Bebauungsplan Hoher Kirschbaum II
|
|
- Charlotte Pfaff
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bebauungsplan Hoher Kirschbaum II Fachbeitrag Artenschutz Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel / Mosbach Fax 06261/
2 Fachbeitrag Artenschutz Seite 2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Lebensraumbereiche und -strukturen Vorhabenswirkungen Europäische Vogelarten Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Anhang Laier, Frank, Ornithologische Untersuchung - Tabelle NABU Baden-Württemberg u. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. Lerchenfenster für Baden-Württemberg. Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH Richtlinie Anhang IV
3 Fachbeitrag Artenschutz Seite 3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Gundelsheim stellt den auf. Im Bebauungsplanverfahren ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Die Stadt als Träger der Bauleitplanung ist zunächst einmal nicht Adressat des Artenschutzrechts. Dennoch entfalten die artenschutzrechtlichen Vorschriften eine mittelbare Wirkung. Bauleitpläne, denen aus Rechtsgründen die Vollzugsfähigkeit fehlt, sind unwirksam. Es muss ermittelt werden, ob und in welcher Weise in Folge der Bauleitplanung artenschutzrechtliche Verbote tangiert werden. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, die nach den artenschutzrechtlichen Vorschriften verboten sind, muss eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG möglich sein. Nach 44 BNatSchG 1, Absatz 1 ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Absatz 5 führt aus: Für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 (= Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach 30 BauGB, während der Planaufstellung nach 33 BauGB und im Innenbereich nach 34 BauGB) gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 7. Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wildlebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor. Aufgabe des vorliegenden Fachbeitrags Artenschutz ist es, die zur artenschutzrechtlichen Prüfung notwendigen Grundlagen zusammenzustellen und ggf. eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG vorzubereiten. In die Untersuchung einbezogen werden die in Baden-Württemberg aktuell vorkommenden Tierund Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die in Baden-Württemberg brütenden europäischen Vogelarten. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009.
4 Fachbeitrag Artenschutz Seite 4 2 Lebensraumbereiche und -strukturen Das rd. 5,1 ha große Plangebiet liegt am südöstlichen Siedlungsrand von Gundelsheim an der Obergriesheimer Straße (K2159) und schließt westlich an ein bestehendes Wohngebiet an. Im Süden und Osten schließen Ackerflächen an. Das Gebiet besteht zu etwa 80 % aus intensiv genutzten Ackerflächen. Ein kleiner Wiesenzwickel mit Obstbäumen liegt im nordöstlichen Teil der Ackerfläche. Die Fettwiese wird als Holzlager und Stellplatz für Anhänger genutzt. Aus den älteren Obstbäumen sticht ein großer Birnbaum mit einer größeren Fäulnishöhle hervor. An die südliche Ackerfläche schließen zwei Wiesengrundstücke an. Auf dem südlichen stehen wenige auf dem nördlichen zahlreiche und zweireihig versetzte, ältere Obstbäume. Von der Hölderlinstraße kommend folgt ein Grasweg, an dessen Rand Holz gelagert wird, auf die Wiesen. Die nördliche Fläche besteht etwa zur Hälfte aus Acker. Bis auf die nordwestliche, gehölzfreie Teilfläche ist die Wiese überwiegend mit mittelalten bis alten Hoch- und Halbstämmen, vereinzelt auch alten Niederstämmen und Neuanpflanzungen bewachsen. Einige der älteren Bäume haben kleine Höhlen, die für höhlenbrütende Vögel oder für Fledermäuse als Zwischenquartier in Frage kommen können. An der Straße, schon außerhalb des Gebietes gibt es zwei heckenartige Gehölzstrukturen. Die eine besteht neben Obstgehölzen auch aus Liguster, Rosen und Brombeeren, die andere aus einer Reihe Lebensbäumen. Im Westen verläuft ein Grasweg am bestehenden Wohngebiet entlang. Er wird von der Hebelstraße, einem verlängerten Baugrundstück mit lückiger, annueller Ruderalvegetation sowie einem Brombeergestrüpp unterbrochen.
5 Fachbeitrag Artenschutz Seite 5 3 Vorhabenswirkungen Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die zu erwartenden Wirkungen sind im grünordnerischen Beitrag in Kapitel 4 beschrieben. Soweit notwendig wird bei der Prüfung von Verbotstatbeständen auf einzelne Wirkungen näher eingegangen. 4 Europäische Vogelarten Das Plangebiet und die nahe Umgebung wurden von Mitte April bis Ende Juni 2015 sechs Mal begangen. 1 Zwei Begehungen fanden in der Abenddämmerung, drei in den Morgenstunden und eine in der Nacht bis zur Mittagszeit statt um auch die Eulenvögel zu erfassen. Dabei wurden insgesamt 29 Vogelarten festgestellt. Vier weitere, der Grünspecht, die Rabenkrähe, das Rotkehlchen und der Zilpzalp wurden vom Gutachter eigentlich erwartet, konnten aber nicht nachgewiesen werden. Von den 29 tatsächlich angetroffenen haben die Türkentaube und der Graureiher das Gebiet bzw. seine Umgebung nur überflogen. Acht Arten wurden als Brutvögel, acht als Brutvögel und Nahrungsgäste bewertet. 11 Arten traten nur als Nahrungsgäste auf. Im Geltungsbereich selbst brüteten neun Arten mit insgesamt 12 Bruten. Sie sind in der Tabelle unten in Normalschrift dargestellt. Sieben Arten mit insgesamt 23 Bruten wurden im Umfeld festgestellt. Sie sind in der Tabelle unten kursiv dargestellt. Die Kohl- und Blaumeise und die Ringeltaube brüteten innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches. Die Nachweise sind in der Tabelle im Anhang, die Reviere in der Abbildung auf der nächsten Seite dokumentiert. Die Mehrzahl an Bruten konnten in den Strukturen des bestehenden Siedlungsrandes festgestellt werden. Innerhalb des Geltungsbereiches beschränken sich die Bruten auf die Hecken- und Gehölzstrukturen der Obstwiesen. In der an den Geltungsbereich angrenzenden Feldflur konnten 5 Reviere der Feldlerche festgestellt werden. Weiter südöstlich, etwa 250 m vom Geltungsbereich entfernt, konnte in den Gehölzen beim Lohgraben ein Brutnachweis für den Steinkauz erbracht werden. Die meisten der nachgewiesenen Vogelarten sind verbreitete bis häufige anzutreffende Vogelarten, die in der Siedlung, den Siedlungsrandgebieten sowie in Hecken und Bäumen und der offenen Feldflur vorkommen. In der Tabelle ist das Brutverhalten der nachgewiesenen Brutvogelarten zusammengestellt. Tabelle: Brutverhalten der nachgewiesenen Brutvogelarten Freibrüter Höhlenbrüter Halbhöhlenbrüter Bachstelze Nischenbrüter Bodenbrüter Amsel, Buchfink, Mönchsgrasmücke, Elster, Goldammer, Grünfink, Ringeltaube, Girlitz, Turmfalke Blaumeise, Haussperling, Kohlmeise, Steinkauz Bachstelze, Hausrotschwanz Feldlerche, Goldammer Die Rote Liste Baden-Württembergs 2 bewertet 11 der Brutvogelarten mit c4. Das heißt es gibt bei ihnen keine deutlichen Bestandsab- oder zunahmen und sie sind auch nicht sehr selten. 1 Begehungen durch Frank Laier, Schefflenz; Abbildung Brutvögel nächste Seite und Ergebnistabelle im Anhang 2 LUBW, Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs, 5. Fassung. Stand
6 H H H Abbildung: Ornithologische Untersuchung BBP Hoher Kirschbaum II Gundelsheim Artkürzel siehe Tabelle
7 Fachbeitrag Artenschutz Seite 7 Vier der Brutvogelarten stehen auf der Vorwarnliste und werden mit b3 bewertet. Bei den an sich nicht seltenen Arten sind starke Bestandsabnahmen oder starke Arealverluste zu beobachten. Die Feldlerche wird mit a3 und damit als gefährdet bewertet. Die Art ist ebenfalls nicht selten, zeichnet sich allerdings durch eine sehr starke Bestandsabnahme oder einen sehr starken Arealverlust aus. Die Arten der Vorwarnliste und die gefährdete Feldlerche sind in der Tabelle unterstrichen. Prüfung der Verbotstatbestände Für die Vögel, die das Gebiet zur Nahrungssuche nutzen oder es nur überfliegen, können Verbotstatbestände im Sinne des 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen werden. Sie können Bauarbeiten oder Gehölzrodungen ausweichen und daher nicht getötet oder verletzt werden. Da sie das Gebiet nur zur Nahrungsaufnahme aufsuchen oder überfliegen und im näheren und weiteren Umfeld ähnlich strukturierte Flächen vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden. Ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden nicht beeinträchtigt, da sie außerhalb des Geltungsbereichs und dessen engerer Umgebung liegen. Näher zu prüfen sind die Auswirkungen auf die Vögel, die im Gebiet oder in dessen näherer Umgebung wahrscheinlich brüten. Werden Vögel verletzt oder getötet? ( 44 Abs. 1 Nr. 1) Situation Im Geltungsbereich und der näheren Umgebung wurden insgesamt 16 Arten als Brutvögel erfasst. 9 Arten brüten im Gebiet selbst, 7 Arten im Umfeld. Kohlmeise, Ringeltaube und Blaumeise brüteten im Gebiet und auch außerhalb. Die Mehrzahl an Bruten wurde in den Strukturen der angrenzenden Wohngebiete festgestellt. Im Geltungsbereich beschränkten sich die Bruten auf die Obstwiesen, in und an deren Gehölzstrukturen Frei- und Höhlenbrüter, aber auch Bodenbrüter wie die Goldammer ihre Nester haben. Die 5 Brutreviere der Feldlerche liegen alle, in drei Fällen knapp, außerhalb des Geltungsbereiches. Der Steinkauz brütete etwa 250 m südöstlich des Geltungsbereichs. Prognose Für die Vögel, die außerhalb des Geltungsbereiches brüten, lässt sich ausschließen, dass sie bei Baumaßnahmen in Folge des Bebauungsplanes verletzt oder getötet werden. Für Vögel, die im Gebiet vor allem in den Obstwiesen und den anderen Gehölzstrukturen brüten, besteht diese Gefahr. Wenn im Vorfeld von Baumaßnahmen Gehölze gerodet und Acker- und Wiesenflächen umgestaltet werden und die Vögel in dieser Zeit brüten oder ihre Jungen aufziehen, können Nester mit Eiern zerstört und Jungvögel bzw. auch brütende Altvögel verletzt oder getötet werden. Vermeidung Um zu vermeiden, dass Vögel verletzt oder getötet werden, wird mit Verweis auf den 44 Bundesnaturschutzgesetz folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Die Rodung des Gehölz- und Baumbestandes und die Räumung der sonstigen Vegetation im Baufeld müssen im Vorfeld von Baumaßnahmen im Zeitraum von Oktober bis Februar durchgeführt werden. Astwerk ist unverzüglich abzufahren. Das Baufeld ist bis zum Beginn der Bauarbeiten mindestens alle zwei Wochen zu mähen, um Bruten von Bodenbrütern zu verhindern. Dies gilt auch für Ackerflächen bzw. Ackerbrachen. Der Tatbestand tritt nicht ein
8 Fachbeitrag Artenschutz Seite 8 Werden Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu erwarten? ( 44 Abs. 1 Nr. 2) Situation Im Geltungsbereich und der näheren Umgebung wurden insgesamt 16 Arten als Brutvögel erfasst. 9 Arten brüten im Gebiet selbst, 7 Arten im Umfeld. Kohlmeise, Ringeltaube und Blaumeise brüteten im Gebiet und auch außerhalb. Die Mehrzahl an Bruten wurde in den Strukturen der angrenzenden Wohngebiete festgestellt. Im Geltungsbereich beschränkten sich die Bruten auf die Obstwiesen, in und an deren Gehölzstrukturen Frei- und Höhlenbrüter aber auch Bodenbrüter wie die Goldammer ihre Nester haben. Die 5 Brutreviere der Feldlerche liegen alle, in drei Fällen knapp, außerhalb des Geltungsbereiches. Der Steinkauz brütet etwa 250 m südöstlich des Geltungsbereichs. Die meisten der Arten sind sowohl in Siedlungsrandbereichen als auch in der offenen Feldflur verbreitet. Als Raum der lokalen Populationen werden für sie die Flächen zwischen Neckar und den Waldgebieten südöstlich von Gundelsheim angenommen. Für die Goldammer beschränkt sich der Raum der lokalen Populationen auf offene bis halboffene Flächen in der Feldflur und am Siedlungsrand, für die Feldlerche auf die offene Feldflur. Für die in der Roten Liste mit c4 bewerteten Arten wird der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population als günstig eingestuft. Für die b3-arten wird der Erhaltungszustand mit ungünstig/unzureichend bewertet. Bei der Feldlerche (a3) wird er mit ungünstig/schlecht eingestuft. Prognose Aufgrund der o.g. Vermeidungsmaßnahmen sind innerhalb des Geltungsbereiches während der Baumaßnahmen keine Bruten und demzufolge auch keine Störungen zu erwarten. Sollte es Bruten in den zum Erhalt festgesetzten Bäumen während der Bauphase geben, lässt sich nicht ausschließen, dass durch die Baumaßnahmen Vögel gestört werden. Die Störungen sind aber räumlich und zeitlich eng begrenzt und betreffen nur wenige Individuen. Die am Siedlungsrand brütenden Arten sind an den Lebensraum Siedlung bzw. Siedlungsrand angepasst und unempfindlich gegenüber Störungen durch das Wohngebiet. Für die am Rande des Geltungsbereichs brütende Feldlerche kann davon ausgegangen werden, dass sie dem neuen Baugebiet ausweichen und erst wieder in einiger Entfernung brüten wird. Der damit verbundene Verlust von Fortpflanzungsstätten wird durch eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme kompensiert (s.u.). Vermeidung s.o. Der Tatbestand tritt nicht ein
9 Fachbeitrag Artenschutz Seite 9 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört ( 44 Abs. 1 Nr. 3) Situation Im Geltungsbereich und der näheren Umgebung wurden insgesamt 16 Arten als Brutvögel erfasst. 9 Arten brüten im Gebiet selbst, 7 Arten im Umfeld. Kohlmeise, Ringeltaube und Blaumeise brüteten im Gebiet und auch außerhalb. Die Mehrzahl an Bruten wurde in den Strukturen der angrenzenden Wohngebiete festgestellt. Im Geltungsbereich beschränkten sich die Bruten auf die Obstwiesen, in und an deren Gehölzstrukturen Frei- und Höhlenbrüter aber auch Bodenbrüter wie die Goldammer ihre Nester haben. Die 5 Brutreviere der Feldlerche liegen alle, in drei Fällen knapp, außerhalb des Geltungsbereiches. Der Steinkauz brütet etwa 250 m südöstlich des Geltungsbereichs. Prognose Die Fortpflanzungs-und Ruhestätten außerhalb des Geltungsbereichs bleiben erhalten. Dies gilt nicht für die Feldlerche. Sie hält mit ihrem Nest Abstand von Vertikalstrukturen wie Bebauung und Gehölzen. Vier der fünf nachgewiesenen Brutreviere werden nach einer Bebauung des Gebietes nicht mehr besetzt werden können. Möglicherweise kann dies teilweise durch ein Ausweichen in die offene Feldflur kompensiert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass mangels geeigneter Strukturen die Siedlungsdichte sich nicht beliebig erhöhen lässt. Die unten aufgeführten Maßnahmen steuern dem entgegen und stellen sicher, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterhin erfüllt wird. Für die Umsetzung des Bebauungsplans muss ein Teil der Obstbäume gerodet werden, Äcker und Wiesenflächen werden zu Baugrundstücken bzw. Gartenflächen. Auch wenn ein Teil der Obstbäume und sonstige Gehölze in den Baugrundstücken und im breiten Grünstreifen zur Kreisstraße erhalten werden kann, gehen trotzdem Fortpflanzungs- und Ruhestätten verloren. Die Freibrüter und auch die bodenbrütende Goldammer finden in den Gehölzen der angrenzenden Hausgärten und der Feldflur ein ausreichendes Angebot an möglichen Brutplätzen. Auch für die Höhlenbrüter gehen nur relativ wenige Brutmöglichkeiten verloren, sodass für alle drei Gruppen davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Vorgezogene Maßnahmen (CEF) Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme Feldlerche werden, möglichst auf Ackerflächen im Südosten von Gundelsheim, Lerchenfenster angelegt. Dadurch werden Möglichkeiten für zusätzliche Brutreviere angeboten und es lässt sich eine Erhöhung der Brutrevierdichte erreichen. Es werden 8 Lerchenfenster möglichst in einem Ackerbereich von 5 ha Größe angelegt. Dabei werden die Vorgaben des gemeinsam vom LBV und NABU Baden-Württemberg herausgegebenen Faltblattes berücksichtigt. 1 Die Stadt trifft entsprechende Vereinbarungen mit den Eigentümern bzw. Pächtern der Flächen. Die Maßnahme und ein Monitoring werden über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. ( 44 Abs. 5) 1 NABU Baden-Württemberg u. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v., Lerchenfenster für Baden-Württemberg siehe Anhang.
10 Fachbeitrag Artenschutz Seite 10 5 Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Berücksichtigt werden die in Baden-Württemberg aktuell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Wie in der Checkliste im Anhang dokumentiert ist, wurde für jede Art geprüft, ob der Wirkraum des Bebauungsplanes in ihrem bekannten Verbreitungsgebiet liegt. Dies wurde ergänzt durch eine Habitatanalyse mit der ganz am Anfang der Untersuchungen geprüft wurde, welche Tier- und Pflanzenarten auf Grund der vorgefunden Lebensräume überhaupt vorkommen können. Für die meisten der Anhang IV-Arten kann ausgeschlossen werden, dass sie hier vorkommen bzw. betroffen sein können. Die Zauneidechse und die Fledermäuse können wegen der Habitatstruktur des Gebiets und der Nachweise, die in der Checkliste aufgeführt sind nicht einfach ausgeschlossen werden. Auch für die Dicke Trespe enthält die Liste einen Nachweis. Dicke Trespe Für die Dicke Trespe gibt es einen Nachweis vor 1990 aus dem weiteren Umfeld 1. Der Geltungsbereich liegt in großer Entfernung zu aktuell bekannten Vorkommen. Außerdem werden die Ackerflächen im Gebiet intensiv bewirtschaftet, während die Dicke Trespe Äcker und Ackerränder mit extensiver Bewirtschaftung bevorzugt. Ein Vorkommen der Dicken Trespe im Plangebiet kann daher ausgeschlossen werden. Zauneidechse Die Übergangsbereiche zu den Hausgärten und zum Teil auch die Randbereiche der Streuobstwiesen könnten kleinflächig als Lebensraum der Zauneidechse in Frage kommen. Diese Randstrukturen wurden am Vormittag des und ein zweites Mal am späten Vormittag des bei jeweils günstiger Witterung intensiv geprüft. Insbesondere Jungtiere hätten beim zweiten Termin festgestellt werden können. Es gab keinerlei Hinweise auf ein Vorkommen von Eidechsen. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine Zauneidechsen hier vorkommen. Fledermäuse Die Checkliste im Anhang zeigt Nachweise der Fledermausarten, Breitflügelfledermaus, Graues Langohr, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Großer- und Kleiner Abendsegler und Zwergfledermaus. Der Siedlungsrand mit der Streuobstwiese eignet sich als Jagdgebiet für bestimmte Arten. Arten, die in der Siedlung ihre Quartiere haben, ziehen auf dem Weg zu den östlichen Wäldern hier durch. Die überwiegend kleinen Höhlen in den Obstbäumen und natürlich die Strukturen an Gebäuden des nahen Ortsrandes können als Zwischenquartiere genutzt werden. Als Wochenstuben oder Winterquartiere geeignete, größere Höhlen gibt es im Geltungsbereich nicht. Wegen der nur allgemeinen Bedeutung des Gebietes als Lebensraum wurde auf eine Erfassung der Fledermäuse verzichtet. Verbotstatbestände können, wie nachfolgend gezeigt wird nicht ausgelöst werden. Die schon wegen der Vögel festgelegte Rodung des Gehölz- und Baumbestandes im Zeitraum von Oktober bis Februar sorgt dafür, dass Fledermäuse, die möglicherweise kleine Baumhöhlen als Zwischenquartier nutzen, nicht getötet oder verletzt werden. Winterquartiere gibt es nicht. 1 Fundangabe in TK-Blatt 6720 westlich des Geltungsbereiches.
11 Fachbeitrag Artenschutz Seite 11 Der teilweise Verlust der Bäume und die Bebauung vermindern sicher den Wert des Jagdgebietes. Das es aber nur um eine kleine Fläche eines nicht besonders bedeutenden Jagdgebiets geht, sind keine erheblichen Störungen zu erwarten. Verloren gehen nur wenige, kleine Höhlen. Die ökologische Funktion der Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Mosbach, den
12 Fachbeitrag Artenschutz Seite 12 Anhang Laier, Frank, Ornithologische Untersuchung - Tabelle NABU Baden-Württemberg u. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. Lerchenfenster für Baden-Württemberg. Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH Richtlinie Anhang IV
13 Lfd. Nummer Artkürzel DDA Rote Liste Baden- Württemberg Rote Liste Deutschland Europäische Vogelschutzrichtlinie Species of European Conservation Concern Besonders geschützt Streng geschützt Art ist geeignet für vorliegende Habitatstruktur Nestfund, Jungvögel, Futter tragende Altvögel Revieranzeigendes Verhalten, Warnen Bodennähe Überflug Ornithologische Untersuchung Bebauungsplan "Hoher Kirschbaum II", Gundelsheim Frank Laier 2015 Festgestellte Vogelarten und Schutzstatus Status im UG und Art des Nachweises Arten nach Beobachtungsterminen Deutscher Name Vogelart Wissenschaftl. Name Besondere Schutzwürdigkeit BArtSchV. Brutvogel (B) Nahrungsgast (N) Brutvogel Nahrungsgast Verdacht Nachweis Eulen Eulen : :10-8:38 1 C, 21:08-21:17 8:53 13,5 C, 21:10-21:40 wolkenlos, fast 17 C, 70% wolkenlos, 13 C, bedeckt windstill bewölkt leichter Wind nach Regen, windstill :06-13:13 20 C, 90% Wolken, spä-ter abneh-mend, aufkommender Wind bis Stärke :15-8:25 12 C, bedeckt, einzelne Regentropfen, fast windstill 1 Amsel Turdus merula A - c X - B + N X X X X X 2M käm-pfend, 3W, 1 davon Futter tragend, 1 1M si, 1M warn., 1M, 1 rufend, 1 warnend 1M si,. 1M warn., 3M außerh., 2 W außerh. 2 Bachstelze Motacilla alba Ba - c X - B X X X 1 1 Nestfund außerh. 3 Blaumeise Parus caeruleus Bm - c X - B X X X X X 2M si, M+1W füttern 4 Buchfink Fringilla coelebs B - c X - B + N X X X 1M si 2 M si, 1 W nerv. Wg. ansitz. Elster 5 Buntspecht Dendrocopus major Bs - c X - N X X 1 6 Distelfink (Stieglitz) Carduelis carduelis Sti - c X - N X X 1 7 Elster Pica pica E - c X - B + N X X X X ausserhalb Feldlerche Alauda arvensis Fl 3 a3 V - 3 X - B X X X X 1M si + 1 außerhalb + 2 M si ausserhalb 2 P. + 1M si ausserhalb + 2 M si ausserhalb 1 9 Feldsperling Passer montanus Fe V b3 V - 3 X - N X X 2 weib.farb 1M 10 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gr V b3 V - 2 X - N X 1M 11 Girlitz Serinus serinus Gi V b X - B X X 1M si 12 Goldammer Emberiza citrinella G V b X - B B B B B 1M 1M si, 1 13 Graureiher Ardea cinerea Grr - c X - X 1 14 Grünfink Carduelis chloris Gf - c X - B + N X X X 1M, 1W 2M si, 1 15 Grünspecht Picus viridis Gü - c X X X Art eigentlich zu erwarten. Konnte aber nicht nachgewiesen werden. 16 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Hr - c X - B + N X X X 1M si, 2M, 1W 1W 17 Haussperling Passer domesticus H V b3 V - 3 X - B + N X X X X X 2M, 1M si außerh., 1W 18 Kohlmeise Parus major K - c X - B + N X X X X X 2M si, 1M, 1 M si außerh. 2M kämpf., 1M si., 2M, 2W 3M si 1M, 6, 1 Nest, 2 dj. 1M, 1W, 10 2 fütternd, 3M, 1 wf, 2,1M u. 1W außerh. 19 Mauersegler Apus apus Ms V b X - N X 3+6 außerh. 20 Mäusebussard Buteo buteo Mb - c X X N X 1 1 außerhalb 21 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Mg - c X - B X X 1M si 1M si 22 Rabenkrähe Corvus corone Rk - c X - X Art eigentlich zu erwarten. Konnte aber nicht nachgewiesen werden. 23 Rauchschwalbe Hirundo rustica Rs 3 a3 V - 3 X - N X X 2 24 Ringeltaube Columba palumbus Rt - c X - B X X X 1 M si, si + 2 Balzfl 25 Rotkehlchen Erithacus rubecula R - c X - X Art eigentlich zu erwarten. Konnte aber nicht nachgewiesen werden. 26 Rotmilan Milvus milvus Rm - c4 - X 2 X X N X 1 außerhalb 1 27 Schwarzmilan Milvus migrans Swm - c4 - X 3 X X N X 1 außerhalb 28 Star Sturnus vulgaris S V b X - N X Steinkauz Athene noctua Stk V c4 2-3 X - B X X 0 1 außerhalb 1 M si. (KA) außerhalb 30 Türkentaube Streptopelia decaocto Tt V b3 V - - X - 1 außerhalb 31 Turmfalke Falco tinnunculus Tf V b X X B + N X X X 1 außerhalb W 1 außerhalb 1 außerhalb BPl 32 Wanderfalke Falco peregrinus Wf - c4 3 X - X X N 1 außerhalb 33 Zilpzalp Phylloscopus collybita Zi - c X - X Art eigentlich zu erwarten. Konnte aber nicht nachgewiesen werden. Anzahl Arten davon 29 tatsächlich angetroffen 1 Nest, 2 dj. 1
14 Steckbrief Feldlerche Kennzeichen Gefieder hellbraun, kann am Kopf kleine Haube aufstellen, Schnabel kurz und kräftig, lange Hinterzehe, weiße Außenkanten am Flügel und Schwanz (im Flug auffällig) Größe cm, etwas kleiner als ein Star Singflug Steigt singend bis zu 80 m in die Höhe und lässt sich mit ausgebreiteten Flügeln wieder herabsegeln. Nahrung Insekten, Spinnen, Pflanzenteile Brutbiologie 2-3 Jahresbruten von April bis August, 3-5 Eier pro Gelege, Brutdauer Tage, Jungvögel nach etwa einem Monat selbständig Verbreitung Ursprünglich Steppenbewohner, der als Kulturfolger die Agrarlandschaften Europas besiedelt hat. Zugverhalten Die meisten ziehen Richtung Mittelmeerraum, in milden Wintern bleiben sie zunehmend auch bei uns. Gefährdung Seit 2007 auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, europaweite Abnahme Machen Sie mit jeder Acker zählt! Wenn Sie am Feldlerchenprojekt teilnehmen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 1. Überlegen Sie sich, wie viele Feldlerchen- Fenster Sie auf Ihren Äckern anlegen möchten und können. 2. Bitte senden oder faxen Sie die ausgefüllte Antwortkarte möglichst bald an uns zurück. Sie können uns die Informationen auch per mitteilen. 3. Legen Sie bei der nächsten Aussaat die Feldlerchenfenster wie angegeben an. Änderungen teilen Sie uns bitte mit. Ansprechpartner: NABU Baden-Württemberg Britta Dawideit Tübinger Str. 15, Stuttgart Tel.: 0711 / ; Fax: 0711 / Britta.Dawideit@NABU-BW.de Internet: Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. Michael Schulz, Referat Umwelt Gartenstraße 63, Ravensburg Tel.: 0751/ ; Fax: 0751/ schulz@lbv-bw.de Internet: Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.v. Hubert God Postfach 329, Freiburg Tel.: 0761/ ; Fax: 0761/ Hubert.God@BLHV.de Internet: Lerchenfenster für Baden-Württemberg im Rahmen des Projektes 1000 Äcker für die Feldlerche Baden-Württemberg Ein Gemeinschaftsprojekt von Gefördert von der Bildnachweis: A. Pille (Titelbild), M. Schäf (Feldlerchen), K.-M. Thomsen (Hintergrundbild)
15 Vom Charaktervogel zum Sorgenkind Die Feldlerche ist der Charaktervogel unserer offenen Kulturlandschaft. In den letzten Jahren sind ihre Bestände jedoch stark zurückgegangen. Die Feldlerche findet im dichten Wintergetreide nicht genügend geeignete Brutplätze. Die Lösung: Feldlerchenfenster Als Ausweg wurden von Landwirten und Naturschützern in Großbritannien sogenannte Feldlerchenfenster entwickelt. Es handelt sich hierbei um kleine künstliche Störstellen inmitten des Ackers (siehe Anleitung). Zwei dieser Fenster pro Hektar sind ausreichend, um den Bruterfolg der Feldlerche deutlich zu erhöhen. Die Feldlerchen- Fenster wirken sich auch positiv auf viele andere Feldtiere wie das Rebhuhn und den Feldhasen aus. Der Ernteausfall ist mit weniger als fünf Euro pro Hektar niedrig und der Arbeitsaufwand gering. Für die freiwillige Teilnahme erhalten Landwirte auf Wunsch eine Hinweistafel zur Aufstellung am Ackerrand ( Vogelfreundlicher Acker ). Wo anlegen? im Wintergetreide, Raps und Mais bevorzugt in Schlägen ab 5 ha Größe gerne in Kuppenlage mind. 25 m zum Feldrand max. Abstand zu Fahrgassen mind. 50 m zu Gehölzen etc. Wie anlegen? Sämaschine für einige Meter anheben, z.b. bei 3 m-sämaschine für 7 m (Richtwert: 20 m² pro Fenster) zwei Fenster / ha, gleichmäßig verteilt maximalen Abstand zu Fahrgassen lassen (damit keine Füchse in die Fenster laufen) mindestens 25 m Abstand zum Feldrand mindestens 50 m Abstand zu Gehölzen, Gebäuden usw. (Ansitz von Greifvögeln und Krähen) Wie bewirtschaften? Fenster nach der Aussaat ganz normal wie den Rest des Schlages bewirtschaften. Was ist mit Unkräutern? Da die Fenster wie der übrige Acker mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden können, kommen nur wenige Unkräuter auf. Sie wirken sich in der Fruchtfolge nicht negativ aus. Antwortkarte - Lerchenfenster für Baden-Württemberg Ich beabsichtige bei der nächsten Aussaat folgende Feldlerchenfenster anzulegen: Absender:... Anzahl Fenster gesamt Feldfrucht: Anzahl Äcker mit Fenstern Anschrift:... Winterweizen Wintergerste Telefon:... Winterroggen Triticale Raps ... (Die persönlichen Daten werden nur für das Feldlerchenprojekt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben!) Mais Fax: 0711/ ; Britta.Dawideit@NABU-BW.de Weitere (bitte angeben) Mitglied im O Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. O Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband e.v. An den NABU Baden-Württemberg Tübinger Str. 15 Hinweistafel für Ackerrand erwünscht? O Ja / O Nein Stuttgart Kontaktaufnahme wegen Feldlerchenzählung möglich? O Ja / O Nein
16 Projekt:, Gundelsheim Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Die Tabelle enthält alle in Baden-Württemberg vorkommenden Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV. 1 Für jede Art ist dargestellt, wie sie in der Roten Liste für Baden-Württemberg bewertet wird. 2 Die weiteren Spalten dienen dazu, die möglicherweise betroffenen Arten weiter einzugrenzen. (Abschichtung). Das Verbreitungsgebiet wurde an Hand der verschiedenen Grundlagenwerke zum Artenschutzprogramm Baden-Württemberg und an Hand aktueller Geodaten der LUBW geprüft 3. Dabei wurden Fundangaben in den Quadranten 6720 NO und 6721 NW der Topographischen Karte 1 : berücksichtigt. Soweit keine Grundlagenwerke vorliegen, erfolgte die Prüfung auf der Grundlage anderer einschlägiger Literatur. Nach einer Begehung wird geprüft, ob es im Wirkraum des Vorhabens artspezifischen Lebensräume bzw. Wuchsorte gibt. Abk. Abschichtungskriterium V Der Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art. 4 L P Im Wirkraum gibt es keine artspezifischen Lebensräume/Wuchsorte. Vorkommen im Wirkraum ist aufgrund der Lebensraumausstattung möglich oder nicht sicher auszuschließen. N Art ist im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen. Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle 5 Säugetiere ohne Fledermäuse 6 1. Biber Castor fiber 2 X 2. Feldhamster Cricetus cricetus 1 X Fundangabe in (6720 NO), 6721 NW. Im Heilbronner Raum ausgestorben Haselmaus Muscardinus avellanarius G X Fundangabe in 6720, Fledermäuse 8 4. Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 X Funde in 6720 NO. Fundangabe in (6720), Sommerfunde in (6720 NO). Wochenstube in 6721 NO. 5. Braunes Langohr Plecotus auritus 3 X 6. Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 X 6720/ Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 X 8. Graues Langohr Plecotus austriacus 1 X Funde in 6720 NO. 9. Große Bartfledermaus Myotis brandtii 1 X 1 LUBW [Hrsg.]: Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützte Arten, 21. Juli 2010 In der Checkliste nicht enthalten sind die ausgestorbenen oder verschollenen Arten und die Arten, deren aktuelles oder ehemaliges Vorkommen fraglich ist. 2 Rote Liste Baden-Württemberg, 0 = Erloschen oder verschollen, 1 = Vom Erlöschen bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, D = Daten defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, N = Nicht gefährdet, R = Arten mit geographischer Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, i = Gefährdete wandernde Tierart. 3 Berücksichtigt werden Nachweise zwischen 1950 bis 1989 (stehen in Klammern) und ab Kein Nachweis von 1950 bis 1989 und ab 1990 entsprechend Grundlagenwerke Baden-Württemberg. 5 Fundangaben kursiv: aus LUBW, Im Portrait- die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, Normaldruck: aus Grundlagenwerke oder andere einschlägige Literatur. Fett (Fledermäuse): aus LUBW, Geodaten für die Artengruppe der Fledermäuse, PDF Fledermause_komplett_Endversion.pdf, Stand , Daten in Klammern: , Daten ohne Klammern: nach Braun, M./Dieterlen, F. Die Säugetiere Baden-Württembergs Bd 2,Stuttgart LUBW [Hrsg.]: Ausgehamstert? Feldhamster brauchen Hilfe, Karlsruhe Braun, M./Dieterlen, F. Die Säugetiere Baden-Württembergs Bd. 1,Stuttgart Dipl.-Biol. Brigitte Heinz: Untersuchung auf Fledermausvorkommen im Bereich der Neuanbindung K2159- B27 in Gundelsheim, Neckargemünd/ Dilsberg Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr sap_tabelle_anhangiv_hn Stadt+Land
17 Projekt:, Gundelsheim Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1 X 11. Großer Abendsegler Nyctalus noctula i X Funde in 6720 NO. Sommerfunde in 6720 NO. 6720/ Großes Mausohr Myotis myotis 2 X Funde in 6720 NO. Fundangabe in 6720, Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 3 X Funde in (6720 NO). Sommerfunde in 6720 NO. 14. Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 X 6720/ Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 X 16. Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G X 17. Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 2 X 18. Nymphenfledermaus Myotis alcathoe X 19. Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii i X 6720/ Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 X 6720/ Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii D X 22. Wimperfledermaus Myotis emarginatus R X 23. Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus i X 24. Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 X Funde in (6720 NO). Sommerfunde in 6720 NO. 6720/ Kriechtiere Äskulapnatter Zamenis longissimus 1 X 26. Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis 1 X 27. Mauereidechse Podarcis muralis 2 X Fundangabe in 6720 NO, (6721 NW). 28. Schlingnatter Coronella austriaca 3 X Fundangabe in 6720 NO, (6721 NW). 29. West. Smaragdeidechse Lacerta bilineata 1 X 30. Zauneidechse Lacerta agilis V X Fundangabe in 6720 NO, 6721 NW. Lurche 31. Alpensalamander Salamandra atra N X 32. Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 2 X 33. Gelbbauchunke Bombina variegata 2 X Fundangabe in 6720 NO, 6721 NW. 34. Kammmolch Triturus cristatus 2 X 35. Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae G X 36. Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 X 37. Kreuzkröte Bufo calamita 2 X 38. Laubfrosch Hyla arborea 2 X Fundangabe in 6720 NO. 39. Moorfrosch Rana arvalis 1 X 40. Springfrosch Rana dalmatina 3 X Fundangabe in 6720 NO. 41. Wechselkröte Bufo viridis 2 X Fundangabe in 6721 NW. Käfer Alpenbock Rosalia alpina 2 X 43. Eremit Osmoderma eremita 2 X 44. Heldbock Cerambyx cerdo 1 X Fundangabe in (6720). 45. Schmalbindiger Breitflügeltauchkäfer Graphoderus bilineatus - X 46. Vierzähniger Mistkäfer Bolbelasmus unicornis In Baden-Württemberg seit 1967 nicht mehr nachgewiesen. 10 Laufer, H./Fritz, K./Sowig, P. Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs, Stuttgart BfN (Hrsg.) Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Bd. 1 Pflanzen und Wirbellose, Bonn-Bad Godesberg Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr sap_tabelle_anhangiv_hn Stadt+Land
18 Projekt:, Gundelsheim Untersuchung zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV Nr. Art (deutsch) Art (wissenschaftlich) RL V L P N Anmerkung/ Quelle Schmetterlinge 47. Apollofalter Parnassius apollo 1 X 48. Blauschillernder Feuerfalter 49. Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Lycaena helle 1 X Maculinea nausithous 3 X Fundangabe in (6721). 50. Eschen-Scheckenfalter Hypodryas maturna 1 X 51. Gelbringfalter Lopinga achine 1 X 52. Großer Feuerfalter Lycaena dispar 3 X Fundangabe in 6720, Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii 1 X 54. Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling Maculinea teleius 1 X 55. Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina V X 56. Quendel-Ameisenbläuling Maculinea arion 2 X 57. Schwarzer Apollofalter Parnassius mnemosyne 1 X 58. Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 1 X Libellen Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes 2r X 60. Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 1 X 61. Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia 3 X 62. Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca 2 X 63. Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 X Weichtiere 64. Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 15 2 X 65. Kleine Flussmuschel Unio crassus 16 1 X Fundangabe in (6720), (6721). Farn- und Blütenpflanzen Biegsames Nixenkraut Najas flexilis 1 X 67. Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri 1 X 68. Dicke Trespe Bromus grossus 2 X Fundangabe in (6720). 69. Frauenschuh Cypripedium calceolus 18 3 X Fundangabe in Fundangabe in 6721 NW. 70. Kleefarn Marsilea quadrifolia 1 X 71. Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 X 72. Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum X 73. Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 1 X 74. Sommer-Wendelorchis Spiranthes aestivalis 1 X 75. Sumpf-Gladiole Gladiolus palustris 1 X 76. Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2 X 12 Ebert, G. Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 1+2 Tagfalter, Stuttgart 1993, berücksichtigt werden Nachweise von 1951 bis 1970 und ab Ebert, G. Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 4+7 Nachtfalter, Stuttgart 1994/ Sternberg, K./Buchwald, R. Die Libellen Baden-Württembergs Bd. 1+2, Stuttgart 1999/ BfN_Anisus vorticulus (Troschel, 1834).pdf 16 BfN (Hrsg.) Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Bd. 1 Pflanzen und Wirbellose, Bonn-Bad Godesberg Sebald, O./Seybold, S/Philippi, G. Die Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs Bd. 1-8, Stuttgart Sebald, O./Seybold, S/Philippi, G. Die Farn- und Blütenpflanzen Baden-Württembergs Bd. 8, Stuttgart 1998 S Ingenieurbüro für Umweltplanung Projekt-Nr sap_tabelle_anhangiv_hn Stadt+Land
Abgrenzungssatzung Sattelbach, Nr C zur Teiländerung der Abgrenzungssatzung Sattelbach, Nr D auf Gemarkung Sattelbach
Abgrenzungssatzung Sattelbach, Nr. 6.03 C zur Teiländerung der Abgrenzungssatzung Sattelbach, Nr. 6.03 D auf Gemarkung Sattelbach Fachbeitrag Artenschutz Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrIm Saarland nachgewiesene Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie
Im Saarland nachgewiesene Arten der Anhänge II, I und der FFH-Richtlinie Stand: 20.03.2014 Zentrum für Biodokumentation Art/wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste-Status SL* Anhang Farn- und
MehrStadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrGEMEINDE SEEBAD INSEL HIDDENSEE LANDKREIS VORPOMMERN-RÜGEN
GEMEINDE SEEBAD INSEL HIDDENSEE LANDKREIS VORPOMMERN-RÜGEN 2. ÄNDERUNG DES EINFACHEN BEBAUUNGSPLANES NR. 10b VITTE SÜDERENDE SÜD im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung BEGRÜNDUNG - Entwurf ( 9 Abs.8
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL
MehrAbbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation
MehrWindpark-Planung Denklingen-Fuchstal
Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG
Mehr2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrWelche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen
Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrKoordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern. Fledermausbestimmung
Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern Fledermausbestimmung Ausgabe 2012 1 Bestimmungsschlüssel für die Fledermäuse Bayerns In Anlehnung an: O. v. Helversen (2004): Bestimmungsschlüssel für
MehrArtenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
MehrDie Vögel in der Andechser Seachtn 2015
ARBEITSGEMEINSCHAFT STARNBERGERGER ORNITHOLOGEN (ASO) IM LBV STARNBERG Die Vögel in der Andechser Seachtn 2015 Ursula Zinnecker-Wiegand, Ulla Bulla Abbildung 1 - Seachtn April 2015 (Foto: Ulla Bulla) Autoren:
MehrRote Liste der in Österreich gefährdeten Säugetierarten (Mammalia)
Rote Liste der in sterreich gefährdeten Säugetierarten (Mammalia) Von Kurt Bauer und Friederike Spitzenberger Naturhistorisches Museum, Wien SÄUGETIERE: 43 von 82 Arten sind gefährdet (= 52%) A.O Gefährdungskategorien
MehrHinweise zu den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz bei der Planung und Durchführung von.
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 13 38, 18263 Güstrow Stand 2.7.2012 Hinweise zu den
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrBrutvogelkartierung. Nordholz-Spieka. Büro für Biologie und Umweltplanung. (Landkreis Cuxhaven)
Brutvogelkartierung Nordholz-Spieka Landkreis Cuxhaven) Büro für Biologie und Umweltplanung Dipl.-Biologe Dr. Tim Roßkamp Im Fladder 13 26197 Huntlosen Tel. 04487/9978924 Huntlosen, 07.09.2016 1 METHODEN
MehrArtenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim
Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde
MehrBrutvogelerfassung und Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß 44 (1) BNatSchG
AUFTRAGGEBER Stadtverwaltung Mayen Rathaus Rosengasse 56727 Mayen Brutvogelerfassung und Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß 44 (1) BNatSchG zur Erweiterung des Baugebietes Hinter Burg III 2. Änderung
MehrGerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße
MehrSTADT RASTATT. VbB "Nahversorgung Rheinau" UVP-VORPRÜFUNG UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
STADT RASTATT VbB "Nahversorgung Rheinau" UVP-VORPRÜFUNG UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG Projektleiter: Dipl.-Ing. P. Kirsamer Hügelsheim, den 06.06.2011 Sachbearbeiter: Dipl.-Biol. C.Müller
MehrDr. Susanne Salinger Meierottostr Berlin Tel/Fax 030/ mobil 0172/ Ökologische und Ornithologische Gutachten
B-Plan-Gebiet Teilflächen der Grundstücke Neuköllner Straße 264-276 (ger.) 276a, Agnes-Straub 2-12 und 3,5, Fritz-Erler-Allee 190 sowie anteilige Verkehrsflächen in 12353 Berlin Fledermäuse und Vögel Bearbeitet
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan Haldenstraße / AugustLämmleStraße Stadt Remseck am Neckar Auftraggeber: Stadtverwaltung Remseck am Neckar Dezernat II, Fachgruppe Bauverwaltung Postfach
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrBebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber
Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung 23. März 2012 Auftraggeber Universitätsstadt Tübingen Landschafts- und Freiraumplanung Fachabteilung Stadtplanung
MehrStädtebauliches Konzept Gaisbach-Nord Bebauungsplan Haselhöhe, Stadt Künzelsau
Städtebauliches Konzept Gaisbach-Nord Bebauungsplan Haselhöhe, Stadt Künzelsau Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Zusammenfassung zum Bebauungsplan Haselhöhe - I Bearbeitung: M.Sc. Biol. Bettina Bodenstein
MehrAvifauna-Erfassung an der B 49 zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß
Avifauna-Erfassung an der B 49 zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß Anlage 19.3.2 Auftraggeber: Björnsen Beratende Ingenieure Postfach 100142 56031 Koblenz Auftragnehmer: Dipl.-Biologe Jörg Hilgers
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung
Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung zum Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung Gemeinde Pleidelsheim Auftraggeber: Pflugfelder Planen und Bauen GmbH und Co KG Solitudestraße
MehrFenster auf! Für die Feldlerche.
Fenster auf! Für die Feldlerche. Mit wenig Aufwand viel erreichen Jan-Uwe Schmidt, Pirna, 05.03.2015 Foto: Bodenbrüterprojekt, M. Dämmig Im Auftrag von: Hintergründe Lebensraum Acker Ackerland umfasst
MehrAuswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse
Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse Während Vogelschlag und Störeinflüsse auf einzelne Vogelarten durch Windkraftanlagen bereits lange diskutiert und erforscht werden, sind Auswirkungen dieser
MehrKleine Übersicht über die Rufe unserer Fledermäuse
Kleine Übersicht über die Rufe unserer Fledermäuse Eva Kriner Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern Kirchplatz 6 82211 Herrsching Email: eva.kriner@t-online.de Zwergfledermaus (Pipistrellus
MehrStadt Kaltenkirchen Bebauungsplan Nr. 79 Wiesenpark. Fachgutachten Amphibien und Vögel
Stadt Kaltenkirchen Bebauungsplan Nr. 79 Wiesenpark Fachgutachten Amphibien und Vögel Projekt-Nr. 13-057 Auftraggeber Landschaftsplanung Jacob Ochsenzoller Straße 142 a 22848 Norderstedt Auftragnehmer
MehrFür die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
Mehr2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar
2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar Artenschutzrechtliche Kurzbewertung - Bericht zur faunistischen Untersuchung - Planungsempfehlungen unter artenschutzrechtlichen
MehrFaunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
Bau eines REWE-Marktes in Brandenburg an der Havel, OT Plaue, Koenigsmarkstraße/ Wendseeufer Faunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Auftraggeber: Daber & Kriege GmbH Freiraum + Landschaft Am
MehrBestimmung von Waldfledermäusen in Rund- und Flachkästen
Bestimmung von Waldfledermäusen in Rund- und Flachkästen Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern Dr. Andreas Zahn Andreas.Zahn@iiv.de Mit Bildern von Matthias Hammer und Andreas Zahn 1 A: Ohren
MehrInformationsveranstaltung 25./27. 09.2012
Windkraft in Iserlohn 79. Änderung des Flächennutzungsplans Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergienutzung Informationsveranstaltung 25./27. 09.2012 Olaf Pestl Leiter Ressort Planen, Bauen,
MehrTeilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz
Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum 2122082 Gesamt: 3 11.02.2013 Auftraggeber Stadt Heidenheim Anzahl der Seiten: 37 HPC AG Tel. 7321/9394-0, Fax 7321/9394-19 Am Jagdschlößle 13 Internet: www.hpc.ag 89520
MehrEffizienzkontrolle von Schutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Vogelarten in Dresden am Beispiel des Mauerseglers Apus apus
Actitis 47 (2013): 63 68 Effizienzkontrolle von Schutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Vogelarten in Dresden am Beispiel des Mauerseglers Apus apus Nicole Schneider Zusammenfassung Um infolge Gebäudesanierung
MehrStadt Meßstetten. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zum Bebauungsplan Wohngebiet Am Hartheimer Weg II in Meßstetten. Stand:
Stadt Meßstetten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung () zum Bebauungsplan Wohngebiet Am Hartheimer Weg II in Meßstetten Stand: 07.03.2014 DR. GROSSMANN UMWELTPLANUNG Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen
MehrArtenschutz bei der Planung von Windenergie
Artenschutz bei der Planung von Windenergie Grundlagen, Rechtsprechung, Konflikte mit besonderer Berücksichtigung windkraftsensibler Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch Dr Claus Albrecht Lütticher
MehrKombinierte Vorkommens- und Verbreitungskarte der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie
Stand: Dezember 13 Adenophora liliifolia (Lilienblättrige Becherglocke) Berichtsjahr: 13 Quelle: Nationaler FFH-Bericht 13 Stand: Dezember 13 17 Angelica palustris (Sumpf-Engelwurz) Berichtsjahr: 13 Quelle:
MehrLiteratur- und Quellverzeichnis Artensteckbriefe Thüringen 2009
Literatur- und Quellverzeichnis Artensteckbriefe Thüringen 2009 GÜNTHER, R. & SCHEIDT, U. (1996): Geburtshelferkröte Alytes obstetricans (LaurentiI, 1768). In: GÜNTHER, R. (Hrsg.): Die und Reptilien Deutschlands.
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrD. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 IKEA Einrichtungshaus Ersatzaufforstung, Wuppertal Artenschutzrechtliche
MehrBebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung
Faunistische Gutachten Wilfried Knickmeier Diplom-Biologe Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung Artenschutzprüfung Hier: Vorprüfung Auftraggeber: Wohnbaumanagement 1988 GmbH Herrn
MehrVogel-Trumpf. max. Spannweite -> der größte Wert gewinnt. max. Gewicht: -> der größte Wert gewinnt. max. Gelegegröße -> der größte Wert gewinnt
1. Spiel-Vorbereitung Vogel-Trumpf Das brauchst du: - eine Schere - dickes Papier oder Pappe (zwei Din A 2 Bögen) - Klebe - Farbstifte Und so wird s gemacht: Klebe die 26 Vogelkarten auf dickes Papier
MehrAlt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)
Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht
MehrArtenschutzrechtliche Vorprüfung. zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf
Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz,
MehrArtenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)
Mehrspezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Schaffung Retentionsraum mit Quarzsandtagebau Kirschfurt-West Gemeinde Collenberg, Landkreis Miltenberg Auftraggeber Fritz Weber GmbH & Co. Miltenberger Industriewerk
MehrSpannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
MehrAusgabe Nr. 3-2009 Zeitraum: März 2009
www.oaghn.de www.ornischule.de Ausgabe Nr. 3-2009 Zeitraum: März 2009 Schwarzhalstaucher (Aufnahme J. Fischer) Herausgeber: OA G HN & ORNI Schule Vorwort Liebe VogelbeobachterINNEN, ich freue mich, dass
MehrNaturschutz und Artenschutz
FNP Änderungsgebiet Haselwald- Spitzmatten /Stadt Emmendingen/29.06.16 Naturschutz und Artenschutz i Dipl.-Biol. Carsten Brinckmeier/ABL-Freiburg Naturschutz und Artenschutz Naturschutz: Natur, Landschaft,
MehrWISSENSWERTES rund um AMPHIBIEN
WISSENSWERTES rund um AMPHIBIEN Schwerpunkt Bestimmung Zusammengestellt für f ZaunbetreuerInnen und Amphibieninteressierte im Rahmen des Projektes - Text, Grafik: Mag Axel Schmidt [www.axel-schmidt.at],
MehrDie Vögel des Botanischen Gartens der Universität Wien
Krenn H.W. & Gereben-Krenn B.-A. (2004) Die Vögel des Botanischen Gartens der Universität Wien. In: Pernstich A. & Krenn H.W. (Hrsg.): Die Tierwelt des Botanischen Gartens der Universität Wien. Eigenverlag
MehrHESSEN-FORST Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) Landesweite Artgutachten und Artenhilfskonzepte 2003-2009
HESSEN-FORST Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) Landesweite Artgutachten und Artenhilfskonzepte - Ansprechpartner Hessen-Forst FENA Fachbereich Naturschutz Team Arten Stand: Oktober
MehrSonderuntersuchung Fauna (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse) Rahmenplan Bahnhof Stadt Ditzingen
Sonderuntersuchung Fauna (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse) Rahmenplan Bahnhof Stadt Ditzingen Auftraggeber: Stadt Ditzingen Stadtverwaltung Am Laien 1, 71254 Ditzingen Postfach 1455, 71252 Ditzingen Auftragnehmer:
MehrWunderbare Vogelwelt
Wunderbare Vogelwelt Schaffen Sie ein Vogelparadies durch vielfältige Strukturen! Vögel bevorzugen vielfältige, abwechslungsreiche Lebensräume, wo Nahrungsangebot, Nistgelegenheiten und Verstecke nah beieinander
MehrArtenschutz vers. Gehölzpflege?
Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz
MehrArtenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben
Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet
MehrSpechte im Duisburger Süden 1
Elektronische Aufsätze der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Electronic Publications of the Biological Station of Western Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Spechte im Duisburger Süden 1
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel)
Diplom-Geograph Elmar Schmidt Büro für Ökologie, Faunistik und Umweltplanung Maarweg 48 53123 Bonn Tel./Fax: 0228/6200889 e-mail: Elmar-Schmidt@web.de Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel)
MehrGeplantes Einzelhandelsgebiet im Gewann Biegen in Linkenheim-Hochstetten spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Beck und Partner 2014
1 Veranlassung In Linkenheim-Hochstetten, Ortsteil Linkenheim soll im Gewann Biegen im Anschluss an bestehende Bebauung ein Einzelhandelsgebiet errichtet werden. Dabei sind Acker-, Grün- und Ruderalflächen,
MehrUntersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)
Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrERHEBUNG VON VÖGELN UND FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS ULM-JUNGINGEN
Projekt: ERHEBUNG VON VÖGELN UND FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS ULM-JUNGINGEN Auftraggeber: Stadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Münchner Straße 2 89070 Ulm Bearbeitung:
MehrNacherhebung zur speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung zum Bebauungsplan Am Russenweiher in Speyer
Internetfassung Nacherhebung zur speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung zum Bebauungsplan Am Russenweiher in Speyer Stand 01. Juni 2016 Bearbeitung: Dr. David Gustav Gesellschaft für Landschaftsökologie
MehrBiologie, Ökologie und Naturschutzbiologie einheimischer Fledermäuse
Biologie, Ökologie und Naturschutzbiologie einheimischer Fledermäuse Mag. Dr. Guido Reiter Koordinationsstelle für Fledermausschutz und -forschung in Österreich (KFFÖ) Empfehlenswerte Bücher Dietz C.,
MehrDas Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.
Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.2012 Naturhaushalt Biotoptypen Fauna (=Tierwelt) Avifauna
MehrOrtsgemeinde Irsch. Bebauungsplan In der Tref. Artenschutzrechtliche Betrachtung. Entwurf zur Beteiligung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
Ortsgemeinde Irsch Bebauungsplan In der Tref Artenschutzrechtliche Betrachtung Entwurf zur Beteiligung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Bearbeitung: Dr. Andreas Huwer Im Auftrag der Ortsgemeinde Irsch
MehrVorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg
Vorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg Naturschutzfachliche Verträglichkeitsabschätzung mit Angaben zu artenschutzrechtlichen Aspekten Im Auftrag des Planungsbüro Paul
MehrKlaus - Dieter Moormann Antoniusstr Lingen
Faunistisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 17 Teil A im Ortsteil Brögbern in 2007. Von Diplom - Biologe Klaus - Dieter Moormann Antoniusstr. 35 49 811 Lingen Im Auftrag des Stadtplanungsamtes der Stadt
MehrWunderbare Vogelwelt. Günter Hahn
Wunderbare Vogelwelt Schaffen Sie ein strukturreiches Vogelparadies Vögel brauchen vielfältige, naturnahe Lebensräume, wo Nahrungsangebot, Nistgelegenheiten und Verstecke nah beieinander liegen. Je reicher
MehrBrutvogelkartierung auf dem Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Nick Schäfer-Nolte
Brutvogelkartierung auf dem Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg Nick Schäfer-Nolte Darstellung der Brutreviere auf Artkarten eine detaillierte Vogelkartierungen im
MehrSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)
Landschaftsplanung Bauleitplanung Digitale Flächeninformation Peter C. Beck M.A. Geograph Hoffmannstraße 59 64285 Darmstadt Tel.: 06151-296959 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Darmstadt, den
MehrAuswirkungen der EU-LIFE-Maßnahmen auf die Amphibien
Auswirkungen der EU-LIFE-Maßnahmen auf die Amphibien Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Flussauen Maßnahmen und Konzepte zur Erhaltung von Lebensräumen Abschlussveranstaltung zum
MehrDie Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis
Werkstattgespräch HVNL Die Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis Dr. Josef Kreuziger Büro für faunistische Fachfragen, Linden Gliederung 1. Biologie und Verhaltensökologie 2. Erfassung 3.
MehrStadt Sendenhorst B-Plan Nr St. Josef-Stift, 2. Änderung und Erweiterung. Artenschutzprüfung Avifauna
Stadt Sendenhorst B-Plan Nr. 43.2 St. Josef-Stift, 2. Änderung und Erweiterung Artenschutzprüfung Avifauna Oktober 2014 Auftraggeber: St. Josef-Stift Sendenhorst Westtor 7 48324 Sendenhorst Auftragnehmer:
MehrBebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings
Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Höhlenbrüter und Fledermäuse Stand: 15.05.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer:
MehrUntersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach
MehrFachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote 44 (1) BNatSchG
Fachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote 44 (1) BNatSchG Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000, Klimaschutz und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
MehrOrnithologische Untersuchung der Brutvögel 2014 im Gewerbegebiet Nord I und dessen Umfeld, Blankenloch, Stadt Stutensee
Ornithologische Untersuchung der Brutvögel 2014 im Gewerbegebiet Nord I und dessen Umfeld, Blankenloch, Stadt Stutensee Zwei Hohltauben im Hardtwald nördlich, 06.06.2014 Stieglitz an einem Supermarkt-Parkplatz,
Mehr4. Änderung des Flächennutzungsplanes Therapeutisches Reiten Freiske in Hamm-Rhynern
1 Stadt Hamm Stadtplanungsamt 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Therapeutisches Reiten Freiske in Hamm-Rhynern Entwurf zur Begründung 28.03.2012 2 Begründung Inhaltsverzeichnis 1. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
MehrAn den Regionalverband Bodensee Oberschwaben Herrn W. Franke, H. Winkelhausen Hirschgraben 2 88214 Ravensburg
Landesnaturschutzverband BW Olgastraße 19 70182 Stuttgart An den Regionalverband Bodensee Oberschwaben Herrn W. Franke, H. Winkelhausen Hirschgraben 2 88214 Ravensburg Georg Heine Am Engelberg 5 88239
MehrArtenschutzrechtliche Kompensation am Beispiel der Rodgau-Ringstraße
Workshop Kompensation in der Bauleitplanung Beispiele aus der Praxis am 18. September 2007 Artenschutzrechtliche Kompensation am Beispiel der Rodgau- Volker Rothenburger Dipl.-Ing. Landespflege Kreis Offenbach
MehrStadt Bad Salzdetfurth
Stadt Bad Salzdetfurth (Windkraft) Artenschutzrechtliche Stellungnahme (Windkraft) Artenschutzrechtliche Stellungnahme Auftraggeber: Stadt Bad Saldetfurth Oberstraße 6 31162 Bad Salzdetfurth Verfasser:
MehrBebauungsplan XIX 48b Artenschutzbeitrag Tabelle Relevanzprüfung
Relevanzprüfung Gesamtliste der zu prüfenden Arten Erläuterungen: erücksichtigte Arten: ie nachfolgende Auflistung der potenziell planungsrelevanten Arten enthält alle Land erlin vorkommenden Arten nach
MehrLeitfaden. Umsetzung des Artenschutzes gemäß. 44 Abs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft. in Nordrhein-Westfalen. (Fassung: 5.
Seite 1 von 8 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes gemäß 44 Abs. 4 BNatSchG in
MehrNatura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt
Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie
MehrStadt Metzingen, Glems: Bebauungsplan Entensee Entwurf Begründung Anlage 1 Anlage 1 zur Begründung: Ökologischer Steckbrief Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Geologie/Boden Wasserhaushalt
MehrFeldlerchenprojekt 1.000 Fenster für die Lerche
Feldlerchenprojekt 1.000 Fenster für die Lerche Erfahrungen der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft Stephan Miseré Vögel der Agrarlandschaften: im Sinkflug? 12. Januar 2013 Nideggen Projekthintergründe
MehrBedroht und Bedrohung
Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien
MehrA STATE Zustandsindikatoren beschreiben den Zustand der biologischen Vielfalt, der durch Einflussfaktoren verändert wird
FHE 12. Int. Alpine Workshop 2014 Umsetzung Natura 2000 im Isartal Evaluierungsbogen zum FFH Gebiet Isarmündung UG 5 1. Studentischer Bearbeiter: Tobias Adams 2. Bearbeiter: Wolfgang Lorenz Regierung von
MehrPotenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP) zur langfristigen Entwicklung des Stifts Tilbeck in Havixbeck-Tilbeck (Kreis Coesfeld).
Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP) zur langfristigen Entwicklung des Stifts Tilbeck in Havixbeck-Tilbeck (Kreis Coesfeld). Erstellt von: Dammeweg 10 48145 Münster 14.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS
MehrUntersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt
Untersuchung und Bewertung zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex Neuerbe 8 in Erfurt Auftraggeber PGM Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse 03 99867 Gotha Bearbeitung Dipl.-Biol.
MehrVorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald
Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in den Gemeinden des Planungsverbandes Windenergie Hochschwarzwald Teilflächennutzungsplan Windenergie Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermäuse Auftraggeber: Planungsverband
Mehr