ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
|
|
- Lukas Lang
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG ZUM BEBAUUNGSPLAN BAHNHOFSTRASSE BIBRI NEUER BAUHOF, TEILÄNDERUNG 3 IN LAUPHEIM Stand:
2 LANDKREIS BIBERACH STADT LAUPHEIM ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG Zum Bebauungsplan BAHNHOFSTRASSE BIBRI NEUER BAUHOF, TEILÄNDERUNG 3 IN LAUPHEIM AUFTRAGGEBER: Stadt Laupheim Baudezernat - Stadtplanung Postfach Laupheim BEARBEITUNG: Karin Schmid Dipl. Ing. Landespflege (FH) Panoramaweg Mittelbiberach Tel.: Mobil: schmid@luf-plan.de aufgestellt: Karin Schmid
3 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. EINLEITUNG Allgemeines Rechtliche Grundlage Ziele des Umweltschutzes 3 2. BESCHREIBUNG DES BESTANDES Vegetationsstrukturen Faunistische Erfassung 5 3. BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZFACHLICHER SICHT 8 4. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 10
4 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof, Teiländerung EINLEITUNG 1.1 Aufgabenstellung Aktuell beabsichtigt der Heimatfestverein die Errichtung einer weiteren Lagerhalle. Um günstige Betriebsabläufe zu garantieren, soll sie mit geringem Abstand zu den bestehenden Hallen erstellt werden. In der bevorzugten Fläche ist jedoch eine Verkehrsfläche festgesetzt. Um dem Heimatfestverein den Bau der Halle zügig zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan nun in einem Teilbereich geändert. Da die Erschließungsstruktur zwar verschoben wird, aber erhalten bleibt, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit wird dieser Bereich im Sinne des 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung geändert. Quelle: Stadt Laupheim 2017: Begründung zum Bebauungsplan Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens bedarf es keines Umweltberichtes, es wird eine artenschutzrechtlichen Einschätzung gemäß 44 BNatSchG erstellt. Das Plangebiet wird auf das Vorkommen besonders geschützter oder streng geschützter Arten untersucht. Grundlage der Planung ist der Bebauungsplan Bahnhofstraße-Bibri-Neuer Bauhof, Änderung 2 (Rechtskraft ). Quelle: Stadt Laupheim 2009: zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan
5 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 2 Die Zielsetzung der Teiländerung des Bebauungsplans besteht in der Nutzbarmachung einer Fläche für die Bebauung mit einer weiteren Halle für den Heimatfestverein. Das Baufenster im gültigen Bebauungsplan und die Führung der Verkehrsflächen lassen die Planung allerdings nicht zu. Durch die Änderung der Form des Baufensters werden die Möglichkeiten einer Bebauung variabler, wobei die Fläche des Baufensters gleich bleibt. Die Grünflächen wurden ebenfalls ein wenig verändert, bleiben aber ebenfalls flächengleich. Die Verkehrsfläche wird durch die Verlegung der Straße reduziert und der Abstand zwischen den Baufenstern wird dadurch verkleinert. Die geplante Halle kann somit näher am Bestand errichtet werden, wodurch kürzere Wege hergestellt werden. Da die Verkehrsfläche bisher noch nicht hergestellt wurde, wird lediglich planerische Veränderung vorgenommen. Die geplante Ringerschließung des Gebiets bleibt dabei erhalten, sodass dieser Grundzug der Planung nicht verändert, sondern lediglich verlegt wird. Für das Plangebiet wird wie bisher ein sonstiges Sondergebiet festgesetzt (GRZ 0,4). Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch Baugrenzen. Das Baufenster weist im Gegensatz zum gültigen Bebauungsplan nun keine U-Form mehr auf, sodass die Gebäudeform fleibel innerhalb des rechteckigen Baufensters gestaltet werden kann. Quelle: Stadt Laupheim 2017: Begründung zum Bebauungsplan Quelle: Stadt Laupheim 2017: zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan
6 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung Rechtliche Grundlagen 44 BNatSchG, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten Verbotstatbestände (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. (Zugriffsverbote). 1.3 Ziele des Umweltschutzes Gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatSchG) Im Plangebiet und im näheren Umfeld befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. 2. BESCHREIBUNG DES BESTANDES 2.1 Vegetationsstrukturen Das Untersuchungsgebiet liegt im Westen der Stadt Laupheim, südlich der Bahnlinie, östlich der B 30, und westlich der Rottum. Die Fläche des gesamten Bebauungsplangebietes ist bereits zu großen Teilen bebaut. Neben der Feuerwehr und dem Bauhof befinden sich vor Ort bereits auch Wohnhäuser und eine Hofstelle. Die Fläche, die im aktuellen Verfahren für die Nutzung einer Halle für den Heimatfestverein angepasst wird, dient aktuell der Landwirtschaft. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Naturraum Flachland der unteren Riß. Die potentielle natürliche Vegetation stellt dabei einen Traubenkirschen-Erlen-Eschen Auwald.
7 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 4 Im heutigen Vegetationsbild des Untersuchungsgebietes treten Wälder weitgehend zurück. An ihre Stelle sind, abgesehen von den Siedlungsstrukturen der Stadt Laupheim, überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (Acker, Grünland) getreten. Aufgrund der anthropogenen Nutzung des Gebietes sind geeignete Lebensräume für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt nur noch kleinräumig vorhanden. Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete oder besonders geschützte Biotope ( 32 LNatSchG, 30 LWG). Das Plangebiet setzt sich wie folgt zusammen: Der überwiegende Teil des zu überplanenden Gebietes ist intensiv genutztes Ackerland (dieses Jahr mit Sonnenblumen eingesät). Nordwestlich des Plangebietes bildet eine Gehölzgruppe (aus Ahorn, Esche, Hartriegel und Holler) die Abgrenzung zur B 30 und zur Bahntrasse. Die Bahntrasse im Norden ist eher licht mit Gehölzen (Feldahorn, Hartriegel, Weide, Holler, Weißdorn) bestanden. Ein Großteil der Böschung südlich der Bahngleise ist mit einer dichten Brennnessel- und randlicher Hochstaudenflur bewachsen.
8 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 5 Den Übergang von bestehender Bebauung und Ackerfläche bildet im Westen eine Baumreihe aus Spitzahorn, Walnuss und zwei Platanen. Die Bäume haben einen Stammdurchmesser von cm und sind in einem guten Vitalitätszustand. Nördlich der Baumreihe sind zwei bestehende Garagen, östlich schließt ein Lagerplatz an. Die Zuwege sind bisher lediglich wassergebunden ausgebaut. 2.2 Faunistische Einschätzung Im Plangebiet wurde am (Karin Schmid) und (Klaus Bommer) je eine Begehung hinsichtlich der (potentiellen) Vorkommen von Brutvögeln und weiteren planungsrelevanten Arten vorgenommen. Fledermäuse: Das weitere Umfeld mit den Gebäuden, Hallen, die Bahnbrücke über die Rottum und Gehölzbestände, bieten durchaus Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse. Das eigentliche Plangebiet mit seiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist lediglich als potentielles Jagd- und Nahrungshabitat zu nennen. Da keine Gebäude oder alten Gehölzbestände entfernt werden, können somit Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Amphibien: Es befinden sich keine Gräben oder andere temporäre Gewässer auf der Fläche oder in näherer Umgebung womit ein Vorkommen von Amphibien ausgeschlossen werden kann. Schmetterlinge: Aufgrund der vorhandenen Strukturen (landwirtschaftlich genutztes Ackerland mit angrenzenden Feldgehölzen) sind Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten nicht zu erwarten. Vögel: Durch die im Westen angrenzende B30 und die nördlich gelegene Eisenbahntrasse ist der Bereich als vorbelastet einzustufen. Mit dem Vorhandensein störungsempfindlicher Arten ist hier nicht zu rechnen. Das eigentliche Plangebiet wird derzeit ackerbaulich genutzt und wurde dieses Jahr mit Sonnenblumen eingesät. Auf dem Acker brüten definitiv keine Vögel, er dient lediglich einigen Arten als Nahrungsrevier. Auch die bestehenden Hallen auf der Ostseite bieten Brutvögeln keine oder kaum Nistmöglichkeiten.
9 bes. gesch. str. gesch. EG-VO FFH Anh. IV Art.1 VS-RL BArtSchV RL BW Brutvogel Nahrungsgast Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 6 Folgende Arten konnten nachgewiesen werden: Schutzstatus BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Nr. Art Deutscher Name Anmerkung 1 Carduelis cannabina Bluthänfling b 2 potentieller Brutvogel, mehrere Ind. Überfliegend, ein singendes Männchen 2 Carduelis carduelis Stieglitz b * potentieller Brutvogel, mehrere Ind. 3 Carduelis chloris Grünfink b * mindestens 2 BP in den randlichen Gehölzen 4 Columba palumbus Ringeltaube b * einzelne Ind. wiederholt überfliegend, keine Anzeichen für BP 5 Corvus corone Rabenkrähe b * mehrmals bis 4 adulte Ind., aber kein Nest gefunden; pot. Brutvogel 6 Dendrocopos major Buntspecht b * potentieller Brutvogel im westlichen Bereich außerhalb UG 7 Emberiza citrinella Goldammer b V Brutvogel, je ein Paar im Südwesten und Osten Brutvogel; ein singendes Ind. in 8 Fringilla coelebs Buchfink b * den westlichen Gehölzen außerhalb UG bis zu 7 Ind. niedrig über Sonnenblumen-Acker 9 Hirundo rustica Rauchschwalbe b 3 bei der Nahrungs- suche, kein Brutvogel Brutvogel in den Randbereichen; 10 Parus major Kohlmeise b * BP mit 4 flüggen Jungvögeln nahrungssuchend entlang der Bahnlinie Brutvogel in den Randbereichen 11 Passer domesticus Haussperling b V (Wohnhäusern), zur Nahrungssuche im UG Brutvogel in den Randbereichen 12 Passer montanus Feldsperling b V (Wohnhäusern), zur Nahrungssuche im UG 13 Brutvogel an den Gebäuden im Phoenicurus Hausrotschwanz b * Südwesten und den Hallen im ochruros Osten 14 Brutvogel; ein singendes Ind. in Phylloscopus Zilpzalp b * den südwestlichen Gehölzen collybita außerhalb UG Brutvogel; ein singendes Ind. in 15 Prunella modularis Heckenbraunelle b * den südwestlichen Gehölzen außerhalb UG 16 1 BP im südwestlichen Bereich Streptopelia Türkentaube b * außerhalb UG + 2 Ind. Nahrungssuchend im Osten decaocto 17 Sturnus vulgaris Star b * wiederholt überfliegend, keine Anzeichen für Brutvogel im UG Brutvogel; ein singendes Ind. in 18 Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke b * den südwestlichen Gehölzen außerhalb UG 19 Troglodytes Brutvogel; einmal kurzer Gesang Zaunkönig b * troglodytes an der Bahnlinie 20 Turdus merula Amsel b * je 1 BP im Westen und Osten Legende zu Tabelle 1: siehe Anhang Lediglich die randlichen Gehölze entlang der Bahnlinie, Gehölzgruppen zwischen den bestehenden Hallen und insbesondere das südlich gelegene Gartengrundstück der Tierarzt-Prais, bergen einige Standard-Arten. So konnten in diesen Bereichen Brutvorkommen folgender Arten nachgewiesen werden: Amsel, Türkentaube, Kohlmeise, Zaunkönig, Hausrotschwanz, Hecken-braunelle, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Haussperling, Feldsperling, Buchfink, Grünfink und Goldammer.
10 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 7 Als Potentieller Brutvogel kann noch Stieglitz und Bluthänfling genannt werden, der jedoch nur überfliegend beobachtet werden konnte, sowie ein Buntspecht, der mehrmals im südwestlichen Bereich gesichtet wurde. Buntspechte streifen nach der Brutzeit auch weit umher, sodass dieses Eemplar nicht von dort stammen muss. Die Planung sieht keine Eingriffe in die Gehölzbestände vor, vorhandene und potentielle Bruthabitate werden nicht zerstört oder beeinträchtigt. Somit ist mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der dort nachgewiesenen Brutvogelarten nicht auszugehen. Reptilien: Als erotherme Art lebt die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) in sonneneponierten Habitaten, vor allem an Südhängen von Bahndämmen, Grabenrändern, Feldrainen und auf Ödland. Sie besiedelt ein breites Biotopspektrum von strukturreichen Flächen (Gebüsch-Offenland-Mosaik). Geeignete Lebensräume sind wärmebegünstigt, bieten aber gleichzeitig Schutz vor zu hohen Temperaturen. Die Habitate müssen im Jahresverlauf ein Mosaik unterschiedlichster Strukturen aufweisen, um im Jahresverlauf geeignete Eiablageplätze, Möglichkeiten zur Thermoregulation, Vorkommen von Beutetieren, Deckungsmöglichkeiten und trockene und gut isolierte Winterquartiere zu gewährleisten. Das Vorhandensein besonnter Eiablageplätze mit grabbarem Boden bzw. Sand, ist einer der Schlüsselfaktoren für die Habitatqualität. Ein Vorkommen im eigentlichen Plangebiet auf der Ackerfläche ist sehr unwahrscheinlich. Auf der nördlich angrenzenden Bahnböschung und dem nordöstlichen Lagerplatz ist ein Vorkommen jedoch nicht völlig auszuschließen Bei den Begehungen konnten jedoch keine Individuen nachgewiesen werden. Da sich die Bereiche des potentiellen Vorkommens der Zauneidechse in den Randbereichen, außerhalb des Eingriffsbereiches befinden, ist somit nicht von Lebensraumverlusten auszugehen. Eine Tötung von Individuen der Zauneidechse oder die Zerstörung von Gelegen/Eiern sind somit nicht zu erwarten. Eine erhebliche baubedingte Störung von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase ist durch die Umsetzung des B-Planes nicht zu erwarten, wenn folgende Schutzmaßnahmen eingehalten werden: Absperrung der Bahnböschung; Keine Befahrung der Böschung; Keine Lagerung von Baumaterial im Böschungsbereich. Bei einem tatsächlichen Vorkommen der Zauneidechse im Böschungsbereich der Bahnlinie, ist somit von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht auszugehen.
11 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZ- FACHLICHER SICHT Die Zielsetzung der Teiländerung des Bebauungsplans besteht in der Nutzbarmachung einer Fläche für die Bebauung mit einer weiteren Halle für den Heimatfestverein. Das Baufenster im gültigen Bebauungsplan und die Führung der Verkehrsflächen lassen die Planung allerdings nicht zu. Durch die Änderung der Form des Baufensters werden die Möglichkeiten einer Bebauung variabler, wobei die Fläche des Baufensters gleich bleibt. Die Grünflächen wurden ebenfalls ein wenig verändert, bleiben aber ebenfalls flächengleich. Die Verkehrsfläche wird durch die Verlegung der Straße reduziert und der Abstand zwischen den Baufenstern wird dadurch verkleinert. Die geplante Halle kann somit näher am Bestand errichtet werden, wodurch kürzere Wege hergestellt werden. Da die Verkehrsfläche bisher noch nicht hergestellt wurde, wird lediglich planerische Veränderung vorgenommen. Die geplante Ringerschließung des Gebiets bleibt dabei erhalten, sodass dieser Grundzug der Planung nicht verändert, sondern lediglich verlegt wird. Quelle Stadt Laupheim (2017): Begründung zum Bebauungsplan Aus naturschutzfachlicher Sicht besitzt das eigentliche Plangebiet (Ackerland) derzeit nur eine untergeordnete Bedeutung. Zudem handelt es sich um einen vorbelasteten Bereich. Durch die Nähe der B30 im Westen und der Eisenbahnlinie im Norden kommt es zu beträchtlichen Lärmimmissionen, sodass ein Vorkommen störungsempfindlicher Arten bereits ausgeschlossen werden kann. Die Ackerfläche des Plangebietes stellt kein Brutgebiet für Vogelarten dar, dient jedoch mehreren Vogelarten je nach Jahreszeit als Nahrungsrevier. Auch die bestehenden Hallen auf der Ostseite bieten Brutvögeln keine oder kaum Nistmöglichkeiten. Lediglich in den randlichen Gehölze entlang der Bahnlinie, Gehölzgruppen zwischen den bestehenden Hallen und insbesondere das südlich gelegene Gartengrundstück der Tierarzt-Prais, kommen einige Standard-Arten vor. Es erfolgt kein Eingriff in die Gehölzbestände, erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die Baumaßnahmen somit nicht zu erwarten. Aufgrund der vorhandenen Bahnlinie kann im Böschungsbereich mit angrenzendem Lagerplatz ein Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) nicht generell ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen im eigentlichen Plangebiet (auf der Ackerfläche) ist sehr unwahrscheinlich. Die Bereiche des potentiellen Vorkommens der Zauneidechse beschränken sich auf die nördlichen Randbereiche, die sich außerhalb des Eingriffsbereiches befinden. Die Bereiche bleiben im jetzigen Zustand erhalten, es kommt somit zu keinem Verlust der Habitatstrukturen.
12 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 9 Bei einem tatsächlichen Vorkommen der Zauneidechse im Böschungsbereich der Bahnlinie, ist somit unter Einhaltung der nachfolgend genannten Schutzmaßnahmen von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht auszugehen. Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu beachten: Absperrung der Bahnböschung während der Baumaßnahme zur Vermeidung von Befahrung oder Lagerung von Baumaterial im Böschungsbereich. Um eine zusätzliche Belastung der angrenzenden Flächen auszuschließen, sind die Auswirkungen der Bautätigkeit soweit wie möglich auf den eigentlichen Eingriffsraum zu konzentrieren. Um Einzelbäume innerhalb der bauzeitlich beanspruchten Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN vor Bodenverdichtung im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt (Baumreihe westlich der bestehenden Halle). Gehölzrückschnitte (falls erforderlich) erfolgen gemäß 39 (5) BNatSchG im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Durch das Vorhaben sind damit aus naturschutzfachlicher Sicht insgesamt nur mäßige Eingriffswirkungen zu erwarten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch den Bebauungsplan Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof, Teiländerung 3 in Laupheim, unter Berücksichtigung der landschaftspflegerischen Maßnahmen, artenschutzrechtliche Verbote gemäß 44 BNatSchG nicht zu verzeichnen sind, und somit insgesamt keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.
13 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS BEAMAN M., MADGE, S. (2007): Handbuch der Vogelbestimmung.- Verlag BLANKE, INA (2010): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten, Laurenti Verlag BOMMER, KLAUS (2017) Vogelkundliche Erfassung HÖLZINGER, J. MAHLER, U. (2001): Die Vögel Baden Württembergs, Nicht Singvögel 3.- Verlag Eugen Ulmer. Suttgart. HÖLZINGER, J., P. BERTHOLD, C. KÖNIG & U. MAHLER (1996): Die in Baden-Württemberg gefährdeten Vogelarten. Rote Liste (4. Fassung. Stand ).- Orn.Jh.Bad.-Württ.9: LAUFER, FRITZ & SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden Württembergs.-Ulmer Verlag Stuttgart. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2004): Checkliste zur Durchführung von FFH-Verfahren in Baden Württemberg.- Bochum. LUBW (2017) Kartenservice: Alle Schutzgebiete MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM BADEN WÜRTTEMBERG (2003): Natura 2000 in Baden Württemberg.- Stuttgart. STADT LAUPHEIM (2017): Begründung und zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan
14 Artenschutzrechtliche Einschätzung zum BP Bahnhofstr. Bibri Neuer Bauhof Teiländerung 3 11 Legende zur Tabelle 1: Schutzstatus nach BNatSchG Schutzstatus laut Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]) b besonders geschützte Art nach BNatSchG s streng geschützte Art nach BNatSchG Richtlinien und Verordnungen Hier werden die Richtlinien und Verordnungen, aus denen sich ein Schutzstatus nach BNatSchG ergibt, aufgeführt. EG-VO Verordnung (EG) Nr. 318/2008 vom 31. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Eemplaren wild lebender Tier- und Pflan zenarten durch Überwachung des Handels. A in Anhang A der zuvor genannten Verordnung aufgeführt B in Anhang B der zuvor genannten Verordnung aufgeführt FFH Anh. IV Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. [zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006] CONSLEG 1992L0043 EN IV in Anhang IV der zuvor genannten Richtlinie aufgeführt Art.1 VS-RL Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. in Europa natürlich vorkommende Vogelart im Sinne des Artikel 1 der zuvor genannten Richtlinie BArtSchV Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2005 b in Anlage 1 Spalte 2 der zuvor genannten Verordnung aufgeführt (besonders geschützte Art) s in Anlage 1 Spalte 3 der zuvor genannten Verordnung aufgeführt (streng geschützte Art) RL BW Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Prais, Artenschutz 11. Hölzinger, J., Bauer, H.-G., Berthold, P., Boschert, M. & Mahler, U. (2007): 3 gefährdet V Arten der Vorwarnlisten Bauer, H.-G., M. Boschert, M. I. Förschler, J. Hölzinger, M. Kramer & U. Mahler (2016): Rote Liste und Kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung. Stand Naturschutz-Prais Artenschutz 11. Kategorien der 0 Ausgestorben oder verschollen Roten Liste 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet R Etrem selten, geographische Restriktion Außerhalb der V Vorwarnliste (Kriterien für Gefährdungskategorie der RL noch nicht erfüllt) eigentlichen Roten * Ungefährdet Liste Nicht bewertet
Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
MehrGemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS
MehrÜbersichtsbegehung mit artenschutzfachlicher Konflikteinschätzung. "Südlich des Hohbergs"
Übersichtsbegehung mit artenschutzfachlicher Konflikteinschätzung zum Bebauungsplan "Südlich des Hohbergs" Stadt Pforzheim Auftraggeber: Stadt Pforzheim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung
MehrArtenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis
Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303
MehrFaunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie für eine möglichen Bebauung im Bereich der Lagerhausstraße (Lorsch) im Auftrag der Entwicklungsgesellschaft
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrENTWURFSSTAND 20. September 2016
20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6
Mehraufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den
ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von
MehrArtenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß-
Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß- Auftraggeber: Fritschle GmbH Dieterskircher Straße 25 88524 Uttenweiler Bearbeitung: Diplom Biologin Tanja Irg Schützenstraße 17 88477
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.
Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)
MehrKartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten
Fachbüro Dr. Maier Umweltplanung und ökologische Gutachten Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten zum Bebauungsplan 16-013, Gewerbegebiet Mittelbiberacher Steige, Biberach an der Riß Auftraggeber
MehrArtenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen
zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3
MehrGeplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen
Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2018 Auftraggeber Ludger Große Scharmann Büro für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung Auf dem
MehrAnlage 4 Avifaunistische Kartierung
Anlage 4 Avifaunistische Kartierung ANLAGE 4 Avifaunistische Kartierung Stadt Damme, B-Plan 177 (Wohngebiet Rottinghauser Straße) AVIFAUNISTISCHE KARTIERUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 177 (WOHNGEBIET
MehrUlrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax
Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche
MehrARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG
ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG STADTTOR WANGENER STRASSE FLURSTÜCKE 1951/1, 1951/4, 1951/6, 1984 Auftraggeber: Betz und Weber BauPartner GmbH Ensisheimer Strasse 8 88677 Markdorf
MehrBebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März
MehrArtenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt
MehrStadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung
MehrStadt Sulzburg - Ortsteil Laufen Baugebiet Eichgasse Laufen Artenschutzgutachten. Abbildung 1: Lage der geplanten Bebauung im Raum
Stadt Sulzburg - Ortsteil Laufen Baugebiet Eichgasse Laufen Artenschutzgutachten Abbildung 1: Lage der geplanten Bebauung im Raum Abbildung 2: Lage der geplanten Bebauung mit der ehemaligen Sporthalle
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrArtenschutzfachliche Ersteinschätzung. Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen
Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen November 2016 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Bebauungsplanverfahren Rastatter- und
MehrBrutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013
Limosa Dipl.Phys. Werner Eikhorst Ökologische Planungen Am Rüten 106 UVS - PEP - Eingriff/Ausgleich 28357 Bremen Faunistische Kartierungen Tel.: (0421) 46 49 28 Wassermanagement im Naturschutz Email: Limosa@t-online.de
MehrUntersuchung der Brutvögel im Rahmen des B-Plans Apothekenweg in Sickte
Untersuchung der Brutvögel im Rahmen des B-Plans Apothekenweg in Sickte Auftraggeber: Ackers Partner Städtebau Dipl.-Ing. Architektin und Stadtplanerin Adolfstraße 15 38102 Braunschweig Sterntalerstr.
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach
der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)
der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4
MehrErweiterung Biogasanlage
Erweiterung Biogasanlage Faunistische Untersuchungen o Brutvögel o Eidechsen o Fledermäuse August Erweiterung Biogasanlage Faunistische Untersuchungen AUFTRAGGEBER: BIOGASANLAGE REBER GMBH & CO. KG Wittighäuser
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
B-Plan Meisenweg in Schemmerhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13. Juli 2017 B-Plan Meisenweg in Schemmerhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13. Juli 2017 Auftraggeber: Gemeinde Schemmerhofen
MehrKonsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz
Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die
MehrStadt Mayen. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur 4. Änderung NBG In der Urkelskaul II der Stadt Mayen. Stand: Oktober 2015
Stadt Mayen Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur 4. Änderung NBG In der Urkelskaul II Stand: Oktober 2015 Städtebau Landschafts- u. Regionalplanung Dipl.-Ing. Michael Valerius Landschaftsarchitekt
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim
Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS
MehrFlächenfraß und kein Ende - das geplante Baugebiet Aischbühl
Flächenfraß und kein Ende - das geplante Baugebiet Aischbühl Verschiedene Planungsebenen - FNP (Flächennutzungsplan) kein Baurecht in ausgewiesenen Flächen - Landschaftsplan (gehört verpflichtend zum FNP)
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB
Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein Bebauungsplan Pietling Fürster Straße 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Betrachtung Vorentwurf Datum: 18.07.2018
MehrFAUNISTISCHES GUTACHTEN - BRUTVÖGEL -
FAUNISTISCHES GUTACHTEN ZUR BAULEITPLANUNG GEWERBEGEBIET VOR DEM KARRENBRUCH STADT BASSUM - BRUTVÖGEL - Stand: 26.10. 2016 Bearbeiter: Dr. Marc Reichenbach (Dipl.-Biol., Dipl.-Ökol.) Philip Steinmann,
MehrArtenschutz bei der Gewässerunterhaltung
Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen
MehrBericht zur Kartierung der Brutvögel auf dem Gelände des B-Plans Sport- und Freizeitplatz Körgraben in Rathenow
Bericht zur Kartierung der Brutvögel auf dem Gelände des B-Plans Sport- und Freizeitplatz Körgraben in Rathenow Auftraggeber: STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbh Vor dem Mühlentor 1 14712
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrArtenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch
Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Bericht, Stand 23.05.2016 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie
MehrMahlberg Kreisverkehr L 103
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 44 Mahlberg Kreisverkehr L 103 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Freiburg, den 29.08.2016 Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser
Mehr_Markt Werneck_Neubau eines Kindergartens am Riedleinweg in Ettleben Ornithologische Untersuchung
Begehungsprotokoll Projekt: Anlass: 2018037_Markt Werneck_Neubau eines Kindergartens am Riedleinweg in Ettleben Ornithologische Untersuchung Datum: Begehungen am 04.07.2018 / Protokoll vom 17.07.2018 Bearbeiter:
MehrArtenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim
Bericht Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim Ettlingen - Bruchhausen Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim in 76275 Ettlingen - Bruchhausen Auftraggeber: BM GmbH &
MehrAuftraggeber: Stadt Uhingen Kirchstraße Uhingen. Auftragnehmer:
Interkommunales Gewerbegebiet Uhingen und Ebersbach/Fils Artenschutzrechtliches Gutachten: Vorunterschungen 2014 Bestandsaufnahme der Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien Auftraggeber: Stadt
MehrArtenschutzrechtliche Voruntersuchung zu den Bebauungsplänen Eichbuschstraße und Füllmenbacherhofweg in Maulbronn-Zaisersweiher
Stadt Maulbronn Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zu den Bebauungsplänen Eichbuschstraße und Füllmenbacherhofweg in Maulbronn-Zaisersweiher Stand: 29. Juni 2016 Bearbeitung: Dipl. Biol. Ina Groß Gesellschaft
MehrBebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt ergänzte Fassung, Juni 2016 (ursprüngliche Fassung Januar 2016) Auftraggeber: Künster Architektur
MehrArtenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
MehrRelevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim"
Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim" Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung für den Vorentwurf des Umweltberichtes
Artenschutzrechtliche Prüfung für den Vorentwurf des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 01/2017 (gem. 30 (1) BauGB) Gewerbepark an der Feldstraße Vorhabensträger: Gemeinde Michendorf Potsdamer Straße
MehrFang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg
Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg PE Peter Endl (Dipl. Biol.) Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim
des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrLandkreis: Ostalbkreis Stadt: Neresheim Gemarkung: Neresheim. Bebauungsplan Sohlhöhe - Süd Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
Landkreis: Ostalbkreis Stadt: Neresheim Gemarkung: Neresheim Bebauungsplan Sohlhöhe - Süd Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Artenschutzrechtliche Beurteilung 19.07.2017 1 Bebauungsplan
MehrFaunistische Potentialanalyse zum Artenschutz. Bebauungsplan 4-62 (Berlin-Charlottenburg) Hannah-Karminski-Straße. zum. für
zum Artenschutz zum (Berlin-Charlottenburg) Hannah-Karminski-Straße für das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abt. Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten Stadtentwicklungsamt FB Stadtplanung
MehrGemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:
Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 01.10.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Horgenzell beabsichtigt, am nordwestlichen
MehrKontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil
Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Bericht Mai 2014 Auftraggeber: Planungsbüro Holger Fischer
MehrB-PLAN NR. 15 DER STADT GEHRDEN, ORTSCHAFT LEVESTE
B-PLAN NR. 15 DER STADT GEHRDEN, ORTSCHAFT LEVESTE Bestandserfassung und Bewertung der planungsrelevanten Populationen von und Feldvögeln in 2016 AUFGABENSTELLUNG: Am östlichen Ortsrand von Leveste ist
MehrArtenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten
Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten 1. Methodisches Vorgehen zur Erfassung der Avifauna Als Methode für die Erfassung der Brutvögel kam die Revierkartierung
MehrBebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen
MehrStadt Sinsheim. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim. Stand: 12. April 2016.
Stadt Sinsheim Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim Stand: 12. April 2016 Bearbeitung: Dr. David Gustav M. Sc. Jonas Martin Gesellschaft für Landschaftsökologie
MehrSeeConcepteCo ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG. Bebauungsplan Berg in Friedrichshafen, Teilort Berg. Stadt Friedrichshafen. 44 BNatSchG
Stadt Friedrichshafen ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG Bebauungsplan Berg in Friedrichshafen, Teilort Berg 20.10.2016 SeeConcepteCo Büro für Landschafts- und Umweltplanung Stadt Friedrichshafen
MehrHubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz
Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung
MehrGemeinde Altdorf (Lkr. BB)
Gemeinde Altdorf (Lkr. BB) Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Bebauungsplan Sonnengarten in Altdorf Relevanzprüfung Artenschutz Erstellungsdatum: 11.08.2017 Gefertigt: Franziska Eich (Dipl.-Biol.)
MehrIm Gärtel. Ortsgemeinde Bundenthal. B e g r ü n d u n g. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes. ( 9 Abs. 1 BauGB)
Ortsgemeinde Bundenthal B e g r ü n d u n g ( 9 Abs. 1 BauGB) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Im Gärtel Ingenieurbüro Dipl.- Ing. (FH) Heiko Burkhart Bahnhofstraße 16, 76891 Bundenthal Inhalt Teil
Mehr1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Ortsteil Stockheim Gartenmarkt, Gemeinde Kreuzau Artenschutzprüfung
1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Ortsteil Stockheim Gartenmarkt, Gemeinde Kreuzau Artenschutzprüfung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax:
MehrSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien. Bebauungsplan Am Möwenweg, Bad Buchau.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien Bebauungsplan Am Möwenweg, Bad Buchau September 2017 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstraße 25
MehrWohnpark Schiffdorfer Gärten
Wohnpark Schiffdorfer Gärten Artenschutzrechtliche Betrachtung Auftraggeber: Schwarz + Winkenbach Raum- und Umweltplanung Hasberger Dorfstraße 9 27751 Delmenhorst Diplom-Biologe Detlef Gerjets Büro für
MehrStadt Trebbin (Teltow-Fläming) - B.-Plan Wohnbebauung Ahrensdorfer Straße. Brutvögel
Brutvögel im Plangebiet Ahrensdorfer Straße Stadt Trebbin OT Löwendorf (Teltow-Fläming) 15.02.2017 1 Veranlassung 1.1 Untersuchungsgebiet 1.2 Methodik 2 Die Brutvögel des UG im semi-quantitativen Überblick
MehrARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG BEBAUUNGSPLAN NR. 114 HÖCKLE-AREAL IN LINDAU Auftraggeber: Büro für Stadtplanung BfS Dipl.-Ing. Erwin Zint Schützenstraße 32 89231 Neu-Ulm Bearbeitung: Diplom
Mehr!"# $%&'( #$)$$%! /3## 5#+-" 06 # 7 3 %)'$)8%
!"!" $%&'( " $)$$%! *))+&)'$,'%-+*.+/ 0+* 23+ 04 /3 5+-" 06 7 3 %)'$)8% $%&'()*+&, -./!"""0 $8 $$ & 8 "2 (9 :3$ +! 9 & ;57 88 8$ - 8 % $ " = ->? " -/+?
Mehr06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 3. Änderung BP Nr. 129 Heheland Stadt Georgsmarienhütte
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 3. Änderung BP Nr. 129 Heheland Stadt Georgsmarienhütte bearbeitet für Planungsbüro Dehling & Twisselmann Spindelstraße 27 49080 Osnabrück durch BIO-CONSULT Dulings
Mehr20. September Auftragnehmer:
Brutvogelkartierung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) zum Vorhaben "Ausweisung eines Sonder- und Gewerbegebiets zwischen dem Bahngelände und der Bundesautobahn A 93 nördlich des Autobahnzubringers
MehrAuftragnehmer: Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung - Landschaftsplanung
Erfassung der Avifauna sowie Bewertung der Bedeutung der Fläche für diese Artengruppe im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 Ostendorfer Straße 13 Eichenhof Gemeinde Worpswede Auftraggeber:
MehrAuslagerung des Reit- und Fahrvereins, Stadt Herrenberg. Artenschutzrechtliche Prüfung. November Auftraggeber. Stadt Herrenberg Stadtplanungsamt
Auslagerung des Reit- und Fahrvereins, Stadt Herrenberg Artenschutzrechtliche Prüfung November 2014 Auftraggeber Stadt Herrenberg Stadtplanungsamt Bearbeitung: Dipl.-Biol. Mathias Kramer Lilli-Zapf-Straße
MehrAufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke
Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke
MehrGemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik
Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts
MehrErfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.
Erfassung von Eidechsenvorkommen Artenschutzrechtliche Prüfung Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4 Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße
MehrBebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -
B-Plan Nr. 49 der Stadt Gehrden Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz Seite 1 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - 1 Anlass
MehrGemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 80 "Am Sportzentrum"
Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 80 "Am Sportzentrum" Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Beratung Planung Bauleitung Mindener Straße 205 49084 Osnabrück E-Mail: osnabrueck@pbh.org Telefon (0541)
MehrDipl.-B i o l. Karsten Lutz
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrBrutvogelerfassung und Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß 44 (1) BNatSchG
AUFTRAGGEBER Stadtverwaltung Mayen Rathaus Rosengasse 56727 Mayen Brutvogelerfassung und Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß 44 (1) BNatSchG zur Erweiterung des Baugebietes Hinter Burg III 2. Änderung
MehrBrutvogelkartierung. im Geltungsbereich und in der Umgebung zur. Aufstellung des Bebauungsplanes Am Nesselberg, Stadt Marburg, OT Dilschhausen.
----------M------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Brutvogelkartierung im Geltungsbereich
MehrKurzbericht. Auftraggeber: Magistrat der Stadt Hattersheim am Main Referat Bauen, Planen, Umwelt Sarcellerstraße Hattersheim am Main
Kurzbericht zur Untersuchung der Gebäude und Gehölze auf den Grundstücken in der Voltastraße 9-11 in Hattersheim auf Vorkommen von Fledermäusen europäischen Brutvogelarten oder sonstigen, streng geschützten
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrBebauungsplan nach 13a BauGB Pfaffenhof
Bebauungsplan nach 13a BauGB Pfaffenhof Untersuchung zur artenschutzrechtlichen Prüfung Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur Am Henschelberg 26 Tel. 06261/918390
MehrGeplante Erweiterung Gewerbegebiet Große Wiesen, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen
Geplante Erweiterung Gewerbegebiet Große Wiesen, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2018 Auftraggeber Ludger Große Scharmann Büro für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung
MehrAn die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.
An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße 16 77955 Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.2013 Artenschutzrechtliche Vorprüfung für die Erweiterung des Gewerbegebietes
MehrFachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim
Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet
MehrAbschlussbericht zu Kartierungen der Avifauna und Reptilien im Projekt B-Plan LU 33 Ludwigslust
ANLAGE III Abschlussbericht zu Kartierungen der Avifauna und Reptilien im Projekt B-Plan LU 33 Ludwigslust Auftragnehmer: Ökologische Dienste Ortlieb Diplom-Landschaftsökologe Falk Ortlieb Schonenfahrerstraße
MehrARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG
ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN FLURSTÜCK 516/3 GEMEINDE SCHLIER Auftraggeber: Marina + Bernd Schelenz GbR Eschweg 1/2 88214 Ravensburg Bearbeitung: Diplom
MehrSTADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung
STADT SPEYER Anlage Nr.1 zum Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Impressum
MehrVorhaben. Auftraggeber: Stadtbauamt Süßen Heidenheimer Straße Süßen
Vorhaben Stadt Süßen Änderung Bebauungsplan Geigen- und Hummelwiesen, Süßen Änderung Baulinienplan für das Flst. 3095/1 Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Habitatpotenzialanalyse) nach 44 und 45 BNatSchG
MehrNeubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.
Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer
MehrSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Westliche Erweiterung in Westgartshausen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Westliche Erweiterung in Westgartshausen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Westliche Erweiterung in Westgartshausen Auftraggeber:
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrOG Metterich. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zum geplanten Bebauungsplanverfahren Auf Reissenmauer II in der OG Metterich.
OG Metterich Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zum geplanten Bebauungsplanverfahren Auf Reissenmauer II in der OG Metterich Stand: Mai 2018 Städtebau Landschafts- u. Regionalplanung Dipl.-Ing. Michael
Mehr