2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar
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- Gotthilf Schumacher
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1 2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar Artenschutzrechtliche Kurzbewertung - Bericht zur faunistischen Untersuchung - Planungsempfehlungen unter artenschutzrechtlichen Aspekten/ artenschutzrechtliche Einschätzung Stand: August 2015 Auftragnehmer: Bearbeitung: Dr. Sprengnetter und Partner GbR Brohltalstraße Brohl-Lützing Tel.: Fax: Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Erhard Wilhelm Faunistische Erhebungen: Dipl.-Biologe P. Weisenfeld, Dipl.-Biologin S. Schmidt-Fasel
2 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung, Anlass der Untersuchung Vorgehensweise Erläuterung der Bestandssituation Ergebnisse der Untersuchungen - Vogelwelt Tabelle: Qualitative Artenliste der nachgewiesenen Vogelarten - Fledermäuse Tabelle: Qualitative Artenliste der nachgewiesenen Fledermausarten Planungsempfehlungen unter artenschutzrechtlichen Aspekten Artenschutzrechtliche Einschätzung Pläne: Karte 1 Biotoptypen/ Nutzungsstrukturen M. 1:500 Karte 2 Maßnahmenkonzept M. 1:500
3 3 Einleitung, Anlass der Untersuchung Die Stadt Vallendar beabsichtigt die 2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl. Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange wurden im Jahr 2015 eine faunistische Untersuchung der Vogel- und Fledermausfauna und eine Biotop-/Nutzungstypenkartierung durchgeführt. Die Ergebnisse werden im vorliegenden Beitrag erläutert. Vorgehensweise Die Erhebungen vor Ort wurden von dem Diplom-Biologen P. Weisenfeld und der Dipl.-Biologin S. Schmidt-Fasel durchgeführt. Untersucht wurden die Artengruppen Vögel und Fledermäuse. Zudem wurden die Biotop-/Nutzungstypen im Plangebiet differenziert erfasst. Das Gelände wurde hinsichtlich der Vogelfauna an drei Terminen ( , und ) im Zeitraum von April bis Juni 2015 begangen. Es erfolgte eine Zuordnung der erfassten Vogelarten zu ihrem jeweiligen Status (Brutvögel, Nahrungsgäste, usw.) und eine Zuordnung zu den im Gebiet vorkommenden Biotoptypen. Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte am Das Gelände und sein näheres Umfeld wurden auf jagende und durchfliegende Fledermausarten untersucht. Es erfolgte eine akustische Bestimmung mit Fledermausdetektoren (Ultraschalldetektoren). Zudem wurde auf etwaige Ausflüge von Fledermausindividuen geachtet.
4 4 Erläuterung der Bestandssituation, Biotop-/Nutzungstypen (vgl. Karte 1) Abb.1: Schrägluftbildaufnahme mit dem Plangebiet Das Plangebiet verfügt über eine ausgebaute, stichartige Erschließungsstraße; Teile der parzellierten Wohnbauflächen sind bereits bebaut. Die nicht bebauten Grundstücke unterliegen keiner Nutzung und Pflege. Auf Teilen hat sich ein geschlossener Gehölzbestand in Form eines Feldgehölzes mit standorttypischen Baum-/Straucharten mittleren bis hohen Baumalters entwickelt. Die übrigen nicht bebauten Flächen weisen Sukzessionsflächen geringen Entwicklungsalters auf, zum Teil hervorgegangen aus überalterten Obstbaumwiesen. Die krautigen Saumbereiche bestehen aus relativ artenreichen Ruderalgesellschaften trockener Standorte. Folgende Biotoptypen sind im Plangebiet vorhanden (siehe Karte 1 Biotoptypen/ Nutzungsstrukturen ): - stark verbuschte Grünlandbrachen (BB3), Verbuschungsgrad über 50 %, mit Brombeeren, Weiden, Ahorn, Vogelkirsche, Walnuss, Hartriegel, Birke, Esche, Schwarzer Holunder, Rainfarn, Himbeere, Glatthafer, Wasserdost, Gemeiner Natterkopf, Hornklee, Jakobs-Kreuzkraut - Feldgehölz aus einheimischen Baumarten (BA2), bestimmende Art ist Bergahorn (Acer pseudoplatanus), mit starkem Totholz (liegend) und schwachem Totholz (stehend), Altholz, reiche Krautschicht, Naturverjüngung, Vorwaldstadien, Epiphyten (Efeu);
5 5 kennzeichnende Arten: Schwarzer Holunder, Eingriffeliger Weißdorn, Brombeeren, Hasel, Salweide, Schlehe, Hainbuche, Hängebirke, Vogelkirsche, Stiel-Eiche, Bergahorn. Walnuss, Feldahorn, Roter Hartriegel, Robinie, Goldregen - Streuobstbrache (HK9) mit Süßkirsche, Apfel, Zwetschge, Mirabelle, Walnuss - Siedlungsgehölz (BJ0): Bergahorn, Birne, Einzelbäume an der Erschließungsstraße - Ziergarten (HJ1)/ Nutzgarten (HJ2)/ Gebäude (HN1); im Bereich der bereits bebauten Grundstücke (offen bebaute Wohnbaugrundstücke) - Lagerplatz (HT5)/ Parkplatz (HV3) - Gemeindestraße (VA3), stichartige Erschließungsstraße Keppershohl - Rad-/Fußweg (VB5)
6 6 Ergebnisse der Untersuchungen: - Vogelwelt Die Erhebungen erbrachten folgende Ergebnisse: Nachgewiesen wurden insgesamt 22 Vogelarten. Davon traten 8 Arten als Brutvögel auf; die sonstigen Arten wurden als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler (Mäusebussard) eingestuft. Bei allen der nachgewiesenen Arten handelt es sich um als ungefährdet und ubiquitär einzustufende Vogelarten 1. Die im Gebiet auftretende Arten Bluthänfling und Haussperling stellen Arten der Vorwarnliste dar. Sämtliche Arten sind als europäische Vogelarten besonders geschützt, darüber hinaus ist der als Durchzügler nachgewiesene Mäusebussard als streng geschützt eingestuft. Es überwiegen Arten mit Verbreitungsschwerpunkten in Siedlungen, Grünanlagen, Parkanlagen und in Wäldern. Tabelle: Qualitative Artenliste der nachgewiesenen Vogelarten: Nr. Deutsche Artnamen Wiss. Artnamen Hinweise/ Status Zuordnung zu Biotoptypen besonders geschützt streng geschützt 1. Amsel Turdus merula Brutvogel Gehölz, Gebüsch, vorgärten 2. Blaumeise Parus caeruleus Nahrungsgast Gehölz, Grünanlagen, Gärten 3. Bluthänfling Carduelis cannabina Nahrungsgast Gebüsch, Vorgärten V/V w V 4. Buchfink Fringilla coelebs Nahrungsgast Gehölz, Grünanlagen 5. Eichelhäher Garrulus glandarius Nahrungsgast Gehölz, Grünanlagen 6. Elster Pica pica Nahrungsgast Grünanlagen, Vorgärten 7. Fitis Phylloscopus trochilus Brutvogel Gehölz-, Bodenbrüter 8. Gartengrasmücke Sylvia borin Brutvogel Gebüsche, Gehölz 9. Gimpel Pyrrhula pyrrhula Nahrungsgast Gehölz 10. Grünfink Chloris chloris Nahrungsgast Gehölz, Gebüsch, Grünanlagen, Vorgärten 11. Haussperling Passer domesticus Nahrungsgast Gebäude V 12. Heckenbraunelle Prunella vulgaris Brutvogel Gebüsche, Gehölze 13. Kohlmeise Parus major Nahrungsgast Gehölz, Grünanlagen, Gärten 14. Mäusebussard Buteo buteo Durchzügler (Offenland) 15. Mönchsgrasmücke Sylvia atricapillla Brutvogel Gehölz, Gebüsch Fortsetzung nächste Seite RL BRD RL RLP 1 vgl. "Gruppen der ungefährdeten und ubiquitären Vogelarten zum Mustertext Artenschutz des LBM Rheinland-Pfalz
7 7 16. Rabenkrähe Corvus c. corone Nahrungsgast Gehölz, Grünanlagen, Vorgärten 17. Ringeltaube Columba palumbus Nahrungsgast Gehölz, Grünanlagen 18. Rotkehlchen Erithacus rubecula Brutvogel Gehölz, Gebüsch 19. Schwanzmeise Aegithalos caudatus Nahrungsgast Gehölz, Gebüsche 20. Türkentaube Streptopelia decaocto Nahrungsgast Gehölz, Gebüsch, Vorgärten 21. Zaunkönig Troglodytes troglodytes Brutvogel Gehölz 22. Zilpzalp Phylloscopus collybita Brutvogel Gehölz-, Bodenbrüter Erläuterungen: besonders/ streng geschützt: besonders bzw. streng geschützt i.s.d. 7 BNatSchG RL BRD Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet R Arten mit geografischer Restriktion V Art der Vorwarnliste RL RLP Rote Liste Rheinland-Pfalz 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Arten mitgeographischen Restriktionen V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär Quelle: Internetdienst ARTeFAKT
8 8 - Fledermäuse Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt etwa 15 Exemplare jagender Zwergfledermäuse nachgewiesen, wobei es sich teilweise um Erfassungen außerhalb des Plangebiets handelte und Mehrfacherfassungen möglich sind. Die Zwergfledermaus gilt als die meistverbreitete europäische Fledermausart. Quartiere der Art werden fast ausschließlich in bzw. an Gebäuden angelegt. Ausflüge an Gebäuden im näheren Umfeld konnten nicht festgestellt werden. Zudem wurde ein Exemplar des Großen Abendseglers als Jagdgast erfasst. Sämtliche Fledermausarten zählen zu den streng geschützten Arten und sind gemäß FFH- Richtlinie von gemeinschaftlichem Interesse. In Karte 1 sind die vorgefundenen Jagdhabitate der Fledermäuse verortet. Sie befinden sich im südlichen Abschnitt des Plangebiets und im Anschluss. Tabelle: Qualitative Artenliste der nachgewiesenen Fledermausarten: Nr Deutsche Artname Wiss. Artname Hinweise/ Status besonders geschützt streng geschützt FFH RL BRD RL RLP 1 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus insgesamt etwa 15 Exemplare jagend (Ausflüge an Gebäuden im näheren Umfeld konnten nicht festgestellt werden.) IV 3 2 Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 Exemplar jagend IV V 3 Erläuterungen: besonders/ streng geschützt: besonders bzw. streng geschützt i.s.d. 7 BNatSchG FFH: Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie RL BRD: Status gem. Rote Liste Deutschland (Quelle: Internetdienst ARTeFAKT) RL RLP: Status gem. Rote Liste Rheinland-Pfalz (Quelle: Internetdienst ARTeFAKT)
9 9 Planungsempfehlungen unter artenschutzrechtlichen Aspekten - Erhalt der wesentlichen Habitatfunktionen für lokal vorkommende Brutvögel und jagende Fledermäuse; Sicherung von Gehölzbeständen auf den rückwärtigen Grundstücksflächen gemäß Darstellung in Karte 2 - Erhalt von potentiellen Lebensstätten für Bewohner von Baumhöhlen, Rindenspalten an Bäumen hohen Baumalters. Sicherung der alten Baumbestände im Bereich der in Karte 2 gekennzeichneten Grundstücksflächen - zeitliche Befristung von Gehölzbeseitigungen: Beseitigung und Rückschnitt von Gehölzen sind ausschließlich außerhalb der Vogel-Brutsaison durchzuführen (zulässig in einem Zeitraum vom eines Jahres bis zum des Folgejahres). Bei Baumbestand mit Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse (z.b. Großer Abendsegler) gelten die folgenden Vorgaben: - Vermeidungsmaßnahmen bei etwaig fledermausquartierrelevanten Bäumen: Die von einer Fällung betroffenen Bäume ab 20 cm Brusthöhendurchmesser sind während der laubfreien Zeit durch einen fachkundigen Biologen auf Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse (Baumhöhlen, Stammrisse, Spalten usw.) zu untersuchen. Bäume mit Quartiermöglichkeiten dürfen ausschließlich im Zeitraum vom bis eines Jahres (nach der Sommerquartiersnutzung und vor dem Winterschlaf) beseitigt werden. - Schaffung von Nist- bzw. Quartiermöglichkeiten; Anbringen von künstlichen Nisthilfen für Vögel und künstlichen Fledermaus-Quartieren für die lokal vorkommende Brutvogel- und Fledermausfauna als Ausgleich für in Anspruch genommene Gehölzstrukturen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme; Durchführung bereits vor den Rodungsarbeiten) Artenschutzrechtliche Einschätzung Artenschutzrechtliche Aspekte stehen der Verwirklichung der Bauleitplanung nicht grundsätzlich gegenüber: Bei den nachgewiesenen 22 Vogelarten handelt es sich um als ungefährdet und ubiquitär einzustufende Vogelarten mit Verbreitungsschwerpunkten in Siedlungen, Grünanlagen und in Wäldern, wobei 8 Arten als Brutvögel auftraten. Der Komplex aus stark verbuschten Grünlandbrachen, Feldgehölz aus einheimischen Baumarten und Streuobstbrache bietet diesen Vögeln gute Habitatbedingungen, es sind aber (bei Berücksichtigung der o.a. Vorgaben) keine essentiell bedeutsamen Lebensraumstrukturen betroffen, Tötungen können vermieden werden.
10 10 Hinsichtlich der Fledermausfauna wurden, abgesehen von einem jagenden Exemplar des Großen Abendseglers, ausschließlich jagende Exemplare der insbesondere in Siedlungsbereichen relativ weit verbreiteten Zwergfledermaus erfasst. Das Plangebiet und sein Umfeld, insbesondere die südlich anschließende Gehölzstrukturen/- ränder, bieten offensichtlich gute Voraussetzungen als Nahrungshabitat (Insektenangebot) für Fledermäuse. Im räumlichen Umfeld sowie im Plangebiet (im Bereich der zu sichernden Gehölzstrukturen/ Gehölzränder, in neu entstehenden Gartenflächen) werden jedoch auch zukünftig zahlreiche Nahrungsangebote vorhanden sein. Quartiere der fast ausschließlich erfassten Zwergfledermaus befinden sich fast ausschließlich in bzw. an Gebäuden, also außerhalb des Plangebiets. Ausflüge konnten bei Gebäuden im näheren Umfeld des Plangebiets nicht festgestellt werden. Quartiere für Fledermäuse wurden nicht nachgewiesen, vereinzelt bieten aber alte Bäume in den Randbereichen des Gebiets entsprechendes Potential für höhlenbewohnende Arten (z.b. Großer Abendsegler). Bei Berücksichtigung der aufgeführten Maßnahmen können aber Beseitigungen essentieller Lebensraumstrukturen und etwaige Tötungen vermieden werden. Sofern o.a. Maßnahmen berücksichtigt werden, ist nicht mit den Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu rechnen.
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