ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG

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1 ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG ZUM BEBAUUNGSPLAN BAHNHOFSTRASSE BIBRI NEUER BAUHOF, TEILÄNDERUNG 3 IN LAUPHEIM Stand:

2 LANDKREIS BIBERACH STADT LAUPHEIM ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG Zum Bebauungsplan BAHNHOFSTRASSE BIBRI NEUER BAUHOF, TEILÄNDERUNG 3 IN LAUPHEIM AUFTRAGGEBER: Stadt Laupheim Baudezernat - Stadtplanung Postfach Laupheim BEARBEITUNG: Karin Schmid Dipl. Ing. Landespflege (FH) Panoramaweg Mittelbiberach Tel.: Mobil: schmid@luf-plan.de aufgestellt: Karin Schmid

3 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. EINLEITUNG Allgemeines Rechtliche Grundlage Ziele des Umweltschutzes 3 2. BESCHREIBUNG DES BESTANDES Vegetationsstrukturen Faunistische Erfassung 5 3. BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZFACHLICHER SICHT 8 4. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 10

4 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof, Teiländerung EINLEITUNG 1.1 Aufgabenstellung Aktuell beabsichtigt der Heimatfestverein die Errichtung einer weiteren Lagerhalle. Um günstige Betriebsabläufe zu garantieren, soll sie mit geringem Abstand zu den bestehenden Hallen erstellt werden. In der bevorzugten Fläche ist jedoch eine Verkehrsfläche festgesetzt. Um dem Heimatfestverein den Bau der Halle zügig zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan nun in einem Teilbereich geändert. Da die Erschließungsstruktur zwar verschoben wird, aber erhalten bleibt, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit wird dieser Bereich im Sinne des 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung geändert. Quelle: Stadt Laupheim 2017: Begründung zum Bebauungsplan Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens bedarf es keines Umweltberichtes, es wird eine artenschutzrechtlichen Einschätzung gemäß 44 BNatSchG erstellt. Das Plangebiet wird auf das Vorkommen besonders geschützter oder streng geschützter Arten untersucht. Grundlage der Planung ist der Bebauungsplan Bahnhofstraße-Bibri-Neuer Bauhof, Änderung 2 (Rechtskraft ). Quelle: Stadt Laupheim 2009: zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan

5 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 2 Die Zielsetzung der Teiländerung des Bebauungsplans besteht in der Nutzbarmachung einer Fläche für die Bebauung mit einer weiteren Halle für den Heimatfestverein. Das Baufenster im gültigen Bebauungsplan und die Führung der Verkehrsflächen lassen die Planung allerdings nicht zu. Durch die Änderung der Form des Baufensters werden die Möglichkeiten einer Bebauung variabler, wobei die Fläche des Baufensters gleich bleibt. Die Grünflächen wurden ebenfalls ein wenig verändert, bleiben aber ebenfalls flächengleich. Die Verkehrsfläche wird durch die Verlegung der Straße reduziert und der Abstand zwischen den Baufenstern wird dadurch verkleinert. Die geplante Halle kann somit näher am Bestand errichtet werden, wodurch kürzere Wege hergestellt werden. Da die Verkehrsfläche bisher noch nicht hergestellt wurde, wird lediglich planerische Veränderung vorgenommen. Die geplante Ringerschließung des Gebiets bleibt dabei erhalten, sodass dieser Grundzug der Planung nicht verändert, sondern lediglich verlegt wird. Für das Plangebiet wird wie bisher ein sonstiges Sondergebiet festgesetzt (GRZ 0,4). Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch Baugrenzen. Das Baufenster weist im Gegensatz zum gültigen Bebauungsplan nun keine U-Form mehr auf, sodass die Gebäudeform fleibel innerhalb des rechteckigen Baufensters gestaltet werden kann. Quelle: Stadt Laupheim 2017: Begründung zum Bebauungsplan Quelle: Stadt Laupheim 2017: zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan

6 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung Rechtliche Grundlagen 44 BNatSchG, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten Verbotstatbestände (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. (Zugriffsverbote). 1.3 Ziele des Umweltschutzes Gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatSchG) Im Plangebiet und im näheren Umfeld befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. 2. BESCHREIBUNG DES BESTANDES 2.1 Vegetationsstrukturen Das Untersuchungsgebiet liegt im Westen der Stadt Laupheim, südlich der Bahnlinie, östlich der B 30, und westlich der Rottum. Die Fläche des gesamten Bebauungsplangebietes ist bereits zu großen Teilen bebaut. Neben der Feuerwehr und dem Bauhof befinden sich vor Ort bereits auch Wohnhäuser und eine Hofstelle. Die Fläche, die im aktuellen Verfahren für die Nutzung einer Halle für den Heimatfestverein angepasst wird, dient aktuell der Landwirtschaft. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Naturraum Flachland der unteren Riß. Die potentielle natürliche Vegetation stellt dabei einen Traubenkirschen-Erlen-Eschen Auwald.

7 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 4 Im heutigen Vegetationsbild des Untersuchungsgebietes treten Wälder weitgehend zurück. An ihre Stelle sind, abgesehen von den Siedlungsstrukturen der Stadt Laupheim, überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (Acker, Grünland) getreten. Aufgrund der anthropogenen Nutzung des Gebietes sind geeignete Lebensräume für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt nur noch kleinräumig vorhanden. Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete oder besonders geschützte Biotope ( 32 LNatSchG, 30 LWG). Das Plangebiet setzt sich wie folgt zusammen: Der überwiegende Teil des zu überplanenden Gebietes ist intensiv genutztes Ackerland (dieses Jahr mit Sonnenblumen eingesät). Nordwestlich des Plangebietes bildet eine Gehölzgruppe (aus Ahorn, Esche, Hartriegel und Holler) die Abgrenzung zur B 30 und zur Bahntrasse. Die Bahntrasse im Norden ist eher licht mit Gehölzen (Feldahorn, Hartriegel, Weide, Holler, Weißdorn) bestanden. Ein Großteil der Böschung südlich der Bahngleise ist mit einer dichten Brennnessel- und randlicher Hochstaudenflur bewachsen.

8 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 5 Den Übergang von bestehender Bebauung und Ackerfläche bildet im Westen eine Baumreihe aus Spitzahorn, Walnuss und zwei Platanen. Die Bäume haben einen Stammdurchmesser von cm und sind in einem guten Vitalitätszustand. Nördlich der Baumreihe sind zwei bestehende Garagen, östlich schließt ein Lagerplatz an. Die Zuwege sind bisher lediglich wassergebunden ausgebaut. 2.2 Faunistische Einschätzung Im Plangebiet wurde am (Karin Schmid) und (Klaus Bommer) je eine Begehung hinsichtlich der (potentiellen) Vorkommen von Brutvögeln und weiteren planungsrelevanten Arten vorgenommen. Fledermäuse: Das weitere Umfeld mit den Gebäuden, Hallen, die Bahnbrücke über die Rottum und Gehölzbestände, bieten durchaus Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse. Das eigentliche Plangebiet mit seiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist lediglich als potentielles Jagd- und Nahrungshabitat zu nennen. Da keine Gebäude oder alten Gehölzbestände entfernt werden, können somit Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Amphibien: Es befinden sich keine Gräben oder andere temporäre Gewässer auf der Fläche oder in näherer Umgebung womit ein Vorkommen von Amphibien ausgeschlossen werden kann. Schmetterlinge: Aufgrund der vorhandenen Strukturen (landwirtschaftlich genutztes Ackerland mit angrenzenden Feldgehölzen) sind Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten nicht zu erwarten. Vögel: Durch die im Westen angrenzende B30 und die nördlich gelegene Eisenbahntrasse ist der Bereich als vorbelastet einzustufen. Mit dem Vorhandensein störungsempfindlicher Arten ist hier nicht zu rechnen. Das eigentliche Plangebiet wird derzeit ackerbaulich genutzt und wurde dieses Jahr mit Sonnenblumen eingesät. Auf dem Acker brüten definitiv keine Vögel, er dient lediglich einigen Arten als Nahrungsrevier. Auch die bestehenden Hallen auf der Ostseite bieten Brutvögeln keine oder kaum Nistmöglichkeiten.

9 bes. gesch. str. gesch. EG-VO FFH Anh. IV Art.1 VS-RL BArtSchV RL BW Brutvogel Nahrungsgast Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 6 Folgende Arten konnten nachgewiesen werden: Schutzstatus BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Nr. Art Deutscher Name Anmerkung 1 Carduelis cannabina Bluthänfling b 2 potentieller Brutvogel, mehrere Ind. Überfliegend, ein singendes Männchen 2 Carduelis carduelis Stieglitz b * potentieller Brutvogel, mehrere Ind. 3 Carduelis chloris Grünfink b * mindestens 2 BP in den randlichen Gehölzen 4 Columba palumbus Ringeltaube b * einzelne Ind. wiederholt überfliegend, keine Anzeichen für BP 5 Corvus corone Rabenkrähe b * mehrmals bis 4 adulte Ind., aber kein Nest gefunden; pot. Brutvogel 6 Dendrocopos major Buntspecht b * potentieller Brutvogel im westlichen Bereich außerhalb UG 7 Emberiza citrinella Goldammer b V Brutvogel, je ein Paar im Südwesten und Osten Brutvogel; ein singendes Ind. in 8 Fringilla coelebs Buchfink b * den westlichen Gehölzen außerhalb UG bis zu 7 Ind. niedrig über Sonnenblumen-Acker 9 Hirundo rustica Rauchschwalbe b 3 bei der Nahrungs- suche, kein Brutvogel Brutvogel in den Randbereichen; 10 Parus major Kohlmeise b * BP mit 4 flüggen Jungvögeln nahrungssuchend entlang der Bahnlinie Brutvogel in den Randbereichen 11 Passer domesticus Haussperling b V (Wohnhäusern), zur Nahrungssuche im UG Brutvogel in den Randbereichen 12 Passer montanus Feldsperling b V (Wohnhäusern), zur Nahrungssuche im UG 13 Brutvogel an den Gebäuden im Phoenicurus Hausrotschwanz b * Südwesten und den Hallen im ochruros Osten 14 Brutvogel; ein singendes Ind. in Phylloscopus Zilpzalp b * den südwestlichen Gehölzen collybita außerhalb UG Brutvogel; ein singendes Ind. in 15 Prunella modularis Heckenbraunelle b * den südwestlichen Gehölzen außerhalb UG 16 1 BP im südwestlichen Bereich Streptopelia Türkentaube b * außerhalb UG + 2 Ind. Nahrungssuchend im Osten decaocto 17 Sturnus vulgaris Star b * wiederholt überfliegend, keine Anzeichen für Brutvogel im UG Brutvogel; ein singendes Ind. in 18 Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke b * den südwestlichen Gehölzen außerhalb UG 19 Troglodytes Brutvogel; einmal kurzer Gesang Zaunkönig b * troglodytes an der Bahnlinie 20 Turdus merula Amsel b * je 1 BP im Westen und Osten Legende zu Tabelle 1: siehe Anhang Lediglich die randlichen Gehölze entlang der Bahnlinie, Gehölzgruppen zwischen den bestehenden Hallen und insbesondere das südlich gelegene Gartengrundstück der Tierarzt-Prais, bergen einige Standard-Arten. So konnten in diesen Bereichen Brutvorkommen folgender Arten nachgewiesen werden: Amsel, Türkentaube, Kohlmeise, Zaunkönig, Hausrotschwanz, Hecken-braunelle, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Haussperling, Feldsperling, Buchfink, Grünfink und Goldammer.

10 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 7 Als Potentieller Brutvogel kann noch Stieglitz und Bluthänfling genannt werden, der jedoch nur überfliegend beobachtet werden konnte, sowie ein Buntspecht, der mehrmals im südwestlichen Bereich gesichtet wurde. Buntspechte streifen nach der Brutzeit auch weit umher, sodass dieses Eemplar nicht von dort stammen muss. Die Planung sieht keine Eingriffe in die Gehölzbestände vor, vorhandene und potentielle Bruthabitate werden nicht zerstört oder beeinträchtigt. Somit ist mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der dort nachgewiesenen Brutvogelarten nicht auszugehen. Reptilien: Als erotherme Art lebt die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) in sonneneponierten Habitaten, vor allem an Südhängen von Bahndämmen, Grabenrändern, Feldrainen und auf Ödland. Sie besiedelt ein breites Biotopspektrum von strukturreichen Flächen (Gebüsch-Offenland-Mosaik). Geeignete Lebensräume sind wärmebegünstigt, bieten aber gleichzeitig Schutz vor zu hohen Temperaturen. Die Habitate müssen im Jahresverlauf ein Mosaik unterschiedlichster Strukturen aufweisen, um im Jahresverlauf geeignete Eiablageplätze, Möglichkeiten zur Thermoregulation, Vorkommen von Beutetieren, Deckungsmöglichkeiten und trockene und gut isolierte Winterquartiere zu gewährleisten. Das Vorhandensein besonnter Eiablageplätze mit grabbarem Boden bzw. Sand, ist einer der Schlüsselfaktoren für die Habitatqualität. Ein Vorkommen im eigentlichen Plangebiet auf der Ackerfläche ist sehr unwahrscheinlich. Auf der nördlich angrenzenden Bahnböschung und dem nordöstlichen Lagerplatz ist ein Vorkommen jedoch nicht völlig auszuschließen Bei den Begehungen konnten jedoch keine Individuen nachgewiesen werden. Da sich die Bereiche des potentiellen Vorkommens der Zauneidechse in den Randbereichen, außerhalb des Eingriffsbereiches befinden, ist somit nicht von Lebensraumverlusten auszugehen. Eine Tötung von Individuen der Zauneidechse oder die Zerstörung von Gelegen/Eiern sind somit nicht zu erwarten. Eine erhebliche baubedingte Störung von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase ist durch die Umsetzung des B-Planes nicht zu erwarten, wenn folgende Schutzmaßnahmen eingehalten werden: Absperrung der Bahnböschung; Keine Befahrung der Böschung; Keine Lagerung von Baumaterial im Böschungsbereich. Bei einem tatsächlichen Vorkommen der Zauneidechse im Böschungsbereich der Bahnlinie, ist somit von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht auszugehen.

11 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZ- FACHLICHER SICHT Die Zielsetzung der Teiländerung des Bebauungsplans besteht in der Nutzbarmachung einer Fläche für die Bebauung mit einer weiteren Halle für den Heimatfestverein. Das Baufenster im gültigen Bebauungsplan und die Führung der Verkehrsflächen lassen die Planung allerdings nicht zu. Durch die Änderung der Form des Baufensters werden die Möglichkeiten einer Bebauung variabler, wobei die Fläche des Baufensters gleich bleibt. Die Grünflächen wurden ebenfalls ein wenig verändert, bleiben aber ebenfalls flächengleich. Die Verkehrsfläche wird durch die Verlegung der Straße reduziert und der Abstand zwischen den Baufenstern wird dadurch verkleinert. Die geplante Halle kann somit näher am Bestand errichtet werden, wodurch kürzere Wege hergestellt werden. Da die Verkehrsfläche bisher noch nicht hergestellt wurde, wird lediglich planerische Veränderung vorgenommen. Die geplante Ringerschließung des Gebiets bleibt dabei erhalten, sodass dieser Grundzug der Planung nicht verändert, sondern lediglich verlegt wird. Quelle Stadt Laupheim (2017): Begründung zum Bebauungsplan Aus naturschutzfachlicher Sicht besitzt das eigentliche Plangebiet (Ackerland) derzeit nur eine untergeordnete Bedeutung. Zudem handelt es sich um einen vorbelasteten Bereich. Durch die Nähe der B30 im Westen und der Eisenbahnlinie im Norden kommt es zu beträchtlichen Lärmimmissionen, sodass ein Vorkommen störungsempfindlicher Arten bereits ausgeschlossen werden kann. Die Ackerfläche des Plangebietes stellt kein Brutgebiet für Vogelarten dar, dient jedoch mehreren Vogelarten je nach Jahreszeit als Nahrungsrevier. Auch die bestehenden Hallen auf der Ostseite bieten Brutvögeln keine oder kaum Nistmöglichkeiten. Lediglich in den randlichen Gehölze entlang der Bahnlinie, Gehölzgruppen zwischen den bestehenden Hallen und insbesondere das südlich gelegene Gartengrundstück der Tierarzt-Prais, kommen einige Standard-Arten vor. Es erfolgt kein Eingriff in die Gehölzbestände, erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die Baumaßnahmen somit nicht zu erwarten. Aufgrund der vorhandenen Bahnlinie kann im Böschungsbereich mit angrenzendem Lagerplatz ein Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) nicht generell ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen im eigentlichen Plangebiet (auf der Ackerfläche) ist sehr unwahrscheinlich. Die Bereiche des potentiellen Vorkommens der Zauneidechse beschränken sich auf die nördlichen Randbereiche, die sich außerhalb des Eingriffsbereiches befinden. Die Bereiche bleiben im jetzigen Zustand erhalten, es kommt somit zu keinem Verlust der Habitatstrukturen.

12 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 9 Bei einem tatsächlichen Vorkommen der Zauneidechse im Böschungsbereich der Bahnlinie, ist somit unter Einhaltung der nachfolgend genannten Schutzmaßnahmen von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht auszugehen. Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu beachten: Absperrung der Bahnböschung während der Baumaßnahme zur Vermeidung von Befahrung oder Lagerung von Baumaterial im Böschungsbereich. Um eine zusätzliche Belastung der angrenzenden Flächen auszuschließen, sind die Auswirkungen der Bautätigkeit soweit wie möglich auf den eigentlichen Eingriffsraum zu konzentrieren. Um Einzelbäume innerhalb der bauzeitlich beanspruchten Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN vor Bodenverdichtung im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt (Baumreihe westlich der bestehenden Halle). Gehölzrückschnitte (falls erforderlich) erfolgen gemäß 39 (5) BNatSchG im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Durch das Vorhaben sind damit aus naturschutzfachlicher Sicht insgesamt nur mäßige Eingriffswirkungen zu erwarten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch den Bebauungsplan Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof, Teiländerung 3 in Laupheim, unter Berücksichtigung der landschaftspflegerischen Maßnahmen, artenschutzrechtliche Verbote gemäß 44 BNatSchG nicht zu verzeichnen sind, und somit insgesamt keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.

13 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS BEAMAN M., MADGE, S. (2007): Handbuch der Vogelbestimmung.- Verlag BLANKE, INA (2010): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten, Laurenti Verlag BOMMER, KLAUS (2017) Vogelkundliche Erfassung HÖLZINGER, J. MAHLER, U. (2001): Die Vögel Baden Württembergs, Nicht Singvögel 3.- Verlag Eugen Ulmer. Suttgart. HÖLZINGER, J., P. BERTHOLD, C. KÖNIG & U. MAHLER (1996): Die in Baden-Württemberg gefährdeten Vogelarten. Rote Liste (4. Fassung. Stand ).- Orn.Jh.Bad.-Württ.9: LAUFER, FRITZ & SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden Württembergs.-Ulmer Verlag Stuttgart. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2004): Checkliste zur Durchführung von FFH-Verfahren in Baden Württemberg.- Bochum. LUBW (2017) Kartenservice: Alle Schutzgebiete MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM BADEN WÜRTTEMBERG (2003): Natura 2000 in Baden Württemberg.- Stuttgart. STADT LAUPHEIM (2017): Begründung und zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan

14 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 11 Legende zur Tabelle 1: Schutzstatus nach BNatSchG Schutzstatus laut Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]) b besonders geschützte Art nach BNatSchG s streng geschützte Art nach BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Hier werden die Richtlinien und Verordnungen, aus denen sich ein Schutzstatus nach BNatSchG ergibt, aufgeführt. EG-VO Verordnung (EG) Nr. 318/2008 vom 31. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Eemplaren wild lebender Tier- und Pflan zenarten durch Überwachung des Handels. A in Anhang A der zuvor genannten Verordnung aufgeführt B in Anhang B der zuvor genannten Verordnung aufgeführt FFH Anh. IV Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. [zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006] CONSLEG 1992L0043 EN IV in Anhang IV der zuvor genannten Richtlinie aufgeführt Art.1 VS-RL Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. in Europa natürlich vorkommende Vogelart im Sinne des Artikel 1 der zuvor genannten Richtlinie BArtSchV Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2005 b in Anlage 1 Spalte 2 der zuvor genannten Verordnung aufgeführt (besonders geschützte Art) s in Anlage 1 Spalte 3 der zuvor genannten Verordnung aufgeführt (streng geschützte Art) RL BW Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Prais, Artenschutz 11. Hölzinger, J., Bauer, H.-G., Berthold, P., Boschert, M. & Mahler, U. (2007): 3 gefährdet V Arten der Vorwarnlisten Bauer, H.-G., M. Boschert, M. I. Förschler, J. Hölzinger, M. Kramer & U. Mahler (2016): Rote Liste und Kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung. Stand Naturschutz-Prais Artenschutz 11. Kategorien der 0 Ausgestorben oder verschollen Roten Liste 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet R Etrem selten, geographische Restriktion Außerhalb der V Vorwarnliste (Kriterien für Gefährdungskategorie der RL noch nicht erfüllt) eigentlichen Roten * Ungefährdet Liste Nicht bewertet

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