Gemeinde Oedheim Ortsteil Degmarn. Bebauungsplan Hofäcker V. Fachbeitrag Artenschutz
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- Daniel Reiner Kopp
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1 emeinde Oedheim Ortsteil Degmarn Bebauungsplan Hofäcker V Fachbeitrag Artenschutz Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel / Mosbach Fax 06261/ Info@Simon-Umweltplanung.de
2 Fachbeitrag Artenschutz Seite 2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Lebensraumbereiche und strukturen Wirkungen der Bebauungsplans Artenschutzrechtliche Prüfung Europäische Vogelarten Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Anhang Peter Baust, Ornithologische Untersuchung Bebauungsplan Hofäcker V in Oedheim - Degmarn, Tabelle, Juni 2018 Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV
3 Fachbeitrag Artenschutz Seite 3 1 Aufgabenstellung Die emeinde Oedheim stellt im Ortsteil Degmarn den Bebauungsplan Hofäcker V mit einem eltungsbereich von rd. 2,3 ha auf. In diesem Zusammenhang ist eine artenschutzrechtliche Prüfung notwendig. Die emeinde als Träger der Bauleitplanung ist zunächst einmal nicht Adressat des Artenschutzrechts. Dennoch entfalten die artenschutzrechtlichen Vorschriften eine mittelbare Wirkung. Bauleitpläne, denen aus Rechtsgründen die Vollzugsfähigkeit fehlt, sind unwirksam. Es muss ermittelt werden, ob und in welcher Weise in Folge der Bauleitplanung artenschutzrechtliche Verbote tangiert werden. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, die nach den artenschutzrechtlichen Vorschriften verboten sind, muss eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSch möglich sein. Nach 44 BNatSch 1, Absatz 1 ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Absatz 5 führt aus: Für nach 15 Abs. 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach 17 Abs. 1 oder Abs. 3 zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 (= Vorhaben in ebieten mit Bebauungsplänen nach 30 BauB, während der Planaufstellung nach 33 BauB und im Innenbereich nach 34 BauB) gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EW aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen 1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, 2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, 1 esetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSch) vom 29. Juli 2009, das zuletzt durch Artikel 1 des esetzes vom 15. September 2017 (BBl. I S. 3434) geändert worden ist.
4 Fachbeitrag Artenschutz Seite 4 3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für Standorte wildlebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EW aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Aufgabe des Fachbeitrags Artenschutz ist es, die zur artenschutzrechtlichen Prüfung notwendigen rundlagen zusammenzustellen und ggf. eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSch vorzubereiten. In die Untersuchung einbezogen werden die in Baden-Württemberg aktuell vorkommenden Tierund Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die in Baden-Württemberg brütenden europäischen Vogelarten. 2 Lebensraumbereiche und strukturen Der eltungsbereich liegt am südlichen Ortsrand von Degmarn. Im Norden und Westen grenzen die Ortsränder an, im Osten begrenzt die K 2002 das ebiet. Im Süden schließen Ackerflächen an. Abb.: Lage des Bebauungsplans (ohne Maßstab) Der überwiegende Teil des eltungsbereichs ist bzw. war noch bis vor kurzem mit ewächshäusern bestanden. In den freigewordenen Flächen wurden Beete angelegt, in denen allerlei Material herumliegt, wahrscheinlich Reste der ewächshäuser. In den Mittelstreifen zwischen den ewächshäusern wächst überwiegend Ruderalvegetation. Wo die ewächshäuser noch stehen sind die Zwischenräume relativ feucht. Wo die ewächshäuser zurückgebaut sind, sind die Ruderalstreifen jetzt gut besonnt. Zum Teil kommen dort kleine Sträucher auf. Zwischen den in Nordsüdrichtung und den in Ostwestrichtung stehenden ewächshäusern führt ein ras- bzw. Erdweg. Im Norden, zur bestehenden Bebauung hin, wächst ein breiter, häufig gemähter Wiesenstreifen. Am Rand wächst ein einzelner Kirschbaum. Zwischen der ersten ewächshausreihe und dem Wiesenstreifen führt ein Betonplattenweg. Parallel zur K 2002 führt ein Weg. Er ist überwiegend als rasweg ausgebildet und im Bereich einer Zufahrt von der Straße als Asphaltweg befestigt. Dort stehen, auf einem schmalen, häufig gemähten Wiesenstreifen zwischen Weg und Straße, drei junge Apfelbäume. Höhlen waren nicht festzustellen. Im Nordwesten gibt es einen Abstellplatz, der von einer Hainbuchenhecke umgeben ist. Nördlich der Zufahrt von der K 2002 setzt sich die etwa 2,50 m hohe Hecke am o.g. Wiesenstreifen bis zum Siedlungsrand fort.
5 Wirtg WE 19 19/1 20 Schu U rabfeld 5 6 WBF A rabfeld FHF 622/5 Friedhof 23. aße Friedhof Friedhof Fhfg ld R rabfe / /2 36/2 36/ / / /3 620/ BPL 620/6 620/4 164/1 632 ße Stockstra 24 L S 621/7 19 rabfeld S Schu 624/ Ust 622/ /2 1 str ker fäc Ho 13/ /1 621/ /1 1/ / / / / / /3 WBF S 621/2 622/ / /1 2 WBF 622/ WBF Hofäcker K BPL BPL Scheune Wirtg Wirtg Ing.-Büro für Umweltplanung CAD A3; 0,12 m² Projektnr.: A A A Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Abbildung: Bestand 1 : 1500
6 Fachbeitrag Artenschutz Seite 6 3 Wirkungen der Bebauungsplans Der Bebauungsplan setzt das ebiet überwiegend als Allgemeines Wohngebiet mit voraussichtlich 27 Baugrundstücken fest. Baugrenzen legen fest, welche Bereiche im Rahmen der zulässigen RZ von 0,4 überbaut werden dürfen. Die Erschließung soll über eine Ringstraße erfolgen, die im Osten an die K 2002 und im Westen an die Stockstraße anschließen soll. Im Zuge der Baufeldräumung werden die noch vorhandenen ewächshäuser abgebaut, die Ruderalund Wiesenstreifen abgeräumt und die aufkommenden Sträucher, die Hainbuchenhecke und sonstige ehölze gerodet. Die heute vorhandenen Lebensräume gehen dadurch verloren. Die nicht überbaubaren Flächen werden zu Hausgärten. Im Süden, zur freien Landschaft hin, wird eine Fläche für das Anpflanzen festgesetzt. Darin werden voraussichtlich Laubbäume oder Heckengehölze gepflanzt. 4 Artenschutzrechtliche Prüfung In der artenschutzrechtlichen Prüfung wird ermittelt, ob bezüglich der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie durch die in Kapitel 3 genannten Wirkungen des Bebauungsplans artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des 44 BNatSch ausgelöst werden können. Es werden Vermeidungs- und wenn nötig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) vorgeschlagen, die in den Bebauungsplan übernommen werden sollen. 4.1 Europäische Vogelarten Das Plangebiet und die nähere Umgebung wurden von März bis Juni 2018 insgesamt sechsmal begangen. 1 Dabei wurden 29 Vogelarten festgestellt, von denen 20 Arten im eltungsbereich und im nahen Umfeld brüten können. Neun Arten wurden als Nahrungsgäste eingestuft. Der eltungsbereich war bis vor kurzem noch fast vollständig mit ewächshäusern bestanden und daher für Vögel relativ uninteressant. Dementsprechend wenige Brutreviere wurden im eltungsbereich vorgefunden. In den aufkommenden Sträuchern am Südrand gab es einen starken Brutverdacht des freibrütenden Hänflings. In einem der Ruderalstreifen zwischen den ewächshäusern brütete die oldammer, vermutlich mit einer Bodenbrut. Im Norden brüteten in nicht mehr genutzten ewächshäusern ein Hausrotschwanz und ein Haussperling. Im Osten, in einem ebüsch an der Straße, brütete eine Amsel. In den angrenzenden, durchgrünten Wohngebieten wurden zahlreiche Brutreviere von typischen Frei-, Höhlen-, Halbhöhlen- und Nischenbrütern der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche festgestellt. In den Ackerflächen südlich des eltungsbereichs wurden in einem Abstand von ca m je ein Brutrevier der bodenbrütenden Offenlandarten Feldlerche und Schafstelze festgestellt. 1 Begehung durch Herrn Peter Baust, Mosbach (vgl. Tabelle zur ornithologischen Untersuchung im Anhang)
7 Fachbeitrag Artenschutz Seite 7 Tabelle: Brutverhalten der Brutvogelarten Freibrüter Amsel, Distelfink, Elster, irlitz, oldammer, rünfink, Hänfling, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube Höhlenbrüter Feldsperling, Haussperling, Kohlmeise, Star Halbhöhlenbrüter Bachstelze, Nischenbrüter Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling Bodenbrüter Feldlerche, oldammer, Schafstelze Baum-, ebäudebrüter Turmfalke Die Rote Liste 1 bewertet 12 der Vogelarten als nicht gefährdet. Feld- und Haussperling, tenrotschwanz, oldammer und Klappergrasmücke stehen auf der Vorwarnliste. Alle diese Arten sind noch häufig oder sehr häufig, ihre Brutbestände haben aber kurzfristig stark abgenommen. Die Feldlerche ist zwar noch häufig, hat in den letzten Jahren aber starke Bestandsrückgänge erfahren. Sie wird daher in der Kategorie 3 als gefährdet aufgeführt. Der Hänfling wird als stark gefährdet bewertet (Kategorie 2). Er ist nur noch mäßig häufig und sein Brutbestand hat kurzfristig sehr stark abgenommen. Die Arten der Vorwarnliste sind in der Tabelle oben unterstrichen, die gefährdete Feldlerche und der stark gefährdete Hänfling sind fett markiert. Prüfung der Verbotstatbestände Für Vögel, die das ebiet nur zur Nahrungssuche aufsuchen oder überfliegen, kann ausgeschlossen werden, dass Verbotstatbestände eintreten. Sie können den Abriss- und Bauarbeiten ausweichen und werden daher weder getötet noch verletzt.. Erhebliche Störungen, die Auswirkungen auf den Erhaltungszustand ihrer lokalen Populationen haben, sind ausgeschlossen. Ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten liegen außerhalb des eltungsbereichs und werden nicht beeinträchtigt. Im Folgenden werden nur die Auswirkungen auf die Vögel geprüft, die im eltungsbereich oder der unmittelbaren Umgebung brüten können. Werden Vögel verletzt oder getötet? ( 44 Abs. 1 Nr. 1) Situation Es wurden 29 Arten als Brutvögel im Plangebiet und der näheren Umgebung bewertet. Im eltungsbereich selbst gibt es insgesamt nur wenige Brutmöglichkeiten. In den aufkommenden Sträuchern am Südrand gab es einen starken Brutverdacht des freibrütenden Hänflings. In einem der Ruderalstreifen zwischen den ewächshäusern brütete die oldammer (vermutlich Bodenbrut). Im Norden brüteten in nicht mehr genutzten ewächshäusern ein Hausrotschwanz und ein Haussperling. Im Osten, in einem ebüsch an der Straße, brütete eine Amsel. Die überwiegende Mehrheit der festgestellten Brutreviere befinden sich in den umliegenden, durchgrünten Wohngebieten. Dort brüten zahlreiche Frei-, Höhlen-, Halbhöhlen- und Nischenbrüter der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche. 1 LUBW, Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs, 6. Fassung. Stand
8 Fachbeitrag Artenschutz Seite 8 In den Ackerflächen südwestlich des eltungsbereichs brüten zudem in etwa m Entfernung zur eltungsbereichsgrenze die Bodenbrüter Feldlerche und Schafstelze. Prognose Der eltungsbereich wird zum Wohngebiet. Im Zuge der Baufeldräumung werden die noch vorhandenen ewächshäuser abgebaut, die Ruderal- und Wiesenstreifen abgeräumt und die aufkommenden Sträucher, die Hainbuchenhecke und sonstige ehölze gerodet. Bei Abrissarbeiten und der Baufeldräumung während der Brutzeit besteht die efahr, dass Nester mit Eiern zerstört und Jungvögel sowie unter Umständen auch brütende Altvögel verletzt oder getötet werden. Außerhalb der Brutzeit können die Vögel ausweichen. Für die außerhalb des eltungsbereichs brütenden Vögel kann ausgeschlossen werden, dass sie zu Schaden kommen. Vermeidung Um zu verhindern, dass Vögel verletzt oder getötet werden, wird mit Verweis auf 44 BNatSch Folgendes im Bebauungsplan festgesetzt: Die ehölze in den Baufeldern werden im Zeitraum zwischen dem und dem gerodet und geräumt. Die restlichen ewächshäuser werden im selben Zeitraum oder nach einer vorherigen Überprüfung auf brütende Vögel abgebaut. Werden Bruten festgestellt, ist mit dem Abbau das Ausfliegen der Jungvögel abzuwarten. Um Bodenbruten zu verhindern, wird das jeweilige Baufeld im Winterhalbjahr vor der geplanten Bebauung möglichst kurz gemäht. Ab Beginn der Vegetationsperiode bis zum Baubeginn sind die Flächen dann regelmäßig, d.h. mindestens alle zwei Wochen zu mähen oder zu mulchen. Der Tatbestand tritt nicht ein Werden Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu erwarten? ( 44 Abs. 1 Nr. 2) Situation Im eltungsbereich selbst gibt es insgesamt nur wenige Brutmöglichkeiten. In den aufkommenden Sträuchern am Südrand gab es einen starken Brutverdacht des freibrütenden Hänflings. In einem der Ruderalstreifen zwischen den ewächshäusern brütete die oldammer (vermutlich Bodenbrut). Im Norden brüteten in nicht mehr genutzten ewächshäusern ein Hausrotschwanz und ein Haussperling. Im Osten, in einem ebüsch an der Straße, brütete eine Amsel. Die überwiegende Mehrheit der festgestellten Brutreviere befinden sich in den umliegenden, durchgrünten Wohngebieten. Dort brüten zahlreiche Frei-, Höhlen-, Halbhöhlen- und Nischenbrüter der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche. In den Ackerflächen südwestlich des eltungsbereichs brüten zudem in etwa m Entfernung zur eltungsbereichsgrenze die Bodenbrüter Feldlerche und Schafstelze. Als Raum der lokalen Populationen der Siedlungs- und Siedlungsrandbewoh-
9 Fachbeitrag Artenschutz Seite 9 ner werden die durchgrünten Wohngebiete und die Ortsränder von Degmarn, die Waldränder des Plattenwalds sowie die ehölzbestände am Kocherabschnitt zwischen Oedheim und Kochertürn angenommen. Der Raum der lokalen Populationen der Feldlerche und der Schafstelze wird mit den offenen Ackerflächen um Oedheim und Degmarn, zwischen dem Kocher im Norden und den Wäldern Loh und Aspenloch im Süden abgegrenzt. Für die in der Roten Liste als nicht gefährdet bewerteten Arten wird davon ausgegangen, dass der Erhaltungszustand der lokalen Populationen günstig ist. Für die Arten der Vorwarnliste wird der Erhaltungszustand mit ungünstig / unzureichend, für die gefährdete Feldlerche und den stark gefährdeten Hänfling wird er mit ungünstig / schlecht bewertet. Prognose Der eltungsbereich wird zum Wohngebiet. Im Zuge der Baufeldräumung werden die noch vorhandenen ewächshäuser abgebaut, die Ruderal- und Wiesenstreifen abgeräumt und die aufkommenden Sträucher, die Hainbuchenhecke und sonstige ehölze gerodet. Im Baufeld sind aufgrund der o. g. Vermeidungsmaßnahmen während der Bauarbeiten keine Bruten und damit auch keine Störungen zu erwarten. Während der Rodungs- und Räumarbeiten und auch in der Bauphase kann es zu Störungen durch Lärm oder Bewegungsunruhe außerhalb des eltungsbereichs kommen. Die Beeinträchtigungen sind jedoch räumlich und zeitlich begrenzt und betreffen nur wenige Individuen der lokalen Populationen. Die Vögel am Ortsrand sind durch den ärtnereibetrieb und die Straße Lärm und Bewegungsunruhe ohnehin gewohnt. Die von der Nutzung des Wohngebiets ausgehenden Störungen gehen nicht über die bereits heute bestehenden Störungen durch die o.g. Nutzungen hinaus. Feldlerche und Schafstelze halten schon von Natur aus ausreichend Abstand zum Ortsrand. Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen ist nicht zu erwarten. Vermeidung s. o. Der Tatbestand tritt nicht ein Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ( 44 Abs. 1 Nr. 3) Situation Im eltungsbereich selbst gibt es insgesamt nur wenige Brutmöglichkeiten. In den aufkommenden Sträuchern am Südrand gab es einen starken Brutverdacht des freibrütenden Hänflings. In einem der Ruderalstreifen zwischen den ewächshäusern brütete die oldammer (vermutlich Bodenbrut). Im Norden brüteten in nicht mehr genutzten ewächshäusern ein Hausrotschwanz und ein Haussperling. Im Osten, in einem ebüsch an der Straße, brütete eine Amsel. Die überwiegende Mehrheit der festgestellten Brutreviere befinden sich in den umliegenden, durchgrünten Wohngebieten. Dort brüten zahlreiche Frei-, Höhlen-, Halbhöhlen- und Nischenbrüter der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche. In den Ackerflächen südwestlich des eltungsbereichs brüten zudem in etwa m Entfernung zur eltungsbereichsgrenze die Bodenbrüter Feldlerche und Schafstelze. Prognose Der eltungsbereich wird zum Wohngebiet. Im Zuge der Baufeldräumung werden die noch vorhan-
10 Fachbeitrag Artenschutz Seite 10 denen ewächshäuser abgebaut, die Ruderal- und Wiesenstreifen abgeräumt und die aufkommenden Sträucher, die Hainbuchenhecke und sonstigen ehölze gerodet. Für Freibrüter gehen dadurch nur wenige Brutmöglichkeiten verloren. Allerweltsarten wie die Amsel finden in den Hausgärten und sonstigen ehölzen im Umfeld genügend Ausweichmöglichkeiten. Beim ebenfalls freibrütenden Hänfling ist der Rote Liste - Status (stark gefährdet) vor allem auf das Fehlen geeigneter Nahrungs- und Überwinterungshabitate in Form von Brachflächen und nur z.t. auf den Verlust geeigneter Nistplätze zurückzuführen. Auch für ihn gibt es im Umfeld, in den angrenzenden Hausgärten, den ehölzen entlang der Straße und am nahen Talhang des Kochers, genügend geeignete Nistplätze, auf die er beim Verlust der aufkommenden Sträucher ausweichen kann. Dafür spricht auch, dass in den Hausgärten nördlich und westlich zwei weitere Brutreviere der Art festgestellt wurden. Zudem werden an den ebietsrändern und im Wohngebiet Bäume und Sträucher gepflanzt, sodass der Hänfling schon bald auch wieder im eltungsbereich brüten kann. Mit dem Roden der Ruderalstreifen geht ein Brutrevier des Boden- und Freibrüters oldammer verloren. Auch für sie gibt es im Umfeld, vor in den Heckenstreifen in der Ackerflur westlich und den ehölzen entlang der Straße, ausreichend geeignete Nistmöglichkeiten in Form von Heckensäumen und Sträuchern. Auch die oldammer wird in der neuen Ortsrandeingrünung voraussichtlich wieder Brutmöglichkeiten finden. Mit dem Abbau der übrigen ewächshäuser geht jeweils ein Brutrevier des Höhlen- und Nischenbrüters Haussperling und des Nischenbrüters Hausrotschwanz verloren. Auch wenn es an den Wohnhäusern und landwirtschaftlichen ebäuden im Umfeld zur Brut geeignete Strukturen gibt, ist zu befürchten, dass diese bereits besetzt sind. Um die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin zu gewährleisten, wird daher die u. g. Maßnahme durchgeführt. Feldlerche und Schafstelze halten mit ihrem Nest einen Abstand von mindestens 60 m zu Vertikalstrukturen wie höheren ebäuden oder Baumreihen. Es ist daher davon auszugehen, dass sie auch zum neuen Ortsrand einen entsprechenden Abstand einhalten werden. Der eltungsbereich war schon bisher mit ewächshäusern bestanden und es gibt angrenzend und unweit südlich großformatige ebäude. Die Offenlandbrüter halten daher bereits jetzt einen Abstand zur eltungsbereichsgrenze von m. Auch wenn sich die Brutreviere durch das Näherrücken des Ortsrands geringfügig verschieben können, ist nicht zu erwarten, dass dies zum Verlust der Brutreviere oder einer Verringerung der Brutrevierdichte im Raum der lokalen Populationen führen wird. Vorgezogene Maßnahmen (CEF) An großen Bäumen oder an ebäuden im Umfeld des eltungsbereichs werden - zwei Nistkästen für Nischenbrüter und - ein Sperlingskoloniehaus aus witterungsfestem Material (bspw. Holzbeton) aufgehängt. Die Erhaltung und Pflege der Nistkästen wird für einen Zeitraum von 25 Jahren gesichert. Bei der jährlichen Reinigung der Kästen, die im Herbst erfolgen muss, ist die Belegung der Kästen zu dokumentieren und das Ergebnis der unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen. Die Maßnahmen werden mit Verweis auf den 44 Bundesnaturschutzgesetz im Bebauungsplan festgesetzt. Sie werden über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der emeinde und dem Landratsamt vertraglich gesichert. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. ( 44 Abs. 5)
11 Fachbeitrag Artenschutz Seite Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Berücksichtigt werden die in Baden-Württemberg aktuell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Wie in der Checkliste im Anhang dokumentiert ist, wurde zuerst für jede Art geprüft, ob der Wirkraum des Bebauungsplanes im bekannten Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art liegt. Nach der Begehung des ebiets wurde auch geprüft, ob es im eltungsbereich und seinem nahen Umfeld artspezifische Lebensräume bzw. Wuchsorte gibt. Für die meisten Arten konnte bereits nach dieser überschlägigen Untersuchung ausgeschlossen werden, dass sie im Wirkraum vorkommen oder betroffen sein können. Für die Artengruppe Fledermäuse und die Zauneidechse konnte dieser Ausschluss vorerst nicht erfolgen. Für Fledermäuse ist das ebiet relativ uninteressant. Es gibt keine als Quartier geeigneten Strukturen und es ist nicht davon auszugehen, dass sie es zu mehr als einem gelegentlichen Überflug nutzen bzw. die Randbereiche an den Ortsrändern zeitweise bejagen. An der Situation für Fledermäuse wird sich durch die Bebauung und das Verschieben des Ortsrands nach Süden nichts ändern. Das Eintreten von Verbotstatbeständen kann ausgeschlossen werden. Die ruderalen Streifen zwischen den ewächshäusern bieten auf den ersten Blick interessante Habitatstrukturen für Zauneidechsen. Wo die ewächshäuser noch stehen, ist der Zeitraum mit direkter Sonneneinstrahlung relativ kurz. Die schmalen Streifen sind dadurch recht feucht und die rasvegetation ist dicht. Für Zauneidechsen sind sie daher nicht interessant. Bis vor kurzem galt dies noch für alle Zwischenstreifen. Zauneidechsen waren dort und auch im übrigen eltungsbereich nicht zu erwarten. In den Bereichen, in denen die ewächshäuser bereits abgerissen sind, sind die Streifen jetzt besonnt und bieten eigentlich gute Eidechsenlebensräume. Da es aber auch im nahen Umfeld des eltungsbereichs keine Strukturen gibt, die ein Vorkommen von Zauneidechsen erwarten lassen, ist eine Einwanderung seit dem Abbau der ewächshäuser nicht zu erwarten. Zur Sicherheit wurden am die Streifen bei sonnigem Wetter und Temperaturen von rd. 18 C abgegangen. Herumliegende Platten und sonstige Ablagerungen wurden angehoben und auf Zauneidechsen und sonstige Reptilien wie Blindschleichen untersucht. Dabei gab es keinerlei Hinweise auf Reptilien. Ein Vorkommen und damit eine Betroffenheit von Zauneidechsen werden daher ausgeschlossen. Mosbach, den Anhang Peter Baust, Ornithologische Untersuchung Bebauungsplan Hofäcker V in Oedheim - Degmarn, Tabelle, Juni 2018 Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV
12 Ornithologische Untersuchung "Hofäcker V" Oedheim - Degmarn Peter Baust Mosbach, Juni 2018 Festgestellte Vogelarten mit Wissenschaftlichen Namen und Schutzstatus Status im Untersuchungsgebiet und Art des Nachweises Festgestellte Arten nach Beobachtungsterminen Lfd. Nummer Vogelart Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Artkürzel DDA Kategorie BaWü Rote Liste BaWü Kurzfristiger Trend Besondere Schutzwürdigkeit Häufigkeit Rote Liste Deutschland Europäische Vogelschutzrichtlinie Species of European Conservation Concern BArtSchV. Besonders geschützt Streng geschützt Brutvogel (B) oder Nahrungsgast (N) Brutvogel Nahrungsgast A B C 14. Mrz. 4. Apr. 16. Apr. 22. Mai. 5. Jun. 21. Jun. Mögliches Brüten Status im Untersuchungsgebiet Wahrscheinliches Brüten Sicheres Brüten Bodennähe Überflug 16:15 bis 16:45 Uhr, 9 rad, sonnig Beobachtungstag/Uhrzeit von bis /Wetterbedingungen 7:30 bis 8:00 Uhr, 8 rad, bedeckt 7:00 bis 7:30 Uhr, 12 rad, bedeckt 16:30 bis 17:00 Uhr, 6:00 bis 6:45 Uhr, 18 rad, sonnig 8:00 bis 8:45 Uhr, 20 rad, sonnig 1 Amsel Turdus merula A. sh X - B X 2 Bachstelze Motacilla alba Ba. h X - B X 3 Buchfink Fringilla coelebs B. sh X - N X 4 Distelfink Carduelis carduelis Sti. h X - B X 5 Elster Pica pica E. h X - B X 6 Feldlerche Alauda arvensis Fl 3 h 3-3 X - B X 7 Feldsperling Passer montanus Fe V h V - 3 X - B X 8 irlitz Serinus serinus i. h X - B X 9 oldammer Emberiza citrinella V h V - - X - B X 10 rünfink Carduelis chloris f. = sh X - B X 11 rünspecht Picus viridis ü. mh X X N X 12 Hänfling Carduelis cannabina Hä 2 mh 3-2 X - B X 13 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Hr. = sh X - B X 14 Haussperling Passer domesticus H V sh V - 3 X - B X 15 Jagdfasan Phasianus colchicus Fa X - N X 16 Klappergrasmücke Sylvia curruca Kg V h X - B X 17 Kleiber Sitta europaea Kl. = sh X - N X 18 Kohlmeise Parus major K. = sh X - B X 19 Kuckuck Cuculus canorus Ku 2 mh V - - X - N X 20 Mauersegler Apus apus Ms V h X - N X 21 Mehlschwalbe Delichon urbicum M V h 3-3 X - N X 22 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Mg. sh X - B X 23 Rabenkrähe Corvus corone Rk. = h X - B X 24 Ringeltaube Columba palumbus Rt. sh X - B X 25 Rotdrossel Turdus iliacus Rd X - N X 26 Schafstelze Motacilla flava St V = mh X - B X 27 Star Sturnus vulgaris S. = sh 3-3 X - B X 28 Türkentaube Streptopelia decaocto Tt. h X - B X 29 Turmfalke Falco tinnunculus Tf V = mh X X B X Anzahl Arten N, 20 B LUBW, Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs, 6. Fassung. Stand V = Arten der Vorwarnliste, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet. Kurzfristig sehr starke Brutbestandsabnahme (> 50 %) s = selten ( Brutpaare) Kurzfristig starke Brutbestandsabnahme (> 20 %) mh = mäßig häufig ( Brutpaare) = Kurzfristig stabiler bzw. leicht schwankender Brutbestand h = häufig ( Brutpaare) Kurzfristig um > 20 % zunehmender Brutbestand sh = sehr häufig (> Brutpaare) Kurzfristig um > 50 % zunehmender Brutbestand 1
13 Projekt: BP Hofäcker V emeinde Oedheim Ortsteil Degmarn Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Die Tabelle enthält alle in Baden-Württemberg vorkommenden Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV. 1 Für jede Art ist dargestellt, wie sie in der Roten Liste für Baden-Württemberg bewertet wird. 2 Die weiteren Spalten dienen dazu, die möglicherweise betroffenen Arten weiter einzugrenzen. (Abschichtung). Das Verbreitungsgebiet wurde an Hand der verschiedenen rundlagenwerke zum Artenschutzprogramm Baden-Württemberg und an Hand aktueller eodaten der LUBW geprüft 3. Dabei wurden Fundangaben in den Quadranten 6721 NO und 6721 SO der Topographischen Karte 1 : berücksichtigt. Soweit keine rundlagenwerke vorliegen, erfolgte die Prüfung auf der rundlage anderer einschlägiger Literatur. Nach einer Begehung wird geprüft, ob es im Wirkraum des Vorhabens artspezifischen Lebensräume bzw. Wuchsorte gibt. Abk. Abschichtungskriterium V Der Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art. 4 L P Im Wirkraum gibt es keine artspezifischen Lebensräume/Wuchsorte. Vorkommen im Wirkraum ist aufgrund der Lebensraumausstattung möglich oder nicht sicher auszuschließen. N Art ist im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen. Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle 5 Säugetiere ohne Fledermäuse 6 1. Biber Castor fiber 2 X 2. Feldhamster Cricetus cricetus 1 X 3. Haselmaus Muscardinus avellanarius Fundangabe in 6721 Fledermäuse 7 4. Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 X Funde in (6721 NO+SO). Fundangabe in 6721 Wochenstube in 6721 NO+SO 5. Braunes Langohr Plecotus auritus 3 X , Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 X , , Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 X LUBW [Hrsg.]: Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützte Arten, 21. Juli 2010 In der Checkliste nicht enthalten sind die ausgestorbenen oder verschollenen Arten und die Arten, deren aktuelles oder ehemaliges Vorkommen fraglich ist. 2 Rote Liste Baden-Württemberg, 0 = Erloschen oder verschollen, 1 = Vom Erlöschen bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = efährdet, D = Daten defizitär, = efährdung anzunehmen, N = Nicht gefährdet, R = Arten mit geographischer Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, i = efährdete wandernde Tierart. 3 Berücksichtigt werden Nachweise zwischen 1950 bis 1989 (stehen in Klammern) und ab Kein Nachweis von 1950 bis 1989 und ab 1990 entsprechend rundlagenwerke Baden-Württemberg. 5 Fundangaben kursiv: aus LUBW, Im Portrait- die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, Normaldruck: aus rundlagenwerke oder andere einschlägige Literatur. Fett (Fledermäuse): aus LUBW, eodaten für die Artengruppe der Fledermäuse, PDF Fledermause_komplett_Endversion.pdf, Stand , Daten in Klammern: , Daten ohne Klammern: nach Braun, M./Dieterlen, F. Die Säugetiere Baden-Württembergs Bd 2,Stuttgart Braun, M./Dieterlen, F. Die Säugetiere Baden-Württembergs Bd. 1,Stuttgart Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Kläranlage und im Rahmen des Bebauungsplans In der Wanne in Neuenstadt-Stein, Neckargemünd Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dr. Alfred Nagel: Bericht Bautzenwald Oedheim, Abriss eines Fabrikgebäudes, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Kläranlage und im Rahmen des Bebauungsplans In der Wanne in Neuenstadt-Stein im Rahmen des Bebauungsplans Obere Fundel in Bad Friedrichshall-Kochendorf, Neckargemünd Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Neuanbindung K2159- B27 in undelsheim, Neckargemünd/ Dilsberg Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr AbschichtungsaP_AnhangIV_Degmarn
14 Projekt: BP Hofäcker V emeinde Oedheim Ortsteil Degmarn Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle 5 8. raues Langohr Plecotus austriacus 1 X , roße Bartfledermaus Myotis brandtii 1 X , 6721/ roße Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1 X 11. roßer Abendsegler Nyctalus noctula i X Funde in 6721 (SO) Sommerfunde in 6721 SO, (6721 NO), , , 6721/ roßes Mausohr Myotis myotis 2 X Funde in (6721 SO) Fundangabe in 6721 Winterfunde in 6721 NO Wochenstube in 6721 SO , Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 3 X Funde in 6721 SO , Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 X , , 6720/ , 6721/ Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 X 16. Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus X 17. Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 2 X 18. Nymphenfledermaus Myotis alcathoe X 19. Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii i Funde in 6721 (NO) Sommerfunde in 6721 NO , , Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 X , Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii D X 22. Wimperfledermaus Myotis emarginatus R X 23. Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus i X 14 Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Kläranlage und im Rahmen des Bebauungsplans In der Wanne in Neuenstadt-Stein, Neckargemünd Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dr. Alfred Nagel: Bericht Bautzenwald Oedheim, Abriss eines Fabrikgebäudes, Münsingen-Apfelstetten Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Neuanbindung K2159- B27 in undelsheim, Neckargemünd/ Dilsberg Dr. Alfred Nagel: Bericht Bautzenwald Oedheim, Abriss eines Fabrikgebäudes, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Kläranlage und im Rahmen des Bebauungsplans In der Wanne in Neuenstadt-Stein im Rahmen des Bebauungsplans Obere Fundel in Bad Friedrichshall- Kochendorf, Neckargemünd Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Rahmen des Bebauungsplans Obere Fundel in Bad Friedrichshall- Kochendorf, Neckargemünd Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dr. Alfred Nagel: Bericht Bautzenwald Oedheim, Abriss eines Fabrikgebäudes, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Rahmen des Bebauungsplans Obere Fundel in Bad Friedrichshall- Kochendorf, Neckargemünd Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dr. Alfred Nagel: Bericht Bad Rappenau-Fürfeld Mühlwiesen, Münsingen-Apfelstetten Dr. Alfred Nagel: Bericht Bautzenwald Oedheim, Abriss eines Fabrikgebäudes, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Kläranlage und im Rahmen des Bebauungsplans In der Wanne in Neuenstadt-Stein im Rahmen des Bebauungsplans Obere Fundel in Bad Friedrichshall-Kochendorf, Neckargemünd Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Neuanbindung K2159- B27 in undelsheim, Neckargemünd/ Dilsberg Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dr. Alfred Nagel: Bericht Bautzenwald Oedheim, Abriss eines Fabrikgebäudes, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Kläranlage und im Rahmen des Bebauungsplans In der Wanne in Neuenstadt-Stein im Rahmen des Bebauungsplans Obere Fundel in Bad Friedrichshall-Kochendorf, Neckargemünd Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Neuanbindung K2159- B27 in undelsheim, Neckargemünd/ Dilsberg Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Kläranlage und im Rahmen des Bebauungsplans In der Wanne in Neuenstadt-Stein, Neckargemünd Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Neuanbindung K2159- B27 in undelsheim, Neckargemünd/ Dilsberg Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr AbschichtungsaP_AnhangIV_Degmarn
15 Projekt: BP Hofäcker V emeinde Oedheim Ortsteil Degmarn Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 X , , 6721/ 36 Kriechtiere Äskulapnatter Zamenis longissimus 1 X 26. Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis 1 X 27. Mauereidechse Podarcis muralis 2 X 28. Schlingnatter Coronella austriaca 3 X Fundangabe in 6721 NO 29. West. Smaragdeidechse Lacerta bilineata 1 X 30. Zauneidechse Lacerta agilis V X Fundangabe in 6721 NO, (6721 SO) Lurche 31. Alpensalamander Salamandra atra N X 32. eburtshelferkröte Alytes obstetricans 2 X 33. elbbauchunke Bombina variegata 2 X Fundangabe in 6721 NO, (6721 SO) 34. Kammmolch Triturus cristatus 2 X 35. Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae X 36. Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 X 37. Kreuzkröte Bufo calamita 2 X 38. Laubfrosch Hyla arborea 2 X 39. Moorfrosch Rana arvalis 1 X 40. Springfrosch Rana dalmatina 3 X 41. Wechselkröte Bufo viridis 2 X Käfer Alpenbock Rosalia alpina 2 X 43. Eremit Osmoderma eremita 2 X 44. Heldbock Cerambyx cerdo 1 X 45. Schmalbindiger Breitflügeltauchkäfer raphoderus bilineatus - X 46. Vierzähniger Mistkäfer Bolbelasmus unicornis In Baden-Württemberg seit 1967 nicht mehr nachgewiesen Schmetterlinge 47. Apollofalter Parnassius apollo 1 X 48. Blauschillernder Feuerfalter 49. Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Lycaena helle 1 X Maculinea nausithous 3 X Fundangabe in (6721) 50. Eschen-Scheckenfalter Hypodryas maturna 1 X 51. elbringfalter Lopinga achine 1 X 52. roßer Feuerfalter Lycaena dispar 3 X Fundangabe in SW 42, Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Neuanbindung K2159- B27 in undelsheim, Neckargemünd/ Dilsberg Dr. Alfred Nagel: Bericht Bautzenwald Oedheim, Abriss eines Fabrikgebäudes, Münsingen-Apfelstetten Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Kläranlage und im Rahmen des Bebauungsplans In der Wanne in Neuenstadt-Stein im Rahmen des Bebauungsplans Obere Fundel in Bad Friedrichshall-Kochendorf, Neckargemünd Dr. Alfred Nagel: Bericht Ausbau der L1088 Kochertürn-Neuenstadt, Münsingen-Apfelstetten Laufer, H./Fritz, K./Sowig, P. Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs, Stuttgart Bahnofsareal_Oedheim_saP_Bericht_ pdf, Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, J. Trautner, Bebauungspläne Obere Fundel und Pfaffenäcker I in Bad Friedrichshall-Kochendorf, Filderstadt BfN (Hrsg.) Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Bd. 1 Pflanzen und Wirbellose, Bonn-Bad odesberg Ebert,. Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 1+2 Tagfalter, Stuttgart 1993, berücksichtigt werden Nachweise von 1951 bis 1970 und ab Ebert,. Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 4+7 Nachtfalter, Stuttgart 1994/1998. Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr AbschichtungsaP_AnhangIV_Degmarn
16 Projekt: BP Hofäcker V emeinde Oedheim Ortsteil Degmarn Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle Haarstrangwurzeleule ortyna borelii 1 X 54. Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling Maculinea teleius 1 X 55. Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina V X 56. Quendel-Ameisenbläuling Maculinea arion 2 X 57. Schwarzer Apollofalter Parnassius mnemosyne 1 X 58. Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 1 X Libellen Asiatische Keiljungfer omphus flavipes 2r X 60. roße Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 1 X 61. rüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia 3 X 62. Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca 2 X 63. Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 X Weichtiere 64. Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 45 2 X 65. Kleine Flussmuschel Unio crassus 46 1 X Fundangabe in (6721) Farn- und Blütenpflanzen Biegsames Nixenkraut Najas flexilis 1 X 67. Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri 1 X 68. Dicke Trespe Bromus grossus 2 X 69. Frauenschuh Cypripedium calceolus 48 3 X Fundangabe in Kleefarn Marsilea quadrifolia 1 X 71. Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 X 72. Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum X 73. Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 1 X 74. Sommer-Wendelorchis Spiranthes aestivalis 1 X 75. Sumpf-ladiole ladiolus palustris 1 X 76. Sumpf-lanzkraut Liparis loeselii 2 X 42 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, J. Trautner, Bebauungspläne Obere Fundel und Pfaffenäcker I in Bad Friedrichshall- Kochendorf, Filderstadt Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, J. Trautner, Ausbau der L1088 in Neuenstadt/ Kocher, Filderstadt Sternberg, K./Buchwald, R. Die Libellen Baden-Württembergs Bd. 1+2, Stuttgart 1999/ BfN_Anisus vorticulus (Troschel, 1834).pdf 46 BfN (Hrsg.) Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Bd. 1 Pflanzen und Wirbellose, Bonn-Bad odesberg Sebald, O./Seybold, S/Philippi,. Die Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs Bd. 1-8, Stuttgart Sebald, O./Seybold, S/Philippi,. Die Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs Bd. 8, Stuttgart 1998 S Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr AbschichtungsaP_AnhangIV_Degmarn
Liste der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Fachprüfung enschutz Anlage 3 Liste der en des Anhangs IV der FFH-Richtlinie basierend auf die Liste der en nach den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie in Sachsen (www.umwelt.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/documents/liste_sn_ffh-en.pdf)
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