eine sachgerechte Planung und Ausführung unabdingbar, sind sie in der Checkliste ebenfalls enthalten. 1

2 en im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum Gehwege Breite 5.1, 4.2 RASt 06 H BVA l nutzbare Gehwegbreite mindestens 1,80 m l weitere Straßenraumaufteilungen nach den Regelwerken der FGSV Höhe (über der nutzbaren Gehwegbreite) Längsneigung (auf der nutzbaren Gehwegbreite) Querneigung (auf der nutzbaren Gehwegbreite) 5.1, 4.2 mindestens 2,25 m 5.1, 4.3 l maximal 3 % l maximal 6 % mit Zwischenpodesten im Abstand von höchstens 10 m l Zwischenpodeste mit mindestens 1,50 m Länge und maximal 3 % Neigung 5.1, 4.3 l maximal 2 % mit Längsneigung l maximal 2,5 % ohne Längsneigung Oberflächengestaltung (auf der nutzbaren Gehwegbreite) 5.1, 4.4 DIN l stufenlos l bituminös oder hydraulisch gebunden l Pflaster- und Plattenbeläge mindestens nach DIN l Natursteine geschnitten oder mit gleichartiger Oberflächenqualität l Vermeidung von Fasen l Fugen so schmal wie möglich l SRT-Wert > 55 oder R-Wert mindestens R 11 bzw. R 10/V4 l Muldenrinnen nicht tiefer als ein Dreißigstel ihrer Breite Abgrenzung von niveaugleich angrenzenden Funktionsbereichen 5.1 taktil und visuell l durch unterscheidbaren Oberflächenbelag oder l Trennstreifen (Begrenzungsstreifen) Gehwegbegrenzung 5.1 taktil durch l Bordstein mit mindestens 6 cm Höhe zur Fahrbahn l Kantenstein mit mindestens 3 cm Höhe oder l Materialwechsel (z. B. zwischen Belag und Rasen) Einbauten (in der nutzbaren Gehwegbreite) taktile Wahrnehmbarkeit l siehe Ausstattung, Möblierung visuelle Wahrnehmbarkeit durch l starke Kontrastierung zur Umgebung oder l Sicherheitsmarkierungen Engstellen l lichte Breite mindestens 0,90 m bis zu einer Länge von maximal 18 m l Durchgangsbreite (Tiefe) zwischen Umlaufschranken mindestens 1,50 m 2

3 Fußgänger- und verkehrsberuhigte Bereiche Höhe (über den für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereichen) Einbauten (in den für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereichen) 5.2, 4.2 mindestens 2,25 m 5.2 keine Einbauten taktile und visuelle Führung 5.2, 4.7 l durch Bodenindikatoren oder l sonstige Leitelemente Oberflächengestaltung (in den für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereichen) 5.2, 4.4 DIN l stufenlos l bituminös oder hydraulisch gebunden l Pflaster- und Plattenbeläge mindestens nach DIN l Natursteine geschnitten oder mit gleichartiger Oberflächenqualität l Vermeidung von Fasen l Fugen so schmal wie möglich l SRT-Wert > 55 oder R-Wert mindestens R 11 bzw. R 10/V4 l Muldenrinnen nicht tiefer als ein Dreißigstel ihrer Breite Breite (der für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereiche) 5.2, 4.2 RASt 06 H BVA l mindestens 1,80 m l mindestens 0,90 m bis zu einer Länge von maximal 18 m an Engstellen l Durchgangsbreite (Tiefe) zwischen Umlaufschranken mindestens 1,50 m l weitere Straßenraumaufteilungen nach den Regelwerken der FGSV Längsneigung (der für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereiche) Querneigung (der für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereiche) 5.2, 4.3 l maximal 3 % l maximal 6 % mit Zwischenpodesten im Abstand von höchstens 10 m l Zwischenpodeste mit mindestens 1,50 m Länge und maximal 3 % Neigung 5.2, 4.3 l maximal 2 % mit Längsneigung l maximal 2,5 % ohne Längsneigung Gemeinschaftsstraßen nach dem Shared-Space-Prinzip taktile und visuelle Führung und Orientierung 5.2, 4.7 H BVA Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Querungsbedarf Anwendungsmöglichkeiten des Shared-Space- Gedankens l durch Bodenindikatoren oder l sonstige Leitelemente l weitere Aspekte in Bezug auf die Anwendung des Shared-Space-Prinzips nach den Regelwerken der FGSV 3

4 Gemeinschaftsstraßen nach dem Shared-Space-Prinzip () taktile und visuelle Auffindbarkeit und Nutzbarkeit von Überquerungsstellen 5.2, 5.3 H BVA Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Querungsbedarf Anwendungsmöglichkeiten des Shared-Space- Gedankens l durch Bodenindikatoren oder l sonstige Leitelemente l Einrichtung von Überquerungsstellen l weitere Aspekte in Bezug auf die Anwendung des Shared-Space-Prinzips nach den Regelwerken der FGSV Oberflächengestaltung (in bevorzugt für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereichen) 5.2, 4.4 DIN l stufenlos l bituminös oder hydraulisch gebunden l Pflaster- und Plattenbeläge mindestens nach DIN l Natursteine geschnitten oder mit gleichartiger Oberflächenqualität l Vermeidung von Fasen l Fugen so schmal wie möglich l SRT-Wert > 55 oder R-Wert mindestens R 11 bzw. R 10/V4 l Muldenrinnen nicht tiefer als ein Dreißigstel ihrer Breite Breite (der bevorzugt für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereiche) 5.2, 4.2 H BVA Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Querungsbedarf Anwendungsmöglichkeiten des Shared-Space- Gedankens l mindestens 1,80 m l mindestens 0,90 m bis zu einer Länge von maximal 18 m an Engstellen l Durchgangsbreite (Tiefe) zwischen Umlaufschranken mindestens 1,50 m l weitere Aspekte in Bezug auf die Anwendung des Shared-Space-Prinzips nach den Regelwerken der FGSV Längsneigung (der bevorzugt für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereiche) 5.2, 4.3 l maximal 3 % l maximal 6 % mit Zwischenpodesten im Abstand von höchstens 10 m l Zwischenpodeste mit mindestens 1,50 m Länge und maximal 3 % Neigung Querneigung (der bevorzugt für den Fußgängerlängsverkehr vorgesehenen Bereiche) 5.2, 4.3 l maximal 2 % mit Längsneigung l maximal 2,5 % ohne Längsneigung Haltestellen des ÖPNV 5.2, 5.6 Einrichtung barrierefreier Haltestellen (siehe Anlagen des Personenverkehrs) 4

5 Baustellen Breite 10 l durchgängig nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,20 m l unvermeidbare Engstellen mit einer Breite von mindestens 0,90 m l bei Engstellen mit mehr als 18 m Länge Begegnungsfläche von 1,80 m 1,80 m Baustellenabsperrgeräte 10 l 10 cm hohe Absperrschranken in 1 m Höhe l Tastleisten unter den Absperrschranken in maximal 15 cm Höhe l visuell stark kontrastierend Überquerungsstellen 10 Sicherstellung einer provisorischen barrierefreien Überquerung der Fahrbahn, falls sich eine Baustelle an einer Überquerungsstelle befindet Überquerungsstellen (allgemein) Einrichtung von Überquerungsstellen 5.3.1, l in Abhängigkeit der verkehrlichen Situation l mindestens an allen Straßeneinmündungen l gegebenenfalls zusätzliche Überquerungsstellen für Rollstuhl- und Rollatornutzer Überquerungsstellen (gesichert mit getrennter Querung) Bord l differenzierte Bordhöhe l mindestens 6 cm für blinde und sehbehinderte Menschen (auf der kreuzungsabgewandten Seite) l auf Fahrbahnniveau (Nullabsenkung) für Rollstuhlund Rollatornutzer (auf der kreuzungszugewandten Seite) Nullabsenkung l 1 m Breite im Regelfall l breitere Nullabsenkungen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen Auffindbarkeit des erhöhten Bordes l durch Bodenindikatoren l Kombination aus Auffindestreifen und Richtungsfeld l visuell zur Fahrbahn kontrastierender Bord Bodenindikatoren l visuell und taktil kontrastierender Auffindestreifen in Noppenstruktur, der über die gesamte Gehwegbreite verlegt ist l visuell und taktil kontrastierendes Richtungsfeld in Rippenstruktur, das in Überquerungsrichtung weist l visuell und taktil kontrastierendes Sperrfeld in Rippenstruktur parallel zur Fahrbahn zur Absicherung der Nullabsenkung 5

6 Überquerungsstellen (gesichert mit gemeinsamer Querung) Bord l Bordhöhe 3 cm l über die gesamte Überquerungsstellenbreite l Ausrundung der Bordkante 20 mm l visuell zur Fahrbahn kontrastierender Bord Auffindbarkeit Bodenindikatoren l durch Bodenindikatoren l Kombination aus Auffindestreifen und Richtungsfeld l visuell und taktil kontrastierender Auffindestreifen in Noppenstruktur, der über die gesamte Gehwegbreite verlegt ist l visuell und taktil kontrastierendes Richtungsfeld in Rippenstruktur, das in Überquerungsrichtung weist Überquerungsstellen (ungesichert mit getrennter Querung) Bord l differenzierte Bordhöhe l mindestens 6 cm für blinde und sehbehinderte Menschen (auf der kreuzungsabgewandten Seite) l auf Fahrbahnniveau (Nullabsenkung) für Rollstuhl- und Rollatornutzer (auf der kreuzungszugewandten Seite) Nullabsenkung m Breite Auffindbarkeit des erhöhten Bordes l durch Bodenindikatoren l Richtungsfeld am Fahrbahnrand l bei Gehwegbreite > 5 m zusätzliches Aufmerksamkeitsfeld an der inneren Leitlinie l visuell zur Fahrbahn kontrastierender Bord Bodenindikatoren l visuell und taktil kontrastierendes Richtungsfeld in Rippenstruktur, das in Überquerungsrichtung weist l gegebenenfalls zusätzliches Aufmerksamkeitsfeld an der inneren Leitlinie in Noppenstruktur l visuell und taktil kontrastierendes Sperrfeld in Rippenstruktur parallel zur Fahrbahn zur Absicherung der Nullabsenkung Überquerungsstellen (ungesichert mit gemeinsamer Querung) Bord l Bordhöhe 3 cm l über die gesamte Überquerungsstellenbreite l Ausrundung der Bordkante 20 mm l visuell zur Fahrbahn kontrastierender Bord Auffindbarkeit Bodenindikatoren l gegebenenfalls durch Bodenindikatoren l Richtungsfeld am Fahrbahnrand gegebenenfalls visuell und taktil kontrastierendes Richtungsfeld in Rippenstruktur, das in Überquerungsrichtung weist 6

7 Mittelinseln/Mittelstreifen Breite (Tiefe) mindestens 2,50 m, in der Regel 3 m Abgrenzung l visuell und taktil wahrnehmbare Querabgrenzung mit mindestens 3 cm hohen Borden l zur Fahrbahn visuell und taktil mit gleicher Struktur wie am Gehwegrand Lichtsignalanlagen Ausstattung 4.7, DIN RiLSA insbesondere innerhalb bebauter Gebiete mit akustischen und/oder taktilen Orientierungshilfen Auffindbarkeit l akustisch mit Orientierungssignal und/oder l taktil mit Bodenindikatoren l visuell kontrastierender Signalmast (siehe Ausstattung, Möblierung) sgerät l visuell kontrastierend zum Signalmast l Höhe 85 cm Freigabesignal der Zusatzeinrichtungen DIN RiLSA Übermittlung l akustisch (während der gesamten Grünzeit) und/oder l taktil visuelle Erkennbarkeit Erhöhung der visuellen Erkennbarkeit des Fußgänger- Rotsignals gegenüber dem Fußgänger-Grünsignal durch l Erhöhung der Lichtstärke oder l Verbesserung des Kontrastes durch Kontrast- oder Abschirmblenden oder l Vergrößerung der Leuchtfelddurchmesser Mindestfreigabezeit des Fußgänger-Grünsignals DIN RiLSA so zu bemessen, dass bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s die gesamte Furt überquert werden kann Fußgänger- Räumgeschwindigkeit RiLSA muss die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen Überquerung an Kreisverkehren Einrichtung von Fußgängerüberwegen RASt 06 H BVA R-FGÜ an allen Knotenpunktarmen von kleinen und Mini-Kreisverkehren innerhalb bebauter Gebiete 7

8 ruhender Kraftfahrzeugverkehr Einrichtung von Pkw-Stellplätzen für Menschen mit Behinderung 5.5 für den Seitenausstieg l mindestens 3 % je Stellplatzanlage, mindestens ein Stellplatz für den Heckausstieg l mindestens ein Stellplatz Erreichbarkeit und Nutzbarkeit 5.5 l in der Nähe barrierefreier Zugänge l stufenlose Anbindung (z. B. über einen abgesenkten Bord) der Bewegungsflächen für den Ein- und Ausstieg an den Gehweg l Erreichbarkeit auch bei Schrankenanlagen Abmessungen 5.5 für den Seitenausstieg l Breite mindestens 3,50 m l Länge mindestens 5 m für den Heckausstieg l Länge mindestens 5 m l zuzüglich einer freizuhaltenden Fläche von mindestens 2,50 m Länge im Heckbereich in der Breite der Stellplatzes Längsneigung 5.5, 4.3 maximal 3 % Querneigung 5.5, 4.3 l maximal 2 % mit Längsneigung l maximal 2,5 % ohne Längsneigung Oberflächengestaltung 5.5, 4.4 DIN l bituminös oder hydraulisch gebunden l Pflaster- und Plattenbeläge mindestens nach DIN l Natursteine geschnitten oder mit gleichartiger Oberflächenqualität l Vermeidung von Fasen l Fugen so schmal wie möglich l SRT-Wert > 55 oder R-Wert mindestens R 11 bzw. R 10/V4 Taxistellplätze 5.5 stufenlose Erreichbarkeit, z. B. durch Anordnung im unmittelbaren Anschluss an abgesenkte Borde Überwindung von Höhenunterschieden Auffindbarkeit der jeweiligen Anlage mit Bodenindikatoren oder sonstigen Leitelementen Beleuchtung der jeweiligen Anlage ausreichend und blendfrei 8

9 Überwindung von Höhenunterschieden () Rampen DIN Aufzugsanlagen DIN Treppen DIN Gestaltung nach DIN abweichend von DIN sind abwärts führende Treppen in der Verlängerung einer Rampe zulässig mit l einem Sicherheitsabstand am unteren Ende der Rampe von 10 m l einem Sicherheitsabstand am oberen Ende der Rampe von 3 m Gestaltung nach DIN Gestaltung nach DIN zusätzliche en l Vorderkantenmarkierungen an allen Stufen l Zwischenpodeste mit einer Tiefe von mehr als 3,50 m mit taktil erfassbaren Feldern l Treppenläufe mit mehr als 12 m Breite mit zusätzlichem Handlauf (in der Regel mittig und beidseitig nutzbar) l rutschhemmend mit SRT-Wert > 55 oder R-Wert mindes tens R 11 bzw. R 10/V4 l frei von Einbauten zu halten, sofern Treppe nur zum Begehen gedacht ist l Einbauten auf Treppen, die auch zum Verweilen gedacht sind, so gestalten und kennzeichnen, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen rechtzeitig wahrnehmbar sind Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige DIN Gestaltung nach DIN Ausstattung, Möblierung Bewegungsflächen, nutzbare Gehwegbreiten und Überquerungsstellen Erreichbarkeit (sofern Ausstattungs- und Möblierungselemente einer eigenständigen Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes dienen) 6.1 von Ausstattungs- und Möblierungselementen freihalten 6.1 stufenlos Wahrnehmbarkeit (sofern Ausstattungs- und Möblierungselemente einer eigenständigen Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes dienen) 6.1 DIN taktil erfassbar l nach DIN oder l durch Wechsel des Oberflächenbelages vor dem Element oder l durch Bodenindikatoren vor dem Element visuell erfassbar l durch einen starken Kontrast zwischen Element und Umfeld 9

10 Ausstattung, Möblierung () Sitzbänke 6.1 l mit Arm- und Rückenlehne ausgestattet l Sitzhöhe 46 bis 48 cm Glaswände und -türen sowie großflächig verglaste Wände und Türen an für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Flächen 6.1 visuelle Erkennbarkeit durch 2 Sicherheitsmarkierungen l mindestens 8 cm hoch l über die gesamte Glasbreite l visuell stark kontrastierend l jeweils helle und dunkle Anteile (Wechselkontrast) l in einer Höhe von 0,40 bis 0,70 m und 1,20 bis 1,60 m Alternativ: l visuelle Erkennbarkeit durch Auslagen und entsprechende Beleuchtung Anlagen zur Orientierung, Beschilderung und Information Schriftzeichen 6.2 Bildzeichen 6.2 l visuell stark kontrastierend l Verwendung von Schriften mit guter Lesbarkeit (z. B. serifenlose Linear Antiqua) in halbfett oder fett l keine reinen Serifenschriften l Groß- und Kleinschreibweise (Ausnahme taktile Beschriftungen) l keine Kursivschrift und Änderung der Leserichtung l die Buchstaben berühren sich nicht l mit hohem Wiedererkennungsgrad l grafische Symbole, die sich in ihren Konturen deutlich voneinander unterscheiden Lesbarkeit von Aushanginformationen und Übersichtsplänen aus der Nähe 6.2 l Anbringungshöhe 1 bis 1,60 m l keine Möblierung vor Aushängen, um ein nahes Herantreten und einen kurzen Sehabstand zu ermöglichen Bedienelemente (sofern sie einer eigenständigen Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes dienen) Erreichbarkeit 6.3 stufenlos Längsneigung 6.3, 4.3 maximal 3 % Querneigung 6.3, 4.3 l maximal 2 % mit Längsneigung l maximal 2,5 % ohne Längsneigung Oberflächengestaltung 6.3, 4.4 DIN l bituminös oder hydraulisch gebunden l Pflaster- und Plattenbeläge mindestens nach DIN l Natursteine geschnitten oder mit gleichartiger Oberflächenqualität l Vermeidung von Fasen l Fugen so schmal wie möglich l SRT-Wert > 55 oder R-Wert mindestens R 11 bzw. R 10/V4 Bewegungsflächen vor dem Element für seitliche oder frontale Anfahrt 6.3 seitliche Anfahrt l mindestens 1,20 m Breite (gemessen in Fahrtrichtung) frontale Anfahrt l mindestens 1,50 m 1,50 m 10

11 Bedienelemente () Erreichbarkeit im Sitzen 6.3 Beinfreiraum l Breite mindestens 0,90 m l Höhe mindestens 0,67 m l Tiefe mindestens 0,55 m Armauflage (falls erforderlich) l Höhe maximal 0,80 m Nutzbarkeit 6.3 DIN l Achsmaß Greif- und Bedienhöhen 0,85 m, im begründeten Einzelfall bis 1,05 m l seitlicher Abstand zu bauseitigen Einrichtungen und Hindernissen mindestens 0,50 m l Vermeidung von Doppelbewegungen wie gleichzeitigem Drehen und Drücken l aufzuwendende Kraft für Schalter und Taster 2,5 bis 5,0 N l taktil und visuell kontrastierende Gestaltung der Elemen te zu ihrem Umfeld l taktile Beschriftung Notrufanlagen Erreichbarkeit 6.5 stufenlos Längsneigung 6.5, 4.3 maximal 3 % Querneigung 6.5, 4.3 l maximal 2 % mit Längsneigung l maximal 2,5 % ohne Längsneigung Oberflächengestaltung 6.5, 4.4 DIN l bituminös oder hydraulisch gebunden l Pflaster- und Plattenbeläge mindestens nach DIN l Natursteine geschnitten oder mit gleichartiger Oberflächenqualität l Vermeidung von Fasen l Fugen so schmal wie möglich l SRT-Wert > 55 oder R-Wert mindestens R 11 bzw. R 10/V4 Bedienelemente 6.5, 6.3 siehe Bedienelemente Auffindbarkeit und Nutzbarkeit l nach dem Zwei-Sinne-Prinzip l visuell stark kontrastierende Gestaltung Notruf 6.5, 4.5 l Weiterleitung an eine Stelle, von der aus wirksam Hilfe geleistet werden kann l Quittierung der Notrufabgabe und der Notrufannahme nach dem Zwei-Sinne-Prinzip Türen und Vereinzelungsanlagen Gestaltung 6.4 DIN nach DIN Drehkreuze 6.4 als alleiniger Zugang unzulässig 11

12 Sanitärräume Auffindbarkeit 6.6 mit Bodenindikatoren oder sonstigen Leitelementen Gestaltung 6.6 DIN nach DIN Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze Wege auf den Hauptwegebeziehungen 7, 5.1 siehe Gehwege Nebenwege 7, 5.1 nutzbare Mindestbreite l 0,90 m Längsneigung l siehe Gehwege Querneigung l siehe Gehwege Oberflächengestaltung l siehe Gehwege Bewegungsflächen l mindestens 1,50 m 1,50 m in ausreichenden Abständen (z.b. in Sichtweite) Gehwegbegrenzungen 7, 5.1 siehe Gehwege Ruhebänke 7, 6.1 Anordnung l in angemessenen Abständen Gestaltung l siehe Ausstattung, Möblierung Ruheplätze (falls vorhanden) 7 Gestaltung l nach den jeweils zutreffenden en dieser Norm Sanitärräume (falls vorhanden) 7, 6.6 siehe Sanitärräume Auffindbarkeit von Zielpunkten, die für die Nutzung der Anlage unerlässlich sind 7, 4.7 mit l sonstigen Leitelementen oder l Bodenindikatoren oder l akustischen Signalen Spielplatzgeräte 7 DIN gegebenenfalls barrierefrei 12

13 Naturraum gestaltete Wege 8.1, 7 Ausführung wie Nebenwege (siehe Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze) Bereiche, die die Charakteristik von Naturräumen exemplarisch erlebbar machen 8.1, 7, 4.7 l stufenlos erreichbar, mindestens über Nebenwege l für blinde und sehbehinderte Menschen auffindbar partiell durch aufgeständerte Wege und Decks erschlossener Naturraum 8.1, 5.1 Längsneigung l siehe Gehwege Querneigung l siehe Gehwege Oberflächengestaltung l siehe Gehwege Radabweiser l beidseitig in mindestens 10 cm Höhe Badestellen 8.2 l flache Treppe mit 2 Handläufen, die zum Umsteigen vom Rollstuhl und zum Hinein- und Herausrutschen im Sitzen geeignet ist, oder l flache, strandähnliche, geneigte Ebene mit festem Untergrund Angelplätze 8.3, 7 l stufenlos erreichbar, mindestens über Nebenwege l ebene Fläche mit einer lichten Breite von mindestens 1,80 m und einer lichten Tiefe von mindestens 1,50 m l Abrollsicherung (Aufkantung) zum Wasser hin und an allen absturzgefährdeten Seiten mit einer Höhe von mindestens 15 cm, alternativ oder zusätzlich: Geländer mit maximal 0,60 m Höhe Anlagen des Personenverkehrs Auffindbarkeit Abstimmung von Leit- und Orientierungssystemen an Umsteigehaltestellen und Verknüpfungsstellen Bewegungsflächen l mindestens 2,50 m Bahn- bzw. Bussteigtiefe l mindestens 1,50 m 1,50 m vor der aktivierten Einstiegshilfe an Ein- und Aufstiegsstellen l mindestens 1,50 m 1,50 entlang der gesamten Bahnbzw. Bussteigkante Höhenunterschiede und -abstände l maximaler Abstand zwischen Bahn- bzw. Bussteigkante und Fahrzeugeinstieg 5 cm l maximaler Höhenunterschied zwischen Bahn- bzw. Bussteigkante und Fahrzeugeinstieg 5 cm 13

14 Anlagen des Personenverkehrs () Fahrgastinformationen 5.6.4, 6.3, 4.5 DIN Orientierung DIN Erreichbarkeit, Bewegungsflächen, Längsneigung, Querneigung, Oberflächengestaltung l siehe Bedienelemente en für Menschen mit sensorischen Einschränkungen l Sicherstellung des Zwei-Sinne-Prinzips, gegebenenfalls Vermittlung über mobile Endgeräte l Sicherstellung der visuellen Nutzbarkeit l ausreichende Abhebung von Sprachsignalen vom Störschallpegel der Umgebung, gegebenenfalls automatische Anpassung an wechselnde Störschallpegel l keine Laufschrift, alternativ horizontale Durchlaufgeschwindigkeit maximal 6 Zeichen / s und jedes vollständige Wort mindestens 2 Sekunden anzeigen l Sprachdurchsagen durch einen einleitenden Ton (z. B. Gong) ankündigen l gegebenenfalls technische Kommunikationshilfen wie induktive Höranlagen bereitstellen l Bodenindikatoren oder sonstige Leitelemente l visuelle Informationen zur Richtungsorientierung (Beschilderung) l gegebenenfalls taktile Handlaufbeschriftung Witterungsschutz 5.6.6, 6.1 Gestaltung l siehe Ausstattung, Möblierung Anordnung von Sitzgelegenheiten l siehe Ausstattung, Möblierung Bahn- und Reisendenübergänge sowie Gleisüberwege 5.6.7, 5.1 DIN DIN l stufenlos im zuführenden Fußgängerbereich l Längsneigung: siehe Gehwege l Querneigung: siehe Gehwege l Oberflächengestaltung: siehe Gehwege l Bodenindikatoren oder sonstige Leitelemente, ergänzend: akustische Signale, Orientierungs- und Freigabesignale Abgrenzung vom zuführenden Fußgängerbereich l visuell kontrastierend 14

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