Checkliste Photovoltaikanlage

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1 Checkliste Photovoltaikanlage 1 Gesamtkonzept festlegen - Hinweise, Richtwerte 1.1 Ausrichtung (Himmelsrichtung) und Dachneigung prüfen. Vor der Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ist zunächst zu prüfen, ob die zur Verfügung stehende Fläche grundsätzlich für die Erzeugung von Solarstrom geeignet ist. OPTIMAL SIND: Südausrichtung und 30 Neigung Bei einer Fassadeninstallation muss mit bis zu 40 % geringeren Erträgen gerechnet werden. NOCH GUT MACHBAR SIND: Abweichende Neigungen zwischen 25 und 45 bei einer maximalen Ertragseinbuße von 5-10%. Abweichende Ausrichtungen zwischen Süd-Ost und Süd-West bei einer Ertragseinbuße von 5-10%. Prozentsatz des optimalen Ertrags bei unterschiedlicher Ausrichtung und Neigung. Quelle: Bildausschnitt Verschattung reduziert den Ertrag. Auf die Nachbarbebauung, Bäume, Antennen u. ä. sollte daher unbedingt geachtet werden. Ganzjährige (Teil-)Verschattungen können Ertragsminderungen von 3 bis 10 % bedeuten. Auch schmale Schatten z.b. von Leitungen, Antennen sollten unbedingt beachtet werden, da die Abschattung auch nur einzelner Zellen eines Moduls zu einer starken Leistungsminderung führt. Die Ursache hierfür ist die Reihenschaltung der Zellen innerhalb des Moduls. Das schwächste Glied dieser Reihe bestimmt die Gesamtleistung. Außerdem kann es zu lokalen Überhitzungen kommen - die sog. Hot- Spots - was im schlechtesten Fall zur Zerstörung der Zellen führen kann. Um dem ggf. vorzubeugen, sollte spezielle Dioden im Modul eingebaut werden. 2 Stromerzeugung, Dimensionierung, Investitionskosten 2.1 Die elektrische Leistung (Nennleistung) einer PV-Anlage wird in Kilowatt-peak [kw p ] angegeben. Sie gibt die maximale Leistung unter Standardtestbedingungen (STC) an. Dies ermöglicht den Vergleich der Module. 2.2 Fläche: Für eine Leistung von 1 kw p werden rund 9 m 2 Fläche benötigt. 2.3 Anlagenertrag: Der Energieertrag schwankt naturgemäß entsprechend dem globalen Strahlungsangebot am Standort und mit den Jahreszeiten. Weiterhin ist er abhängig vom Anlagenaufbau (Ausrichtung, Neigung), möglichen Umgebungseinflüssen (Verschattung, Verschmutzung, Reflexionen) und anlagenspezifischen Faktoren (Wirkungsgrad der Module und Wechselrichter, Anpassung der Wechselrichterleistung, Leitungsverluste z.b.). Diese Anlagenverluste können sich auf ca. 25 bis 30 % des maximal möglichen Ertrags belaufen. In unserer Region liegt der Anlagenertrag im Durchschnitt bei ca. 850 kwh pro 1 kw p installierter Leistung.

2 2.4 Preise: Bei Anlagengrößen bis 3 kw p kostet 1 kw p ca bis netto. Davon entfällt: ca. 80 % auf Module und Wechselrichter, ca. 20 % auf Planung, Montage, Netzanschluss. Bei größeren Anlagen sinkt der Preis pro kw p. 3 Anforderungen an die Anlagenkomponenten 3.1 Aufbau einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage Solargenerator Anschlußkasten - - = + + ~ Gleichstrom- Hauptschalter Wechselrichter Strombezugszähler (Haushalt) kwh kwh Solarstromzähler Hausanschlußkasten Solarstrom Solarstrom und Netzstrom gemischt öffentliches Netz- EVU 3.2 Solarzelle Solarmodul Solargenerator: Die Modulwirkungsgrade 1 hängen neben den Standortbedingungen wesentlich von den eingesetzten Materialien ab, aus welchen die Solarzellen hergestellt sind. Module mit Solarzellen aus: Modulwirkungsgrade Besonderheiten (Vorzüge, Nachteile) polykristallinem Silizium (Si) 6 bis 14 % Marktanteil 2007: 45,2 % hohe Wirkungsgrade pro m² - bei hohem Preis Ribbon 2 Si: 10 bis 12 % Marktanteil 2007: 2,2 % monokristallinem Si: 13 bis 17 % Marktanteil 2007: 42,2% hohe Wirkungsgrade pro m², Optik hoher Preis HIT 3 Solarzellen: Bis 17 % Marktanteil 2007: 2,2 % Dünnschichtzellen aus amorphem Si: Dünnschichtzellen aus CIS 4 oder CdTe 5 : bis 7 % 5 bis 9 % Marktanteil 2007: amorphes Si 5,2 % Marktanteil 2007: CdTe 4,7 %, CIS 0,5 % geringere Modulkosten, gute Erträge bei diffuser Strahlung höherer Platzbedarf -> längere Montagezeiten. Solardachziegel in allen Varianten: 5 bis 13 % Im Neubau: Dacheindeckung hoher Preis, schlechtere Hinterlüftung -> Minder- Erträge Seriöse Angebote sollten nicht nur das Herstellungsland benennen, sondern auch Angaben zum Modulhersteller am besten mit Angabe der Herkunft der Zellen machen. 1 Modulwirkungsgrad: gibt das prozentuale Verhältnis von elektrischer Leistungsabgabe eines Moduls zur Leistung des eingestrahlten Lichts unter Standardtestbedingungen an. 2 Ribbon = engl. Band, Herstellungsverfahren polykristalliner Si-zellen in Form eines Siliziumbandes, dem Ribbon 2-9

3 3.3 Leistungstoleranzen: Die Leistung der Module zeigt Fertigungsschwankungen. Fragen Sie nach tatsächlich gemessenen Leistungswerten für das Modul Ihrer Wahl. Die angegebenen Leistungstoleranzbereiche der Hersteller sollten einen möglichst engen Bereich ausweisen. Im Durchschnitt liegen die Leistungstoleranzen aktuell unter +/-5 %. 3.4 Leistungskoeffizient: Die elektrische Leistung eines Solarmoduls sinkt mit steigender Temperatur. Daher ist bei Konstruktionen mit einer schlechteren Hinterlüftung in der Regel mit geringeren Erträgen zu rechnen. Der Leistungskoeffizient gibt die Leistungsänderung des Moduls pro Grad Temperaturerhöhung an. Typischerweise liegt er bei max. -0,5 % pro Grad C. Je näher der Leistungskoeffizient bei Null liegt, umso geringer wirkt sich eine Temperaturerhöhung auf den Ertrag aus. 3.5 Lassen Sie sich Prüfzertifikate und Testergebnisse für die Module vorlegen. Folgende Zertifikate sind wichtig: Ausreichende Schutzisolierung: Mindestens Schutzklasse II sollte nachgewiesen werden. Diese verhindert das Auftreten gefährlicher Körperströme. Stabilität gegen UV-Licht, Temperatur, Nässe und Hagel: IEC (kristalline Solarmodule), IEC (Dünnschicht/amorphe), CEC 503 Ispra: entspricht im Wesentlichen IEC oder IEC (erweiterte Sicherheitsprüfungen aufbauend auf den vorgenannten Prüfungen) Noch wenig verbreitet ist folgende Zertifizierung: Global Approval Program for Photovoltaics (PV GAP). Dieses internationale Qualitätszeichen soll ab Ende 2008 ausschließlich von der IEC vergeben werden. Der TÜV-Rheinland führt im Internet eine Liste von ihm geprüfter Module: Garantien: Produktgarantie (gesetzliche Gewährleistungspflicht) gilt für die Fertigungsqualität und für die Dauer von 2 Jahren. Leistungsgarantie: Sie wird von den meisten Herstellern freiwillig angeboten. Die Bestimmungen hierüber werden frei gestaltet und sind daher im Detail zu prüfen und zu vergleichen. Allgemein werden mit den Leistungsgarantien unterschiedliche Leistungen für unterschiedliche Laufzeiten von 10 bis 25 Jahren zugesichert (z.b. auf 80% od. 90% auf die Nennleistung oder manchmal auf die Mindestleistung!). Da die Module herstellungsbedingt Leistungstoleranzen (siehe oben) aufweisen, ist es wichtig, zu prüfen welche Leistung für den jeweiligen Zeitraum garantiert wird. Beispiel: Nennleistung: 5 kw p Fertigungstoleranz: +/- 5% Mindestleistung: 95 % * 5 kw p = 4,75 kw p Leistungsgarantie: 80 % der Nennleistung in 20 Jahren: nach 20 J. muss die Anlage noch eine Leistung von mindestens 4 kw p haben. Leistungsgarantie: 80 % der Mindestleistung in 20 Jahren: nach 20 J. muss die Anlage noch eine Leistung von mindestens 3,8 kw p haben. Da Garantiefälle bei den Modulen vor allem in den ersten Jahren auftreten (wenn überhaupt) ist es wichtig auf geringe Leistungstoleranzen und gute Ersatzleistungen des Herstellers im Garantiefall zu achten und nicht nur auf besonders lange Laufzeiten. 3 HIT: Hybridzellen, Kombination aus kristallinem und amorphen Si 4 CIS: Kupfer-Indium-Diselenid 5 CdTe: Cadmium-Tellurid 6 Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) 3-9

4 Qualitätssicherung durch das RAL-Gütezeichen Solarenergieanlagen RAL-GZ 966 Das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 966 definiert allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Solarenergieanlagen in den Bereichen Solarthermie und Photovoltaik. Weiterhin umfassen die Bestimmungen für beide Anlagenarten besondere Bestimmungen zu den Gütezeichen-Kategorien Herstellung (P 7 1), Konzeption (P2), Ausführung (P3) und Service/Betrieb (P4). Die einschlägigen Normen, Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen, anerkannte Regeln der Technik und erweiterte Qualitätsanforderungen sind Bestandteile dieses Regelwerkes. Werden die technischen Bestimmungen des RAL GZ 966 als Vertragsbestandteil aufgenommen 8, sind die technischen Qualitätsstandards nach der guten fachlichen Praxis klar definiert und rechtsverbindliche Vertragsgrundlage. Bei Auftragsvergabe an Gütezeichenträger ist über die Regelungen zur Überwachung von Güte und Qualität (Erstprüfung, Eigen- und Fremdüberwachung) eine besonders hohe Qualitätssicherung möglich. Der RAL Güteschutz Solar stellt auf seiner Internetseite eine Firmendatenbank von Mitgliedsunternehmen zur Recherche zur Verfügung. Dort sind auch die vollständigen Bestimmungen und weitere Informationen zu erhalten. 3.7 Stabilität Glasabdeckung mit 4mm statt 3mm sorgt für höhere Langzeitstabilität insbesondere bei größeren Modulen. Stabil gegen Hagelschlag ist eisenarmes Sicherheitsglas. Spezielles Solarglas lässt das Licht auch bei schräger Einstrahlung besser durch. Standardmodule gibt es mit und ohne Rahmen zur Aufdachmontage oder Dachintegration. Sonder- und Spezialmodule sind Solardachziegel oder transparente Glasmodule zur Fassadenintegration z.b.. Rahmenlose Module sind vorteilhaft bei flachen Dachneigungen, da Regenwasser Blätter, Staub und Schmutz besser heruntergespült werden und sich nicht so leicht ansammeln können, was bei gerahmten Modulen in flacher Neigung zu Eintragseinbußen und Modulschäden führen kann. 3.8 Montagesystem Da es keine Normen für Montagesysteme gibt, sollte zumindest der Eintrag in der Bauregelliste gegeben sein. Vom TÜV geprüfte Montagesysteme bieten eine Gewähr für Qualität bei fachgerechter Montage entsprechend der Herstellerunterlagen Wichtig, ggf. selbst prüfen oder durch einen Fachmann begutachten lassen, besonders bei Installation in Eigenleistung. Insgesamt: Statik beachten. Zustand des Dachstuhls und der Eindeckung hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit durch einen Fachmann begutachten lassen. Berücksichtigung von Wind- und Schneelasten unter den gegebenen regionalen Bedingungen bestimmen die Anzahl und Auswahl der Befestigungspunkte. Eine Montage auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten. Diese müssen zunächst fachgerecht saniert werden. Nähere Auskünfte hierzu geben die Abfallberatungen der Stadt- und Kreisverwaltungen. 3.9 Wechselrichter Der Wechselrichter wandelt den vom Solargenerator erzeugten Gleichstrom (DC: Direct Current) in netzkonformen, haushaltsüblichen Wechselstrom (AC: Alternating Current) um. Weiterhin erfüllen sie häufig sicherheitsrelevante Aufgaben und Überwachungsfunktionen. Die Nennleistung DC (Leistung, die der Wechselrichter permanent aufnehmen kann) sollte nicht mehr als 10 % unter der Nennleistung des Solargenerators liegen, sie aber auch nicht übersteigen. Eine zu klein ausgelegte Wechselrichterleistung kann zu einer Abregelung der Leistung bei hoher Einstrahlung und zu Ertragsminderungen von 1 bis 5 % führen. Generell sollte die vom Wechselrichterhersteller empfohlene Solargeneratorleistung (Summe der Modulleistung) zumindest nicht unterschritten werden. 7 P für Photovoltaik 8 Zum Beispiel durch den Passus "Lieferung und Installation gemäß RAL GZ 966 Quelle: Internet

5 Die Nennleistung AC gibt an wie viel Wechselstrom permanent in das Netz eingespeist werden kann. Die Umwandlung in Wechselstrom geschieht wie bei allen Energieumwandlungen nicht ohne Verluste daher ist die DC-Leistung eines Wechselrichters größer als der AC-Wert. Photovoltaikanlagen arbeiten großteils im Teillastbereich, weshalb Wechselrichter bereits ab einer Auslastung von 10 % der Nennleistung des Solargenerators hohe Wirkungsgrade von über 90 % erreichen müssen. Die Anpassung erfolgt durch das sog. MPP 9 -Tracking. Je größer der Spannungsbereich ist, in dem der Wechselrichter das MPP-Tracking durchführt, umso größer ist die Energieausbeute. Zum Vergleich sollte nicht der maximale Wirkungsgrad herangezogen werden, sondern der Europäische Wirkungsgrad, der die unterschiedliche Sonneneinstrahlung im Jahresverlauf und die damit verbundenen Schwankungen im Leistungsbereich der Wechselrichter berücksichtigt und einen durchschnittlichen Wirkungsgrad bei mitteleuropäischen Einstrahlungsverhältnissen wiedergibt. Sehr gute Wechselrichter können bei angemessener Dimensionierung mittlere Wirkungsgrade von 94 bis 97 % erreichen, die etwa ein Prozent unter dem maximalen Wirkungsgrad liegen. Die Zeitschrift Photon bietet in ihren März-Ausgaben jährlich eine aktuelle Marktübersicht von Wechselrichtern an. Mit der Ausgabe März 2008 wurde eine Benotung einzelner von Photon getesteter Geräte eingeführt. Auch der Wirkungsgrad des Wechselrichters ist temperaturabhängig. Dies ist bei der Standortwahl zu beachten. Räume, die sich im Sommer stark erhitzen sind wenig geeignet. Außerdem ist die mögliche Geräuschentwicklung, die im Betrieb u. U. bis zu 72 db betragen kann, zu beachten. Beste Umgebungsbedingungen sind gleichbleibend kühle Temperaturen, stabile Luftfeuchtigkeit und eine staubfreie Umgebung. Hinsichtlich der möglichen Ertragseinbußen bei unbemerktem Ausfall des Wechselrichters sollte er gut zugänglich angebracht sein, um eine regelmäßige Betriebskontrolle zu erleichtern. Weitere sinnvolle Funktionen: Bei Ausfall des öffentlichen Netzes muss der Wechselrichter in der Lage sein, dies zu erkennen, und die Stromeinspeisung abzuschalten. Dies wird über eine automatische Einrichtung zur Netzüberwachung (ENS) oder eine Selbsttätige Freischaltstelle zwischen einer netzparallelen Eigenerzeugungsanlage u. dem öffentlichen Niederspannungsnetz sichergestellt. Beide Methoden haben redundante 10 Überwachungsschaltungen. Zur Überwachung der Leistungsfähigkeit sollte der Wechselrichter mit Datenanzeige ausgestattet sein, an der man die Betriebsdaten ablesen kann. Gegen Aufpreis gibt es PC-Schnittstellen zur ausführlichen Auswertung und Einrichtungen zur Fernabfrage. Wichtig: Garantien und Wartungsverträge vergleichen. Neben dem Solargenerator stellt die Funktionstüchtigkeit des Wechselrichters die wesentliche Anlagenkomponente dar, welche besonders beansprucht und eine durchschnittlich kürzere Nutzungsdauer aufweist als die Module. Daher sollten Garantiezeiten und Service (Wartung, Austausch defekter Geräte) vor dem Kauf unbedingt geklärt sein. Die Standardgarantie ist häufig auf zwei bis sechs Jahre begrenzt. 4 Blitzschutz 4.1 Ein besonderer Blitzschutz ist speziell für die Photovoltaikanlage nicht notwendig. Hat das Haus aber eine Blitzschutzanlage, sollten die Module einen Mindestabstand von 0,5 m vom Blitzableiter und anderen Metallgegenständen haben. Die Module dürfen nicht an die Blitzschutzanlage angeschlossen werden. Ein Überspannungsableiter sollte im Anschlusskasten eingebaut sein. Extern sollte am Wechselrichter ebenfalls ein Überspannungsableiter angeordnet werden, da bei eingebauten Ableitern die Wechselrichter im Schadensfall ans Werk gesandt werden müssten. Auf der Gleichstromseite sollte ebenfalls ein Überspannungsableiter vorhanden sein. Ebenso ein Hauptschalter (bis 800 V!). Alle Gleichstromleitungen sollten zur Vorsorge gegen evtl. Kurzschlüsse mit Brandgefahr in Hartkunststoffrohr (PG-Rohr) verlegt werden. 9 MPP = Maximum Power Point 10 Redundant: alle wichtigen Komponenten sind doppelt vorhanden. 5-9

6 5 Inbetriebnahme, Einweisung und Protokoll 5.1 Eine Einweisung und Erläuterung aller wichtigen Funktionen und Anlagenkomponenten sollte in jedem Fall vom Installateur erfolgen. Ein Abnahmeprotokoll sollte sorgfältig ausgefüllt werden und alle technischen Anlagedaten und Ausstattungsmerkmale enthalten. 6 Rechtliches, Vertrag, Förderung, Versicherung etc. 6.1 Baugenehmigung Laut 62 der rheinland-pfälzischen Bauordnung sind Solaranlagen genehmigungsfrei, es sei denn sie sollen auf Kulturdenkmälern oder in der Nähe von Natur- oder Kulturdenkmälern installiert werden. 6.2 Einspeisevertrag Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Stromnetzbetreiber verpflichtet, den Strom von PV-Anlagen komplett abzunehmen. Die meisten Netzbetreiber verlangen den Abschluss eines Einspeisevertrags. Dies ist nach dem EEG nicht erforderlich. Es kann jedoch sinnvoll sein, wenn der Vertrag ausgewogen ist. Vor Vertragsabschluss sollten sämtliche Bestandteile genau geprüft werden. Es kann von Vorteil sein, einen eigenen Vertragsentwurf vorzulegen. Die Zeitschrift Photon prüft und bewertet regelmäßig Stromeinspeiseverträge und bietet einen Muster-Stromeinspeisevertrag für PV-Anlagen bis 30 kw an. Die Bewertungen und Kommentare zu verschiedenen Verträgen vieler Netzbetreiber können auf der Internetseite von Photon nachgelesen werden. 6.3 Wirtschaftlichkeit: Förderung, Einspeisevergütung, Steuerersparnis Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt über die Hausbanken zinsgünstige Darlehen im Rahmen des KfW-Programms Solarstrom erzeugen ; der Effektivzins liegt etwa 0,5 bis 1 % unter Marktniveau. Maximale Laufzeit 20 Jahre, die ersten 1 bzw. 3 Jahre sind tilgungsfrei. Der selbst erzeugte Strom sollte komplett ins Netz eingespeist werden. Nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) gibt es für Dachanlagen bis 30 kw, die in 2008 installiert werden, 20 Jahre lang eine Vergütung von 46,75 Ct pro kwh und für Anlagen an der Außenwand 51,75 Ct pro kwh. Die Vergütungssätze des EEG unterliegen einer jährlichen Degression, d.h. es ist rechtlich fest geschrieben, dass die Vergütung für Neuanlagen jährlich um zurzeit 5 % sinkt. Das EEG wird aktuell novelliert. Die geplante Novelle sieht für 2009 eine um 8 % geringere Einspeisevergütung vor. Der Bonus für Fassadenanlagen soll entfallen. Allgemein wird damit gerechnet, dass dies eine Senkung bei den Modulpreisen bewirken müsste. Die Amortisationszeit von PV-Anlagen, die ab 2009 installiert werden, wird insofern zunächst schwieriger zu beurteilen sein und stärker von der weiteren Marktentwicklung abhängen. Steuerersparnis: Private Anlagenbetreiber werden steuerrechtlich als Unternehmer behandelt. Das bedeutet: Auf die Einspeisevergütung des Netzbetreibers kann bei einer Anmeldung als Gewerbetreibender Mehrwertsteuer erhoben werden. Sie ist an das Finanzamt abzuführen. Die Entrichtung der MWSt. ist im Einspeisevertrag zu vereinbaren!! Die MWSt. der Anlagenkosten kann man sich dann als Vorsteuer vom Finanzamt rückerstatten lassen. Außerdem bestehen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Für weitere Informationen zur Steuererklärung sollte ggf. ein Steuerberater befragt werden. 6.4 Eine Haftpflichtversicherung für Fremdschäden kann entweder in die Gebäudehaftpflichtversicherung oder in die Privathaftpflichtversicherung einbezogen werden. Für Eigentumsschäden an der PV-Anlage kann die Wohngebäudeversicherung erweitert werden. 6-9

7 7 Nach der Installation: Regelmäßige Prüfung Keine Solaranlage ist vor Betriebsausfällen gefeit. Schatten, Schmutz oder Montagefehler können zur Ertragsminderung führen. Daher hier einige Hinweise 11 auf mögliche Störungsursachen und Ihre Behebung. 7.1 Zähler monatlich ablesen und Werte mit der Berechnung vergleichen! Erster Hinweis, dass mit der Anlage etwas nicht stimmt, ist der Fall, dass trotz Sonnenscheins, zu wenig oder kein Strom erzeugt und eingespeist wird. Einfachste und wichtigste Kontrollmöglichkeit ist daher das monatliche Ablesen des Einspeisezählers und der Vergleich des Werts mit der Prognose aus den Planungsunterlagen der Anlage. 7.2 Status- und Fehlerprotokoll am Wechselrichter abrufen! Empfindlichstes Bauteil der Anlage ist der Wechselrichter. Fast alle Geräte haben ein Display, auf dem Status- und Fehlermeldungen angezeigt werden. Werden häufige Abschaltungen protokolliert oder treten Unklarheiten bei der Auswertung des Protokolls auf, sollte der Installateur hinzu gezogen werden. 7.3 Sicherungen prüfen! Sicherungen können heraus springen. Sollte dies regelmäßig passieren, muss der Installateur hinzu gezogen werden. 7.4 Morgendlichen Betriebsbeginn prüfen! Von Zeit zu Zeit sollte morgens der Betriebsbeginn der Anlage geprüft werden. Beginnt die Netzeinspeisung erst eine Stunde nach Sonnenaufgang, gibt es zwei mögliche Ursachen: Der Wechselrichter passt mit seiner Leistung und seiner Eingangsspannung nicht zu den Modulen oder er ist falsch eingestellt. 7.5 Verschattung prüfen. Hat sich bei der Beschattung der Anlage etwas geändert, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Ertrag haben. Neue Dachaufbauten beim Nachbarn wie Satellitenschüsseln usw. können erhebliche Auswirkungen haben. 7.6 Verschmutzung prüfen. Verschmutzungen, die nicht vom Regen regelmäßig abgespült werden, können insbesondere bei besonders flach geneigten Dächern (< 10 ) problematisch sein. Hier hilft nur eine Reinigung. Diese sollte sich jedoch bei Bedarf auf ein sorgfältiges Abspülen mit dem Schlauch beschränken. Eine mechanische Reinigung sollte vermeiden werden, um keine Beschädigungen der Oberfläche zu riskieren. 7.7 Prüfen ob Glas intakt ist. Trotz Sicherheitsglas ist ein Glasbruch nicht völlig ausgeschlossen. Bei eindringender Feuchtigkeit verfärben sich die Module vor allem im Randbereich. 7.8 Kabel und Steckkontakte prüfen. Trotz Einsatz von hochwertigem Material kann trotzdem langfristig auch das Kabelmaterial mürbe werden. Nicht optimal befestigte Kabel können sich lösen und durch Windeinwirkung am Gehäuse scheuern. Außerdem können sich Steckkontakte lösen, wenn Sie nicht sorgfältig verbunden sind. 7.9 Im Zweifel sollte immer der Installateur hinzu gezogen werden, um weiteren Schaden durch Eigenleistung zu vermeiden. 11 Quelle: Zeitschrift PHOTON-Spezial 2006/

8 Quellen- und Literaturangaben: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.v.: Photovoltaische Anlagen. Leitfaden für Elektriker, Dachdecker, Fachplaner, Architekten und Bauherren. 2. Auflage. DGS Berlin Kininger, Franz: Energie & Umwelt, Photovoltaik Skript 2003, Uni Kassel, Institut für Elektrische Energietechnik (IEE), Rationelle Energiewandlung. Seltmann, Thomas: Fotovoltaik: Strom ohne Ende. Hrsg. Solarpraxis Supernova AG, Berlin, Zeitschrift Photon Special, Netzgekoppelte Solarstromanlagen 2006/2007 Sonderdruck aus Sonne Wind & Wärme 4/2006: Photovoltaikmarkt 2005: Überwachung und Qualitätssicherung. Kurzratgeber: Asbestsanierung und Solarenergie. Ministerium für Umwelt und Forsten, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (Internet: Internet: Bundesverband Erneuerbare Energie e.v., Deutsche Energie-Agentur GmbH, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.v., Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz u. Reaktorsicherheit: RAL Güteschutz Solar, Internet: Solid Solarenergie Informations- und Demonstrationszentrum, Fürth; Internet: Weitere Informationen Bei weiteren Fragen zu dieser Checkliste und zum Thema Energie erreichen Sie uns telefonisch unter der Rufnummer (14 Ct pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom. Aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife des jeweiligen Anbieters.) montags und donnerstags von 9-12 Uhr und Uhr sowie dienstags von 9-12 Uhr und Uhr. Telefax 06131/ , Stand: 7/2008 Herausgeber: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v., Ludwigsstr. 6, Mainz Telefon 06131/2848-0, Telefax: Internet: Copyright: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Wir behalten uns alle Rechte vor, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung. Kein Teil dieses Merkblattes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Publikation darf ohne Genehmigung des Herausgebers auch nicht mit (Werbe-) Aufklebern o. ä. versehen werden. Die Verwendung des Merkblattes durch Dritte darf nicht zu absatzfördernden Maßnahmen geschehen oder den Eindruck der Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz e.v. erwecken. Alle Angaben ohne Gewähr. 8-9

9 Persönliche Energieberatung bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. nach Terminvereinbarung an zahlreichen Standorten an. In den folgenden Städten bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung in ihren Verbraucherberatungsstellen an. Verbraucherberatung Kaiserslautern, Fackelstr. 22, Kaiserslautern, Fax: 0631/92845, Öffnungszeiten: Mo ; Mi Uhr, Do Uhr Terminvereinbarung Mo, Mi, Do Uhr, Mo u. Mi Uhr unter der Rufnummer Verbraucherberatung Koblenz, Pfuhlgasse 11, Koblenz, Fax: 0261/36219, Öffnungszeiten: Mo, Mi Uhr, Do Uhr, Uhr Terminvereinbarung Mo, Mi, Do Uhr, Mo u. Mi Uhr unter der Rufnummer Verbraucherberatung Ludwigshafen, Bahnhofstr. 1, Ludwigshafen, Fax: 0621/513693, Öffnungszeiten: Mo, Mi Uhr, Do Uhr, Uhr Terminvereinbarung Mo, Mi, Do Uhr, Mo u. Mi Uhr unter der Rufnummer Verbraucherberatung Mainz, Gymnasiumstr. 4, Mainz, Fax: 06131/284825, Öffnungszeiten: Mo, Mi Uhr, Do Uhr, Uhr Terminvereinbarung Mo, Mi, Do Uhr, Mo u. Mi Uhr unter der Rufnummer Verbraucherberatung Pirmasens, Ringstr. 66, Pirmasens, Fax: 06331/66168, Öffnungszeiten: Mo ; Mi Uhr, Do Uhr Terminvereinbarung Mo, Mi, Do Uhr, Mo u. Mi Uhr unter der Rufnummer Verbraucherberatung Trier, Fleischstr. 77, Trier, Fax: 0651/49088, Öffnungszeiten: Mo, Mi Uhr, Do Uhr, Uhr Terminvereinbarung Mo, Mi, Do Uhr, Mo u. Mi Uhr unter der Rufnummer In folgenden Orten bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung in örtlichen Verwaltungsgebäuden an: Andernach, Altenkirchen, Bad Bergzabern, Bad Ems, Bad Hönningen, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Sobernheim, Betzdorf, Bingen, Birkenfeld, Bitburg, Cochem, Daaden, Dahn, Daun, Diez, Gerolstein, Hachenburg, Hermeskeil, Idar- Oberstein, Kandel, Kirchen, Kirchheimbolanden, Landau, Mayen, Montabaur, Morbach, Neuwied, Saarburg, Schönenberg- Kübelberg, Simmern, Speyer, Waldmohr, Westerburg, Wittlich, Wörth, Worms, Zweibrücken. Terminvereinbarung in diesen Orten ist direkt über die jeweilige Verbandsgemeinde möglich. Die Anschriften und Telefonnummern erhalten Sie auf unserer Internetseite oder unter der Rufnummer (14 Ct pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom. Aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife des jeweiligen Anbieters.) montags von 9-12 Uhr und Uhr, dienstags von 9-12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9-12 Uhr und Uhr. Telefax 06131/ , Sie erhalten die Anschriften auch gegen Einsendung eines mit 0,55 frankierten Rückumschlags an folgende Adresse: Verbraucherzentrale RLP e.v., Postfach 4107, Mainz 9-9

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