Bebauungsplan Hoher Kirschbaum II

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1 Bebauungsplan Hoher Kirschbaum II Fachbeitrag Artenschutz Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel / Mosbach Fax 06261/

2 Fachbeitrag Artenschutz Seite 2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Lebensraumbereiche und -strukturen Vorhabenswirkungen Europäische Vogelarten Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Anhang Laier, Frank, Ornithologische Untersuchung - Tabelle NABU Baden-Württemberg u. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. Lerchenfenster für Baden-Württemberg. Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH Richtlinie Anhang IV

3 Fachbeitrag Artenschutz Seite 3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Gundelsheim stellt den auf. Im Bebauungsplanverfahren ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Die Stadt als Träger der Bauleitplanung ist zunächst einmal nicht Adressat des Artenschutzrechts. Dennoch entfalten die artenschutzrechtlichen Vorschriften eine mittelbare Wirkung. Bauleitpläne, denen aus Rechtsgründen die Vollzugsfähigkeit fehlt, sind unwirksam. Es muss ermittelt werden, ob und in welcher Weise in Folge der Bauleitplanung artenschutzrechtliche Verbote tangiert werden. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, die nach den artenschutzrechtlichen Vorschriften verboten sind, muss eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG möglich sein. Nach 44 BNatSchG 1, Absatz 1 ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Absatz 5 führt aus: Für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 (= Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach 30 BauGB, während der Planaufstellung nach 33 BauGB und im Innenbereich nach 34 BauGB) gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 7. Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wildlebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor. Aufgabe des vorliegenden Fachbeitrags Artenschutz ist es, die zur artenschutzrechtlichen Prüfung notwendigen Grundlagen zusammenzustellen und ggf. eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG vorzubereiten. In die Untersuchung einbezogen werden die in Baden-Württemberg aktuell vorkommenden Tierund Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die in Baden-Württemberg brütenden europäischen Vogelarten. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009.

4 Fachbeitrag Artenschutz Seite 4 2 Lebensraumbereiche und -strukturen Das rd. 5,1 ha große Plangebiet liegt am südöstlichen Siedlungsrand von Gundelsheim an der Obergriesheimer Straße (K2159) und schließt westlich an ein bestehendes Wohngebiet an. Im Süden und Osten schließen Ackerflächen an. Das Gebiet besteht zu etwa 80 % aus intensiv genutzten Ackerflächen. Ein kleiner Wiesenzwickel mit Obstbäumen liegt im nordöstlichen Teil der Ackerfläche. Die Fettwiese wird als Holzlager und Stellplatz für Anhänger genutzt. Aus den älteren Obstbäumen sticht ein großer Birnbaum mit einer größeren Fäulnishöhle hervor. An die südliche Ackerfläche schließen zwei Wiesengrundstücke an. Auf dem südlichen stehen wenige auf dem nördlichen zahlreiche und zweireihig versetzte, ältere Obstbäume. Von der Hölderlinstraße kommend folgt ein Grasweg, an dessen Rand Holz gelagert wird, auf die Wiesen. Die nördliche Fläche besteht etwa zur Hälfte aus Acker. Bis auf die nordwestliche, gehölzfreie Teilfläche ist die Wiese überwiegend mit mittelalten bis alten Hoch- und Halbstämmen, vereinzelt auch alten Niederstämmen und Neuanpflanzungen bewachsen. Einige der älteren Bäume haben kleine Höhlen, die für höhlenbrütende Vögel oder für Fledermäuse als Zwischenquartier in Frage kommen können. An der Straße, schon außerhalb des Gebietes gibt es zwei heckenartige Gehölzstrukturen. Die eine besteht neben Obstgehölzen auch aus Liguster, Rosen und Brombeeren, die andere aus einer Reihe Lebensbäumen. Im Westen verläuft ein Grasweg am bestehenden Wohngebiet entlang. Er wird von der Hebelstraße, einem verlängerten Baugrundstück mit lückiger, annueller Ruderalvegetation sowie einem Brombeergestrüpp unterbrochen.

5 Fachbeitrag Artenschutz Seite 5 3 Vorhabenswirkungen Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die zu erwartenden Wirkungen sind im grünordnerischen Beitrag in Kapitel 4 beschrieben. Soweit notwendig wird bei der Prüfung von Verbotstatbeständen auf einzelne Wirkungen näher eingegangen. 4 Europäische Vogelarten Das Plangebiet und die nahe Umgebung wurden von Mitte April bis Ende Juni 2015 sechs Mal begangen. 1 Zwei Begehungen fanden in der Abenddämmerung, drei in den Morgenstunden und eine in der Nacht bis zur Mittagszeit statt um auch die Eulenvögel zu erfassen. Dabei wurden insgesamt 29 Vogelarten festgestellt. Vier weitere, der Grünspecht, die Rabenkrähe, das Rotkehlchen und der Zilpzalp wurden vom Gutachter eigentlich erwartet, konnten aber nicht nachgewiesen werden. Von den 29 tatsächlich angetroffenen haben die Türkentaube und der Graureiher das Gebiet bzw. seine Umgebung nur überflogen. Acht Arten wurden als Brutvögel, acht als Brutvögel und Nahrungsgäste bewertet. 11 Arten traten nur als Nahrungsgäste auf. Im Geltungsbereich selbst brüteten neun Arten mit insgesamt 12 Bruten. Sie sind in der Tabelle unten in Normalschrift dargestellt. Sieben Arten mit insgesamt 23 Bruten wurden im Umfeld festgestellt. Sie sind in der Tabelle unten kursiv dargestellt. Die Kohl- und Blaumeise und die Ringeltaube brüteten innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches. Die Nachweise sind in der Tabelle im Anhang, die Reviere in der Abbildung auf der nächsten Seite dokumentiert. Die Mehrzahl an Bruten konnten in den Strukturen des bestehenden Siedlungsrandes festgestellt werden. Innerhalb des Geltungsbereiches beschränken sich die Bruten auf die Hecken- und Gehölzstrukturen der Obstwiesen. In der an den Geltungsbereich angrenzenden Feldflur konnten 5 Reviere der Feldlerche festgestellt werden. Weiter südöstlich, etwa 250 m vom Geltungsbereich entfernt, konnte in den Gehölzen beim Lohgraben ein Brutnachweis für den Steinkauz erbracht werden. Die meisten der nachgewiesenen Vogelarten sind verbreitete bis häufige anzutreffende Vogelarten, die in der Siedlung, den Siedlungsrandgebieten sowie in Hecken und Bäumen und der offenen Feldflur vorkommen. In der Tabelle ist das Brutverhalten der nachgewiesenen Brutvogelarten zusammengestellt. Tabelle: Brutverhalten der nachgewiesenen Brutvogelarten Freibrüter Höhlenbrüter Halbhöhlenbrüter Bachstelze Nischenbrüter Bodenbrüter Amsel, Buchfink, Mönchsgrasmücke, Elster, Goldammer, Grünfink, Ringeltaube, Girlitz, Turmfalke Blaumeise, Haussperling, Kohlmeise, Steinkauz Bachstelze, Hausrotschwanz Feldlerche, Goldammer Die Rote Liste Baden-Württembergs 2 bewertet 11 der Brutvogelarten mit c4. Das heißt es gibt bei ihnen keine deutlichen Bestandsab- oder zunahmen und sie sind auch nicht sehr selten. 1 Begehungen durch Frank Laier, Schefflenz; Abbildung Brutvögel nächste Seite und Ergebnistabelle im Anhang 2 LUBW, Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs, 5. Fassung. Stand

6 H H H Abbildung: Ornithologische Untersuchung BBP Hoher Kirschbaum II Gundelsheim Artkürzel siehe Tabelle

7 Fachbeitrag Artenschutz Seite 7 Vier der Brutvogelarten stehen auf der Vorwarnliste und werden mit b3 bewertet. Bei den an sich nicht seltenen Arten sind starke Bestandsabnahmen oder starke Arealverluste zu beobachten. Die Feldlerche wird mit a3 und damit als gefährdet bewertet. Die Art ist ebenfalls nicht selten, zeichnet sich allerdings durch eine sehr starke Bestandsabnahme oder einen sehr starken Arealverlust aus. Die Arten der Vorwarnliste und die gefährdete Feldlerche sind in der Tabelle unterstrichen. Prüfung der Verbotstatbestände Für die Vögel, die das Gebiet zur Nahrungssuche nutzen oder es nur überfliegen, können Verbotstatbestände im Sinne des 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen werden. Sie können Bauarbeiten oder Gehölzrodungen ausweichen und daher nicht getötet oder verletzt werden. Da sie das Gebiet nur zur Nahrungsaufnahme aufsuchen oder überfliegen und im näheren und weiteren Umfeld ähnlich strukturierte Flächen vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden. Ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden nicht beeinträchtigt, da sie außerhalb des Geltungsbereichs und dessen engerer Umgebung liegen. Näher zu prüfen sind die Auswirkungen auf die Vögel, die im Gebiet oder in dessen näherer Umgebung wahrscheinlich brüten. Werden Vögel verletzt oder getötet? ( 44 Abs. 1 Nr. 1) Situation Im Geltungsbereich und der näheren Umgebung wurden insgesamt 16 Arten als Brutvögel erfasst. 9 Arten brüten im Gebiet selbst, 7 Arten im Umfeld. Kohlmeise, Ringeltaube und Blaumeise brüteten im Gebiet und auch außerhalb. Die Mehrzahl an Bruten wurde in den Strukturen der angrenzenden Wohngebiete festgestellt. Im Geltungsbereich beschränkten sich die Bruten auf die Obstwiesen, in und an deren Gehölzstrukturen Frei- und Höhlenbrüter, aber auch Bodenbrüter wie die Goldammer ihre Nester haben. Die 5 Brutreviere der Feldlerche liegen alle, in drei Fällen knapp, außerhalb des Geltungsbereiches. Der Steinkauz brütete etwa 250 m südöstlich des Geltungsbereichs. Prognose Für die Vögel, die außerhalb des Geltungsbereiches brüten, lässt sich ausschließen, dass sie bei Baumaßnahmen in Folge des Bebauungsplanes verletzt oder getötet werden. Für Vögel, die im Gebiet vor allem in den Obstwiesen und den anderen Gehölzstrukturen brüten, besteht diese Gefahr. Wenn im Vorfeld von Baumaßnahmen Gehölze gerodet und Acker- und Wiesenflächen umgestaltet werden und die Vögel in dieser Zeit brüten oder ihre Jungen aufziehen, können Nester mit Eiern zerstört und Jungvögel bzw. auch brütende Altvögel verletzt oder getötet werden. Vermeidung Um zu vermeiden, dass Vögel verletzt oder getötet werden, wird mit Verweis auf den 44 Bundesnaturschutzgesetz folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Die Rodung des Gehölz- und Baumbestandes und die Räumung der sonstigen Vegetation im Baufeld müssen im Vorfeld von Baumaßnahmen im Zeitraum von Oktober bis Februar durchgeführt werden. Astwerk ist unverzüglich abzufahren. Das Baufeld ist bis zum Beginn der Bauarbeiten mindestens alle zwei Wochen zu mähen, um Bruten von Bodenbrütern zu verhindern. Dies gilt auch für Ackerflächen bzw. Ackerbrachen. Der Tatbestand tritt nicht ein

8 Fachbeitrag Artenschutz Seite 8 Werden Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu erwarten? ( 44 Abs. 1 Nr. 2) Situation Im Geltungsbereich und der näheren Umgebung wurden insgesamt 16 Arten als Brutvögel erfasst. 9 Arten brüten im Gebiet selbst, 7 Arten im Umfeld. Kohlmeise, Ringeltaube und Blaumeise brüteten im Gebiet und auch außerhalb. Die Mehrzahl an Bruten wurde in den Strukturen der angrenzenden Wohngebiete festgestellt. Im Geltungsbereich beschränkten sich die Bruten auf die Obstwiesen, in und an deren Gehölzstrukturen Frei- und Höhlenbrüter aber auch Bodenbrüter wie die Goldammer ihre Nester haben. Die 5 Brutreviere der Feldlerche liegen alle, in drei Fällen knapp, außerhalb des Geltungsbereiches. Der Steinkauz brütet etwa 250 m südöstlich des Geltungsbereichs. Die meisten der Arten sind sowohl in Siedlungsrandbereichen als auch in der offenen Feldflur verbreitet. Als Raum der lokalen Populationen werden für sie die Flächen zwischen Neckar und den Waldgebieten südöstlich von Gundelsheim angenommen. Für die Goldammer beschränkt sich der Raum der lokalen Populationen auf offene bis halboffene Flächen in der Feldflur und am Siedlungsrand, für die Feldlerche auf die offene Feldflur. Für die in der Roten Liste mit c4 bewerteten Arten wird der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population als günstig eingestuft. Für die b3-arten wird der Erhaltungszustand mit ungünstig/unzureichend bewertet. Bei der Feldlerche (a3) wird er mit ungünstig/schlecht eingestuft. Prognose Aufgrund der o.g. Vermeidungsmaßnahmen sind innerhalb des Geltungsbereiches während der Baumaßnahmen keine Bruten und demzufolge auch keine Störungen zu erwarten. Sollte es Bruten in den zum Erhalt festgesetzten Bäumen während der Bauphase geben, lässt sich nicht ausschließen, dass durch die Baumaßnahmen Vögel gestört werden. Die Störungen sind aber räumlich und zeitlich eng begrenzt und betreffen nur wenige Individuen. Die am Siedlungsrand brütenden Arten sind an den Lebensraum Siedlung bzw. Siedlungsrand angepasst und unempfindlich gegenüber Störungen durch das Wohngebiet. Für die am Rande des Geltungsbereichs brütende Feldlerche kann davon ausgegangen werden, dass sie dem neuen Baugebiet ausweichen und erst wieder in einiger Entfernung brüten wird. Der damit verbundene Verlust von Fortpflanzungsstätten wird durch eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme kompensiert (s.u.). Vermeidung s.o. Der Tatbestand tritt nicht ein

9 Fachbeitrag Artenschutz Seite 9 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört ( 44 Abs. 1 Nr. 3) Situation Im Geltungsbereich und der näheren Umgebung wurden insgesamt 16 Arten als Brutvögel erfasst. 9 Arten brüten im Gebiet selbst, 7 Arten im Umfeld. Kohlmeise, Ringeltaube und Blaumeise brüteten im Gebiet und auch außerhalb. Die Mehrzahl an Bruten wurde in den Strukturen der angrenzenden Wohngebiete festgestellt. Im Geltungsbereich beschränkten sich die Bruten auf die Obstwiesen, in und an deren Gehölzstrukturen Frei- und Höhlenbrüter aber auch Bodenbrüter wie die Goldammer ihre Nester haben. Die 5 Brutreviere der Feldlerche liegen alle, in drei Fällen knapp, außerhalb des Geltungsbereiches. Der Steinkauz brütet etwa 250 m südöstlich des Geltungsbereichs. Prognose Die Fortpflanzungs-und Ruhestätten außerhalb des Geltungsbereichs bleiben erhalten. Dies gilt nicht für die Feldlerche. Sie hält mit ihrem Nest Abstand von Vertikalstrukturen wie Bebauung und Gehölzen. Vier der fünf nachgewiesenen Brutreviere werden nach einer Bebauung des Gebietes nicht mehr besetzt werden können. Möglicherweise kann dies teilweise durch ein Ausweichen in die offene Feldflur kompensiert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass mangels geeigneter Strukturen die Siedlungsdichte sich nicht beliebig erhöhen lässt. Die unten aufgeführten Maßnahmen steuern dem entgegen und stellen sicher, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterhin erfüllt wird. Für die Umsetzung des Bebauungsplans muss ein Teil der Obstbäume gerodet werden, Äcker und Wiesenflächen werden zu Baugrundstücken bzw. Gartenflächen. Auch wenn ein Teil der Obstbäume und sonstige Gehölze in den Baugrundstücken und im breiten Grünstreifen zur Kreisstraße erhalten werden kann, gehen trotzdem Fortpflanzungs- und Ruhestätten verloren. Die Freibrüter und auch die bodenbrütende Goldammer finden in den Gehölzen der angrenzenden Hausgärten und der Feldflur ein ausreichendes Angebot an möglichen Brutplätzen. Auch für die Höhlenbrüter gehen nur relativ wenige Brutmöglichkeiten verloren, sodass für alle drei Gruppen davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Vorgezogene Maßnahmen (CEF) Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme Feldlerche werden, möglichst auf Ackerflächen im Südosten von Gundelsheim, Lerchenfenster angelegt. Dadurch werden Möglichkeiten für zusätzliche Brutreviere angeboten und es lässt sich eine Erhöhung der Brutrevierdichte erreichen. Es werden 8 Lerchenfenster möglichst in einem Ackerbereich von 5 ha Größe angelegt. Dabei werden die Vorgaben des gemeinsam vom LBV und NABU Baden-Württemberg herausgegebenen Faltblattes berücksichtigt. 1 Die Stadt trifft entsprechende Vereinbarungen mit den Eigentümern bzw. Pächtern der Flächen. Die Maßnahme und ein Monitoring werden über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. ( 44 Abs. 5) 1 NABU Baden-Württemberg u. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v., Lerchenfenster für Baden-Württemberg siehe Anhang.

10 Fachbeitrag Artenschutz Seite 10 5 Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Berücksichtigt werden die in Baden-Württemberg aktuell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Wie in der Checkliste im Anhang dokumentiert ist, wurde für jede Art geprüft, ob der Wirkraum des Bebauungsplanes in ihrem bekannten Verbreitungsgebiet liegt. Dies wurde ergänzt durch eine Habitatanalyse mit der ganz am Anfang der Untersuchungen geprüft wurde, welche Tier- und Pflanzenarten auf Grund der vorgefunden Lebensräume überhaupt vorkommen können. Für die meisten der Anhang IV-Arten kann ausgeschlossen werden, dass sie hier vorkommen bzw. betroffen sein können. Die Zauneidechse und die Fledermäuse können wegen der Habitatstruktur des Gebiets und der Nachweise, die in der Checkliste aufgeführt sind nicht einfach ausgeschlossen werden. Auch für die Dicke Trespe enthält die Liste einen Nachweis. Dicke Trespe Für die Dicke Trespe gibt es einen Nachweis vor 1990 aus dem weiteren Umfeld 1. Der Geltungsbereich liegt in großer Entfernung zu aktuell bekannten Vorkommen. Außerdem werden die Ackerflächen im Gebiet intensiv bewirtschaftet, während die Dicke Trespe Äcker und Ackerränder mit extensiver Bewirtschaftung bevorzugt. Ein Vorkommen der Dicken Trespe im Plangebiet kann daher ausgeschlossen werden. Zauneidechse Die Übergangsbereiche zu den Hausgärten und zum Teil auch die Randbereiche der Streuobstwiesen könnten kleinflächig als Lebensraum der Zauneidechse in Frage kommen. Diese Randstrukturen wurden am Vormittag des und ein zweites Mal am späten Vormittag des bei jeweils günstiger Witterung intensiv geprüft. Insbesondere Jungtiere hätten beim zweiten Termin festgestellt werden können. Es gab keinerlei Hinweise auf ein Vorkommen von Eidechsen. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine Zauneidechsen hier vorkommen. Fledermäuse Die Checkliste im Anhang zeigt Nachweise der Fledermausarten, Breitflügelfledermaus, Graues Langohr, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Großer- und Kleiner Abendsegler und Zwergfledermaus. Der Siedlungsrand mit der Streuobstwiese eignet sich als Jagdgebiet für bestimmte Arten. Arten, die in der Siedlung ihre Quartiere haben, ziehen auf dem Weg zu den östlichen Wäldern hier durch. Die überwiegend kleinen Höhlen in den Obstbäumen und natürlich die Strukturen an Gebäuden des nahen Ortsrandes können als Zwischenquartiere genutzt werden. Als Wochenstuben oder Winterquartiere geeignete, größere Höhlen gibt es im Geltungsbereich nicht. Wegen der nur allgemeinen Bedeutung des Gebietes als Lebensraum wurde auf eine Erfassung der Fledermäuse verzichtet. Verbotstatbestände können, wie nachfolgend gezeigt wird nicht ausgelöst werden. Die schon wegen der Vögel festgelegte Rodung des Gehölz- und Baumbestandes im Zeitraum von Oktober bis Februar sorgt dafür, dass Fledermäuse, die möglicherweise kleine Baumhöhlen als Zwischenquartier nutzen, nicht getötet oder verletzt werden. Winterquartiere gibt es nicht. 1 Fundangabe in TK-Blatt 6720 westlich des Geltungsbereiches.

11 Fachbeitrag Artenschutz Seite 11 Der teilweise Verlust der Bäume und die Bebauung vermindern sicher den Wert des Jagdgebietes. Das es aber nur um eine kleine Fläche eines nicht besonders bedeutenden Jagdgebiets geht, sind keine erheblichen Störungen zu erwarten. Verloren gehen nur wenige, kleine Höhlen. Die ökologische Funktion der Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Mosbach, den

12 Fachbeitrag Artenschutz Seite 12 Anhang Laier, Frank, Ornithologische Untersuchung - Tabelle NABU Baden-Württemberg u. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. Lerchenfenster für Baden-Württemberg. Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH Richtlinie Anhang IV

13 Lfd. Nummer Artkürzel DDA Rote Liste Baden- Württemberg Rote Liste Deutschland Europäische Vogelschutzrichtlinie Species of European Conservation Concern Besonders geschützt Streng geschützt Art ist geeignet für vorliegende Habitatstruktur Nestfund, Jungvögel, Futter tragende Altvögel Revieranzeigendes Verhalten, Warnen Bodennähe Überflug Ornithologische Untersuchung Bebauungsplan "Hoher Kirschbaum II", Gundelsheim Frank Laier 2015 Festgestellte Vogelarten und Schutzstatus Status im UG und Art des Nachweises Arten nach Beobachtungsterminen Deutscher Name Vogelart Wissenschaftl. Name Besondere Schutzwürdigkeit BArtSchV. Brutvogel (B) Nahrungsgast (N) Brutvogel Nahrungsgast Verdacht Nachweis Eulen Eulen : :10-8:38 1 C, 21:08-21:17 8:53 13,5 C, 21:10-21:40 wolkenlos, fast 17 C, 70% wolkenlos, 13 C, bedeckt windstill bewölkt leichter Wind nach Regen, windstill :06-13:13 20 C, 90% Wolken, spä-ter abneh-mend, aufkommender Wind bis Stärke :15-8:25 12 C, bedeckt, einzelne Regentropfen, fast windstill 1 Amsel Turdus merula A - c X - B + N X X X X X 2M käm-pfend, 3W, 1 davon Futter tragend, 1 1M si, 1M warn., 1M, 1 rufend, 1 warnend 1M si,. 1M warn., 3M außerh., 2 W außerh. 2 Bachstelze Motacilla alba Ba - c X - B X X X 1 1 Nestfund außerh. 3 Blaumeise Parus caeruleus Bm - c X - B X X X X X 2M si, M+1W füttern 4 Buchfink Fringilla coelebs B - c X - B + N X X X 1M si 2 M si, 1 W nerv. Wg. ansitz. Elster 5 Buntspecht Dendrocopus major Bs - c X - N X X 1 6 Distelfink (Stieglitz) Carduelis carduelis Sti - c X - N X X 1 7 Elster Pica pica E - c X - B + N X X X X ausserhalb Feldlerche Alauda arvensis Fl 3 a3 V - 3 X - B X X X X 1M si + 1 außerhalb + 2 M si ausserhalb 2 P. + 1M si ausserhalb + 2 M si ausserhalb 1 9 Feldsperling Passer montanus Fe V b3 V - 3 X - N X X 2 weib.farb 1M 10 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gr V b3 V - 2 X - N X 1M 11 Girlitz Serinus serinus Gi V b X - B X X 1M si 12 Goldammer Emberiza citrinella G V b X - B B B B B 1M 1M si, 1 13 Graureiher Ardea cinerea Grr - c X - X 1 14 Grünfink Carduelis chloris Gf - c X - B + N X X X 1M, 1W 2M si, 1 15 Grünspecht Picus viridis Gü - c X X X Art eigentlich zu erwarten. Konnte aber nicht nachgewiesen werden. 16 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Hr - c X - B + N X X X 1M si, 2M, 1W 1W 17 Haussperling Passer domesticus H V b3 V - 3 X - B + N X X X X X 2M, 1M si außerh., 1W 18 Kohlmeise Parus major K - c X - B + N X X X X X 2M si, 1M, 1 M si außerh. 2M kämpf., 1M si., 2M, 2W 3M si 1M, 6, 1 Nest, 2 dj. 1M, 1W, 10 2 fütternd, 3M, 1 wf, 2,1M u. 1W außerh. 19 Mauersegler Apus apus Ms V b X - N X 3+6 außerh. 20 Mäusebussard Buteo buteo Mb - c X X N X 1 1 außerhalb 21 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Mg - c X - B X X 1M si 1M si 22 Rabenkrähe Corvus corone Rk - c X - X Art eigentlich zu erwarten. Konnte aber nicht nachgewiesen werden. 23 Rauchschwalbe Hirundo rustica Rs 3 a3 V - 3 X - N X X 2 24 Ringeltaube Columba palumbus Rt - c X - B X X X 1 M si, si + 2 Balzfl 25 Rotkehlchen Erithacus rubecula R - c X - X Art eigentlich zu erwarten. Konnte aber nicht nachgewiesen werden. 26 Rotmilan Milvus milvus Rm - c4 - X 2 X X N X 1 außerhalb 1 27 Schwarzmilan Milvus migrans Swm - c4 - X 3 X X N X 1 außerhalb 28 Star Sturnus vulgaris S V b X - N X Steinkauz Athene noctua Stk V c4 2-3 X - B X X 0 1 außerhalb 1 M si. (KA) außerhalb 30 Türkentaube Streptopelia decaocto Tt V b3 V - - X - 1 außerhalb 31 Turmfalke Falco tinnunculus Tf V b X X B + N X X X 1 außerhalb W 1 außerhalb 1 außerhalb BPl 32 Wanderfalke Falco peregrinus Wf - c4 3 X - X X N 1 außerhalb 33 Zilpzalp Phylloscopus collybita Zi - c X - X Art eigentlich zu erwarten. Konnte aber nicht nachgewiesen werden. Anzahl Arten davon 29 tatsächlich angetroffen 1 Nest, 2 dj. 1

14 Steckbrief Feldlerche Kennzeichen Gefieder hellbraun, kann am Kopf kleine Haube aufstellen, Schnabel kurz und kräftig, lange Hinterzehe, weiße Außenkanten am Flügel und Schwanz (im Flug auffällig) Größe cm, etwas kleiner als ein Star Singflug Steigt singend bis zu 80 m in die Höhe und lässt sich mit ausgebreiteten Flügeln wieder herabsegeln. Nahrung Insekten, Spinnen, Pflanzenteile Brutbiologie 2-3 Jahresbruten von April bis August, 3-5 Eier pro Gelege, Brutdauer Tage, Jungvögel nach etwa einem Monat selbständig Verbreitung Ursprünglich Steppenbewohner, der als Kulturfolger die Agrarlandschaften Europas besiedelt hat. Zugverhalten Die meisten ziehen Richtung Mittelmeerraum, in milden Wintern bleiben sie zunehmend auch bei uns. Gefährdung Seit 2007 auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, europaweite Abnahme Machen Sie mit jeder Acker zählt! Wenn Sie am Feldlerchenprojekt teilnehmen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 1. Überlegen Sie sich, wie viele Feldlerchen- Fenster Sie auf Ihren Äckern anlegen möchten und können. 2. Bitte senden oder faxen Sie die ausgefüllte Antwortkarte möglichst bald an uns zurück. Sie können uns die Informationen auch per mitteilen. 3. Legen Sie bei der nächsten Aussaat die Feldlerchenfenster wie angegeben an. Änderungen teilen Sie uns bitte mit. Ansprechpartner: NABU Baden-Württemberg Britta Dawideit Tübinger Str. 15, Stuttgart Tel.: 0711 / ; Fax: 0711 / Britta.Dawideit@NABU-BW.de Internet: Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. Michael Schulz, Referat Umwelt Gartenstraße 63, Ravensburg Tel.: 0751/ ; Fax: 0751/ schulz@lbv-bw.de Internet: Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.v. Hubert God Postfach 329, Freiburg Tel.: 0761/ ; Fax: 0761/ Hubert.God@BLHV.de Internet: Lerchenfenster für Baden-Württemberg im Rahmen des Projektes 1000 Äcker für die Feldlerche Baden-Württemberg Ein Gemeinschaftsprojekt von Gefördert von der Bildnachweis: A. Pille (Titelbild), M. Schäf (Feldlerchen), K.-M. Thomsen (Hintergrundbild)

15 Vom Charaktervogel zum Sorgenkind Die Feldlerche ist der Charaktervogel unserer offenen Kulturlandschaft. In den letzten Jahren sind ihre Bestände jedoch stark zurückgegangen. Die Feldlerche findet im dichten Wintergetreide nicht genügend geeignete Brutplätze. Die Lösung: Feldlerchenfenster Als Ausweg wurden von Landwirten und Naturschützern in Großbritannien sogenannte Feldlerchenfenster entwickelt. Es handelt sich hierbei um kleine künstliche Störstellen inmitten des Ackers (siehe Anleitung). Zwei dieser Fenster pro Hektar sind ausreichend, um den Bruterfolg der Feldlerche deutlich zu erhöhen. Die Feldlerchen- Fenster wirken sich auch positiv auf viele andere Feldtiere wie das Rebhuhn und den Feldhasen aus. Der Ernteausfall ist mit weniger als fünf Euro pro Hektar niedrig und der Arbeitsaufwand gering. Für die freiwillige Teilnahme erhalten Landwirte auf Wunsch eine Hinweistafel zur Aufstellung am Ackerrand ( Vogelfreundlicher Acker ). Wo anlegen? im Wintergetreide, Raps und Mais bevorzugt in Schlägen ab 5 ha Größe gerne in Kuppenlage mind. 25 m zum Feldrand max. Abstand zu Fahrgassen mind. 50 m zu Gehölzen etc. Wie anlegen? Sämaschine für einige Meter anheben, z.b. bei 3 m-sämaschine für 7 m (Richtwert: 20 m² pro Fenster) zwei Fenster / ha, gleichmäßig verteilt maximalen Abstand zu Fahrgassen lassen (damit keine Füchse in die Fenster laufen) mindestens 25 m Abstand zum Feldrand mindestens 50 m Abstand zu Gehölzen, Gebäuden usw. (Ansitz von Greifvögeln und Krähen) Wie bewirtschaften? Fenster nach der Aussaat ganz normal wie den Rest des Schlages bewirtschaften. Was ist mit Unkräutern? Da die Fenster wie der übrige Acker mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden können, kommen nur wenige Unkräuter auf. Sie wirken sich in der Fruchtfolge nicht negativ aus. Antwortkarte - Lerchenfenster für Baden-Württemberg Ich beabsichtige bei der nächsten Aussaat folgende Feldlerchenfenster anzulegen: Absender:... Anzahl Fenster gesamt Feldfrucht: Anzahl Äcker mit Fenstern Anschrift:... Winterweizen Wintergerste Telefon:... Winterroggen Triticale Raps ... (Die persönlichen Daten werden nur für das Feldlerchenprojekt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben!) Mais Fax: 0711/ ; Britta.Dawideit@NABU-BW.de Weitere (bitte angeben) Mitglied im O Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. O Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband e.v. An den NABU Baden-Württemberg Tübinger Str. 15 Hinweistafel für Ackerrand erwünscht? O Ja / O Nein Stuttgart Kontaktaufnahme wegen Feldlerchenzählung möglich? O Ja / O Nein

16 Projekt:, Gundelsheim Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Die Tabelle enthält alle in Baden-Württemberg vorkommenden Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV. 1 Für jede Art ist dargestellt, wie sie in der Roten Liste für Baden-Württemberg bewertet wird. 2 Die weiteren Spalten dienen dazu, die möglicherweise betroffenen Arten weiter einzugrenzen. (Abschichtung). Das Verbreitungsgebiet wurde an Hand der verschiedenen Grundlagenwerke zum Artenschutzprogramm Baden-Württemberg und an Hand aktueller Geodaten der LUBW geprüft 3. Dabei wurden Fundangaben in den Quadranten 6720 NO und 6721 NW der Topographischen Karte 1 : berücksichtigt. Soweit keine Grundlagenwerke vorliegen, erfolgte die Prüfung auf der Grundlage anderer einschlägiger Literatur. Nach einer Begehung wird geprüft, ob es im Wirkraum des Vorhabens artspezifischen Lebensräume bzw. Wuchsorte gibt. Abk. Abschichtungskriterium V Der Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art. 4 L P Im Wirkraum gibt es keine artspezifischen Lebensräume/Wuchsorte. Vorkommen im Wirkraum ist aufgrund der Lebensraumausstattung möglich oder nicht sicher auszuschließen. N Art ist im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen. Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle 5 Säugetiere ohne Fledermäuse 6 1. Biber Castor fiber 2 X 2. Feldhamster Cricetus cricetus 1 X Fundangabe in (6720 NO), 6721 NW. Im Heilbronner Raum ausgestorben Haselmaus Muscardinus avellanarius G X Fundangabe in 6720, Fledermäuse 8 4. Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 X Funde in 6720 NO. Fundangabe in (6720), Sommerfunde in (6720 NO). Wochenstube in 6721 NO. 5. Braunes Langohr Plecotus auritus 3 X 6. Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 X 6720/ Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 X 8. Graues Langohr Plecotus austriacus 1 X Funde in 6720 NO. 9. Große Bartfledermaus Myotis brandtii 1 X 1 LUBW [Hrsg.]: Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützte Arten, 21. Juli 2010 In der Checkliste nicht enthalten sind die ausgestorbenen oder verschollenen Arten und die Arten, deren aktuelles oder ehemaliges Vorkommen fraglich ist. 2 Rote Liste Baden-Württemberg, 0 = Erloschen oder verschollen, 1 = Vom Erlöschen bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, D = Daten defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, N = Nicht gefährdet, R = Arten mit geographischer Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, i = Gefährdete wandernde Tierart. 3 Berücksichtigt werden Nachweise zwischen 1950 bis 1989 (stehen in Klammern) und ab Kein Nachweis von 1950 bis 1989 und ab 1990 entsprechend Grundlagenwerke Baden-Württemberg. 5 Fundangaben kursiv: aus LUBW, Im Portrait- die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, Normaldruck: aus Grundlagenwerke oder andere einschlägige Literatur. Fett (Fledermäuse): aus LUBW, Geodaten für die Artengruppe der Fledermäuse, PDF Fledermause_komplett_Endversion.pdf, Stand , Daten in Klammern: , Daten ohne Klammern: nach Braun, M./Dieterlen, F. Die Säugetiere Baden-Württembergs Bd 2,Stuttgart LUBW [Hrsg.]: Ausgehamstert? Feldhamster brauchen Hilfe, Karlsruhe Braun, M./Dieterlen, F. Die Säugetiere Baden-Württembergs Bd. 1,Stuttgart Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Neuanbindung K2159- B27 in Gundelsheim, Neckargemünd/ Dilsberg Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr sap_tabelle_anhangiv_hn Stadt+Land

17 Projekt:, Gundelsheim Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1 X 11. Großer Abendsegler Nyctalus noctula i X Funde in 6720 NO. Sommerfunde in 6720 NO. 6720/ Großes Mausohr Myotis myotis 2 X Funde in 6720 NO. Fundangabe in 6720, Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 3 X Funde in (6720 NO). Sommerfunde in 6720 NO. 14. Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 X 6720/ Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 X 16. Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G X 17. Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 2 X 18. Nymphenfledermaus Myotis alcathoe X 19. Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii i X 6720/ Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 X 6720/ Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii D X 22. Wimperfledermaus Myotis emarginatus R X 23. Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus i X 24. Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 X Funde in (6720 NO). Sommerfunde in 6720 NO. 6720/ Kriechtiere Äskulapnatter Zamenis longissimus 1 X 26. Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis 1 X 27. Mauereidechse Podarcis muralis 2 X Fundangabe in 6720 NO, (6721 NW). 28. Schlingnatter Coronella austriaca 3 X Fundangabe in 6720 NO, (6721 NW). 29. West. Smaragdeidechse Lacerta bilineata 1 X 30. Zauneidechse Lacerta agilis V X Fundangabe in 6720 NO, 6721 NW. Lurche 31. Alpensalamander Salamandra atra N X 32. Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 2 X 33. Gelbbauchunke Bombina variegata 2 X Fundangabe in 6720 NO, 6721 NW. 34. Kammmolch Triturus cristatus 2 X 35. Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae G X 36. Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 X 37. Kreuzkröte Bufo calamita 2 X 38. Laubfrosch Hyla arborea 2 X Fundangabe in 6720 NO. 39. Moorfrosch Rana arvalis 1 X 40. Springfrosch Rana dalmatina 3 X Fundangabe in 6720 NO. 41. Wechselkröte Bufo viridis 2 X Fundangabe in 6721 NW. Käfer Alpenbock Rosalia alpina 2 X 43. Eremit Osmoderma eremita 2 X 44. Heldbock Cerambyx cerdo 1 X Fundangabe in (6720). 45. Schmalbindiger Breitflügeltauchkäfer Graphoderus bilineatus - X 46. Vierzähniger Mistkäfer Bolbelasmus unicornis In Baden-Württemberg seit 1967 nicht mehr nachgewiesen. 10 Laufer, H./Fritz, K./Sowig, P. Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs, Stuttgart BfN (Hrsg.) Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Bd. 1 Pflanzen und Wirbellose, Bonn-Bad Godesberg Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr sap_tabelle_anhangiv_hn Stadt+Land

18 Projekt:, Gundelsheim Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle Schmetterlinge 47. Apollofalter Parnassius apollo 1 X 48. Blauschillernder Feuerfalter 49. Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Lycaena helle 1 X Maculinea nausithous 3 X Fundangabe in (6721). 50. Eschen-Scheckenfalter Hypodryas maturna 1 X 51. Gelbringfalter Lopinga achine 1 X 52. Großer Feuerfalter Lycaena dispar 3 X Fundangabe in 6720, Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii 1 X 54. Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling Maculinea teleius 1 X 55. Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina V X 56. Quendel-Ameisenbläuling Maculinea arion 2 X 57. Schwarzer Apollofalter Parnassius mnemosyne 1 X 58. Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 1 X Libellen Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes 2r X 60. Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 1 X 61. Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia 3 X 62. Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca 2 X 63. Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 X Weichtiere 64. Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 15 2 X 65. Kleine Flussmuschel Unio crassus 16 1 X Fundangabe in (6720), (6721). Farn- und Blütenpflanzen Biegsames Nixenkraut Najas flexilis 1 X 67. Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri 1 X 68. Dicke Trespe Bromus grossus 2 X Fundangabe in (6720). 69. Frauenschuh Cypripedium calceolus 18 3 X Fundangabe in Fundangabe in 6721 NW. 70. Kleefarn Marsilea quadrifolia 1 X 71. Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 X 72. Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum X 73. Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 1 X 74. Sommer-Wendelorchis Spiranthes aestivalis 1 X 75. Sumpf-Gladiole Gladiolus palustris 1 X 76. Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2 X 12 Ebert, G. Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 1+2 Tagfalter, Stuttgart 1993, berücksichtigt werden Nachweise von 1951 bis 1970 und ab Ebert, G. Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 4+7 Nachtfalter, Stuttgart 1994/ Sternberg, K./Buchwald, R. Die Libellen Baden-Württembergs Bd. 1+2, Stuttgart 1999/ BfN_Anisus vorticulus (Troschel, 1834).pdf 16 BfN (Hrsg.) Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Bd. 1 Pflanzen und Wirbellose, Bonn-Bad Godesberg Sebald, O./Seybold, S/Philippi, G. Die Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs Bd. 1-8, Stuttgart Sebald, O./Seybold, S/Philippi, G. Die Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs Bd. 8, Stuttgart 1998 S Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr sap_tabelle_anhangiv_hn Stadt+Land

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